Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / V. Möglichkeit eines mehrfachen gewöhnlichen Aufenthalts?

Rz. 40 Umstritten war zunächst die Frage, ob im Erbrecht ein mehrfacher gewöhnlicher Aufenthalt vorstellbar ist. Typischerweise werden hier als Problemfälle die sog. Mallorca-Rentner genannt, die gleichermaßen viel Zeit des Jahres in Deutschland wie auch im Süden verbringen, oder die Fälle, in denen eine Person in einem Staat arbeitet und in einem anderen mit der Familie leb...mehr

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Irland / 7. Testamentsvollstreckung

Rz. 103 Durch Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker (executor) bestimmen (siehe Rdn 168 ff.). Soll ein berufsmäßiger executor ernannt werden, empfiehlt sich eine sog. charging clause, derzufolge der Testamentsvollstrecker für seine Arbeit aus dem Nachlass bezahlt wird.mehr

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Italien / VI. Vertragliche Erbfolge (Möglichkeit bindender Verfügungen)

Rz. 175 Das italienische Gesetz verbietet zur Wahrung der jederzeitigen Testierfreiheit und zum Schutz des Erblassers vor Beeinflussung sowohl den Erbvertrag (Art. 458 c.c.)[267] als auch das gemeinschaftliche Testament (Art. 589 c.c.)[268] (siehe Rdn 103). Verboten sind patti istitutivi [269] (über den eigenen Nachlass), patti dispositivi (über voraussichtlich zufallende Erb...mehr

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Norwegen [1] / d) Eingriff in das Recht auf das ungeteilte Gesamtgut durch Testament

Rz. 31 Das Recht auf das ungeteilte eheliche Gesamtgut kann nach § 17 ADL testamentarisch begrenzt werden. Dies ist aber nur zulässig, wenn der überlebende Ehegatte Kenntnis von diesem Testament vor dem Tod des Erblassers erlangt hat. Diese Bedingung gilt allerdings dann nicht, wenn es unmöglich oder unangemessen schwierig war, den Ehegatten über das Testament zu informieren.mehr

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Italien / 1. Testamentsformen

Rz. 96 Das Gesetz unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Testamenten. Ordentliche Testamentsformen sind das eigenhändige und das in notarieller Form errichtete Testament.[147] Rz. 97 Das eigenhändige Testament (testamento olografo) ist vom Erblasser komplett eigenhändig zu schreiben und zu unterschreiben. Es muss auch datiert sein; fehlt das Datum, ist es a...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 2. Mallorca und Menorca

Rz. 54 Das Recht der Erbverträge für die Inseln Mallorca und Menorca ist gemeinsam im zweiten Titel (Art. 5–50) des ErbVG geregelt. In Art. 5 ErbVG ist für alle Erbverträge die Form der notariellen Beurkundung vorgeschrieben. Es handelt sich um ein echtes Formwirksamkeitserfordernis. a) Erbvertrag: Donación universal (Universalschenkung) aa) Grundlagen Rz. 55 Bei der Universalsc...mehr

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Schweiz / f) Anwendbares Güterrecht (Güterrechtsstatut)

Rz. 33 Die für die erbrechtliche Auseinandersetzung zuständigen Schweizer Gerichte und Behörden[77] befassen sich im Falle des Todes eines verheirateten Erblassers grundsätzlich auch mit der güterrechtlichen Auseinandersetzung (Art. 51 Abs. 1 lit. a nIPRG i.V.m. Art. 65a ff. IPRG).[78],[79] Aus Schweizer Sicht ist die güterrechtliche Auseinandersetzung der erbrechtlichen Aus...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Erbschaftsannahme und Ausschlagung

Rz. 160 Das spanische Recht verlangt in romanischer Rechtstradition[246] – anders als das deutsche Recht, wonach das Vermögen des Erblassers mit seinem Tode, jedoch ohne Zutun der Erben auf diese übergeht (§ 1922 BGB) – zunächst die Annahme der Erbschaft, bevor der Erbe etwa aus der Erbschaft erwachsene Rechte ausüben kann. Mit anderen Worten: Mit dem Tod des Erblassers erwi...mehr

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Ungarn / e) Das mündliche Nottestament

Rz. 108 Dem mündlichen Nottestament kommt im System des ungarischen Erbrechts eine Sonderstellung zu. Sein Ausnahmecharakter wird bereits im Gesetz[110] deklariert; es wird auch nach dem Inhalt der Regelung als eine außerordentliche Testamentsform angesehen. Das mündliche Nottestament ist nicht für die Anwendung durch Analphabeten bestimmt; vielmehr ermöglicht es die Testame...mehr

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Belgien / 2. "Tontine" (Zuwachsvereinbarung)

Rz. 237 Bei Übertragung des Eigentums- oder Nießbrauchrechts in Ausführung einer Tontine oder einer Zuwachsvereinbarung, die im Rahmen eines Erwerbs durch eine oder mehrere Personen vereinbart wurden (siehe Rdn 94), fällt keine Erbschaftsteuer an, sondern die Registrierungsgebühr, die sich je nach Region i.d.R. auf 10 oder 12,50 % des Wertes des von Todes wegen übertragenen ...mehr

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Schweiz / c) Vermächtnis (Legat)

Rz. 101 Das Vermächtnis eröffnet dem Erblasser die Möglichkeit, einer Person einen Vermögensvorteil zuzuwenden, ohne sie als Erbin einzusetzen (Art. 484 Abs. 1 ZGB).[172] Die fehlende Erbenstellung des Vermächtnisnehmers hat namentlich zur Folge, dass ihn keine Haftung für Nachlassschulden trifft und dass ihm im Rahmen der Nachlassverwaltung und Erbteilung kein Mitspracherec...mehr

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Frankreich / b) Höhe des Ehegattenerbrechts

Rz. 79 Der überlebende Ehegatte erhält gem. Art. 757–2 C.C. den gesamten Nachlass zu Eigentum, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge oder Eltern hinterlässt. Dies gilt grundsätzlich selbst dann, wenn der Erblasser Geschwister oder Geschwisterkinder hinterlässt. Allerdings bestimmt Art. 757–3 C.C., dass im Falle des Vorversterbens der Eltern gegebenenfalls von Vorfahren – nich...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / I. Internationale Zuständigkeit

Rz. 26 Die internationale Zuständigkeit zur Ausstellung des ENZ folgt der gerichtlichen Zuständigkeit im streitigen Verfahren, Art. 64 EuErbVO. Zuständig sind ausschließlich die Gerichte des Mitgliedstaates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, Art. 4 EuErbVO. Da das Erbstatut gem. Art. 21 Abs. 1 EuErbVO an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblas...mehr

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Monaco / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 13 Das einseitige widerrufliche Testament ist die einzige Art der Verfügung von Todes wegen. Es kann eigenhändig (testament olographe), in notariell beurkundeter Form als öffentliches Testament (testament authentique) oder durch Übergabe an einen Notar in einem verschlossenen Umschlag als sog. geheimes Testament (testament mystique) errichtet werden.mehr

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Belgien / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 158 Ist der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes nicht Einwohner des Königreichs, werden in Belgien nur auf das im Inland belegene Immobilienvermögen des Erblassers Erbschaftsteuern (in diesem Fall Übertragungsteuern (droits de mutation/recht van overgang bij overlijden) genannt) erhoben.mehr

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Bulgarien / I. Anfall des Nachlasses

Rz. 69 Der Erbfall entsteht mit dem Tode des Erblassers. Nachlassgericht ist das Rayongericht, in dessen Bezirk die Erbschaft eröffnet wurde. Bei Eröffnung der Erbschaft von im Ausland verstorbenen Bulgaren bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach ihrer letzten ständigen Adresse in Bulgarien oder nach dem Belegenheitsort der unbeweglichen Sache (Art. 110 bulgZPO). 1. Ann...mehr

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Slowakei / VI. Hauptverfahren

Rz. 152 Der Gerichtskommissar eröffnet das Hauptverfahren, wenn die materiellrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und keine Gründe für die Einstellung des Verfahrens vorliegen.[97] Nach Bestimmung des Kreises der in Betracht kommenden Erben benachrichtigt der Notar i.S.d. § 189 ZPO diese über die Erbschaft und belehrt über die Möglichkeit und die Folgen einer Ausschlagung d...mehr

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Frankreich / d) Weitere Rechte des überlebenden Ehegatten

Rz. 87 Neben dem gesetzlichen Erbrecht stehen dem überlebenden Ehegatten noch andere Vermögensvorteile beim Tod des Erstversterbenden zu. aa) Unterhaltsanspruch des bedürftigen Ehegatten gegen den Nachlass Rz. 88 Zu nennen ist beispielsweise der Unterhaltsanspruch des bedürftigen Ehegatten gegen den Nachlass gem. Art. 767 C.C. Diese Unterhaltsrente muss gem. Art. 767 Abs. 1 C....mehr

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Italien / a) Allgemeines

Rz. 213 Das Verbot der Schenkungen von Todes wegen gilt nach italienischem Recht auch im Gesellschaftsrecht, so dass die Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Gesellschaftsvertrag mortis causa unzulässig ist. Der Gesellschaftsvertrag kann somit nicht den eintrittsberechtigten Erben bestimmen.[352]mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / 1. Allgemeines

Rz. 42 Auch bilaterale Abkommen mit Drittstaaten werden vom Vorbehalt des Art. 75 Abs. 1 UAbs. 1 EuErbVO erfasst.[35] Solche Abkommen bestehen für zahlreiche Mitgliedstaaten. Beispielsweise haben Griechenland und Italien ein Abkommen mit der Schweiz abgeschlossen, das jeweils die Geltung des Heimatrechts auf dem Gebiet des Erbrechts vorsieht. Österreich hat zahlreiche Abkomm...mehr

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Serbien / C. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 8 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Es gelten die Regeln der Repräsentation und der Erbfolge nach Stämmen (Art. 9 serbErbG). Eheliche, nichteheliche und adoptierte Abkömmlinge erben gleichberechtigt. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers; bei Vorversterben eines Elternteils treten dessen Abkömmlinge in den Erbteil jeweils ihres Vorf...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / bb) Beteiligte

Rz. 69 Es handelt sich um einen Erbvertrag,[119] an dem der Erblasser und der Verzichtende zu beteiligen sind. Auf Erblasserseite können alle Aszendenten (Eltern, Großeltern) den Erbverzicht entgegennehmen. Als Verzichtende kommen gemäß Art. 38 ErbVG die noterbberechtigten Abkömmlinge in Betracht.[120] Die Eltern des Erblassers oder sein Ehegatte können mithin nicht durch de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erziehungsrente / Zusammenfassung

Begriff Die Erziehungsrente gehört zu den Renten wegen Todes, aber nicht zu den Hinterbliebenenrenten. Denn anders als eine Witwen-/Witwer- oder Waisenrente wird diese Rente aus der Versicherung des Überlebenden gezahlt. Die Erziehungsrente wird nur selten in Anspruch genommen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Relevante Rechtsgrundlagen zur Erziehu...mehr

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Irland / 1. Erbunwürdigkeit

Rz. 143 In Sec. 120 ISA sind verschiedene Tatbestände der Erbunwürdigkeit (unworthiness to succeed) mit gestuften Sanktionen geregelt. Rz. 144 Eine Person, die des vollendeten oder versuchten Mordes oder des Totschlags an dem Erblasser schuldig ist, verliert sowohl die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge, die legal share und die Antragsberechtigung nach Sec. 117 ISA al...mehr

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Großbritannien: England und... / II. Sonstige Steuern

Rz. 154 Neben der IHT kann die auf Wertsteigerungen erhobene Steuer (Capital Gains Tax – CGT), die in Großbritannien grundsätzlich auf alle Vermögenswerte – mit Ausnahme von englischem Geld, Kraftfahrzeugen, Haushaltsgegenständen von geringem Wert und dem als residence genutzten Wohnheim – ohne zeitliche Beschränkung durch bestimmte Spekulationsfristen erhoben wird, eine Rol...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / C. Die Gesetzesumgehung im internationalen Erbrecht

Rz. 28 Beispiel: Der ursprünglich französische, bei seinem Tode US-amerikanische Staatsangehörige Caron besaß eine an der Côte d’Azur belegene Eigentumswohnung. Er brachte diese in eine amerikanische Corporation ein, um die Entstehung von Pflichtteilen nach dem für in Frankreich belegene Immobilien geltenden französischen Erbrecht zu verhindern. Die Cour de Cassation [61] bes...mehr

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Bosnien und Herzegowina / e) Stiftung

Rz. 70 Es ist möglich, mit einem Testament die Gründung einer Stiftung anzuordnen, Art. 102 ErbG FBuH, Art. 104 ErbG RS, Art. 106 Abs. 2 ErbG BD BuH. Der gesetzliche Regelfall ist die Stiftung für wohltätige bzw. allgemein-nützliche Zwecke, für welche das Gesetz über Vereine und Stiftungen Bosnien und Herzegowinas[66] sowie das Gesetz über Vereine und Stiftungen der Föderati...mehr

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Katalonien / VII. Die Testamentsvollstreckung

Rz. 84 Die Testamentsvollstreckung ist in Katalonien durch einige Besonderheiten gekennzeichnet. Wichtig ist die Regelung der Entlohnung: Die Vergütung beläuft sich auf 5 % des Nachlasses, sofern der Testamentsvollstrecker umfassend beauftragt ist; bis 2009 betrug die Vergütung 10 %. Im Falle einer auf einzelne Bereiche beschränkten Beauftragung beträgt die Vergütung dagegen...mehr

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Luxemburg / 2. Steuertatbestände

Rz. 174 Für die Erbschaftsbesteuerung ist steuerbarer Rechtvorgang der unentgeltliche Übergang des Vermögens von Todes wegen. Rz. 175 Steuergegenstand der Nachlasssteuer sind nur die in Luxemburg belegenen Immobilien. Dazu gehören auch Grundstücke im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft.[88] Bankkonten, Wertpapiere und Depots in Luxemburg eines nicht in Luxemburg Ansäs...mehr

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Portugal / b) Die Stellung des Vorerben

Rz. 95 Das Grundbild des Vorerben portugiesischen Rechts ist geprägt von dessen treuhänderischer Aufgabe, "den Nachlass" zu erhalten (conservar a herança, Art. 2286 CC), damit dieser bei seinem Tod dem Begünstigten (Nacherben) zufällt. Die Verwaltung des Nachlasses obliegt dem Vorerben entsprechend den für den Nießbrauch geltenden Regeln, soweit diese nicht dem Wesen der Vor...mehr

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Italien / 11. Testamentsvollstreckung

Rz. 127 Nach Art. 700 Abs. 1 c.c. kann der Erblasser selbst einen oder mehrere Testamentsvollstrecker (auch einen Erben oder Vermächtnisnehmer) ernennen. Die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers kann er nicht einem Dritten, insbesondere nicht dem Nachlassgericht überlassen; er kann lediglich den Testamentsvollstrecker ermächtigen, andere Personen an seiner Stell...mehr

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Tschechien / e) Auskunft aus dem Testamentsregister

Rz. 92 Zugang zu den Daten des Testamentsregisters haben zu Lebzeiten des Erblassers nur der beurkundende Notar und die Notarkammer. Nach dem Tod des Erblassers, der stets durch eine Sterbeurkunde nachzuweisen ist, erteilt die Notarkammer auf Antrag eines Gerichts oder einer anderen Behörde, auf Antrag des Notars, der als Gerichtskommissar mit der Durchführung des Nachlassve...mehr

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Frankreich / 1. Ehegatte und Partner eines PACS

Rz. 234 Ehegatten (auch gleichgeschlechtliche) und Partner eines PACS sind nach Art. 796–0bis C.G.I. von der Erbschaftsteuer befreit. Bei der Schenkungsteuer beträgt bei Ehegatten und Partnern eines PACS der Steuersatz zwischen 5 % und 45 %, der Höchststeuersatz wird bei einem steuerpflichtigen Erwerb von 1.805.677 EUR erreicht. Der Ehegatte bzw. Partner eines PACS hat nach ...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / a) Der Fall

Rz. 42 Die Kläger machten Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, bei welchem die Ehefrau des Klägers zu 1) und Mutter der Kläger zu 2) und zu 3) als Fahrerin eines Pkw getötet wurde, nachdem sie nach links in eine bevorrechtigte Straße eingebogen und dort mit dem Kraftfahrzeug des Beklagten zu 1) zusammengestoßen war, dessen Haftpflichtversicherer die Bekl...mehr

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Litauen / III. Erbrecht der Verwandten

Rz. 13 Die gesetzliche Erbfolge unterteilt sich in sechs Ordnungen. Gemäß Art. 5.11 lit. BGB erben die folgenden Personen zu gleichen Teilen:mehr

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Belgien / 2. Form und Inhalt

Rz. 163 Erbschaftsteuererklärungen und Übertragungserklärungen sind auf einem besonderen Formular abzugeben. Diese Formulare finden Sie unter folgenden Internetadressen: https://www.minfin.fgov.be/myminfin-web/pages/public/forms (Wallonische Region und Region Brüssel-Hauptstadt[141]) oder https://www.vlaanderen.be/belastingen-en-begroting/vlaamse-belastingen/erfbelasting/de-aa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entwicklungshelfer / 4 Steuerfreie Leistungen

Nach § 3 Nr. 61 EStG sind diverse aufgrund des EhfG gezahlte Leistungen steuerbefreit. Hierzu gehören: nach der Beendigung des Entwicklungsdienstes zu zahlende angemessene Wiedereingliederungshilfen[1], die vom Bund übernommenen Krankheits-, Entbindungs-, Rückführungs- und Überführungskosten[2], Tagegelder bei Arbeitsunfähigkeit[3], Leistungen i. S. d. gesetzlichen Unfallversich...mehr

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Slowenien / VI. Zentrales Testamentsregister

Rz. 71 Die Notarkammer Sloweniens führt seit 15.10.2007[195] ein zentrales Testamentsregister in Form einer Datenbank.[196] Das Testamentsregister enthält Daten[197] über in Form einer notariellen Niederschrift, von einem Rechtsanwalt errichtete sowie gerichtliche Testamente und Daten über bei einem Notar, Rechtsanwalt oder bei Gericht in Verwahrung gegebene Testamente (Art....mehr

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Finnland / II. Abwicklung von in Finnland belegenem Nachlass, wenn der Erblasser außerhalb Finnlands wohnt

Rz. 108 Das Nachlassinventar (siehe Rdn 81 ff.) ist nur in den Fällen zu errichten, in denen der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Finnland hatte.[33] Auf der Basis des Nachlassinventars wird die Erbschaftsteuer erhoben. Das Nachlassinventar ersetzt die Erbschaftsteuererklärung. Rz. 109 Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz außerhalb Finnlands, wird statt der Erricht...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 2. Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt

Rz. 163 Gemäß Art. 36 Abs. 2 lit. a EuErbVO gilt jede Verweisung aufgrund Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers als Bezugnahme auf das Recht der Gebietseinheit, in der der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Konkret bedeutet dies, dass bei einer Verweisung aufgrund von Art. 21 EuErbVO (sei es unmittelbar, sei es aufgru...mehr

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Litauen / VII. Vertragliche Erbfolge

Rz. 60 Anders als z.B. das deutsche Recht sieht das litauische Recht keine Möglichkeit vor, einen Erbvertrag zu schließen. Eine gewisse Ähnlichkeit zum deutschen Ehevertrag weist das gemeinschaftliche Testament auf (siehe Rdn 39 f.). Dieses ist jedoch nur zwischen Ehegatten möglich. Das Testament ist somit in Litauen die einzige Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abz...mehr

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Estland / 2. Erbvertrag

Rz. 41 Ein Erbvertrag[28] wird in notariell beurkundeter Form zwischen dem Erblasser und dem Vertragspartner geschlossen und kann folgende Vereinbarungen beinhalten: Der Erbvertrag...mehr

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Italien / 6. Ergebnis

Rz. 224 Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass alle Gestaltungen,[368] mit denen Vermögen erst mit dem Tod des Vermögensinhabers und am Nachlass vorbei übertragen werden soll, mit Vorsicht zu behandeln sind. Abgesehen von den gesetzlich normierten patti di famiglia und atti di destinazione sind sie immer darauf zu prüfen, ob es sich nicht um Rechtsgeschäfte mortis causa han...mehr

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Italien / a) Allgemeines

Rz. 230 Die italienische Rechtsordnung unterscheidet zwischen der einfachen Annahme (accettazione pura e semplice) und der Annahme unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung (accettazione con beneficio di inventario) als zwei grundlegend verschiedenen Rechtsgeschäften. Während Letztere unter der zusätzlichen Voraussetzung der rechtzeitigen Inventarerrichtung zu einer Trennun...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / V. Eingeschränkte Vererbbarkeit von Grundstücken

Rz. 7 Eine vor allem aus der Perspektive des kontinentalen Rechts ungewöhnliche Regelung besteht in Bezug auf die eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit und Vererbbarkeit von auf dem Gebiet der Republik Belarus belegenen Eigentumsgrundstücken. Grundsätzlich können ausländische Rechtssubjekte kein Eigentum an einem Grundstück erwerben. Ausnahmsweise kann der Eigentumserwerb an ein...mehr

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Deutschland / 1. Voraussetzungen des gesetzlichen Ehegattenerbrechts

Rz. 19 Voraussetzung des Ehegattenerbrechts ist in erster Linie das Bestehen einer wirksamen Ehe mit dem Erblasser im Todeszeitpunkt. Seit dem 28.6.2017 ist "Ehe" im Sinne des Gesetzes eine Ehe zwischen Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts.[14] An einer "Ehe" fehlt es, wenn die Ehe rechtskräftig aufgehoben wurde (§ 1313 BGB) bzw. als Hauptfall dann, wenn die Ehe ...mehr

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Irland / 1. Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 1 Bilaterale Staatsverträge, die das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anwendbare Recht regeln, existieren in Irland nicht. Irland nimmt nicht an der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) teil. Somit gilt auch seit dem 17.8.2015 aus irischer Sicht weiterhin das autonome irische Kollisionsrecht. Rz. 2 Das Internationale Erbrecht ist in Irland nicht kodifiziert un...mehr

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Beitragserstattung / 6 Beitragserstattung in der Rentenversicherung

Rentenversicherungsbeiträge können für folgende Personenkreise erstattet werden[1]: Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben, Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, Witwen, Witwer oder Waisen, wenn wegen nicht erfüllter allgemeiner Wartezeit ein Anspruch ...mehr

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Niederlande / 1. Die gesetzliche Verteilung

Rz. 88 Das niederländische Erbrecht beinhaltet eine gesetzliche Überlebendenregelung für verheiratete Personen mit Kindern. Wenn ein verheirateter Erblasser stirbt, werden der überlebende Ehegatte und die Kinder Erben. Der überlebende Ehegatte wird vom Gesetz jedoch weitgehend bevorzugt, weil er das alleinige Eigentum der Güter des Nachlasses erhält und den Kindern nur ein F...mehr

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Island / 2. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 10 Neben Abkömmlingen erbt der Ehegatte ein Drittel. Durch Änderung des Ehegesetzes wurde im Jahr 2010 die Ehe geschlechtsneutral ausgestaltet. Die Regelungen über die Ehe erstrecken sich seither auch auf alte registrierte Partnerschaften.[7] Hinterlässt der Erblasser keine Abkömmlinge, erhält der Ehegatte die gesamte Erbschaft (Art. 3 Abs. 1 ErbG). Rz. 11 Erbt der überle...mehr