Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 307 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[752] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / II.1. Fallbeispiel

Bei einem Verkehrsunfall hatte der Geschädigte ein Hochrasanztrauma mit dislozierter Claviculafraktur, Rippenfrakturen, intraabdominellen Verletzungen (eine teilweise Entfernung des Darms war erforderlich), Fraktur des LWK 2, offener Knöchelfraktur und Fraktur des Jochbeins erlitten. Nach der Erstversorgung erfolgte die Entlassung ins häusliche Umfeld. Der Beginn einer station...mehr

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B / 44 Beweisantragsrecht, Allgemeines [Rdn 1224]

Rdn 1225 Literaturhinweise: Abdallah, Die Problematik des Rechtsmissbrauchs im Strafverfahren, 2002 Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 8. Aufl. 2021 Artkämper, Abwehr dysfunktionalen Verteidigerverhaltens durch den Gedanken des Rechtsmissbrauchs – Einzelfallentscheidung oder zukünftiges System?, StRR 2009, 408 Bachler, Der nur zum Schein gestellte Beweisantra...mehr

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Situationsanalyse: Zentrale... / 2.4 Durchführende und beteiligte Personen

Die Situationsanalyse wird jeweils vom Fallmanager organisiert und koordiniert. Er hat zu dem Betroffenen ein besonderes Vertrauensverhältnis. Die Zustimmung, Mitwirkung und Selbstbestimmung des betroffenen Beschäftigten bei der Situationsanalyse sind bedeutende Voraussetzungen für deren erfolgreiche Durchführung. Darüber hinaus hat der Betroffene das Recht, zusätzlich eine ...mehr

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Situationsanalyse: Zentrale... / 2 Aspekte und Instrumente der Situationsanalyse

Die systematische Situationsanalyse soll klären, welche Bedingungen die Arbeitsunfähigkeit bzw. eine positive Wiedereingliederung der Betroffenen beeinflussen und wie diese durch das Unternehmen bzw. die Organisation verändert werden können. Im Rahmen einer ganzheitlichen Situationsanalyse ist mit Zustimmung des Betroffenen abzuklären, ob Belastungsfaktoren in seiner privaten...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilhabe am Arbeitsleben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der geltende Abs. 1 war ursprünglich in § 56 Abs. 1 Satz 1 AFG und der geltende Abs. 2 in § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 AFG geregelt. Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) weitestgehend inhaltsgleich in die Erstfas...mehr

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Sauer, SGB III § 113 Leistungen zur Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der Gesetzgeber hatte mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) in Kraft ab 1.1.1997 die ursprüngliche Pflichtleistung, mit erheblicher Kritik, weitestgehend in einen Ermessensanspruch umgewandelt. Ein Rechtsanspruch bestand nur noch für anerkannte Schwerbehin...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.1 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX

Rz. 6 In § 49 SGB IX sind allgemein alle Leistung der Rehabilitationsträger benannt. Einer näheren Betrachtung bedarf es insbesondere der Teilnahmekosten nach § 49 Abs. 7 Nr. 1, 2 SGB IX sowie der spezifischen sonstigen Hilfen des § 49 Abs. 8 SGB IX, die eine Leistung oder Maßnahme der besonderen Leistung zusätzlich ergänzen. Es handelt sich regelmäßig um Pflichtleistungen i...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der geltende Abs. 1 war ursprünglich in § 56 Abs. 1 Satz 1 AFG und der geltende Abs. 2 in § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 AFG geregelt. Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) weitestgehend inhaltsgleich in die Erstfassung des SGB III, i...mehr

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Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der Gesetzgeber hatte mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) in Kraft ab 1.1.1997 die ursprüngliche Pflichtleistung, mit erheblicher Kritik, weitestgehend in einen Ermessensanspruch umgewandelt. Ein Rechtsanspruch bestand nur noch für anerkannte Schwerbehinderte und Rehabilit...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die sozialpolitischen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit im Kontext der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ergeben sich sowohl aus Vorschriften des SGB I, III als auch nach dem SGB IX. Bereits in § 10 SGB I wird die umfassende Aufgabe der Rehabilitation im Kontext aller Sozialgesetzbücher beschrieben, der u. a. den Menschen mit Behinderungen ein...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.1 Ziele der Teilhabeförderung (Abs. 1)

Rz. 12 Der Gesetzgeber nennt die Ziele der Leistungsgewährung in Abs. 1. Demnach sollen die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlichen Hilfen entsprechend dem Willen des Gesetzgebers dazu beitragen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Rz. 13 Die Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderungen soll im Ergebnis posit...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Stellen die Agenturen für Arbeit fest, dass Personen ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung Unterstützung beim Einstieg in das Berufsleben benötigen, ist im Rahmen der grundlegenden Regelungen des § 112 eine Leistungserbringung zur beruflichen Rehabilitation möglich. Hie...mehr

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Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift differenziert in Abs. 1 zwischen allgemeinen und besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und verweist auf die §§ 115 bis 128. Die besonderen Leistungen können zusätzlich um ergänzende Leistungen erweitert werden. Die spezifische Unterscheidung zwischen allgemeinen, besonderen sowie diese ergänzenden Leistungen wird nur bei der Bundesagentur fü...mehr

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Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die im Dritten Kapitel, Siebter Abschnitt in § 113 geregelten allgemeinen und besonderen Leistungen sind Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach § 3 Abs. 2. Als Pflichtleistungen sind neben den besonderen Leistungen der §§ 117 – 128 (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 8) auch der Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2) erfasst. Dieser kommt beispielsweise ...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.2 Grundsätze zur Auswahl der Förderung von Menschen mit Behinderungen

Rz. 15 § 112 Abs. 2 enthält dabei ergänzende Grundsätze, die bei der Auswahl der in Betracht kommenden Leistung, Leistungsabfolge oder Maßnahmekombination im Einzelfall zu beachten sind. Die in Abs. 2 Satz 1 genannten 4 Faktoren, der Eignung und Neigung, der bisherigen Tätigkeit sowie der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes sind durch die Agentur für Arbeit angemessen zu...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.3 Berufsfindung und Arbeitserprobung

Rz. 19 Sollte nach eingehender Beratung einschließlich ärztlicher und berufspsychologischer Begutachtung durch die Fachdienste der Agentur für Arbeit, die Auswahl der notwendigen Teilhabeförderung noch nicht möglich sein, kann eine Maßnahme zur Klärung der beruflichen Eignung und/oder zur Arbeitserprobung erforderlich werden (§ 112 Abs. 2 Satz 2). Diese Maßnahmen werden erst...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Die Kosten für eine spezielle Unterbringung (einschließlich Verpflegung) waren stattdessen in § 33 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bes...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.2 Individuelle Fördervoraussetzungen

Rz. 7 Das Tatbestandsmerkmal Art und Schwere der Behinderung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, bedingt in einem ersten Schritt, dass es sich um einen Menschen mit Behinderungen nach § 19 Abs. 1, 2 handelt. Dieser Behindertenbegriff ist nach § 7 Abs. 1 SGB IX für die Bundesagentur für Arbeit, anstatt der Begriffsbestimmung in § 2 SGB IX, relevant. Jedoch verw...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Eine Vorläufernorm war im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) i. d. F. bis 31.12.1997 grundsätzlich nicht vorgesehen. Mit § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) wurde jedoch in vergleichbarer Weise zur Regelung im Abs. 1 bestimmt, dass bei Teilnahmen an Maßnahmen Ausbildungsgeld zu gewäh...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängerregelung des Satzes 1 war im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in § 56 Abs. 2 AFG verankert. Eine vergleichbare Regelung für Satz 2 gab es nicht, diese trat erstmals zum 1.7.2004 in Kraft. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, ...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) waren vergleichbare Regelungen verankert, die bis zum 31.12.1997 galten. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurden mit Art. 1 die bisherigen Regelungen des AFG in § 102 a. F. wie folgt überfü...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.1 Kumulative Fördervoraussetzungen

Rz. 6 Die Agentur für Arbeit hat Menschen mit Behinderungen mittels besonderer Leistungen zu fördern, wenn einer der 5 nachfolgenden Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 im Rahmen einer Gesamtwertung vorliegt (vgl. zur Prognose BSG, Urteil v. 11.5.2000, B 7 AL 18/99 R). Art oder Schwere der Behinderung machen eine Maßnahme in einer besonderen Einrichtung unerlässlich, Art oder Sch...mehr

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Sauer, SGB III § 114 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 58 Abs. 1 Satz 1 AFG, der für die Förderung von behinderten Menschen nur auf einzelne arbeitsmarktpolitische Förderleistungen verwies. Die Vorschrift wurde mit dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) in die Erstfassung des SGB III, in Kraft ab 1.1.1998, in § 99 SGB III a. F. modifiziert übernommen. Entg...mehr

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Sauer, SGB III § 114 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Für eine Erbringung der allgemeinen und besonderen Leistungen müssen die Fördervoraussetzungen der im Zweiten bis Fünften Abschnitt genannten regulären arbeitsmarktpolitischen Förderleistungen vorliegen, sofern der Gesetzgeber nicht eine Abweichung in den §§ 116, 118 bis 128 normiert hat. Diese wären stattdessen anzuwenden, um den Eingliederungserfolg sicherzustellen (...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorgänger der Vorschrift war im Wesentlichen § 56 Abs. 1 und 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, der die erstattungsfähigen Teilnahmekosten im Falle von ergänzenden Leistungen regelte. Diese Regelung wurde durch § 23 Abs. 1 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A ...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.5 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 32 Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 412) wurde ab dem 1.1.2025 die Finanzierung und Verantwortung für die Förderung von Menschen mit Behinderung im Leistungsbezug SGB II neu geregelt. Ab dem 1.1.2025 sind für die Förderentscheidung und Finanzierung von Leistungen der beruflichen Teilhabe am Arbeitsleben für erwerbsfähige Leistungsberech...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 127 definiert die in § 118 Satz 1 Nr. 3 genannten Teilnahmekosten der besonderen Leistungen (§ 117). Die Norm regelt, neben den unterhaltssichernden Leistungen Übergangsgeld (§§ 119 ff.) und Ausbildungsgeld (§§ 122 ff.), die zweite Säule der besonderen Leistungen. Abs. 1 regelt die übernahmefähigen Kosten für die Teilnahme an besonderen Leistungen. Liegen die in § 117...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Begünstigt von der Vorschrift sind Menschen mit Behinderungen (§ 19), die auswärtig untergebracht sind. Die auswärtige Unterbringung muss wegen einer Maßnahme oder Leistung der besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgen (vgl. Komm. zu § 117). 2.1 Anderweitige auswärtige Unterbringung Rz. 4 Eine anderweitige auswärtige Unterbringung liegt vor, wenn der Me...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.9 Budget für Ausbildung

Rz. 40 Als Alternative zum Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen vergleichbaren Leistungsanbieter wurde zum 1.1.2020 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) geschaffen (ergänzend wird auf die Komm. zu § 61a SGB IX verwiesen). Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM ha...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.4 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 17 Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im SGB II haben, ist die Bundesagentur für Arbeit ebenfalls Rehabilitationsträger, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist (§ 6 Abs. 3 Satz 1 SGB IX). Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 412) wurde...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.4 Eingliederungsbegleitende Dienste

Rz. 29 Mit Abs. 2 wird der Anwendungsbereich der Teilnahmekosten nach Abs. 1 um die Eingliederung begleitende Dienste ausgedehnt. Mit der Regelung ist die Übernahme der Aufwendungen für erforderliche eingliederungsbegleitende Dienste während und nach der Maßnahme möglich. Dies entspricht der ganzheitlichen Zielsetzung der dauerhaften Integration zur Teilhabe am Arbeitsleben ...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.11 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 42 Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, das am 1.1.2020 in Kraft trat, erhalten Personen, die im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich sind (§ 57 SGB IX) oder ein Budget für Ausbildung erhalten (§ 61a SGB IX), keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Diese Personen erhalten vielmehr Leistungen nach § 41 Abs. 3a SGB XII (Viertes Kapitel...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.8 Andere, sonstige Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX

Rz. 36 Die Vorschriften für andere Leistungsanbieter sind mit dem BTHG zum 1.1.2018 in Kraft getreten. Die Leistungen des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches können von der Bundesagentur für Arbeit auch für Anbieter nach § 60 SGB IX finanziert werden. Andere Leistungsanbieter sind keine Arbeitgeber. Sie sollen vergleichbare berufliche Bildung oder Beschäftigun...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechend, erhalten behinderte Menschen nach dem Nachrangprinzip nur dann besondere Leistungen, wenn mit allgemeine Leistungen eine Teilhabe am Arbeitsmarkt nicht erreichbar ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der behinderte Mensch für die Teilnahme an einer Maßnahme technische Arbeitshilfen und eine spezielle Unte...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.3 Anzuwendende Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe

Rz. 14 Grundsätzlich gelten für das Ausbildungsgeld nach § 122 Abs. 2 die Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 bis 72 (§ 122 Abs. 2 HS 1), wenn in den §§ 123 bis 129 keine speziellere Regelung für das Ausbildungsgeld vorgesehen ist. Dies ist der Fall für die Festsetzung der Bedarfe des Ausbildungsgeldes (vgl. Komm. zu §§ 123 bis 125) sowie die Anrechnung...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.2 Ergänzende Leistungen nach § 64 SGB IX

Rz. 9 Die Norm enthält eine umfassende Aufzählung aller die medizinische und berufliche Rehabilitation zusätzlich ergänzender Leistungen. Als Teilnahmekosten im Rahmen einer Maßnahme der besonderen Leistungen nach § 117 werden für den teilnehmenden Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Agentur für Arbeit Beiträge und ggf. Beitragszuschüsse zur Sicherstellung eines V...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 122 ist die Grundsatznorm für das Ausbildungsgeld und regelt die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen im Rahmen der besonderen Leistungen (§§ 117 ff.). Das Ausbildungsgeld wird von der zuständigen Agentur für Arbeit an Auszubildende (vgl. Komm. zu § 14) mit Behinderung (vgl. Komm. zu § 19) zur Sicherstellung des Lebensunterhalts gewährt. Das Ausbildungsgeld erhalten ...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.4 Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten (§ 74 SGB IX)

Rz. 23 Um die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu realisieren, werden auch die erforderlichen Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Kinderbetreuung unter den in § 74 Abs. 1 SGB IX bestimmten Voraussetzungen übernommen: Wegen der Teilnahme wäre die Weiterführung des Haushalts nicht möglich. Die Hausarbeiten einschließlich Betreuung der Kinder wurden durch...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.6 Abweichung vom Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung – Schulische Ausbildung

Rz. 23 § 117 Abs. 1. Satz 2 eröffnet die Möglichkeit in besonderen Einrichtungen eine Maßnahme, sowohl bei der Aus- als auch bei der beruflichen Weiterbildung, abweichend von den üblichen Regelungen des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung zu fördern. Folglich wird hier auch eine Ausbildung in schulischer Form möglich, die ein Studium in einer Rehabilitationseinri...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.10 Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit besonderen Leistungen

Rz. 41 Zwar sind die im Achten Abschnitt geregelten befristeten Leistungen grundsätzlich nicht vom Leistungsrahmen des "Zweiten bis Fünften Abschnitts" in § 114 erfasst. Es wäre aber wegen des unmittelbaren Bezuges zu den originären Instrumenten der Arbeitsförderung und damit auch zu den besonderen Leistungen – konkret bei Förderung der Weiterbildung – unverhältnismäßig, ein...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.3.3 Vergleichbare Einrichtungen

Rz. 14 Vergleichsmaßstab sind die Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke. Die sonstigen Einrichtungen müssen den in Rz. 11 genannten Mindestkriterien entsprechen und das Ziel einer beruflichen Rehabilitation verfolgen. Die Einrichtungen müssen daher für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgelegt sein. Beispiele für vergleichbare Einrichtungen ...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für die tatsächliche, regelmäßige Teilnahme an einer Leistung oder Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgt ein Kostenausgleich durch die Agentur für Arbeit. Dies schließt Kosten vor Beginn der Maßnahme ein, wenn ein sachlicher Zusammenhang besteht (vorzeitige Anreise, notwendige Lernmittel für die Maßnahme). Es muss sich um erforderliche Kosten handeln, die für d...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 128 erweitert die Kostenübernahme des § 127 bei den besonderen Leistungen. Die Vorschrift regelt für auswärtig untergebrachte Menschen mit Behinderungen, die besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (§§ 117 ff.), eine ergänzende Kostenerstattung für eine im Einzelfall notwendige weitere Unterkunft und Verpflegung. Der bisherige in § 128 geregelt Pau...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.3 Förderbare Einrichtungen

Rz. 11 Besondere Einrichtung für Menschen mit Behinderungen hat der Gesetzgeber in § 51 SGB IX definiert, der für die Bundesagentur für Arbeit nach § 7 SGB IX Anwendung findet. Es handelt sich um spezielle Maßnahmeträger der beruflichen Rehabilitation, wozu die Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen gehören. Berufliche Rehabilitation ist b...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es handelt sich bei § 117 um die Grundsatzvorschrift für die Gewährung von besonderen Leistungen an Menschen mit Behinderungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Ein systematischer Zusammenhang besteht gemäß § 113 Abs. 2 hinsichtlich der Vorrangregelung der allgemeinen Leistungen (vgl. § 115, 116), so dass die besonderen Leistungen ausdrücklich nachrangig durch ...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.3 Reisekosten (§ 73 SGB IX)

Rz. 15 Reisekosten werden in der Verwaltungspraxis regelmäßig mit begünstigendem Verwaltungsakt dem Menschen mit Behinderungen bewilligt und mit einem monatlichen (ggf. unterschiedlichen) Betrag festgelegt und ausgezahlt. Insbesondere Fahrkosten sind für die (tägliche) Anreise zum Maßnahmeort (einschließlich Praktikumsplatz) und die Abreise zur Wohnung relevant. Die Reisekos...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.7 Werkstätten für behinderte Menschen

Rz. 24 Die Werkstätten für behinderte Menschen oder die sonstigen Leistungsanbieter gehören zu den besonderen Rehabilitationseinrichtungen. Förderbar für die BA ist nur das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich (vgl. § 57 SGB IX) in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Dies ergibt sich ergänzend aus der analogen Regelung in § 63 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX, fall...mehr

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Sauer, SGB III § 114 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 114 Abs. 1 beinhaltet eine grundsätzliche Regelung für die Gewährung von allgemeinen und besonderen Leistungen und steckt den Förderrahmen ab. Die Regelung verfolgt das Ziel, dass eine Integration und damit das Ziel der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit dem Regelinstrumentarium der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erreicht werden soll, auch wenn wegen de...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.5.3 Berufsvorbereitung

Rz. 20 Reguläre, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Jugendliche gemäß § 51 Abs. 1 zielen vorrangig darauf ab, eine Berufsausbildung aufzunehmen und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu generieren. Die teilnehmenden Personen erhalten die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl idealtypisch durch ...mehr