Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwertabschreibung

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§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG umfasst nicht den Verlust der Einlage des stillen ­Gesellschafters

Leitsatz Der Verlust der Einlage eines stillen Gesellschafters, der steuerrechtlich als Teilwertabschreibung abgebildet wird, unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. Satz 2 EStG. "Gewinnminderungen" i.S. des § 2a Abs. 1 Satz 2 EStG sind nur solche Gewinnminderungen, die vorgangsbezogen aus einer Privatentnahme oder Teilwertabschreibung resu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.5 Anteilsrotation

Rz. 124 Erwirbt eine Kapitalgesellschaft von deren nicht wesentlich beteiligten Gesellschaftern sämtliche Anteile an einer GmbH, um diese nach Vollausschüttung ihrer Gewinne und ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung zu liquidieren (Anteilsrotation), stellt die Teilwertabschreibung aufseiten der Erwerberin keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.3 Körperschaftsteuer

Rz. 141 Das sog. Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren, mit dem unter der Geltung des körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahrens die Gewinnthesaurierung zu einem günstigeren als dem für einbehaltene Gewinne geltenden Körperschaftsteuersatz ermöglicht werden sollte, stellte grundsätzlich keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar. Dies galt auch dann, we...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Einzelfragen

Rn. 44 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach dem Vorsichtsprinzip können nur Aufwendungen bilanziell vorgezogen werden, die bei ihrem Anfall sofort abzugsfähig sind (h. M., vgl. Sarrazin, V. 1993, S. 5 m. w. N.; vgl. auch BFH-Urt. v. 03.08.2005, DB 2006, S. 189). Das bedeutet, dass Rückstellungen für die Kosten von aktivierungspflichtigen VG i. d. R. nicht zulässig sind (a. A. Crez...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Treuhand und Ertragsteuerrecht

Die steuerlich wirksame Zurechnung von Treugütern an den Treugeber hat nach der Rechtsprechung die Konsequenz, dass die aus dem Treugut resultierenden Einkünfte ebenfalls dem Treugeber als zugeflossen gelten und von ihm versteuert werden müssen.[1] Sind an einer KG Treugeber über einen Treuhandkommanditisten beteiligt, ist die gesonderte und einheitliche Feststellung der Eink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die aus dem Progressionsvorbehalt herausgenommenen Tatbestände (§ 32b Abs 1 S 2, 3 EStG – ab VZ 2008)

Rn. 109c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 1 S 2, 3 EStG nehmen ab VZ 2008 bestimmte (dort anschließend aufgezählte) Tatbestände aus dem positiven wie negativen Progressionsvorbehalt in § 32b Abs 1 Nr 3 EStG heraus (s auch OFD Ffm v 03.01.2012, DB 2012, 1955). Der Begriff der "Einkünfte" meint positive wie negative (BFH I R 66/15, BB 2017, 2211).mehr

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Teilwertabschreibung auf Investmentanteile: Ausgleichsposten

Leitsatz Eine Teilwertabschreibung auf bilanzierte Anteilscheine an einem Immobilienfonds ist nicht im Umfang des Bestandes eines sog. passiven steuerlichen Ausgleichspostens ("negativ thesaurierte Erträge", § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004), der die Anschaffungskosten der Anteilscheine nicht mindert (Senatsurteil vom 01.07.2020 ‐ XI R 10/18, BFHE 269, 516, BStB...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2 Teilwertabschreibungen in der Steuerbilanz

2.1 Überblick Die steuerrechtliche Niederstbewertung des Umlaufvermögens ist in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelt. Hiernach dürfen Vorratsgüter mit ihrem Teilwert angesetzt werden, soweit er aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem an ihre Stelle tretenden Wertansatz liegt, jeweils vermindert um etwaige steue...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.3.3 Verkaufswert

Steuerliche Besonderheiten ergeben sich auch bei der verlustfreien Bewertung. Zur Ableitung des Teilwerts ist das in Tab. 2 dargestellte Schema wie folgt zu modifizieren: Steuerlich nicht als Abzugsposten anerkannt sind künftige Zinskosten bzw. ein aus der Kapitalbindung resultierender Zinsverlust. Diese Aufwendungen (Mindereinnahmen) gehören nach Ansicht des BFH zu den allge...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.2 Teilwertvermutungen und Möglichkeiten ihrer Widerlegung

Zur Vereinfachung der Teilwertschätzung in der Praxis hat die Finanzrechtsprechung Vermutungen aufgestellt, die als Ausdruck allgemeiner Erfahrungssätze gelten (vgl. Tab. 3). Diese Vermutungen deuten den Teilwert ganz überwiegend beschaffungsorientiert. Der Grund liegt in der gesetzlichen Definition dieses Wertmaßstabs, die auf die Wertschätzung eines potenziellen Betriebserw...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.1 Überblick

Die steuerrechtliche Niederstbewertung des Umlaufvermögens ist in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelt. Hiernach dürfen Vorratsgüter mit ihrem Teilwert angesetzt werden, soweit er aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem an ihre Stelle tretenden Wertansatz liegt, jeweils vermindert um etwaige steuerliche Abzüge...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.4 Gängigkeitsabschläge

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann eine Einteilung von Vorratsgütern in Gängigkeitsklassen geeignet sein, Folgerungen für deren Teilwert zu ziehen. Insbesondere lasse eine längere Lagerdauer ggf. auf Veralterung und/oder Qualitätsminderung von Waren und eine deshalb notwendig werdende Preissenkung oder gar Aussonderung als unverkäuflich schließen.[1] Über diese Indiz...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.3.1 Wiederbeschaffungskosten

Die steuerrechtlichen Grundsätze zur Bestimmung des Teilwerts von Vorratsgütern über deren betriebsindividuelle Wiederbeschaffungskosten entsprechen jenen des Handelsbilanzrechts. Die Rechtsprechung erkennt jedoch nur nachhaltig gesunkene Wiederbeschaffungskosten als Grund für Teilwertabschläge an.[1] Auf die Höhe des erzielbaren Einzelveräußerungspreises kommt es nicht an.[...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.3.4 Sonderfall unfertige Bauaufträge

Eine letzte Besonderheit der steuerrechtlichen verlustfreien Bewertung betrifft die Behandlung unfertiger Bauaufträge. Bei diesen sind handelsrechtlich Verluste aufgrund nicht kostendeckender Veräußerungserlöse vorrangig durch eine Niederstwertabschreibung zu erfassen. Übersteigt der Verlust die am Abschlussstichtag aktivierten Herstellungskosten, ist der überschießende Betr...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 3 Zuschreibungen

Vorratsgüter sind in der Handelsbilanz zuzuschreiben, wenn auf diese Vermögensgegenstände in der Vergangenheit eine Niederstwertabschreibung vorgenommen worden ist, der Grund für diese Abschreibung zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen ist und die Vermögensgegenstände am Abschlussstichtag noch zum Betriebsvermögen gehören. Die Obergrenze der Bewertung bilden die ursprün...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.3 Verlustermittlung

2.3.1 Wiederbeschaffungskosten Die steuerrechtlichen Grundsätze zur Bestimmung des Teilwerts von Vorratsgütern über deren betriebsindividuelle Wiederbeschaffungskosten entsprechen jenen des Handelsbilanzrechts. Die Rechtsprechung erkennt jedoch nur nachhaltig gesunkene Wiederbeschaffungskosten als Grund für Teilwertabschläge an.[1] Auf die Höhe des erzielbaren Einzelveräußeru...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.3.2 Wiederherstellungskosten

Die Wiederherstellungskosten sind für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung stets auf Vollkostenbasis zu ermitteln. Sie umfassen sämtliche aktivierungsfähigen Herstellungskostenbestandteile nach § 255 Abs. 2 HGB sowie bereits angefallene Verwaltungsgemein- und Vertriebskosten.[1] Maßgeblich sind die betriebsindividuellen Verhältnisse. Günstigere Produktionsmöglichkeiten i...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.1.2 Gewerbesteuerliche Teilwertabschreibung

Rz. 255 Eine Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung, die aufgrund von Verlusten des Organs vorgenommen wird, darf sich nicht mindernd auf den Gewerbeertrag auswirken, auch wenn die Teilwertabschreibung bilanzsteuerrechtlich anzuerkennen ist. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages des Organträgers sind diese Verluste wieder hinzuzurechnen, wenn sich die negativen Ergeb...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 182 Eine Teilwertabschreibung ist steuerrechtlich immer dann möglich, wenn der Teilwert unter den Buchwert gesunken ist und eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.[1] Gem. R 14.7 Abs. 3 KStR 2015 ist eine Teilwertabschreibung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG auf die Organbeteiligung bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Kein...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.6 Verunglückte Organschaft

Rz. 187 Liegt mindestens eine Voraussetzung der Organschaft von Beginn des Organschaftsverhältnisses an nicht vor oder entfällt während des Organschaftsverhältnisses eine der Voraussetzungen der Organschaft, weil z. B. die Organgesellschaft entgegen § 301 AktG vorvertragliche offene und versteuerte Rücklagen an den Organträger abführt und somit der Gewinnabführungsvertrag ni...mehr

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Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Kommentar Ein Schreiben des BMF stellt Fälle dar, in denen eine Nichtbesteuerung von Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen aus Billigkeitsgründen in Betracht kommt. Der Anwendungsbereich des Schreibens ist indes eng. Billigkeitsregelung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Zinsen Erhält ein Steuerpflichtiger Zinsen auf Steuererstattungen gemäß § 233a AO sind...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.6.2 Steuerliche Zulässigkeit

Als steuerliches Verbrauchsfolgeverfahren hat der Gesetzgeber allein das Mengen-Lifo-Verfahren zugelassen.[1] Das Wahlrecht zur Anwendung der Lifo-Methode kann in der Steuerbilanz unabhängig von der handelsrechtlich gewählten Methode ausgeübt werden. Die (Einzel-) Bewertung nach einer (glaubhaft gemachten) tatsächlichen Verbrauchsfolge bleibt dem Steuerpflichtigen unbenommen...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.3 Zeile 28

In Zeile 28 sind die steuerfreien Teile der Bezüge nach § 3 Nr. 40 EStG aufzuführen. Dieser Sachverhalt kann nur auftreten, wenn der Organträger eine Personengesellschaft ist, an der eine Organgesellschaft beteiligt ist. Dann kann der Organträger dieser Organgesellschaft eine natürliche Person sein. Soweit an der Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, g...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.9 Zeile 32

In diese Zeile sind die Abschreibungen der Organgesellschaft einzutragen, soweit sie bei der Bemessungsgrundlage der Zinsschranke (dem EBITDA) zu berücksichtigen sind. Dies sind die linearen Abschreibungen nach § 7 EStG, die Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG und die sog. Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG. Der Betrag wird nach § 14 A...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.5 Zeile 5

In Zeile 5 ist der Veräußerungspreis aller im Vz 2020 veräußerten Betriebe einzutragen. Sind Betriebe aufgegeben worden, ist mangels eines Veräußerungserlöses der Betrag anzugeben, zu dem das Betriebsvermögen in das sonstige Vermögen der Körperschaft überführt worden ist (z. B. bei Aufgabe eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer steuerbefreiten Körperschaft). Das ist ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 5.2 Zeile 37

In diese Zeile sind die Abschreibungen einzutragen, soweit sie bei der Bemessungsgrundlage der Zinsschranke (des EBITDA) zu berücksichtigen sind. Dies sind die linearen Abschreibungen nach § 7 EStG, die Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG und die sog. Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG. Nicht anzusetzen sind Sonderabschreibungen, erhöh...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.9 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 58)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 3.2 Organschaft

Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft in ein anderes inländisches gewerbliches Unternehmen (Organträger) in der Weise eingegliedert ist, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht und die Organgesellschaft wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Erfor...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 61–68a)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1037 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einzelheiten zur Wahl der Gewinnermittlungsart siehe → Tz 978 ff. Rz. 1038 Steuerpflichtig...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1077 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 3.2 Investorenseite (Darlehensgeber)

Demnach ist die Darlehenssumme beim Darlehensgeber, der diese im Rahmen seines Unternehmens überlässt, in der Steuerbilanz als Forderung (sonstiger Vermögensgegestand) mit den Anschaffungskosten (Nennbetrag) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen. Der Nennbetrag muss auch dann angesetzt werden, wenn der Auszahlungsbetrag aufgrund eines Disagios darunter liegt. In Höhe der Dif...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Teilwertabschreibung auf die Darlehensforderung

Rn. 97 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung ist, dass die Teilwertabschreibung dem Grunde nach zulässig ist ( Pung in D/P/M, § 3c EStG Rz 88, 84. EL). Nach § 253 Abs 3 S 5 HGB idF BilRUG setzt eine Teilwertabschreibung auf die Darlehensforderung eine voraussichtlich dauernde Wertminderung voraus (zur Teilwertabschreibung s auch BMF 16.07.2014, BStBl I 2014, 1162 Rz 20).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Steuerfreiheit des Wertaufholungsgewinns

Rn. 109 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach § 3c Abs 2 S 5 EStG nF ist ein späterer Wertaufholungsgewinn auf die Forderung steuerfrei, soweit die vorangegangene Gewinnminderung aufgrund des § 3c Abs 2 S 2 EStG nF nicht geltend gemacht werden konnte. Es ist folgerichtig, dass bei einer vorangegangenen Teilwertabschreibung, die steuerlich zu 40 % unbeachtlich war, eine nachfolgend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Escape-Klausel (Fremdüblichkeit) nach § 3c Abs 2 S 3 EStG

Rn. 102 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 3 EStG nF eröffnet – vergleichbar zu § 8b Abs 3 S 6 KStG – die Möglichkeit, die Fremdüblichkeit der Darlehensvereinbarung nachzuweisen (sog Escape-Klausel). Die Regelung des § 8b Abs 3 S 4ff KStG wurde im Zuge des JStG 2008 neu eingefügt und erfolgte als Reaktion auf die Entscheidung des BFH v 14.01.2009, I R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 152 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 8 EStG nF wurde mit dem UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858, vormals § 3c Abs 2 S 2 EStG aF) zu Verhinderungen von missbräuchlichen Gestaltungen bei abführungsbedingten Teilwertabschreibungen auf eine Organbeteiligung eingefügt. Nach dem damaligen Organschaftsmodell konnte die Aufdeckung stiller Reserven ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Forderungen aus Rechtshandlungen vergleichbar einer Darlehensgewährung

Rn. 87 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das anteilige Abzugsverbot der Vorschrift des § 3c Abs 2 S 4 EStG nF erstreckt sich auch auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die wirtschaftlich mit einer Darlehensgewährung vergleichbar sind. Unklar ist, welche Forderungen von dieser Neuregelung erfasst werden. Nach der Gesetzesbegründung zur entsprechenden Vorschrift des § 8b Abs 3 S 7 KS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 73 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Gem Art 16 Abs 1 iVm Art 4 Nr 4 b ZollkodexAnpG trat die neue Fassung des § 3c Abs 2 S 2–6 EStG mit dem Tag der Verkündung des Gesetzes am 30.12.2014 in Kraft (BGBl I 2014, 2417). § 52 Abs 5 S 2 EStG ordnet an, dass die neue Fassung des § 3c Abs 2 EStG erstmals für Wj anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Für Wj, die vom Kj abwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zielsetzung der Vorschrift

Rn. 70 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der seinerzeitigen Verwaltungsauffassung zu § 3c Abs 2 EStG aF konnten BV-Minderungen aufgrund eines Forderungsverzichts oder einer Teilwertabschreibung auf nicht fremdüblich ausgestaltete Darlehen lediglich zu 60 % geltend gemacht werden, da ein "wirtschaftlicher Zusammenhang" mit teilweise steuerfreien Beteiligungserträgen angenommen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. BV-Minderungen und BA im Zusammenhang mit der Darlehensforderung

Rn. 96 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Eine Gewinnminderung iSd § 3c Abs 2 S 2 EStG nF liegt in folgenden Fällen vor: Teilwertabschreibung, Forderungsverzicht durch den Gesellschafter, Ausfall der Forderung iRd Insolvenz oder Liquidation, Abtretung der Darlehensforderung mit Verlust. a) Teilwertabschreibung auf die Darlehensforderung Rn. 97 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung ist,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligung von mehr als 25 %

Rn. 79 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Voraussetzung für den Anwendungsbereich der Abzugsbeschränkung ist, dass der Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar an der darlehensnehmenden Körperschaft zu mehr als 25 % beteiligt ist. Der Wortlaut der Vorschrift stellt auf die nominelle Beteiligung am Grund- oder Stammkapital ab. Gemäß § 39 AO ist das wirtschaftliche Eigentum maßgeblic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Ausgaben

Rn. 36 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Begriff der Ausgaben ist weit auszulegen und wirtschaftlich zu verstehen. Nach dem Wortlaut sind Ausgaben alle BA (§ 4 Abs 4 EStG) und WK (§ 9 EStG) einschließlich vorab entstandener und nachträglicher BA/WK. Der Begriff der Ausgaben iSd § 3c Abs 1 EStG umfasst nicht nur abgeflossene Ausgaben iSv § 11 Abs 2 EStG, sondern auch jede gewinn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Teilwertabschreibung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Tw-Abschr s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Abschreibungen".mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.3 Anteile an der Komplementär-GmbH

Rz. 104 Die GmbH & Co. im weiteren Sinne (Rz. 10) und die Einheitsgesellschaft /Rz. 50f.) sind in Bezug auf die Behandlung der Anteile an der Komplementär-GmbH unproblematisch. Im ersten Fall zählen sie zum Vermögen dritter Personen und sind bei diesen ertragsteuerlich zu erfassen, im zweiten Fall gehören sie zum Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. und sind schon aus diesem G...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt...mehr

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Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedenen Umlaufvermögens gehören

Leitsatz 1. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen, soweit sie in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens einzubeziehen sind. 2. Insoweit reicht es aus, dass die Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten akt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage vor Inkrafttreten des § 8 Abs 7 InvStG aF (dh vor dem 14.12.2010)

Rn. 115 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 8 Abs 7 InvStG aF wurde durch Art 6 Nr 5c des JStG 2010 (v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768) mit Wirkung ab 14.12.2010 (Art 32 Abs 1 des G) neu eingefügt und verwies für Verluste aus der Rückgabe, Veräußerung oder Entnahme von Investmentanteilen sowie auf Verluste durch Teilwertabschreibung bei Investmentanteilen auf § 15b EStG. Rn. 116 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage nach Inkrafttreten des § 8 Abs 7 InvStG aF (ab dem 14.10.2010 und bis 31.12.2017)

Rn. 117 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 8 Abs 7 InvStG aF (anzuwenden bis 31.12.2017, s Rn 69) ordnete die "sinngemäße" Anwendung des § 15b EStG an (= Rechtsgrundverweis, glA Jansen/Lübbenhüsen, FR 2011, 512, die den Verweis für weitgehend leerlaufend halten) für folgende "Verlust-Tatbestände":mehr