Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

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Unterhaltssichernde Leistun... / Zusammenfassung

Begriff Als unterhaltssichernde Leistungen bezeichnet man Leistungen der Rehabilitationsträger, die Leistungen zur Teilhabe ergänzen, damit der Rehabilitand diese überhaupt wahrnehmen kann (z. B. Übergangsgeld als Ersatz für Arbeitsentgelt zur Sicherung der Existenzgrundlage). Sie sind Bestandteil der ergänzenden Leistungen zur Teilhabe. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprech...mehr

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Ergänzende Leistungen zur T... / Zusammenfassung

Begriff Diese Leistungen werden in Ergänzung der Hauptleistung (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Unfallversicherung erbracht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Rechtsgrundlagen zu den ergänzenden Leistungen zur Teilhabe finden sich in den §§ 64 bis 7...mehr

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Leistungen zur Teilhabe / Zusammenfassung

Begriff Leistungen zur Teilhabe werden erbracht, um Behinderungen zu vermeiden oder die Folgen von Behinderungen zu lindern. Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, richtet sich nach den geltenden Leistungsgesetzen der einzelnen Träger. Hier werden die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) geltenden Regelungen dargestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialv...mehr

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Leistungen zur Teilhabe / 3.3 Koordinierung der Leistungen/Zuständigkeitsklärung in Konfliktfällen

Unklarheiten und Streitigkeiten über die Zuständigkeit für die Leistungen zur Teilhabe sollen nicht zulasten der Leistungsberechtigten ausgetragen werden. Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Leistungen zur Teilhabe können sich gerade in Komplexfällen, also Fällen, in denen verschiedene Leistungen der Teilhabe in Betracht kommen, unterschiedliche Zuständigk...mehr

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Ergänzende Leistungen zur T... / 4 Unfallversicherung

Unter der Bezeichnung "Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und ergänzende Leistungen" stehen zu[1] ähnlich wie in der Rentenversicherung Haushaltshilfe[2], Reisekosten, Rehabilitationssport und Funktionstraining[3]; Kraftfahrzeughilfe (gehört in der Rentenversicherung zu den berufsfördernden Leistungen)[4]; Darüber hinaus neben der unterhaltsichernden Leistung:...mehr

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Leistungen zur Teilhabe / 3.2.2 Rentenversicherung

Die Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind erfüllt, wenn die Teilhabeleistung auf die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit ausgerichtet werden kann sowie bestimmte Wartezeiten (Pflichtbeitragszeite...mehr

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Leistungen zur Teilhabe / 3.2.5 Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, soweit kein anderer Träger (insbesondere die Rentenversicherung nach einer Wartezeit von grundsätzlich 15 Pflichtbeitragsjahren sowie als Leistungsträger die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II) verantwortlich ist.mehr

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Leistungen zur Teilhabe / 4 Selbstbeschaffte Leistungen

Wird der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht – regelmäßig – innerhalb von 2 Monaten ab Antragseingang seitens des Rehabilitationsträgers entschieden und ist eine Information des Versicherten über die Gründe der nicht rechtzeitigen Bearbeitung nicht oder unzureichend (hinreichende Gründe) erfolgt[1], gilt die beantragte Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Dies ...mehr

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Ergänzende Leistungen zur T... / 1 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung gibt es folgende ergänzende Leistungen zur Teilhabe: das Übergangsgeld[1]; die Haushaltshilfe; die Übernahme von Reisekosten[2]; Fahrtkosten des Teilnehmers an Leistungen zur Teilhabe und – soweit erforderlich – dessen Begleitperson; Verdienstausfall); den ärztlich verordneten Rehabilitationssport und Funktionstraining in Gruppen unter ärztlicher Aufsic...mehr

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Ergänzende Leistungen zur T... / 5 Träger der Sozialen Entschädigung

Im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden können zu den Leistungsgruppen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, neben unterhaltsichernden Leistungen (Krankengeld der Sozialen Entschädigung)[1] und Übergangsgeld oder Unterhaltsbeihilfe[2] folgende erg...mehr

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Unterhaltssichernde Leistun... / 3.2 Übergangsgeld

Die Berechnung des Übergangsgeldes ist in den §§ 66 bis 72 SGB IX geregelt. Das Übergangsgeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt. Übergangsgeld wird monatlich nachträglich ausgezahlt. Der Berechnung des Übergangsgelds werden 80 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, sow...mehr

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Unterhaltssichernde Leistun... / 3.1 Ausbildungsgeld

Die Bundesagentur für Arbeit erbringt darüber hinaus für Versicherte während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung, einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX und einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Mens...mehr

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Ergänzende Leistungen zur T... / 3 Krankenversicherung

Ergänzende Leistungen sind neben unterhaltsichernden Leistungen, wie Krankengeld[1]; Rehabilitationssport, einschließlich Übungen für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Selbstbewusstseinstärkung dienen[2]; Funktionstraining[3]; Reisekosten; Betriebs- und Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten[4]; Leistungen zur Erreichung des R...mehr

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Leistungen zur Teilhabe / 2 Leistungsträger

Leistungen zur Teilhabe werden von den nachfolgenden Trägern erbracht: Rentenversicherungsträger im Rahmen des SGB VI; Gesetzliche Krankenkassen auf der Grundlage des SGB V Allgemeine Ortskrankenkasse, Innungskrankenkasse, Betriebskrankenkasse, Ersatzkasse, Knappschaft (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung), Sozialversicherung für Landw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergänzende Leistungen zur T... / 2 Arbeitslosenversicherung

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden ergänzt durch die unterhaltsichernde Leistung, Übergangsgeld[1]; Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen[2]; Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit der Berufsförderung stehen; Übernahme von Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei einer Berufsförderung außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts; Reisekosten; H...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.4 Zuständigkeitsklärungsverfahren

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden die bisherigen Bestimmungen zur Koordinierung der Leistungen zur Teilhabe erheblich verändert. Mit dem Antrag (Eingang eines Antrags oder Antragsaufnahme beim Leistungsträger) auf Leistungen zur Teilhabe (in der gesetzlichen Unfallversicherung, der sozialen Entschädigung, der öffentlichen Jugendhilfe und der Sozialhilfe mit Kenntnis des Tr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.2 Zuständigkeitsbestimmung

Die Grundregeln für die Bestimmung der Zuständigkeit nach Trägerarten sind: 3.2.1 Krankenversicherung Die Krankenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn kein anderer Träger der Sozialversicherung solche Leistungen erbringen kann. 3.2.2 Rentenversicherung Die Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medi...mehr

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Leistungen zur Teilhabe / 3.2.1 Krankenversicherung

Die Krankenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn kein anderer Träger der Sozialversicherung solche Leistungen erbringen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.1 Zugang zu Leistungen

Es wurden zahlreiche Instrumente geschaffen, die den Zugang zu den erforderlichen Leistungen erleichtern und beschleunigen. Hervorzuheben sind das besondere Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit mit eng gesetzten Fristen[1], das grundsätzliche Recht des Leistungsberechtigten, selbstbeschaffte Leistungen durch den Rehabilitationsträger erstattet zu bekommen[2], die gemeinsamen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / 2 Rechtscharakter

Rehabilitationsträger können grundsätzlich alle Geld- und Sachleistungen zur Teilhabe durch ein Persönliches Budget ausführen. Leistungen auf der Grundlage eines Persönlichen Budgets setzen voraus, dass in den jeweiligen Leistungsgesetzen auch tatsächlich Ansprüche in Geld-, Sach- oder Dienstleistungen vorgesehen sind. In der Regel sind es Geldleistungen. Das Persönliche Budg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / 4 Leistungsumfang/-dauer

Mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz wurde klargestellt, dass Teilhabeleistungen auch ohne Bezug auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe budgetfähig sind. Zudem wurde bestimmt, dass neben Teilhabeleistungen auch Leistungen der Kranken- und Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe bu...mehr

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Persönliches Budget / Zusammenfassung

Begriff Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zu den im Teilhaberecht dominierenden Sach- und Dienstleistungen. Mit dem Persönlichen Budget sollen Menschen mit Behinderungen ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung decken und selbst bestimmen, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen (Stärkung der Wuns...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / 3 Voraussetzungen

Anspruch auf ein Persönliches Budget haben grundsätzlich Menschen mit Behinderungen oder diejenigen, die von Behinderung bedroht sind.[1] Dies ist unabhängig von Alter, Art, Schwere und Ursache der Behinderung. Auch die Notwendigkeit, bei der Verwendung und/oder Verwaltung des Persönlichen Budgets auf Beratung und Unterstützung durch Dritte angewiesen zu sein, steht dem Ansp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 1.2 Rechte und Pflichten

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung der Arbeitsvertragsparteien, ein Wiedereingliederungsverfahren durchzuführen. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, seine Arbeitskraft – teilweise – zu verwerten. Auch der Arbeitgeber ist weder berechtigt noch verpflichtet, die Teilarbeitsfähigkeit anzufordern oder dem Arbeitnehmer einen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 4.1 Begriff des Assistenzhundes

Ein Assistenzhund ist ein unter Beachtung des Tierschutzes speziell für einen Menschen mit Behinderung ausgebildeter Hund. Er ist aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder dessen behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen (früher ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 4.5.1 Sachschäden oder externe Personenschäden

Kommt es durch den Assistenzhund zu einem Sachschaden im Betrieb (der Hund nässt den Teppich ein, knabbert Büromöbel oder die Arbeitstasche eines Kollegen an etc.) oder zur Verletzung einer externen Person (etwa stolpert eine Kundin über den Hund) greift die gesetzliche Tierhalterhaftung nach § 833 Satz 1 BGB. Für den Besitzer greifen, vorbehaltlich anderslautender vertragli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.3 Selbstunterhalt des behinderten Kindes

Rz. 80 Wegen der Behinderung muss das Kind außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist grds. gegeben, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und wenn es über keine ausreichenden anderen Einkünfte und Bezüge verfügt.[1] Allein aus dem Umstand, dass de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ergotherapie

Begriff Die Ergotherapie (Arbeits- und Beschäftigungstherapie) ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel.[1] Ziel ist es, Patienten mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit zu einer weitgehenden Teilhabe am Alltagsleben zu verhelfen. Die Maßnahme dient der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten Funktionen und Täti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Betriebswirtschaftlicher Hintergrund

a) Funktionen von Verrechnungspreisen Rz. 16 [Autor/Stand] Zweckorientierte Bewertung von Lieferungen und Leistungen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind unter Verrechnungspreisen Wertansätze für Güter und Dienstleistungen zu verstehen, die innerhalb einer Unternehmung oder eines Unternehmensverbundes ausgetauscht werden. Im Gegensatz zu Marktpreisen entstehen Verrechnung...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / K. Ausblick auf Rechtsentwicklungen im Betreuungsrecht

Rz. 202 Das Betreuungsrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet der Ausgestaltung durch die Rechtsprechung und dem tatsächlichen Zuwachs der Verfahren bei den Betreuungsgerichten. Derzeit stehen ca. 1,5 Millionen Menschen unter Betreuung, Tendenz steigend. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt. Das gesamte Betreuungsrecht steht wegen seiner Dynamik und ext...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH vom 14.05.2002, VIII R 88/0...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.4 Kreis der Vorschlagsberechtigten für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts

Rz. 6 Unverändert werden die Vorschlagslisten für die mit dem Sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vertrauten Personen von den für die Durchführung des SGB XIV oder des Rechts von Menschen mit Behinderungen oder des Rechts der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständigen Behörden aufgestellt. Auch die Stellen, denen n...mehr

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Jansen, SGG § 31 Senate der... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 lediglich redaktionell im Hinblick auf die Neufassung von § 10 angepasst worden ist (BT-Drs. 14/5943 S. 23), bestimmt für die Spruchkörper der Landessozialgerichte (Senate) das Fachsenatsprinzip. Damit wird auch für die Berufungsgerichte an dem für die Sozialgerichte in § 6...mehr

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Jansen, SGG § 46 Vorschlags... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt – wie § 14 für die Sozial- und Landessozialgerichte – das Vorschlagsrecht für die sog. Vorschlagslisten bezüglich der ehrenamtlichen Richter beim Bundessozialgericht. Durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) sind mit Wirkung zum 2.1.2002 Änderungen erfolgt, die aufgrund der Änderungen in §§ 10 und 14 notwendig waren (BT-Drs. 14/5943 S...mehr

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Jansen, SGG § 13 Berufung d... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Berufung der ehrenamtlichen Richter sowie deren Amtsdauer. Sie ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Dabei sind neben rein redaktionellen Anpassungen, die durch die Verkündung des SGB III und SGB IX sowie Änderung des SGB V erforderlich waren, auch inhaltliche Änderungen erfolgt. D...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt die Besetzung der Kammern bei den Sozialgerichten hinsichtlich der Anzahl der mitwirkenden Berufs- und ehrenamtlichen Richter sowie der Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter in den jeweiligen Fachkammern. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung v. 26.5.1972 (BGB...mehr

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Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, in der durch das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter v. 26.5.1972 (BGBl. I S. 841) die Bezeichnung "ehrenamtlicher Richter" eingeführt worden ist, ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Dabei handelt es sich in den Abs. 1 und 2 im Wesentlichen um notwe...mehr

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Jansen, SGG § 11 Ernennung ... / 2.2 Der beratende Ausschuss

Rz. 5 Die Mitwirkung eines Ausschusses bei der Ernennung eines Richters auf Lebenszeit kennen nur das SGG und das ArbGG. Gemäß Abs. 2 Satz 2 sollen darin aus dem Kreis der ehrenamtlichen Richter Vertreter der Versicherten, der Arbeitgeber, der Berechtigten nach dem SGB XIV und der mit dem Sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes v. 26.3.2008 (BGBl. I S. 444) sind mit Wirkung zum 1.4.2008 die Abs. 2 bis 4 angefügt worden, mit denen die erstinstanzliche Zuständigkeit der Landessozialgerichte insgesamt und der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen im Besonderen geschaffen worden ist....mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.4 Kammern für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts

Rz. 9 Für die Kammern für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts gilt die Sonderregelung in § 12 Abs. 4, die durch das Inkrafttreten des SGB XIV zum 1.1.2024 und zuvor durch das 6. SGGÄndG redaktionell und inhaltlich geändert worden ist. Die letztgenannte redaktionelle Änderung betraf die terminologische Anpassung an das SGB IX. Inh...mehr

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Jansen, SGG § 41 Großer Sen... / 2.1 Besetzung

Rz. 2 Hinsichtlich der Besetzung trifft § 41 Abs. 5 eine zwingende Regelung, von der auch das Präsidium nicht abweichen kann. Danach gehören dem Großen Senat an: Der Präsident des Bundessozialgerichts, der gemäß § 41 Abs. 6 Satz 2 den Vorsitz führt und dessen Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt (Abs. 6 Satz 3). Je ein Richter der Senate, in denen der Präsident ni...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift legt für die Spruchkörper bei den Sozialgerichten die Bildung von Fachkammern grundsätzlich fest; das Gleiche gilt für die Senate bei den Landessozialgerichten (§ 31) sowie beim Bundessozialgericht (§ 40). Die früheren Änderungen des § 10 waren im Wesentlichen redaktioneller Natur. So wurden durch das Psychotherapeutengesetz v. 16.6.1998 (BGBl. I S. 1311...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.2 Ordnungsverhalten

Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Interessen in Bezug auf die betriebliche Ordnung und das Verhalten im Betrieb einzubringen und somit sicherzustellen, dass ihre Belange bei der Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Der Schutzzweck liegt darin, das Direktionsrecht des Arbeitgebers einzuschränken ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 4.6 Leistungen zur sozialen Teilhabe

Der sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kommt eine immer größer werdende Bedeutung für eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung zu. Ziel dieser Leistungen ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Im Mittelpunkt steht die Lebensführung der Betroffenen im eigenen Wohnumfeld oder Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 4.5 Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der entsprechenden Vorbereitung sowie Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf[1]. Die Hilfen umfassen auch heilpädagogische und sonstige Maßnahmen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 4.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Menschen, bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, eine Berufsvorbereitung oder eine Qualifizierung wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht in Betracht kommt, die aber noch in der Lage sind, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu erbringen, erhalten vielfach Teilhabeleistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Mensch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 2.2 Beeinträchtigung der Teilhabe

Die Teilhabebeeinträchtigung am Leben in der Gesellschaft ist in den 3 Bereichen Familie/Verwandtschaft, Kindergarten/Schule/Beruf, Freundeskreis/Freizeit festzustellen, wobei sich die Beeinträchtigung nicht auf alle 3 Bereiche erstrecken muss. Es gilt hier der Untersuchungsgrundsatz nach § 20 SGB X. Diese Feststellung ist von den sozialpädagogischen Fachkräften des Jugendamts z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 1 Struktur des Eingliederungshilferechts

Das Leistungssystem der Eingliederungshilfe wurde mit dem Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 grundlegend neu geordnet. Ziel der Neuausrichtung war es, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herauszulösen und zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die zuvor maßgeblich an der Wohnform ausgerichteten Leistungen orientieren sich nunmehr in ers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 3 Leistungsberechtigter Personenkreis

Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben Menschen mit Behinderungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung), oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind (Eintritt der Behinderung ist nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / Zusammenfassung

Begriff Eingliederungshilfe ist die Hilfe eines Rehabilitationsträgers für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Wird die Hilfe nicht wegen einer körperlichen oder geistigen, sondern wegen einer seelischen Behinderung benötigt, ist die Hilfe für Kinder und Jugendliche als Jugendhil...mehr