Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

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BGM: Gesundheitsmanagement ... / 4 Die Erfolgsfaktoren eines BGM

Es gibt viele Faktoren, mit denen sich der Erfolg des BGM durch die betrieblichen Akteure nachhaltig positiv beeinflussen und steuern lässt. Abb. 1: Erfolgsfaktoren des BGM Führung Entscheidend ist, dass das Vorhaben von der Unternehmensführung unterstützt wird. Dies ist Voraussetzung für die Glaubhaftigkeit und Repräsentation als gesundheitlich denkende und ausgerichtete Organ...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.3 Eingeschränkte Weisungsgebundenheit

Insbesondere bei Diensten höherer Art, bei denen die Eigenverantwortlichkeit des Dienstleistenden für sich allein noch nicht die persönliche Unabhängigkeit begründet, kann die Dienstleistung dennoch fremdbestimmt sein. Die Weisungsgebundenheit verfeinert sich in diesen Fällen zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess. Ein Hinweis auf eine abhängige Beschäftig...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.3 Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 205 Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden in der Taxonomie in den Zeilen 165 ff. behandelt. Es handelt sich zunächst um Anteile, also Anteilsrechte, die wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen eines anderen zum Gegenstand haben. Es ist unerheblich, ob eine Verbriefung in Wertpapieren besteht (§ 271 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Anteile bestehen an verbundenen Unternehm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.2 Beteiligung am Nennkapital

Rz. 59 Maßgebend dafür, ob eine unter § 17 EStG fallende Beteiligung vorliegt, ist nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG die Beteiligung am Kapital der Gesellschaft. Darin kommt der gesetzliche Zweck der Vorschrift zum Ausdruck, wonach die Beteiligung an der Substanz der Kapitalgesellschaft der Steuerverstrickung unterworfen sein soll. Die Beteiligung nach § 17 EStG besteht in den, in ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.2 Objektive und subjektive Merkmale des § 271 HGB

Rz. 2 Vorstehende Definition des § 271 Abs. 1 HGB zeigt objektive Merkmale: es muss sich um Anteile an anderen Unternehmen handeln; subjektive Merkmale: die Anteile an den anderen Unternehmen müssen "dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen" und es muss zu den anderen Unternehmen "eine dauernde Verbindung" bestehen. Rz. 3 Zum objektiven Merkmal "Anteil" ist zunächst festzuhalten, dass...mehr

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Schell, SGB IX Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Hans-Peter Schell†, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB IX – Rehabilitation – war bis 2024 Herr Hans-Peter Schell, Jahrgang 1953. Er war von 1992 bis 2019 Mitarbeiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Er befand sich seit dem 1.7.2019 im Ruhestand. Zu seinen Arbeitsbereichen zählten die "Teilhabe schwerbehinderter Mensche...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.3.2 Recht zum Gebrauch

Um einen Anspruch nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG geltend machen zu können, muss der jeweilige Wohnungseigentümer ein Recht zum Gebrauch der Gemeinschaftsfläche zum Laden seines Fahrzeugs haben. Hat er kein Recht, sein Auto im Bereich der Ladestelle abzustellen, hat er auch kein Recht auf Nutzung der vorhandenen oder zur Schaffung der nötigen Infrastruktur. "Gebrauchsentz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.5 Beteiligung an mehrstöckigen Personengesellschaften

Rz. 152 Ist eine Personengesellschaft an einer anderen Personengesellschaft beteiligt, so ist bei der besitzenden Personengesellschaft der Gewerbeertrag der Personengesellschaft, an der die Beteiligung besteht, nach § 9 Nr. 2 GewStG zu kürzen. Korrespondierend ist nach § 8 Nr. 8 GewStG eine Hinzurechnung von evtl. Verlusten der Beteiligungspersonengesellschaft vorzunehmen. D...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.2 Ergebnisverwendung bei der rechtsfähigen Gesellschaft

Rz. 16 Die §§ 708–718 BGB regeln das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft. Sie enthalten u. a. auch Regelungen zum Gewinnanteil [1] und zur Gewinnverteilung.[2] Durch den Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter von gesetzlichen Regelungen der §§ 708–718 BGB grundsätzlich beliebig abweichen.[3] Im Folgenden werden led...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.1 Vorbemerkungen

Rz. 7 Die drei wichtigsten Ausgestaltungsformen von Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die auf dieser Grundform aufbauenden Personenhandelsgesellschaften: die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Vorschriften zu den Personengesellschaften im BGB und HGB wurden durch das Gesetz zur Modernisierung des ...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.4.2 Ergebnisverwendung bei der KG

Rz. 43 Die Ergebnisverwendung richtet sich bei der KG i. d. R. nach den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen. Diese berücksichtigen üblicherweise die Mitarbeit sowie die Risikosituation der einzelnen Gesellschafter. Subsidiär sind die gesetzlichen Regelungen der §§ 167–169 HGB maßgeblich. Über den Verweis des § 161 Abs. 2 HGB sind darüber hinaus die Regelungen zur Ergebni...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.3.2 Ergebnisverwendung bei der OHG

Rz. 32 Die Ergebnisverwendung erfolgt bei der OHG regelmäßig nach den Vereinbarungen des Gesellschaftsvertrags. Danach erhalten üblicherweise zunächst die mitarbeitenden Gesellschafter ein Arbeitsentgelt, das den zur Verteilung verbleibenden Gewinn kürzt. Der Restgewinn wird sodann nach einem Schlüssel verteilt, der das Risiko des einzelnen Gesellschafters entsprechend seine...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.1 Grundlagen

Rz. 11 Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)[1] dient der Förderung der Erreichung eines von ihren Gesellschaftern gemeinsam verfolgten Zwecks.[2] Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags, in dem der gemeinsame Zweck sowie die Art und Weise der Förderung dieses Zwecks festgelegt wird, wird die GbR errichtet.[3] Der Gesellschaftsvertrag bedarf dabei i. d. R. keiner b...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.4.1 Grundlagen

Rz. 38 Die Kommanditgesellschaft (KG) – geregelt in den §§ 161–179 HGB – stellt eine Sonderform der OHG dar, bei der die Gesellschafter in zwei Grundtypen untergliedert werden. Neben den Vollhaftern (Komplementären), die wie bei der OHG unbeschränkt mit ihrem gesamten Gesellschafts- und Privatvermögen haften, ist mindestens ein auf einen bestimmten Betrag, die sogenannte Haf...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.2 Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung

Eine Behinderung eines Menschen i. S. d. § 1 AGG liegt dann vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen langfristig eingeschränkt ist und dadurch seine Teilhabe an der Gesellschaft, wozu auch die Teilhabe am Berufsleben gehört, substanziell beeinträchtigt sein kann. Auf einen bestimmten Grad der Behinderung kommt es nicht a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 1 Die verbotenen Unterscheidungsmerkmale des AGG

Im Arbeitsrecht liegt die Bedeutung des Begriffs Diskriminierung darin, dass bei personellen Entscheidungen bestimmte Merkmale nicht als Auswahlkriterium herangezogen werden dürfen. Der Begriff der Diskriminierung wird dabei gesetzlich nicht verwendet, sondern es wird von (verbotenen) Benachteiligungen gesprochen. Durch das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbeh...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.1 Rehabilitationsträger (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 zählt auf, welche der nach § 12 SGB I für Sozialleistungen zuständigen Körperschaften (mitgliedschaftlich organisierte und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisationen, die ihre Rechtssubjektivität einem Hoheitsakt verdanken; es handelt sich i. S. d. Sozialrechts hier um Sozialversicherungsträger, die der gegenseitigen sozialen Hilfe ihrer Mitg...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die allgemeinen Leistungen verweisen auf das standardisierte Regelinstrumentarium der Bundesagentur für Arbeit und stehen daher gleichberechtigt auch Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Sie sind nicht auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, mit Ausnahme der Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen in §...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.2 Leistungsspektrum/selbstständige und eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung (Abs. 2)

Rz. 9 Jeder Rehabilitationsträger ist verpflichtet, den festgestellten – ggf. rehabilitationsträgerübergreifenden - Teilhabedarf durch seine Leistungen zu befriedigen. Der Umfang seiner Leistungen wird begrenzt durch sein eigenes, ihm zur Verfügung stehendes (gesetzliches und satzungsmäßiges) Leistungsspektrum. Der Rehabilitationsträger soll die Teilhabeleistungen im Rahmen d...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers im Bereich von Rehabilitation und Teilhabe ist die Koordinierung der Leistungen und die Kooperation der Rehabilitationsträger. Ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die Verpflichtung der Rehabilitationsträger (mit Ausnahme der Träger der Eingliederungshilfe und der öffentlichen Jugendhilfe), Gemeinsame Empfehlu...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.7 Grundsätze der Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs (Abs. 2 Nr. 7)

Rz. 41 Damit Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung im frühestmöglichen Stadium die für sie erforderlichen Leistungen zur Teilhabe erhalten, ist es erforderlich, dass Anzeichen eines Bedarfs an Leistungen zur Teilhabe frühzeitig erkannt werden. Das Erkennen und Ermitteln solcher Anzeichen ist gemeinsame Aufgabe aller Rehabilitationsträger, die potenziell am Reha...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.9 Informationsaustausch zur Integration von Menschen mit schwerer Behinderung auf der betrieblichen Ebene (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 50 Die Rehabilitationsträger haben neben den Werks- und Betriebsärzten auch mit weiteren Akteuren des "betrieblichen" Bereichs zusammenzuarbeiten, damit Menschen mit schwerer Behinderung in das Arbeitsleben integriert werden (§§ 10, 163 ff.). Wichtig ist u. a., dass die "betrieblichen" Akteure einen möglichen Rehabilitations- bzw. Teilhabebedarf frühzeitig erkennen und d...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX am 1.7.2001 in Kraft (Art. 1 i. V. m. Art. 68 SGB IX; Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046). Abs. 1 Nr. 2 der Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 durch Umbenennung der Bundesanstalt für Arbeit in Bundesagentur für Arbeit redaktionell angepasst, und zwar aufgrund des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am ...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift regelt die Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Darüber hinaus wird sie wiederholt dazu benutzt, Bundesmittel für grundsicherungsfremde Aufgaben auf die kommunalen Träger über die Bundesländer zur Unterstützung der Erledigung dieser Aufgaben zu verteilen. Rz. 4a Abs. 1 bestimmt grundlegend, dass der Bund die Mittel für die Leistungen in Ver...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.1 Nahtlose, zügige und einheitliche Leistungsgewährung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 sind die Rehabilitationsträger gemeinsam dafür verantwortlich, dass die im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe nahtlos, zügig sowie nach Gegenstand, Umfang und Ausführung der Leistungen einheitlich "wie aus einer Hand" erbracht werden. Welche Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen im Einzelfall erforderlich sind, ist von den Rehabi...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.2 Vermeidung einer Behinderung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 20 § 26 Abs. 2 Nr. 2 hat das Ziel, durch Gemeinsame Empfehlungen sich bereits im Frühstadium abzeichnende, zukünftige Beeinträchtigungen (gesundheitliche Barrieren) zu erkennen. Dadurch kann dem Fortschreiten gesundheitsgefährdender Prozesse, die durch chronische Erkrankungen und gleichzeitige gesundheitsbelastende Kontextfaktoren begünstigt werden, entgegengewirkt werde...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.7 Inhalte der Zielvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 37 Zielvereinbarungen nach § 48b sind in der Regel jährlich abzuschließen. Demgegenüber sind die Ziele selbst nach Möglichkeit über einen längeren, mehrjährigen Zeitraum zu vereinbaren und somit mittelfristig zu verfolgen. Das stimmt mit dem Inhalt der Zielvereinbarungen anhand der gesetzlichen Ziele und Aufgaben überein. Wesentlich neuer Inhalt einer jährlichen Zielvere...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.4 Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter (Abs. 3)

Rz. 13 § 6 Abs. 3 regelt das Miteinander der Leistungsverantwortung von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Jobcenter, wenn ein erwerbsfähiger SGB II-Leistungsempfänger aufgrund seiner Behinderung bzw. drohenden Behinderung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigt bzw. beantragt hat. In diesen Fällen ist die BA grundsätzlich zuständiger Rehabilitationsträger für Leistu...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert, welche Leistungen der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung den allgemeinen Leistungen zuzuordnen sind. Sie benennt die in der Gesetzessystematik erstmal in § 113 Abs. 1 Nr. 1 genannten allgemeinen Leistungen und zählt diese abschließend auf: Nr. 1: Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§§ 44 bis 47), Nr. 2: Leistungen zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.4 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Als Rehabilitationsträger werden in Deutschland Institutionen bezeichnet, die Teilhabeleistungen (§ 5) durchführen und die Kosten hierfür tragen. Es sind Körperschaften, Anstalten oder Behörden öffentlichen Rechts, die Leistungen zur Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen erbringen sollen. Die Leistungen zur Teilhabe sind Sozialleistungen (§ 11 SGB ...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.2 Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten

Rz. 27 Abs. 1 Satz 4 lässt eine Pauschalierung der Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten zu. Die Aufwendungen für die Leistungen zum Lebensunterhalt werden jedoch spitz abgerechnet. Abs. 1 Satz 5 bestimmt die Ausbringung in einem Gesamtbudget. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass vor Ort regionale Arbeitsmarktprogramme aufgestellt werden können, in denen je ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und Bestandteil der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation. Das AFG trat 1969 in Kraft und sah von Anfang an das Übergangsgeld für behinderte Menschen vor. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI....mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.4 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 28 § 54 ermöglicht den Rehabilitationsträgern im Rahmen ihrer selbständigen und eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung, die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in die Planung von geeigneten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit einzubinden. Denn gerade die BA verfügt mit ihren Fachdiensten über die nicht unbedeutende Kompetenz, den Arbeitsmarkt zu be...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 14 Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 116 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat ihren gedanklichen Ursprung in § 58 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), in der geltenden Fassung bis zum 31.12.1997. Dort war als Ausnahme von der Regel normiert, dass für die Fortbildung und Umschulung von behinderten Menschen die §§ 41 bis 47 AFG keine Anwendung finden. Die Zugangsvoraussetzungen wurden stattdessen für den Bereich der beru...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.1 Leistungsausschluss nach Abs. 5

Rz. 371 Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2016 die Schnittstelle der Ausbildungsförderung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach eigener Einschätzung entschärft. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, hatten bis zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.1 Sicherstellung der Koordination der Teilhabeleistungen und der Kooperation der Rehabilitationsträger (Abs. 1)

Rz. 10 § 25 verpflichtet die unterschiedlichen Rehabilitationsträger, ihre Zusammenarbeit untereinander zu stärken. Dadurch soll eine reibungslose und koordinierte Zusammenarbeit und bei Zuständigkeit von mehreren, unterschiedlichen Rehabilitationsträgern eine zügige Leistungsgewährung "wie aus einer Hand" gewährleistet werden. Wie dieses geschehen soll, lässt § 25 offen, den...mehr

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Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Eine Regelung zur Einkommensanrechnung bei Ausbildungsgeld enthielt § 27 Abs. 2 bis 6 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha). Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.1.1 Integrationsämter/Inklusionsämter

Rz. 7 Das "Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Integrationsamt)" (§ 184 Abs. 1 Nr. 1) ist eine Behörde, die Aufgaben nach Teil 3 des SGB IX (Schwerbehindertenrecht) erfüllt. Nach § 29 Abs. 2 SGB I sind die Integrationsämter für die besonderen Leistungen und sonstigen Hilfen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 124 Ausbil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Der Anspruch auf Ausbildungsgeld und die Bedarfssätze waren hingegen in § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) in der Erstfassung des SGB III mit § 100, in Kraft ab 1.1.1998, eingeführt. Eine Vorschrift im AFG, die für die spätere Entwicklung wegbereitend war, gab es nicht. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX) wurde mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 116 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzgeber beabsichtigt mit der Vorschrift, dass entsprechend dem Grundsatz in § 113 Abs. 2 vorrangig die allgemeinen Leistungen zu erbringen sind, wenn Menschen mit Behinderungen (vgl. § 19) mit Leistungen für Menschen ohne Behinderungen eingegliedert werden können, obwohl ihnen diese Leistungen nicht zustehen würden (vgl. BSG, Urteil v. 4.6.2013, B 11 AL 8/12 R)...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift hat durch die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 keine Änderung erfahren. In diesem Zusammenhang ist jedoch durch das Gesetz zur Ermitt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.3 Beratung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 11 In Ergänzung zu den §§ 13 bis 15 SGB I sowie § 12 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB IX verpflichtet § 25 Abs. 1 Nr. 3 alle Rehabilitationsträger (§ 6) – also auch die Träger der öffentlichen Jugend- und der Eingliederungshilfe – zur Sicherstellung einer umfassenden, trägerübergreifenden Beratung des Menschen mit Behinderung oder drohenden Behinderung sowie eines jeden Bürgers, de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr