Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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AGS 12/2019, Die Zeit – kei... / III. Problematischer Verweis auf Nr. 7005 VV

Unrichtig ist die Auffassung des LSG, der Faktor "Zeit" sei lediglich bei Nr. 7005 VV zu berücksichtigen, dort hätte der Gesetzgeber es ja auch expressis verbis getan. Das LSG übersieht, dass diese Vergütung nur bei dem Anwalt anfällt, der für einen Gerichtstermin eine Geschäftsreise antreten muss; das Gericht darf sich also weder am Ort seiner Kanzlei noch an seinem Wohnort...mehr

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§ 21 Einleitung

Rz. 1 Das Verkehrsstrafrecht ist im Verkehrsrecht von ganz entscheidender Bedeutung. Klagt beispielsweise ein Unfallbeteiligter nach dem Verkehrsunfall über Schmerzen gegenüber der herbeigerufenen Polizei, wird unabhängig von der Unfallverursachung von Amts wegen ein Strafverfahren eingeleitet. Neben der Unfallregulierung ist der Anwalt dann auch als Verteidiger gefragt. Gle...mehr

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§ 37 Vorverfahren / I. Eigener Sach- und/oder Personenschaden des Betroffenen

Rz. 70 Erleidet der Betroffene bei Verkehrsunfällen selbst einen beträchtlichen Schaden, sei es in Form des Sachschadens oder des Personenschadens, ist oftmals eine Einstellung des Verfahrens möglich. Wirtschaftlich ist es bspw. dann heikel, wenn für den Betroffenen keine Vollkaskoversicherung existiert und er einen erheblichen Eigenschaden tragen muss. Aber auch bei Vollkas...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 1. Trennung der Akten nach Rechtsgebieten

Rz. 30 Verkehrsunfallrechtliche Mandate können unterschiedliche Rechtsgebiete berühren, nämlich Rz. 31 In der Praxis werden v...mehr

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§ 38 Hauptverhandlung / G. Hilfsbeweisantrag

Rz. 30 Nicht vergessen werden sollte der – wie auch im Strafrecht zulässige – Hilfsbeweisantrag. Oftmals wird in Bußgeldsachen nicht einmal plädiert, sondern es werden lediglich Anträge gestellt. In solchen Fällen kann der Hilfsbeweisantrag natürlich leicht übersehen werden. Relevant wird dies v.a. dann, wenn der Verteidiger im Schlussvortrag auf den Freispruch des Betroffen...mehr

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Literaturverzeichnis / Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht

Buck/Krumbholz, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Auflage 2013 Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage 2018 Fischer, Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, 66. Auflage 2019 Freyschmidt/Krumm, Verteidigung in Straßenverkehrssachen, 11. Auflage 2019 Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und ...mehr

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§ 22 Unfallflucht (§ 142 StGB) / I. Bemerkbarkeit/Wahrnehmbarkeit des Unfalls

Rz. 27 Der Vorsatz nach § 142 Abs. 1 muss sich auf alle Merkmale des äußeren Tatbestandes erstrecken. Dazu gehört, dass der Täter weiß, dass es zu einem Unfall i.S.d. § 142 StGB gekommen ist.[50] Rz. 28 Unterschieden werden muss zunächst nach der Wahrnehmungsfähigkeit des Fahrzeugführers und der tatsächlichen Wahrnehmbarkeit.[51] Persönliche Einschränkungen des Fahrzeugführer...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / IV. Subjektives Verschulden

Rz. 35 Dieses sog. objektive Verschulden stellt nach dem Goslarer Orientierungsrahmen nur einen ersten Anhaltspunkt im Rahmen der Quotenbildung dar und ist ggf. zu ergänzen. So wird insbesondere auf Folgendes hingewiesen: "Das objektive Verschulden kann durch subjektive Umstände verringert oder gesteigert werden. In Betracht kommen:"mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann seinem Auftraggeber (Mandanten) und/oder einem Dritten (Nichtmandanten) aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) haften.[1] Rz. 2 Aufgrund desselben Sachverhalts können Schadensersatzansprüche aus Vertrag und aus unerlaubter Handlung zusammentreffen, wenn ein Verhalten sowohl gegen eine vertragliche Pflicht al...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Ausnahmen

Rz. 361 Die Verschwiegenheitspflicht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Gem. § 2 Abs. 3 BORA ist ein Rechtsanwalt nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 15 Deliktische Haftung de... / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 46 Strafrecht

A. Vorbemerkung Rz. 1 Das Strafrecht untergliedert sich ähnlich dem Zivilrecht in die Regelungen des materiellen Strafrechts und die verfahrensrechtlichen Vorschriften . B. Das materielle Strafrecht Rz. 2 Die Regelungen des materiellen Strafrechts, d.h. die Straftatbestände und sonstigen Voraussetzungen der Strafbarkeit, finden sich in erster Linie im Strafgesetzbuch (StGB). Das...mehr

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§ 46 Strafrecht / B. Das materielle Strafrecht

Rz. 2 Die Regelungen des materiellen Strafrechts, d.h. die Straftatbestände und sonstigen Voraussetzungen der Strafbarkeit, finden sich in erster Linie im Strafgesetzbuch (StGB). Das StGB ist in zwei Teile untergliedert, den Allgemeinen und den Besonderen Teil. Neben den Vorschriften des StGB gibt es zusätzlich noch das sog. Nebenstrafrecht , d.h. strafrechtliche Bestimmungen...mehr

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§ 46 Strafrecht / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Strafrecht untergliedert sich ähnlich dem Zivilrecht in die Regelungen des materiellen Strafrechts und die verfahrensrechtlichen Vorschriften .mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Der Besondere Teil des StGB

Rz. 4 Im Besonderen Teil des StGB sind die einzelnen verbotenen Verhaltensweisen in sog. Straftatbeständen genau, aber abstrakt formuliert umschrieben. Der Diebstahl ist z.B. in § 242 StGB geregelt. Die Gesetzesformulierung von § 242 Abs. 1 StGB lautet: "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuz...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Fragen und Antworten

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§ 46 Strafrecht / I. Der Allgemeine Teil des StGB

Rz. 3 Im Allgemeinen Teil des StGB sind – wie der Name bereits andeutet – die allgemeinen, grundsätzlich für alle Delikte geltenden Grundsätze und Begriffsdefinitionen geregelt. Dort finden sich z.B. Normen über die Einteilung der Delikte in Verbrechen und Vergehen (§ 12 StGB), den Geltungsbereich des deutschen Strafrechts im Ausland (§§ 5 ff. StGB), die Strafmündigkeit (§ 1...mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Die Verteidigung

1. Wahlverteidigung Rz. 46 Die in der Öffentlichkeit bekannteste klassische Aufgabe eines Rechtsanwalts ist allerdings weiterhin die der Verteidigung des Beschuldigten. Jeder Beschuldigte hat das Recht, gleich bis zu drei Verteidiger zu bestellen, § 137 StPO, wenn er sich das wirtschaftlich leisten kann, was in sog. Wirtschaftsprozessen durchaus vorkommt. Diese sind dann Wahl...mehr

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§ 46 Strafrecht / D. Die Strafgerichte

Rz. 30 Es gibt verschiedene Strafgerichte, deren Zuständigkeit im Einzelnen im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt ist. I. Amtsgericht (AG) Rz. 31 Beim Amtsgericht gibt es den Strafrichter als Einzelrichter (§ 25 GVG) sowie das Schöffengericht (§§ 28 ff. GVG), das mit einem Berufsrichter und zwei gewählten Laienrichtern, sog. Schöffen besetzt ist, die in der Hauptverhandl...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Das Ermittlungsverfahren

1. Der Anfangsverdacht Rz. 10 Die Staatsanwaltschaft hat nach dem im deutschen Strafrecht geltenden Amtsermittlungs- oder auch Offizialprinzip ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn ihr Umstände bekannt werden, die zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten enthalten, § 152 Abs. 2 StPO. Man spricht insoweit von einem Anfangsverdacht . Woher die...mehr

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§ 46 Strafrecht / 1. Der Anfangsverdacht

Rz. 10 Die Staatsanwaltschaft hat nach dem im deutschen Strafrecht geltenden Amtsermittlungs- oder auch Offizialprinzip ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn ihr Umstände bekannt werden, die zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten enthalten, § 152 Abs. 2 StPO. Man spricht insoweit von einem Anfangsverdacht . Woher dieser stammt, spielt kei...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Die Verfolgungsverjährung

Rz. 5 Mit Ausnahme von Mord (§ 211 StGB) und Völkermord (§ 220a StGB) unterliegen gem. § 78 Abs. 1 StGB auch Straftaten der Verfolgungsverjährung mit der Folge, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist die Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden darf. Die Verjährungsfristen sind je nach Deliktsschwere unterschiedlich lange bemessen, so beträgt die Frist bspw. gem. § 78 Ab...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Amtsgericht (AG)

Rz. 31 Beim Amtsgericht gibt es den Strafrichter als Einzelrichter (§ 25 GVG) sowie das Schöffengericht (§§ 28 ff. GVG), das mit einem Berufsrichter und zwei gewählten Laienrichtern, sog. Schöffen besetzt ist, die in der Hauptverhandlung das gleiche Stimmrecht wie der Vorsitzende haben, diesen also auch überstimmen können, was in der Praxis aber wohl die Ausnahme darstellt. ...mehr

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§ 46 Strafrecht / E. Die Rechtsmittel in Strafsachen

Rz. 35 Rechtsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass im Falle ihrer Einlegung das Verfahren in die nächsthöhere Instanz gelangt (sog. Devolutiveffekt ) – daher ist der Einspruch gegen einen Strafbefehl in diesem Sinne kein Rechtsmittel – und die angefochtene Entscheidung noch nicht wirksam wird (aufschiebende Wirkung, auch Suspensiveffekt genannt). Das Strafverfahren nach de...mehr

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§ 46 Strafrecht / F. Der Rechtsanwalt im Strafverfahren

Rz. 42 Rechtsanwälte können in Strafverfahren unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen, je nachdem in welcher Funktion sie für wen tätig werden. I. Die Vertretung des Geschädigten Rz. 43 Viele Geschädigte von Straftaten lassen sich sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich durch Rechtsanwälte vertreten. Dies gilt insbesondere bei Vermögensdelikten wie Betrug und Untreue oder a...mehr

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§ 46 Strafrecht / IV. Bundesgerichtshof (BGH)

Rz. 34 Beim BGH bestehen Strafsenate , die jeweils mit fünf Berufsrichtern besetzt sind. Der BGH entscheidet nur als Rechtsmittelgericht über die Revisionen gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Landgerichte und der Oberlandesgerichte (§ 135 GVG).mehr

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§ 46 Strafrecht / 3. Verteidigerrechte

Rz. 49 Wahl- und Pflichtverteidiger haben die gleichen Rechte im Strafverfahren. Diese sind jedoch je nach Verfahrensstadium, in dem das Verfahren sich befindet, durch die StPO sehr unterschiedlich ausgeprägt. a) Ermittlungsverfahren Rz. 50 Im Ermittlungsverfahren hat ein Verteidiger nur relativ geringe Einflussmöglichkeiten. Zwar hat er, wenn sein Mandant sich in Untersuchung...mehr

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§ 46 Strafrecht / IV. Besondere Verfahrensarten

Rz. 23 Abweichend von dem normalen Ablauf des Strafverfahrens kennt die StPO für bestimmte Konstellationen Spezialverfahren bzw. Besonderheiten. 1. Das Strafbefehlsverfahren Rz. 24 Das Strafverfahren mit seiner im Detail geregelten Hauptverhandlung ist ein zeit- und kostenaufwendiges Verfahren, das nicht immer erforderlich erscheint. Gerade im Bereich der kleineren Kriminalitä...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Oberlandesgericht (OLG)

Rz. 33 Beim Oberlandesgericht gibt es keine Strafkammern, sondern Strafsenate , besetzt mit jeweils drei oder fünf Berufsrichtern (keine Laienrichter!), die in erster Instanz insbesondere über sog. politisch motivierte Straftaten (§ 120 GVG) sowie insbesondere als Revisionsgericht über die Revisionen gegen die Berufungsurteile des Landgerichts und die mit der Berufung nicht a...mehr

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§ 46 Strafrecht / 2. Pflichtverteidigung

Rz. 48 In den in § 140 StPO genannten Fällen muss ein Verteidiger auch dann bestellt werden, wenn der Beschuldigte selbst keinen Verteidiger bestellt. Man spricht dann von der sog. notwendigen Verteidigung . Der bestellte Verteidiger ist Pflichtverteidiger , dessen Kosten von der Staatskasse übernommen werden. Bei der Auswahl des Pflichtverteidigers hat der Beschuldigte ein Mi...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Die Vertretung von durch das Strafverfahren betroffenen Dritten

Rz. 64 Von Strafverfahren betroffen sein können auch – natürliche und juristische – Personen, die nicht Beschuldigte sind. Zu nennen sind hier z.B. Dritte, die gem. § 103 StPO durchsucht werden, weil Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich Beweismittel bei ihnen befinden. Auch Zeugen sind durch Strafverfahren betroffen. Nicht selten kommt es vor, dass solche Dritte sich anwa...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Die Berufung

Rz. 36 Berufung gibt es in Strafsachen gem. § 312 StPO nur gegen Entscheidungen des Amtsgerichts (Strafrichter, Schöffengericht). Bei geringfügigen Strafen muss die Berufung gem. § 313 StPO zur Entscheidung angenommen werden. Die Berufung muss grds. binnen einer Woche ab Urteilsverkündung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden, da...mehr

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§ 46 Strafrecht / 3. Abschluss des Ermittlungsverfahrens

Rz. 15 Sind die Ermittlungen abgeschlossen, d.h. alle sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand zu ermittelnden Fragen von Bedeutung aufgeklärt, hat die Staatsanwaltschaft dies in der Akte zu vermerken (§ 169a StPO) und den von ihr ermittelten Sachverhalt und die Beweislage rechtlich zu würdigen. Hierbei kann sie zu grds. zwei Ergebnissen kommen: Entweder sie kommt zu dem Ergebn...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Die Beschwerde

Rz. 40 Gegen Beschlüsse und Verfügungen (nicht gegen Urteile) der Strafgerichte kann gem. § 304 StPO Beschwerde eingelegt werden, soweit diese Entscheidungen nicht der Urteilsfällung vorausgehen und damit automatisch zugleich mit dieser angefochten werden (§ 305 StPO). Mit der Beschwerde sind z.B. der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Festsetzung von Ordnungsgeld...mehr

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§ 46 Strafrecht / 1. Wahlverteidigung

Rz. 46 Die in der Öffentlichkeit bekannteste klassische Aufgabe eines Rechtsanwalts ist allerdings weiterhin die der Verteidigung des Beschuldigten. Jeder Beschuldigte hat das Recht, gleich bis zu drei Verteidiger zu bestellen, § 137 StPO, wenn er sich das wirtschaftlich leisten kann, was in sog. Wirtschaftsprozessen durchaus vorkommt. Diese sind dann Wahlverteidiger . Die (j...mehr

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§ 46 Strafrecht / 3. Das Jugendgerichtsverfahren

Rz. 28 Jugendliche sind ab dem 14. Lebensjahr strafmündig (§ 19 StGB), d.h. von diesem Alter an können sie grds. für von ihnen begangene Straftaten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Allerdings gelten bei Jugendlichen und unter besonderen Umständen auch bei sog. Heranwachsenden (18–21 Jahre) sowohl für das Strafverfahren als auch für die strafrechtlichen Sankti...mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Landgericht (LG)

Rz. 32 Beim Landgericht gibt es große und kleine Strafkammern (§ 76 GVG) sowie die besonders geregelte Strafvollstreckungskammer (§ 78a GVG). Die kleinen Strafkammern sind mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt, die großen mit drei Berufsrichtern sowie zwei Schöffen, wobei die großen Strafkammern in der Hauptverhandlung seit dem Jahre 1993 nur mit zwei Berufsricht...mehr

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§ 46 Strafrecht / IV. Büromäßige Behandlung

Rz. 66 Auch im Strafverfahren gilt, dass Fristen und Termine aller Art notiert und genau beachtet werden müssen. Dies betrifft insbesondere Fristen zur Einlegung fristgebundener Rechtsmittel und -behelfe wie Einspruch gegen einen Strafbefehl, Berufung, Revision und sofortige Beschwerde. Gleichwohl sollen auch Fristen und Termine der Staatsanwaltschaft beachtet werden. Dies g...mehr

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§ 46 Strafrecht / H. Elektronischer Rechtsverkehr

Rz. 69 Regelungen zur elektronischen Aktenführung und elektronischen Kommunikation im Verfahren sind in den §§ 32 bis 32f StPO enthalten. Sie gelten für das gesamte Strafverfahren vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Vollstreckung und sind daher unter den Allgemeinen Vorschriften der StPO aufgeführt. Spezialregelungen zur elektronischen Aktenführung und auch elektronischen K...mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Die Revision

Rz. 38 Gegen die Urteile der Strafkammern des Landgerichts (inkl. Schwurgericht) sowie die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte findet ausschließlich das Rechtsmittel der Revision statt. Weiter kann auch gegen amtsgerichtliche Entscheidungen unter Überspringen der Berufungsinstanz (daher Sprungrevision genannt) sogleich Revision eingelegt werden (§ 335 StPO). Die...mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Das Zwischenverfahren

Rz. 19 Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift bei Gericht das Zwischenverfahren . Das Gericht wird anhand des Akteninhalts den hinreichenden Tatverdacht sowie das Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen (sachliche und örtliche Zuständigkeit, Strafmündigkeit des Angeschuldigten, Fehlen von Verfahrenshindernissen) prüfen. Ergibt diese ...mehr

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§ 46 Strafrecht / 2. Durchführung des Ermittlungsverfahrens

Rz. 12 Bejaht die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht, so muss sie – von den dargestellten Ausnahmefällen abgesehen – ein Ermittlungsverfahren einleiten und den Versuch unternehmen, den Sachverhalt aufzuklären. Dies ist das eigentliche Ermittlungsverfahren, das weitgehend allein in den Händen der Staatsanwaltschaft liegt. Man spricht von der Staatsanwaltschaft auch als ...mehr

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§ 46 Strafrecht / 2. Das Privatklageverfahren

Rz. 27 Bei den abschließend in § 374 Abs. 1 StPO aufgezählten Straftaten, genannt seien hier insbesondere die Beleidigung und die vorsätzliche und die fahrlässige Körperverletzung , erhebt die Staatsanwaltschaft nur Anklage, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt (§ 376 StPO). Verneint die Staatsanwaltschaft dies hingegen aufgrund der Umstände des Einzelfalles, kann der du...mehr

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§ 46 Strafrecht / V. Die Strafvollstreckung

Rz. 29 Strafurteile dürfen, anders als Zivilurteile, die in aller Regel auch für vorläufig vollstreckbar erklärt werden können (§§ 704, 708, 709 ZPO), erst mit Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden (§ 449 StPO). Die Strafvollstreckung erfolgt gem. § 451 StPO durch die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde. Sie fordert also bei verhängten Geldstrafen nach einer S...mehr

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§ 46 Strafrecht / G. Das OWiG

Rz. 67 Wie eingangs bereits ausgeführt, werden unerlaubte Verhaltensweisen mit einem Unwertgehalt unterhalb von Straftaten als sog. Ordnungswidrigkeiten verfolgt und mit Geldbuße geahndet. Das Verfahren hierüber sowie die Möglichkeit, sich gegen eine verhängte Geldbuße zur Wehr zu setzen, ist im OWiG geregelt. Die Geldbuße wird von der jeweils zuständigen Behörde durch einen...mehr

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§ 46 Strafrecht / C. Das Strafprozessrecht

Rz. 6 Mit dem Strafprozessrecht bezeichnet man zum einen alle Normen, die das Verfahren zur Feststellung einer Straftat regeln , zum anderen die Normen, die die Art und Weise der Vollstreckung einer erkannten Strafe bestimmen. Rz. 7 Das Strafverfahren gliedert sich in insgesamt vier Verfahrensabschnitte, nämlich das Ermittlungsverfahren , das Zwischenverfahren , das Hauptverfahr...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Das Hauptverfahren

Rz. 20 Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ändert sich auch die Bezeichnung des Beschuldigten . Im Zwischenverfahren wird er als Angeschuldigter bezeichnet, nunmehr im Hauptverfahren als Angeklagter . Das Hauptverfahren vollzieht sich im Wesentlichen in der öffentlichen Hauptverhandlung , die auch viele Sitzungstage dauern kann, wenn eine schwierige Beweisaufnahme durchgeführ...mehr