Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ländererlasse zur Anwendung... / a) Zugewinngemeinschaft

§ 5 Abs. 1 ErbStG regelt die erbschaft-/schenkungsteuerrechtlichen Folgen des erbrechtlichen Zugewinnausgleichs (gesetzlicher Güterstand von in Deutschland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften; dazu z.B. Gelhaar, ZErb 2016, 10; zum Wahlgüterstand z.B. Reiter, SAM 2015, 99). Nach § 5 Abs. 1 ErbStG gilt im Fall des Todes eines Ehegatten oder Lebenspartners der Betrag n...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung (a... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Erbschaftsteuerreform wurde ab 2009 die Vorschrift des § 13c neu in das ErbStG eingefügt. Durch die Erbschaftsteuerreform 2016 wurde die Vorschrift ohne inhaltliche Änderungen in § 13d ErbStG überführt. Nach § 13d ErbStG werden zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke teilweise steuerbefreit (d. h. es wird ein Verschonungsabschlag i. H. v. 10 % abgezogen). Anw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Demografischer Wandel / 2.2 Lebenserwartung und Mortalität

Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt nach der Sterbetafel 2010/2012 für Jungen knapp 78 Jahre und für Mädchen knapp 83 Jahre (Abb. 5). Die Lebenserwartung der Bevölkerung und der Altersaufbau der Bevölkerung beeinflussen die Zahl der Sterbefälle (Mortalität). Das Geburtendefizit als Differenz zwischen Geburten und Sterbefällen eines Jahrs betrug 2013 212.000. Im Jah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beinaheunfall / 1 Vorliegen eines Arbeitsunfalls

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet. Einen "Unfall" definiert die gesetzliche Unfallversicherung als ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod geführt hat.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Automatische Branderkennung... / 2.3 Rauchwarnmelder

Rauchmelder, die über eine integrierte Energieversorgung (z. B. Batterie) und eine akustische Alarmierungseinrichtung (z. B. piezoelektrische Schallgeber) verfügen und in Wohnungen und wohnungsähnlichen Bereichen zur Branderkennung zum Einsatz kommen, werden als Rauchwarnmelder bezeichnet (Abb. 3). Sie sollen Personen vor den Gefahren eines Brandes frühzeitig warnen und dere...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Einzelfälle

Rz. 7 Fragen zum beruflichen Werdegang, zu Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten und den entsprechenden Zeugnissen sind regelmäßig uneingeschränkt zulässig.[1] Das Gleiche gilt für berufliche und fachliche Fähigkeiten und Erfahrungen des Arbeitnehmers, soweit sie für den zukünftigen Arbeitsplatz Bedeutung haben.[2] Hinweis Das Vorlegen eines gefälschten Arbeitszeugnisses im B...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Persönliche Arbeitsleistungspflicht

Rz. 2 Die Arbeitsleistung hat der Dienstverpflichtete im Zweifel in Person zu leisten. Im Grundsatz ist ihm daher nicht gestattet, die Arbeitsleistung durch andere Personen (Ersatzleute bzw. betriebsfremde Personen) zu erbringen.[1] Das gilt auch, wenn er sich zur Arbeitsleistung lediglich einer Hilfsperson bedient.[2] Ob der Dienstverpflichtete in Ausnahmefällen bei Verhind...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Umschreibung für den Erben nach Beendigung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers (Absatz 2 Satz 1)

Rz. 5 Die Bestimmung regelt ausschließlich, unter welchen Voraussetzungen ein für oder gegen den Testamentsvollstrecker erwirkter Titel für oder gegen den/die Erben vollstreckbar ausgefertigt werden kann. Die Urteile aus den seitens des Testamentsvollstreckers geführten Aktivprozessen über seiner Verwaltung unterliegende Rechte (§§ 2205, 2212 BGB) wirken auch zugunsten des E...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Keine Anwendung des § 726 ZPO wegen Fehlens der Abhängigkeit

Rz. 6 Kein Fall eines bedingten Titels im Sinne der vorstehenden Ausführungen liegt vor in den Fällen der auflösenden Bedingung (bei einem Rentenanspruch der Tod des Gläubigers; die Vollstreckung kann durch die Leistung eines anderen Gegenstands oder die Stellung eines Ersatzmieters abgewendet werden, LG Köln, MDR 1959, 394). Die Beweislast trifft in diesen Fällen den Schuldn...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 6 Die Klausel wird nur auf Antrag des Gläubigers, der die Zwangsvollstreckung betreiben will, erteilt (Zöller/Seibel, § 727 Rn. 23). Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel auch der Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig. Im Mahnverfahren ist Gericht des ersten Rechtszuges das Prozessgericht, wenn gegen den Mahnb...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.4 Begründungsformen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 25 Das Arbeitsverhältnis kommt i. d. R. durch den Abschluss des Arbeitsvertrags zustande. Unter bestimmten gesetzlich normierten Umständen kann ein Arbeitsverhältnis auch aufgrund einseitiger rechtsgeschäftlicher Erklärung des Arbeitnehmers zustande kommen. Der Begründungstatbestand des Arbeitsverhältnisses ist in diesem Fall das Gestaltungsrecht des Arbeitnehmers. Gestal...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Beispiele für das Vorliegen der Rechtsnachfolge beim Gläubiger

Rz. 3 Auf Gläubigerseite liegt Rechtsnachfolge vor, wenn eine andere Person in eigenem Namen und eigenen Interesse den Anspruch des im Urteil (bzw. sonstigen Titels) bezeichneten Gläubigers geltend machen kann. Rechtsnachfolger des Gläubigers sind sowohl dessen Gesamtrechtsnachfolger (z. B. der Erbe) als auch Sonderrechtsnachfolger, gleichgültig, ob die Nachfolge unter Leben...mehr

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ZErb 02/2022, EuErbVO: Einordnung eines Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall

Leitsatz 1. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ist dahin auszulegen, das...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / bb) § 6 AStG beim Tod

Für die Nachfolgeplanung ist zu beachten, dass seit 1.1.2007 erstmals in § 6 AStG der Übergang von Todes wegen auf einen Steuerausländer erfasst ist, wie bereits zuvor der als Umgehung der Wegzugsbesteuerung gesehene lebzeitige Übertragungsvorgang.[38] Wenn auch der Übergang von Todes wegen auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person dem Wegzug gleichgestellt ist (§ ...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / 2. Anwendung auf eine Verfügung von Todes wegen

Bei der Beurteilung der Anwendbarkeit der EuErbVO auf eine Verfügung von Todes wegen ergeben sich keine Besonderheiten, soweit es um den sachlichen, räumlich-persönlichen und internationalen Anwendungsbereich geht. Insoweit kann auf die Ausführungen oben III.1.a) verwiesen werden. Der intertemporale Anwendungsbereich der EuErbVO auf Verfügungen von Todes wegen bedarf dagegen...mehr

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ZErb 02/2022, EuErbVO: Eino... / 1 Gründe

Urteil Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b sowie Art. 83 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Vorschuss- und Abschlagszahlungen

Rz. 4 Unter Vorschüssen versteht man Vorauszahlungen des Arbeitgebers auf noch nicht verdienten Lohn.[1] Hierbei erhält der Arbeitnehmer eine Zahlung für eine Forderung, die entweder noch nicht oder nur aufschiebend bedingt entstanden oder zwar entstanden, aber noch nicht fällig ist.[2] Der Arbeitgeber ist zur Vorschusszahlung ohne ausdrückliche oder konkludente Parteiverein...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / b) Intertemporaler Anwendungsbereich

Gemäß Art. 83 Abs. 1 EuErbVO findet die Verordnung auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung, die am 17.8.2015 oder danach verstorben sind. Zutreffend stellt der BGH fest, dass die Verordnung auf die Rechtsnachfolge der Erblasserin Anwendung findet, denn die Erblasserin ist 2017 verstorben.[20] Die Anwendbarkeit der EuErbVO auf die Bindungswirkung des Testaments von 1996...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / a) Anwendbarkeit aufgrund von Art. 83 Abs. 3 Alt. 1 EuErbVO

Wie bereits gezeigt[29] eröffnete Art. 83 Abs. 2 Alt. 1 EuErbVO in dem vom BGH entschiedenen Fall nicht den Anwendungsbereich der EuErbVO. Es war deshalb zu prüfen, ob sich deren Anwendbarkeit aus Art. 83 Abs. 3 Alt. 1 EuErbVO ergibt. Anders als Art. 83 Abs. 2 EuErbVO knüpft Art. 83 Abs. 3 EuErbVO für die Anwendbarkeit der Verordnung nämlich nicht an den Erblasser, sondern a...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / 1. Der regulatorische Rahmen der EuErbVO

Gemäß Art. 22 Abs. 1 EuErbVO kann "[e]ine Person … für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates wählen, dem sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt ihres Todes angehört" (meine Hervorhebung). Die Rechtswahl kann gemäß Art. 22 Abs. 2 EuErbVO ausdrücklich in einer Erklärung in Form einer Verfügung von Todes wegen erfolgen oder muss sich "aus den Best...mehr

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ZErb 02/2022, Wertermittlun... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um einen Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB. Der am XX.XX.2021 verstorbene vormalige Kläger ist der Bruder des Beklagten; beide sind aus der Ehe ihres am XX.XX.1986 verstorbenen Vaters und ihrer am XX.XX.2019 verstorbenen Mutter hervorgegangen. Der vormalige Kläger ist von seiner Ehefrau, A, als Alleinerbin beerbt worden. Die Elte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erbfall

Rn. 648 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Da der Erbe eines selbstständig tätigen Gesamtrechtsnachfolgers in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt (§ 1922 BGB), führt der Tod eines Freiberuflers nicht ohne weiteres zur Betriebsaufgabe. Vielmehr bezieht der Erbe weiterhin laufende betriebliche, ggf bei Fehlen der persönlichen Qualifikation, gewerbliche Einkünfte (BFH BStBl II 1...mehr

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ZErb 02/2022, Einrichtung e... / 1 Gründe

I. Die vor Jahren verstorbene Erblasserin ist in Erbengemeinschaft mit den beiden Beteiligten und zwei weiteren Miterben als Eigentümerin des Grundstücks … in Dormagen eingetragen, wo sie zur Zeit ihres Todes gelebt hatte. Sie ist nach dem gemeinschaftlichen Erbschein des Amtsgerichts Neuss vom 28.6.2001 beerbt worden von ihren acht (sechs davon sind nachverstorben) Geschwiste...mehr

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ZErb 02/2022, EuErbVO: Eino... / Leitsatz

1. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ist dahin auszulegen, dass ein Ve...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / 1. Sachverhalt

Der Beschluss des BGH erging aufgrund einer Rechtsbeschwerde im Rahmen eines Erbscheinverfahrens. Die am 22.5.2017 in Deutschland verstorbene deutsche Erblasserin hatte mit Testamenten von 2011 und 2013 zugunsten der Antragsteller und Beteiligten zu 1 und 2 verfügt. Allerdings hatte sie bereits 1996 gemeinsam, wenn auch in getrennten Urkunden, mit ihrem österreichischen Ehem...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / a) Sonderbetriebsvermögen und qualifizierte Nachfolgeklausel

Ertragsteuerliche Regelungen, jedenfalls soweit sie das Betriebsvermögen (i.S.v. § 12 Abs. 5 ErbStG) betreffen, haben auch ggf. unmittelbare Auswirkungen für die Erbschaftsteuer, im Hinblick auf die verlängerte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz und die an die Bestandsidentität von Betriebsvermögen im ErbStG mit dem Betriebsvermögen im EStG anknüpfende Begünstigungsfähigkeit vo...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / b) Anwendbarkeit aufgrund von Art. 83 Abs. 1 EuErbVO

Damit richtet sich die Anwendbarkeit der EuErbVO auf die Bindungswirkung eines Erbvertrags, der keine Rechtswahl i.S.v. Art. 83 Abs. 2 EuErbVO enthält, allein nach Art. 83 Abs. 1 EuErbVO, wonach die Verordnung nur auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung findet, die am 17.8.2015 oder danach verstorben sind.[32] Danach wäre die EuErbVO auf die Bestimmung des auf die Bin...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / 2. Verfahren

Es war damit darüber zu entscheiden, ob das Testament von 1996 den Testamenten von 2011 und 2013 vorgeht. Das AG (Nachlassgericht) Laufen hat den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 und 2 mit der Begründung zurückgewiesen, die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments von 1996 stehe den späteren Verfügungen entgegen. Es könne offenbleiben, ob sich die Bindungswirku...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / b) Feststellung einer konkludenten Wahl deutschen Rechts

Der BGH begründet seine Annahme einer konkludenten Rechtswahl jedoch ausschließlich mit einem Hinweis auf Erwägungsgrund 39 S. 2 EuErbVO,[44] in dem es heißt, "[e]ine Rechtswahl könnte als sich durch eine Verfügung von Todes wegen ergebend angesehen werden, wenn z.B. der Erblasser in seiner Verfügung auf spezifische Bestimmungen des Rechts des Staats, dem er angehört, genomm...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / II. Vindikationslegat – Besteuerung des Begünstigten als Erbe

Im deutschen BGB wirkt ein Vermächtnis lediglich schuldrechtlich, d.h. der Vermächtnisnehmer erwirbt den Vermächtnisgegenstand nicht unmittelbar mit dem Erbfall, sondern muss den Vermächtnisanspruch gegenüber dem Erben geltend machen (§ 2174 BGB). Damit kommt es immer zu einem Zwischenerwerb des Erben in der Todessekunde aufgrund der dinglichen Gesamtrechtsnachfolge, dem die...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / III. Bindungswirkung und Anwendungsbereich der EuErbVO

Die Bindungswirkung eines Erbvertrags über mehrere Nachlässe wirkt sich im Rahmen der EuErbVO nicht erst bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts (dazu unten IV.), sondern bereits bei der Bestimmung ihres Anwendungsbereichs aus, wobei die Verordnung zwischen der Anwendbarkeit auf eine Rechtwahl (1.) und der Anwendbarkeit auf eine Verfügung von Todes wegen (2.) differenziert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Steuerberaterpraxis und Erbauseinandersetzung, DStZ 1990, 620; Groh, Die Erbauseinandersetzung im ESt-Recht, DB 1990, 2135; Herzig/Müller, Wichtige Konsequenzen des Wandels der Rspr zur Erbauseinandersetzung und vorweggenommener Erbfolge, DStR 1990, 359; Söffing, Vererbung eines Mitunternehmeranteils mittels einfacher und qualifizierter Nachfolgeklausel in zivil- und ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelheiten

Rn. 664 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Freibetrag wird auf jeden Fall unabhängig davon gewährt, ob das gesamte der selbstständigen Arbeit dienende Vermögen, ein selbstständiger Teil hiervon oder nur ein Mitunternehmeranteil veräußert bzw aufgegeben wird. Rn. 665 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Erhöhung des Freibetrages wegen dauernder Berufsunfähigkeit (§ 18 Abs 3 S 2 EStG iVm...mehr

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FF 02/2022, Stichwortkommentar Familienrecht

Grandel/Stockmann (Hrsg)3. Auflage 2021, 1834 Seiten, 128,00 EUR, Nomos Verlag, Baden-Baden Der Kommentar enthält eine hochaktuelle Gesamtdarstellung des materiellen Familienrechts und des Verfahrensrechts nach alphabetisch angeordneten Stichworten. Ich hatte das Vergnügen, die 1. Auflage 2012 auch schon zu rezensieren (vgl. FF 2013, 263). Die 2. Auflage ist vor 7 Jahren ersch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erbfall

Rn. 626 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Mit dem Erbfall tritt der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB; hierzu BFH BStBl II 1973, 544). Daher sieht § 6 Abs 3 EStG für den Erbfall ebenso wie für die Schenkung die Fortführung der Buchwerte vor. Das gilt grundsätzlich auch beim Tod eines Freiberuflers (BFH BFH/NV 1992, 512). Rn. 627 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ritzrow, BE bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StWa 1995, 164f; Depping, Zur Versteuerung von RA-Gebührenvorschüssen, DStZ 1996, 366; Kirnberger, Besteuerung der Testamentsvollstreckervergütung als Einkommen oder Vermögensanfall von Todes wegen, ZEV 2001, 267; Götz/Lipps, "Doppelbesteuerung" von Testamentsvollstreckervergütungen mit ESt und ErbSt?, DB 2004, 675; Feiss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stöcker, Abschreibung eines nach dem Tod des Seniors einer Sozietät erworbenen Praxisanteils, DStZ 1990, 361; Zinn, Zur Frage der Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten als BA bei einem StB, StBp 1990, 66; Felix, Rückstellungen für Nachbetreuung bei Sehhilfen, FR 1991, 221; Richter, Immer Ärger mit der Berufskleidung, typisch!, DStR 1991, 1413; Wolff-Diepenbrock, Zur Auss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitpunkt der Veräußerung

Rn. 610 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Zeitpunkt der Veräußerung und damit der Zeitpunkt der Erzielung des Veräußerungsgewinns ist der, in dem der Veräußerer seine vertraglichen Verpflichtungen wirtschaftlich erfüllt hat, also zB die Nutzungsmöglichkeiten durch Übergabe der Praxisräume, des Inventars und der Kunden- bzw Klientenkartei eröffnet hat (vgl BFH BStBl II 1992, 525...mehr

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ZErb 02/2022, Zur Prüfung d... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1. erstrebt die Löschung des Nacherbenvermerks, der in Abteilung II Nr. 5 des Grundbuchs von … zugunsten der Beteiligten zu 2. und zu 3. eingetragen ist. Dem Löschungsantrag liegt der folgende Sachverhalt zugrunde: Die Beteiligten zu 2. und zu 3. sind Nacherben nach dem Tod ihres Vaters … Dessen zwischenzeitlich ebenfalls verstorbene Ehefrau … (nachfolgend...mehr

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FF 02/2022, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 24.11.2021 – XII ZB 359/21 a) Wurde eine nach früherem Recht ergangene Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits in einem Abänderungsverfahren einer Totalrevision nach § 51 VersAusglG unterzogen, steht für eine weitere Abänderung nicht mehr eine erneute Totalrevision nach § 51 VersAusglG offen, sondern nur noch das Verfahren der Abänderung in Bezug au...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / a) Sachlicher, räumlich-persönlicher und internationaler Anwendungsbereich

Für den sachlichen Anwendungsbereich der EuErbVO spielt die Anzahl der an einer Rechtswahl Beteiligten keine Rolle. Einseitige Verfügungen von Todes wegen sind von der EuErbVO sachlich ebenso erfasst wie Erbverträge i.S.v. Art. 3 Abs. 1 lit. b EuErbVO, zumal Letztere in Art. 25 EuErbVO eine Sonderregelung erfahren. Räumlich-persönlich sind die Kollisionsnormen der EuErbVO ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stöcker, Abschreibung eines nach dem Tod des Seniors einer Sozietät erworbenen Praxisanteils, DStZ 1990, 361; Schürmann/Ahlers, Die Abschreibung des Praxiswertes – Einflussfaktoren und Methoden, DB 1992, 1839; Sander, Abschreibung auf einen eingebrachten Praxiswert durch Sozietätsgründung im medizinischen Bereich, DStR 1993, 1888; Becker/Bur, Weiterhin umstritten: Die Abschreib...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 1. Besteuerung des Vermächtnisnehmers

Im ErbStG ist durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG die Besteuerung des Vermächtnisses der Besteuerung des Erbes gleichgestellt. Da seit 1.1.2009 die Bewertung nach § 12 ErbStG nicht mehr hinsichtlich einzelner Zuwendungsgegenstände zu unterschiedlichen Ergebnissen führen darf (bzw. "soll"), haben sich auch frühere Überlegungen, z.B. ein Vermächtnis oder eine Unterart des Vermächtni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelheiten

Rn. 655 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Wird der Kaufpreis bei der Veräußerung gestundet oder Ratenzahlung vereinbart, so ist der Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht. Die Kaufpreisforderung ist mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen (BFH BStBl II 1968, 653; 1974, 452). Zur Ratenzahlung mit Versorgungscharakter vgl BFH BStBl II 1968,...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / IX. Familie und Paarbeziehung

Im Zentrum des deutschen Rechts steht die "bürgerliche Ehe", die vom Staat registrierte, vom staatlichen Recht gestaltete Ehe, ihr gleichgestellt seit 2002 die eingetragene Lebenspartnerschaft. Der Staat macht heute den Paaren jeglichen Geschlechts und jeglicher sexuellen Orientierung das großartige Angebot, durch ein schlichtes Ja vor einer Behörde sich unter das Dach einer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Weites Verständnis

Rn. 476 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BE sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch die selbstständige Berufstätigkeit veranlasst sind (BFH BStBl II 1990, 1028; 1982, 587; BFH/NV 1991, 537). Sie sind demjenigen zuzurechnen, der einen Tatbestand des § 18 Abs 1 EStG verwirklicht (vgl BFH BStBl II 1990, 939). Ein Leistungsaustausch ist nicht erforderlich (vgl BFH BStBl I...mehr

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FF 02/2022, Der Gesetzgeber... / Beschl. v. 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benac...mehr