Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / bb) Inhalt und Begründung des GrSt-Messbescheids (§ 184 Abs. 1 Satz 1, 2 AO)

Rz. 453 [Autor/Stand] Mit der Festsetzung der Steuermessbeträge (§ 184 Abs. 1 Satz 1 AO) ist auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht zu entscheiden (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO). Gegenstand der Messbetragsfestsetzung ist die Feststellung einer Reihe von unselbständigen – und damit nicht selbstständig anfechtbaren (Rz. 491) – Besteuerungsgrundlagen (§ 184 Abs. 1 Satz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verhältnis zu §§ 370, 373 AO

Rz. 121 [Autor/Stand] Der 1. Strafsenat des BGH hat seine Rspr. zum Konkurrenzverhältnis zwischen Steuerhehlerei und tatmehrheitlich oder tateinheitlich begangener Tabaksteuerhinterziehung in jüngster Zeit grundlegend geändert (zur früheren Rspr. s. noch die Voraufl. m.w.N.)[2]. Die Entwicklung wird nachstehend dargestellt. Rz. 122 [Autor/Stand] Die Abgrenzung zwischen den Ta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Verbot von Billigkeitsmaßnahmen (Satz 2 Halbs. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sind auf die gesonderte Feststellung von Grundsteuerwerten die Vorschriften über die Steuerfestsetzung sinngemäß anzuwenden. Damit könnte auch § 163 AO zur Anwendung kommen und Grundsteuerwerte aus persönlichen oder sachlichen Billigkeitsgründen niedriger als nach den gesetzlichen Vorschriften festgestellt werden. Rz. 21 [Autor...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Festsetzung der Grundsteuer (2. Verwaltungsstufe)

Rz. 482 [Autor/Stand] Die GrSt wird auf der zweiten Verfahrensstufe (Rz. 446) durch den GrSt-Besch. festgesetzt ( § 27 GrStG Rz. 10). Die Festsetzung der GrSt richtet sich grundsätzlich nach der Abgabenordnung (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 AO); das KAG HE [2] ist insoweit nicht anwendbar. Die Grundsteuerfestsetzung ist ein Steuerbescheid i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. §§ 155, 157 Abs. 1 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] § 225 Satz 1 BewG betrifft den vorzeitigen Erlass von Bescheiden über Fortschreibungen und Nachfeststellungen von Grundsteuerwerten. Die Vorschrift ist also auf alle wirtschaftlichen Einheiten, für die Grundsteuerwerte festzustellen sind (vgl. § 219 BewG), anzuwenden und betrifft somit sowohl das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§ 232 BewG) als au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 3.1 Anzuwendende Vorschriften des EStG (Abs. 1)

Rz. 27 Nach § 51a Abs. 1 EStG sind auf die Festsetzung und Erhebung der Zuschlagsteuern die Vorschriften des EStG entsprechend anwendbar. Damit sind auf die Zuschlagsteuern nur die Verfahrensvorschriften und einige allgemeine materielle Vorschriften für anwendbar erklärt worden. Alle Vorschriften, die die Steuerpflicht, die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der ESt und den ...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 1. Steuerbarkeit

Rz. 21 Die Testamentsvollstreckung ist eine sonstige Leistung, die der Umsatzsteuer unterliegt, wenn sie im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens, d.h. nachhaltig und selbstständig zur Erzielung von Einnahmen, ausgeführt wird; auf die Absicht, Gewinn zu erzielen, kommt es dabei nicht an (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 3 UStG). Wird die Tätigkeit also einmalig un...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.4 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist der Erwerber. Erwerber ist z. B. der Erbe, der Vermächtnisnehmer oder der Pflichtteilsberechtigte, der seinen Pflichtteil einfordert. Zu beachten ist, dass der einzelne Erwerber nur seine eigene Erbschaftsteuer schuldet.[1] Im Fall einer fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Abkömmlinge im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile Steuerschuldner und ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.6.1 Testamentsvollstrecker (Zeilen 10 und 11)

Der Erblasser kann auch einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung bringt und den Nachlass verwaltet. Bei Bedarf kann das Nachlassgericht bis zur Annahme der Erbschaft für die Sicherung des Nachlasses sorgen. Gleiches gilt, wenn der Erbe unbekannt ist oder wenn unbekannt ist, ob er die Erbschaft angenommen hat. Dies...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.3 Erklärungspflicht

Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall Beteiligten die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung innerhalb einer vom Finanzamt zu bestimmenden Frist verlangen. Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Beteiligte selbst steuerpflichtig ist. Die vom Finanzamt zu setzende Frist muss mindestens 1 Monat betragen. Wird eine längere Frist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / a) BFH-Urt. v. 21.10.2015 – XI R 40/13, BStBl. II 2017, 852

Der BFH entschied zu einem Sachverhalt, der sich auf die Rechtslage nach Einführung der §§ 9 Abs. 3,13b Abs. 2 Nr. 3 UStG bezieht. In dem streitgegenständlichen Sachverhalt wurde eine Grundstückslieferung ohne Umsatzsteueroption beurkundet. Circa vier Jahre später holten die Vertragsparteien die Umsatzsteueroption in einer notariell beurkundeten "Neufassung" des Vertrages na...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / I. Umsatzsteuerklausel in Grundstückskaufverträgen

Die aktuelle Rechtsprechung des BFH hat auch Auswirkungen auf die umsatzsteuerlichen Regelungen in Grundstückskaufverträgen. Vertragliche Regelungen orientieren sich zwar grundsätzlich an dem jeweiligen Einzelfall. Allerdings empfiehlt es sich u.a. folgende Aspekte bei bestimmten Grundstückslieferungen, bspw. von einem Immobilien-Projektentwickler, zu beachten. Vollständige O...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 13 Bei Einführung der Fiskalvertreterregelung zum 1.1.1997 wurden die §§ 22a ff. UStG mit Art. 21 der 6. EG-Richtlinie begründet. Art. 21 der 6. EG-Richtlinie in der 1997 geltenden Fassung regelte den "Steuerschuldner gegenüber dem Fiskus"[1], ergänzt durch Art. 22 Abs. 7 der 6. EG-Richtlinie, nach der die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen, damit Pers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Steuerfreie Umsätze

Rz. 32 Ein ausländischer Unternehmer kann sich nur dann durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen, wenn er im Inland ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt. Voraussetzung für einen steuerfreien Umsatz ist, dass nach den einschlägigen nationalen Vorschriften der Ort der ausgeführten Leistung im Inland ist und es sich deshalb um einen steuerbaren Umsatz handelt. Ohne s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Rechnungsanforderungen

Rz. 16 Hat ein ausländischer Unternehmer unter den weiteren Voraussetzungen des § 22a UStG einen Fiskalvertreter bestellt, müssen in der Rechnung die sich aus § 22c UStG ergebenden weiteren Angaben enthalten sein. Sind diese zusätzlichen Angaben in der Rechnung des leistenden Unternehmers nicht, nicht vollständig oder nicht richtig angegeben, müssen die Auswirkungen auf die ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Steuerschuldner

Tz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Bei Schenkungen, die unter Lebenden vorgenommen werden, ist neben dem Beschenkten (Erwerber) auch der Schenker (Geber) Steuerschuldner (s. § 20 Abs. 1 ErbStG, Anhang 12e). Erwerber und Geber sind Gesamtschuldner i. S. v. § 44 AO (s. Anhang 1b). Der Schenker kann auch die anfallende Erbschaftsteuer übernehmen, § 10 Abs. 2 ErbStG (s. Anhang 12...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Sinngemäße Anwendung des § 40 Abs 3 EStG (§ 37 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 37 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auf die pauschale ESt ist § 40 Abs 3 EStG sinngemäß anzuwenden. Der Prämienanbieter hat somit die pauschale ESt zu übernehmen und wird insoweit zum Steuerschuldner (§ 40 Abs 3 S 1 u 2 EStG). Nach § 40 Abs 3 S 3 EStG kommt der Übernahme der auf die Sachprämien entfallenden ESt abgeltende Wirkung zu. Die Prämien sind bei der Einkommensbesteueru...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2.2 Beispiele für Betriebseinnahmen und -ausgaben (keine durchlaufenden Posten)

Rz. 12 Pfändung Ein Geldzufluss bei dem Steuerpflichtigen, der wegen eines Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB gepfändet wird, zählt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG als zugeflossen und somit zu den Betriebseinnahmen. Der Umstand, dass Einnahmen, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung vereinnahmt werden, aus Rechtsgründen zurückgezahlt werden müssen, macht sie nicht zu durc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Betroffener Unternehmerkreis und zuständige Behörde

Rz. 5 § 18k UStG richtet sich grundsätzlich uneingeschränkt an im Inland und im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer und im Falle des § 3 Abs. 3a S. 2 UStG auch an sog. Schnittstellenbetreiber i. S. v. § 3 Abs. 3a S. 3 UStG. § 18k UStG richtet sich gem. § 18k Abs. 1 S. 3 UStG an nicht im Gemeinschaftsgebiet (also im Drittlandsgebiet) ansässige Unternehmer direkt,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Betroffene Leistungen

Rz. 9 Im Wesentlichen betroffen von § 18j UStG sind die innergemeinschaftlichen Fernverkäufe, die auch bisher schon als sog. Versandhandelsregelung ebenfalls unter § 3c UStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung bekannt sind. Unverändert bleibt es beim Lieferort am Ende der Warenbewegung im Bestimmungsmitgliedstaat gem § 3c Abs. 1 UStG. Allerdings sind ab dem 1.7.2021 i...mehr

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Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 2 Steuerschuldner (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 10 Abs. 1 GrStG ist derjenige Schuldner der Grundsteuer, dem der Steuergegenstand (§ 2 GrStG) bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist. Die Zurechnung des Steuergegenstandes bei der Feststellung von Grundsteuerwerten i. S. d. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG richtet sich nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Wirtschaftsgüter sind gem. § 39 Abs. 1 ...mehr

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Roscher, GrStG § 10 Steuerschuldner

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt i. S. d. § 43 AO den Steuerschuldner der Grundsteuer. Ein Steuerschuldner ist unter den weiteren Begriff des Steuerpflichtigen nach § 33 AO zu subsumieren. Der Steuerschuldner ist zur Entrichtung der Steuer verpflichtet. Er ist insbesondere vom Haftenden bzw. Haftungsschuldner zu unterscheiden, der kraft Gesetzes für eine fremde Ste...mehr

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Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt i. S. d. § 43 AO den Steuerschuldner der Grundsteuer. Ein Steuerschuldner ist unter den weiteren Begriff des Steuerpflichtigen nach § 33 AO zu subsumieren. Der Steuerschuldner ist zur Entrichtung der Steuer verpflichtet. Er ist insbesondere vom Haftenden bzw. Haftungsschuldner zu unterscheiden, der kraft Gesetzes für eine fremde Steuerschuld haf...mehr

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Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Über die Steuerschuldnerschaft bei der Grundsteuer wird im Rahmen der Zurechnung des Steuergegenstandes (§ 2 GrStG) bei der Feststellung des Grundsteuerwertes entschieden (§ 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG). Die bewertungsrechtliche Zurechnung des Steuergegenstandes erfolgt grundsätzlich gem. § 39 Abs. 1 AO auf den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer, ausnahmsweise i. S. d. § 39 A...mehr

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Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt den Steuerschuldner der Grundsteuer. Dies ist grundsätzlich derjenige, dem der Steuergegenstand (§ 2 GrStG) bei der Feststellung der Grundsteuerwerte zugerechnet ist. In Betracht kommen hierbei gem. § 39 Abs. 1 AO der bürgerlich-rechtliche oder gem. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO der wirtschaftliche Eigentümer des Steuergegenstandes. Die bewertungsre...mehr

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Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Althergebracht ist bei der Grundsteuer grundsätzlich derjenige Steuerschuldner, dem der Steuergegenstand bewertungsrechtlich zugerechnet worden ist. Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[1] hat die Vorschrift im Wesentlichen die bisherige Rechtslage aus § 7 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] in sich aufgenommen.[3] Rz. 6 Nach der Neufassung...mehr

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Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 3 Gesamtschuldner (Abs. 2)

Rz. 17 Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie nach § 10 Abs. 2 GrStG Gesamtschuldner. Nach der allgemeinen Bewertungsvorschrift in § 3 BewG ist für ein Wirtschaftsgut, das mehreren Personen zusteht, der Wert im Ganzen zu ermitteln. Dieser Wert ist auf die Beteiligten nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen, soweit die Gemeinschaft nach dem ...mehr

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Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.2 (Nicht-)Vertretenmüssen der wesentlichen Ertragsminderung

Rz. 18 Ein Erlass der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt des Weiteren gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des tatsächlichen Rohertrags (s. Rz. 11ff.) nicht zu vertreten hat. Hierin liegt häufig die Krux der Erlassregelung, denn in Fällen wird sich die Ertragsminderung letztlich auf ein Verhalten des Steuerschuldners (Grundstückseige...mehr

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Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 4 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 11 GrStG vor, kann die Gemeinde als Steuergläubiger gegenüber dem persönlich Haftenden die Haftungsschuld mit Haftungsbescheid nach § 191 AO festsetzen und ggf. durch Zahlungsaufforderung nach § 219 AO einfordern. Die Vorschriften zur Durchführung des Haftungsverfahrens in § 19...mehr

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Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 3.3 (Nicht-)Vertretenmüssen der Minderung der Ausnutzung

Rz. 31 Ein Teilerlass der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt auch für eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG des Weiteren voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung der Ausnutzung (s. Rz. 28 f.) nicht zu vertreten hat. Zur Beurteilung dieser Tatbestandsvoraussetzung gelten grundsätzlich analog die gleichen Entscheidungskriterien wie ...mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Nach § 38 AO entstehen die Steueransprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht. Die Grundsteuer entsteht nach § 9 Abs. 2 GrStG mit Beginn des Kj., für das die Steuer festzusetzen ist (Entstehung des Steueranspruchs). Zur Verwirklichung des nach § 9 Abs. 2 GrStG abstrakt entstandenen Steueranspru...mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 4 Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (Abs. 3)

Rz. 17 Für diejenigen Steuerschuldnern, die für das jeweilige Kj. die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, gestattet § 27 Abs. 3 S. 1 GrStG die Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung i. S. d. § 122 Abs. 4 S. 1 AO. Ein schriftlicher Grundsteuerbescheid ist in diesen Fällen entbehrlich. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung trete...mehr

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Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 3.1 Eigengewerbliche Nutzung

Rz. 27 Die Vorschrift des § 34 Abs. 2 GrStG bezieht sich ausschließlich auf eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke. Eigengewerblich genutzt ist ein bebautes Grundstück, wenn es vom Steuerschuldner (s. § 10 GrStG) tatsächlich für eigengewerbliche Zwecke selbst genutzt wird. Eigengewerbliche Nutzung in diesem Sinne bedeutet, dass derjenige, dem das Grundstück bei der Fes...mehr

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Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 3 Steuermessbetragsverfahren – Verfahrensgrundsätze

Rz. 17 Neben den grundsteuerrechtlichen Vorschriften zur Durchführung der Veranlagung der Steuermessbeträge nach §§ 16-18 GrStG sind für das Steuermessbetragsverfahren die abgabenrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 184 AO , maßgeblich. Nach § 184 Abs. 1 S. 1 AO sind die Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festzusetzen. Für die Festsetzung des Steuermessbetrags ist n...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 1.1 Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 35 GrStG

Rz. 1 Billigkeitsmaßnahmen im Festsetzungsverfahren normiert § 163 AO. Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren werden in § 227 AO geregelt. Billigkeitsmaßnahmen können grundsätzlich wegen Unbilligkeit aus persönlichen oder sachlichen Gründen in Betracht kommen. Bei den besonderen grundsteuerrechtlichen Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 34 GrStG i. V. m. § 35 GrStG handelt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In §§ 11, 12 GrStG werden zur Sicherung des Steueraufkommens und im Interesse der Verwaltungsvereinfachung grundsteuerrechtliche Haftungstatbestände normiert. Während in § 11 GrStG bestimmte Fälle der persönlichen Haftung für die Grundsteuerschuld eines anderen geregelt werden, normiert § 12 GrStG eine zusätzliche dingliche Haftung (Sachhaftung) des Grundstücks für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In §§ 11, 12 GrStG werden zur Sicherung des Steueraufkommens und im Interesse der Verwaltungsvereinfachung grundsteuerrechtliche Haftungstatbestände normiert. Während in § 11 GrStG bestimmte Fälle der persönlichen Haftung für die Grundsteuerschuld eines anderen geregelt werden, normiert § 12 GrStG eine zusätzliche Sachhaftung des Grundstücks für die auf ihm als öffentli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 4.2 Zerlegung nach Einigung der Beteiligten (Abs. 3 S. 2)

Rz. 18 Es ist nicht auszuschließen, dass der vereinfachte gesetzliche Zerlegungsmaßstab nach § 22 Abs. 3 S. 1 GrStG (Zerlegung nach Flächengrößen) zu einem offenbar unbilligen Ergebnis führt. Hierzu kann es insbesondere kommen, wenn sich die wesentlichen wertbestimmenden Grundstücksmerkmale auf das Gebiet nur einzelner zerlegungsbeteiligter Gemeinden konzentrieren und somit ...mehr

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Roscher, GrStG § 17 Neuvera... / 2 Neuveranlagung infolge der Fortschreibung des Grundsteuerwerts (Abs. 1)

Rz. 10 In § 17 Abs. 1 GrStG wird eine Neuveranlagung der Steuermessbeträge angeordnet, wenn eine Fortschreibung der Grundsteuerwerte gem. § 222 Abs. 1 oder 2 BewG durchgeführt wurde. Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um eine Wert-, Art- oder Zurechnungsfortschreibung handelt. Die Vorschriften zur Veranlagung der Steuermessbeträge korrespondieren eng mit Vorschriften zur...mehr

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Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.3 Erforderliches Ausmaß der Rohertragsminderung / Erlassumfang

Rz. 22 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen nach § 34 Abs. 1 GrStG vor, ist für die Grundsteuer gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG ein Teilerlass in folgenden 2 Billigkeitsstufen zu gewähren: Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken Diese Prozentsätze geben feste Grenzen vor. Ist der normale Rohertrag im Erlasszeitraum nur bis zu 50 % gemindert, kom...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Neben dem Steuerschuldner haften nach der Vorschrift der Nießbraucher, derjenige, dem ein dem Nießrauch ähnliches Recht zusteht, sowie der Erwerber als persönlich Haftende für die auf den Steuergegenstand oder Teil des Steuergegenstandes entfallende Grundsteuer. Der persönliche Haftende stellt keinen Ersatzschuldner zum Steuerschuldner dar, sondern steht von Gesetzes wegen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 3 Abrechnung bei zu hohen Vorauszahlungen (Abs. 2)

Rz. 12 Ist die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Steuerbescheids gem. § 29 GrStG entrichtet worden sind, hingegen größer als die Steuer, die sich nach dem bekanntgegebenen Steuerbescheid für die vorangegangenen Fälligkeitstage i. S. d. § 28 GrStG ergibt, so wird der Unterschiedsbetrag gem. § 30 Abs. 2 GrStG nach Bekanntgabe des Steuerbescheids durc...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift normiert bestimmte Anzeigepflichten für die Steuerschuldner, in deren Folge sich Auswirkungen auf die Steuermessbeträge ergeben können. Nach § 19 Abs. 1 GrStG hat der Steuerschuldner jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes anzuzeigen. In der Praxis hat die A...mehr

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Roscher, GrStG § 25 Festset... / 2 Recht der Gemeinde zur Festsetzung des Hebesatzes (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 25 Abs. 1 wird die Gemeinde befugt, zu bestimmen, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrages (§ 13 GrStG Rz. 10 ff.) oder des Zerlegungsanteils (§ 22 GrStG Rz. 10 ff.) die Grundsteuer zu erheben ist (Hebesatz). § 25 Abs. 1 GrStG räumt den Gemeinden mithin das Recht ein, den Hebesatz der Grundsteuer – unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse – autono...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis richtet sich gem. § 220 Abs. 1 AO nach den Vorschriften der Steuergesetze. Die Fälligkeit der Grundsteuer setzt stets die Festsetzung der Grundsteuer bzw. des nach § 9 Abs. 2 GrStG abstrakt entstandenen Grundsteueranspruchs durch Grundsteuerbescheid (§ 27 GrStG Rz. 10ff.) oder öffentliche Bekanntmachung (§ 27 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 31 Nachent... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Ist die Grundsteuer für das laufende Kj. und ggf. für vorausgegangene Kj. zwar entstanden, bisher jedoch noch nicht festgesetzt, besteht für den Steuerschuldner keine Verpflichtung zur Entrichtung von Vorauszahlungen nach § 29 GrStG i. V. m. § 28 GrStG. Wird in diesen Fällen die Grundsteuer gem. § 27 GrStG später erstmals festgesetzt, normiert die Vorschrift für den Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 6.1 Zerlegungsverfahren (§§ 185-189 AO)

Rz. 23 Nach § 185 AO sind die für das Steuermessbetragsverfahren geltenden Vorschriften (§ 13 GrStG Rz. 55 ff.) auf die im GrStG vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen entsprechend anzuwenden, soweit in den §§ 185 ff. AO nichts anderes bestimmt ist. Infolgedessen sind gem. § 185 AO i. V. m. § 184 Abs. 1 S. 3 AO im Rahmen der Zerlegung die Vorschriften über die Durchführ...mehr

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Roscher, GrStG § 35 Verfahren / 4 Besonderheiten in den Fällen des § 32 GrStG (Abs. 3)

Rz. 13 Für einen Erlass von der Grundsteuer für Kulturgut und Grünanlagen i. S. d. § 32 GrStG bedarf es nach § 35 Abs. 3 S. 1 GrStG keiner jährlichen Wiederholung des Erlassantrags. Es handelt sich hier um Dauertatbestände, die selbst über einen längeren Zeitraum kaum Veränderungen unterliegen (z. B. Grundbesitz, der unter Denkmalschutz steht). Im Interesse einer Verfahrensver...mehr

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Roscher, GrStG § 17 Neuvera... / 4 Neuveranlagungszeitpunkt (Abs. 3)

Rz. 19 In § 17 Abs. 3 GrStG werden die Veranlagungszeitpunkte bei einer Neuveranlagung der Steuermessbeträge geregelt. Der Neuveranlagung sind gem. § 17 Abs. 3 S. 1 GrStG die Verhältnisse imNeuveranlagungszeitpunkt zugrunde zu legen. Entsprechend des Stichtagsprinzips bei der Grundsteuer nach § 9 Abs. 1 GrStG (§ 9 Abs. 1 GrStG Rz. 10 ff.) kommt es hierbei jeweils auf die Verh...mehr