Fachbeiträge & Kommentare zu Teilungserklärung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Nach § 12 WEG genehmigungspflichtige Veräußerungsgeschäfte

Rz. 90 Bei Veräußerungsbeschränkungen mit dem gesetzlichen Inhalt des § 12 Abs. 1 WEG sind genehmigungsbedürftig:[383] Veräußerungen von WE, auch innerhalb der Gemeinschaft[384] und Rückauflassungen an den veräußernden WEer[385] sowie eines ideellen Bruchteils am WE,[386] auch im Wege der Zwangsvollstreckung einschließlich der Versteigerung nach § 17 WEG; durch den Insolvenz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Bindung an tatsächliche Feststellungen, Abs. 3 i.V.m. § 74 Abs. 3 FamFG

Rz. 50 Nach Abs. 3 GBO i.V.m. §§ 74 Abs. 3 S. 4 FamFG, 559 Abs. 1 ZPO unterliegt der Beurteilung des Gerichts der Rechtsbeschwerde nur dasjenige Parteivorbringen, das aus der Beschwerdeentscheidung oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist. Ist die Sachverhaltsschilderung unklar und unbestimmt, dann darf das Rechtsbeschwerdegericht nicht von sich aus versuchen, die tatsächl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Bezeichnung ideeller Miteigentumsanteile (verbunden mit Sondereigentum)

Rz. 18 Bei Verfügungen über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück (siehe § 7 GBO Rdn 25 ff.; § 20 GBO Rdn 19), WE oder Bruchteil eines Rechts ist das Grundstück gem. S. 1 zu bezeichnen. Für die Bezeichnung des Miteigentumsanteils gilt (nur) der Rechtsgedanke des S. 1. Die Bezeichnung erfolgt am besten durch Angabe der Größe des Bruchteils (siehe § 47 GBO Rdn 9), kann ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragung

Rz. 125 Das Wohnungsgrundbuch als besonderes Grundbuchblatt für das einzelne WE- oder TE-Recht bildet die Grundlage für die rechtliche Selbstständigkeit des WE-Rechts und macht durch den der Bewilligung als Anlage beigefügten Aufteilungsplan (§ 7 Abs. 4 WEG) die Aufteilung des Gebäudes und die Lage und Größe der im Sonder- und Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile für...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Unterteilung von Wohnungseigentum

Rz. 67 Die Unterteilung eines WE-Rechtes in zwei oder mehrere in sich wiederum abgeschlossene, rechtlich selbstständige Raumeinheiten ohne Veräußerung von WE durch Teilungserklärung (§ 8 WEG) und Grundbucheintragung ist zulässig,[266] wenn alle im Sondereigentum stehenden Räume mit einem Miteigentumsanteil verbunden werden (Gebot der Komplettaufteilung).[267] Anderenfalls is...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Muster: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Aufwendungsersatz und Schadensersatz wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum

Rz. 27 Muster 6.3: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Aufwendungsersatz und Schadensersatz wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum Muster 6.3: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Aufwendungsersatz und Schadensersatz wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum Landgericht _________________________ _________________________ Im Namen und mit Vollmacht der Wohnungseigen...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Muster: Klage des Verwalters eines sanierten Altbaus auf Vorschuss wegen Mängeln an der Altbausubstanz des Gemeinschaftseigentums

Rz. 31 Muster 6.4: Klage des Verwalters eines sanierten Altbaus auf Vorschuss wegen Mängeln an der Altbausubstanz des Gemeinschaftseigentums Muster 6.4: Klage des Verwalters eines sanierten Altbaus auf Vorschuss wegen Mängeln an der Altbausubstanz des Gemeinschaftseigentums Landgericht _________________________ _________________________ Im Namen und mit Vollmacht der ___________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 31 Sondereigentum sind die gem. § 3 Abs. 1 oder § 8 Abs. 1 WEG bestimmten Räume und die zu diesen Räumen gehörenden wesentlichen Bestandteile des Gebäudes, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 WEG erfüllen, also verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das Gemeinschaftseigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Voraussetzungen für die Begründung von Veräußerungsbeschränkungen

Rz. 85 Eine Veräußerung des Miteigentumsanteils erstreckt sich auch auf das Sondereigentum (§ 6 Abs. 2 WEG), wirtschaftlich stellt das Sondereigentum den Hauptbestandteil des WE oder TE dar. Möglich ist die Veräußerung an mehrere Personen zu Bruchteilen[354] oder eines ideellen Bruchteils am WE, ferner, wenn das WE mehrere abgeschlossene Raumeinheiten umfasst, eines Bruchtei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Einzelfälle

Rz. 74 Steht einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Berichtigungsanspruch zu, so ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG beschwerdeberechtigt.[278] Hat das Grundbuchamt dagegen bei einem Wohnungseigentum einen Eigentumswechsel unter Verstoß gegen eine durch die Teilungserklärung begründete rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung (§ 12 WEG) eingetragen, so ist die B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Zwingendes Recht für die Gemeinschaftsordnung nach WEG

Rz. 107 Zwingendes Recht der Gemeinschaftsordnung sind insbes. folgende Tatbestände:[443]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Betroffenes Recht

Rz. 13 1. Recht. Gemeint sind Eigentum,[17] Rechte an einem Grundstück und Rechte an Grundstücksrechten. Sie können auch nur berichtigenden oder vorläufigen Charakter haben, wie Verfügungsbeschränkungen, Vormerkungen und Widersprüche.[18] Auch zwischen mehreren Auflassungen sind nach § 17 GBO aufzulösende Kollisionen denkbar: Wird ein Grundstück mehrfach hintereinander aufgel...mehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht

1 Leitsatz Ein an dem Grundstück bestehendes Erbbaurecht hindert nicht den Vollzug einer Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG. 2 Normenkette § 8 Abs. 1 WEG; § 93 BGB 3 Das Problem An dem Grundstück X wird im Jahr 1959 ein Erbbaurecht für die Dauer von 75 Jahren bestellt. Das Grundstück ist mit Mehrfamilienhäusern bebaut. An den einzelnen "Einheiten" bestehen nach der Aufteilung ...mehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 1 Leitsatz

Ein an dem Grundstück bestehendes Erbbaurecht hindert nicht den Vollzug einer Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG.mehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 2 Normenkette

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 6 Entscheidung

OLG München, Beschluss v. 24.8.2023, 34 Wx 202/23 emehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es darum, ob das bereits mit einem (aufgeteilten) Erbbaurecht belastete Grundstück nachträglich in Wohnungseigentum aufgeteilt werden kann, wenn teilweise Wohnungseigentumsrechte substanzlos bleiben. Die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung und Teile der Literatur meinen allgemein, ein bestehendes Erbbaurecht hindere den Vollzug einer Teilun...mehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG München anders! Die Eintragung habe nicht mit der angegebenen Begründung verweigert werden dürfen. Gem. § 8 Abs. 1 WEG könne der Eigentümer eines Grundstücks durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil Sondereigentum verbunden sei. Die an den Gebäuden begründe...mehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 3 Das Problem

An dem Grundstück X wird im Jahr 1959 ein Erbbaurecht für die Dauer von 75 Jahren bestellt. Das Grundstück ist mit Mehrfamilienhäusern bebaut. An den einzelnen "Einheiten" bestehen nach der Aufteilung des Erbbaurechts im Jahr 1961 jeweils ein Wohnungs- oder Teilerbbaurecht. A und B sind im Grundbuch gemeinschaftlich als Eigentümer sämtlicher Wohnungs- und Teilerbbaurechte zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung

Leitsatz 1. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eine originär gewerbliche Tätigkeit in Gestalt einer – eine Betriebsverpachtung überlagernden – Betriebsaufspaltung ausübt, unterliegt mit dem Ende der Betriebsaufspaltung als gewerblich geprägte Personengesellschaft weiterhin der Gewerbesteuer. 2. Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist zwar kein G...mehr

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Grundbuchfehler: Wohnungsei... / 3 Das Problem

Im Jahr 1996 wird beim Grundbuchamt der Vollzug von Anträgen zur Bildung von Wohnungseigentum gem. einer vorläufigen und einer endgültigen Teilungserklärung beantragt. In der vorläufigen Teilungserklärung ist die Einheit Nr. 7 ein Wohnungseigentum. In der endgültigen Teilungserklärung ist sie ein Teileigentum. Das Grundbuchamt übersieht das und legt ein Wohnungsgrundbuch an....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchfehler: Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Die anderen Wohnungseigentümer haben Erfolg! Die ursprüngliche Anlegung eines Wohnungsgrundbuches sei stets unzulässig gewesen. Es sei daher ein Teileigentumsgrundbuch anzulegen. Denn die vorläufige Teilungserklärung sei später geändert worden. Dies habe zur Folge, dass das mit der unzulässigen Eintragung dokumentierte Wohnungseigentum nie entstanden sei. Da eine unzulässige...mehr

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Grundbuchfehler: Wohnungsei... / 1 Leitsatz

Wird im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ein Sondereigentum als Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung, bezeichnet (= Wohnungseigentum), obwohl der Miteigentumsanteil nach der in der Eintragungsbewilligung in Bezug genommenen Teilungserklärung mit dem Sondereigentum an Räumen verbunden und dort als Teileigentum bezeichnet ist, ist die Eintrag...mehr

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Bauliche Veränderung: Unter... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! K habe einen Anspruch auf Beseitigung der baulichen Veränderung. Durch den Umbau habe B den Spitzboden, der nicht Teil seines Sondereigentums sei, in seine Wohnung einbezogen und hierdurch das Volumen seines Sondereigentums vergrößert. Verbunden hiermit sei, dass die Wohnung nicht mehr der Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Teilungserklärung entspreche. Zu d...mehr

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Gemeinschaftliches Eigentum... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG anders und verurteilt B! K habe gegen B einen Schadensersatzanspruch. Ein Sondereigentum müsse vereinbarungsgemäß genutzt werden können. Insoweit seien entsprechende Maßnahmen des gemeinschaftlichen Eigentums vorzunehmen. Im Übrigen bestehe auch ein Anspruch darauf, dass B die bauordnungsrechtlichen Anforderungen für eine in der Gemeinschaftsordnung vorgese...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 8 Wohnungs- und Teileigentum (Sondereigentum)

Rz. 47 Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) – WEG – v. 15.3.1951 (BGBl I 1951, 175), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentu...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 6 Dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 39 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG stehen dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte i. S. d. § 15 WEG und des § 1010 BGB den Grundstücken gleich. Die Ergänzung des Grundstücksbegriffs des § 2 GrEStG um die dinglich gesicherten Sondernutzungsrechte nach Nr. 3 von § 2 Abs. 2 GrEStG durch Artikel 23 StÄndG 1991 (BGBl I, 1340) ist mit Wirkung vom 28.6.1991 in Kraft getreten (Arti...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Erbbaurechte

Rz. 743 Den Grundstücken in grunderwerbsteuerrechtlicher Hinsicht gleichgestellt ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG das Erbbaurecht sowie auch das Untererbbaurecht.[1139] Das Erbbaurecht umfasst nicht nur die Berechtigung, das Grundstück während der Erbbauzeit zu nutzen sondern auch ein auf dem Erbbaugrundstück errichtetes Bauwerk (§ 95 Abs. 1 S. 2 BGB), das nach § 12 Abs. 1 S...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / V. Vermittlungsverfahren

Rz. 287 In §§ 363–372 FamFG ist das Vermittlungsverfahren des Nachlassgerichts geregelt. Nach § 3 Nr. 2 lit. c) RPflG ist für das Verfahren der Rechtspfleger zuständig.[566] Der Raum, der dem Vermittlungsverfahren in der Lit. eingeräumt wird, steht im umgekehrten Verhältnis zur praktischen Relevanz: Das Verfahren hat kaum praktische Bedeutung, was vor allen Dingen an § 370 S...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 2. Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB)

Rz. 85 Will der Erblasser einem Miterben etwas vorab zukommen lassen, ohne dass dieser sich den Zuwendungswert auf seinen Erbteil anrechnen lassen muss, kann dies durch Bestimmung eines Vorausvermächtnisses erfolgen. Ein Vorausvermächtnis stellt die vermächtnisweise Zuwendung eines Rechts oder Gegenstandes an einen Erben dar. Es handelt sich um ein Gestaltungsmittel, um eine...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.1.1 Inhalt

Das Erbbaurecht lastet als beschränkt dingliches Recht auf dem Grundstückseigentum.[1] Die Zulässigkeit eines auf mehreren Grundstücken lastenden Gesamterbbaurechts ist anerkannt. Nach § 1 Abs. 2 ErbbauRG kann das Erbbaurecht auf einen für das Bauwerk nicht erforderlichen Teil des Grundstücks (Waldfläche) erstreckt werden, sofern das Bauwerk wirtschaftlich die Hauptsache ble...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.1.4 Wohnungseigentum soll begründet werden

Das Vorkaufsrecht des Mieters gemäß § 577 BGB besteht aber auch für den Fall, dass die Wohnung nach Überlassung in Wohnungseigentum umgewandelt werden soll. Im Zeitpunkt der Wohnraumüberlassung besteht also bereits die Umwandlungsabsicht, obwohl diese noch nicht realisiert wurde. Das Vorkaufsrecht besteht insoweit dann, wenn zum Zeitpunkt der Überlassung bereits das Verfahre...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.1.1 Vermietete Wohnung

Zunächst gilt das Vorkaufsrecht nur für Wohnräume. Bei gemischt genutzten Wohnungen kommt es nach der Schwergewichtstheorie darauf an, welcher Zweck überwiegt. Überwiegt die Nutzung zu Wohnzwecken, besteht das Vorkaufsrecht. Im Übrigen ist unerheblich, welche Zweckbestimmung die Teilungserklärung vorsieht. Wird die derzeitige Wohnung in der Teilungserklärung als Teileigentum...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.1.2 Dem Mieter überlassen

Voraussetzung des Vorkaufsrechts ist, dass nach Überlassung der Wohnräume an diesen Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll. Hieraus folgt, dass nur derjenige Mieter in den Genuss eines Vorkaufsrechts kommen kann, dem die Wohnräume bereits überlassen worden sind, bevor die Umwandlung in eine Eigentumswohnung vollendet ist. Allerdings schließt die ber...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.4 Ausübung des Vorkaufsrechts

Nach § 577 Abs. 3 BGB erfolgt die Ausübung des Vorkaufsrechts durch schriftliche Erklärung des Mieters gegenüber dem Verkäufer. Diese Erklärung muss nach §§ 469 Abs. 2, 577 Abs. 3 BGB 2 Monate nach dem Empfang der Mitteilung des Vermieters erfolgen. Die Erklärung des Mieters stellt dabei eine einseitige, bedingungsfeindliche und empfangsbedürftige Willenserklärung dar. Mehre...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Umdeu... / 4 Entscheidung

Mit Erfolg! K habe gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG gegen B einen Anspruch, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dem Feuchtigkeitsschaden entgegentrete. Der Feuchtigkeitsschaden und die Notwendigkeit einer Reparatur seien unstreitig. Die Außenwand sei zwingendes gemeinschaftliches Eigentum i. S. v. § 5 Abs. 2 WEG. Ferner könne auch nicht im Wege der Umdeutung angenommen we...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Umdeu... / 1 Leitsatz

Wird gemeinschaftliches Eigentum in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung zu Sondereigentum bestimmt, ist diese Regelung nach § 140 BGB in einen Umlageschlüssel umzudeuten, wenn die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung eine weitere Bestimmung enthält, nach der die Sondereigentümer ihr jeweiliges Sondereigentum auf eigene Kosten zu erhalten haben und eine salvatorische...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Umdeu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Rechtsfrage, ob man eine unwirksame Vereinbarung umdeuten kann. Dies ist vorstellbar: Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde (§ 140 BGB). Umdeutung Wird ein wesentlicher Gebäudeb...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Umdeu... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift einen Negativbeschluss an. Sein Gegenstand ist ein Antrag des K, die Verwaltung zu beauftragen, ein Angebot für die Reparatur eines Feuchtigkeitsschadens an der Außenwand seiner Wohnung einzuholen und die Kosten nach Miteigentumsanteilen zu verteilen (= § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG). Das AG weist die Klage ab. Nach der Gemeinschaftsordnung (GO) habe K d...mehr

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Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wohnungseigentum wird durch einen Teilungsvertrag oder eine Teilungserklärung begründet. Dort wird u. a. bestimmt, wie viele Wohnungs- und/oder Teileigentumsrechte es gibt. Ferner wird bestimmt, wie groß die Miteigentumsanteile sind, die dem Sondereigentum an einer Wohnung (§ 1 Abs. 2 WEG) oder dem Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines...mehr

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Haus auf Tiefgarage: Einhei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Einer Teilung nach § 8 Abs. 1 WEG steht nicht entgegen, dass sich die Teilungserklärung auf Räume bezieht, die zwar in dem Bereich eines anderen Grundstücks gelegen, aber nach §§ 93, 94 BGB wesentliche Bestandteile des Stammgrundstücks sind. Ein Überbau ist wesentlicher Bestandteil des Stammgrundstücks, wenn er mit Zustimmung der Nachbarn errichtet wurde. Ein...mehr

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Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! K könne ihren Anspruch auf den Beschluss zu TOP 5.2 stützen. Die Beweislast für die Behauptung, die Niederschrift sei falsch, treffe B. Diesen Beweis habe er nicht erbracht. B dürfe sich zur Versammlung auch nicht mit Nichtwissen erklären. Der Beschluss zu TOP 5.2 sei im Übrigen zwar anfechtbar gewesen. Er sei aber nicht nichtig! Nichtig wegen Unbestimmtheit sei ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von ander...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1.1.1 Umlage nach Wohnfläche

Fehlt eine solche Vereinbarung, sind die Betriebskosten nach dem Flächenmaßstab, d. h. nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen (§ 556a Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei vermieteten Eigentumswohnungen sind die Betriebskosten gemäß dem am 1.12.2020 in Kraft getretenen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) nach dem für die Verteilung zwischen den Wohnungseigentümern jeweils gelt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wohnungseigentum (Abs. 4)

Rz. 119 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum gilt gem. § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Grundbesitzbewertung. Rz. 120 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist gem. § 181 Abs. 4 BewG definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Insoweit entspricht die Definition der G...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln

Rz. 168 Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / ff) Zustimmungserfordernis bei der Veräußerung von Wohnungseigentum durch eine Erbengemeinschaft an einen Miterben (§ 12 WEG)

Rz. 67 OLG Nürnberg:[87] Zitat "Bedarf nach der Teilungserklärung gemäß § 12 Abs. 1 WEG die Veräußerung von Wohnungseigentum der Zustimmung der Wohnungseigentümer oder Dritter (etwa des Verwalters), dann gilt dies auch für die Überlassung und Auflassung des der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zustehenden Wohnungseigentums an eines ihrer Mitglieder."mehr

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Stellplatz (WEMoG) / 3.1 Stellplatznutzung

Eine Änderung der dinglichen Zuordnung der Pkw-Abstellplätze betrifft den Kernbereich des Sondereigentums und ist daher der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung entzogen.[1] So also etwa in der Teilungserklärung die Kfz-Stellplätze bestimmten einzelnen Sondereigentumseinheiten zugeordnet sind, können diese nicht durch Beschluss anderen Sondereigentumseinheiten zugeor...mehr

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Stellplatz (WEMoG) / 3.2 Wohnmobile auf dem Parkplatz

Häufig führt das Abstellen eines Wohnmobils auf dem zur Wohnungseigentumsanlage gehörenden Parkplatz zu Meinungsverschiedenheiten unter den Wohnungseigentümern. Stellplätze einer Wohnungseigentumsanlage dienen unstreitig zumindest dem kurzfristigen Parken von Pkws. Das Abstellen eines Wohnmobils auf der gemeinschaftlichen Hoffläche vor einem Doppelhaus stellt einen unzulässig...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.14 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten in sämtlichen Bundesländern, in Bestandsgebäuden mit Ausnahme von Sachsen. In Sachsen ist allerdings eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ab 2024 in Planung. für Bestandsbauten eine Nachrüstpflicht ab 2024 in Planung. : Übersicht: Einbaufristen und Verantwortlichkeiten für Rauchwarnmelder ...mehr