Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 6 Anwendbarkeit des BetrVG

Das BetrVG ist anwendbar, wenn der Arbeitnehmer dem inländischen Betrieb zuzuordnen ist. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer in die inländische Betriebsorganisation eingegliedert ist und das arbeitsrechtliche Weisungsrecht von dort aus ausgeübt wird (z. B. durch den dort sitzenden Vorgesetzten oder die Personalleitung). Das BetrVG ist so lange anwendbar, wie die Ausland...mehr

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Entsendung / 2.5 Anwendbarkeit des BetrVG

Für die Anwendbarkeit des BetrVG kommt es darauf an, inwieweit der Arbeitnehmer dem inländischen oder dem ausländischen Betrieb zuzuordnen ist. Die Betriebszugehörigkeit bestimmt sich danach, ob der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation eingegliedert ist und das arbeitsrechtliche Weisungsrecht vom Betrieb aus ausgeübt wird, z. B. durch den dort sitzenden Vorgesetzten oder...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausland: Betriebsverfassungs- und Tarifrecht

Zusammenfassung Überblick Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Dabei stellt sich jedoch die Frage, inwiefern der Auslandsaufenthalt Auswirkungen auf die Anwendbarkeit des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts hat und inwiefern diese kollektiven Vorschriften Rege...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2 Tarifrecht

Deutsche Tarifvertragsparteien haben eine Regelungskompetenz grundsätzlich nur für solche Arbeitsverhältnisse, die deutschem Arbeitsrecht unterliegen.[1] Daran ändert die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags nichts, weil sie nur die fehlende Tarifbindung ersetzt, nicht aber den Geltungsbereich des Tarifvertrags erweitert.[2] Die Anwendbarkeit deutscher Tarifvert...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / Zusammenfassung

Überblick Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Dabei stellt sich jedoch die Frage, inwiefern der Auslandsaufenthalt Auswirkungen auf die Anwendbarkeit des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts hat und inwiefern diese kollektiven Vorschriften Regelungen zu Ausla...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Formulierungsbeispiele

Rz. 1013 Statische Bezugnahme Auf das Arbeitsverhältnis findet ergänzend der Tarifvertrag (…) (genaue Bezeichnung des bzw. der Tarifverträge) vom (…) (Datum des Abschlusses) Anwendung. Spätere Änderungen dieses Tarifvertrages oder andere Tarifverträge finden auf das Arbeitsverhältnis nur dann Anwendung, wenn die Parteien dieses Vertrages dies ausdrücklich und schriftlich ver...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / II. Haftung für Arbeitsentgelt

Rz. 65 Führt eine Erbengemeinschaft ein Unternehmen fort, so haftet sie für die entsprechenden Nachlassverbindlichkeiten, § 1967 BGB. Nach § 1967 Abs. 2 BGB haften die Erben u.a. für die vom Erblasser herrührenden und die den Erben treffenden Verbindlichkeiten. Rz. 66 Rückständige Lohnzahlungsverpflichtungen sind vererblich, womit die Erbengemeinschaft auf Seiten des Arbeitge...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Arbeitsrecht spielt eine nicht unerhebliche Rolle, wenn der Erblasser selbst Arbeitgeber war und die Erbengemeinschaft seine Aufgaben übernimmt. Das Arbeitsrecht spielt umgekehrt aber auch dann eine Rolle, wenn ein Arbeitnehmer verstirbt. In diesem Fall kann die Erbengemeinschaft Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Lohn, Abfindungen oder auch Urlaubsabgeltung...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Gleichstellungsabrede

Rz. 1005 Der vorstehend skizzierte Nachteil einer kleinen Bezugnahmeklausel in Gestalt einer auch für die tarifgebundenen Arbeitnehmer eintretenden Entkopplung von der kraft Gesetzes maßgebenden tariflichen Situation hatte die ältere Rechtsprechung des BAG dadurch vermieden, indem sie eine kleine dynamische Bezugnahmeklausel bei tarifgebundenen Arbeitgebern[2356] im Sinne ei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 985 In Formulararbeitsverträgen entspricht es verbreiteter Praxis, für die zwischen den Parteien maßgebenden Arbeitsbedingungen ergänzend auf Tarifverträge Bezug zu nehmen. Zugleich erfüllt der Arbeitgeber mit der Aufnahme einer derartigen Klausel seine Pflicht aus § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 15 NachwG, in dem Arbeitsnachweis auf die für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvert...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Kleine dynamische Bezugnahme

Rz. 999 Im Hinblick auf die Formulierung bereitet eine kleine dynamische Bezugnahmeklausel vergleichsweise geringe Probleme, da die mit ihr gewünschte zeitliche Dynamik durch die Aufnahme einer Jeweiligkeitsklausel herbeigeführt werden kann (siehe Rdn 1013).[2342] Als zweckmäßig erweist sich angesichts der in Tarifverträgen zunehmend aufgenommenen Öffnungsklauseln zugunsten ...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die geringfügige Beschäftigung ist ein spätestens seit der Diskussion um die sog. Hartz-Gesetzgebung kurz nach der Jahrtausendwende beschäftigungs- und sozialpolitisch umstrittenes Thema, das eine erhebliche und politisch letztlich gewollte Bedeutung im allgemeinen deutschen Arbeitsmarkt hat. Der zeitweilig verbreiteten Praxis, Aushilfen mehr oder weniger unabhängig vo...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / B. Allgemeines

Rz. 5 Innerhalb des persönlichen Anwendungsbereichs von § 11 TVöD/TV-L sind dessen Normen aus Arbeitnehmersicht in vielerlei Hinsicht günstiger als die gesetzliche Regelung. Denn nach dem Tarifrecht kann der Anspruch auf Teilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ausgeschlossen werden, während § 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG bereits einfache betriebliche Gründe ausreichen lässt...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1254 Privatleben und Freizeitverhalten der Arbeitnehmer sind tabu und gehen den Arbeitgeber im Grundsatz nichts an. Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, ein ordentliches Leben zu führen und sich auf diesem Wege seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten.[2859] Gesundheits- und genesungsförderndes Verhalten kann dagegen auch in der Freizeit vom A...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Erscheinungsformen

Rz. 987 In inhaltlicher Hinsicht kann die Bezugnahme auf Tarifverträge in vielfältigen Varianten eingesetzt werden. Das gilt bereits für den Gegenstand des Bezugsobjekts. Denkbar ist die Verweisung sowohl im Hinblick auf einzelne Tarifverträge (z.B. einen Manteltarifvertrag) als aber auch auf ein Bündel von Tarifverträgen (Tarifwerk). In Betracht kommt zudem auch umgekehrt e...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 990 Für die konkrete Formulierung einer Bezugnahmeklausel gilt insbesondere bei nicht tarifgebundenen Parteien im Ausgangspunkt die Vertragsfreiheit; bei tarifgebundenen Arbeitgebern ist jedoch die zwingende Wirkung der Tarifnormen (§ 4 Abs. 1 TVG) zu beachten, gegenüber der sich die Bezugnahmeabrede nur im Fall einer ausdrücklichen Gestattung oder einem günstigeren Inha...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Statische Bezugnahme

Rz. 996 Die Formulierung einer statischen Bezugnahmeklausel bereitet vor allem deshalb Schwierigkeiten, weil das BAG davon ausgeht, dass im Zweifel von den Parteien eine jedenfalls in zeitlicher Hinsicht dynamische Bezugnahme gewollt ist.[2332] Dies soll selbst dann gelten, wenn die Bezugnahme keine sog. Jeweiligkeitsklausel enthält.[2333] Überzeugend ist dies jedoch allenfa...mehr

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Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden

Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30.11., so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Praxis-Tipp Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1.12. des Jahres im TVöD (im Gegensatz zum früheren Tarifrecht BAT) nicht...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der Stufe 6, eine Vorweggewährung von Entgeltstufen (Sonderregelung für Krankenhäuser in § 17 Abs. 4.1 TVöD-K) ist zu berücksichtigen, die in Monatsbeträgen festge...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.4 Einstellung im Anschluss an eine Ausbildung

Wird der Beschäftigte im Anschluss an eine Ausbildung bei seinem Ausbildenden in ein Arbeitsverhältnis übernommen, so gilt Folgendes: Auszubildende, die im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung von ihrem Ausbildenden in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und am 1.12. noch in diesem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten zusammen mit der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3.1 Einbeziehung in den Geltungsbereich

Obwohl diese Regelung nach ihrem ursprünglichen Wortlaut ganz allgemein für "Betriebe" galt, war nach der Zielsetzung des TV-V bislang davon auszugehen, dass damit vor allem Versorgungsbetriebe gemeint sind, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllen. Schließlich handelt es sich um einen Spartentarifvertrag für kommunale Versorgungsbetriebe, und auch die Eingruppie...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.6 Arbeitnehmer mit Vertretungszuschlag (Absatz 5)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur Arbeitnehmer, die am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) unter den Geltungsbereich des BMT-G II bzw. BMT-G-O fallen. Ihre Anwendung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen der Vertretungszuschlag nach § 9 Abs. 3 Satz 2 BMT-G II i. V. m. den jeweiligen landesbezirklichen Bestimmungen höher ist als die dem Arbeitnehmer ab dem Stichtag nach ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.9.2 Abbau des Besitzstands (Absatz 8 Satz 2)

Absatz 8 Satz 2 regelt den Abbau des Besitzstandes. Die aus dem früheren Tarifrecht resultierenden Zahlungen entfallen bzw. vermindern sich bei Stufenaufrückungen nach Absatz 1 Satz 6 bzw. § 5 Abs. 2 Satz 2 um die Hälfte des Steigerungsbetrags sowie bei Höhergruppierungen um den vollen Differenzbetrag zwischen den beiden Entgeltgruppen. Befindet sich der leistungsgeminderte ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.5 Arbeitnehmer mit Vorarbeiterzulage (Absatz 4)

Abweichend vom allgemeinen Tarifrecht für die Arbeiter (§ 17 Abs. 9 TVÜ-VKA) ist im TV-V die Zahlung einer Vorarbeiterzulage nicht mehr vorgesehen. Die Übertragung dieser Funktion wird vielmehr dadurch honoriert, dass der Arbeitnehmer für die Dauer der Tätigkeit als Vorarbeiter usw. jeweils eine Entgeltgruppe höher eingruppiert wird, wobei diese Eingruppierung jederzeit wide...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.1 Vorbemerkungen

Die Vereinheitlichung des Eingruppierungsrechts für die Angestellten nach §§ 22 ff. BAT und für Arbeiter nach dem Rahmentarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G II (Lohngruppen, Oberbegriffe der Lohngruppen) vom 22. Mai 1975 in Verbindung mit den bezirklichen Lohngruppenverzeichnissen bzw. nach dem Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O, das nach § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bis zum Inkrafttre...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.5 Arbeitnehmer mit Vorarbeiterzulage (Absatz 4)

Abweichend vom allgemeinen Tarifrecht für die Arbeiter ist im TV-V die Zahlung einer Vorarbeiterzulage nicht mehr vorgesehen. Die Übertragung dieser Funktion wird vielmehr dadurch honoriert, dass der Arbeitnehmer für die Dauer der Tätigkeit als Vorarbeiter usw. jeweils eine Entgeltgruppe höher eingruppiert wird, wobei diese Eingruppierung jederzeit widerruflich ist (Vorbemer...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.6 Arbeitnehmer mit Vertretungszuschlag (Absatz 5)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur Beschäftigte im Sinne von § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD, also Arbeitnehmer, deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlegen hätte. Ihre Anwendung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen der Vertretungszuschlag nach § 14 Abs. 3 TVöD höher ist als die dem Arbeitnehmer ab dem Stichtag nach § 5 Abs. 3 ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.9.2 Abbau des Besitzstandes (Absatz 8 Satz 2)

§ 22 Abs. 8 Satz 2 regelt den Abbau des Besitzstandes. Die aus dem früheren Tarifrecht resultierenden Zahlungen entfallen bzw. vermindern sich bei Stufenaufrückungen nach Absatz 1 Satz 8 bzw. § 5 Abs. 2 Satz 2 um die Hälfte des Steigerungsbetrags sowie bei Höhergruppierungen um den vollen Differenzbetrag zwischen den beiden Entgeltgruppen. Befindet sich der leistungsgeminder...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.3 Konzern-Klausel

Vom unmittelbaren Geltungsbereich des TV-V sind auch solche Betriebe ausgenommen, die zwar ihrerseits ausschließlich, jedenfalls aber mit mindestens 90 v. H. ihres Personalbestandes Energie- und/oder Wasserversorgung betreiben, wenn sie in einen Konzern eingebunden sind, dem auch Betriebe mit Sparten außerhalb des Versorgungsbereichs angehören, sofern die dort eingesetzten A...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 17.2 Vermögenswirksame Leistungen (Absatz 2)

Die bisherige Entwicklung von § 17 Abs. 2 TV-V lässt sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen:mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.6 Entgelt für Rufbereitschaft (Absatz 3)

Entscheidend für die Frage, ob Entgelt für Rufbereitschaft oder für Bereitschaftsdienst zu zahlen ist, ist nicht das Ausmaß der anfallenden Arbeitsleistung, sondern allein der Umfang der vom Arbeitgeber angeordneten Aufenthaltsbeschränkungen. Diese können auch konkludent erfolgen. Das ist z. B. anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dadurch in der freien Wahl des ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.1 Aufteilung in Entgeltgruppen und Stufen (Absatz 2 Satz 1)

Die 15 Entgeltgruppen entsprechen rein zahlenmäßig den 15 Vergütungsgruppen des BAT, wobei allerdings die Vergütungsgruppen IX und IXa in einer Entgeltgruppe zusammengefasst sind und die insgesamt 15 Vergütungsgruppen mit den Entgeltgruppen 2 bis 15 korrespondieren (§ 22 Abs. 1 Satz 2). Die Entgeltgruppe 1 ist eine sog. "Niedriglohngruppe", die betragsmäßig unterhalb der nie...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.1 Vorbemerkungen

Bei den Tarifverhandlungen zum TV-V wurden bestehende Regelungen des BAT bzw. BMT-G in das neue Tarifrecht übernommen, soweit sie von beiden Seiten als erforderlich angesehen wurden und (ggf. in angepasster Form) der Philosophie des TV-V entsprachen. In diesem Sinne wurden auch bestehende Normen zum Vertragsabschluss und der Probezeit in den TV-V eingefügt. Absatz 1 entsprich...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.2 Anspruch auf jährliche Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 1)

Die Grundregelung ist: Jeder Arbeitnehmer, der am Stichtag 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung. Es handelt sich dabei insgesamt um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt im Sinne des ATV-K bzw. ATV, obwohl das Urlaubsgeld nach früherem Tarifrecht nicht zusatzversorgungspflichtig war (§ 1 Abs. 3 des Tarifvertrages über ein Urlau...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.9 Arbeitnehmer mit Leistungsminderung (Absatz 8)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur leistungsgeminderte Arbeitnehmer, deren Lohnstand bzw. Schichtlohnzuschlag am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) aufgrund von Satz 2 oder 3 der Protokollerklärung zum 3. Abschnitt des TVÜ-VKA in der bis zum 28. Februar 2014 geltenden Fassung bzw. nach § 16a Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 oder Absatz 2 Satz 1 TVÜ-VKA in der seit dem 1. März 2014 gelte...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.3 Arbeitnehmer mit zu erwartender Höhergruppierung oder Vergütungsgruppenzulage (Absatz 2)

Diese Vorschrift enthält eine besondere Übergangsregelung für die Fälle, in denen Arbeitnehmer bei Fortgeltung des BAT bzw. BMT-G II die Möglichkeit hätten, im Wege des Bewährungs-, Zeit- oder Tätigkeitsaufstiegs die nächsthöhere Vergütungs- bzw. Lohngruppe zu erreichen oder nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeit eine Vergütungsgruppenzulage zu erhalten. Da der TV-V diese Auf...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.9 Arbeitnehmer mit Leistungsminderung (Absatz 8)

Diese Überleitungsregelung betrifft nur leistungsgeminderte Arbeitnehmer, die am Stichtag (Absatz 1 Satz 1) unter den Geltungsbereich des BMT-G II bzw. BMT-G-O fallen und deren Lohnstand bzw. Schichtlohnzuschlag aufgrund von §§ 28, 28a BMT-G II bzw. BMT-G-O (noch) gesichert ist. Im Rahmen der Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes sind die Verhandlungen zur Ü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3.2 Herausnahme aus dem Geltungsbereich

Die Herausnahme aus dem Geltungsbereich kommt vor allem für solche Betriebe in Betracht, die unmittelbar unter den Geltungsbereich des TV-V fallen, also Versorgungsbetriebe im Sinne von Absatz 1 Satz 2 sind. Der Beweggrund für diese Regelung liegt darin, dass kein Betrieb gegen seinen erklärten Willen zur Anwendung dieses Tarifrechts verpflichtet werden soll. Wenn ein Betrie...mehr

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Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.4 § 1 Abs. 2 Buchst. d TVöD – Mitarbeiter im Geltungsbereich des TV-V oder des TV-WW/NW

Hier sind Beschäftigte ausgenommen, für die der TV-V bzw. TV-WW/NW unmittelbar gilt, sowie Beschäftigte in rechtlich selbstständigen, dem BetrVG unterliegenden Betrieben mit idR mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern mit Tätigkeiten, die dem fachlichen Geltungsbereich des TV-V oder des TV-WW/NW zuzuordnen sind. Hintergrund der Regelung ist, dass ab 1.10...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 4 Betrieblicher Geltungsbereich

Der TVöD erstreckt sich nach § 1 TVöD auf den Bund und alle Mitglieder eines Mitgliedverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Er gilt nicht für die Länder. Ist der Arbeitgeber Mitglied eines Mitgliedverbands der VKA, ist weiter hinsichtlich der zur Anwendung kommenden Sparte zu unterscheiden. Soweit Betriebe in privater Rechtsform geführt werden, rei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.10.7 Besondere Personengruppen im wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich

Nicht vom Geltungsbereich ausgenommen sind die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter i. S. d. § 53 HRG. Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter Die Aufgaben und die hochschulrechtlichen Funktionen der Personalkategorien "wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter" wurden durch das "Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengese...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.5 § 1 Abs. 2 Buchst. h TVöD – Auszubildende, Schüler, Volontäre und Praktikanten

Auszubildender ist, wer aufgrund eines Ausbildungsvertrags für eine Tätigkeit im Bereich des TVöD ausgebildet wird (vgl. nähere Darlegungen hierzu Ausbildung). Die Herausnahme der Auszubildenden und Schüler beruht darauf, dass dieser Bereich im TVAöD eigenständig tariflich geregelt ist. Mit diesem Tarifvertrag ist das Tarifrecht für die Auszubildenden erheblich verschlankt w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.1 Rechtsnatur und Dauer des Vergütungsanspruchs

Rz. 26 § 44 Abs. 1 Satz 2 und 3 BetrVG sind keine bloßen Lohnerhaltungsnormen; denn sie bewirken nicht lediglich, dass der Arbeitnehmer, der an einer Betriebsversammlung teilnimmt, vergütet wird, als hätte er seine normale Arbeitsleistung erbracht. Vielmehr stellen diese Bestimmungen eine eigene materielle Anspruchsgrundlage dar.[1] § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG regelt allein ver...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 2 Rechtsgrundlage für den öffentlichen Dienst

Rechtsgrundlage ist generell das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Dieses stellt in § 17 Abs. 5 die Umwandlung von tariflichem Entgelt jedoch unter Tarifvorbehalt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hatte bereits am 12.10.2006 den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-EntgeltU-L) abgeschlossen, der am 1.11.2006 in Kraft getreten war. Der n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 3 Räumlicher Geltungsbereich des Tarifvertrags

Die Tarifvertragsparteien können im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit nach freiem Belieben bestimmen, in welchem geografischen Gebiet der Tarifvertrag auf die Arbeitsverhältnisse der Tarifunterworfenen einwirken soll. Bei einem Firmentarifvertrag kann sich der räumliche Geltungsbereich auf alle zum Unternehmen gehörenden Betriebe erstrecken. Die Einbeziehung von im Ausland lieg...mehr