Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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ZErb 11/2021, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

II. Die Klage ist unbegründet. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 26.3.2020 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 13.5.2020 ist nicht zu Lasten des Klägers rechtswidrig und verletzt ihn nicht in seinen Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 FGO. Zutreffend hat der Beklagte die Erbfallkosten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG für den gesamten Erbfall lediglich mit dem Pauschbetrag ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.10 Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 124 Ein vor dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge (Erbfolge, Verschmelzung, Umwandlung, Anwachsung) bekannt gegebener Bescheid wirkt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, doch ist nach § 254 Abs. 1 S. 3 AO ein erneutes Leistungsgebot erforderlich.[1] Rz. 125 Bei der Spaltung tritt keine Gesamtrechtsnachfolge ein. Bei der Abspaltung, Ausgliederung und Vermögensübertragung ...mehr

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FF 11/2021, Anordnung einer... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beteiligte zu 2 strebt die "Aufhebung" der dem Beteiligten zu 1 von der Betroffenen erteilten General- und Vorsorgevollmacht an, soweit sie sich auf die Vermögenssorge erstreckt, und will die Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge, Nachlassangelegenheiten und Geltendmachung von Rechten der Betroffenen gegenüber ihren Bevollmächtig...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass auf Renten wegen Todes das eigene Erwerbseinkommen, Einkünfte, die an dessen Stelle getreten sind (Erwerbsersatzeinkommen) Einkünfte aus Vermögen, das Elterngeld und Aufstockungsbeträge und Zuschläge nach § 3 Nr. 28 EStG angerechnet werden (zur Einkommensanrechnung in der Rentenversicherung vgl. § 97 SGB VI und in der Unfallversicherung § 6...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4.1 Einnahmen aus Kapitalvermögen und Versicherungen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 29 Zu den in § 20 EStG abschließend genannten Einkünften aus Kapitalvermögen (hierfür gilt die Anlage KAP zur Einkommensteuerklärung), die grundsätzlich zu den laufenden Einnahmen i. S. v. § 18b Abs. 2 Satz 5 HS 1 gehören, zählen insbesondere Gewinnanteile (Dividende) und sonstige Bezüge aus Aktien, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und an Erwerbs- u...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.1 Erwerbs-, Erwerbsersatz- und Vermögenseinkommen, Elterngeld

Rz. 3 Auf Renten wegen Todes sind seit 2002 über die bisherigen Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (= Leistungen, die aufgrund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbracht werden, um eigenes Erwerbseinkommen zu ersetzen, vgl. Rz. 13) hinaus nahezu alle Einkommensarten – also auch Vermögenseinkommen – mit Ausnahme der meisten steuerfreien Ein...mehr

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Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt als lex speciales zu § 48 SGB X, dass Einkommensänderungen grundsätzlich nur einmal jährlich, und zwar jeweils zum 1. Juli eines Jahres zu berücksichtigen sind. Das bezieht sich in den Fällen des Abs. 1 HS 1 auf Einkommenserhöhungen und Einkommensminderungen von weniger als 10 % (vgl. Abs. 2 Satz 1 HS 1). Eine Änderung des Einkommens i. S. d. Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.1 Auszahlung der laufenden Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 8 Nach Abs. 1 Satz 1 zahlen die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die laufenden Geldleistungen – mit Ausnahme des Übergangsgeldes (§§ 20, 21 SGB VI i. V. m. §§ 65 ff. SGB IX) – durch die Deutsche Post AG aus. Dies gilt auch für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, soweit diese Leistungen der allgemeinen Rentenversicherung auszuzahlen hat. Die rec...mehr

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Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wie das bei Renten wegen Todes anzurechnende Erwerbs-, Erwerbsersatz- bzw. Vermögenseinkommen i. S. v. § 18a nachzuweisen ist. Waisenrenten sind seit dem 1.7.2015 wegen der Streichung von § 97 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der Einkommensanrechnung ausgenommen. § 18c bezieht sich auf die Ermittlung des Einkommens, wenn es um das erstmalige Zusammentreffe...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.2 Auszahlung von Geldleistungen

Rz. 4 Die Auszahlung von Geldleistungen durch den Renten Service der Deutschen Post AG gemäß § 119 Abs. 1 setzt grundsätzlich einen Zahlungsauftrag des zuständigen Rentenversicherungsträgers voraus, der alle für die Auszahlung und Erfüllung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben enthalten muss (§ 6 Abs. 1 und 2 RentSV). Abweichend von diesem Grundsatz soll der Renten S...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.7.1 Einkommen nach Abs. 1 Satz 2

Rz. 36 Nach Abs. 1 Satz 2 werden von der Einkommensanrechnung ausgenommen: Arbeitsentgelt, das eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn das Entgelt das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nach § 37 SGB XI nicht übersteigt (Nr. 1). Nach dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 wird beim Überschreiten der Grenze das Arbeitsentgelt insgesamt und n...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.8 Ausländisches Einkommen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 38 Ausländisches Einkommen (Erwerbseinkommen, Erwerbsersatzeinkommen, Vermögenseinkommen, Elterngeldleistungen) wird nach Abs. 1 Satz 3 ebenfalls auf die Renten wegen Todes angerechnet, sofern es mit dem inländischen substanziell vergleichbar ist, d. h. die für deutsche Einkünfte typischen Eigenschaften aufweist. Erwerbsersatzeinkommen muss dem Sicherungszweck inländisch...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 18b ist festgelegt, wie das nach § 18a ermittelte Bruttoeinkommen bei einer Rente wegen Todes anzurechnen ist (zum Zusammentreffen von Rente und Einkommen vgl. § 97 SGB VI bzw. §§ 65 Abs. 3, 66 Abs. 2 SGB VII). Rz. 3 Abs. 1 bestimmt entsprechend der Zahlweise der Renten, dass von dem jeweiligen Monatseinkommen auszugehen ist. In den Abs. 2 bis 4 ist geregelt, auf w...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.6 Zusammentreffen von Rente mit Vermögenseinkommen (Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 5)

Rz. 20 Bei diesem Einkommen, das nur bei "neuen" Hinterbliebenenfällen anzurechnen ist (bei Tod des/der Versicherten und Eheschließung nach 2001, vgl. § 114 und Rz. 1 ff.), kommt es darauf an, ob es sich um regelmäßiges, d. h. laufend erzieltes Vermögenseinkommen (z. B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, § 18a Abs. 4 Nr. 2), oder einmalig gezahltes Vermögenseinkommen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 2.1 Berücksichtigung von Einkommensänderungen zum nächstfolgenden 1. Juli

Rz. 5 Einkommenserhöhungen und -minderungen von weniger als 10 % werden ausschließlich von dem der Änderung folgenden 1. Juli an von Amts wegen berücksichtigt. Das bezieht sich auf Veränderungen beim Erwerbseinkommen; beim laufenden Vermögenseinkommen (zum einmaligen Vermögenseinkommen vgl. Rz. 7) und beim Hinzukommen eines weiteren Einkommens; bei dauerhaften Erwerbsersatzeinko...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.1 Sonderzuständigkeit für Leistungen

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist nach Satz 1 der Vorschrift für die Feststellung und Zahlung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig, wenn für einen Versicherten zu irgendeinem Zeitpunkt während seines Versicherungslebens mindestens ein Beitrag aufgrund einer Beschäftigung zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt wor...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.1.2 Begriff des Erwerbsersatzeinkommens (Abs. 3)

Rz. 13 In Abs. 3 sind sämtliche Einkommensarten (abschließende Aufzählung) genannt, die zum sog. Erwerbsersatzeinkommen i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gehören. Seit 2002 zählen dazu nicht nur Leistungen aufgrund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, sondern auch solche auf privatrechtlicher Basis. Erwerbsersatzeinkommen werden nach ihrer Bestimmu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.2 Bedingung (§ 120 Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 11 Bei der Bedingung ist die durch den Verwaltungsakt angeordnete Rechtsfolge von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig. Ist die Bedingung aufschiebend (suspensiv), hängt das Eintreten der von dem Verwaltungsakt beabsichtigten Rechtsfolge von dem Eintritt dieses Ereignisses ab; ist die Bedingung auflösend (resolutiv), endet die Wirkung des Verwaltungsakts mit de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3 Zinsschuldner (Abs. 1 S. 2)

Rz. 30 Zinsschuldner ist nach Abs. 1 S. 2 grundsätzlich derjenige, zu dessen Vorteil die Steuern hinterzogen worden sind. Dies ist der Schuldner der verkürzten Steuern, nicht jedoch die anderweitig an der Steuerverkürzung interessierte Personen. Als Vorteil kann – wie bei der Formulierung des § 371 Abs. 3 AO zur Selbstanzeige – nur ein steuerlicher Vorteil gemeint sein.[1] D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Bestrafung nicht Voraussetzung

Rz. 20 Ohne Bedeutung für die Erhebung von Hinterziehungszinsen ist es, ob wegen der Hinterziehung auch ganz oder z. T. bestraft werden kann und tatsächlich bestraft wird oder worden ist. Eine Bestrafung ist nicht Voraussetzung der Zinspflicht, wenn nur objektiv und subjektiv eine vollendete Steuerhinterziehung vorliegt.[1] Zweifelhaft ist, ob tatsächlich eine schuldhaft beg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 235 AO regelt in Anlehnung an den früheren § 4a StSäumG die Verzinsung hinterzogener Steuern. Insoweit sind die Begründung der Zinspflicht und die Entstehung der einzelnen Zinsbeträge zu unterscheiden. Anders als etwa die Zinsen im Zusammenhang mit Rechtsbehelfsverfahren[1] wird die Zinspflicht selbst bereits mit der Hinterziehung, also vor oder gleichzeitig mit dem ...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.3.1 Fristberechnung

Bei der schenkungsweisen Übertragung von beweglichen Sachen beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt des vollständigen Eigentumsübergangs. Bei Immobilien beginnt die Frist mit der Eintragung ins Grundbuch, also ebenfalls mit dem tatsächlichen Vollzug der Eigentumsübertragung (BGH, NJW 1988, BGH, ZEV 1996, S. 188). Sonderregel bei Schenkungen an den Ehegatten Für Ehegatten gibt es e...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.1.2 Das Pflichtteilsrecht und der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers

Abseits der Detailfragen der beiden zugrunde liegenden Sachverhalte enthält der Beschluss des BVerfG klare Aussagen zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Pflichtteilsrechts und der Ausgestaltungsmöglichkeiten: Die Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG gewährt nicht das (unbedingte) Recht, den vorhandenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert an Dritte zu über...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.2.4 Freiheitsstrafe (§ 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Völlig neu eingeführt wurde der Tatbestand der Pflichtteilsentziehung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Danach kann der Pflichtteil unter folgenden Voraussetzungen entzogen werden: Der Pflichtteilsberechtigte ist wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt oder die Unterbringung des Ab...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.3 Pflichtteilsergänzungsanspruch

Schenkungen des Erblassers schmälern dessen Vermögen. Um zu verhindern, dass durch Schenkungen das Vermögen des Erblassers zu Lasten des Pflichtteilsberechtigten geschmälert wird, sieht § 2325 BGB vor, dass neben dem Pflichtteilsanspruch ein sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht, der die lebzeitigen Schenkungen fiktiv in den Nachlass einrechnet. Nach § 2325 Abs. 3 BGB ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.1 Modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren

Die Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren.[1] Eine solche Vereinbarung ist jederzeit möglich und kann auch noch nach Eingehen der Ehe erfolgen. Das typische Risiko bei einer Ehe, bei der ein Partner Unternehmer bzw. freiberuflich tätig ist, zeigt sich darin, dass oft das Unternehmen/die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung verfolgt das Ziel, Kindern bei Ausfall eines oder sogar beider Elternteile den gewohnten familiären Lebensbereich zu erhalten und sie so in einer ohnehin schwierigen Situation nicht noch mit einer fremden Umgebung zu konfrontieren. Insbesondere nach dem Tod eines Elternteils bliebe dem überlebenden, berufstätigen Elternteil vor allem bei kleinen Kindern of...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.3 Aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen

Rz. 7 Als beispielhaft für zwingende Gründe, die zum Ausfall des einen Elternteils führen, werden "gesundheitliche Gründe" angeführt. Hierunter sind u. a. Bettlägerigkeit zu Hause, Krankenhaus- und Kuraufenthalte sowie Rehabilitationsmaßnahmen zu verstehen. Rz. 8 Andere zwingende Gründe können z. B. die Pflege eines schwer erkrankten (Geschwister-)Kindes, Entbindung, Inhaftie...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2.3 Familienfreizeit und Familienerholung (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 15 Die Förderung der Erziehung in der Familie soll ferner durch Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung erfolgen. Urlaub und Ferienveranstaltungen können so eine Erholungsphase bilden, in der belastende Alltagsprobleme für die Familie weniger gegenwärtig sind und durch gemeinsame Erlebnisse, ein engeres Miteinander und neue Eindrücke ein stärkerer Zusammen...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.2 Gewichtige Anhaltspunkte

Rz. 5a Das Jugendamt hat grundsätzlich in eigener Verantwortung die Eignung öffentlicher Hilfen zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung zu beurteilen und sie anzubieten. Andererseits ist dem Familiengericht das staatliche Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG in eigener Verantwortung auferlegt. Es besteht eine Verantwortungsgemeinschaft von Familiengericht und Jugendamt sowie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.5.1.2 Einzelfälle

Rz. 41 Wird eine unwirksame Verfügung von Todes wegen ausgeführt, ist das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich zu beachten, wenn die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des von dem Begünstigten und dem Belasteten anerkannten erblasserischen Willens beruht.[1] Dies gilt auch dann, wenn die Verfügung nur teilweise ausgeführt wird.[2] Ein for...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.4 Eintreten- und Bestehenlassen des wirtschaftlichen Ergebnisses

Rz. 36 § 41 Abs. 1 S. 1 AO setzt voraus, dass die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis eines Rechtsgeschäfts trotz dessen Unwirksamkeit oder Unwirksamwerdens eintreten und bestehen lassen. Die Vorschrift ist damit nur bei Vorliegen eines – wenn auch unwirksamen – Rechtsgeschäfts anwendbar. Sie kann nicht über ein noch gar nicht abgeschlossenes Rechtsgeschäft hinweghelfen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.2 Erbe

Rz. 46 Erbe ist derjenige bzw. sind diejenigen, auf den bzw. die mit dem Tod des Erblassers dessen Vermögen als Ganzes übergegangen ist.[1] Nach dem Erbrecht des BGB kann Erbe jede natürliche oder juristische Person sein, darüber hinaus aber auch jedes andere Gebilde, das zivilrechtlich Träger von Rechten sein kann, z. B Personengesellschaften des Handelsrechts oder nichtrech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.2.2 Einzelsteuern

Rz. 26 Bei der Einkommensteuer endet mit dem Tod des Erblassers dessen subjektive Steuerpflicht. Entsprechendes gilt bei der Körperschaftsteuer mit dem Untergang des Steuersubjekts. Da die ESt und die veranlagte KSt erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstehen[1], ist die Steuer für den letzten Veranlagungszeitraum nach dem von dem Rechtsvorgänger bis zum Wegfall der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ersthelfer / 5 Konsequenzen bei Verstößen

Das Nichtvorhandensein von Ersthelfern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Falle einer Kontrolle durch den technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften können bei Verstößen gegen die Pflicht, Ersthelfer vorzuweisen verschiedene "Sanktionen" erhoben werden. Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 EUR Erhöhung der Beitragssätze durch den Anstieg des betrieblichen Risikos...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 1.3.2 Verhältnis zu § 24 Nr. 2 EStG

Rz. 6 Nach § 24 Nr. 2 EStG gehören Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4 EStG oder aus einem früheren Rechtsverhältnis i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 bis 7 EStG auch dann zu den Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG, wenn sie dem Stpfl. als Rechtsnachfolger zufließen. Rechtsnachfolger i. S. dieser Vorschrift ist in erster Linie der Gesam...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 4 Ausnahme für Zwangsgelder bei der Erbfolge (Abs. 1 S. 2)

Rz. 40 Für den Fall, dass die Gesamtrechtsnachfolge durch Erbfolge eintritt, nimmt Abs. 1 S. 2 Zwangsgelder von dem Übergang auf den Rechtsnachfolger aus. Die Verpflichtung zur Zahlung eines gegen den Erblasser festgesetzten Zwangsgelds geht daher nicht auf den Erben über. Dies gilt auch für den Fall der Nacherbfolge.[1] Die Ausnahme ist deshalb gerechtfertigt, weil das Zwan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 2.1 Begriff der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 10 Der Begriff der Gesamtrechtsnachfolge ist aus dem Zivilrecht übernommen. Er bezeichnet den Fall, dass das Vermögen einer Person als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen übergeht.[1] Anders als die Einzelrechtsnachfolge, die nach dem Spezialitätsgrundsatz die Übertragung jedes einzelnen Vermögensgegenstands nach den dafür geltenden Vorschriften erfordert, vollz...mehr

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ZErb 10/2021, Zu überraschenden Klauseln bei einer Verfügung zugunsten Dritter auf den Todesfall

Leitsatz Eine von der versprechenden Bank im Rahmen einer Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall vorformulierte Klausel, wonach ein Widerruf der Drittbegünstigung bezogen auf das Deckungsverhältnis nur durch eine (schriftliche) Erklärung des Versprechensempfängers gegenüber der Bank erfolgen kann, erweist sich weder als überraschend noch als unwirksam. OLG Dresden, Urt....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Todesfälle

Rn. 195 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 65 Abs 4 EStDV kann das FA im Fall des Todes des Menschen mit Behinderung anstelle der Unterlagen nach Abs 1 und 2 des § 65 EStDV eine gutachterliche Stellungnahme bei der nach § 152 Abs 1 SGB IX zuständigen Stelle einholen.mehr

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ZErb 10/2021, Zu überrasche... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die gegen die beklagte … gerichtete Klage zu Recht als unbegründet abgewiesen. Ein Auszahlungsanspruch im Deckungsverhältnis steht der Klägerin nicht zu. Als mögliche Anspruchsgrundlage für die von der Klägerin geltend gemachte Auszahlung des Prämiensparguthabens hat das Landgericht bea...mehr

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FF 10/2021, Versorgungsausgleich nach Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten

VersAusglG § 31 Leitsatz 1. Die Anwendung des § 31 VersAusglG setzt nicht voraus, dass der Tod eines Ehegatten zu einem Zeitpunkt eintritt, zu dem das Verfahren über den Versorgungsausgleich bereits anhängig ist. (Rn 17) 2. Für die Durchführung des Versorgungsausgleichs werden die auszugleichenden Anrechte des Verstorbenen als fortbestehend fingiert. Die Auflösung einer wegen d...mehr

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ZErb 10/2021, Zu überrasche... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin, Tochter und Alleinerbin der am 11.6.2019 verstorbenen Erblasserin K. S. (Anlage K 2), begehrt von der beklagten … die Auszahlung eines Guthabens, das auf dem der Erblasserin gehörenden X. zu einem Prämiensparkonto mit der Nr. ausgewiesen ist. Am 17.10.2000 schlossen die Erblasserin und die Beklagte einen Prämiensparvertrag, zu dem die Konto-Nr. 0000000000 verg...mehr

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FF 10/2021, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Auf den am 19.5.2014 zugestellten Antrag hat das Bezirksgericht Thalgau (Österreich) die am 9.7.1983 vor dem Standesamt St. Gilgen (Österreich) geschlossene Ehe der in Österreich wohnenden Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) rechtskräftig geschieden. [2] Während der Ehezeit (1.7.1983 bis 30.4.2014; § 3 Abs. 1 VersAusglG) hat der Ehemann, deutscher Staatsang...mehr

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FF 10/2021, Versorgungsausg... / 2 Anmerkung

Im vorliegenden Fall wurde die Ehe bereits im Jahr 2014 im Ausland geschieden. Nachdem der Ehemann im Jahr 2015 verstorben war, beantragte die im Ausland lebende Ehefrau erst im Jahr 2017 beim Amtsgericht – Familiengericht – Schöneberg die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Die Entscheidung des BGH umfasst mehrere praxisrelevante Themen zum Versorgungsausgleich: 1. Anwend...mehr

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FF 10/2021, Versorgungsausg... / Leitsatz

1. Die Anwendung des § 31 VersAusglG setzt nicht voraus, dass der Tod eines Ehegatten zu einem Zeitpunkt eintritt, zu dem das Verfahren über den Versorgungsausgleich bereits anhängig ist. (Rn 17) 2. Für die Durchführung des Versorgungsausgleichs werden die auszugleichenden Anrechte des Verstorbenen als fortbestehend fingiert. Die Auflösung einer wegen der Versorgungsansprüche...mehr

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ZErb 10/2021, Zu überrasche... / Leitsatz

Eine von der versprechenden Bank im Rahmen einer Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall vorformulierte Klausel, wonach ein Widerruf der Drittbegünstigung bezogen auf das Deckungsverhältnis nur durch eine (schriftliche) Erklärung des Versprechensempfängers gegenüber der Bank erfolgen kann, erweist sich weder als überraschend noch als unwirksam. OLG Dresden, Urt. v. 1.7....mehr

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ZErb 10/2021, Zur Testament... / 2 Gründe

II. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Beschwerdeführer ist der Beteiligte zu 1 in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Erblassers. Insoweit ist er zur Erhebung der Beschwerde auch im eigenen Namen befugt (Meikel/Schmidt-Räntsch, GBO, 12. Aufl., § 7 Rn 143). 2. In der Sache führt die Beschwerde zu einem vorläufigen Erfolg. a) Steht einer beantragten ...mehr

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ZErb 10/2021, Anwendbarkeit... / 1 Tatbestand

I. Durch Erbvertrag vom 22.7.1968 hatten sich der Erblasser und seine am 25.6.2016 vorverstorbene Ehefrau wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt. Zum Alleinerben des Längstlebenden war der im Jahre 1959 geborene Sohn des Erblassers berufen worden; zu Ersatzerben für den Fall seines Vorversterbens waren seine Abkömmlinge eingesetzt worden. Ferner hieß es: "Auch behält sich de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) "Für" das Kj

Rn. 885 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der StPfl, der die Übertragung des Kinderfreibetrags beantragt, muss seiner Unterhaltspflicht "für" das Kj im Wesentlichen nachgekommen sein, dies gilt entsprechend auch für den anderen Elternteil, der seiner Unterhaltspflicht nicht im Wesentlichen nachgekommen ist. Maßgebend ist hinsichtlich der Barunterhaltsleistungen die zivilrechtliche ...mehr