Fachbeiträge & Kommentare zu Syndikusanwalt

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / b) Beschäftigung

Auch haben sich die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sehr häufig mit der Frage, ob die Betätigung eines Betroffenen als Beschäftigung anzusehen ist, zu befassen. Bei einer abhängigen Tätigkeit besteht Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI). Ob eine solche abhängige Beschäftigung anzunehmen ist, beurteilt sich nach § 7 Abs. ...mehr

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zfs 2/2016, zfs 2/2016 / Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

Am 31.12.2015 bzw. 1.1.2016 sind die Vorschriften des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung v. 21.12.2015 in Kraft getreten (BGBl I S. 2517). Mit dem Gesetz soll die Stellung des Syndikusanwalts als Rechtsanwalt gesetzlich geregelt werden. Hintergrund sind die Urteile des Bundessozialgerichts v. 3.4.2014 (B 5 RE 13/...mehr

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AGS 7/2015, Kleine-Cosack, BRAO. Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung mit BORA und FAO. Von Rechtsanwalt und FAVerwR Dr. Michael Kleine-Cosack. 7. Aufl. 2015. Verlag C.H. Beck, München. XXII, 896 S. 119,00 EUR.

Sechs Jahre hat die Neuauflage auf sich warten lassen. Einiges hat sich zwischenzeitlich im anwaltlichen Berufsrecht getan, was zu einem Anstieg der Kommentierung von 120 Seiten, also weit über 10 % geführt hat. Berücksichtigt sind insbesondere die Änderungen durch die Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung (PartGmbH). Die Änderung, die das 2. K...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Syndikus

Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Über die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Syndikus > Rechtsanwälte Rz 2 ff, > Steuerberater Rz 3. Zur RV für Syndikusanwälte vgl Cortés, DB 2015, 314.mehr

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zfs 6/2015, Gleichstellung des Syndikus – das Ende des "klassischen" Anwaltsberufes?

Nachdem das BSG am 3.4.2014 entschieden hatte, dass der Syndikus in seiner Tätigkeit für ein Unternehmen sozialrechtlich der gesetzlichen Rentenversicherung unterfällt, wurde insbesondere vom Verband der Unternehmensjuristen sowie auch vom DAV eine Änderung des Berufsrechts gefordert. Ziel dieser Änderung sollte die Anerkennung der Tätigkeit der Syndici in ihrem Unternehmen ...mehr

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AGS 9/2014, Beck‘sches Formularbuch für die Anwaltskanzlei. Herausgegeben von Volker G. Heinz und Thomas Ritter. Verlag C. H. Beck, München 2014. XLV, 1586 S. mit CD-ROM. 129,00 EUR.

In der Beck‘schen Formularbuchreihe ist jetzt auch ein Formularbuch für die Anwaltskanzlei erschienen, das in der bewährten Struktur der Beck’schen Formularbücher Arbeitshilfen für den täglichen Gebrauch liefert. Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Kanzleigründung und -führung, der Beendigung einer Kanzlei, der Übertragung und der gemeinschaftlichen Berufsausübung etc. ...mehr

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zfs 06/2011, Schadensersatz... / 3 Anmerkung

Einwand der Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe Der Entscheidung ist zuzustimmen. Wäre der Anwalt des Gläubigers im Rahmen der Beratungshilfe tätig geworden, so würde der Gläubiger diesem nur die Beratungshilfegebühr nach Nr. 2500 VV RVG in Höhe von 10 EUR schulden (siehe § 44 S. 2 RVG). Zutreffend weist der BGH darauf hin, dass der Schuldner gleichwohl einem Schadensersatz...mehr

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AGS 08/2011, Anwaltsrecht in der Praxis. Berufsrecht – Kanzlei – Vergütung. Herausgegeben von Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart. Verlag C. H. Beck München 2010. XXIII, 401 S. 48,00 EUR.

Das Buch behandelt in 17 Kapiteln sämtliche Themen, die für den Rechtsanwalt relevant werden, wenn er sich mit konkreten Fragen in eigenen Angelegenheiten auseinandersetzen muss. Im Einzelnen sind dies: Kanzlei und Zweigstelle, Kanzleikauf und Kanzleieintritt, berufliche Zusammenarbeit, Mandatsannahme und -beendigung, gebührenrechtliche Fragestellungen, Vergütungsvereinbarun...mehr

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ZErb 08/2008, Das RDG und s... / 1. Banken

Banken bieten im Rahmen ihrer allgemeinen Leistungen, wie Depotverwaltung, Finanzierung und allgemeine Vermögensbetreuung, häufig Tätigkeiten an, die mit Rechtsfragen zusammenhängen. Solche Hilfestellungen sind in der Regel Rechtsdienstleistungen, so etwa die Beratung über Grundpfandrechte oder andere Sicherheiten. Bei diesen Tätigkeiten kann es sich um eine zulässige Nebenl...mehr

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Voraussetzungen der Fachanwaltsbezeichnung

Leitsatz Ein Syndikusanwalt muss zum Nachweis der erforderlichen praktischen Erfahrung die eigene Bearbeitung einer erheblichen Anzahl nicht unbedeutender Mandate außerhalb des Anstellungsverhältnisses dokumentieren. Die erforderliche persönliche Fallbearbeitung liegt nicht vor, wenn er sich auf ein Wirken im Hintergrund beschränkt und weder eigene Schriftsätze anfertigt noc...mehr

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In Steuerberatungsgesellschaft angestellte Rechtsanwälte: nicht fachanwalttauglich?

Leitsatz Um den Titel eines Fachanwalts für Steuerrecht tragen zu dürfen, muss ein Rechtsanwalt u.a. besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Steuerrecht nachweisen. Dies kann auch durch die Bearbeitung von Fällen als angestellter Rechtsanwalt einer Steuerberatungsgesellschaft geschehen. Sachverhalt Der Antragsteller im zu entscheidenden Fall war seit 1999 als Rechtsanwalt zug...mehr

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Praktische Erfahrung eines Fachanwalts

Leitsatz Das in §5 Satz1 Buchst.c FAO aufgestellte Erfordernis, dass die nachzuweisenden besonderen praktischen Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung gesammelt sein müssen, ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Sachverhalt Der Antragsteller ist seit Juli 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Zuvor war er als Rechtssekretär beim DGB angestellt und be...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / b) Keine Erstreckung der Zulassung als Syndikusanwalt bei Arbeitgeberwechsel

In seinem Urt. v. 30.3.2020 hatte der Anwaltssenat Gelegenheit, sich mit Arbeitgeberwechseln von Syndikusanwälten zu befassen (Az. AnwZ [Brfg] 49/19; dazu Offermann-Burckart NJW 2020, 2194; Markworth WuB 2020, 522 ff.). Entgegen der bis dahin – soweit ersichtlich – einhelligen Kammerpraxis vertrat er die Auffassung, dass der Wechsel nicht mit einer auf § 46b Abs. 3 BRAO gest...mehr

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ZAP 4/2015, Gesetzgebungsre... / 3. Syndikusanwälte

Bei den Syndikusanwälten haben drei Entscheidungen des BSG vom 3.4.2014 (B 5 RE 3/14 R; B 5 RE 9/14 R; B 5 RE 13/14 R; s. dazu etwa Henssler BB 2014, Heft 20, I; Henssler/Dorando WuB 2015, 90 ff. sowie Offermann-Burckart NJW 2014, 2683 ff.) für Bestürzung gesorgt. Danach kann ein Syndikusanwalt als ein bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber beschäftigter Rechtsanwalt nicht ...mehr

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ZAP 3/2024, beA-Report: Rec... / 2. Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen für Syndikusanwälte

(KG, Urt. v. 14.3.2023 – 7 U 74/22) • § 130d ZPO ist auch für Syndikusrechtsanwälte anzuwenden. Die Vorschrift ist unabhängig davon zu beachten, ob für das konkrete Verfahren Anwaltszwang herrscht oder nicht. Nach § 130d S. 2 ZPO bleibt die Übermittlung eines Schriftsatzes nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, sofern die Übermittlung als elektronisches Dokument aus tec...mehr

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ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / Vorstoß der BRAK zum Thema Syndikusanwälte

Das BSG hat bekanntlich mit seinen Urteilen vom 3.4.2014 die bisherige Verwaltungspraxis zur Befreiung von Syndici von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für rechtswidrig erklärt. Die hieraus abzuleitenden Folgen für bisherige und zukünftige Versorgungsbiografien haben die BRAK dazu veranlasst, eine klarstellende gesetzliche Regelung vorzuschlagen, um gesellschaftli...mehr

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ZAP 1/2015, Aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Befreiung von Syndikusanwälten von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

– Stand der Auseinandersetzungen nach den Urteilen des BSG vom 3.4.2014 und im Lichte der Veröffentlichung der DRV vom 12.12.2014 – I. Vorbemerkung Die drei Urteile des BSG vom 3.4.2014 (B 5 RE 3/14, 9/14 und 13/14 R) waren ein Donnerhall, der immer noch nicht verklungen ist. Sie bildeten den vorläufigen Endpunkt einer Entwicklung, die viele am Anfang nicht wahrhaben wollten, ...mehr

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ZAP 23/2019, Anwaltsmagazin / 3 Rentenversicherung der Syndikusanwälte

Zum Thema rückwirkende Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gibt es auch fast vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte immer noch Streit zwischen betroffenen Syndikusrechtsanwälten und der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Diese hat bislang rückwirkende Befreiungen von der Versicherungspflicht für Sy...mehr

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ZAP 11/2023, beA und ERV: Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen für Syndikusanwälte

(KG, Urt. v. 14.3.2023 – 7 U 74/22) • § 130d ZPO ist auch für Syndikusrechtsanwälte anzuwenden. Die Vorschrift ist unabhängig davon zu beachten, ob für das konkrete Verfahren Anwaltszwang herrscht oder nicht. Nach § 130d S. 2 ZPO bleibt die Übermittlung eines Schriftsatzes nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, sofern die Übermittlung als elektronisches Dokument aus tec...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 5. Syndikusanwälte

Obwohl die Flut an neuen Entscheidungen fünf Jahre nach Änderung des Syndikusrechts (vgl. Deckenbrock/Markworth ZAP 2020, 7, 11 ff.) erkennbar abgeschwollen ist, bleiben die Syndizi ein Dauerbrenner der Anwaltsrechtsprechung. Im Rahmen ihres im Oktober vorgelegten Evaluierungsberichts zum Syndikusgesetz zeigt sich die Bundesregierung dennoch weitgehend zufrieden mit der Refo...mehr

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ZAP 6/2015, Anwaltsmagazin / Eckpunktepapier des BMJV zu Syndikusanwälten weiter in der Kritik

Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat Ende Februar erneut über die in Unternehmen angestellten Syndici diskutiert. Die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern haben dabei mehrheitlich die Meinung bekräftigt, dass durch eine Neuregelung im SGB VI die durch die Entscheidungen des BSG vom Frühjahr vergangenen Jahres aufgeworfenen Fragen auf sozia...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / c) Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers

Auch im Jahr 2020 (vgl. bereits Deckenbrock/Markworth ZAP 2020, 7, 13) hat der Anwaltssenat Stellung zum Merkmal der „Tätigkeit in Angelegenheiten des Arbeitgebers” genommen. § 46 Abs. 5 BRAO sieht der Senat bekanntlich nicht lediglich als Beschränkung der Rechtsdienstleistungsbefugnis, sondern neben § 46 Abs. 2–4 BRAO als weitere tatbestandliche Voraussetzung für die Zulass...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Neue Entwicklungen zur Rentenversicherung der Syndici

In der Diskussion um den rentenversicherungsrechtlichen Status der Syndikusanwälte gibt es Bewegung. Mitte Dezember hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) neue Leitlinien für die Ummeldung in die gesetzliche Rentenversicherung zum Stichtag 1.1.2015 veröffentlicht. Kernpunkte dieser Leitlinien sind die Gewährung von Vertrauensschutz für einige Gruppen von Syndikusanwä...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 3. Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers

Das Merkmal der "Tätigkeit in Angelegenheiten des Arbeitgebers" war bereits häufig Gegenstand der Rechtsprechung des Anwaltssenats. Der Senat sieht § 46 Abs. 5 BRAO bekanntlich nicht nur als Beschränkung der Rechtsdienstleistungsbefugnis, sondern neben § 46 Abs. 2–4 BRAO als weitere tatbestandliche Voraussetzung für die Zulassung als Syndikusanwalt an (vgl. zuletzt BGH, Besc...mehr

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ZAP 1/2023, beA-Report: Rec... / 3. Aktive Nutzungspflicht für Syndikusrechtsanwälte

(LAG Hamm, Beschl. v. 27.9.2022 – 10 Sa 229/22) • Syndikusrechtsanwälte, die für einen als Prozessvertreter der Partei bevollmächtigten Verband nach außen hin erkennbar im Rechtsverkehr als Syndikusrechtsanwälte auftreten, haben bei Ausübung dieser Tätigkeit die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gem. § 46g ArbGG durch Einsatz des für sie in dieser Eigensc...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / d) Unvereinbare hoheitliche Tätigkeit

Gemäß § 46a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BRAO ist die Zulassung als Syndikusanwalt auch dann zu versagen, sofern einer der allgemeinen Versagungsgründe in § 7 BRAO greift. Demgemäß kann nach § 7 Nr. 8 BRAO eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst der Syndikuszulassung entgegenstehen, sofern durch die Zulassung die Belange der Rechtspflege gefährdet würden. Bei der gebotenen Einzelfallprüf...mehr

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ZAP 1/2015, Aktuelle Entwic... / 2. Erteilter Befreiungsbescheid

Keine Sorgen müssen sich auch die Syndikusanwälte machen, die über einen Befreiungsbescheid für ihren Arbeitgeber verfügen und weiterhin im Wesentlichen in der Art und Weise für ihren Arbeitgeber tätig sind, als sie ihre Befreiung beantragt haben. Für sie gilt der auch vom BSG in den Urteilen vom 3.4.2014 angesprochene Vertrauensschutz, so dass die Behörde auch darauf verzic...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 2.3 Zur Zulässigkeit einer im Jahr 2022 durch eine Steuerberatungsgesellschaft per Telefax erhobenen Klage

BFH, Urteil v. 18.10.2023, XI R 39/22 Das Urteil weicht nicht von der Rechtsprechung des BGH und des BAG ab. Die Beschlüsse des BGH zu einem anwaltlichen Insolvenzverwalter (v. 24.11.2022, IX ZB 11/22, MDR 2023 S. 189) und zu einem anwaltlichen Verfahrenspfleger (v. 31.1.2023, XIII ZB 90/22, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2023 S. 719) sowie v. 31.5.2023, XII ZB 428...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 1.2 Zulassung als Syndikus auch während der Altersteilzeit?

AGH Berlin, Urteil v. 13.3.2024, I AGH 7/21 Gemäß § 46b Abs. 2 Satz 2 BRAO ist die Zulassung als Syndikusanwalt ganz oder teilweise zu widerrufen, wenn die arbeitsvertragliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses oder die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nicht den Anforderungen des § 46 Abs. 2-5 BRAO entspricht. Danach muss die Arbeit des Syndikusanwalts durch eine unabhängige,...mehr

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ZAP 3/2019, Berufsrechtsreport / c) Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

Mit zwei Urteilen vom 15.10.2018 (Az. AnwZ [Brfg] 20/18 und AnwZ [Brfg] 68/17) hat sich der BGH zu der umstrittenen Frage geäußert, ob die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nach §§ 46 f. BRAO auch für ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst möglich ist. In einem weiteren Beschluss vom 13.11.2018 (Az. AnwZ [Brfg] 35/18) hat er die dabei entwickelten Grundsätze noch einm...mehr

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ZAP 2/2015, Rechtsprechungs... / 1. Syndikus-Entscheidungen des BSG

Viel Furore gemacht haben die Syndikusanwalts-Entscheidungen des BSG vom 3.4.2014 (B 5 R13/14 R, B 5 RE 3/14 R und B 5 RE 9/14 R). Mit diesen Entscheidungen wird die Befreiungsvorschrift des § 6 SGB VI noch weiter eingeengt, als sie es nach den Entscheidungen vom 31.10.2012 (B 12 R 3/11 R, B 12 R 8/10 R und B 12 R 5/10 R) ohnehin schon war. Nachdem das BSG am 31.10.2012 (B 12...mehr

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ZAP 12/2023, Projektjuristen als Leiharbeiter: Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung von Juristen

(BGH, Urt. v. 20.3.2023 – AnwZ (Brfg) 12/21) • Eine Tätigkeit als an eine Kanzlei ausgeliehener Rechtsanwalt in einem Dreiecksverhältnis Arbeitnehmer – Arbeitgeber – Entleiher ist in der BRAO nicht vorgesehen. Eine Arbeitnehmerüberlassung in dieser Form ist mit dem Anwaltsberuf nicht vereinbar und eine Zulassung (als Rechts- oder Syndikusanwalt) gem. § 7 S. 1 Nr. 8 BRAO zu v...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 5. Keine rückwirkende Zulassung

Wie die Rechtsprechung bereits mehrfach klargestellt hat, kommt es für die Zulassung zur Syndikusanwaltschaft auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung der Anwaltskammer konkret ausgeübte Tätigkeit an. Der Anwaltssenat hatte aber 2020 die Auffassung vertreten, dass es im Klageverfahren keine Rolle spiele, wenn das entsprechende Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich beendet worden ...mehr

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ZAP 3/2015, Rechtsprechungs... / 1. Syndikus-Entscheidungen des BSG

Für viel Aufsehen haben die drei Syndikusanwalts-Entscheidungen des BSG vom 3.4.2014 (B 5 R13/14 R, NJW 2014, 2743, NZA 2014, 971 mit Anm. Meyer, B 5 RE 3/14 R und B 5 RE 9/14 R, s. hierzu auch Giesen, NZA 2014, 1297) gesorgt. Nachdem das BSG am 31.10.2012 (B 12 R 3/11 R u.a., NJW 2013, 1628) entschieden hatte, dass eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlic...mehr

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ZAP 3/2015, Anwaltsmagazin / Kammerpräsidenten unzufrieden mit BMJV-Papier zu Syndici

Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern haben sich auf ihrer Hauptversammlung Mitte Januar unzufrieden mit dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeiteten Vorschlagspapier zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 2/2015, S. 50) gezeigt. Auf Kritik stieß vor allem, dass die eigenen Vorschläge der Bundesre...mehr

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ZAP 1/2015, Aktuelle Entwic... / 1. Jahrgang 1956 und älter

Wesentlich ist, dass Syndikusanwälte, die 1956 oder früher geboren sind und weiterhin rechtsberatend tätig sind, auf jeden Fall von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit bleiben, wenn ihnen einmal die Befreiung erteilt wurde, sie weiterhin zugelassen sind (dies ist eine Grundvoraussetzung des § 6 SGB VI) und weiterhin Pflichtmitglied ihres V...mehr

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ZAP 22/2020, / 7 Evaluierung zum Syndikusgesetz

Die Bundesregierung hat am 21. Oktober den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Bericht über die Auswirkungen der durch Art. 1 Nr. 3 und Art. 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte erfolgten Änderungen auf die Zulassungspraxis der Rechtsanwaltskammern und der Patentanwaltskammer sowie auf die Befreiungspraxis in der ...mehr

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ZAP 12/2023, Anwaltsmagazin / 8 beA-Nutzungspflicht gilt auch für Verbands-Syndizi

Auch (anwaltliche) Verbandsvertreter müssen den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nutzen, wenn sie mit einem Gericht kommunizieren. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt und damit eine bislang umstrittene Rechtsfrage entschieden. Sie können sich auch nicht darauf berufen, dass die Verbände selbst erst ab 2026 der ERV-Nutzungspflicht unterliegen (BAG, Bes...mehr

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ZAP 7/2024, Grundlegendes z... / 3. Die Stellung des Anwaltsberufs heutzutage

§ 1 BRAO definiert den Rechtsanwalt als "unabhängiges Organ der Rechtspflege". Aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgt, dass jeder Bürger gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Gerichten haben muss und sich hierzu rechtskundiger Dritter bedienen darf, da der juristische Laie angesichts der Komplexität der Rechtsordnung in aller Regel nicht in der Lage sein dü...mehr

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ZAP 3/2023, Berufsrechtsreport / 3. Tätigkeit in den Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers (§ 46 Abs. 5 BRAO)

Die Frage, wann ein Syndikusanwalt in Rechtsangelegenheiten seines Arbeitgebers tätig wird, hat die anwaltsgerichtliche Rechtsprechung in den letzten Jahren maßgeblich beschäftigt. Die wesentlichen Zweifelsfälle konnten zwischenzeitlich durch den Anwaltssenat geklärt werden. Insofern hat der BGH bereits in einer Reihe von Entscheidungen deutlich gemacht, dass er § 46 Abs. 5 ...mehr

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ZAP 20/2020, / 10 Steuerliche Höchstgrenze bei häuslichem Arbeitszimmer

Auch ein Syndikusrechtsanwalt, der seine gesamte Syndikustätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer verrichtet, kann die Aufwendungen hierfür im Regelfall nur bis maximal 1.250 EUR pro Jahr von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit soeben bekannt gewordenem Beschl. v. 13. Juni 2020 (Az. VIII B 166/19, s. ZAP EN-Nr. 508/2020, F. 1, S. 145, in dieser Ausgabe) e...mehr

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ZAP 1/2015, Aktuelle Entwic... / I. Vorbemerkung

Die drei Urteile des BSG vom 3.4.2014 (B 5 RE 3/14, 9/14 und 13/14 R) waren ein Donnerhall, der immer noch nicht verklungen ist. Sie bildeten den vorläufigen Endpunkt einer Entwicklung, die viele am Anfang nicht wahrhaben wollten, die aber darauf abzielten, die Befreiung von Syndikusanwälten von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 6 SGB VI ...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / IV. Syndikusrechtsanwälte

Wie auch in den Vorjahren (vgl. Deckenbrock/Markworth ZAP 2021, 9, 15 ff.) nehmen Entscheidungen zum 2016 neu gefassten Syndikusrecht einen prominenten Platz in der Anwaltsrechtsprechung ein (s. auch Flegler BRAK-Mitt. 2021, 227 ff.). In den Fokus des Anwaltssenats rückte im abgelaufenen Jahr dabei insb. die Frage nach einer möglichen Syndikuszulassung von GmbH-Geschäftsführ...mehr

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ZAP 2/2015, Beitragspflicht zum Versorgungswerk: Befreiung eines RA

(VG Köln, Urt. v. 2.12.2014 – 7 K 50/14) • Die Regelungen zur Beitragspflicht in den §§ 30, 11 und 11a der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 1.9.2013 verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht. Insbesondere statuiert § 11a Abs. 2 S. 1 der Satzung kein Berufsverbot für den kinderbetreuenden Elternteil. Hinweis: Vgl. ...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 5. Modernisierung des notariellen Berufsrechts und weitere BRAO-Änderungen

Anlässlich des geplanten Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften sollen auch zahlreiche Vorschriften der BRAO geändert werden, wobei eine Vielzahl der Änderungsvorschläge nur redaktioneller Art ist. Erheblich vereinfacht werden soll aber das Verfahren zur Bestellung von Vertretungen für Rechtsanwälte. Sofern die Anwälte...mehr

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ZAP 3/2019, Berufsrechtsreport / 2. Syndikusrechtsanwälte

Das zum 1.1.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung, in dessen Rahmen die berufsrechtliche Stellung des Syndikusrechtsanwalts in den §§ 46 ff. BRAO vollständig neu geregelt worden ist (s. Überblick bei Henssler/Deckenbrock DB 2016, 215 ff.), hat naturgemäß eine Klagewelle ausgelöst: In aller Rege...mehr

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ZAP 1/2015, Aktuelle Entwic... / III. Regelung der DRV vom 12.12.2014

Am 12.12.2014 hat die DRV die lange erwartete Übergangsregelung veröffentlicht. Im Ergebnis ist diese Regelung in ihrer Bedeutung gerade für laufende Auseinandersetzungen mit der DRV sehr "klein" ausgefallen und löst sehr viele Probleme für Syndikusanwälte gerade für die Zukunft nicht, entlastet aber dafür die Arbeitgeber für die Vergangenheit. Sie ist auf der Internetseite ...mehr

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ZAP 1/2015, Aktuelle Entwic... / VI. Gesetzgeber

Das BMJV hat angekündigt, in den nächsten Wochen als Diskussionsgrundlage ein Eckpunktepapier für Regelungen wohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft zu veröffentlichen (s. dazu auch die Aussagen von Heiko Maas, AnwBl 2015, 68 f.). Auf den Inhalt darf man gespannt sein. Die Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer hat am 2.12.2014 erstmals einen – wenn au...mehr

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ZAP 1/2022, Aktive Nutzungs... / IV. Weitere Teilnehmer am ERV

Alle Teilnehmer am ERV sind im SAFE-Verzeichnis gespeichert. Die SAFE-ID der Anwälte beginnt mit DE.BRAK. Alle SAFE-ID-Nummern sind über das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis unter rechtsanwaltsregister.org (https://www.bea-brak.de/bravsearch/index.brak) abrufbar. Syndikusanwälte haben ggf. zwei beA, ebenso Kolleg:innen, die auf Antrag ein weiteres beA, z.B. für die eig...mehr

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ZAP 6/2015, Rentenversicherungsbefreiung: Bei Steuerberatungsgesellschaft angestellter Rechtsanwalt

(SG Augsburg, Urt. v. 22.1.2015 – S 17 R 620/14) • Ein zugelassener Rechtsanwalt, der in einer Steuerberatungsgesellschaft angestellt ist, kann die Befreiungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI für diese Tätigkeit jedenfalls dann erfüllen, wenn die beratende, vertretende und entscheidende Anwaltstätigkeit nicht im Verhältnis zum Arbeitgeber, sondern für den Mandanten...mehr