Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Insolvenz der GmbH & Co.KG

Rz. 805 Gerät eine GmbH & Co.KG in die Insolvenz, ist kein einheitliches Insolvenzverfahren zu führen, sondern gem. dem Grundsatz in § 11 Abs. 1 InsO ggf. zwei Insolvenzverfahren: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. die Abweisung des Eröffnungsantrages mangels Masse führt zur Auflösung der R...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Prognosezeitraum

Rz. 87 Zum Prognosezeitraum dieses Finanzplans bestanden unterschiedliche Auffassungen. Der maximale Planungszeitraum des Finanzplans orientierte sich grds. an der spätesten Fälligkeit einer im Prognosezeitpunkt bereits entstandenen Verbindlichkeit.[218] Aus Gründen der Praktikabilität und wegen der Prognoseunsicherheiten war der Planungszeitraum i.d.R. jedoch auf das laufen...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Verschulden

Rz. 729 Der Geschäftsführer haftet für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der steuerrechtlichen Pflichten nach § 34 AO. Allein eine Ressortaufteilung unter mehreren Geschäftsführern entlastet i.d.R. nicht, weil in der Krise gesteigerte Überwachungspflichten bestehen.[1456] Auch der Umstand, dass er sich von einem Steuerberater hat beraten lassen, entlastet nic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Anspruchsgrundlagenkonkurrenz

Rz. 627 Der Ersatzanspruch gegen den Geschäftsführer aus § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. besteht neben einem evtl. Rückerstattungsanspruch aus Insolvenzanfechtung gegen den Empfänger der nämlichen Zahlung nach §§ 129 ff., § 143 InsO.[1255] Rz. 628 Ob zwischen beiden Anspruchsgegnern Gesamtschuldnerschaft besteht, ist fraglich. Vereinzelt wird vertreten, dass sich aus der Grundsatzents...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Beseitigung der Überschuldung durch EAV, schuldrechtliche Verlustdeckungszusagen des Gesellschafters oder durch gesellschaftsvertragliche Verlustausgleichspflicht?

Rz. 150 Durch eine Verlustausgleichsverpflichtung (entspr. § 302 AktG) im Rahmen eines Beherrschungs- oder Gewinn-/Ergebnisabführungsvertrages (EAV entspr. § 291 AktG) kann eine Überschuldung i.S.d. § 19 InsO verhindert oder beseitigt werden, wenn der Verlustausgleich für im Geschäftsjahr entstandene Verluste, zu dem die beherrschende Gesellschaft verpflichtet ist, der Höhe ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Aufbringung und Erhaltung des Stamm- bzw. Grundkapitals

Rz. 518 Es ist grds. Aufgabe des Geschäftsleiters, die ordnungsgemäße Einzahlung des Stamm- bzw. Grundkapitals zu fordern und Rückerstattung desselben an die Gesellschafter zu unterlassen. In diesem Zusammenhang ergeben sich erhebliche zusätzliche Pflichten und Haftungsgefahren des Geschäftsleiters, wenn er die Flexibilisierungen bei der Kapitalaufbringung nach §§ 19 Abs. 4 ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Keine Geltung der Regelungen für die Nutzungsüberlassung

Rz. 414 Nach Aufhebung der sog. Rechtsprechungsregelungen zum Eigenkapitalersatz durch das MoMiG war fraglich geworden, ob Nutzungsüberlassungen durch den Gesellschafter überhaupt als Rechtshandlungen des Gesellschafters angesehen werden können, die einem Gesellschafterdarlehen "wirtschaftlich entsprechen", ob Mietforderungen des Gesellschafters also nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 I...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Prozessuales und Verfahrensfragen

Rz. 311 Die Klage des Insolvenzverwalters einer Fonds-KG gegen einen Kommanditisten nach § 171 Abs. 2 HGB ist keine Handelssache i.S.d. § 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG und fällt daher in die Zuständigkeit der Zivilkammer.[566] Im Wege der objektiven Klagehäufung kann der Insolvenzverwalter zugleich einen Anfechtungsanspruch nach § 133 Abs. 1 InsO gegen den Kommanditisten erheben, muss...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Durchgriffshaftung

Rz. 316 Die Durchgriffshaftung[579] kann auch den faktischen Alleingesellschafter treffen, der sich eines Strohmanns als formellem Gesellschafter bedient.[580] a) Missbrauch der Rechtsform Rz. 317 Das Rechtsinstitut der Durchgriffshaftung des Gesellschafters für Verbindlichkeiten der GmbH, etwa eine Kaufpreisschuld nach § 433 Abs. 2 BGB, greift ein, wenn sich das Berufen auf d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Kleingesellschafterprivileg

Rz. 361 Nach § 39 Abs. 5 InsO gelten die Regelungen nicht für den nicht geschäftsführenden Gesellschafter, der mit 10 % oder weniger am Haftkapital beteiligt ist (sog. Kleingesellschafterprivileg) Für die Anwendung des Privilegs ist erforderlich, dass seine Voraussetzungen in dem gesamten Zeitraum von einem Jahr vor Beantragung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Auf die Verhä...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Patronatserklärung

Rz. 194 Ob eine interne harte Patronatserklärung zugleich die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnergesellschaft als Empfängerin beseitigen kann, weil die Mittel in dem Drei-Wochen-Prognosezeitraum der Zahlungsunfähigkeitsprüfung als Liquidität berücksichtigt werden können, ist fraglich. Ich würde dies bejahen, wenn der Schuldner im Bedarfsfalle einen sofort durchsetzbaren Zahlun...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Beendigung des Unternehmensvertrages

Rz. 450 Die Auswirkungen der Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines der beteiligten Unternehmen sind umstritten. Mit der herrschenden Meinung gehe ich davon aus, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eines der beteiligten Unternehmen der Unternehmensvertrag (Beherrschungsvertrag, EAV) automatisch beendet ist.[889] Zur Begründung ist anzuführen, dass der Fortbes...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Insolvenz des Kommanditisten

Rz. 809 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Kommanditisten[1632] hat mangels abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft zur Folge, §§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 3 HGB n.F. Das gilt auch dann, wenn zugleich über das Vermögen der KG ein Insolvenzverfahren eröffnet wird,[1633] weil die Sonderregelung in § ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Dienst-/Anstellungsverhältnis

Rz. 776 Von der Organstellung des Geschäftsleiters ist das Dienst-/Anstellungsverhältnis zu unterscheiden. Es wird ebenfalls durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nicht automatisch beendet. Der Insolvenzverwalter hat jedoch die Möglichkeit, es nach § 113 InsO mit einer Frist von höchstens 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. In der L...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Keine nachträgliche Entstehung der Haftung durch Insolvenzanfechtung

Rz. 631 Eine masseschmälernde Zahlung liegt nicht vor, wenn die auf dem debitorischen Konto eingezogene Forderung wirksam an die Bank abgetreten war oder durch den Einzug und die Verrechnung mit dem Soll-Saldo anderweitige Sicherheiten für die Masse wieder frei werden. Diese Ergebnisse können nun nicht dadurch rückwirkend zunichtegemacht werden, dass die Sicherungszession un...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Pflicht zum Krisenmanagement, Sanierungspflicht

Rz. 513 Jeder Geschäftsführer jeder Gesellschaft ist verpflichtet, in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes walten zu lassen (vgl. nur §§ 76 Abs. 1 AktG, 43 Abs. 1 GmbHG). Hierzu gehört bei Eintritt der Krise jedenfalls die Prüfung der Krisenursachen und die Prüfung von Handlungsoptionen, insbesondere ob eine Sanierung möglich u...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Kapitalerhaltung

Rz. 523 Der Geschäftsleiter hat eine nach §§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG, 57 Abs. 1 Satz 1 AktG. verbotene Stamm- bzw. Grundkapitalrückgewähr zu unterlassen.[1025] Nach §§ 43 Abs. 3 GmbHG, 93 Abs. 3 Nr. 1AktG trifft den Geschäftsleiter (neben den Gesellschaftern nach §§ 30, 31 GmbHG, 57, 62 AktG) eine Ersatzpflicht für verbotenerweise an die Gesellschafter zurückgezahltes Stamm- ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Ende

Rz. 168 Eine zeitliche Befristung macht den Rangrücktritt unwirksam, denn sie erfüllt nicht die Anforderungen des BGH "bis zur Abwendung der Krise". Bei zeitlicher Befristung ist in Wahrheit nur eine Stundung vereinbart,[350] die aber keinen Einfluss auf den Überschuldungsstatus hat. Ein lediglich zeitlich begrenzter Rangrücktritt ist also unzureichend.[351] Rz. 169 Als Vertr...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Vermögensvermischung

Rz. 319 Eine Durchgriffshaftung des Gesellschafters wegen Vermögensvermischung war bejaht worden, wenn durch diese die Beachtung der Kapitalerhaltungsvorschriften des GmbH-Gesetzes unkontrollierbar wurde.[584] Zwar lässt sich die Durchgriffshaftung des Gesellschafters in den Vermögensvermischungsfällen seit der Änderung der Rspr. des BGH zur Rechtsfolge des existenzvernichte...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Verwertung von Anlagevermögen

Rz. 196 Zur Beschaffung der für die Bedienung fälliger Verbindlichkeiten erforderlichen Liquidität kann sich die Verwertung von Gegenständen des Anlagevermögens anbieten (etwa Sale-and-Lease-Back). Bei bloßer Finanzierungsfunktion sind dies keine umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen.[391] Zu beachten ist in jedem Fall, dass dies ausreichend schnell geschieht, um die Zahlungsu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (aa) Grundsatz

Rz. 619 Nach § 15b Abs. 4 Satz 1 InsO hat der Geschäftsführer die entgegen dem Zahlungsverbot aus § 15b Abs. 1 InsO geleisteten Zahlungen der Gesellschaft zu erstatten. Aus dem Schutzzweck der Norm ergibt sich, dass die Erstattungspflicht des Geschäftsführers in Höhe des objektiven Wertes des von ihm verbotswidriger Weise veranlassten Vermögensabflusses besteht, jedoch nur, ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Freistellungsvereinbarung

Rz. 485 Auch die Freistellungsvereinbarung insbesondere mit dem Gesellschafter/der Obergesellschaft, in deren Interesse die Geschäfte der Krisengesellschaft oftmals weitergeführt werden (sollen), kann ein wirksames Mittel zur Haftungsentlastung des Geschäftsführers sein. Verweigern die Gesellschafter einer GmbH im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit die Genehmigung zur...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Vorsatz

Rz. 737 Die Beitragsvorenthaltung kann nur vorsätzlich begangen werden, bedingter Vorsatz (dolus eventualis) reicht aus.[1483] Dabei muss sich der (zumindest bedingte) Vorsatz auch darauf erstrecken, die Arbeitgeberposition innezuhaben, ansonsten kann evtl. ein Tatbestandsirrtum vorliegen.[1484] Daran kann es u.U. beim faktischen Geschäftsführer fehlen. Auch kann es an diese...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Aufsichtsrat, Beirat

Rz. 236 Auch ein Mitglid eines Aufsichtsrats (auch einer GmbH) trifft die Vermögensbetreuungspflicht i.S.d. § 266 StGB. Diese Pflicht wird verletzt, wenn das Mitglied des Aufsichtsrats mit dem Geschäftsführer bei Schädigungen des Gesellschaftsvermögens zusammenwirkt, die die Grenzen zulässigen unternehmerischen Handlungsermessens überschreiten.[442]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Wettbewerbsverbot

Rz. 774 Das aus der Organstellung des Geschäftsführers erwachsende Wettbewerbsverbot endet nach insoweit konsequenter Entscheidung des OLG Rostock nicht bereits mit dem Verlust der Verfügungsbefugnis sondern erst mit der Beendigung der Organstellung.[1576] Ein im Dienstverhältnis vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot (mit Karenzentschädigungspflicht) dürfte hingeg...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Falsche Angaben gegenüber dem Handelsregister

Rz. 245 Falsche Angaben sind nach § 82 GmbHG für den Geschäftsführer bzw. § 399 AktG für den Vorstand strafbar. Die Gefahr steigt mit Insolvenznähe ("Sanierungsschwindel"), die Gefahr der Entdeckung ist insb. mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH gegeben. Diese Strafgefahren sind besonders in den Fällen des Hin- und Herzahlens nach §§ 19 Abs. 5 G...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Erkennbarkeit der Insolvenzreife

Rz. 605 Für das Verschulden des Geschäftsführers ist erforderlich, dass er die Insolvenzreife kennt oder fahrlässig nicht kennt.[1200] Es genügt also Erkennbarkeit der Insolvenzantragsvoraussetzungen. Die Erkennbarkeit der Insolvenzreife kann sich auch aus Kenntnis von Tatsachen ergeben, die der Geschäftsführer aus anderen Quellen als in seiner Eigenschaft als Geschäftsführe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes

Rz. 639 Zulasten eines Geschäftsführers, der nach Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit Zahlungen aus dem Vermögen der Gesellschaft leistet, wird vermutet, dass er dabei nicht mit der von einem Vertretungsorgan der GmbH zu erwartenden Sorgfalt gehandelt hat.[1282] Diese Beweislastverteilung zulasten des Geschäftsführers, der nach Eintritt der Insolvenzantragsvoraussetzungen Zah...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Verbotene Zahlungen an Gesellschafter, § 15b Abs. 5 InsO

Rz. 529 Nach § 15b Abs. 5 InsO (früher die durch das MoMiG eingeführten §§ 64 Satz 3 GmbHG, § 130a Abs. 1 Satz 3 HGB und § 92 Abs. 2 Satz 3 AktG jeweils a.F.) dürfen die Geschäftsleiter an Personen, die an der Gesellschaft beteiligt sind, keine Zahlungen mehr leisten bzw. sind zum Ersatz solcher Zahlungen verpflichtet, soweit diese Zahlungen zur Zahlungsunfähigkeit der Gesel...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Überschuldung

Rz. 27 Für juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, e.G.) nach § 19 Abs. 1 InsO und für haftungsbeschränkte Gesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (z.B. GmbH & Co.KG) ist nach § 19 Abs. 3 InsO neben Zahlungsunfähigkeit auch die Überschuldung ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Überschuldung geht der Zahlungsunfähigkeit nicht selt...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Funktion der Prognose

Rz. 34 Die Fortführungsprognose[77] hat zwei Funktionen: Zum einen ist sie Maßstab für den Wertansatz der Vermögenswerte (Fortführungswerte bei positiver Prognose, andernfalls Zerschlagungswerte) im Überschuldungsstatus, zum anderen ist das Fehlen einer positiven Fortführungsprognose zweites Tatbestandsmerkmal der Überschuldung.[78] M.a.W. liegt trotz rechnerischer Vermögens...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Ertragsteuerliche Organschaft

Rz. 454 Häufig werden Unternehmensverträge nach § 291 AktG zum Zweck der Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft geschlossen. Für deren Anerkennung ist die Durchführung über volle fünf Jahre erforderlich. Die Beendigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit von fünf Jahren kann zur rückwirkenden Nichtanerkennung der ertragsteuerlichen Organschaft führen. Dies gilt auch für ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Amtsniederlegung

Rz. 487 Die Amtsniederlegung kann von realisierten Haftungstatbeständen nicht befreien. Die Amtsniederlegung des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers ohne gleichzeitige Bestellung eines neuen Geschäftsführers ist außerdem unwirksam.[960] Im Einzelfall sollte beurteilt werden, ob die Amtsniederlegung für den Geschäftsführer wirklich von Vorteil ist. Sein Nachfolger könnte b...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Geschäftsleiter

Rz. 597 Grds. ist der bestellte Geschäftsführer der Gesellschaft Normadressat. Das gilt auch, wenn er nach den Vorstellungen der Gesellschafter nur "kommissarischer" Geschäftsführer sein soll.[1178] Der Geschäftsleiter kann nur für solche Schmälerungen des Gesellschaftsvermögens verantwortlich gemacht werden, die mit seinem Wissen und Willen geschehen sind oder die er hätte v...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Masseverkürzung

Rz. 579 Entsprechend dem Ziel der Vorschrift, im Interesse der Gläubigergleichbehandlung eine Schmälerung der Masse nach Eintritt der Insolvenzreife zu verhindern bzw. auszugleichen,[1124] sind nur solche Zahlungen verboten, die zu einer Verkürzung der den Gläubigern (Gläubigergesamtheit) zu einer gleichmäßigen Befriedigung zur Verfügung stehenden Haftungsmasse führen; maßge...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Zahlungsfähigkeit und Fortführungswille

Rz. 35 Selbstverständlich muss das Unternehmen im Prognosezeitpunkt zahlungsfähig sein oder die Zahlungsfähigkeit muss innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 15a Abs. 1 InsO wiederhergestellt sein. Darüber hinaus darf der Schuldner während des Prognosezeitraums (s.u. Rdn 43) nicht zahlungsfähig werden. Ferner ist für eine positive Prognose subjektiv der Fortführungswille des Schu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) "Alt"-Gläubiger

Rz. 674 Altgläubiger sind Gläubiger mit Forderungen gegen die Gesellschaft, die bereits bei Beginn der Insolvenzverschleppung bestanden. Sie haben Anspruch auf Ersatz der Quotendifferenz, also des Betrages, um welchen sich ihre Befriedigungsquote in der Insolvenz wegen der vorausgegangenen Insolvenzverschleppung verringert hat. Der Quotenschaden ist bis zum Abschluss des Ins...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Darlegungs- und Beweislast, Verjährung

Rz. 345 Die Darlegungs- und Beweislast trägt die den Anspruch geltend machende Gesellschaft.[630] Rz. 346 Der Anspruch verjährt nach den allgemeinen Vorschriften. Sie beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB erst, wenn dem Gläubiger die anspruchsbegründenden Umstände und die Umstände bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt sind, aus denen sich ergibt, dass der mittelbare Gesellsch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ff) Doppelinsolvenz

Rz. 428 Ebenfalls nicht geregelt und daher ungeklärt ist, ob das Weiternutzungsrecht des Insolvenzverwalters (der Gesellschaft) nach § 135 Abs. 3 InsO auch in der Doppelinsolvenz, also auch gegenüber dem Insolvenzverwalter über das Vermögen des Gesellschafters gilt. Mit dem Argument, es fehle an einer Vorausverfügung, so dass für eine analoge Anwendung des § 110 Abs. 1 InsO ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Geschäftsführerhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)

Rz. 489 Angesichts des strengen Haftungsregimes kann der Abschluss einer Geschäftsführerhaftpflichtversicherung,[962] einer sog. D&O-Versicherung[963] angeraten sein. Grds. können die Risiken bzw. Schäden aus Geschäftsführungsmaßnahmen durch eine D&O-Versicherung[964] abgesichert werden. aa) Zum Versicherungsvertrag Rz. 490 Versicherungsnehmer ist regelmäßig die Gesellschaft, ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Spezifische Insolvenzrechtliche Pflichten

Rz. 857 Der Geschäftsführer des (vorläufig) eigenverwaltenden Schuldners hat selbstverständlich die spezifischen insolvenzverfahrensrechtlichen Pflichten, vergleichbar den Pflichten des (vorläufigen) Insolvenzverwalters zu wahren, zu welchen u.a. gehören:[1723]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Harte Patronatserklärung

Rz. 124 Die Patronatserklärung ist grds. ein Mittel zur Verhinderung oder Beseitigung einer Überschuldung.[269] Sie wird meist in Konzernsituationen, regelmäßig von der Muttergesellschaft abgegeben, kann aber auch von Dritten, etwa dem Gesellschafter oder dem Gesellschafter nahestehenden Personen abgegeben werden. Die Rechtsfolgen einer Patronatserklärung richten sich nach i...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Geltendmachung, Verjährung

Rz. 749 Der Sozialversicherungsträger muss vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Ansprüche nicht erst im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft anmelden und den Ausgang abwarten.[1515] Zuständig für die Entscheidung über Schadensersatzansprüche wegen Beitragsvorenthaltung sind die ordentlichen Gerichte.[1516] Rz. 750 Die Verjährung richtet sich nach den a...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 7. Nichteinberufung der Gesellschafterversammlung

Rz. 542 Nach §§ 49 Abs. 3 GmbHG, 92 Abs. 1 AktG haben der Geschäftsführer bzw. der Vorstand bei Verlust der Hälfte des Stamm- bzw. Grundkapitals, d.h. zu dem Zeitpunkt, in dem das Vermögen der Gesellschaft nur noch die Verbindlichkeiten und die Hälfte des Stammkapitals deckt, unverzüglich die Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung einzuberufen. Maßgeblich sind die Bewertungsr...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Keine Anfechtbarkeit pünktlicher Miet-/Pachtzahlungen nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO

Rz. 416 Pünktliche Mietzahlungen sind nach der vg. BGH-Entscheidung nicht nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar. Als zusätzliches Argument kann gelten, dass dem Gesellschafter selbst in der Insolvenz bei Fortnutzung des Gegenstandes durch die Schuldnergesellschaft bzw. den Insolvenzverwalter ein Entgelt- oder Ausgleichsanspruch entweder als vertraglicher Anspruch aus noch ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Abtretung des Geschäftsanteils an einen Nicht-Darlehensgeber

Rz. 388 Auch der umgekehrte Fall, dass die Gesellschafterstellung des Darlehensgebers etwa durch Abtretung beendet wird, ist nicht gesetzlich geregelt. Der BGH hat dazu entschieden, dass in diesem Fall "allenfalls" der Darlehensanspruch des innerhalb des letzten Jahres vor dem Insolvenzantrag (oder danach) ausgeschiedenen Gesellschafters als nachrangig zu behandeln ist.[754]...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Allgemeine Haftungstatbestände

Rz. 468 Selbstverständlich hat der Geschäftsleiter auch in der Krise der Gesellschaft die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen (vgl. nur § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 AktG). Bei Verletzung dieser Pflicht kommt eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft im Rahmen der sog. Culpahaftung in Betracht (vgl. §§ 43 Abs. 2 GmbHG, 93 Abs....mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Wesen

Rz. 126 In einer harten (internen) Patronatserklärung verpflichtet sich der Patron (etwa der Gesellschafter oder die Muttergesellschaft) gegenüber dem Schuldner (etwa Tochtergesellschaft) rechtsverbindlich, den Schuldner in der Weise auszustatten, dass er stets in der Lage ist, seinen finanziellen Verbindlichkeiten zu genügen. Eine solche harte Patronatserklärung des Patrons...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB)

Rz. 257 Tathandlung gem. § 283d Abs. 1 StGB ist das Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen eines anderen in Kenntnis der dem anderen drohenden Zahlungsunfähigkeit oder nach Zahlungseinstellung oder in einem Insolvenzeröffnungsverfahren oder in einem eröffneten Insolvenzverfahren. Tathandlung kann auch die Erteilung einer inhaltlich unzutreffenden Quittung sein, die es dem...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Insolvenzanzeigeverschleppung (§ 42 Abs. 3 StaRUG)

Rz. 273 Nach § 42 Abs. 1 StaRUG ruht während der Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache (§ 31 StaRUG) die Insolvenzantragspflicht nach § 15a Abs. 1–3 InsO und § 42 Abs. 2 BGB. Jedoch sind die Antragspflichtigen verpflichtet, dem Restrukturierungsgericht den Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 17 Abs. 2 InsO bzw. einer Überschuldung i.S.d. § 19 Abs. 2 InsO ohne s...mehr