Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert in der Steuerbilanz / 5.3 Teilwert von Grundstücken und Gebäuden

Rz. 42 Nach der ständigen Rechtsprechung des RFH[1] waren bei der Ermittlung des Teilwerts von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäuden regelmäßig die gesamten Betriebsgrundstücke und -gebäude als eine wirtschaftliche Einheit zusammenzufassen. Voraussetzung einer Teilwertabschreibung war somit, dass der Buchwert des gesamten Grundbesitzes über dem Teilwert lag. Diese Auffas...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert in der Steuerbilanz / 3.4 Zulässigkeit des Teilwertansatzes

Rz. 31a Der Ansatz eines – niedrigeren – Teilwertes bzw. die Abschreibung auf einen niedrigeren Teilwert ist in der Steuerbilanz nicht uneingeschränkt zulässig. Die wesentlichste Einschränkung ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 1 EStG, wonach die dort im Folgenden genannten Bewertungsregeln nur für Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens jener Steuerpflichtigen gelten, die ihren...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Technische Anlagen und Masc... / 2.1 Umfang der Bilanzierung

Rz. 30 Beim Ausweis eines Wirtschaftsgutes unter dem Posten "Technische Anlagen und Maschinen" ist zu prüfen, ob das betreffende Wirtschaftsgut einem Betriebsvermögen zuzurechnen ist. Auch bei diesem Bilanzposten kann es vorkommen, dass ein Gut diese Voraussetzung nicht erfüllt, weil es beispielsweise in einem Sonderbetriebsvermögen, in Ausnahmefällen auch in einem Privatver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert in der Steuerbilanz / 2 Bedeutung

Rz. 4 Neben den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. vermindert um die Absetzung für die Abnutzung ("Absetzungswert"), ist der Teilwert der wichtigste steuerliche Bewertungsbegriff. Im Handelsrecht kommt er nicht vor. Handelsrechtlich entspricht der steuerrechtlichen Teilwertabschreibung (zusammen mit der AfaA) die Abschreibung auf den beizulegenden niedrigeren Wert n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert in der Steuerbilanz / 3.1 Unterstellung einer Betriebsveräußerung

Rz. 5 Jeder Bewertung haftet ein Unsicherheitsmoment an. Ganz besonders gilt dies für den Ansatz des Teilwerts. Der Teilwert gilt zwar als ein objektiver Wert (vgl. Rz. 1), da er aber nur mithilfe der Unterstellung der Veräußerung des gesamten Betriebs ermittelt werden kann, sind subjektive Momente gar nicht auszuschließen. Soweit sich, wie in der Regel, ein Schätzungsrahmen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Technische Anlagen und Masc... / 2.3 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Rz. 36 Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, existiert seit 2010[1] in § 6 Abs. 2, 2a EStG eine Regelung, die die folgenden Behandlungen sog. geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) in Abhängigkeit von der Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Buchführung wahlweise vorsieht: sofortiger Abzug als Betriebsausgab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.5 Statusprobleme: Wird sog. Scheinselbstständigkeit wieder aktuell?

Das Thema "Scheinselbstständigkeit" könnte neue Aktualität erlangen. Laut einem Bericht hat die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY)[1] in einer Befragung von 400 Unternehmen und 2.455 Erwerbstätigen ermittelt, dass 28 % der Selbstständigen (mehr als 1,2 Mio.) nur scheinselbstständig sind. Die am meisten betroffenen Branchen sind die Bau- und Immobilienbran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.2.1.1 Aktivierung des Leasinggegenstands

Ist der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands anzusehen, hat er diesen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu bilanzieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasingge­bers, die der Berechnung der Leasingraten zugrunde gelegt worden sind, zzgl. etwaiger weiterer Anschaffungs- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / Zusammenfassung

Begriff Eine allgemeine Definition des Begriffs "Leasing" existiert im deutschen Zivil- oder Steuerrecht nicht. Der englische Begriff "lease" hat die Bedeutung von Miete bzw. Pacht. Nach der Rechtsprechung des BGH sind Finanzierungsleasingverträge nach mietrechtlichen Vorschriften zu behandeln. Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH angeschlossen. Der Leasingvertrag sei sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.1.1.2 Abschreibung des Leasinggegenstands

Die Abschreibung richtet sich nach den AfA-Grundsätzen. Die Laufzeit des Mietvertrags ist für die Bemessung der Nutzungsdauer nicht von Bedeutung. Nach Auffassung von Tonner kommt es allerdings bei der Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nicht auf den Betrieb des Leasinggebers, sondern auf den des Leasingnehmers an. Das bedeutet, dass ggf. eine für die Branche d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.1.2.3 Anschluss- und Montagekosten

Kosten für den Anschluss des Leasinggegenstands (Transport, Fundamentierung, Aufbau, Anschluss), die der Leasingnehmer selbst beauftragt hat, dürfen nicht aktiviert werden, da das Nutzungsrecht, mit dem die Kosten in Zusammenhang stehen, nicht bilanziell dargestellt werden darf. Die Behandlung von Anschluss- und Montagekosten, die der Leasinggeber in Auftrag gibt oder selbst ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.2 Betreuungszuschuss für Kinder und pflegebedürftige Angehörige

Der Arbeitgeber kann steuerfreie Zuschüsse gewähren für die kurzfristige Betreuung von schulpflichtigen Kindern bis zum 14. Lebensjahr, pflegebedürftigen Angehörigen, wenn die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist, und Kindern, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteuerrecht - Teil 1: Das Steuerrecht der gemeinnützigen Stiftung

1 Ein in sich geschlossenes Stiftungssteuerrecht ist dem deutschen Steuerrecht fremd. Die Vorschriften, die für die Besteuerung einer Stiftungsstruktur relevant sind, finden sich verstreut in fast allen wesentlichen Steuergesetzen. Stiftungen, Stifter, Destinatäre und sonstige Beteiligte unterliegen dabei den unterschiedlichsten Besteuerungsregeln, je nachdem, ob es sich um...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerrecht

Tz. 15 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nicht rechtsfähige Vereine sind zunächst gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG (Anhang 3) unbeschränkt steuerpflichtig. Wenn ein nicht rechtsfähiger Verein in den Genuss der Steuervergünstigungen wegen Gemeinnützig-, Mildtätig- und Kirchlichkeit kommen will, müssen in die Satzung die aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht notwendigen Bestimmungen (s. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 1

Ein in sich geschlossenes Stiftungssteuerrecht ist dem deutschen Steuerrecht fremd. Die Vorschriften, die für die Besteuerung einer Stiftungsstruktur relevant sind, finden sich verstreut in fast allen wesentlichen Steuergesetzen. Stiftungen, Stifter, Destinatäre und sonstige Beteiligte unterliegen dabei den unterschiedlichsten Besteuerungsregeln, je nachdem, ob es sich um ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bunte/Zahrte AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen Komment...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Relevanz

Rn. 2551 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Das Verhältnis von Erbfall zu Erbauseinandersetzung ist mittlerweile geklärt. Die früher von der Rspr angewandte Einheitstheorie wurde zugunsten der Trennungstheorie aufgegeben. Bedeutung haben die unterschiedlichen Theorien vor allem im Hinblick auf die sich an den Erbfall anschließende Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft bzw die Ver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsaufspaltung

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH erfordert eine Betriebsaufspaltung eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen verschiedenen Rechtsträgern, die einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen ausüben, der auf die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit gerichtet ist (BMF vom 07.10.2002, BStBl I 2002, 1028). Eine personelle Verfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 6

Auf einen Blick Das Steuerrecht der gemeinnützigen Stiftung ist im Kern Gemeinnützigkeitsrecht. Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit als steuerlicher Tatbestand sind in der Abgabenordnung geregelt. Stiftungen erfahren im Gemeinnützigkeitsrecht eine gewisse Sonderbehandlung. Bei Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit durch die Stiftung (formelle u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Isolierende Betrachtungsweise (§ 49 Abs 2 EStG)

Rn. 308 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Inhalt der isolierenden Betrachtungsweise ist die ausschließliche Zuordnung bestimmter Einkünfte zu einer der in § 49 Abs 1 EStG genannten Einkunftsarten anhand der steuerlichen Verhältnisse im Inland (grundlegend BFH BStBl II 1970, 428). Die gesetzliche Verankerung in § 49 Abs 2 EStG erfolgte durch das 2. StÄndG 1973 vom 18.03.1974 (BStBl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsmerkmale

Rn. 307a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die durch das ATADUmsG vom. 25.06.2021 eingefügte Regelung weitet die beschränkt stpfl Einkünfte für die Fälle aus, in denen aufgrund abweichender steuerlicher Behandlung von PersGes oder Gemeinschaften nach in- und ausländischem Steuerrecht Einkünfte unbesteuert bleiben. Betroffen sind sog umgekehrt hybride Rechtsträger (reverse hybrids),...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verrechnungen mehrerer steuerpflichtiger Tätigkeiten

Tz. 14 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 64 Abs. 2 AO (s. Anhang 1b) bestimmt, dass mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zusammengefasst werden können. Somit stellt sich auch die Frage, ob mehrere steuerpflichtige Tätigkeiten bei einem steuerbegünstigten BgA, z. B. mehrere Wäschereibetriebe, zusammengefasst werden können. Hierzu muss man zunächst berücksicht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Überwachungs- und Optimierungsphase

Tz. 70 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ein Tax CMS wird nur dann als wirksam beurteilt werden können, wenn es stetig überwacht, optimiert und fortentwickelt wird. Das erklärt sich zum einen daraus, dass kein System von seiner Einführung an perfekt funktioniert. Daneben unterliegt das Steuerrecht aber auch der Verein ständigen Änderungen, woraus sich neue Steuerrisiken ergeben kön...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hahn, Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach dem WohnungsbauförderungsG (WoBauFG) einschließlich der Übergangsregelungen, DB 1990, 65; Bansemer, Denkmalschutz und Steuerrecht, RWP 1990/1211 SG 5.1, 347; Schneider, Steuerliche Berücksichtigung von Instandsetzungs- und Modernisie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Umsatzsteuerlich hat der XI. Senat des BFH mit Urteil vom 08.06.2011, XI R 22/09 (DStR 2011,1659) entschieden, dass die Erbringung der Basisleistung im Rahmen des Betreuten Wohnens unionsrechtlich nach Art. 13 Teil A Abs. 1 G der RL 77 388/EWG umsatzsteuerfrei ist. Die Umsatzsteuerbefreiung nach deutschem Umsatzsteuerrecht (§ 4 Nr. 18 UStG, A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aad) Dienende Funktion bzgl Tätigkeit des Unternehmens

Rn. 55 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einrichtung oder Anlage muss der Tätigkeit des Unternehmens unmittelbar dienen (BFH BStBl II 1988, 653). Darunter fallen Betriebshandlungen jeder Art, auch untergeordnete Handlungen wie Haupt- oder Hilfstätigkeiten (BFH BStBl III 1960, 468), die eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen (BFH BStBl II 1993, 462). Ausreichend ist auch, wenn si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Die Familieng... / 6

Auf einen Blick Die Familiengenossenschaft dürfte im Ergebnis nur in wenigen Ausnahmesituationen als Alternative zu hergebrachten Vehikeln der Vermögensnachfolge in Betracht kommen. Zwar bietet die Rechtsform der Genossenschaft den Vorteil, dass im Fall des Ausscheidens aus der Genossenschaft fällig werdende Abfindungsansprüche in sehr weitgehendem Umfang reduziert werden kö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Erben als "Durchgangsunternehmer", DB 1992, 1312; Wacker/Franz, Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, BB Beilage 5/1993; Gebel, Die qualifizierte Nachfolgeklausel, BB 1995, 173; Flick, Die Erbausschlagung als Instrument zur nachträglichen Gestaltung einer verunglückten Erbfolge, DStR 2000, 1816; Tiedtke/Wälzholz, Ausschl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Abgrenzung zur BGB-Gesellschaft

Tz. 10 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Steuerlich bedeutsam ist die Abgrenzung zwischen dem nichtrechtsfähigen Verein und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Deren Einkünfte und Vermögen werden nämlich nicht bei der Gesellschaft erfasst, sondern auf die einzelnen Mitglieder verteilt und anteilig erst von diesen der Besteuerung unterworfen. Die Grenze zwischen einem nichtr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pauschale Besteuerung (§ 49 Abs 3 EStG)

Rn. 311 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 49 Abs 3 EStG beinhaltet eine Sonderregelung für beschränkt stpfl Einkünfte aus dem gewerblichen Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen gemäß § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG, auch dann, wenn diese Einkünfte durch eine inländischen Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter erzielt werden, § 49 Abs 3 S 2 EStG. Es erfolgt eine unwiderl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Fremdvergleichsgrundsatz

Rn. 41 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Vergleichsweise zuverlässige Kontrollmaßstäbe lassen sich jedenfalls im Grundsatz für die Überprüfung verbundinterner Rechtsgeschäfte ausmachen. Als archimedischer Punkt gilt der sog. Fremd- oder Drittvergleich, das Entgelt also, das unabhängige Vertragspartner für vergleichbare Leistungen zahlen würden (vgl. KonzernR (2022), § 311 AktG, Rn. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Konflikt mit berufsrechtlichen Vorbehalten

Rn. 2919 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ist dem Erben berufsrechtlich eine gewerbliche Tätigkeit untersagt (zB § 57 Abs 4 Nr 1 StBerG) und übernimmt er durch den Erbfall einen Gewerbebetrieb, verhindert das berufsrechtliche Verbot die Erzielung gewerblicher Einkünfte nicht (§ 40 AO). Es ist Aufgabe des Erben, wenn möglich, eine Ausnahmegenehmigung einzuholen oder die gewerbliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Einschränkungen durch DBA

Rn. 38 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Behandlung der Einkünfte aus LuF ist idR nicht durch einen gesonderten Verteilungsartikel in der DBA-Praxis geregelt und den Einkünften aus unbeweglichem Vermögen zugeordnet. Nach dem OECD-MA gilt somit das Belegenheitsprinzip (Art 6 Abs 1, Art 13 Abs 1 OECD-MA). Zu dem unbeweglichen Vermögen gehört gemäß Art 6 Abs 2 OECD-MA neben dem Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuererhebung

Rn. 275 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Steuererhebung erfolgt bei Einkünften aus der VuV von unbeweglichem Vermögen und Sachinbegriffen im Wege der Veranlagung. Der beschränkt stpfl Vermieter oder Verpächter hat zwecks Veranlagung zur ESt eine Steuererklärung abzugeben (§ 25 Abs 1, 3 EStG). Die Höhe der ESt bemisst sich nach § 32a Abs 1 EStG. Rn. 276 Stand: EL 165 – ET: 06/20...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 2. Kritische Reaktionen auf die Regelungen des ErbStRG 2009 v. 24.12.2008

a) Vorbemerkungen Rz. 146 [Autor/Stand] Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen im Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 v. 24.12.2008[2] waren in der Literatur bereits frühzeitig Bedenken erhoben worden.[3] Bisweilen wurde sogar die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Frage gestellt.[4] b) BFH-Beschluss v. 5.10.2011 – II R 9/11 Rz. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 6. Reaktionen der Rechtsprechung

a) Vorlagebeschluss des BFH v. 22.5.2002 – II R 61/99 Rz. 96 [Autor/Stand] Nach alledem konnte es nicht verwundern, dass der II. Senat in seinem Beschluss vom 22.5.2002 – II R 61/99 [2] die Regelung des § 12 Abs. 5 ErbStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 1997 i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG a.F. für gleichheitswidrig hielt. Er begründete dieses Erge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Dauerhafte Berufsunfähigkeit

Rn. 2023 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Neben dem Erreichen der in s Rn 2022 genannten Altersgrenze ist das Vorliegen einer dauerhaften Berufsunfähigkeit eine weitere Alternative, um den Freibetrag in Anspruch nehmen zu können. Maßstab für die Beurteilung und Feststellung der dauerhaften Berufsunfähigkeit ist allein das Sozialversicherungsrecht (OFD Nds v 20.12.2011, S 2242–94 –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zur Nicht-/Anwendung der Vorschrift

Rz. 343 [Autor/Stand] Die Intention des historischen Gesetzgebers lässt sich anhand der zugänglichen Materialien leider nicht ermitteln. Dass eine Gesetzeslücke geschlossen werden sollte, ist weder der Gesetzesbegründung[2] noch den späteren Erörterungen im Finanzausschuss[3] explizit zu entnehmen und daher nicht mehr als eine bloße Vermutung.[4] Der Gesetzentwurf[5] verweis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 2. Stifterdrittel (§ 58 Nr. 6 AO)

§ 58 Nr. 6 AO regelt mit dem sog. Stifterdrittel eine besondere Ausnahme für gemeinnützige Stiftungen. Danach dürfen Stiftungen im Unterschied zu anderen Körperschaften einen Teil ihres Einkommens – höchstens ein Drittel – dazu verwenden, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren, ohne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Erbe nach Ausschlagung

Rn. 2628 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit der Ausschlagung erklärt der Erbe gegenüber dem Nachlassgericht (Form: § 1945 Abs 1 BGB), dass er das Erbe nicht annimmt. Als Folge der Ausschlagung gilt der Erbanfall an den Ausschlagenden von Anfang an (ex tunc) als nicht erfolgt, § 1953 Abs 1 BGB, die Ausschlagung hat also rückwirkende Wirkung. Anstelle des Ausschlagenden werden die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 204 [Autor/Stand] AG, GmbH, KGaA und Genossenschaft zählen zu den "Vereinen des Handelsrechts."[2] Sind sie an einschlägigen Vorteilsgewährungen beteiligt, können grundsätzlich keine anderen Maßstäbe gelten.[3] Die in der Vergangenheit recht lebhaft geführte Diskussion um deren Schenkungsteuerbarkeit (s. Anm. 604 f.) hat der Gesetzgeber mit § 7 Abs. 8 und § 15 Abs. 4 Erb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückwirkende Beendigung der Erbengemeinschaft

Rn. 3011 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach dem Grundsatz der Tatbestandsverwirklichung (§ 38 AO) gibt es grds keine Rückwirkung im Steuerrecht, sofern diese nicht gesetzlich ausdrücklich angeordnet ist (zB § 20 Abs 8 UmwStG). Um den besonderen Umständen des Erbfalls und seinen unter Umständen nicht beabsichtigten Rechtsfolgen Rechnung zu tragen, lässt die FinVerw jedoch im Bil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Das neue LSt-Recht, StuW 1975, 119; Reinhart, Haftung bei ArbN-Überlassung für LSt der Leih-ArbN, BB 1986, 500; Völlmeke, Probleme bei der Anrechnung von LSt, DB 1994, 1976; Heuermann, Zur Wirkungsweise und Anfechtbarkeit einer Steueranmeldung, insbesondere einer LSt-Anmeldung, DStR 1998, 959; Drüen, Grenzen der Steuerentrichtungspflichten – Verfassungsrechtliche Bestandsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beispiele

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 vorläufig frei Rn. 61 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Beispiel 1: 520 EUR Lohn A ist seit Januar 2023 in einer Werkstatt als Aushilfskraft beschäftigt. Sein Monatslohn beträgt anfangs EUR 520. Lösung: Der ArbG kann das stpfl Arbeitsentgelt unter Verzicht auf den Abruf der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale pauschal mit 2 % besteuern (§ 40a Abs 2 EStG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / II. Umsetzung in der Stiftungssatzung

Gemeinnützigkeitsrechtlich muss die Stiftungssatzung wegen des Grundsatzes der Vermögensbindung zwingend eine Vermögensbindungsklausel enthalten. Die satzungsmäßigen Anforderungen an die Vermögensbindung sind in § 61 AO geregelt. Eine steuerlich ausreichende Vermögensbindung (§ 55 Abs. 1 Nr. 4 AO) liegt danach vor, wenn der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufh...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Systemgrundsätze

Rn. 76 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die GoB sind ein System gesetzlich kodifizierter und nicht kodifizierter Grundsätze (vgl. HdR-E, Kap. 2, Rn. 4f.). Voraussetzung für die Existenz eines Systems von GoB ist dabei wie bei jedem Rechtssystem, dass durch übergeordnete Rechtsprinzipien eine Sinneinheit geschaffen wird, die die Gleichartigkeit der Konkretisierung untergeordneter Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anspruchsgrundlage und materielle Voraussetzungen

Rn. 50 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 3 EStG entspricht inhaltlich dem § 50d Abs 1 S 2 und 3 EStG aF und setzt den allgemeinen Rechtsgedanken um, dass die Einbehaltung der Steuer aus Sicht des Vergütungsgläubigers ohne rechtlichen Grund erfolgt und nur durch das nachfolgende Erstattungsverfahren gerechtfertigt ist (zur Qualität als allgemeiner Rechtsgedanke BFH vom 02....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die früher vorherrschende Einheitstheorie

Rn. 2553 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die frühere Rspr basierte auf der sog Einheitstheorie, wonach im Grundsatz Erbfall und Erbauseinandersetzung eine rechtliche Einheit bildeten (BFH vom 07.10.1965, IV 346/61 U, BStBl III 1965, 666; BFH vom 29.05.1969, IV R 238/66, BStBl II 1969, 614; BFH vom 23.04.1971, IV 201/65, BStBl II 1971, 686; BFH vom 10.08.1972, VIII R 1/67, BStBl I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abc) Nachhaltige Geschäftsbesorgung

Rn. 69 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Tätigkeit des Vertreters muss nachhaltig erfolgen, er darf also nicht bloß gelegentlich oder vorübergehend tätig werden (vgl Loschelder in Schmidt, § 49 EStG Rz 30, 41. Aufl). Die Tätigkeit muss planmäßig und für eine bestimmte Dauer durchgeführt werden. In der Literatur wird für die Dauer der Tätigkeit ein Zeitraum von sechs bis zwölf M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bewertbarkeit in Geld

Rz. 402 [Autor/Stand] Nicht monetär quantifizierbare Vorteile des Schenkers oder Nachteile des Erwerbers tangieren daher die objektive Unentgeltlichkeit der Leistung des Schenkers nicht;[2] so z.B.: Die Zusage des Erwerbers sich beruflich einzuschränken.[3] Der erwartete Wertzuwachs eines Grundstücks infolge möglicher Baureife nach Übertragung einer Parzelle an die Gemeinde.[4...mehr