Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwert

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 2.3.1 Nachhaltiges Absinken des Werts des Wirtschaftsguts

Eine Teilwertabschreibung darf – auch bei feststehender Wertminderung am Bilanzstichtag – nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG nur erfolgen, wenn der Wert "aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger" als der aktuelle Buchwert in der Steuerbilanz ist. Der Terminus "voraussichtlich dauernde Wertminderung" ist dem Handelsrecht[1] entlehnt. Wan...mehr

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Teilwertabschreibung / 2.3.2 Prognose

Von einem "nachhaltigen" Sinken des Teilwerts ist auszugehen, wenn aus der Sicht des Bilanzstichtags aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung gerechnet werden muss. Für die Beantwortung der Frage, ob mit einem langfristigen Anhalten der Wertveränderung zu rechnen sein wird, bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsguts ...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.3.3 Unverzinslich Forderungen

Eine Wertminderung einer Geldforderung kann sich auch aus ihrer Unverzinslichkeit oder aus einer nur niedrigen Verzinsung ergeben. Denn ein Erwerber einer unverzinslichen oder niedrigverzinslichen Forderung würde diese Forderung nicht zum Nennwert, sondern nur zu einem geringeren Wert erwerben. Hinweis Unverzinsliche Forderungen Es ist anerkannt, dass die Unverzinslichkeit ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der rückwirkende Entfall ei... / 6. Rückwirkende ertragsteuerliche Änderungen und deren Auswirkung auf die Erbschaft-/Schenkungsteuer

Im Ergebnis wird hier die Auffassung vertreten, dass auch nur kurzfristig Dritten überlassene Grundstücke (im zwingenden Umlaufvermögen) eines gewerblichen Grundstückhandels zum Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG zu zählen sind. Dies bedeutet wesensimmanent gleichermaßen, dass die ertragsteuerliche rückwirkende Änderung der Zuordnung von Grundstücken für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / Zusammenfassung

Begriff Bei der Erzielung von betrieblichen Einkünften sind Wirtschaftsgüter, die angeschafft oder hergestellt wurden, mit den aufgewendeten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Bei abnutzbaren Anlagegütern sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jedoch vermindert um die AfA, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche A...mehr

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Teilwertabschreibung / 4.1 Betroffene Wirtschaftsgüter

Die Wirtschaftsgüter des nichtabnutzbaren Anlagevermögens sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder dem an deren Stelle anzusetzenden Wert), vermindert um Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge (modifizierte Anschaffungs- oder Herstellungskosten) zu bewerten. Ist der Teilwert auf Grund einer voraussichtlich da...mehr

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Teilwertabschreibung / 1.1 Niederstwertprinzip

In der Handelsbilanz sind ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.[1] Die Vorschrift ordnet für die Folgebewertung von Vermögensge...mehr

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Teilwertabschreibung / 6 Börsennotierte Aktien des Anlage- und Umlaufvermögens

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ist bei an der Börse gehandelten Aktien typisierend bereits dann auszugehen, wenn der Kurs am Bilanzstichtag unter den Kurs im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und die Kursdifferenz eine Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet.[1] Hinweis Börsenkurs in auslä...mehr

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Teilwertabschreibung / 5 Umlaufvermögen

Als Anlagevermögen auszuweisen sind nur die Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Abzustellen ist auf die Zweckbestimmung des Vermögensgegenstands am Abschlussstichtag, wobei bis zur Aufstellung oder Feststellung der Bilanz erkennbar aufhellende Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind (Wertaufhellungsgrundsatz).[1] Umlaufvermögen sind dagegen ...mehr

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Teilwertabschreibung / 7 Festverzinsliche Wertpapiere

Auf festverzinsliche Wertpapiere im Anlage- und Umlaufvermögen, die eine Forderung in Höhe des Nennwerts/Nominalbetrags (Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit) verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung auf den Kurswert unter diesen Nennwert in der Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2 EStG regelmäßig nicht zulässig. [1] Eine Teilwertabschreibung ist nur auf 100 % des Nennwert...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 3. Betriebsvermögen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 4.2 Grund und Boden

In Bezug auf den Grund und Boden gibt es keine allgemeingültigen Fristen für die erforderliche Dauer der Wertminderung; maßgebend sind vielmehr die prognostischen Möglichkeiten zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung des die Wertminderung auslösenden Moments.[1] Die Finanzverwaltung schließt bei Grundstücken den Eintritt voraussichtlich dauernder Wertminderungen weitgehend ...mehr

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Teilwert

Zusammenfassung Begriff Der Teilwert wird in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG als derjenige Betrag definiert, "den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt". Maßgeblich ist danach der Wert, den das einzelne Wirtschaftsgut als "Teil" (daher de...mehr

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Teilwert / 2.4 Bei Betriebseröffnung eingelegte Wirtschaftsgüter

Der Teilwert eines bei Betriebseröffnung eingelegten Wirtschaftsguts entspricht i. d. R. dem gemeinen Wert.[1] Bei Betriebseröffnung sind in den aus dem gemeinen Wert abgeleiteten Teilwert die Anschaffungsnebenkosten einzubeziehen.[2]mehr

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Teilwert / 1 Legaldefinition

§ 6 EStG sieht vor, dass Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens von bilanzierenden Steuerpflichtigen prinzipiell mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten sind. Als dritten Bewertungsmaßstab nennt das Gesetz den "Teilwert". Es handelt sich um einen steuerlichen Wert, der jedoch eine ähnliche Funktion hat wie der im Handelsrecht geltende "niedrigere Wert" nach...mehr

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Teilwert / 3.2 Gesunkene Wiederbeschaffungskosten

Gesunkene Wiederbeschaffungskosten widerlegen die Vermutung, dass die seinerzeitigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der an deren Stelle tretende Wert, vermindert um die AfA, dem Teilwert entsprechen. Gesunkene Preise sind also ein Indiz für die Notwendigkeit oder Möglichkeit einer Teilwertabschreibung. In diesem Fall wird dem zu bewertenden Anlagegegenstand i. d....mehr

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Teilwert / Zusammenfassung

Begriff Der Teilwert wird in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG als derjenige Betrag definiert, "den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt". Maßgeblich ist danach der Wert, den das einzelne Wirtschaftsgut als "Teil" (daher der Begriff "Teil...mehr

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Teilwert / 3.4 Nachhaltige Unrentabilität des Gesamtbetriebs

Auch eine schlechte Rentabilität des Betriebs kann sich auf den Teilwert eines Anlageguts auswirken, und zwar in dem Sinne, dass der Teilwert unter den gewöhnlichen Wiederbeschaffungskosten liegen kann. Die Rechtsprechung legt allerdings einen sehr strengen Maßstab an. Danach führt nicht schon eine vorübergehende schlechte Ertragslage zu einem Absinken der Teilwerte unter die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert / 3 Widerlegung der ­Teilwertvermutung

3.1 Gründe Die Teilwertvermutungen sind widerlegbar. [1] Die Feststellungslast für die Berechtigung des Ansatzes eines niedrigeren Teilwerts trägt danach der Steuerpflichtige; die Feststellungslast für steuererhöhende Wirkungen eines höheren Teilwerts (z. B. bei der Bewertung von Entnahmen) trägt die Finanzverwaltung.[2] Die Teilwertvermutung ist widerlegt, wenn der Steuerpflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert / 2.2 Nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Der Teilwert entspricht sowohl im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung als auch an den folgenden Bilanzstichtagen den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.[1] Für den Teilwert einer Beteiligung sind nicht nur die Ertragslage und die Ertragsaussichten, sondern auch der Vermögenswert und die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens, z. B. im Rahmen einer Betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert / 2.1 Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Der Teilwert eines neu hergestellten oder angeschafften abnutzbaren Anlageguts entspricht im Zeitpunkt seiner Anschaffung oder Herstellung den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.[1] An den folgenden Bilanzstichtagen entspricht der Teilwert den fortgeführten – um die AfA geminderten – Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wobei grundsätzlich von der Anwendung der linearen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert / 3.1 Gründe

Die Teilwertvermutungen sind widerlegbar. [1] Die Feststellungslast für die Berechtigung des Ansatzes eines niedrigeren Teilwerts trägt danach der Steuerpflichtige; die Feststellungslast für steuererhöhende Wirkungen eines höheren Teilwerts (z. B. bei der Bewertung von Entnahmen) trägt die Finanzverwaltung.[2] Die Teilwertvermutung ist widerlegt, wenn der Steuerpflichtige darl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert / 2 Teilwertvermutungen

Für die Ermittlung des Teilwerts gibt es keine festen Regeln. Bei der Ermittlung des Teilwerts als objektivem Wert handelt es sich um eine Schätzung i. S. d. § 162 AO, der nicht auf der persönlichen Auffassung des Steuerpflichtigen, sondern auf einer allgemeinen Werteinschätzung beruht.[1] Die Rechtsprechung hat – im Interesse der Objektivierung und der erforderlichen Verein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert / 2.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Ihr Teilwert liegt im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung nicht unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und entspricht zu späteren Zeitpunkten den Wiederbeschaffungskosten, es sei denn, die Anschaffung wäre von vornherein eine Fehlmaßnahme gewesen.[1] Für spätere Zeitpunkte hat der Steuerpflichtige zunächst die Möglichkeit, im Wege der sog. "progressiven", am ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert / 3.3 Fehlmaßnahme

Eine Teilwertabschreibung ist gerechtfertigt, wenn nachgewiesen wird, dass die Anschaffung oder Herstellung eines bestimmten Anlageguts, z. B. einer Maschine, von Anfang an eine Fehlmaßnahme war oder dass zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung und dem maßgeblichen Bilanzstichtag Umstände eingetreten sind, die die Anschaffung oder Herstellung im Nachhinein zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2022, Abrechnung bei... / 2. Erste Fallkonstellation: Die Gebühren sind sowohl vor als auch nach der Verbindung entstanden

Sind die Gebührentatbestände sowohl vor als auch nach der Verbindung ausgelöst worden, ist der Anwalt frei, zu wählen, ob er seine Gebühren aus den Einzelwerten vor Verbindung oder aus dem Gesamtwert nach Verbindung berechnet.[4] In aller Regel ist es dabei aufgrund der Gebührendegression für den Anwalt günstiger, die getrennte Berechnung zu wählen. Beispiel 1: Verbindung, g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/§ 17 EStG

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 8.2 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 34b Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 38 Zur Ermittlung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen sind die mit allen Holznutzungen im Zusammenhang stehenden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gesondert aufzuzeichnen. Es gelten die Grundsätze der jeweils maßgebenden Gewinnermittlungsart. Rz. 39 Betriebseinnahmen aus Holznutzungen sind die Erlöse aus der Verwertung des Holzes, die der Gewinnermittlu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 5.1 Versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren

Danach ist der Teilwert der Verpflichtung zur Leistung der einzelnen Jubiläumszuwendung unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik als Barwert der künftigen Jubiläumszuwendung am Schluss des Wirtschaftsjahres abzüglich des sich auf denselben Zeitpunkt ergebenen Barwerts betragsmäßig gleichbleibender Jahresbeträge zu ermitteln. Die Jahresbeträge ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 5.2 Pauschalwertverfahren

Der Teilwert kann aber auch nach einem Pauschalwertverfahren ermittelt werden. Bei Ermittlung nach dem pauschalen Verfahren wird in Abhängigkeit von den Restdienstjahren der Wert einer Rückstellung für eine Verpflichtung aus Jubiläumszuwendung je 1.000 EUR aus einer Tabelle abgelesen, wie im Praxis-Beispiel dargestellt. Die verwendeten Pauschalwerte sind zwingend der Tabelle...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten; Vertrauensschutz hinsichtlich der Bewertung von Sachzuwendungen

Leitsatz 1. Bleiben die Gewinnbezugs- und Stimmrechte, mit denen ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ausgestattet ist, erheblich hinter dem Anteil am Nominalkapital zurück, ist dies bei der Ermittlung des gemeinen Werts des Anteils regelmäßig wertmindernd zu berücksichtigen, sofern die Liquidation der Gesellschaft nicht konkret absehbar ist. 2. Der Steuerpflichtige, der f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.7 Teilwert

Rz. 70 Der Teilwert[1] ist in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG [2] definiert. Die Teilwertermittlung beruht auf einer Fiktionenkette, in die regelmäßig auch Zukunftserwartungen einfließen. Der Teilwert wird deshalb von Größen beeinflusst, welche erst in der Zukunft realisiert werden. Insbesondere Ertragserwartungen haben einen starken Einfluss auf die Höhe des Teilwerts. Rz. 71 Wegen des...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 3.1 Wertansätze aufgrund steuerlicher Wahlrechte

Rz. 90 Nach § 5 Abs. 1 EStG müssen Gewerbetreibende, die zur Buchführung verpflichtet sind oder die freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ausweisen. Sie müssen daher die sich aus den GoB ergebenden Bilanzierungs- und Bewertungsgebote befolgen (§ 5 A...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.9 Zusammenfassung

Rz. 76 Die Regelwertansätze für den Jahresabschluss sind beim nicht abnutzbaren Vermögen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten; für das abnutzbare Vermögen gelten als Regelwertansatz die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für den Regelwertansatz besteht regelmäßig kein Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz. Rz. 77 Ein über dem Regelwertansatz li...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.2 Bewertungsvorbehalte für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 48 Bei ihrer Zuführung zum Betriebsvermögen kommt für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens außer den auch in der Handelsbilanz anzusetzenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Rz. 27) in der Steuerbilanz auch der "an deren Stelle tretende Wert" (vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG und ähnli...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.1 Beizulegender Wert

Rz. 13 Das Gesetz lässt sowohl offen, was als beizulegender Wert i. S. d. § 253 Abs. 3 und 4 HGB anzusehen ist, als auch, wie dieser Wert zu ermitteln ist. Die erste Frage ist unter Rückgriff auf betriebswirtschaftliche Überlegungen und die Definition des § 7 Abs. 1 Satz 1 DMBilG schnell zu beantworten: Beim beizulegenden Wert handelt es sich um den Zeitwert eines Vermögensg...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.3 Bewertungsvorbehalte für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 52 Ebenso wie die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Rz. 48 ff.) sind die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens beim Zugang zum Betriebsvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem Teilwert bei der Einlage aus dem Privatvermögen anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Rz. 53 Auch für die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens besteht nach ...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.5 Bewertungsvorbehalte für Verbindlichkeiten

Rz. 57 Verbindlichkeiten sind sinngemäß nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anzusetzen, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG. Der Ansatz erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag, der i. d. R. dem Nennbetrag entspricht,[1] wie es auch in der Handelsbilanz geschieht (Rz. 40 ff.). Nach einer Zuschreibung auf den höheren Teilwert entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG sind sie...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.6 Gemeiner Wert

Rz. 65 Der steuerrechtliche Begriff des gemeinen Werts spielt für die Steuerbilanz keine nennenswerte Rolle. In den Bewertungsregelungen der §§ 6 und 7 EStG taucht dieser Begriff nur im Zusammenhang mit Einlagen, Entnahmen und Veräußerungen (§§ 6 Abs. 1 Nr. 4, 6 Abs. 6 EStG und in § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG) auf. Rz. 66 Die Definition des gemeinen Werts findet sich in § 9 Abs. 2...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 1.2.2 Steuerrechtliche Definitionen

Rz. 11 Ebenso wie dem Handelsrecht ist auch dem Steuerrecht der Begriff des Zeitwerts oder Tageswerts fremd; aber auch im Steuerrecht tauchen entsprechende Bewertungssachverhalte unter anderen Begriffen auf. Der wichtigste Zeitwertbegriff im Steuerrecht ist der gemeine Wert, dessen Definition sich jedoch nicht in den Regelungen zur Steuerbilanz findet, sondern im Bewertungsg...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 4.2.1 Fair Value

Rz. 115 Der Fair Value ist der wohl am meisten diskutierte Begriff bzw. Wertansatz in der angloamerikanisch geprägten Rechnungslegung. Während für die Befürworter mit diesem Wert für den Bilanzleser ein großer Sprung zu einer besseren, informationshaltigeren Berichterstattung der Unternehmen erfolgt, sehen die Kritiker[1] in diesem Wert eine Minderung der Aussagefähigkeit vo...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.6 Bewertungsvorbehalte für Rückstellungen

Rz. 59 Im Unterschied zur Bewertung in der Handelsbilanz (Rz. 43 ff.) sind die Rückstellungen in der Steuerbilanz zum Bilanzstichtag nicht mit dem (zukünftigen) Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen zu bewerten, sondern gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a f) EStG nach den Wertverhältnissen am Bilanzstichtag. Zudem ist ausdrücklich gesetzl...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.8 Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 72 Abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens werden sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz regelmäßig mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Als fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die um planmäßige Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (= Restbuchwert) zu verst...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / j) Anrechnung bei einer Geschäftsgebühr aus dem Gesamtwert und mehreren Verfahrensgebühren aus Teilwerten

Rz. 69 Geht eine einheitliche außergerichtliche Angelegenheit in verschiedene gerichtliche Verfahren über, so ist in jedem Verfahren nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 5 VV die Geschäftsgebühr hälftig aus dem Wert anzurechnen, der im gerichtlichen Verfahren fortgilt. Zu beachten ist, dass die Summe der anzurechnenden Beträge nach § 15a Abs. 2 RVG nicht mehr als die Hälfte der vorangeg...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / i) Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Teilwerten, aber nur einer Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert

Rz. 62 Sind außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren entstanden, wird aber ein einheitliches gerichtliches Verfahren betrieben, so war umstritten, wie anzurechnen sei. Nach Auffassung des BGH[24] sollten alle Geschäftsgebühren hälftig ohne Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG anzurechnen sein. Die Anrechnung sollte lediglich auf die Höhe der Verfahrensgebühr begrenzt sein, sodass d...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 28 Die Verfahrensgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Höhe der vollen Verfahrensgebühr beträgt im erstinstanzlichen Verfahren grundsätzlich 1,3 (Nr. 3100 VV). Unter bestimmten Voraussetzungen reduziert sich die Gebühr auf 0,8 (Nr. 3101 VV) (siehe Rdn 114 ff., 240 ff.) Beispiel 1: Verfahrensgebühr Der ...mehr

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§ 1 Einleitung / (c) Gebührenerhöhung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 53 Des Weiteren ist zu berücksichtigen, ob der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig war und damit eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV eingetreten sein kann. Da hier nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird, reicht eine Auftraggebermehrheit alleine allerdings noch nicht aus. Der Anwalt muss auch hinsichtlich desselben Gegenstands tätig geworden sein. Liegt ein solche...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (i) Mischfälle

Rz. 121 Möglich sind auch Mischfälle, sodass also aus einem Teilwert die volle 1,2-Terminsgebühr anfällt und aus einem anderen Teilwert lediglich eine 0,5-Terminsgebühr. Hier sind verschiedene Varianten denkbar. (aa) Teilweise Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und nachfolgende Verhandlung Rz. 122 Wird auf die Klage hin die Verteidigungsbereitschaft nur hinsichtlich eines T...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (bb) Teileinspruch und nachfolgende Verhandlung

Rz. 123 Ergeht zunächst ein Versäumnisurteil und wird sodann nur teilweise Einspruch eingelegt und hierüber verhandelt, so ist zunächst aus dem Gesamtwert die 0,5-Terminsgebühr (Nrn. 3104, 3105 VV) angefallen. Aus dem Teilwert des Einspruchs erhöht sich die Terminsgebühr dann auf 1,2, sodass zwei verschiedene Gebühren zu berechnen sind. Insgesamt darf der Anwalt jedoch wiede...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 4. Einigung oder Erledigung

Rz. 93 Soweit es im gerichtlichen Verfahren zu einer Einigung oder einer Erledigung kommt, entsteht zusätzlich eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV oder eine 1,0-Erledigungsgebühr nach Nrn. 1002, 1003 VV. Soweit auch nicht anhängige Gegenstände in die Einigung oder Erledigung einbezogen werden, entsteht die Gebühr zu 1,5 (Nrn. 1000, 1002 VV); werden Gegenst...mehr