Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Beteiligung

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.4 Stille Gesellschaft

Rz. 169 Die typische stille Gesellschaft ist keine Gesellschaft in dem Sinn, dass sie Träger steuerrechtlicher Beziehungen sein kann. Sie wird steuerlich als darlehensähnlich behandelt[1] und kann daher nicht Organträger sein. Rz. 170 Die atypische stille Gesellschaft ist steuerlich eine Mitunternehmerschaft und wird daher weitgehend wie eine Personengesellschaft, d. h. als M...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.3.2 Stille Gesellschaft sowie GmbH & Still

Rz. 197 Eine stille Gesellschaft kann nicht Organgesellschaft sein. Sowohl typische als auch atypische stille Gesellschaft sind reine Innengesellschaften, die selbst keinen Gewerbebetrieb unterhalten. Die Organschaft als Außenbeziehung kann aber nicht zu einer reinen Innengesellschaft bestehen. Hinzu kommt, dass die atypische stille Gesellschaft, soweit sie überhaupt als sol...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.2 Bilanzierung der Organbeteiligung

Rz. 615 Der Organträger hat die Beteiligung an der Organgesellschaft in der Handels- und Steuerbilanz nach den allgemeinen Vorschriften zu aktivieren. Damit stellt sich auch die Frage, ob eine Teilwertabschreibung zulässig ist und welche steuerlichen Folgen sie hat. Diese Frage hat für Körperschaften als Organträger keine Bedeutung, da eine Teilwertabschreibung bei diesen na...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.1 Begriff und Wesen des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 290 Ein Gewinnabführungsvertrag ist nach § 291 Abs. 1 AktG ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine AG oder eine KGaA dazu verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen, dessen Rechtsform nicht maßgeblich ist, abzuführen. Danach kann auch eine KGaA, trotz ihres "hybriden Charakters"[1], einen Gewinnabführungsvertrag abschließen und sich dazu verpflicht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 120 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG kann eine Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG Organträger sein, wenn sie eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ausübt.[1] Die Verweisung auf § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG stellt klar, dass alle Mitunternehmerschaften Organträger sein können. Es handelt sich insbesondere um OHG, KG, GmbH & Co. KG, GbR,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.4 Finanzielle Eingliederung in eine Personengesellschaft

Rz. 266 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG a. F. konnte bei einer Personengesellschaft als Organträger die finanzielle Eingliederung bis Vz 2002 sowohl im Verhältnis zum Organträger als auch im Verhältnis zu den Gesellschaftern der Personengesellschaft selbst bestehen. Sie musste im Verhältnis zu der Personengesellschaft selbst bestehen, wenn ein oder mehrere Gesellschafter de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 8 Auflösung einer Mehrmütterorganschaft

Rz. 1036 Das Merkmal der finanziellen Eingliederung in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG spricht an sich dafür, dass Organträger immer nur ein einziges Unternehmen sein kann; die Mehrheit der Stimmrechte kann regelmäßig nur einer einzigen Person zustehen. Trotzdem hatte die Praxis Gestaltungen entwickelt, bei denen organschaftsähnliche Verhältnisse zu 2 oder mehr Unternehmen unter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.3.3 Organgesellschaft mit Ausgabe von Genussrechten

Rz. 206 Entsprechend der Frage, ob eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypische stille Gesellschaft besteht, Organgesellschaft sein kann, ist die Frage zu beantworten, ob eine Kapitalgesellschaft, an der Genussrechte bestehen, Organgesellschaft sein kann. Handelt es sich um nicht beteiligungsähnliche Genussrechte, werden diese steuerlich als darlehensähnlich behandelt. Di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.11 Besonderheiten bei Familienunternehmen

Familienunternehmen sind in vielen Fällen durch die folgenden Merkmale und Besonderheiten gekennzeichnet. Vorteile von Familienunternehmen: flache Hierarchien kurze Entscheidungswege ausgeprägtes Kosten-/Nutzendenken starke Identifikation mit dem Unternehmen Verantwortungsgefühl gegenüber der Belegschaft Nachteile von Familienunternehmen: Vermischung von privaten und unternehmerisch...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.3 Kürzungen nach § 9 GewStG: Welche Beträge vom Gewinn aus Gewerbebetrieb abgezogen werden dürfen

1,2 % der Summe der Einheitswerte für betrieblichen Grundbesitz[1] Vom Einheitswert des Betriebsgrundstücks können 1,2 % bei der Gewerbesteuerberechnung gekürzt werden. Wird ein Teil des Grundstücks zu privaten Wohnzwecken genutzt, kann die Kürzung nur für den betrieblich genutzten Anteil des Einheitswerts erfolgen.[2] Der Einheitswert wird entweder auf die Wertverhältnisse zu...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / 1. Abstellen auf Rechtsform

Unterscheidung nach Rechtsform ...: Hier ist zunächst zu unterscheiden zwischen den einzelnen Rechtsformen: Während die GmbH kraft Rechtsform einen Gewerbebetrieb unterhält[6] und die sachliche GewSt-Pflicht grundsätzlich mit der Erlangung der Rechtsfähigkeit durch die Eintragung ins Handelsregister beginnt[7], beginnt die sachliche GewSt-Pflicht der gewerblich geprägten GmbH...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.3.8 Mezzanine Finanzierungen

Unter mezzaninen oder hybriden Finanzierungen versteht man Finanzierungsarten, die sowohl Merkmale der Eigenfinanzierung als auch der Fremdfinanzierung aufweisen und daher Eigenkapital- und Fremdkapitalcharakter haben (mezzo (it.) = halb, hybrid = zwitterartig = von zweierlei Herkunft). Der Eigenkapitalcharakter ergibt sich durch die nachrangige Rückzahlung des Kapitals im In...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 3 Grundsätzliches zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 164 Der Komplementär und der Kommanditist (bzw. die Kommanditisten) einer KG sind grundsätzlich Mitunternehmer des von der KG betriebenen gewerblichen Unternehmens. Ausnahmsweise ist jedoch diese Mitunternehmerschaft zu verneinen, wenn der (die) Gesellschafter – nach dem Gesellschaftsvertrag oder der vorgesehenen tatsächlichen Durchführung des Gesellschaftsvertrages – ke...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.3 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine GmbH & Co. KG

Rz. 158 Die Gesellschafter der bereits bestehenden Personengesellschaft gründen (gegebenenfalls unter Beteiligung Dritter) im Wege der Bargründung eine GmbH. Bei einer bestehenden GbR oder OHG tritt dann diese GmbH in die Gesellschaft als Komplementärin ein, während die bisherigen Gesellschafter in die Stellung von Kommanditisten wechseln. Bei einer bereits bestehenden KG tr...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Stille Beteiligung von Familienangehörigen

a) Zivilrechtliche Voraussetzungen Rn. 493 Stand: EL 143 – ET: 06/2020 Grds sind die bürgerlich-rechtlichen Gestaltungen einer stillen Beteiligung auch der Besteuerung zugrunde zu legen, da der Interessengegensatz der Vertragsparteien idR eine Ausgewogenheit von Beiträgen und Rechten gewährleistet. Bei Verträgen mit nahen Angehörigen kann jedoch aufgrund einer Interessengleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Stille Beteiligung

Schrifttum: Worgulla, Stille Gesellschaft, partiarische Darlehen und Unterbeteiligungen, NWB 2010, 3182; Czisz/Kranc, Die Besteuerung von Einkünften aus typisch stillen Gesellschaften unter der AbgSt, DStR 2010, 2226; Korn, Der stille Gesellschafter in Handels- und Steuerbilanz, SteuK 2011, 428; Droscha/Holle, Zinsabzug aus typisch stillen Beteiligungen, FR 2019, 6. Rn. 475 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Stille Beteiligung und Arbeitsverhältnis

Rn. 487 Stand: EL 143 – ET: 06/2020 Eine stille Beteiligung liegt bei gewinnabhängiger Arbeitsleistung nur dann vor, wenn die Beteiligten in partnerschaftlicher Gleichberechtigung ein gemeinsames Ziel verfolgen und nicht in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung jeweils ihre eigenen Interessen vertreten (BFH v 07.12.1983, I R 144/79, BStBl II 1984, 373). Ein wichtiger Anh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Typisch stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters

Rn. 502 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die typische stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters an dem Unternehmen der GmbH wird von der Rspr des BFH grds als zulässig angesehen (BFH v 06.02.1980, I R 50/76, BStBl II 1980, 477). Voraussetzung ist, dass das stille Gesellschaftsverhältnis klar und eindeutig vereinbart ist und die Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden. De...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf typisch stille Gesellschafter

Rn. 528 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Vorbemerkungen Unter § 15a Abs 5 Nr 1 EStG fällt nur der als Mitunternehmer anzusehende atypische stille Gesellschafter. Auf typische stille Gesellschafter ist § 15a EStG jedoch gemäß § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG sinngemäß anzuwenden: BFH vom 28.01.2014, BFH/NV 2014, 1193, womit der typisch stille Gesellschafter dem atypisch stillen Gesellschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Worgulla, Stille Gesellschaft, partiarische Darlehen und Unterbeteiligungen, NWB 2010, 3182; Czisz/Kranc, Die Besteuerung von Einkünften aus typisch stillen Gesellschaften unter der AbgSt, DStR 2010, 2226; Korn, Der stille Gesellschafter in Handels- und Steuerbilanz, SteuK 2011, 428; Droscha/Holle, Zinsabzug aus typisch stillen Beteiligungen, FR 2019, 6. Rn. 475 Stand: EL 143 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Angemessenheit der Gewinnverteilung

ba) Schenkung der Einlage Rn. 497 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Gewinnbeteiligung wird steuerlich nur in der Höhe zugrunde gelegt, wie sie wirtschaftlich angemessen ist. Stammt die Einlage des stillen Gesellschafters in vollem Umfang aus einer Schenkung des Unternehmers und ist der Beschenkte am Gewinn und Verlust beteiligt, so wird eine Gewinnbeteiligung als angemessen ange...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtliche Voraussetzungen

Rn. 493 Stand: EL 143 – ET: 06/2020 Grds sind die bürgerlich-rechtlichen Gestaltungen einer stillen Beteiligung auch der Besteuerung zugrunde zu legen, da der Interessengegensatz der Vertragsparteien idR eine Ausgewogenheit von Beiträgen und Rechten gewährleistet. Bei Verträgen mit nahen Angehörigen kann jedoch aufgrund einer Interessengleichheit das Prinzip des Ausgleiches g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Schenkung der Einlage

Rn. 497 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Gewinnbeteiligung wird steuerlich nur in der Höhe zugrunde gelegt, wie sie wirtschaftlich angemessen ist. Stammt die Einlage des stillen Gesellschafters in vollem Umfang aus einer Schenkung des Unternehmers und ist der Beschenkte am Gewinn und Verlust beteiligt, so wird eine Gewinnbeteiligung als angemessen angesehen, wenn sie im Zeitpu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kempermann, Verlustanteile des stillen Gesellschafters, FR 2008, 323; Wacker, Stille Beteiligung und Verlustverwertungsbeschränkungen gemäß § 15 Abs 4 S 6ff EStG, DB 2012, 1403; Gosch, Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an KapGes, HFR 2012, 861; Peters, Abzugsbeschränkungen für Verluste aus (typisch) stillen Beteiligungen an KapGes, FR 2012, 718; Hoffmann,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einlage aus eigenen Mitteln

Rn. 499 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Stammt die Einlage dagegen nicht aus einer Schenkung, sondern aus eigenen Mitteln, ist eine Gewinnbeteiligung angemessen, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung eine durchschnittliche Rendite von bis zu 25 % der Einlage erwarten lässt, wenn der stille Gesellschafter nicht am Verlust beteiligt ist (H 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfolgen

Rn. 501 Stand: EL 143 – ET: 06/2020 Werden die Vereinbarungen zwischen den nahen Angehörigen nicht anerkannt, so liegen beim Unternehmen in Höhe der gezahlten Vergütungen keine BA iSd § 4 Abs 4 EStG vor. Vielmehr handelt es sich um Zuwendungen iSd § 12 Nr 2 EStG. Sind die Vereinbarungen dem Grunde nach anzuerkennen, während die Angemessenheit der Gewinnverteilung zu verneinen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Sinngemäße Anwendung des § 15 Abs 4 S 6–8 EStG

Rn. 527 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die sinngemäße Anwendung von § 15 Abs 4 S 6–8 EStG durch § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG betrifft die Beschränkung des Verlustabzugs, sofern einer KapGes als stiller Gesellschafter Verluste aus der Beteiligung zugerechnet werden. Eingeführt ab 2003 (S 6) und ergänzt ab 2004 (S 6–8) nach Abschaffung der Mehrmütterorganschaft gemäß § 14 Abs 2 KStG s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 525 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gemäß §§ 231, 232 HGB nimmt der stille Gesellschafter am Verlust der Gesellschaft teil, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei einem partiarischen Darlehen kann es nicht zu einer Verlustbeteiligung kommen, da nach dem Charakter eines Darlehensvertrages der Darlehensnehmer ein festes Entgelt schuldet und somit eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, ob...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1325 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 4 EStG erzielen. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Einkünften aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen gemäß § 20 Abs 1 Nr 4 EStG auch Gewinne aus der Veräußerung von WG, die diese laufenden Ertr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung

Rn. 1329 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG regelt den Grundfall der Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen. Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des –zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, BFH/NV 2020, 640 mwN). Einzelheiten s Rn 1215ff. Der Veräußerungsge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum, allgemein:

Musil, Abzugsbeschränkungen bei der AbgSt als steuersystematisches und verfassungsrechtliches Problem, FR 2010, 149; Müller/Spanke, Auswirkungen der AbgSt auf die Errichtung gemeinnütziger Stiftungen, BB 2010, 2324; Lambrecht, Einkünfte aus KapVerm, FR 2012, 1008; Graf/Paukstadt, AbgSt – Praxiserfahrungen, Verbesserungsbedarf und Gestaltungsempfehlungen, FR 2011, 249; Worgulla, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens

Rn. 1331 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Beendigung (Auflösung und Abwicklung) der stillen Gesellschaft hat der stille Gesellschafter nach § 235 HGB einen auf Geld gerichteten Anspruch auf sein Auseinandersetzungsguthaben. Diese Regelung enthält jedoch keine zwingende Regelung. So ist es zur Vermeidung einer schwierigen Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens zulässig, ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Partiarisches Darlehen

Rn. 481 Stand: EL 143 – ET: 06/2020 Ein partiarisches Darlehen gemäß § 488 Abs 1 BGB ist gegeben, wenn die Parteien ohne jeden gemeinsamen Zweck lediglich ihre eigenen Interessen verfolgen und ihre Beziehungen ausschließlich durch die Verschiedenheit ihrer Interessen bestimmt werden (BFH v 28.10.1964, I 198/62 U, BStBl III 1965, 119). Ein zivilrechtlicher Vertrag, der eine Ka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übersicht über die Regelung

Rn. 4 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 5a EStG ist eine Subventionsvorschrift, die in den Mantel einer Gewinnermittlungsvorschrift eigener Art, vergleichbar § 13a EStG, gekleidet worden ist. § 5a Abs 1 EStG gesteht auf unwiderruflichen Antrag Gewerbebetrieben mit Geschäftsleitung im Inland zu, den Gewinn nach der im Betrieb geführten Tonnage für Handelsschiffe im internationalen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1328 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In sachlicher Hinsicht wird die Veräußerung von WG, die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 4 EStG erzielen, erfasst. Es muss sich somit entweder um eine typische (echte) stille Gesellschaft (dazu s Rn 478) oder ein partiarisches Darlehen (dazu s Rn 481ff) handeln. Die Veräußerung von Anteilen an einer atypisch stillen Gesellschaft unterliegt der Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einzubeziehende WG (§ 5a Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zum Schluss des Wj, das der erstmaligen Anwendung des § 5a Abs 1 S 1 EStG vorangeht (Übergangsjahr), ist für jedes WG, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in einem besonderen Verzeichnis aufzunehmen. Es wird sichergestellt, dass die stillen R...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 3.3 Stille Gesellschaft

Bei einer typisch stillen Gesellschaft ist nur der Inhaber des Gewerbebetriebs, an dem die stille Beteiligung besteht, zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet, d. h. der typisch stille Gesellschafter ist nicht Steuerschuldner. Aber auch wenn es sich um eine atypisch stille Gesellschaft handelt, bei der der stille Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.4 Gewinnanteile stiller Gesellschafter (Zeile 52 und Zeile 60)

Auch hier erfolgt der Ansatz der Gewinnanteile des stillen Gesellschafters unabhängig von der gewerbesteuerlichen Behandlung beim Empfänger. Stiller Gesellschafter ist, wer sich mit einer Vermögenseinlage am Handelsgeschäft eines anderen beteiligt. Eine stille Beteiligung ist am Handelsgewerbe eines Einzelunternehmers an einer Handelsgesellschaft (Personen- und Kapitalgesell...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 2.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-34)

In den Zeilen 3-5 werden die laufenden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfasst, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahmen-Überschussrechnung, Bestandsvergleich oder Gewinnermittlung nach § 13a EStG) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 4 und 5) sowie bei Erträgen aus Investmentanteilen (Zeilen 6-9, Anga...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.2 Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 44 Bevor auf die Besonderheiten der bilanziellen Behandlung eingegangen wird, ist zunächst zu verdeutlichen, zu welchem Zeitpunkt die Effekte der Verschmelzung bilanziell auf Ebene des übernehmenden RT zu berücksichtigen sind. 2 Effekte der Verschmelzung müssen differenziert werden: Einbuchung Vermögensgegenstände/Schulden des übertragenden RT beim übernehmenden RT (grds....mehr

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Anhang nach HGB / 5.2 Pflichtbestandteile des Anhangs

Rz. 253 Ab der Kerntaxonomie-Version 6.0 istdie Wertentwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) elektronisch zu übermitteln. Alternativ hierzu kann der Steuerpflichtige auch ein detailliertes Anlagenverzeichnis (d. h. Entwicklung einzelner Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln und dies in einer Fußnote zur Berichtsposition Anlagenverzeichnis (Kern...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.6 Stille Gesellschaft

Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich mit einer Einlage am Geschäft eines anderen – dem Geschäftsinhaber. Diese Rechtsform eignet sich deshalb für eine Beteiligung eines Kapitalgebers oder eines Familienmitglieds an einem Unternehmen. In rechtlicher Hinsicht ist die stille Gesellschaft im Gegensatz zur OHG oder KG eine reine Innengesellschaft. Dritten gegenüber tritt nur ...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / Zusammenfassung

Überblick Im Wirtschaftsleben kann ein Einzelunternehmer heute oft nicht mehr bestehen. Die erforderlichen Kenntnisse, das aufzubringende Kapital und eine Verteilung des unternehmerischen Risikos auf mehrere Schultern sprechen vielfach für die Gründung einer Gesellschaft. Dafür stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Doch welche ist die "richtige" Rechtsform? ...mehr