Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 12/2020, Zur Wirksamke... / 1 Tatbestand

Herr K. B. (im Folgenden: Erblasser) verstarb zwischen dem 1.1.2019 und dem 18.1.2019. Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Der Beteiligte zu 2) ist ein Bruder des Erblassers. Der Erblasser hinterließ mehrere letztwillige Verfügungen, die am 15.4.2019 vom Nachlassgericht eröffnet worden sind. Durch zwei gleichlautende handgeschriebene und unterschrieben...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1 und Beschwerdeführer war ein Freund der am 3.11.2019 verstorbenen Erblasserin. Der Beteiligte zu 2 war ihr langjähriger Lebensgefährte, mit dem sie seit April 2006 bis einige Wochen vor ihrem Tod zusammenlebte. Am 29.8.2011 errichtete die Erblasserin vor dem Notar Dr. J. L. in N. ein Testament, in dem sie den Beteiligten zu 2 zu ihrem Alleinerben einset...mehr

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ZErb 12/2020, Festsetzung d... / 1 Tatbestand

I. Für die Beteiligte zu 1) besteht seit dem Jahre 2011 eine umfassende gesetzliche Betreuung, die auch den Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" umfasst. Die Betreuung wird durch ihre zwei Schwestern geführt. Am 16.5.2018 verstarb der Vater der Beteiligten zu 1). Die Mutter der Beteiligten zu 1) war vorverstorben. Mit notariellem Testament vom 17.2.2012 hatte der Vater de...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 2. EStG

Im EStG ist die unentgeltliche Übertragung gegen Versorgungsleistungen inzwischen sachlich eingeschränkt worden, so dass privat gehaltene Immobilien im Hinblick etwa auf § 23 EStG nicht darunterfallen. Es liegt damit uneingeschränkt Teilentgeltlichkeit vor, wenn nicht im Einzelfall, wie etwa nach neuerer Rechtsprechung, bei einer nicht vermieteten, eigengenutzten Zweitwohnun...mehr

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ZErb 12/2020, Gewinne und G... / V. Handlungsempfehlung und Formulierungsvorschlag

In Hinblick auf die Streitanfälligkeit der Verteilung von Gewinnen und Gewinnvorträgen zwischen Erben und Vermächtnisnehmer und in Hinblick auf etwaige Liquiditätsprobleme, die entstehen können, wenn Erben ungeplant Gewinne für sich beanspruchen und womöglich vor Vermächtniserfüllung noch entsprechende Ausschüttungen beschließen, ist dem Erblasser zunächst zu raten, klare un...mehr

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ZErb 12/2020, Kostenerstatt... / 1 Tatbestand

Die Klägerin nimmt den Beklagten zu 2 (im Folgenden: Beklagter) auf anteilige Kostenerstattung für die Erteilung eines Erbscheins in Anspruch. Der am 25.2.2015 verstorbene Vater der Parteien, der kein Testament hinterlassen hatte, wurde im Wege der gesetzlichen Erbfolge von seiner Ehefrau zu 1/2, den Parteien des Revisionsverfahrens sowie einem weiteren Bruder, dem früheren ...mehr

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ZErb 12/2020, Feststellung ... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten zu 1., 2 und 6. haben in dem vor dem Landwirtschaftsgericht Wildeshausen geführten Feststellungsverfahren die Feststellung ihrer Hoferbenstellung gem. § 11 Abs. 1 g) HöfeVfO hinsichtlich des im Grundbuch von (…) Blatt (…) mit Hofvermerk eingetragenen Hofes des am TT.MM.2015 verstorbenen Erblassers beantragt. Der Hof hat eine Größe von 22,9162 ha und stand s...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 2. Erbfallkosten

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / Leitsatz

Zur Auslegung letztwilliger Verfügungen in dem Fall, dass zwei aufeinanderfolgende Testamente vorliegen und das spätere keinen ausdrücklichen Widerruf des früheren enthält. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 7.9.2020 – 5 W 30/20mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 1. Voraussetzungen und Anwendungsbereich

Wird in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Endentscheidung die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung ausgesprochen, kann zur Durchsetzung dieser Verpflichtung gegen den Verpflichteten ein Zwangsgeld festgesetzt werden (§ 35 Abs. 1 S. 1 FamFG). Voraussetzung für die Festsetzung ist daher stets eine gerichtliche Anordnung über die...mehr

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ZErb 12/2020, Gewinne und G... / 7

Auf einen Blick: Vielfach wird bei der vermächtnisweisen Zuwendung von GmbH-Geschäftsanteilen im Rahmen der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen versäumt, explizite Regelungen zur Behandlung von Gewinnen und Gewinnvorträgen aufzunehmen. Entsprechende Regelungen sollten indessen immer ausdrücklich erfolgen. Hierdurch lassen sich nicht nur vielleicht unerwünschte Folge...mehr

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ZErb 12/2020, Erbrechtssymposium 2020

Am 18.9. und 19.9. fand das 23. Deutsche Erbrecht-Symposium in Heidelberg statt. Doch dieses Jahr war vieles anders. Die DVEV bot die Teilnahme am Symposium erstmals als Parallelveranstaltung an. Neben der Teilnahme vor Ort, mit einem gut durchdachten und umgesetzten Hygienekonzept, konnten Interessierte die Veranstaltung erstmals digital per Live-Stream verfolgen. Um die sic...mehr

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ZErb 12/2020, Gewinne und G... / 1. Erblasser hat Regelung getroffen

Hat der Erblasser ausdrückliche Regelungen zur Verteilung von Unternehmensgewinnen und Gewinnvorträgen getroffen, sind diese beachtlich.[20] Ebenso ist der Erblasserwille maßgeblich, soweit sich dieser durch Auslegung rechtswirksam ermitteln lässt.[21] Insofern ist durch Auslegung zu ermitteln, ob der Begünstigte mit dem Ausgleichsanspruch für den anteiligen laufenden Gewinn...mehr

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ZErb 12/2020, Festsetzung d... / 2 Gründe

II. Die weitere Beschwerde ist aufgrund der Zulassung nach § 81 Abs. 4 S. 1 GNotKG zulässig. Sie ist auch in der Sache begründet und führt zur Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen. Die Erinnerung der Beteiligten zu 1) gegen den der Kostenberechnung vom 11.12.2019 zugrunde liegenden Kostenansatz vom 10.12.2019 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung des Landgerichts, na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.6 Zufallsfunde

Rz. 35 Die Beamten der Steuerfahndung müssen bei einer Durchsuchung keineswegs die Augen verschließen für solche Dinge, die außerhalb des Durchsuchungsbeschlusses liegen. Zufallsfunde, d. h. Gegenstände, die zwar keinen unmittelbaren Bezug zur Untersuchung haben, aber auf die Verübung einer anderen (d. h. Steuer- oder Nicht-Steuer-)Straftat hindeuten, sind gem. § 108 StPO ei...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / I. Die unterschiedliche Rechtsqualität testamentarischer Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

Rz. 1 Zu unterscheiden sind drei Arten des gemeinschaftlichen Testaments bzw. einzelner Anordnungen in einem gemeinschaftlichen Testament: Rz. 2 Einfaches gemeinschaftliches Testament: Es wird auch gleichzeitiges Testament g...mehr

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§ 6 Lebzeitige Feststellung... / 2. Aufhebung eines Ehegatten-Erbvertrags durch gemeinschaftliches Testament

Rz. 10 Sowohl im Erbenfeststellungsprozess als auch selbst im Erbscheinsverfahren kann über die Testierfähigkeit noch lebender Beteiligter Beweis erhoben werden, wenn deren letztwillige Verfügungen von Einfluss auf die Erbfolge sein könnten. Haben sich Ehegatten (oder Verlobte) – auch gleichgeschlechtliche[10] – in einem Erbvertrag bindend gegenseitig zu Erben eingesetzt, so ...mehr

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§ 7 Erbvertragliche Rechtsp... / V. Vergleichbare Situation beim bindend gewordenen wechselbezüglichen gemeinschaftlichen Testament

Rz. 16 Das wechselbezügliche gemeinschaftliche Testament wird nach dem Tod eines der Ehegatten für den Überlebenden von ihnen bindend, § 2271 Abs. 2 BGB. Der BGH neigt dazu, dem durch gemeinschaftliches Testament eingesetzten Schlusserben nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten und der Annahme von dessen Zuwendung seitens des überlebenden Ehegatten ein Anwartschaftsrech...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / II. Gemeinschaftliches Testament und Eheauflösung

Rz. 47 Das Gesetz geht davon aus, dass Eheleute, hätten sie mit dem Scheitern ihrer Ehe gerechnet, entsprechend der Lebenserfahrung kein gemeinschaftliches Testament errichtet hätten.[55] § 2268 Abs. 1 BGB ordnet daher die Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments für den Fall des Scheiterns der Ehe an. § 2268 Abs. 2 BGB gibt die Möglichkeit zur Aufrechterhaltung einze...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / I. Einseitiges Testament und Eheauflösung

1. Rechtskräftige Scheidung Rz. 39 Mit Rechtskraft der Scheidung wird eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB, es sei denn, dass anzunehmen ist, der Erblasser hat die Verfügung auch für diesen Fall getroffen, § 2077 Abs. 3 BGB. § 2077 BGB erweitert damit die Fälle der Unwirksamkeit eines Testaments –...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / VI. Gemeinschaftliches Testament und EuErbVO

1. Unterschiedliche Zulässigkeit in einzelnen Staaten Rz. 26 Nur wenige Rechtsordnungen kennen das gemeinschaftliche Testament. In Deutschland und in Österreich ist es bekannt (§§ 2265 ff. BGB; Art. 583, 1248 ABGB). In common-law-Rechtsordnungen beruhen sog. Mutual wills auf einer Vereinbarung zwischen den Testatoren: Sie können entweder in einer einzelnen oder in getrennten ...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / II. Das wechselbezügliche (korrespektive) Testament

1. Begriff Rz. 3 Unter Wechselbezüglichkeit, die in § 2270 Abs. 1 BGB definiert wird, versteht man die gegenseitige innere Abhängigkeit der beiderseitigen Verfügungen aus dem Zusammenhang des Motivs und wenn "eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll." [1] Beispiel Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Der eine würde den anderen nicht zum Erben einse...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / D. Die Rechtsposition des bindend bedachten Schlusserben bzw. Vermächtnisnehmers in einem wechselbezüglichen gemeinschaftlichen Testament nach dem Tod des Erststerbenden

I. Die Selbstbindung des Erblassers von Todes wegen Rz. 30 Die Bindung von Todes wegen betrifft zwei verschiedene Bereiche des Erbrechts: Letztgenannte Bindung ist Gegen...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 2. Verbot des gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 27 Zahlreiche Rechtsordnungen verbieten gemeinschaftliche Testamente, so ist das gemeinschaftliche Testament bspw. in Frankreich (Art. 968 cc), Belgien (Art. 968, 1097 cc) und Italien (Art. 589, 635 cc) verboten.mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 3. Fehlende Kollisionsregel für gemeinschaftliche Testamente in der EuErbVO

Rz. 28 Das gemeinschaftliche Testament wird in Art. 3 Abs. 1 lit. c EuErbVO als "ein von zwei oder mehr Personen in einer einzigen Urkunde errichtetes Testament" definiert. Andererseits enthält Art. 3 Abs. 1 lit. b EuErbVO eine Legaldefinition für den Erbvertrag, als "Vereinbarung, einschließlich einer Vereinbarung aufgrund gegenseitiger Testamente, die mit oder ohne Gegenle...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / V. Feststellungsinteresse des bindend bedachten Schlusserben bzw. Vermächtnisnehmers nach Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch den überlebenden Ehegatten

1. Die Rechtsposition des Schlusserben vor dem Tod des Erststerbenden Rz. 41 Bei einem Berliner Testament, wonach sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und eine verwandte Person zum Erben des Überlebenden eingesetzt haben, kommt vor dem Tod des Erststerbenden dem eingesetzten Schlusserben keine gesicherte Rechtsposition zu, die materiell gesichert werden könnte oder prozes...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / A. Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

I. Die unterschiedliche Rechtsqualität testamentarischer Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament Rz. 1 Zu unterscheiden sind drei Arten des gemeinschaftlichen Testaments bzw. einzelner Anordnungen in einem gemeinschaftlichen Testament:mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / II. Der einseitige Widerruf eines wechselbezüglichen Testaments bei Testierunfähigkeit des widerrufenden Testators

1. Erforderliche Testierfähigkeit Rz. 16 Ein testierunfähiger Ehegatte kann ein Testament und darin enthaltene wechselbezügliche Verfügungen nicht persönlich widerrufen. 2. Anfechtbarkeit einer testamentarischen Anordnung Rz. 17 Soweit jedoch Gründe bestehen, die den testierunfähigen Ehegatten grundsätzlich zur Anfechtung berechtigen würden, wenn er einen Erbvertrag geschlossen...mehr

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§ 6 Lebzeitige Feststellung... / III. Feststellungsinteresse zu Lebzeiten des Erblassers für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Testaments wg. Testierunfähigkeit

1. Interesse des Erblassers an der Klärung seiner Testierfähigkeit Rz. 9 Seit Jahrzehnten gehen Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass ein Erblasser Klarheit über die Frage seiner Testierfähigkeit schaffen will, falls nach seinem Tode Zweifel auftreten.[9] Deshalb muss auch bereits zu Lebzeiten des Erblassers, an dessen Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserric...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / 1. Rechtskräftige Scheidung

Rz. 39 Mit Rechtskraft der Scheidung wird eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB, es sei denn, dass anzunehmen ist, der Erblasser hat die Verfügung auch für diesen Fall getroffen, § 2077 Abs. 3 BGB. § 2077 BGB erweitert damit die Fälle der Unwirksamkeit eines Testaments – mit Geltung auch für das g...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / III. Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 11 Ein Erbvertrag ist grundsätzlich nicht widerruflich, es sei denn, der Rücktritt wäre vorbehalten worden bzw. es lägen besondere gesetzliche Rücktrittsgründe vor. Dem Erblasser kann entweder ein vertraglich vereinbartes vollständiges oder teilweises Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) oder ein durch Gesetz gewährtes zustehen (§§ 2294 ff. BGB). An dieser Stelle muss dringend da...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / III. Formalien des einseitigen Widerrufs

Rz. 19 Für den einseitigen Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung ist die Form des Rücktritts vom Erbvertrag vorgesehen, §§ 2271 Abs. 1 S. 1, 2296 BGB. Die Widerrufserklärung bedarf der notariellen Beurkundung und muss in Urschrift oder Ausfertigung dem anderen Ehegatten zugehen (Praxis: zugestellt werden). Dies gilt auch für das privatschriftliche gemeinschaftliche Test...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / 2. Vorverlegung des maßgeblichen Zeitpunkts auf Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 41 Nach § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB wird der Zeitpunkt der Rechtskraft über die eheauflösende Entscheidung vorgezogen: Der Eheauflösung steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe vorgelegen haben und der Erblasser die Scheidung entweder beantragt oder ihr gegenüber dem Familiengericht zugestimmt hatte.[50] Die Regelung...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / 3. Scheidung und Wiederheirat

Rz. 52 Lassen sich Eheleute, die ein gemeinschaftliches Testament errichtet haben, scheiden und heiraten sie danach einander wieder, so kann ein gemeinschaftliches Testament, das sie vor der Scheidung errichtet hatten, auch nach der Wiederheirat weiterhin Geltung haben.[61]mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / 4. Aufrechterhaltungswillen – § 2268 Abs. 2 BGB

Rz. 53 Für die Fälle der Eheauflösung und die ihr gleichgestellten Fälle wird das Alles-oder-nichts-Prinzip des § 2268 Abs. 1 abgemildert. Die Verfügungen bleiben insoweit wirksam als anzunehmen ist, dass sie auch für einen solchen Fall getroffen sein würden. Die Aufrechterhaltung ist also keine Folge einer Umdeutung; die Verfügung bleibt vielmehr von vornherein wirksam.[62]...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 1. Begriff

Rz. 3 Unter Wechselbezüglichkeit, die in § 2270 Abs. 1 BGB definiert wird, versteht man die gegenseitige innere Abhängigkeit der beiderseitigen Verfügungen aus dem Zusammenhang des Motivs und wenn "eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll." [1] Beispiel Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Der eine würde den anderen nicht zum Erben einsetzen, wenn...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 3. Die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB

Rz. 9 § 2270 Abs. 2 BGB enthält eine Auslegungsregel, die allerdings nur dann Anwendung findet, wenn die Auslegung keine Klarheit über den Verknüpfungswillen gebracht hat. Es sind Anordnungen, mit denen sich die Erblasser gegenseitig als Erben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt haben oder ein Erblasser den anderen Erblasser und dieser wiederum einen Dritten bedacht hat, der m...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 2. Die Rechtsposition des Schlusserben nach dem Tod des Erststerbenden

Rz. 43 Wie die Rechtsposition des Schlusserben bei wechselbezüglichen Verfügungen ab dem Tod des erststerbenden Ehegatten zu qualifizieren ist, ist streitig. Der überlebende Ehegatte ist gem. §§ 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB an seine Verfügung gebunden. In der Literatur wird die Rechtsstellung des Schlusserben teils als Anwartschaft – nicht Anwartschaftsrecht – bezeichnet,[30...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 1. Die Rechtsposition des Schlusserben vor dem Tod des Erststerbenden

Rz. 41 Bei einem Berliner Testament, wonach sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und eine verwandte Person zum Erben des Überlebenden eingesetzt haben, kommt vor dem Tod des Erststerbenden dem eingesetzten Schlusserben keine gesicherte Rechtsposition zu, die materiell gesichert werden könnte oder prozessual durchsetzbar wäre. Deshalb ist eine Feststellungsklage eines Sch...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 3. Das Feststellungsinteresse des Schlusserben nach dem Tod des Erststerbenden

Rz. 46 Ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO des Schlusserben kann jedoch bejaht werden, wenn unklar ist,mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / 5. Wechselbezügliche Verfügungen

Rz. 55 Die grundsätzliche Möglichkeit, wechselbezügliche Verfügungen inhaltlich aufrechtzuerhalten, ist weitgehend anerkannt. Das gilt nicht nur, wenn beide Ehegatten die Fortgeltung für den Fall der Eheauflösung wollten, sondern – und auch hier ohne Umdeutung – auch dann, wenn nur ein Ehegatte seine wechselbezüglichen Verfügungen aufrechterhalten wissen wollte (die an sich ...mehr

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§ 13 Das selbstständige Bew... / 2. Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 27.1.1997

Rz. 59 Errichtet jemand ein Testament, in dem er zu seinem Erben eine andere Person als den gesetzlichen Erben einsetzt, so hat letzterer zu Lebzeiten des künftigen Erblassers kein schutzwürdiges Interesse daran, im selbstständigen Beweisverfahren durch Einholung eines Sachverständigengutachtens die Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments klären zu lassen...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / 2. Aufhebungsantrag/Scheidungsantrag/Zustimmung zur Scheidung

Rz. 50 Neben den zuvor genannten Auflösungsfällen umfasst die Verweisung auf § 2077 BGB auch die in § 2077 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB der Auflösung gleichgestellten Fälle. Demnach führt eine wirksam erhobene und begründete Aufhebungsklage ebenso wie ein bereits zugestellter und begründeter Scheidungsantrag zur Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments. Hat der andere Ehegat...mehr

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Literaturverzeichnis / 29

Reimann/Bengel/Mayer, Testament und Erbvertrag, 6. Auflage 2015mehr

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§ 6 Lebzeitige Feststellung... / a) Feststellungsinteresse

Rz. 14 Nach der Rechtsprechung besteht ein Feststellungsinteresse für die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Testaments des Betreuten, wenn für diesen aufgrund der bestehenden Testierunfähigkeit keine andere rechtliche Möglichkeit besteht, das unwirksame Testament zu widerrufen. Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge handelt nicht pflichtwidrig, wenn er ...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / V. Feststellungsklagen über erbrechtliche Rechtsverhältnisse zu Lebzeiten des Erblassers

Rz. 6 Für die Beratungspraxis stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit schon zu Lebzeiten eines Erblassers die späteren (Erb-)Rechte potenzieller Erben gesichert werden können.[5] Ob schon zu Lebzeiten des Erblassers erbrechtliche Fragen durch Feststellungsklage geklärt werden können, ist nach § 256 ZPO zu beurteilen. Die Klage muss auf Feststellung des Bestehens oder Ni...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 1. Vertretung des Widerrufsempfängers

Rz. 21 Ist der andere, nicht widerrufende Ehegatte geschäftsunfähig, so ist zu klären, ob der Zugang der Widerrufserklärung auch gegenüber einem gesetzlichen oder gewillkürten Vertreter erfolgen kann. Gehört zum Aufgabenkreis eines für ihn bestellten Betreuers die Vermögenssorge, so kann der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments auch gegenüber dem Betreuer erklärt wer...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / II. Widerruf bei Geschäftsunfähigkeit des anderen Ehegatten

Rz. 7 Ist der andere, nicht widerrufende Ehegatte geschäftsunfähig und gehört zum Aufgabenkreis eines für ihn bestellten Betreuers die Vermögenssorge, so kann der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments auch gegenüber dem Betreuer erklärt werden.[3] Die ganz herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass ein Widerruf auch im Falle der Geschä...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / IV. Feststellung der Unwirksamkeit einer lebzeitigen Verfügung des gebundenen Erblassers?

Rz. 39 Das OLG Düsseldorf bejahte in einer Entscheidung aus dem Jahr 1956 ein rechtliches Interesse für eine Feststellungsklage eines bindend eingesetzten Mit-Schlusserben betr. die Unwirksamkeit einer lebzeitigen unentgeltlichen Veräußerung eines Nachlassgrundstücks als wesentlicher zum künftigen Nachlass gehörender Vermögenswert an einen anderen Mit-Schlusserben unter Umge...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 1. Erforderliche Testierfähigkeit

Rz. 16 Ein testierunfähiger Ehegatte kann ein Testament und darin enthaltene wechselbezügliche Verfügungen nicht persönlich widerrufen.mehr