Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwert

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 10.1 Aktienfonds

Vor Zeilen 219–236 In den Zeilen 219–236 erden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 219 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung, ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage AEV / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu dem Körperschaftsteuererklärungsvordruck sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG auszufüllen. Der Vordruck KSt 1 unterscheidet nicht mehr wie in den Vorjahren nach unbeschränkter Steuerpflicht (früher KSt 1 A), beschränkter Steuerpflicht (früher KSt 1 C) oder nur mit bestimmten Einkünften steuerpflichtige Körperschaften (früher K...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.3.8 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 68)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz / 6.2 Bewertung des Anlagevermögens

Handels- und steuerrechtlich bilden die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten die Obergrenze für die Bewertung des Anlagevermögens. Der Wertverzehr abnutzbarer Wirtschaftsgüter ist handelsrechtlich mittels planmäßiger Abschreibungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten für abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen handelsrechtlich folgende Regelungen für auße...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz / 6.3 Bewertung des Umlaufvermögens

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilden handels- und steuerrechtlich auch die Obergrenze für die Bewertung des Umlaufvermögens. Da die Handelsbilanz dem strengen Niederstwertprinzip folgt, ist eine Abschreibung nach § 253 Abs. 4 HGB zwingend, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten höher sind als der aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgelei...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 12 Gewerbeertrag in besonderen Fällen

Vor Zeilen 100-104 Im Formular werden weder der Gewerbeertrag noch der Gewerbesteuer-Messbetrag ermittelt. Dies obliegt vielmehr der Finanzbehörde von Amts wegen. Unter der Überschrift "Gewerbeertrag in besonderen Fällen" wird daher nicht der Gewerbeertrag des Unternehmens eingetragen, vielmehr werden nur 3 Sonderfälle erfasst, in denen der Gewerbeertrag abweichend von den al...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 10 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3 Korrekturnormen

Wie oben dargestellt, haben die weltweiten Finanzverwaltungen auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes die Möglichkeit, Gewinne verbundener Unternehmen mittels VP-Anpassungen zu berichtigen. Obwohl dieses Buch auch nicht steuerlich vorgebildete VP-Anwender ansprechen soll, möchten wir einerseits die relevanten Korrekturnormen wenigstens erwähnt haben. Andererseits haben wir u...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.1 Verdeckte Einlage ("vE")

Die verdeckte Einlage wird in R 8.9 KStR wie folgt beschrieben:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Allgemeiner Bewertungsmaßstab (Abs. 1)

Rz. 12 [Autor/Stand] Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 BewG ist bei der Bewertung des Wirtschaftsteils eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes der gemeine Wert zugrunde zu legen. Die grundsätzliche Definition des gemeinen Wertes findet sich in § 9 Abs. 2 BewG. Danach wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 1 Geltungsbereich / 2. Sondervorschriften in anderen Steuergesetzen (Abs. 2 Alt. 2)

Rz. 66 [Autor/Stand] Rangfolge der gesetzlichen Regelungen: Die allgemeinen Bewertungsvorschriften gelten gem. § 1 Abs. 2 2. Alt. BewG ausdrücklich nicht, soweit andere Steuergesetze besondere Bewertungsvorschriften enthalten. Praxis-Beispiel Beispiel: § 11 Abs. 4 BewG ist für die Bemessung des Teilwerts i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 EStG nicht anwendba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 1 Geltungsbereich / 1. Besondere Vorschriften im Zweiten Teil des BewG (Abs. 2 Alt. 1)

Rz. 51 [Autor/Stand] Die allgemeinen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes gelten gem. § 1 Abs. 2 BewG nicht, soweit besondere Bewertungsvorschriften im Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes enthalten sind. Die besonderen Bewertungsvorschriften des Zweiten Teils des BewG regeln neben der Einheitsbewertung, die Bewertung des sonstigen Vermögens, die Ermittlung des Gesam...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Warenspenden

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Eine Warenspende ist eine besondere Form der Sachspende (§ 10b Abs. 3 EStG). Als Warenspenden werden die Zuwendungen von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens aus einem Unternehmen an einen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Empfänger bezeichnet. Während die Zuwendung von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen regelmäßig mit dem gemeinen Wert de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Verweis auf §§ 9 bis 16 BewG

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Verweisung in § 12 Abs. 1 ErbStG auf § 9 BewG ist prima facie von großer materiell-rechtlicher Bedeutung, da sie den Grundsatz der Bewertung mit dem gemeinen Wert aufstellt. So ist etwa ein Eigentumsverschaffungsanspruch (zum Erwerb eines Grundstücks) nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewG zu bewerten. Eine Anwendung des § 12 Abs. 3 ErbStG, w...mehr

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Forderungen: Sonderfälle un... / 2.1 Allgemeines

Forderungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. Teilwert zu bewerten. Sie sind typisches Umlaufvermögen, soweit es sich nicht um langfristige Ausleihungen handelt. Teilwertabschreibungen kommen insbesondere bei Forderungen mit zweifelhafter Zahlungsfähigkeit des Schuldners in Betracht. Handelsrechtlich gilt für Umlaufvermögen das s...mehr

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Forderungen: Sonderfälle un... / 2.2 Wertberichtigungen

Der Teilwert einer Forderung wird durch die Zahlungsfähig- und -willigkeit des Schuldners sowie durch nachträgliche Erlösschmälerungen, wie z. B. Skonti, beeinflusst. Diese Teilwert mindernden Elemente sind grundsätzlich anhand betrieblicher Erfahrungssätze nachzuweisen. Hierbei sind alle Kenntnisse bis zur Bilanzaufstellung zu verwerten (sog. Wertaufhellung).[1] Erkenntnisse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Sonderfälle un... / 2.6 Sonderfall: Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen

Die Unverzinslichkeit oder eine ungewöhnlich niedrige Verzinsung führt insbesondere bei langfristigen Forderungen zu einer Minderung des Teilwerts der Forderung. Ein gedachter Erwerber würde für unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen nicht den Nennwert bezahlen. Der Teilwert einer unverzinslichen Forderung entspricht grundsätzlich ihrem Barwert, der handels- un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Sonderfälle un... / 2.3 Einzelwertberichtigungen

Die Einzelwertberichtigung trägt dem Grundsatz der Einzelbewertung Rechnung. Die Berichtigung einzelner Forderungen berücksichtigt erkannte und konkret absehbare Ausfallrisiken der jeweiligen Forderung. Gegenstand der Betrachtung ist das spezielle Ausfallrisiko des jeweiligen Vertragspartners. Wichtig Klassifizierung der Forderungen Man unterscheidet einwandfreie Forderungen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Sonderfälle un... / 2.5 Sonderfall: Forderungen in ausländischer Währung

Forderungen in ausländischer Währung sind in der Bilanz in Euro auszuweisen. Sie sind grundsätzlich im Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Entstehung mit dem Devisenkassamittelkurs in Euro umzurechnen. Abweichend vom Handelsrecht ist steuerlich das Anschaffungskostenpinzip unabhängig von der Restlaufzeit der Forderung zwingend zu beachten. Eine Bewertung über den Anschaffungskos...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Sonderfälle un... / 2.3.2 Zweifelhafte Forderungen

Zweifelhafte Forderungen sind solche, bei denen der Eingang gefährdet erscheint. Ein solches Ausfallrisiko ist z. B. anzunehmen, wenn mehrfache Mahnungen unbeachtet blieben oder Mahnbescheide erlassen wurden, ohne dass bereits von der Zahlungsunfähigkeit ausgegangen werden muss. Es handelt sich um Forderungen, bei denen ein Verlust droht, dieser aber noch nicht realisiert is...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.2.2 Entnahme des Stroms

Entnahmewert Wie oben bereits erwähnt, liegt hinsichtlich des für eigene private Zwecke verbrauchten Stroms eine Entnahme vor. Der Wert der Entnahmen berechnet sich aus dem Teilwert.[1] Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, den Entnahmewert zu ermitteln. Grundsätzlich bestimmt sich der Teilwert der Entnahme nach den anteiligen Herstellungskosten des selbstproduzierten Stroms ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drohverlustrückstellung / 3.5 Angeschaffte Drohverlustrückstellungen

Drohverlustrückstellungen können in Anschaffungsfällen auch in der Steuerbilanz zu passivieren sein. Das steuerliche Passivierungsverbot verbietet den Ansatz künftiger Risiken, bestimmt aber nicht, dass diese Risiken nach Realisierung nicht steuermindernd zu berücksichtigen sind. Eine Realisierung sog. Drohverluste tritt bei Veräußerung eines Unternehmens und Übernahme der R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 3.3.3 Berechnung des Sanierungsertrags

§ 3a Abs. 1 EStG stellt den Sanierungsertrag steuerfrei. Resultiert der Sanierungsertrag aus einem Schuldenerlass, müssen steuerliche Wahlrechte in dem Jahr, in dem der Sanierungsertrag erzielt wird, und im Folgejahr für das zu sanierende Unternehmen gewinnmindernd ausgeübt werden. Darunter fällt insbesondere die Pflicht zum Ansatz des niedrigeren Teilwerts (Teilwertabschrei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 10 Begriff des Teilwerts

Gesetzestext Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen, sind, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, mit dem Teilwert anzusetzen. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, daß der Erwerber das Unternehmen fortführt. A. Allgemeines Rz. 1 Di...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / I. Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren aus Teilwerten auf eine Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert

1. Frage Rz. 18 Der Mandant wurde in 2 verschiedenen außergerichtlichen Angelegenheiten vertreten. In der einen Sache wurde eine 1,3-Geschäftsgebühr aus 5.000 EUR abgerechnet, in der anderen eine 1,3-Geschäftsgebühr aus 3.000 EUR. Beide Ansprüche sind nunmehr Gegenstand eines einheitlichen gerichtlichen Verfahrens. – Wie sind die Geschäftsgebühren auf die Verfahrensgebühr anz...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen, sind, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, mit dem Teilwert anzusetzen. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, daß der Erwerber das Unternehmen fortführt.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Maßgebender Wert

Rz. 3 Soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, werden diese Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert bewertet (§ 10 S. 1 BewG). Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wobei davon auszugehen ist, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt (§ 10 S. 2 u. 3 BewG). Rz. 4 Der Begri...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Höhe

Rz. 163 Mit Ausnahme der sozialgerichtlichen Verfahren sind für die Terminsgebühr feste Sätze bestimmt. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Termine der Anwalt wahrnimmt oder ob mehrere Tatbestandsalternativen erfüllt sind. In den meisten Verfahren beträgt die Gebühr 1,2, kann aber je nach Verfahren auch niedriger oder höher sein. Rz. 164 Bei den Betragsrahmengebühren im soz...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Einlage zu Buchwerten oder Einbringung zu Buch- oder Zwischenwerten

Rz. 197 Bei einer Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung kann die Sacheinlage mit einem unter dem Teilwert liegenden Wert (Buch- oder Zwischenwert) angesetzt werden. Bei einem solchen niedrigeren Wertansatz erhöhen sich in Höhe der Wertdifferenz zwischen dem gewählten Ansatz und dem Teilwert die Werte sämtlicher Beteiligungsrechte. Eine zusätzliche Werterhöhung tritt ein, wen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Allgemeine Bewertungsvorschriften

Rz. 9 Die allgemeinen Bewertungsvorschriften bestimmen den Gegenstand der Bewertung (§ 2 BewG), die Verteilung des Werts, wenn an dem Gegenstand mehrere beteiligt sind (§ 3 BewG), die Auswirkungen von Bedingungen und Befristungen auf die Bewertung (§§ 4–8 BewG), und den Wert, auf den die Bewertung zielt. Nach der Gesetzeslage sind das im Wesentlichen zwei Werte:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Anwendungsbereich

Rz. 7 Der gemeine Wert ist nach § 9 Abs. 1 BewG jeder Bewertung zugrunde zu legen, soweit nichts anders vorgeschrieben ist. Rz. 8 Ob etwas anderes vorgeschrieben ist, ergibt sich in erster Linie aus den Einzelsteuergesetzen. So muss die Einlage eines Wirtschaftsguts in ein Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG zum Teilwert erfolgen. Manchmal muss der für den Rechtsvorgä...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 19 Die Höhe der Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Teilwerten auf eine Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert war umstritten. Nachdem der BGH entschieden hatte, dass alle entstandenen Geschäftsgebühren in der tatsächlichen Höhe anteilig bis zur Höhe der Verfahrensgebühr auf diese anzurechnen seien,[26] diese sich also auf Null reduzieren kann, hat der Gesetzgeber...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ee) Umwandlungsfälle

Rz. 267 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 2 letzter Hs. ErbStG gelten die für Personenunternehmen getroffenen Regelungen hinsichtlich begünstigungsunschädlicher Umwandlungen und der damit einhergehenden Fortsetzung der Behaltensregelung an den im Rahmen der Umwandlungsvorgänge erlangten Anteilen bzw. den sonst erlangten Vermögensgegenständen sinngemäß auch für Kapitalgesellsc...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 105 Nach Nr. 3105 VV RVG fällt die Terminsgebühr in Höhe einer 0,5 an bei Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei oder ein Beteiligter nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil, Versäumnisentscheidung oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird. Nach ganz herrschender Meinung entsteht ...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / a) Generalvollmacht

Rz. 70 Es ist bereits erwähnt worden, dass bei einer Generalvollmacht das halbe Aktivvermögen des Vollmachtgebers ohne Schuldenabzug in Betracht kommt (§ 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG), wobei der Höchstwert auf 1 Million EUR beschränkt ist. Während eine allein im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten vereinbarte Verwendungsbeschränkung noch nicht zu einem Wert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 18 Der Mandant wurde in 2 verschiedenen außergerichtlichen Angelegenheiten vertreten. In der einen Sache wurde eine 1,3-Geschäftsgebühr aus 5.000 EUR abgerechnet, in der anderen eine 1,3-Geschäftsgebühr aus 3.000 EUR. Beide Ansprüche sind nunmehr Gegenstand eines einheitlichen gerichtlichen Verfahrens. – Wie sind die Geschäftsgebühren auf die Verfahrensgebühr anzurechnen?mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge

Rz. 234 Auch Umwandlungsvorgänge i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG stellen grds. Veräußerungsfälle dar.[539] Um einen – entsprechend der ertragsteuerlichen Behandlung – in diesen Fällen nicht gewünschten Wegfall der erbschaftsteuerrechtlichen Verschonungen zu vermeiden, ordnet aber § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 ErbStG ausdrücklich ihre Privilegierung an. § 20 UmwStG betrifft die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / 2. Prüfung der Wertgrenzen

Ausgangswert: Für die Frage, ob ein Grundstücksteil nach § 8 EStDV von untergeordneter Bedeutung ist, ist vom Wert des ganzen Grundstücks – und zwar des Bodenwerts und des Gebäudewerts – auszugehen. Zu prüfen sind dabei eine relative Grenze und die Wertgrenze. Relative Grenze: Der Wert des Grundstücksteils beträgt nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Gru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / 1. Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordneter Bedeutung

Grundsatz: Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als BV behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt[13]. Beachten Sie: Dabei ist auf den Wert des Gebäudeteiles zzgl. des dazugehörenden Grund und Bodens abzustellen. Bei der Prüfung, ob der Wert eines Grundstück...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Umwandlung/Mitunternehmer/Organschaft

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 3 Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Bei Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens kann von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ausgegangen werden, wenn der Wert des jeweiligen Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem um planmäßige Abschreibungen geminderten Restbuchwert liegt.[1] Die verbleibende Nutzungsdauer ist für Gebäude nach den Gebäude-AfA...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 9.2 Wertaufholung bis maximal zur Bewertungsobergrenze

Sowohl für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als auch des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens ist, sofern sie bereits am Schluss des letzten Wirtschaftsjahrs zum Betriebsvermögen gehört haben, eine Zuschreibung auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. auf an deren Stelle tretenden Wert vorzunehmen, wenn der Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 8.1.1 Bezugnahme auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 1. Halbsatz EStG sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen.[1] Die Bewertung erfolgt also prinzipiell mit den Anschaffungskosten bzw. wahlweise mit dem insoweit höheren Teilwert. Für den Fall, dass mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 4.3.2 Folgebewertung

Für die Folgebewertung sind Geldforderungen grundsätzlich weiterhin mit den Anschaffungskosten zu bewerten,[1] weil die Vermutung gilt, dass der Teilwert den Anschaffungskosten (Nennwert) entspricht. Allerdings ist bei einer Geldforderung des Anlagevermögens, z. B. einem Fremddarlehen, nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 5 HGB handelsrechtlich eine Teilwertabschrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 2.1 Bewertungsgrundsätze und Teilwertbegriff

Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge anzusetzen.[1] Alle anderen Wirtschaftsgüter (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) sind mit den Ansch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 2.2 Eigenständiges Abschreibungswahlrecht in der Steuerbilanz

Auch nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG ist die nach Handelsrecht aufgestellte Bilanz prinzipiell Grundlage für die nach Steuerrecht aufzustellende Bilanz. Grundsätzlich bleiben demnach die handelsrechtlichen Vorschriften zu Ansatz und Bewertung auch für die Steuerbilanz maßgebend. Soweit in der Steuerbilanz jedoch steuerliche Wahlre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 8.2.2 Folgebewertung

Die Fremdwährungsverbindlichkeit, d. h. der Erfüllungsbetrag, ist zum auf die Entstehung der Schuld folgenden Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umzurechnen.[1] Bei der Bewertung ist das Anschaffungskostenprinzip zu beachten, wonach der Zugangswert der Fremdwährungsverbindlichkeit nicht unterschritten werden darf.[2] Ist der in EUR umgerechnete Wert niedriger als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 9.3 Beteiligungen im Betriebsvermögen von körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen

Gewinnminderungen aus Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG auf Anteile nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung bleiben nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz.[1] Die Gewinnminderung muss außerbilanziell wieder bei der Einkünfteermittlung zugerechnet werden. Nach § 8b Abs. 2 Satz 3 2. Alt....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 2.4 Feststellungs- und Beweislast

Für die Teilwertermittlung gilt das strikte Stichtagsprinzip, nach dem die Bilanz die Verhältnisse des Bilanzstichtags abzubilden hat. Die Nachweispflicht für den niedrigeren Teilwert liegt beim Steuerpflichtigen.[1] Dieser trägt auch die Darlegungs- und Feststellungslast für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Dass die Beweislast (Feststellungslast) für den Eintritt...mehr