Fachbeiträge & Kommentare zu Umlageverfahren

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.20 Zusammenschlüsse zur Umlage von Versorgungslasten (§ 5 Abs. 1 Nr. 20 KStG)

Rz. 281 § 5 Abs. 1 Nr. 20 KStG enthält eine persönliche Steuerbefreiung für Zusammenschlüsse, die die Belastungen aus Versorgungszusagen gegenüber Arbeitnehmern ausgleichen. Bei den Zusammenschlüssen muss es sich um KSt-Subjekte i. S. d. § 1 KStG handeln, weil sonst das KStG nicht anwendbar ist. Mitglieder dieser Zusammenschlüsse dürfen nur juristische Personen des öffentlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.3 Kassen ohne Rechtsanspruch (Unterstützungskassen)

Rz. 33 Als Kassen, "die den Leistungsempfängern keinen Rechtsanspruch gewähren", sind in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG allein die rechtsfähigen Unterstützungskassen aufgeführt. Die in den früheren Fassungen der Befreiungsvorschrift genannten "sonstigen rechtsfähigen Hilfskassen für Fälle der Not oder Arbeitslosigkeit" sind nicht mehr gesondert aufgeführt, weil sie von dem Begriff de...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.4.3 Freibetrag für bestimmte Körperschaften (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewStG)

Rz. 13 Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewStG wird nach der abschließenden Aufzählung nur den Unternehmen i. S. d. § 2 Abs. 3 und § 3 Nr. 5, 6, 8, 9, 15, 17, 21 und 26 bis 29 GewStG sowie den Unternehmen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts gewährt. Er beträgt seit dem Ez 2009 5.000 EUR. Auch in den Fällen des § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewStG ist die Höh...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 500 Dem Erblasser stehen als Mittel für die Weitergabe von Vermögenswerten im Todesfall neben den Verfügungen von Todes wegen auch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts und neben der von § 2301 BGB erfassten Schenkung auf den Todesfall zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere den sog. echten Vertrag zugunsten Dritter.[1] Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbSt...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.1 Überblick

Rz. 114 Nach § 20 Abs. 1 MuSchG entspricht die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld dem Unterschied zwischen dem Höchstbetrag des Mutterschaftsgeldes von 13,00 EUR kalendertäglich und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt während der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist (Bemessungszei...mehr

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Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte seit Inkrafttreten des SGB II am 1.1.1999 die Erstattungspflicht der Unfallversicherungsträger gegenüber der Bundesagentur für Arbeit wegen der Aufwendungen für das Insolvenzgeld und den Umfang der zu erstattenden Aufwendungen. Durch die Änderung im Bereich des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes sind für Unternehmen, die in selbständiger Rec...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Außerbetriebliche Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 8 § 76a Abs. 3 Satz. 1 BetrVG gibt dem Einigungsstellenvorsitzenden und dem betriebsfremden Beisitzer einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit in der Einigungsstelle, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf (LAG Hamm, Beschluss v. 10.2.2012, 10 TaBV 67/11). Bei den vom Betriebsrat bestellten Beisitzern ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss erfo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Aufwendungen für eine gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Träger der GUV sind die > Berufsgenossenschaften. Ergänzend > Sozialversicherung Rz 1, 9. Die Beiträge werden ausschließlich vom ArbG aufgrund eigener gesetzlicher Verpflichtung getragen und im Umlageverfahren erhoben (vgl § 150ff SGB VII); sie sind kein Arbeitslohn (vgl Steuerfreiheit nach § 3 Nr 62 EStG; uE deklaratorisch, siehe auch > Zuku...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 14 Finanzierung der Betriebsrente

Ein Ziel der Reform der Zusatzversorgung war es, den Wechsel von der bisherigen Umlagefinanzierung auf eine kapitalgedeckte Finanzierung einzuleiten. Die neuen Leistungen aus der Zusatzversorgung sollen vom Arbeitgeber mit 4 % aus dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt finanziert werden. Allerdings bestehen bei den jeweiligen Kassen aus den Zeiten vor der Systemumstellung zu...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 14.2 Finanzierung bei den kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtungen

Je nachdem bereits zum Beginn des Jahres 2002 bestehenden Kapitaldeckungsgrades, verläuft die Finanzierung sehr unterschiedlichen. In aller Regel sind die kommunalen Zusatzversorgungskassen nicht in ein kapitalgedecktes Verfahren gewechselt, sondern haben das bisherige Umlageverfahren beibehalten. Daneben wurde in den meisten Fällen ein zweiter – nunmehr kapitalgedeckter – ei...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 3 Reform der Zusatzversorgung – Kapitalgedeckte Finanzierung

Bis zum 31.12.2001 galt in der Zusatzversorgung ein sog. Gesamtversorgungssystem, wonach die gesetzliche Rente durch die Leistung aus der Zusatzversorgung bis zu einer beamtenähnlichen Versorgung aufgestockt wurde. Dabei wurden die Renten so finanziert, dass für die jeweils Versicherten Umlagen gezahlt wurden und diese Beträge dann zur Finanzierung der jeweils laufenden Rent...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 14.1.2 Abrechnungsverband Ost

In dem erst seit 1997 bestehenden Abrechnungsverband Ost ist das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben bzw. zwischen vorhandenem Vermögen und Leistungsansprüchen und Anwartschaften wesentlich günstiger als im Abrechnungsverband West. Hier ist eine raschere Umstellung vom Umlageverfahren auf eine kapitalgedeckte Finanzierung vorstellbar. Der Altersvorsorgeplan enthält für...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 14.1.1 Abrechnungsverband West

Aufgrund der hohen Rentenlasten und Anwartschaften, die nach dem bisherigen Umlagesystem bei weitem nicht durch vorhandenes Kapital gedeckt sind, kommt eine Umstellung auf ein kapitalgedecktes System auf absehbare Zeit nicht in Betracht. Die Umlagefinanzierung muss daher zunächst beibehalten werden. Für den Abrechnungsverband West haben die Tarifvertragsparteien daher die Eck...mehr

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Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Damit wurde der politischen Forderung nach einer einheitlichen Finanzierung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) entsprochen. Rz. 2 Erste Änderungen ergaben sich durch das G...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.1 Einbeziehung in die Förderung nach dem AVmG

Ein wichtiges Ziel der Reform der Zusatzversorgung war, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) beim Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung einzubeziehen. Mit dem Systemwechsel wurde der Weg für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung geebnet. Die freiwillige, steuerlich geförderte E...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2 Finanzierung bei der VBL

Der Altersvorsorgeplan 2001 vom 13.11.2001 regelt in Nr. 1.4, dass die Umlagefinanzierung auch nach dem Systemwechsel beibehalten wird; sie kann schrittweise nach den Möglichkeiten der einzelnen Zusatzversorgungseinrichtungen durch Kapitaldeckung abgelöst werden. Bei der VBL wird die Zusatzversorgung weiterhin vollständig im Umlageverfahren finanziert. Hinsichtlich der Umlag...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.2.4 Gegenwert

Wichtig Der aus der Beteiligung ausscheidende Arbeitgeber bzw. sein Rechtsnachfolger hat für die aus seiner Beteiligung hervorgegangenen derzeitigen und künftigen Rentenlasten an die VBL einen sog. Gegenwert zu zahlen. Wesen des Umlageverfahrens ist es, dass die eingezahlten Umlagen zur Finanzierung der gegenwärtig zu leistenden Renten verwendet werden. Ein Deckungskapital zu...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.6 Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen

Im Hochschul- und Forschungsbereich ergibt es sich nicht selten, dass Beschäftigte im Rahmen von zeitlich befristeten Projekten u. Ä. wegen der Befristung des Arbeitsverhältnisses die Wartezeit nicht erfüllen können. Im Ergebnis bedeutete dies, dass diese Arbeitnehmer zwar zu versichern wären, sie aber aufgrund der Befristung in diesem Arbeitsverhältnis keine unverfallbare A...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.1 Abrechnungsverband Ost

In dem seit 1997 bestehenden Abrechnungsverband Ost ist das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben bzw. zwischen vorhandenem Vermögen und Leistungsansprüchen und Anwartschaften wesentlich günstiger als im Abrechnungsverband West. Der Umlagesatz liegt bei 1 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Sanierungsgelder werden im Abrechnungsverband Ost nicht erhoben. Bis 31.1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.12 Mutterschutz

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind regelmäßig Abrechnungen werdender Mütter zu bearbeiten. Viele Fragen des Mandanten tangieren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für sein Unternehmen, wenn er viele Frauen mit Familienplanung beschäftigt, sodass der Steuerberater auf jeden Fall bez. der finanziellen Auswirkungen beraten darf, auch wenn der Mandant die Lohnbuchhaltung sel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / a) Sonderzahlungen und Sanierungsgelder an umlagefinanzierte Pensionskassen

Rz. 14 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Laufende Zuwendungen sind regelmäßig fortlaufend geleistete Zahlungen des Arbeitgebers für eine betriebliche Altersversorgung an eine Pensionskasse, die nicht im Kapitaldeckungsverfahren, sondern im Umlageverfahren finanziert wird. Hierzu gehören insbesondere Umlagen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL – bzw. an eine ko...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / 13. Anwendung des § 40b EStG in der geltenden Fassung

Rz. 83 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 § 40b EStG erfasst nur noch Zuwendungen des Arbeitgebers für eine betriebliche Altersversorgung an eine Pensionskasse, die nicht im Kapitaldeckungsverfahren, sondern im Umlageverfahren finanziert wird (wie z. B. Umlagen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL – bzw. an eine kommunale oder kirchliche Zusatzversorgungskasse)....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / b) Begünstigte Aufwendungen

Rz. 77 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zu den nach § 3 Nr. 56 EStG begünstigten Aufwendungen gehören nur laufende Zuwendungen des Arbeitgebers für eine betriebliche Altersversorgung an eine Pensionskasse, die nicht im Kapitaldeckungsverfahren, sondern im Umlageverfahren finanziert wird (wie z. B. Umlagen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL – bzw. an eine kom...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.4 Finanzierung (Abs. 4)

Rz. 14 Der GKV-Spitzenverband finanziert die Förderung durch eine Umlage, die er von den Krankenkassen erhebt (Satz 1). Der Anteil der einzelnen Krankenkasse richtet sich nach dem Anteil der Versicherten an der Gesamtzahl der Versicherten aller Krankenkassen. Umlagefinanziert ist nur die anteilige Förderung, die von der GKV zu tragen ist. Das Nähere zum Umlageverfahren besti...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schlusszahlung im Umlageverfahren

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Versorgungswerke des öffentlichen Dienstes sind > Pensionskassen. Soweit sie durch Umlagen finanziert werden, werden die für die aktiven ArbN vom ArbG geleisteten Zahlungen nicht für deren spätere Versorgung, sondern unmittelbar zur Finanzierung der Versorgungsleistungen verwendet. Die Höhe der für die aktiven ArbN zu erbringenden Umlagen wird somi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sanierungsgelder

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Sonderzahlungen des ArbG zur Sanierung von Einrichtungen der BetrAV und von Versorgungswerken des öffentlichen Dienstes, die umlagefinanziert sind, gehören grundsätzlich seit 2015 zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (vgl § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 3 Satz 2 HS 2 EStG; zur Rechtsentwicklung vgl § 52 Abs 26a EStG sowie > Arbeitslohn Rz 19). Dies wird da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132e Versor... / 2.2 Vertragspartner

Rz. 5 Auf Seiten der Leistungserbringer kommt als Vertragspartner in erster Linie die KV in Betracht. Sie kann damit ihre Position gegenüber ihren Mitgliedern stärken, weil sie den Vertrag zu einheitlichen Konditionen für die unterschiedlichen ärztlichen Berufsgruppen schließt, die für Schutzimpfungen geeignet sind. Mit "Kassenärztlichen Vereinigungen" in Abs. 1 Satz 1 ist g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufsgenossenschaften

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die BG sind die Träger der im SGB VII geregelten GUV (> Sozialversicherung Rz 1). Sie sind öffentliche Kassen iSd § 3 Nr 12, 13 EStG (> Öffentliche Kasse; H 3.11 LStH). Die BG versichern den > Arbeitgeber gegen Ansprüche der > Arbeitnehmer aus einem Arbeitsunfall. Die erforderlichen Beiträge werden im Umlageverfahren vom ArbG erhoben (> Zukun...mehr

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Jung, SGB VII § 183 Umlageverfahren

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift geht zurück auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Abs. 5 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 5.11.2008 geändert durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130). Abs. 5a und 5b sowie Abs. 6 Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 183 Umlagev... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 Bereiter-Hahn/Mehrtens SGB VII, § 183 Rz. 5. BT-Drs. 16/6520 S. 33. BT-Drs. 17/1684 S. 14. Lauterbach-Roßkopf, UV-SGB VII, § 183 Rz. 37.mehr

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Jung, SGB VII § 183 Umlagev... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift modifiziert die Regelungen der §§ 165 bis 170 im Hinblick auf die beitragsrechtlichen Besonderheiten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.mehr

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Jung, SGB VII § 183 Umlagev... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Auf Basis des Abs. 1 erfolgt das Umlageverfahren der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in vielfacher Abweichung von den unter RZ 2 genannten Vorschriften. Rz. 4 Abs. 2 ermöglicht beispielsweise der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, im Wege der Satzung den gesetzlichen Rahmen der Beitragsgestaltung autonom nach ihren Bedürfnissen auszugestalten und dokum...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 183 Umlagev... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift geht zurück auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Abs. 5 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 5.11.2008 geändert durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130). Abs. 5a und 5b sowie Abs. 6 Satz 3 wurden durch da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 139a Deutsc... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Aufgabenerfüllung und Kostentragung der Deutschen Verbindungsstelle Unfallversicherung-Ausland bezieht auch die landwirtschaftliche Unfallversicherung mit ein, obgleich diese nicht Teil der DGUV ist. Letztere setzt sich aus den gewerblichen Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand zusammen. Die landwirtschaftliche Unfallversic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII 185 Gemeindeu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verweist auf die allgemeinen Vorschriften zur Aufbringung der Mittel die – teilweise mit Modifikationen – zur Anwendung kommen. Keine Anwendung finden die Vorschriften über die Beitragshöhe (§§ 152 bis 163), über die Beitragsberechnung (§ 167) sowie über die Bildung einer Rücklage (§ 172a). Rz. 3a Satz 2 eröffnet die Möglichkeit, kraft Satzung abweichende ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. ABC der Einzelrückstellungen in einem IFRS-Abschluss

Tz. 145 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nachfolgend werden für die Praxis bedeutsame Anwendungsfälle für rückstellungsrelevante Tatbestände diskutiert. Soweit erforderlich, werden die Hinweise zum Ansatz durch solche zur Bewertung flankiert. Tz. 146 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Abbruchkosten/Abbruchverpflichtungen: Der Ansatz einer Rückstellung für Abbruchkosten ist bei Vorliegen eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 82a Ausbil... / 2.3 Landesrechtliche Umlageverfahren

Rz. 7 Während Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 die Berücksichtigung der Ausbildungsvergütung im Rahmen landesrechtlicher Umlageverfahren in der Vergütungsvereinbarung zunächst gänzlich ausschließt, lässt Abs. 3 eingeschränkt und abhängig von eindeutigen Voraussetzungen die Umlage in der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen wieder zu. Die Voraussetzungen knüpfen an die Regelungen der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 82a Ausbil... / 2.2 Ausbildungsvergütung als Bestandteil pflegebedingter Aufwendungen

Rz. 5 In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 13/8941 zu § 82a Abs. 2) wird klargestellt, dass die Ausbildungsvergütung in der Altenpflege den pflegebedingten Aufwendungen zuzuordnen und deshalb in die Entgelte für die allgemeinen Pflegeleistungen einzubeziehen ist. Eingeschlossen ist dabei auch die Ausbildungsvergütung während der fachtheoretischen Ausbildung, auch wenn während ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 82a Ausbil... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Nach § 82a ist die Ausbildungsvergütung berücksichtigungsfähig in der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen bzw. anteilig berücksichtigungsfähig in der auf Pflegebedürftige i. S. d. SGB XI entfallenden Pflegevergütung. Sonderregelungen ergeben sich, wenn die Ausbildungsvergütung durch ein landesrechtliches Umlageverfahren (mit)finanziert wird. Mit der Neuregelung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 82a Ausbil... / 2.5 Änderungen durch das Pflegeberufereformgesetz

Rz. 12 Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe v. 17.7.2017 (Pflegeberufereformgesetz, BGBl. I S. 2581) wurde die Ausbildung neu geregelt. Kern der Reform ist das zum 1.1.2020 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz (PflBG), mit dem die bisherigen 3 Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 82a Ausbil... / 2.1 Ausbildung und Vergütung

Rz. 2 Das Recht der sozialen Pflegeversicherung überträgt den Pflegekassen mittels verschiedener Vorschriften (vgl. §§ 8, 12, § 28 Abs. 3, §§ 69 und 113) eine erhebliche Mitverantwortung bei der Schaffung und Erhaltung qualitativ hochwertiger Pflege. Bestandteil der Qualitätssicherung ist in diesem Zusammenhang die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Altenpf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 177 Begriff... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Rentenlasten gemäß Abs. 1 umfassen nicht die mit deren Gewährung verbundenen Verwaltungskosten. Rz. 4 Unter Ausgleichsjahr gemäß Abs. 2 versteht man das Kalenderjahr, für das die Beiträge im Wege der Umlage nach § 152 festgesetzt werden. § 152 Abs. 1 beschreibt das Verfahren für die Erhebung der Umlage. Danach werden die Beiträge zur Unfallversicherung nicht wie die son...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nichtbegünstigter Personenkreis

Rn. 21 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zum nichtbegünstigten Personenkreis gehören folgende Personengruppen: Selbstständige, die eine eigene private Altersvorsorge aufbauen können. Sollte sich dieser Personenkreis ebenfalls eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufbauen wollen, besteht die Möglichkeit, auf die Basisrente nach § 10 EStG zurückzugreifen. freiwillig Versicherte ger...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lohnfortzahlungsversicherung

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Lohnsteuerlich bleiben die Aufwendungen des ArbG für das Umlageverfahren und die ihm zufließende Erstattung von Aufwendungen ohne Auswirkung. Zu Besonderheiten bei der Umlage 1 > Geringfügige Beschäftigung Rz 13.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind im Allgemeinen deren ArbN; ein Dienstverhältnis zur jeweiligen Kirchengemeinde besteht idR nicht. Sie leisten öffentlichen Dienst (schlichte Hoheitsverwaltung) und erhalten Bezüge aus öffentlichen Kassen. Das hat Bedeutung für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12 Satz 2 EStG;...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Ertragsanteilsbesteuerung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG aF

Rn. 216 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der bis 31.12.2004 geltenden Regelung in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG aF waren Leibrenten insoweit mit dem Ertragsanteil zu besteuern, als in den einzelnen Bezügen Einkünfte aus Erträgen des Rentenrechts enthalten waren. Hierunter fielen zB Sozialversicherungsrenten, die über das Umlageverfahren finanziert wurden, und berufsständische V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Zusatzrenten, deren Beiträge besteuert wurden

Rn. 178 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Zusatzrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sind nicht Teil der nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG der Besteuerung unterliegenden sog Basisversorgung. Die VBL gehört zu den betrieblichen Pensionskassen iSd § 40b EStG. Die von ihr ausgezahlten Renten sind Teil der betrieblichen Altersversorgung und umlag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Renten von ausländischen Versicherungsträgern

Rn. 106 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bezieht ein im Inland wohnender StPfl eine Rente von einem ausländischen Versicherungsträger, unterliegt die Rente grds ebenfalls gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG mit dem darin genannten Besteuerungsanteil oder nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG mit dem Ertragsanteil (s Rn 160ff) der Besteuerung (BFH BFH/NV 20...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10.10.3 Hinweis zum Landespersonalvertretungsrecht

Hinsichtlich der dem Landespersonalvertretungsrecht unterliegenden Einrichtungen gilt es die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zu beachten. So lässt beispielsweise das LPVG Baden-Württemberg in einfach gelagerten Angelegenheiten, zu denen insbes. Routineangelegenheiten gehören, eine Beschlussfassung im schriftlichen oder elektronischen Umlageverfahren zu, wenn bestimm...mehr