Fachbeiträge & Kommentare zu Umlaufvermögen

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 1.2 Konzeption von Steuerstundungsmodellen

Steuerstundungsmodelle sind so konzipiert, dass sie in den ersten Jahren ihres Bestehens, meist in der Rechtsform einer Personengesellschaft, wie z. B. eine GmbH & Co. KG, durch Sonderabschreibungen, Bildung von steuerfreien Rücklagen, z. B. § 7g EStG, oder durch andere gewinnmindernde Maßnahmen, z. B. im Rahmen von selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern, Erwerb...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / Zusammenfassung

Überblick Ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG liegt vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Verlust nur über den Progressionsvorbehalt auswirkt. Die Einführung von § 32b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c EStG, nach dem bei Gewinnermittlung durch Einnahmeübers...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1077 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.6 Informationswert der Bilanzgliederung

Rz. 26 Die Gliederung der Bilanz gem. § 266 HGB macht folgende Informationsaspekte sichtbar: Kenntlichmachen der Sach- und Rechtsnatur der Werteausstattung des Unternehmens: Vermögensseite: Unterteilung in immaterielle Anlagevermögenswerte, Sachanlagevermögen, Finanzanlagevermögen und Umlaufvermögen. Kapitalseite: Unterteilung in Eigenkapital, Sonderposten für bestimmte Investi...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.5.1 Vermögensgegenstände

Rz. 16 Die Aktivseite zeigt die Vermögenspositionen des Unternehmens und informiert über das Investitionsbild eines Unternehmens. Sie gibt Auskunft darüber, in welche Vermögensgegenstände das Unternehmen investiert hat bzw. wofür das Kapital verwendet wurde. Das in den Aktiva der Bilanz ausgewiesene Vermögen ist in 2 Gruppen unterteilt: Anlage- und Umlaufvermögen. Unter der ...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2 Bilanz

Rz. 7 Nach § 247 Abs. 1 HGB wird lediglich gefordert, in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Des Weiteren sind insbesondere der Grundsatz der Vollständigkeit und der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit sowie der Grundsatz der Wesentlichkeit...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.4 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 11 Hinsichtlich der Anforderungen an das Bilanzgliederungsschema unterscheidet § 266 Abs. 1 Sätze 2, 3 HGB 2 Kategorien, die zum einen für kleine Gesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB und zum anderen für mittelgroße und große Gesellschaften nach § 267 Abs. 2, 3 HGB gelten. Mittelgroße und große Gesellschaften haben ebenso wie alle kapitalmarktorientierten AGs bzw. KGaAs g...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.5 Gliederungsprinzipien der Bilanz

Rz. 12 § 266 HGB enthält eine detaillierte Gliederung für die Bilanzaufstellung. Davon abweichend können gem. § 265 Abs. 5 und 7 HGB Erweiterungen und Zusammenfassungen vorgenommen werden. Im Detail besteht die Bilanzgliederung aus verschiedenen Gliederungsebenen, deren Tiefenstruktur mit Buchstaben, römischen Ziffern und arabischen Zahlen nummeriert ist. Die folgende Abbild...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.2 Leasing

Leasing ist mittlerweile bei nahezu allen Investitionen sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen einsetzbar, wobei vorrangig in jedem Fall der Anlagevermögensbereich ist. Gegenüber anderen Finanzierungsformen sind in erster Linie folgende Vorteile zu nennen: Kaufpreiszahlung[1] entfällt; die meist monatlich anfallenden Leasingraten können über die durch die Nutzung des Le...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Zustimmungspflicht durch den Aufsichtsrat

Tz. 76b Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Bei börsennotierten Gesellschaften im Anwendungsbereich des ARUG II unterliegen wesentliche Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Parteien der Zustimmungspflicht durch den Aufsichtsrat, wobei die Wesentlichkeit am wirtschaftlichen Wert der Geschäfte festgemacht wird. Übersteigt der Wert eines Geschäfts den Schwellenwert von 1,5 % der ...mehr

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Geschäftsveräußerung bei Fortführung der Unternehmenstätigkeit (zu § 1 Abs. 1a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 1.5 Abs. 1 UStAE und führt einen neuen Abschn. 1.5 Abs. 2 UStAE ein. Geschäftsveräußerungen im Ganzen oder Teilbetriebsveräußerungen sind unter den Bedingungen des § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbar. In diesen Fällen entsteht beim übertragenden Unternehmer keine Umsatzsteuer, der Erwerber tritt in die Rechtsposition des Veräußer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei Herstellung immaterieller Wirtschaftsgüter

Leitsatz 1. Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass Miet- oder Pachtaufwendungen, die ohne das Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG nach § 255 Abs. 2 und 2a HGB Herstellungskosten immaterieller Wirtschaftsgüter wären, die bereits im Jahr der Herstellung aus dem Anlagevermögen ausscheiden, nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG hinzugerechnet werden, obwohl eine Hinzu...mehr

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Auswirkungen der digitalen ... / 3.2 Ziele der globalen Controlling Community im Bereich digitale Transformation

Im Zuge der überarbeiteten BASF Corporate Strategy wird die Neupositionierung des Konzerns an nachfolgenden finanziellen Zielen gemessen: Unser Absatz wächst jährlich stärker als die globale Chemieproduktion. Wir steigern unser EBITDA vor Sondereinflüssen um 3 % bis 5 % pro Jahr. Wir erreichen jährlich einen Return on Capital Employed (ROCE) 1, der deutlich über dem Kapitalkost...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.14 Vorsteuerberichtigung

Hat der Unternehmer eine Leistung seinem Unternehmen zugeordnet und hat er den Vorsteuerabzugsanspruch entsprechend der in diesem Zeitpunkt maßgebenden Verhältnisse beurteilt, kann sich eine Vorsteuerberichtigung ergeben, wenn die bezogene Leistung in einem anderen Verhältnis für vorsteuerabzugsberechtigende und nicht vorsteuerabzugsberechtigende Ausgangsleistungen verwendet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9.4 Anteilsveräußerungen

Rz. 185 Veräußerungsvorgänge zwischen den Gesellschaftern einer GmbH & Co. werden für ertragsteuerliche Belange zweckmäßigerweise in Ergänzungsbilanzen dargestellt. Praxis-Beispiel Veräußerungsvorgänge in Ergänzungsbilanzen Kommanditist F hatte der F-GmbH & Co. ein unbebautes Grundstück zur Nutzung überlassen und dafür ein angemessenes Entgelt als Sondervergütung erhalten. Zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9.3 Sonderbetriebsvermögen von Kommanditisten

Rz. 179 Zu den wichtigsten Teilen des Sonderbetriebsvermögens gehören neben Darlehen an die GmbH & Co. vor allem die Anteile an der Komplementär-GmbH. Diese Werte erscheinen regelmäßig in Sonderbilanzen zur Hauptbilanz der GmbH & Co., weil sie an anderer Stelle zumeist kein Betriebsvermögen darstellen. In der Praxis werden die GmbH-Anteile aber auch unmittelbar in der Hauptb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9.2 Korrespondierende Bilanzposten

Rz. 178 Solange die Komplementär-GmbH als Mitunternehmer anerkannt ist, muss ihr Beteiligungskonto dem Kapitalkonto bei der GmbH & Co. entsprechen. Alle Veränderungen sind übereinstimmend auszuweisen, eine Differenz darf nicht entstehen. Daher sind auch Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit der Beteiligung nur im Ergebnis der GmbH & Co. aufzuzeigen; erst der Nettobetrag g...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 1.4.4 Abgrenzung zwischen immateriellem Anlage- und Umlaufvermögen

Rz. 31 Der Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen kommt im Bereich des immateriellen Vermögens nicht nur wegen der unterschiedlichen Bewertungsvorschriften und wegen der Auswirkungen auf die Bilanzanalyse Bedeutung zu, sondern auch und vor allem wegen der Regelungen des § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB im Handelsrecht und des § 5 Abs. 2 EStG im Steuerrecht. § 248 Abs. 2 Satz ...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2.3 Zuschreibungen: Wertaufholungen

Rz. 65 Bei Personenunternehmen konnte bis zur Einführung des BilMoG der nach einer außerplanmäßigen Abschreibung resultierende niedrigere Wertansatz auch dann beibehalten werden, wenn nach § 253 Abs. 5 HGB a. F. die Gründe für die Wertminderung entfallen waren oder wenn nach § 254 Satz 2 HGB a. F. der Anlass für eine nur steuerrechtliche Abschreibung weggefallen war. Bei Kap...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.1.1 Überblick

Rz. 78 Die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögenswerten (Intangible Assets) richtet sich im Rahmen der internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS nach IAS 38, der den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis immaterieller Vermögenswerte des Anlagevermögens regelt. Ferner sind bei der Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte die Vorschriften zu außerplanmä...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.3.2 Ausweis des immateriellen Umlaufvermögens

Rz. 70 Sofern immaterielle Gegenstände des Umlaufvermögens – z. B. zum Verkauf bestimmte Software – am Bilanzstichtag gegeben und zum Verkauf bestimmt sind, sind sie unter dem Posten B.I.2. "unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen" bzw. unter dem Posten B.I.3. "fertige Erzeugnisse und Waren" auszuweisen.[1] Während aufgrund der expliziten Aufnahme der unfertigen Leistung...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.3.1.2 Horizontale Gliederung im Anlagespiegel

Rz. 68 Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, d. h. auch die Entwicklung des immateriellen Vermögens, ist nach Maßgabe des § 284 Abs. 3 HGB in einer gesonderten Aufgliederung im Anhang darzustellen (sog. Anlagespiegel). Durch das BilRUG wurde § 268 Abs. 2 HGB a. F. aufgehoben, der bis dato dem Bilanzierenden die Möglichkeit offerierte, die Darstellung der ...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2 Bewertung des Bestandes

Rz. 57 Für die Folgebewertung ist neben der Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen insbesondere die Einordnung als abnutzbares bzw. nicht abnutzbares oder immaterielles bzw. materielles Anlagegut von Bedeutung, da nur bei abnutzbaren Werten planmäßige Abschreibungen zu verrechnen sind.[1] Bei immateriellen Anlagewerten handelt es sich i. d. R. um abnutzbare Güter, weil si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Working Capital Management / Zusammenfassung

Begriff Das Working Capital, auch Nettoumlaufvermögen genannt, ist der Saldo aus Umlaufvermögen abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten. Das Umlaufvermögen besteht aus Vermögensgegenständen, die während des Betriebsprozesses verbraucht werden und daher im Gegensatz zum Anlagevermögen nicht dauerhaft zum Vermögen eines Unternehmens gezählt werden. Verbindlichkeiten stehen f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Working Capital Management / 2 Zielsetzung des Working Capital Managements

Betrachtet man das Working Capital lediglich als Kennzahl für die Liquidität eines Unternehmens, so kann man schnell zu dem Schluss kommen, dass das Working Capital möglichst hoch sein sollte. Schließlich ist dadurch auch eine sichere Liquiditätssituation gegeben. Ein zu positives Working Capital deutet allerdings darauf hin, dass das Unternehmenskapital ineffizient eingeset...mehr

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Deckungsbeitragsrechnung: M... / 4.2 Kriterien für eine aussagekräftige Berichtsstruktur

Wichtige Kriterien für eine aussagekräftige Berichtsstruktur sind vor allem die Homogenität der Geschäftsaktivitäten sowie die Bedeutung des Geschäfts für den Unternehmenserfolg. Die Homogenität der Geschäftsaktivitäten kann über folgende Aspekte abgeleitet werden: die Kostenstruktur, Produktionsprozesse, die Kundenstruktur, den Wertschöpfungsprozess, eine ähnliche Konkurrenzsituati...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedenen Umlaufvermögens gehören

Leitsatz 1. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen, soweit sie in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens einzubeziehen sind. 2. Insoweit reicht es aus, dass die Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten akt...mehr

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Integrative Unternehmensste... / 3.1.1 Das Framework des Integrated Reporting als Basis

Die international seit vielen Jahren forcierte Suche nach einer erweiterten Basis für moderne Formen der Unternehmenssteuerung führte 2010 zur Gründung des International Integrated Reporting Council (IIRC), in dem sich neben großen Unternehmen aus allen Wirtschaftsräumen der Erde und wichtigen Wirtschaftsprüfungsorganisationen auch die beiden bedeutendsten Standardsetter IAS...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.2 Vornahme bestimmter Abschreibungen

Rz. 20 Die Rechtsfolgen des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB setzen – mit Ausnahme der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – zunächst voraus, dass in Vorjahren bestimmte Abschreibungen vorgenommen worden sind. Wie aus Tab. 1 hervorgeht, kommen insgesamt sechs verschiedene Abschreibungskategorien in Betracht.mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.4 Zuschreibung aufgrund des Wegfalls von Abschreibungswahlrechten im Rahmen des BilMoG

Rz. 35 Durch die Abschaffung von Abschreibungswahlrechten im Anlage- und Umlaufvermögen im Zuge des BilMoG ist die Zulässigkeit eines niedrigeren Wertansatzes aufgrund dieser ehemaligen Wahlrechte fraglich. Im Folgenden soll hierauf unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften eingegangen werden. Daneben ist zu beachten, dass folgende Zuschreibungsfälle nur für das Jahr ...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.3 Wegfall der Abschreibungsgründe bei Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB sowie § 253 Abs. 4 HGB in späteren Geschäftsjahren

Rz. 25 Die zentrale Voraussetzung für die Anwendung von § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB ist der zwischenzeitliche Wegfall der Gründe, die für die früher vorgenommene Abschreibung maßgebend waren. Bestehen die Gründe auch weiterhin, ist nach der hier vertretenen Auffassung keine Möglichkeit zur Wertaufholung gegeben, selbst wenn die Vornahme der Abschreibung als Wahlrecht ausgestalte...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.2 Zuschreibungstechnik

Rz. 40 Wenn ein Unternehmen eine Zuschreibung i. S. d. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vornehmen muss, stellt sich die Problematik der Zuschreibungstechnik in zweifacher Weise: In sachlicher Hinsicht geht es um den Umfang der Zuschreibung, das Bestehen von Obergrenzen und die Zulässigkeit von Zwischenwerten; in zeitlicher Hinsicht ist zu klären, in welchem Jahresabschluss eine Zusch...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.3 Bezug zum auszuweisenden Vorratsvermögen

Rz. 21 Nur die auf das am Abschlussstichtag auszuweisende Vorratsvermögen entfallenden Zölle und Verbrauchsteuern kommen für die Abgrenzung in Betracht. Zum Vorratsvermögen gehören nur Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, d. h., dass sie am Abschlussstichtag nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen, vielmehr, dass sie zur Be- oder Verarbeitung und/oder zum Ve...mehr

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Inventur und Inventar: Rech... / 1.3 Inventar

Rz. 9 Das Verzeichnis, in das die aufgenommenen Vermögensgegenstände[1] und Schulden nach Art (Bezeichnung, Gattung), Menge (Einheits- und Postengesamtmenge) und Wert sowie Aufnahmedatum und -personen aufgezeichnet werden, wird als "Inventar" bezeichnet.[2] Dieser Begriff unterscheidet sich vom allgemeinen und auch juristischen Verständnis von "Inventar" als Summe der Vermög...mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 5 Informations- und Berichtspflichten nach HGB

Rz. 43 Sofern eine Unternehmensverbindung nach § 271 Abs. 2 HGB besteht, gehen damit mehrere Rechtskonsequenzen für die betroffenen Unternehmen einher. Die für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften bzw. denen qua § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 267 HGB maßgebliche Bilanzgliederung gem. § 266 HGB sieht für nachfolgende Verbundbeziehun...mehr

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Schuldzinsenabzug/Beschränk... / 3.7 Begünstigte Schuldzinsen für Investitionsdarlehen

Rz. 45 Der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleibt unberührt.[1] Schuldzinsen auf Investitionskredite unterliegen somit nicht dem Abzugsverbot, d. h., sie sind dem Gewinn nicht hinzuzurechnen. Das gilt auch dann, wenn sie auf einem separaten Darlehenskonto erfasst werden. ...mehr

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Schuldzinsenabzug/Beschränk... / 3.1 Allgemeines

Rz. 17 Die Regelung hat einen völlig neuen Ansatz verglichen mit der des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002. Sie ordnet nicht die Schuldzinsen einer privaten oder betrieblichen Veranlassung zu, sondern pauschaliert die nicht abziehbaren Schuldzinsen, wenn der Steuerpflichtige Überentnahmen tätigt, d. h., wenn die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Miete, Pacht

Rz. 21 [Autor/Stand] Mieter und Pächter sind Fremdbesitzer, d.h., sie besitzen die gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgüter in Anerkennung fremden Eigentums. Deshalb können ihnen allein aufgrund des Miet- oder Pachtverhältnisses die genutzten Wirtschaftsgüter nicht zugerechnet werden. Das gilt für die Pachtung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Allgemeinen[2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.4.1 Wesentliche Grundlagen des Unternehmens oder Teilbetriebs

Rz. 18 Die "Übereignung im Ganzen" erfordert den Übergang aller wesentlichen Grundlagen des Unternehmens.[1] Die Übereignung nur einiger wesentlicher Grundlagen reicht nicht.[2] Notwendig ist also die Übereignung sämtlicher zum Unternehmen bzw. Teilbetrieb gehörenden Gegenstände und Vermögenswerte, die zur Fortführung erforderlich sind. Behält der Veräußerer einzelne, für da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.3 Besonderheiten bei der Einnahme-Überschussrechnung

Rz. 64 Die Regelung des § 4b EStG hat keine unmittelbaren Berührungspunkte mit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, weil der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG grundsätzlich ohne Berücksichtigung der Veränderungen im Bestand des Betriebsvermögens ermittelt wird. Allerdings sind nach § 4 Abs. 3 S. 4 EStG in der bis zum 5.5.2006 geltenden Fassung (Rz. 68) die Anschaffungs- und ...mehr

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Unternehmensplanung und -st... / 4 Umsetzung der operativen Unternehmensplanung mit Hilfe von Detailplänen

Wie Eingangs bereits erläutert differenzieren eine strategische und eine operative Planung insbesondere durch den Differenzierungsgrad. Ziel der operativen Planung ist es, den operativ Verantwortlichen einen konkreten Fahrplan für einen definierten Zeitraum von 12 – 24 Monaten vorzugeben. Dafür muss die Planung einen angemessenen Detaillierungsgrad haben. Als Maxime einer op...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquiditätssteuerung: Analy... / 3 Integrierte Liquiditätssteuerung und Gestaltungsmöglichkeiten

Wie in jeder Unternehmensplanung ist der Ausgangspunkt die Gewinn- und Verlustrechnung bzw. die Ergebnisrechnung mit Kosten und Erlösen. Alle klassischen Ansatzpunkte zur Gewinnsteigerung führen auch zu höheren Liquiditätszuflüssen. Ausgenommen sind lediglich bilanzpolitische oder kalkulatorische Maßnahmen wie z. B. Abschreibungen oder Umbewertungen. Die Liquidität wird verb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigene Anteile in Handels- ... / 3.1 Aktiengesellschaft

Rz. 16 Der Nennbetrag von eigenen Anteilen ist gem. § 272 Abs. 1a HGB grundsätzlich auf der Passivseite offen – und zwar in der Vorspalte – vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Die eigenen Anteile sind dabei mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen. Wenn kein Nennbetrag vorliegt, tritt an dessen Stelle der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile.[1] Die Regelungen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungsregeln / 2.2 Goldene Bilanzregel

Während die Goldene Finanzierungsregel generell eine Fristenübereinstimmung zwischen der Dauer der Kapitalbindung und der Dauer der Kapitalbereitstellung fordert, verlangen die verschiedenen Formen der Goldenen Bilanzregel zusätzlich die Einhaltung bestimmter Relationen zwischen den Vermögens- und den Kapitalarten. In einer engeren Fassung postuliert die Goldene Bilanzregel d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10.3 Folgen

Hieraus ergeben sich für die einzelnen Bilanzposten/Wirtschaftsgüter folgende Wertansätze: a) Anlagevermögen: Die Umrechnung zum jeweiligen Kurs erfolgt bei Anschaffungsgeschäften mit dem Briefkurs zum Zeitpunkt des Zugangs des Wirtschaftsguts, bei Herstellungsgeschäften jeweils fortschreitend entsprechend der Aktivierung auf dem Konto "unfertige Arbeiten" oder dergleichen. Hi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.6 Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Es stellt sich die Frage der Abgrenzung zu anderen Entstrickungsregelungen. Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG Insoweit stellt sich die Frage des Verhältnisses zur ‹Normalentnahme›, die u. U. auch einen grenzüberschreitenden Fall betreffen kann, wenn man z. B. eine ‹Lieferung› von einer deutschen Personengesellschaft an eine beteiligungsidentische ausländische Personengesell...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.6.1.2 Wahlrecht der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung[1] hält ungeachtet der BFH-Rechtsprechung zur sofortigen Entnahmebesteuerung an der (begünstigenden) sog. Methode der aufgeschobenen Gewinnverwirklichung fest. Hintergrund ist der Umstand, dass bei einer Überführung in eine ausländische Betriebsstätte die Betriebsvermögenszugehörigkeit noch gegeben ist und zudem Bedenken der Vereinbarkeit mit dem Realisat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 1.4 Finanzielle Basis/Hintergrund

In diesem Bereich ist der Steuerberater extrem gefordert. In der Praxis zeigt sich, dass Gründer oft völlig unbedarft sind und z. B. Risiken im Unternehmen wie Forderungsausfälle, eigene Krankheit, Mängelrügen nicht wahrnehmen und oft keinen Überblick haben, welche privaten Ausgaben sie haben. Kapitalbedarf Der Kapitalbedarf für produzierende Gründer ist ein anderer als der fü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 14.2 Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die Steuerart, bei der das Finanzamt sehr streng reagiert, wenn der Unternehmer Fehler macht, z. B. Umsatzsteuer zu spät anmeldet, abführt, Rechnungen falsch ausstellt etc. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und eine Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG)[1] sind daher bei Existenzgründern üblich. Bei einer unangemeldeten Umsatzsteuer-Nachschau wird das Finanzamt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.3 Ist für die Anwendung des § 8 Abs 4 S 2 KStG nur auf das Anlagevermögen abzustellen?

Tz. 76 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In seinem Urt v 08.08.2001 (s Urt des BFH v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392; Nichtanwendung gem Schr des BMF v 17.06.2002, BStBl II 2002, 629) hat der BFH seine Rspr bestätigt, wonach BV iSd § 8 Abs 4 KStG nur das Vermögen lt Aktivseite der Bil darstellt. Für Verwirrung sorgt jedoch eine Passage in der Urt-Begr, in der es ohne nähere Erl heißt...mehr