Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2020 zum TVöD – ... / 2.2 Auszubildende, Studenten und Praktikanten

Die Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD, die Praktikantenentgelte nach dem TVPöD, die monatlichen Entgelte nach § 8 Absatz 1 Satz 2 TVSöD sowie das monatliche Studienentgelt nach § 8 Absatz 2 TVSöD werden ab April 2021 um 25 Euro und ab April 2022 um weitere 25 Euro erhöht. Das monatliche Studienentgelt (nach Abschluss der BBiG-Ausbildung) gem. § 8 Abs. 2 TVSöD wird ab April 2021 ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2020 zum TVöD – ... / 1 Wesentliche Änderungen durch die Tarifrunde 2020

Am 25.10.2020 haben sich die Tarifvertragsparteien Bund und VKA einerseits sowie ver.di und dbb tarifunion andererseits auf einen Tarifabschluss verständigt. In der diesjährigen Tarifrunde war die Weiterentwicklung der Tarifverträge von den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der schwersten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg aufgrund der Covid-19-Pandemie bestimm...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2020 zum TVöD – ... / 4.2 Zulage für Ärzte im ÖGD

Die der Entgeltgruppe 15 zugeordneten Ärzte und Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst erhalten ab März 2021 eine monatliche Zulage von 300 Euro. Zudem wird die Regelung, nach der die Stufe 5 in der Entgeltgruppe 15 bei Tätigkeiten entsprechend Teil B Abschnitt II Ziffer 1 Entgeltgruppe 15 Fallgruppe 1 als Endstufe gilt, gestrichen. Somit können jetzt auch "Fachärztinnen...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2020 zum TVöD – ... / 15 Altersteilzeit

Die Möglichkeit/der begrenzte Rechtsanspruch zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit oder des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des Bundes und der Beschäftigten der Mitglieder der Mitgliedsverbände der VKA wird bis 31.12.2022 verlängert. Im Übrigen blieben die tarifvertraglichen Voraussetzungen unver...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2020 zum TVöD – ... / 14.1 Entgeltumwandlung für Sachzuwendungen (E-Bike)

Im Bereich der VKA können Bestandteile des Entgelts künftig zur Nutzung steuerlicher Vorteile zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern einzelvertraglich umgewandelt werden. Von der Regelung zur Entgeltumwandlung sind Fahrräder, Lastenräder und Pedelecs (sogenannte "eBikes") erfasst. Die tarifvertragliche Öffnung für derartige Entgeltumwandlungen (Teilverzicht auf Entgelt) ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2020 zum TVöD – ... / 11 Entgelterhöhung TV-Fleischuntersuchung

Auch bei den Stundenentgelten nach § 7 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe a bis d TV-Fleischuntersuchung wurde – wie im TV-V – die Mindesterhöhung von 50 Euro aus dem ersten Erhöhungsschritt eingerechnet. Die Stundenentgelte erhöhen sich mithin ab April 2021 um 1,56 Prozent und ab April 2022 um weitere 1,8 Prozent. Die Entgeltbestandteile nach § 8 Absatz 1 Satz 1, 1. Halbsatz, Absatz 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2020 zum TVöD – ... / 5.2 Einfrieren der Sparkassensonderzahlung

Die allgemeinen Entgelterhöhungen wirken sich außerdem nicht auf die Höhe der Sparkassensonderzahlung aus. Hierfür wurde regelungstechnisch das als Grundlage zur Berechnung der Teile der Sparkassensonderzahlung dienende Monatstabellenentgelt für diese Berechnung reduziert. Das Monatstabellenentgelt zur Berechnung der Sparkassensonderzahlung beträgt somit im Kalenderjahr 2021 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 2.2 Straftaten außerhalb des Arbeitsverhältnisses

Bei außerhalb des Arbeitsverhältnisses begangenen Straftaten gilt der Grundsatz: Wichtig "Der Arbeitgeber ist nicht Sittenwächter des Arbeitnehmers." Deshalb liegt in solchen Fällen ein "wichtiger Grund an sich" allenfalls vor, wenn die Tat konkreten Einfluss auf das Arbeitsverhältnis hat und dieses negativ beeinträchtigt. Das ist der Fall, wenn die Straftat die Arbeitsleistun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nichtbegünstigter Personenkreis

Rn. 21 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zum nichtbegünstigten Personenkreis gehören folgende Personengruppen: Selbstständige, die eine eigene private Altersvorsorge aufbauen können. Sollte sich dieser Personenkreis ebenfalls eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufbauen wollen, besteht die Möglichkeit, auf die Basisrente nach § 10 EStG zurückzugreifen. freiwillig Versicherte ger...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Auszahlungsmodalitäten der ... / 11 Keine Berücksichtigung der Corona – Sonderzahlung bei der Bemessung von sonstigen Leistungen

Die einmalige Sonderzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen (§ 2 Absatz 3 TV Corona-Sonderzahlung 2020). Sie ist daher z. B. kein "monatliches Entgelt" im Sinne von § 20 Absatz 2 Satz 1 TVöD und findet keine Berücksichtigung bei der Jahressonderzahlung und der Sparkassensonderzahlung. Gleiches gilt für die Bemessungsgrundlage für die Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Auszahlungsmodalitäten der ... / 9 Gleichzeitiges Bestehen mehrerer Arbeitsverhältnisse

Bei gleichzeitigem Bestehen mehrerer Arbeitsverhältnisse zu einem oder mehreren Arbeitgebern, für die der TV Corona-Sonderzahlung 2020 gilt, besteht der Anspruch aus dem Tarifvertrag aus jedem Arbeitsverhältnis zeitratierlich entsprechend (§ 24 Absatz 2 TVöD bzw. § 7 Absatz 3 TV-V in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Satz 4 TV Corona-Sonderzahlung 2020).mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Auszahlungsmodalitäten der ... / 1 Geltungsbereich

Erfasst werden alle Beschäftigte, die unter einen der folgenden Tarifverträge fallen: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) (gilt für alle Sparten), einschließlich der Beschäftigten in der Entgeltgruppe 15Ü. Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V), Tarifvertrag für Auszubildende (TVAöD)-Besonderer Teil BBiG und -Besonderer Teil Pflege, Tarifvertrag für ausbildungsinteg...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Auszahlungsmodalitäten der ... / 3 Höhe der Sonderzahlung

Die Höhe der Sonderzahlung ist wie folgt gestaffelt (§ 1 Absatz 1 Satz 2 des TV Corona-Sonderzahlung 2020): für die Entgeltgruppen 1 bis 8/S2 bis S8b/P5 bis P8: einmalig 600,00 Euro, für die Entgeltgruppen 9a bis 12/S9 bis S18/P9 bis P16: einmalig 400,00 Euro und für die Entgeltgruppen 13 bis 15: einmalig 300,00 Euro. Für den Bereich des TV-V entspricht die Entgeltgruppe 9 TV-V ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Auszahlungsmodalitäten der ... / 8 Minijobber

Geringfügig Beschäftigte ("450 – Euro – Jobs") fallen unter den TVöD und haben daher Anspruch auf die Corona – Sonderzahlung. Die Gewährung einer steuerfreien Beihilfe oder Unterstützung im Sinne des § 3 Nummer 11a EStG zählen nach Aussage des Bundesfinanzministeriums nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Sozialversiche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2 Grundnorm des § 30 TVöD/TV-L/TV-H

2.1 Verhältnis zum TzBfG und anderen gesetzlichen Befristungsregelungen Rz. 2 Das TzBfG ist die allgemeine gesetzliche Grundlage für die Befristung von Arbeitsverträgen mit und ohne sachlichen Grund. Seine Befristungsregelungen gelten deshalb auch im Geltungsbereich des TVöD . § 30 Abs. 1 Satz 1 TVöD/TV-L/TV-H verweist hinsichtlich des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.4 Führung auf Probe und auf Zeit

Rz. 33 Die Absätze 3 bis 5 des § 30 TVöD/TV-L/TV-H sind auf Verträge nach § 31 (Führung auf Probe) und § 32 TVöD/TV-L/TV-H (Führung auf Zeit) nicht anwendbar, § 30 Abs. 6 TVöD/TV-L/TV-H. Die §§ 31, 32 sind insoweit speziellere Regelungen für Führungspositionen.[1] Die Regelungen der § 30 Abs. 1 und Abs. 2 TVöD/TV-L/TV-H, d. h. z. B. die bevorzugte Berücksichtigung bei der Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 4 Bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11 Nach § 30 Abs. 2 Satz 2 TVöD sind Arbeitnehmer, die mit Sachgrund auf der Grundlage eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags beschäftigt werden, bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt zu berücksichtigen, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regelung entspricht der Protokollnotiz Nr. 4 zu Nr. 1 SR 2y BAT.[1] Sie gil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 5 Besonderheiten bei Befristungen ohne Sachgrund (Abs. 3)

Rz. 15 Für Befristungen ohne Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. oben Rz. 6), folgende Besonderheiten und Einschränkungen: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses muss mindestens 6 Monate betragen. § 30 Abs. 3 Satz 1 TVöD/TV...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen/BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 Besonderen Teile glei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 8.1 Befristungen ohne Sachgrund

Rz. 22 Bei Befristungen ohne Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) als Probezeit abweichend vom Grundsatz in § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L (nur) die ersten 6 Wochen (§ 30 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L). Diese kurze Frist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2.2 Besonderheiten für (frühere) Angestellte im Tarifgebiet West

Rz. 6 Der TVöD/TV-L schafft ein einheitliches Tarifrecht für Arbeiter und Angestellte und ein weitgehend einheitliches Tarifrecht Ost-West. Die frühere Unterscheidung des BAT nach Arbeitern und Angestellten ist entfallen und durch die Kategorie der "Beschäftigten" ersetzt worden. Für den Geltungsbereich des BAT war das Befristungsrecht in der Sonderregelung 2y (SR 2y) normie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.3 Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Probezeit

Rz. 29 Verträge unter 12 Monaten Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses mit Beschäftigten, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) nach Ablauf der Probezeit ist nach § 30 Abs. 5 Satz 1 TVöD/TV-L nur zulässig, wenn die Vertrag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 7 Besonderheiten für Beschäftigte der Entsorgungsbetriebe

Rz. 21 Die Tarifvertragsparteien des TVöD für den Bereich der Entsorgungsbetriebe haben in § 30.1 TVöD-E von der Öffnungsklausel des § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG Gebrauch gemacht.[1] Danach kann unter anderem die Höchstdauer der Befristung durch Tarifvertrag abweichend vom Gesetz festgelegt werden. Nach § 30.1. Abs. 1 TVöD-E ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2.1 Verhältnis zum TzBfG und anderen gesetzlichen Befristungsregelungen

Rz. 2 Das TzBfG ist die allgemeine gesetzliche Grundlage für die Befristung von Arbeitsverträgen mit und ohne sachlichen Grund. Seine Befristungsregelungen gelten deshalb auch im Geltungsbereich des TVöD . § 30 Abs. 1 Satz 1 TVöD/TV-L/TV-H verweist hinsichtlich des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge ausdrücklich auf die gesetzlichen Regelungen des TzBfG und andere gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-H § 30 Befristete Arbeitsverträge

1 Allgemeines Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen/BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 Besonder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3 Vertragslaufzeit (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 8 Nach § 30 Abs. 2 Satz 1 TVöD/TV-L ist der Abschluss eines kalendermäßig befristeten Vertrags (Zeitbefristung[1]) für die Dauer von mehr als 5 Jahren unzulässig. Diese Regelung entspricht der Protokollnotiz Nr. 2 zur früheren SR 2y Nr. 1 BAT. Sie gilt nur für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 8.2 Befristungen mit Sachgrund

Rz. 23 Bei Befristungen mit Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) als Probezeit in Anlehnung an § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L die ersten 6 Monate. Diese Probezeitdauer ist auch anzunehmen, wenn sich aus dem Arbeitsv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 8.3 Probezeitkündigungen

Rz. 24 Innerhalb der Probezeit kann ein befristeter Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber und vom Beschäftigten ordentlich gekündigt werden. Ob es sich um einen kalendermäßig befristeten oder einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag handelt, ist ebenso gleichgültig wie die Frage, ob es sich um einen Vertrag mit Sachgrund oder ohne Sachgrund handelt. Es gilt eine einheitliche Kündigungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.2 Kündigungsmöglichkeit innerhalb der Probezeit

Rz. 28 § 30 Abs. 4 Satz 2 TVöD/TV-L sieht für befristete Arbeitsverhältnisses mit Beschäftigten, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 24) die Möglichkeit der Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses innerhalb der Probezeit[1] ausdrücklich vor. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 8 Probezeit (Abs. 4)

8.1 Befristungen ohne Sachgrund Rz. 22 Bei Befristungen ohne Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) als Probezeit abweichend vom Grundsatz in § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L (nur) die ersten 6 Wochen (§ 30 Abs. 4 Satz 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3 Beendigung vor Fristablauf

9.3.1 Grundsätzliche Kündigungsmöglichkeit Rz. 27 Befristete Arbeitsverträge können vor Vertragsablauf nicht ordentlich gekündigt werden, sofern nicht die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung tarifvertraglich oder einzelvertraglich vereinbart ist (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Der Kündigungsausschluss betrifft dabei sowohl den Arbeitgeber als auch den Beschäftigten.[1] Die Kündigung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.2 Beendigung bei Zweckbefristung

Rz. 26 Das zweckbefristete Arbeitsverhältnis endet mit Eintritt des bestimmten Ereignisses oder durch Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung (§ 15 Abs. 2 TzBfG). Hinweis Im TVöD wurde nicht die früher in Nr. 7 Abs. 4 SR 2y BAT vorgesehene Ankünd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9 Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses (Abs. 5)

9.1 Beendigung bei Zeitbefristung Rz. 25 Ein kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der im Vertrag angegebenen Befristung. Dies gilt auch, wenn der Angestellte zwischenzeitlich einen Sonderkündigungsschutz erworben hat, z. B. nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.1 Grundsätzliche Kündigungsmöglichkeit

Rz. 27 Befristete Arbeitsverträge können vor Vertragsablauf nicht ordentlich gekündigt werden, sofern nicht die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung tarifvertraglich oder einzelvertraglich vereinbart ist (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Der Kündigungsausschluss betrifft dabei sowohl den Arbeitgeber als auch den Beschäftigten.[1] Die Kündigungsmöglichkeit besteht auch dann, wenn ohne ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.1 Beendigung bei Zeitbefristung

Rz. 25 Ein kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der im Vertrag angegebenen Befristung. Dies gilt auch, wenn der Angestellte zwischenzeitlich einen Sonderkündigungsschutz erworben hat, z. B. nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 6 Besonderheiten für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Länder sowie für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Rz. 19 Für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Länder treffen § 40 TV-L/TV-H Sonderregelungen. Nr. 8 der Sonderregelungen des TV-L bzw. der Sonderregelungen des TV-H modifiziert § 30 Abs. 2 TV-L. bzw. normiert einen zusätzlichen § 30 Abs. 2a TV-H für den Wissenschaftsbereich. Es gelten folgende Grundsätze: Kalendermäßig befristete Arbeitsverträge mit s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.3.2 Befristungsregelungen

Das Arbeitsverhältnis braucht nicht stets auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, sondern kann mit einer Befristungsabrede versehen werden. Es endet dann zu dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Zeitpunkt automatisch und ohne Ausspruch einer Kündigung. Das allgemeine Befristungsrecht ist in § 14 TzBfG geregelt. Im Rahmen von sachgrundlosen Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Promotion ("Qualifizierungsphase")

Rz. 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Promotion können für maximal 6 Jahre befristet beschäftigt werden (§ 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG). Die 6-jährige Frist berücksichtigt, dass wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einzelnen Bereichen erst einmal an die wissenschaftliche Arbeit herangeführt werden müssen, bevor sie beispielsweise eine hinreichend qualif...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 4 Ausnahme: Öffnungsklausel für Tarifverträge

Rz. 25 Die unter dem Geltungsbereich des HRG bereits durch § 57a Abs. 1 Satz 3 HRG vorgesehene Auflockerung der Tarifsperre wird beibehalten. Von den in § 2 Abs. 1 WissZeitVG vorgesehenen Fristen kann für bestimmte Fachrichtungen und Forschungsbereiche durch Tarifvertrag abgewichen werden; außerdem soll die Anzahl der zulässigen Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge fes...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.2 Pflegesatzvereinbarung (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 übernimmt nunmehr im Wesentlichen inhaltsgleich die bisherige Regelung des § 75 Abs. 3 Satz 1 HS 1. Eine Leistung darf auch künftig unabhängig vom Ort der Leistungserbringung grundsätzlich nur dann erbracht werden, wenn eine Vereinbarung mit einem Träger der Sozialhilfe besteht. Eine Vereinbarung ist nicht erforderlich, soweit die häusliche Pflege gemäß §...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
10 Unternehmen im Porträt: ... / 9 Die Buurtzorg-Pioniere – durch selbstverantwortliche Teams zurück zum Sinn der Pflege bei Sander Pflegedienst

Zitat Ich hatte keine Lust mehr auf Pflege und wollte eigentlich etwas anderes studieren. Da hörte ich von dem Buurtzorg-Pilotversuch. Mark Adolph, Altenpfleger bei Sander Pflege Das Badezimmer muss dringend aufgeräumt werden. Der Patient braucht ein neues Bett und abends soll er eine zusätzliche Tablette nehmen. Die Aufgaben in der ambulanten Pflege sind vielfältig. Der 28-jäh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 13.5 Freistellung für gewerkschaftliche Betätigung

Beschäftigte haben keinen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um an Sitzungen des Ortsvorstands ihrer Gewerkschaft teilzunehmen. Dieser Fall ist von § 29 Abs. 4 Satz 1 TVöD, der die Fälle einer möglichen Arbeitsbefreiung abschließend regelt, nicht erfasst. Bei der Festlegung der Arbeitszeit im Rahmen des Direktionsrechts hat der Arbeitgeber seine Leistungsbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 6 Tarifautonomie

Die Ordnung des Arbeitslebens ist grundsätzlich Sache der Koalitionen (Art. 9 Abs. 3 GG). Der Gesetzgeber darf aufgrund der verfassungsrechtlichen Grenzen nur sehr eingeschränkt in bestehende Tarifverträge eingreifen oder Aufgaben den Tarifvertragsparteien entziehen. Aus diesem Recht der Tarifautonomie entsteht das Recht der Koalitionen, Tarifverträge abzuschließen. Eine Gewe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.4.3 Benachteilungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit und ­familienbedingter Beurlaubung (§ 18 BGleiG)

Weitergehend als § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, der sachliche Gründe als Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten ausreichen lässt, ist nach § 18 Abs. 2 Satz 1 BGleiG eine unterschiedliche Behandlung nur gerechtfertigt, wenn zwingende sachliche Gründe vorliegen. Entsprechendes gilt nach § 18 Abs. 2 Satz 2 BGleiG ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.5.2 Rechtsstellung und Ausstattung (§§ 24, 28, 29 BGleiG)

Die Gleichstellungsbeauftragte ist organisatorisch Teil der Personalverwaltung und unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet.[1] Nur bei obersten Bundesbehörden kann sie auch der Leitung der Zentralabteilung zugeordnet werden, § 24 Abs. 1 BGleiG. Sie nimmt eine einer Stabsfunktion vergleichbare Stellung ein. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung ihrer Täti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 7 Tarifeinheitsgesetz

Jahrzehntelang galt in Deutschland der Grundsatz "Ein Betrieb – ein Tarif". Die ständige Rechtsprechung begründete dies damit, dass ein Nebeneinander mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb für den Arbeitgeber unüberwindliche praktische Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Im Jahr 2010 gab das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz der Tarifeinheit auf, weil es keinen übergeo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.4.2 Wechsel zur Vollzeitbeschäftigung, beruflicher Wiedereinstieg (§ 17 BGleiG)

Nach § 17 Abs. 1 BGleiG sind Teilzeitbeschäftigte mit Familien- oder Pflegeaufgaben, die eine Vollzeitbeschäftigung oder eine Erhöhung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit anstreben, und Beurlaubte mit Familien- oder Pflegeaufgaben, die eine vorzeitige Rückkehr aus der Beurlaubung beantragen, bei der Besetzung von Arbeitsplätzen bei gleicher Qualifikation gemäß § 9 BGleiG vorrang...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 11 Bezugnahmeklauseln

Die meisten Arbeitsverträge enthalten eine sog. Bezugnahmeklausel, d. h. im Arbeitsvertrag wird die Anwendung eines Tarifvertrags vereinbart, unabhängig davon, ob der Beschäftigte Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht. Die Arbeitsvertragsmuster des öffentlichen Dienstes enthalten die Formulierung "bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für den öff...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vorübergehende höherwertige... / 6.3 Neufassung des § 14 Abs. 3 TVöD ab dem 1.3.2018

Die Tarifvertragsparteien haben sich im Rahmen von Verhandlungen zur Weiterentwicklung des TVöD auf eine Neuregelung zur Zulage in § 14 Abs. 3 TVöD im Fall einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit sowohl im Bereich des Bundes als auch der VKA geeinigt. Diese Einigung wurde durch den Änderungstarifvertrag Nr. 14 vom 7.2.2017 zum TVöD umgesetzt und tritt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vorübergehende höherwertige... / 6 Höhe der Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD

Wie bereits oben ausgeführt, ist die Höhe der Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD nicht für die gesamte Dauer der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit festgelegt, sondern dynamisch ausgestaltet. Bei der Berechnung der monatlich auszuzahlenden persönlichen Zulage ist zeitabschnittsweise auf die aktuelle Tarifsituation und die aktuellen persönlichen Umstände des Beschäftigten abzu...mehr