Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst frühere arbeitsmarktpolitische Instrumente aus dem Sechsten Kapitel (§§ 237, 238 a. F.) zusammen. Für die Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen und eine behindertengerechte Ausgestaltung des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes können Arbeitgebern nach Maßgabe der Vorschrift Kosten erstattet bzw. Zuschüsse geleistet werden. Rz. 2a Die ursprü...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und S...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.1 Behinderungen

Rz. 3 Eine Behinderung i. S. d. § 19 betrifft eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung. § 2 Abs. 1 SGB IX definiert Behinderung als eine mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauernde Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit und seelischen Gesundheit, die eine Teilhabe des Menschen ...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.6 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Rz. 18 Die speziellen arbeitsförderungsrechtlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben enthält seit dem 1.4.2012 der Siebte Abschnitt des Dritten Kapitels ab § 97. Die Leistungen können Menschen mit Behinderungen gewährt werden, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Die Leis...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.2 Anspruchsberechtigte Arbeitgeber und geförderter Personenkreis

Rz. 7 Die Leistungen nach § 46 werden an Arbeitgeber gewährt. Arbeitgeber ist, wer mindestens einen Arbeitnehmer oder Auszubildenden beschäftigt. Es genügt, wenn sich die Arbeitgebereigenschaft nur auf den befristeten Probearbeitsvertrag bezieht oder die behindertengerechte Ausgestaltung des Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes der einzige Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz ist. Rz....mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 neu gefasst. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) v. 2.6.2021 (BGBl. I S. 1387) wurde die Vorschrift, auch ihre Übersc...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.4.1 Leistungsvorrang

Rz. 27 Der Anwendung des Abs. 2 als arbeitsmarktpolitisches Instrument müssen durch die Agentur für Arbeit verschiedene Prüfschritte vorausgehen. Durch das Gesetz wird bereits ausdrücklich bestimmt, dass eine Förderung nicht möglich ist, soweit eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers, also zur behindertengerechten Ausstattung des Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes, n...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.9 Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses (Abs. 9)

Rz. 43 Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, das Hilfsmittelverzeichnis regelmäßig fortzuschreiben (Satz 1). Die allgemeine Fortschreibungspflicht gilt immer, wenn es aus gegebenem Anlass Fortschreibungsbedarf gibt. Alle Beteiligten haben somit jeweils aktuelle Informationen über Hilfsmittel im Bestand oder über neu zugelassene Hilfsmittel. Rz. 43a Bis zum 31.12.2018 sind ...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Regelungsgehalt der Vorschrift findet sich bereits in § 7 der Reichsfürsorgepflichtverordnung v. 13.2.1924 (RGBl. I S. 100). Diese galt zunächst nach Art. 74, 125 GG als Bundesrecht weiter und wurde mit Wirkung zum 1.6.1962 von den Regelungen des BSHG abgelöst. Seitdem galt bis zum Inkrafttreten des SGB XII § 97 BSHG in verschiedenen Fassungen (Steimer, in: Mergler...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.12 Wechsel in ambulante Wohnmöglichkeiten (Abs. 5)

Rz. 66 Die Vorschrift hat keinen Vorgänger im BSHG. Ihr Zweck besteht darin, in den genannten Fällen als nicht sachgerecht angesehene Kostenverschiebungen zu vermeiden, die dann auftreten können, wenn ein Träger der Sozialhilfe außerhalb seines Bereiches gemäß Abs. 2 stationäre Leistungen erbringt, dann ein Hilfeartwechsel von der stationären zur ambulanten Hilfe stattfindet...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In § 97 sind die Regelungsgehalte zur sachlichen Zuständigkeit der örtlichen und überörtlichen Träger Sozialhilfe der bisherigen §§ 99, 100, 101 BSHG (Gesetz v. 30.6.1961, BGBl. I S. 815) in vereinfachter Regelungstechnik zusammengefasst (Hohm, in: Schellhorn e.a., SGB XII, § 97 Rz. 1). Damit werden erstmals die sachliche Zuständigkeit des örtlichen und des überörtlich...mehr

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Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete Angehörige

Leitsatz 1. Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. 2. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gemäß § 68 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflich...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 3. Bedarfsbemessung bei gehobenen Einkünften der Eltern

Überstiegen die unterhaltsrelevanten Einkünfte des barunterhaltspflichtigen Elternteils den Höchstbetrag der Düsseldorfer Tabelle (derzeitiger Höchstbetrag: 5.500 EUR), wurde grundsätzlich eine konkrete Bedarfsermittlung verlangt. Eine schematische Fortschreibung der als Erfahrungswerte verstandenen Richtsätze der Düsseldorfer Tabelle wurde durch den Bundesgerichtshof abgele...mehr

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FF 12/2021, FF 12/2021 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 18.8.2021 – XII ZB 359/19 Zur Frage, inwieweit die in § 44 Abs. 3 der Satzung der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) vom 18.4.2002 in der Fassung der 16. Satzungsänderung vom 10.10.2018 (Amtsblatt der EKD 2019, 105) i.V.m. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die freiwillige Versicherung ("EZVKPlus Tarif 2017") enthaltene Regelung über die int...mehr

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zfs 12/2021, Bemessung von ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die am … 1994 geborene Klägerin nimmt die Beklagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 10.4.2011 ereignet hat und bei dem die Klägerin als Insassin in dem vom Beklagten zu 2) gefahrenen, bei der Beklagten zu 1) versicherten Pkw schwer verletzt wurde. Der Unfall geschah ohne Beteiligung eines Drittfahrzeugs. [2] Mit ...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 1. Bestimmung des Unterhaltsbedarfs

Der Unterhaltsbedarf des betreuenden Elternteils wird bestimmt durch die Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Das Einkommen des Vaters ist nicht bedarfsprägend, denn der Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung aus § 1615l BGB gewährt dem betreuenden Elternteil keine Teilhabe am Lebensstandard des Vaters, selbst wenn er mit ihm zeitweise zusammengelebt hat.[61] Der Un...mehr

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Gewerblichkeit einer Arztpraxis durch Aufnahme einer neuen Gesellschafterin und Verwirkung eines Anspruchs auf Gewerbesteuerfestsetzung

Leitsatz Für den Fall, dass eine ärztliche Gemeinschaftspraxis einen Arzt als weiteren Gesellschafter aufnimmt, der an einem neuen Standort eine (Neben-)Betriebsstätte betreibt, hier auch Behandlungsverträge mit Patienten abschließt und diese selbstständig behandelt, erzielt diese gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte, wenn der neue Gesellschafter weder...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / 2. Anwendung des § 14 Abs. 1 RVG

Rz. 23 Gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 RVG gilt § 14 Abs. 1 RVG entsprechend. Hiernach bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem...mehr

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Belgien / II. Finanzielle Teilhabe

1. Hintergrund Rz. 126 Mit Gesetz vom 22.5.2001 betreffend die Teilhabe der Arbeitnehmer am Vermögen und Gewinn der Gesellschaften ("loi relative aux régimes de participation des travailleurs au capital et aux bénéfices des sociétés/wet betreffende de werknemersparticipatie in het kapitaal en in de winst van de vennootschappen") sollte die finanzielle Mitbestimmung der Arbeit...mehr

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Belgien / 1. Hintergrund

Rz. 126 Mit Gesetz vom 22.5.2001 betreffend die Teilhabe der Arbeitnehmer am Vermögen und Gewinn der Gesellschaften ("loi relative aux régimes de participation des travailleurs au capital et aux bénéfices des sociétés/wet betreffende de werknemersparticipatie in het kapitaal en in de winst van de vennootschappen") sollte die finanzielle Mitbestimmung der Arbeitnehmer für Unt...mehr

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Japan / 5. Aktien

Rz. 49 Kern der Regelung der Aktiengesellschaft ist die auf die Einlage beschränkte Haftung der Aktionäre, Art. 104 kaisha hō. Eine Aktie beinhaltet das Recht auf Teilhabe am ausgeschütteten Gewinn, das Recht auf Teilhabe am Liquidationserlös und das Stimmrecht in der Generalversammlung der Aktionäre. Das Recht auf Gewinnausschüttung sowie das Recht auf Teilhabe am Liquidati...mehr

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Griechenland / 3. Vermögensrechte der Gesellschafter

Rz. 88 Die wichtigsten Vermögensrechte der Gesellschafter sind folgende: a) Gewinnrecht. Die Gesellschafter haben mangels einer anders lautenden Satzungsbestimmung das Recht auf Ausschüttung der sich aus den Jahresabschlüssen ergebenden Gesellschaftsgewinne nach Maßgabe ihrer Einlagen (Art. 35 Abs. 1 G. 3190/1955). Im Gegensatz zum G. 2190/20 über die AE enthält das G. 3190/1...mehr

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Belgien / 2. Formen der Arbeitnehmerbeteiligung

Rz. 129 Die finanzielle Teilhabe der Arbeitnehmer kann verschieden ausgestaltet sein:mehr

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Türkei / II. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 136 Mit der Gründung der GmbH entsteht zwischen der GmbH und den Gesellschaftern sowie den Gesellschaftern untereinander ein Rechtsverhältnis, aus dem sich verschiedene Teilhabe- und Mitwirkungsrechte, Schutzrechte und wirtschaftliche Rechte herleiten. Rz. 137 Die Teilhabe- und Mitwirkungsrechte betreffen das Recht, Einfluss auf die Unternehmenspolitik und die Geschäftsfü...mehr

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Kanada / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 45 Sect. 24 (3) CBCA nennt die mit Geschäftsanteilen verbundenen Rechte der Gesellschafter wie folgt: Die sonstigen Rechte (z.B. Einsichtsrechte) sind in zahlreichen Vorschriften des Gesetzes enthalten, die jeweils thematisch im Rahmen dieser Darstellung erfasst sind.mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / c) Vermögensrechte

Rz. 66 Die Gesellschafter einer corporation besitzen ferner das Recht zur Teilhabe an der zur Ausschüttung beschlossenen Dividende und am Liquidationserlös. Ob jedoch eine Dividende ausgeschüttet werden soll, entscheidet nach der gesetzlichen Regelung das board of directors (§ 170 DGCL, § 604 NYBCL). Das board entscheidet hierüber selbstständig nach eigenen geschäftspolitisc...mehr

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Belgien / 3. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Rz. 130 Auf die Gewinnprämie werden seitens des Arbeitnehmers ein Solidaritätsbeitrag von 13,07 % und eine Steuer von 7 % fällig, während der Arbeitgeber von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist. Die Gewinnprämie ist jedoch für körperschaftsteuerliche Zwecke nicht abzugsfähig.mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 72 Wesentliche Verpflichtung des Gesellschafters ist es, seine Einlage zu erbringen. Die Verpflichtung zur Geld- oder Sacheinlage ist nicht abdingbar und kann nicht durch eine Einlage in Form einer Dienstleistung ersetzt werden.[102] Neben der Verpflichtung zur Einlage können einem oder mehreren Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag weitere Verpflichtungen[103] auferle...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / II. Sozialrechtliche Grundlagen

Menschen mit Behinderungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen diverse staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. In Betracht kommen neben Ansprüchen auf Arbeitslosengeld I (§§ 136 ff. SGB III), Arbeitslosengeld II (§§ 7 ff. SGB II) und Sozialgeld (§ 19 Abs. 1 S. 2, § 23 SGB II) vor allem der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 ff. SGB XII), auf Grundsicherung ...mehr

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ZErb 11/2021, Einführung / Einführung

von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel In der Reihe "Insolvenzrecht in Forschung und Praxis" wurde die von Professor Dr. Stefan Smid, Christian-Albrechts-Universität, Kiel, betreute Dissertation zum Nachlassinsolvenzverfahren veröffentlicht. Burmeister zeigt in ihrer Arbeit überzeugend, dass das vollständige Ausschöpfen der erb- und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 41 [Autor/Stand] Bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, ist nach § 15 Abs. 3 BewG als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Dies erfordert mithin eine Schätzung.[2] Rz. 42 [Autor/Stand] Das Gesetz verlangt eine Prognose über die Höhe der in Zukunft im...mehr

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Sauer, SGB III § 129 Anordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine Anordnungsermächtigung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit in § 58 Abs. 2 AFG enthalten, die Näheres über Voraussetzungen, Art und Umfang der berufsfördernden und ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation bestimmen konnte. Hiervon wurde im Rahmen der Anordnung des Verwaltungsrates der...mehr

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Sauer, SGB III § 129 Anordn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift eröffnet der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, eine Anordnung für die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Dritten Kapitel, Siebter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt "Besondere Leistungen" zu erlassen. Hiervon sind die §§ 117 bis 128 erfasst. Die Anordnungsermächtigung erfasst nicht die allgemeinen Leistungen nach §§ 115 bis 116. Die Anordnu...mehr

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Jansen, SGB VI § 61 Ständig... / 2.4 Fiktion von überwiegend unter Tage verfahrenen Schichten (Abs. 3)

Rz. 18 Nach Abs. 2 Nr. 1 stehen Arbeiten, die nach dem Tätigkeitsbereich eines Versicherten sowohl unter als auch über Tage ausgeübt wurden, den ständigen Arbeiten unter Tage i. S. v. Abs. 1 gleich, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats in mindestens 18 Schichten überwiegend unter Tage verrichtet worden sind (vgl. Komm. zu Rz. 12). Ergänzend zu Abs. 2 Nr. 1 gelten nach Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.1 Sonderzuständigkeit für Leistungen

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist nach Satz 1 der Vorschrift für die Feststellung und Zahlung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig, wenn für einen Versicherten zu irgendeinem Zeitpunkt während seines Versicherungslebens mindestens ein Beitrag aufgrund einer Beschäftigung zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt wor...mehr

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Jansen, SGB VI § 61 Ständig... / 2.2 Ständige Arbeiten unter Tage (Abs. 1)

Rz. 5 Nach der in Abs. 1 enthaltenen Legaldefinition sind "ständige Arbeiten unter Tage" Beschäftigungen, die ihrer Natur nach ausschließlich, d. h. grundsätzlich an jedem Arbeitstag eines Kalendermonats und während der gesamten Schicht, unter Tage ausgeübt werden. Hierzu zählen insbesondere Beschäftigungen, die darauf ausgerichtet sind, Bodenschätze (z. B. Kohle, Gold, Silb...mehr

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Jansen, SGB VI § 61 Ständig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 61 i. d. F. des RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift ersetzt insbesondere die Gleichstellungs- VO v. 24.5.1968 (BGBl. I S. 557). § 61 Abs. 3 Nr. 3 wurde durch Art. 6 Nr. 40 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert. Das Wort "Rehabilitation" ist durch die Wörter "medizinischen Rehabili...mehr

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Jansen, SGB VI § 61 Ständig... / 2.3.2 Arbeiten als Mitglied der Grubenwehr (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 13 Knappschaftliche Betriebe verfügen i. d. R. über eigene Grubenwehren, die im Einsatzfall vor allem zur Rettung und Bergung verunglückter Personen, Beseitigung von Gefahren sowie zur Erhaltung von Sachwerten nach Explosionen oder Grubenbränden herangezogen werden. Abs. 2 Nr. 2 regelt, dass auch Arbeiten als Mitglied – nicht als Gerätewart – der für den Einsatz unter Tag...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.2 Anpassung laufender Geldleistungen (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass die Anpassungen von laufenden Geldleistungen, die der Renten Service der Deutschen Post AG im Auftrag der Rentenversicherungsträger auszuzahlen hat, zum jeweiligen Anpassungstermin (gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3 zum 1. Juli eines jeden Jahres) ebenfalls von der Deutschen Post AG durchzuführen sind. Gemäß § 17 Abs. 1 RentSV setzt die Durchführun...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.7.2 Andere Einnahmen

Rz. 37 Von vornherein nicht von der Einkommensanrechnung betroffen sind Sozialleistungen bzw. Einnahmen, die keine lohnersetzende Funktion haben oder der Entschädigung dienen. Das gilt insbesondere für: Hinterbliebenenrenten (außer Erziehungsrenten) und Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (Witwenpensionen usw.); Elternrenten nach dem SGB VII; Landabgaberenten; Unterhaltslei...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.2.4 Freiheitsstrafe (§ 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Völlig neu eingeführt wurde der Tatbestand der Pflichtteilsentziehung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Danach kann der Pflichtteil unter folgenden Voraussetzungen entzogen werden: Der Pflichtteilsberechtigte ist wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt oder die Unterbringung des Ab...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.1.2 Das Pflichtteilsrecht und der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers

Abseits der Detailfragen der beiden zugrunde liegenden Sachverhalte enthält der Beschluss des BVerfG klare Aussagen zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Pflichtteilsrechts und der Ausgestaltungsmöglichkeiten: Die Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG gewährt nicht das (unbedingte) Recht, den vorhandenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert an Dritte zu über...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.1 Grenzen der Vertragsfreiheit

Nicht jede Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Ehevertrag ist wirksam. In den letzten Jahren haben das BVerfG und der BGH in einigen Urteilen immer wieder die Grenzen zulässiger Ehevertragsgestaltungen neu festgelegt.[1] Es gilt zwar der Grundsatz der Vertragsfreiheit, dennoch darf auch eine notarielle Vereinbarung nicht nach den §§ 138, 242 BGB sittenwidrig[2] sein bzw. gegen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 2.5 Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen

Rz. 8 Mit der Nr. 4 sollen die in der Vorschrift benannten Grundsätze zur Ausgestaltung der Leistungen und sonstigen Aufgaben um den Aspekt der Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen ergänzt werden (BT-Drs. 19/26107 S. 75).mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.2 Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und erleichtern

Rz. 11a Abs. 3 Nr. 2 i. d. F. des KJSG konkretisiert den Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, zur Verwirklichung des Rechts eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beizutragen. Es wird klargestellt, dass der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe auch ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift nennt 4 Vorgaben bzw. Grundanforderungen an die öffentliche Jugendhilfe. Die von den Personensorgeberechtigten bestimmte Grundrichtung der Erziehung ist zu beachten. Die wachsende Selbständigkeit der Kinder und Jugendlichen und ihre spezifischen Bedürfnisse und Eigenarten sind zu berücksichtigen. Geschlechtsspezifische Lebenslagen sind zu beachten und die G...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.4 Teilhabeanspruch

Rz. 14 Junge Menschen haben aber im Rahmen der Maßnahmen, die gemäß § 11 Abs. 2 angeboten werden, einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Teilhabe an den Leistungen (Grube, in: Hauck/Haines, SGB VIII, § 11 Rz. 10.). Bietet der öffentliche Jugendhilfeträger Jugendarbeit tatsächlich an, so haben alle jungen Menschen grundsätzlich gleichen Zugang zum jeweiligen Angebot unte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.3 § 14 SGB IX

Rz. 22a § 14 SGB IX bestimmt, dass im Regelfall bei der Beantragung von Rehabilitationsleistungen der zuerst angegangene Träger zuständig wird. Die Vorschrift ist in der vorliegenden Konstellation nicht anwendbar, da die Unterbringung und Betreuung in einer Mutter-Kind-Einrichtung i. S. d. § 19 keine Hilfe zu selbstbestimmtem Leben in einer betreuten Wohnmöglichkeit gemäß § ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 3 Literatur

Rz. 15 Balloff, Kinderrechte bei Mediation, Beratung des Kindes, Erziehungsberatung und Familientherapie, FPR 2012 S. 216; Fegert/Stötzel, Die Verfahrenspflegschaft aus der Sicht der vertretenen Kinder, ZfJ 2005 S. 175; Ivanits, Elterliches Einvernehmen und Kindesbeteiligung, ZKJ 2012 S. 98; Marquard R., Kindeswohlgefährdung in der Pflegefamilie: Verletzung der Kontrollpflichte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.2 Beratungsgegenstände

Rz. 4 Abs. 2 Satz 1 konkretisiert in einem nicht abschließenden Aufgabenkatalog den Beratungsauftrag des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Hierzu gehört zum einen eine Beratung über die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich des Zugangs zum Leistungssystem sowie mögliche Auswirkungen einer Hilfe, die sich in psychosozialer Hinsicht auf die betroffenen Pers...mehr