Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifrecht

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Urlaub / 11.7 Höchstbegrenzung des Zusatzurlaubs, Gesamturlaub

Die Regelung im § 27 Abs. 4 TVöD differenziert zwischen dem Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) und dem Verhältnis zum Erholungsurlaub (Sätze 2–4). Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) § 27 Abs. 4 TVöD stellt nicht darauf ab, aufgrund welcher Rechtsgrundlage oder aus welchem Anlass die Zusatzurlaube gewährt werden. Ausgenommen von der Höchstbegrenzungsregelun...mehr

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Urlaub / 8.3 Urlaub und Feiertag

Nachfolgend gilt es, das Verhältnis von Urlaub und gesetzlichen Feiertagen zu beleuchten. Feiertage sind (nur) die gesetzlich anerkannten Feiertage. Gleichgültig ist dabei, ob es sich um bundesgesetzlich oder landesgesetzlich anerkannte Feiertage handelt. Die kirchlichen Feiertage, die nicht zugleich auch gesetzliche Feiertage sind, fallen nicht unter den Feiertagsbegriff des...mehr

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Urlaub / 11.2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zusatzurlaub ist nicht allein, dass der Beschäftigte die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit bzw. ständige Schichtarbeit "erhält". Vielmehr verlangt § 27 Abs. 1 TVöD zusätzlich, dass der Beschäftigte ständig Wechselschichtarbeit bzw. Schichtarbeit leistet [1] (zum Anspruch auf Zusatzurlaub im Falle der Nichtleistung von Schichten wegen Urlaub oder K...mehr

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Musikschullehrer / 1 Einleitung

Für Musikschullehrer im Angestelltenverhältnis gelten grundsätzlich die allgemeinen tariflichen Regelungen. Neben den Mantelvorschriften des TVöD finden sich in § 51 TVöD BT-V (VKA) abweichende Bestimmungen, die Besonderheiten der Tätigkeit insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub berücksichtigen. Aus finanziellen Gründen wurden Musikschullehrer hä...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.1 Geltungsbereich nach Rechtsgrundlage

Eine Ausschlussklausel kann sowohl individualrechtlich als auch kollektivrechtlich in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. Grundsätzlich erfassen Klauseln, die aufgrund eines Tarifvertrags unmittelbar gelten, so wie § 37 TVöD, oder auf die im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird[1], den gesamten Bereich der arbeitsrechtlichen Ansprüche, unabhängig davon, auf welcher Recht...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.1.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts bestand frühzeitig Einvernehmen zwischen den Tarifvertragsparteien, dass es im TVöD keine Zeit-, Tätigkeits-, Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr geben wird. Dies war in § 17 Abs. 5 Satz 1 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung ausdrücklich geregelt (vgl. hierzu die Erl. zu § 17). Da bei der Gestaltung der Entgelttabelle des TVöD nich...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.2.1 TVÜ-VKA

In § 9 sind folgende Fallgestaltungen geregelt: Abs. 1: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag bereits zu. Abs. 2: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre bei Fortgeltung des bisherigen Rechts ohne vorausgehenden Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg erreicht worden. Abs. 3: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.1.2 Ablösung bisheriger Tarifverträge durch den TVöD (§ 2 TVÜ)

In § 2 sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TVöD ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TVöD den BAT, BAT-O, BMT-G usw. und die diese ergänzenden Tarifverträge der VKA nicht einfach ersetzen. Der BAT (kommunal) ist folglich auch nach dem 30.9.2005 weiterhin in Kraft. Anders beim Bund: Dort ersetzt der TVöD seit dem...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts stand von Anfang an fest, dass der TVöD keine Nachfolgeregelungen zum Orts- und Sozialzuschlag enthalten wird, sondern das Entgelt unabhängig von familienbezogenen Bestandteilen gestaltet wird. Da andererseits sichergestellt werden sollte, dass die Beschäftigten bei der Überleitung in den TVöD keine finanziellen Einbußen haben, mussten die kind...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.1 Der eigenständige Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten

Mit dem Abschluss der Lohn- und Vergütungstarifverhandlungen haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes im Januar 2003 auf eine Prozessvereinbarung verständigt, wonach bis Anfang 2005 das gesamte Tarifrecht des öffentlichen Dienstes reformiert werden sollte. Am 9.2.2005 haben sich der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)[1] in ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.7.2 Schichtzulagen (Abs. 2) TVÜ-VKA

Abs. 2 ist erst nach dem Inkrafttreten des TVÜ-VKA am 1.10.2005 eingefügt worden, und zwar im Rahmen einer von den Tarifvertragsparteien schriftlich vereinbarten und unterzeichneten sog. "Korrekturliste" ohne formellen Änderungstarifvertrag zum TVÜ-VKA. Zwischen den Tarifvertragsparteien war seit dem Inkrafttreten des TVöD streitig, ob hinsichtlich der Wechselschicht- und Sch...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.2 Die 2 Versionen des TVÜ

Am 13.9.2005 wurden 2 Textfassungen des TVÜ, der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) und der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) unterzeichnet. Zwar wurden die Tarifverhandlungen zur Überleitung der ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.7.2 TVÜ-Bund

Abs. 1 Satz 1 ist wortgleich mit Abs. 1 der VKA-Fassung. Da die Beschäftigungszeit auch für die sog. Unkündbarkeit (§ 34 Abs. 2 TVöD) von Bedeutung ist, hat der Bund entsprechend der in § 53 Abs. 3 BAT enthaltenen Einschränkung der Beschäftigungszeit die nach § 72 Abschn. A Ziff. I BAT berücksichtigten Zeiten im Rahmen des TVÜ als anrechnungsfähig ausgeschlossen. Es handelt ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.1.1 Geltungsbereich (§ 1 TVÜ)

§ 1 TVÜ bestimmt den persönlichen und sächlichen Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrags, nicht den des TVöD. Er knüpft aber unmittelbar an den Geltungsbereich des TVöD an. Insofern korrespondiert § 1 mit § 2 TVÜ, da in diesem geregelt ist, in welchen Fällen der TVöD das bisherige Tarifrecht ablöst. Abs. 1 (allgemeiner Geltungsbereich): In Abs. 1 Satz 1 ist bestimmt, auf...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.8.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 (aufgehoben) Die §§ 26, 27 TVöD enthalten wesentlich schlankere Regelungen zum Erholungsurlaub und Zusatzurlaub als die §§ 47, 48, 48a, 49 und 51 BAT/BAT-O. Die entsprechenden Regelungen des TVöD sind gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TVöD überwiegend erst am 1.1.2006 in Kraft getreten. Die Tarifvertragsparteien haben aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.9.1 TVÜ-VKA

Zu einem Tarifrecht, das modern und zukunftsfähig sein will, gehören insbesondere praxisfreundliche Regelungen, die dazu beitragen, unnötigen Verwaltungsaufwand und aufwendige Berechnungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Tarifvertragsparteien haben sich deshalb im Rahmen der Tarifrunde im Februar 2005 u. a. darauf verständigt, dass einzelvertraglich zusätzliche Entgeltbes...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.1 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen (§ 4 TVÜ)

Vorbemerkungen: Die Überleitung in den TVöD hinsichtlich des Entgelts erfolgte in folgenden Schritten: Ermittlung der neuen Entgeltgruppe (§ 4) Bildung eines Vergleichsentgelts (§ 5) Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe (§§ 6 bis 7) Feststellung von Besitzstandsansprüchen/Vertrauensschutz (Abschn. III) In § 4 ist der 1. Schritt der Überleitung in den TVöD geregelt. Abs. ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.10.1 TVÜ-VKA

Aufgrund der Tarifeinigung vom 1.4.2014 in Potsdam ist die bisherige Protokollerklärung zu Abschnitt III des TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.3.2014 durch den neu eingefügten § 16a ersetzt worden. Die Sicherung des Lohnstands bei Leistungsminderung (§§ 25 Abs. 4, 28, 28a BMT-G/BMT-G-O) sowie die Ausgleichszulage bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit (§ 56 BAT/BAT-O) waren Gegenstan...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.8.1 Entgeltgruppen 3 bis 8

War bei Angestellten der Entgeltgruppen 3 bis 8 am Stichtag der Einführung des neuen Tarifrechts die Hälfte der Zeitdauer für einen Aufstieg in die nächste BAT-Vergütungsgruppe erfüllt, erfolgte der "Aufstieg" in die nächsthöhere Entgeltgruppe zum jeweiligen individuellen Aufstiegszeitpunkt. Beispiel 1 Eine Angestellte, eingruppiert in BAT VII mit Bewährungsaufstieg nach 6 Ja...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.5.1 1. Schritt: Zuordnung zu einer Entgeltgruppe des TVöD

Im 1. Schritt war festzustellen, in welcher Vergütungsgruppe die Angestellten bzw. in welche Lohngruppe die Arbeiter zum Stichtag tatsächlich eingruppiert waren (Ist-Eingruppierung). Auf der Grundlage dieser Ist-Eingruppierung am Stichtag wurden sie mittels einer Zuordnungstabelle (Anlage 1 TVÜ-VKA in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung bzw. Anlage 2 TVÜ-Bund) einer Ent...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.6.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Bis zum 28.2.2017 war die nachfolgend erläuterte Regelung in Abs. 1 enthalten. Da aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 24.11.2016 zum TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.3.2017 Abs. 2 sowie die Absatzbezeichnung (1) entfallen sind, beziehen sich die nachfolgenden Erläuterungen auf § 13 insgesamt, der im Übrigen unverändert geblieben ist. In der sog. Prozessvereinbarung ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.7.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 Die Vorschrift regelt, dass die übergeleiteten Beschäftigten ihre bis zum 30.9.2005 zurückgelegten und anerkannten Beschäftigungszeiten in den TVöD "mitnehmen" konnten. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil zum einen § 34 Abs. 3 TVöD eine vom BAT usw. abweichende Begriffsbestimmung der Beschäftigungszeit enthält und die Beschäftigungszeit zum anderen bei der Anwendung m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2.2 Betriebsübergang

Rz. 43 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil unter Wahrung seiner bisherigen Identität durch Rechtsgeschäft auf einen Betriebserwerber über, tritt dieser betriebsverfassungsrechtlich an die Stelle des früheren Betriebsinhabers. Mit dem vom BetrVG verwandten Begriff des Arbeitgebers wird der jeweilige Inhaber des Betriebs als Organ der Betriebsverfassung bezeichnet. Der neue Bet...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 1 Wichtige Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung

Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit dar. Fristen aus dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht), aus dem Insolvenzrecht und prozessuale Fristen sind nicht berücksichtigt.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3.1 Einbeziehung in den Geltungsbereich

Obwohl diese Regelung nach ihrem ursprünglichen Wortlaut ganz allgemein für "Betriebe" galt, war nach der Zielsetzung des TV-V bislang davon auszugehen, dass damit vor allem Versorgungsbetriebe gemeint sind, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllen. Schließlich handelt es sich um einen Spartentarifvertrag für kommunale Versorgungsbetriebe, und auch die Eingruppie...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.5 Arbeitnehmer mit Vorarbeiterzulage (Absatz 4)

Abweichend vom allgemeinen Tarifrecht für die Arbeiter (§ 17 Abs. 9 TVÜ-VKA) ist im TV-V die Zahlung einer Vorarbeiterzulage nicht mehr vorgesehen. Die Übertragung dieser Funktion wird vielmehr dadurch honoriert, dass der Arbeitnehmer für die Dauer der Tätigkeit als Vorarbeiter usw. jeweils eine Entgeltgruppe höher eingruppiert wird, wobei diese Eingruppierung jederzeit wide...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.9.2 Abbau des Besitzstands (Absatz 8 Satz 2)

Absatz 8 Satz 2 regelt den Abbau des Besitzstandes. Die aus dem früheren Tarifrecht resultierenden Zahlungen entfallen bzw. vermindern sich bei Stufenaufrückungen nach Absatz 1 Satz 6 bzw. § 5 Abs. 2 Satz 2 um die Hälfte des Steigerungsbetrags sowie bei Höhergruppierungen um den vollen Differenzbetrag zwischen den beiden Entgeltgruppen. Befindet sich der leistungsgeminderte ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.6 Arbeitnehmer mit Vertretungszuschlag (Absatz 5)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur Arbeitnehmer, die am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) unter den Geltungsbereich des BMT-G II bzw. BMT-G-O fallen. Ihre Anwendung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen der Vertretungszuschlag nach § 9 Abs. 3 Satz 2 BMT-G II i. V. m. den jeweiligen landesbezirklichen Bestimmungen höher ist als die dem Arbeitnehmer ab dem Stichtag nach ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.6 Arbeitnehmer mit Vertretungszuschlag (Absatz 5)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur Beschäftigte im Sinne von § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD, also Arbeitnehmer, deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlegen hätte. Ihre Anwendung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen der Vertretungszuschlag nach § 14 Abs. 3 TVöD höher ist als die dem Arbeitnehmer ab dem Stichtag nach § 5 Abs. 3 ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.3 Konzern-Klausel

Vom unmittelbaren Geltungsbereich des TV-V sind auch solche Betriebe ausgenommen, die zwar ihrerseits ausschließlich, jedenfalls aber mit mindestens 90 v. H. ihres Personalbestandes Energie- und/oder Wasserversorgung betreiben, wenn sie in einen Konzern eingebunden sind, dem auch Betriebe mit Sparten außerhalb des Versorgungsbereichs angehören, sofern die dort eingesetzten A...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.1 Vorbemerkungen

Die Vereinheitlichung des Eingruppierungsrechts für die Angestellten nach §§ 22 ff. BAT und für Arbeiter nach dem Rahmentarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G II (Lohngruppen, Oberbegriffe der Lohngruppen) vom 22. Mai 1975 in Verbindung mit den bezirklichen Lohngruppenverzeichnissen bzw. nach dem Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O, das nach § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bis zum Inkrafttre...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.5 Arbeitnehmer mit Vorarbeiterzulage (Absatz 4)

Abweichend vom allgemeinen Tarifrecht für die Arbeiter ist im TV-V die Zahlung einer Vorarbeiterzulage nicht mehr vorgesehen. Die Übertragung dieser Funktion wird vielmehr dadurch honoriert, dass der Arbeitnehmer für die Dauer der Tätigkeit als Vorarbeiter usw. jeweils eine Entgeltgruppe höher eingruppiert wird, wobei diese Eingruppierung jederzeit widerruflich ist (Vorbemer...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.9.2 Abbau des Besitzstandes (Absatz 8 Satz 2)

§ 22 Abs. 8 Satz 2 regelt den Abbau des Besitzstandes. Die aus dem früheren Tarifrecht resultierenden Zahlungen entfallen bzw. vermindern sich bei Stufenaufrückungen nach Absatz 1 Satz 8 bzw. § 5 Abs. 2 Satz 2 um die Hälfte des Steigerungsbetrags sowie bei Höhergruppierungen um den vollen Differenzbetrag zwischen den beiden Entgeltgruppen. Befindet sich der leistungsgeminder...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 17.2 Vermögenswirksame Leistungen (Absatz 2)

Die bisherige Entwicklung von § 17 Abs. 2 TV-V lässt sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen:mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.1 Vorbemerkungen

Bei den Tarifverhandlungen zum TV-V wurden bestehende Regelungen des BAT bzw. BMT-G in das neue Tarifrecht übernommen, soweit sie von beiden Seiten als erforderlich angesehen wurden und (ggf. in angepasster Form) der Philosophie des TV-V entsprachen. In diesem Sinne wurden auch bestehende Normen zum Vertragsabschluss und der Probezeit in den TV-V eingefügt. Absatz 1 entsprich...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.2 Anspruch auf jährliche Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 1)

Die Grundregelung ist: Jeder Arbeitnehmer, der am Stichtag 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung. Es handelt sich dabei insgesamt um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt im Sinne des ATV-K bzw. ATV, obwohl das Urlaubsgeld nach früherem Tarifrecht nicht zusatzversorgungspflichtig war (§ 1 Abs. 3 des Tarifvertrages über ein Urlau...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.1 Aufteilung in Entgeltgruppen und Stufen (Absatz 2 Satz 1)

Die 15 Entgeltgruppen entsprechen rein zahlenmäßig den 15 Vergütungsgruppen des BAT, wobei allerdings die Vergütungsgruppen IX und IXa in einer Entgeltgruppe zusammengefasst sind und die insgesamt 15 Vergütungsgruppen mit den Entgeltgruppen 2 bis 15 korrespondieren (§ 22 Abs. 1 Satz 2). Die Entgeltgruppe 1 ist eine sog. "Niedriglohngruppe", die betragsmäßig unterhalb der nie...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.6 Entgelt für Rufbereitschaft (Absatz 3)

Entscheidend für die Frage, ob Entgelt für Rufbereitschaft oder für Bereitschaftsdienst zu zahlen ist, ist nicht das Ausmaß der anfallenden Arbeitsleistung, sondern allein der Umfang der vom Arbeitgeber angeordneten Aufenthaltsbeschränkungen. Diese können auch konkludent erfolgen. Das ist z. B. anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dadurch in der freien Wahl des ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.9 Arbeitnehmer mit Leistungsminderung (Absatz 8)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur leistungsgeminderte Arbeitnehmer, deren Lohnstand bzw. Schichtlohnzuschlag am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) aufgrund von Satz 2 oder 3 der Protokollerklärung zum 3. Abschnitt des TVÜ-VKA in der bis zum 28. Februar 2014 geltenden Fassung bzw. nach § 16a Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 oder Absatz 2 Satz 1 TVÜ-VKA in der seit dem 1. März 2014 gelte...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.3 Arbeitnehmer mit zu erwartender Höhergruppierung oder Vergütungsgruppenzulage (Absatz 2)

Diese Vorschrift enthält eine besondere Übergangsregelung für die Fälle, in denen Arbeitnehmer bei Fortgeltung des BAT bzw. BMT-G II die Möglichkeit hätten, im Wege des Bewährungs-, Zeit- oder Tätigkeitsaufstiegs die nächsthöhere Vergütungs- bzw. Lohngruppe zu erreichen oder nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeit eine Vergütungsgruppenzulage zu erhalten. Da der TV-V diese Auf...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.9 Arbeitnehmer mit Leistungsminderung (Absatz 8)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur leistungsgeminderte Arbeitnehmer, die am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) unter den Geltungsbereich des BMT-G II bzw. BMT-G-O fallen und deren Lohnstand bzw. Schichtlohnzuschlag aufgrund von §§ 28, 28a BMT-G II bzw. BMT-G-O (noch) gesichert ist. Im Rahmen der Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes sind die Verhandlungen zur Ü...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3.2 Herausnahme aus dem Geltungsbereich

Die Herausnahme aus dem Geltungsbereich kommt vor allem für solche Betriebe in Betracht, die unmittelbar unter den Geltungsbereich des TV-V fallen, also Versorgungsbetriebe im Sinne von Absatz 1 Satz 2 sind. Der Beweggrund für diese Regelung liegt darin, dass kein Betrieb gegen seinen erklärten Willen zur Anwendung dieses Tarifrechts verpflichtet werden soll. Wenn ein Betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.8.4 Rechtsfolge: Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Bewertung

Rz. 931 § 1 Abs. 4 KSchG schränkt als Rechtsfolge die gerichtliche Überprüfung einer Kündigung deutlich ein: Das Verhältnis der 4 Hauptkriterien des § 1 Abs. 3 KSchG zueinander, das die Tarifvertrags- bzw. Betriebspartner in einer Auswahlrichtlinie festgelegt haben, darf nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Das Arbeitsgericht kontrolliert in einem Kündigungsschut...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / 2.6 Öffentlicher Dienst

Die dargestellten Grundsätze der betrieblichen Übung gelten nach der Rechtsprechung des BAG für die Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Dienstes nicht uneingeschränkt. Dort kann ein Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres aus der mehrmaligen Gewährung einer Vergünstigung auf einen entsprechenden Bindungswillen des Arbeitgebers schließen. Das hat seinen Grund darin, dass die durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 7 Tarifvertragliche Regelungen (Abs. 4)

Rz. 14 Gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann für Heimarbeiter durch Tarifvertrag bestimmt werden, dass sie statt der in § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG bezeichneten Leistungen, die den Arbeitnehmern im Fall einer Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zustehenden Leistungen erhalten. Die Möglichkeit, durch Tarifvertrag (nicht durch Betriebsvereinbarung oder individu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.2.3 Bezügestellen des öffentlichen Dienstes (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 17 Nach Abs. 2 Nr. 3 stehen auch die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes einem Sozialleistungsträger gleich, sofern sie kindergeldabhängige Leistungen festzusetzen haben, die sich aus dem Besoldungs-, Versorgungs- oder Tarifrecht ergeben. Im öffentlichen Dienst wurde das Kindergeld vor der Familienkassenreform durch den öffentlichen Arbeitgeber bzw. die Familienkassen...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / Zusammenfassung

Kinderbezogene Entgeltbestandteile sind im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes nur noch im Rahmen von Übergangsregelungen vorgesehen (§ 11 TVÜ-VKA/TVÜ-Bund/TVÜ-Länder). Im früheren – im Geltungsbereich des TVöD bis 30.9.2005 maßgebenden – Tarifrecht waren die kinderbezogenen Leistungen als Bestandteil des sog. Ortszuschlags, bei Arbeitern als Sozialzuschlag geregelt (§ 29 ...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.3.1.2 Änderung des Beschäftigungsumfangs nach Überleitung in den TVöD

Reduzierung der Arbeitszeit Ändert sich zu einem späteren Zeitpunkt der Umfang der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit – wechselt ein bisher Vollzeitbeschäftigter in Teilzeit oder wird die Arbeitszeit einer Teilzeitkraft weiter vermindert –, so sind auch die kinderbezogenen Entgeltbestandteile entsprechend anzupassen. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 TVÜ ist § 24 Abs. 2 TVöD / TV-L...mehr