Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Reserven

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 39 Voraussetzung für eine Betriebsveräußerung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an einen Erwerber übertragen werden. Hinsichtlich des Begriffs der wesentlichen Betriebsgrundlage gelten die Grundsätze sowohl der funktionalen als auch der quantitativen Betrachtungsweise. Zu beachten ist, dass der Begriff der wesentl...mehr

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Rücklage für Ersatzbeschaffung / 3 Voraussetzungen für die Übertragung von stillen Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut

Verkauft oder entnimmt der Unternehmer ein Wirtschaftsgut seines Anlagevermögens, muss er grundsätzlich die dabei aufgedeckten stillen Reserven versteuern. Scheidet das abnutzbare Wirtschaftsgut des Anlagevermögens aber infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen aus, brauchen die aufgedeckten stillen Reserven nicht sofort...mehr

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Rücklage für Ersatzbeschaffung / 4 Mehrentschädigung der Versicherung ist als Erlös zu buchen

Mehrentschädigungen liegen vor, wenn die Entschädigung nicht in voller Höhe für die Beschaffung des Ersatzwirtschaftsguts eingesetzt wird. Diese Mehrentschädigung kann nicht übertragen werden. Sie ist vielmehr als Erlös zu buchen. Praxis-Beispiel Entschädigung ist höher als der Buchwertmehr

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Rücklage für Ersatzbeschaffung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Durch Hochwasser beschädigte Maschinen werden ersetzt – Versicherung erstattet Beträge

Durch ein Hochwasser sind Büromaschinen von Herrn Huber so beschädigt worden, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Herr Huber hat neue Geräte für 20.000 EUR zuzüglich 3.800 EUR (19 %) Umsatzsteuer gekauft. Die Büromaschinen hatten noch einen Buchwert von 6.000 EUR. Die Versicherung hat einen Betrag von 10.000 EUR erstattet. Die stillen Reserven, die durch die Zahlung ...mehr

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Rücklage für Ersatzbeschaffung / 1 So kontieren Sie richtig!

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.3 Auswirkung von Zuzahlungen der Übernehmerin an verbleibende Anteilseigner der Übertragerin auf die steuerliche Übertragungsbilanz

Tz. 107 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG verbietet insoweit, als eine Zuzahlung gewährt wird, den Bw-Ansatz in der Übertragungsbil. IHd Differenz zwischen dem Wert der Gegenleistung abz der auf die Gegenleistung entfallenden Bw der übergehenden WG ergibt sich ein Übertragungsgewinn. Der Berechnung des anteiligen Bw ist dabei das Verhältnis des Gesamtwert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des gemeinen Werts für die Sachgesamtheit (übergehendes Betriebsvermögen)

Tz. 32 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Weil es sich bei einer Verschmelzung von Kö auf Kö nicht um die Übertragung von Einzel-WG, sondern um die Übertragung des gesamten BV der Übertragerin handelt, hat die Bewertung mit dem gW (s UmwSt-Erl 2011 Rn 11.04 iVm Rn 03.07) nicht bezogen auf jedes einzelne übergehende WG, sondern bezogen auf die Gesamtheit der bei einer Verschmelzung ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 90 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird eine MG auf ihre TG verschmolzen und erhält der AE der MG als Ersatz für die wegfallende Beteiligung an der MG die bisher von dieser gehaltenen Anteile an der TG, führt dies hr-lich und auch stlich nicht zu einem Durchgangserwerb, dh zu einem Erwerb eigener Anteile durch die TG mit anschließender Sachauskehrung dieser Anteile an den AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Allgemeines

Tz. 38 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 UmwStG können die übergehenden WG auf Antrag bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen abw von Abs 1 mit dem Bw oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Der Bw-Ansatz des übergehenden BV ist bei Inl-Verschmelzungen auch nach Inkrafttreten des SEStEG der Regelfall. In diesem Fall gehen die bei der übertragenden Kö gebi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Nutzung eigener Verluste der Übernehmerin (§ 8c KStG)

Tz. 73b Durch die Einbringung von Anteilen in eine bestehende Kap-Ges/Genossenschaft iR einer Kap-Erhöhung gem § 21 Abs 1 UmwStG kann es zu Verschiebungen der Anteilsverhältnisse bei der Übernehmerin kommen, die einen schädlichen Beteiligungserwerb gem § 8c Abs 1 KStG zur Folge haben können (s § 8c KStG Tz 65). In diesem Fall unterliegt die Verlustverwertung bei der Übernehm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Erhaltene Anteile an der Übernehmerin

Tz. 68 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Handelt es sich bei der eingebrachten Beteiligung um sog einbringungsgeborene Anteile alten Rechts (iSd § 21 UmwStG aF), gelten die erhaltenen Anteile auch (insoweit) als einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF (s § 21 Abs 2 S 6 iVm § 20 Abs 3 S 4 UmwStG). Hierdurch soll erreicht werden, dass für die erhaltenen Anteile die gleichen So...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 (Erweiterte) Kürzung bei Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr 1 GewStG)

Tz. 140a Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Zur Berechnung des Gewerbeertrags ist die Summe des Gewinns der Übernehmerin und der Hinzurechnungen zu kürzen um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt (inkl Gewinn aus der Veräußerung desselben), wenn das Unternehmen dies beantragt und ausschl eigenen Grundbesitz verwaltet (sog ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Grundsatz und Rückausnahme

Tz. 58 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Bei einem qualifizierten Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) ist für die AK der erworbenen Beteiligung der Wertansatz der übernehmenden Gesellschaft dann irrelevant, sondern grds der gW maßgebend (s Tz 59), wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegt (s § 21 Abs 2 S 2 UmwStG): Für die eingebrachten Anteile besteht nach der Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.5 Fallübersicht

Tz. 81 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nachstehend sind die Auswirkungen der Verschmelzung einer Kap-Ges auf eine andere Kap-Ges dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dass übertragender Rechtsträger eine Ausl-Gesellschaft und übernehmender Rechtsträger eine Inl-Gesellschaft ist (grenzübers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Bisher nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter, für die ein steuerliches Aktivierungs- bzw Passivierungsverbot besteht

Tz. 22 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Str ist, ob für die stliche Übertragungsbil die normalen Bilanzierungsregeln mit der Folge gelten, dass bilanzstliche Aktivierungs- und Passivierungsverbote auch in dieser Bil zu beachten sind. Das gilt insbes für § 6a Abs 1 und 2 EStG sowie § 5 Abs 4 bis 4b EStG (Pensionsrückstellung, Rückstellung für Dienstjubiläen, Rückstellung für drohen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Auswirkungen des Vermögensübergangs auf den eigenen Verlustvortrag der aufnehmenden Gesellschaft

Tz. 153 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt die Einbringung auf eine bereits bestehende Übernehmerin und hat diese aufnehmende Gesellschaft zum Einbringungsstichtag einen eigenen vortragsfähigen Fehlbetrag iSd § 10a GewStG, bleibt dieser von der Regelung des § 23 Abs 5 UmwStG unberührt (ebenso s Widmann, in W/M; § 23 UmwStG Rn 582; s Ritzer, in R/H/vL, 3. Aufl, § 23 UmwStG Rn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insbesondere das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Übernahme des Einbringungsgegenstands zu Buchwerten

Tz. 48 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Regelungen des § 23 Abs 1 UmwStG gelten, wenn das iRe Sacheinlage eingebrachte Vermögen (insges) mit dem Bw angesetzt wird (zum Bw-Ansatz s § 20 UmwStG Tz 194 ff und s Tz 40;hinsichtlich der Besitzzeitanrechnung gilt § 23 Abs 1 UmwStG auch für den Zwischenwertansatz, s Tz 41–42). Werden stille Reserven durch (freiwilligen) Ansatz oberhalb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.9 Gemeiner Wert der Zusatzleistung als Untergrenze der Bewertung (§ 21 Abs 1 S 4 UmwStG)

Tz. 51q Stand: EL 96 – ET: 06/2019 • § 21 Abs 1 S 4 UmwStG: Mindestansatz zum gW der Zusatzleistung Die Ermittlungsmethode der Bewertungseinschränkung einzig nach § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG (s Tz 51o) würde in bestimmten Fällen zu einer Besserstellung gegenüber der bisherigen Rechtslage und auch zu sog negativen AK (hier iSv AK mit einem Wert unter 0) für die aus dem Anteilsta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 UmwStG gehört zum Dritten Teil des UmwStG (§§ 11–13), der die ertragstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine andere Kö regelt. § 11 UmwStG bestimmt die Wertansätze in der stlichen Schlussbil der übertragenden Kö, während § 12 UmwStG die Vorschriften für die übernehmende Kö und § 13 UmwStG die Regelungen für die AE der übertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 41 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Mischverschmelzungen unter Beteiligung von Rechtsträgern unterschiedlicher Rechtsformen sind zivilrechtlich zulässig. Unzulässig hingegen sind: die Kombination einer Verschmelzung und einer Spaltung, Mischübertragungen unter Beteiligung mehrerer übertragender Rechtsträger, gleichgültig, welcher Rechtsform. Zugelassen ist allein die Vollübertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Desens, gW bei Umwandlungen, GmbHR 2007, 1202; Dörfler/Wittkowski, Zwischenwertansatz als Instrument zur Verlustnutzung bei Verschmelzungen von Kö, GmbHR 2007, 352; Volckens/Gebert, Verschmelzung von Kap-Ges – Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes bei immateriellen WG, IStR 2007, 764; Trossen, Aufgabe der Maßgeblichkeit bei Umwandlungsvorgängen, FR 2006, 617; Krohn/Greuli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bewertungsansatz gilt auch für die Gewerbesteuer

Tz. 71 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Das von der Übernehmerin ausgeübte Bewertungswahlrecht nach § 21 Abs 1 S 1 und 2 UmwStG gilt nicht nur für die KSt, sondern auch für die GewSt. Der Gewinn aus Gew für Zwecke der GewSt wird zwar selbständig ermittelt und ist damit nicht an die Veranlagung zur KSt (verfahrensrechtlich) gebunden. Die Ermittlungsgrundlagen für den Gewerbeertrag w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hageböke/Stangl, Umwandlungen auf OG: Koppelungserklärungen im Zusammenhang mit Billigkeitsregelungen? GmbHR 2011, 744; Rödder, Verschmelzung von Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 2011, 1059. Tz. 62 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird eine andere Kap-Ges auf eine OG verschmolzen, deren OT eine natürliche Pers oder eine Pers-Ges (mit natürlichen Pers als MU) ist, ist nach Verw-Auff die ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Steuerliche Behandlung des Formwechsels (Überblick)

Tz. 23 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Das ErtrStR kann der hr-lichen Beurteilung des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen als identitätswahrende Umwandlung (s Tz 8) nicht folgen. Dies liegt in der grundlegend unterschiedlichen Besteuerungskonzeption des von Pers-Ges und Kap-Ges/Gen erwirtschafteten Einkommens begründet, was nämlich – ungeachtet der hr-lichen Einordnun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Einbringungsgegenstand: Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 24 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der Begriff der eingebrachten "Anteile an einer Kap-Ges oder Gen" (erworbene Gesellschaft) ist weder in § 21 Abs 1 S 1 noch in Abs 1 S 2 UmwStG definiert. Es muss sich nicht – wie bei der übernehmenden Gesellschaft (s Tz 6) – um eine in der EU/EWR ansässige Gesellschaft handeln. Diese Beschränkung kann weder § 1 Abs 3 oder 4 UmwStG noch der R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Tarifermäßigung (§ 34 EStG)

Tz. 84 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Tarifermäßigung bei der ESt gem § 34 EStG findet auf den Einbringungsgewinn in keinem Fall Anwendung (unabhängig davon, ob die Einbringung zum gW oder einem Zwischenwert erfolgt). Nach § 21 Abs 3 S 2 UmwStG ist die Tarifglättung nach § 34 Abs 1 EStG generell auf alle Einbringungsgewinne nicht anwendbar. Dies entspricht der allgemeinen Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Einbringungsgewinn bei der Gewerbesteuer

Tz. 72 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Frage einer GewStPflicht des Einbringungsgewinns stellt sich nur beim Formwechsel/Option (§ 1a KStG) einer gew tätigen, infizierten oder geprägten Pers-Ges. Schuldner der GewSt ist die (formgewechselte) Pers-Ges (s § 5 Abs 1 S 3 GewStG); dies gilt unbeschadet des Umstands, dass Gegenstand der Einbringung die jeweiligen MU-Anteile sind (e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Weitere Auswirkungen des Anteilstauschs für den Einbringenden

Tz. 88 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 • Anteilstausch als SchenkSt-Tatbestand (§ 7 Abs 8 S 1 ErbStG) Ein Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG ist auch dann gegeben, wenn der Einbringende eine Beteiligung erhält, deren Wert niedriger als der der eingebachten Beteiligung ist (s Tz 53a). Erfolgt hierdurch eine Wertabspaltung und Bereicherung der Anteile Dritter, löst dies ab 14.12.201...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.1 Überblick

Tz. 33 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Da die Gesellschafter der formgewechselten/optierenden Pers-Ges stlich als Einbringende anzusehen sind (s Tz 27, s Tz 27a) und Gegenstand der "Einbringung" iSd §§ 25 S 1 iVm 20 Abs 1 UmwStG der jeweilige MU-Anteil an der Pers-Ges ist (s Tz 28ff), sind so viele Sacheinlagevorgänge gegeben, wie MU an der Pers-Ges beteiligt sind. Der Tatbestand...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.1 Entstrickung von Wirtschaftsgütern

§ 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG kennt folgende Tatbestände: Ausschluss des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts. Dies ist gegeben bei der (geänderten) Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu einer Betriebsstätte in einem Freistellungsstaat; Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10 Steuerverstrickung bei Zuzug mit Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG

Für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger, der Anteilseigner an in- oder ausländischen Anteilen i. S. d. § 17 EStG ist, aus dem Ausland zuzieht und er mit dem Zuzug eine unbeschränkte Steuerpflicht und Ansässigkeit i. S. d. Art. 4 OECD-MA begründet, enthält § 17 Abs. 2 Satz 3 und 4 EStG eine besondere Regelung der Steuerverstrickung. Anstelle der Anschaffungskosten ist für ei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.10 Anwendung des § 6 AStG im Verhältnis zu Drittstaaten

Für die Anwendung des § 6 AStG ist vorab zu untersuchen, ob es sich um einen Wegzug (oder vergleichbaren Ersatztatbestand) im Verhältnis zu einem Drittstaat oder um einen EU-/EWR-"Fall" handelt, bei dem die unter Tz. 4.11 erläuterten Besonderheiten zu beachten sind. Für eine Drittstaaten-Konstellation ergibt sich der Grundsatz der Sofortbesteuerung. Eine Ausnahme kann sich al...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Allgemeines

Mit § 6 AStG soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland entsprechend Art. 13 Abs. 5 OECD-MA – entgegen ...mehr

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Sperrfristverstöße nach § 6... / I. Einleitung

§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG ist eine der zentralen Vorschriften im Zusammenhang mit Umstrukturierungsvorgängen bei Mitunternehmerschaften. Die Vorschrift regelt die zwingende Buchwertübertragung für die Umstrukturierung einzelner Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften. Hierdurch soll insbesondere die buchwertneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Betriebsverm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 27.5 Erhöhung des Anteils einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem eingebrachten Wirtschaftsgut

Rz. 522 § 6 Abs. 5 S. 3 EStG gilt nach S. 5 nicht, soweit durch die Übertragung im Wege der verdeckten Einlage der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder sich erhöht; in diesen Fällen ist der Teilwert anzusetzen. Das gilt nach S. 6 auch, soweit zu einem späteren Zeitpunkt innerha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 27.3 Einzelne Übertragungen

Rz. 517 Die direkte unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen dem Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften ist in § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht als steuerneutrale Übertragung aufgeführt. Die Verwaltung lehnt das Buchwertfortführungsgebot bei einer unentgeltlichen Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern ab.[1] Die Meinung in der Literatur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 25 Unentgeltliche Überführung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 508 Nach § 6 Abs. 5 S. 1 EStG ist bei der Überführung einzelner Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl. der Buchwert fortzuführen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Stpfl. i. S. dieser Vorschrift ist eine natürliche Person, die mehrere Betriebe unterhält. Diese durch das StEntlG 1999/2000/...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 27.4 Die Sperrfrist für Veräußerungen und Entnahmen

Rz. 521 Der Teilwert ist nach § 6 Abs. 5 S. 4 EStG rückwirkend anzusetzen, wenn das nach S. 3 übertragene Wirtschaftsgut innerhalb der dreijährigen Sperrfrist veräußert oder entnommen wird. Zweck der Sperrfrist ist es, Steuervorteile zu verhindern, die nicht der Umstrukturierung von Personengesellschaften dienen, sondern in Anspruch genommen werden, um stille Reserven zunäch...mehr

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Sperrfristverstöße nach § 6... / III. Fazit

Der BFH hat mit den Entscheidungen zu den Sperrfristen des § 6 Abs. 5 S. 4 ff. EStG einen weiteren Beitrag zur rechtssicheren Anwendung der Buchwertübertragungen einzelner Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG geleistet. Zusammenfassend lässt somit Folgendes festhalten: Die Übertragung eines (Teil-)Mitunternehmeranteils führt nicht zu einer dreijährigen Sperrfrist nach §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 27.6 Gestalterische Auswirkungen

Rz. 524f Personengesellschaften haben gegenüber Kapitalgesellschaften zivilrechtlich den Vorteil der leichten Gestaltbarkeit. Dem entspricht steuerrechtlich die bis Ende 1998 gegebene und ab 1.1.2001 wieder eingeführte Möglichkeit, einzelne Wirtschaftsgüter erfolgsneutral nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG zwischen dem Betriebsvermögen bzw. dem Sonderbetriebsvermögen eines Gesellscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2 Bewertung

Rz. 378 Die Bewertung von Entnahmen ist je nach dem Gegenstand der Entnahme unterschiedlich: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG geht von der Entnahme von Wirtschaftsgütern aus[1], die grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten sind. Im Fall der Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte unter Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts nach § 4...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 29 Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf eine Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage (§ 6 Abs. 6 S. 2 EStG)

Rz. 529 Eine verdeckte Sacheinlage ist nach § 19 Abs. 4 GmbHG i. d. F. des MoMiG v. 23.10.2008[1] gegeben, wenn ein Gesellschafter seiner Gesellschaft eine Bareinlage verspricht, die Gesellschaft aber bei wirtschaftlicher Betrachtung einen Sachwert erhält und dies auf einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede beruht. Auch ohne eine ausdrückli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23.3.1 Übertragung aller funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen

Rz. 471 Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass sämtliche funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergehen. Werden anlässlich der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs Wirtschaftsgüter vom Übertragenden zurückbehalten, die zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören, so liegt keine erfo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.2 Mitunternehmeranteil i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 320 Ein Mitunternehmeranteil ist von dem Gesellschafter in der Handelsbilanz seines daneben unterhaltenen eigenen Gewerbebetriebs als Vermögensgegenstand auszuweisen – ebenso wie ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft. Steuerrechtlich hingegen ist eine solche Beteiligung nicht auszuweisen. Denn eine Beteiligung an einer Personengesellschaft bildet nach h. A. kein Wirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.1 Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB, § 6 Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 41 Der Grundsatz der Einzelbewertung folgt aus § 240 Abs. 1 und 2 HGB, aus § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB [1] und aus § 6 Abs. 1 S. 1 EStG: Jeder Kaufmann hat die einzelnen Vermögensgegenstände bzw. die einzelnen Wirtschaftsgüter und Schulden für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs aufzunehmen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23.3.4 Unentgeltlichkeit der Übertragung

Rz. 476 Eine unentgeltliche Übertragung i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn sich die Beteiligten darüber einig sind, dass der (Teil-)Betrieb oder Mitunternehmeranteil aufgrund einer Schenkung übergehen soll. Der Übergang von Verbindlichkeiten im Rahmen einer Betriebsübertragung begründet keine Gegenleistung, also kein Entgelt und steht somit der Unentgeltlichkeit nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.2.4 Einlage einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG

Rz. 431 Liegt der Teilwert einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG über den Anschaffungskosten, so ist ihre Einlage in ein Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Buchst. b) EStG mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Denn anderenfalls würde der zwischen der Anschaffung und der Einlage eingetretene Wertzuwachs nach § 17 EStG steuerlich nicht erfasst. Denn die Einlage einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23.2 Systematischer Zusammenhang

Rz. 464 Die unentgeltliche Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG ist keine Entnahme – im Gegensatz zur unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter als Entnahme beim Schenkenden und Einlage beim Schenkungsempfänger außerhalb des Anwendungsbereichs von § 6 Abs. 5 EStG.[1] Trotz Rechtssubjektwechsels geht die Sachgesamt...mehr