Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Differenzbesteuerung, Gebra... / 4.2 Was bei Zerlegung von Pkw und Weiterveräußerung der Einzelteile gilt

Wird aus mehreren Einzelgegenständen, die jeweils für sich die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung erfüllen, ein einheitlicher Gegenstand her- oder zusammengestellt, unterliegt die anschließende Lieferung des neuen Gegenstands nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass nicht der Differenzbesteuerung.[1] Der BFH hat mit Urteil vom 23.2.2017 entschieden, dass die Differenzbest...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.5.2 Ehrung mehrerer Jubilare

Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen von Feiern, die zur Ehrung von mehreren Jubilaren durchgeführt werden (Jubilarfeiern), werden unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls nicht als Form der Entlohnung des Arbeitnehmers beurteilt, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die aus Anlass eines runden Arbeitnehmerjubiläums durchgeführt werden. Ein rundes Arbeitnehmerjubiläum...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.1 Berechnungsschema

Die Ermittlung des Höchstbetrags von 110 EUR wird zur Vereinfachung des Lohnsteuerabzugs typisierend nach dem Umfang der insgesamt für die Betriebsveranstaltung angefallenen Aufwendungen und dem sich rechnerisch ergebenden Pro-Kopf-Anteil für den teilnehmenden Arbeitnehmer bestimmt.[1] Entscheidend für die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage ist, dass die Aufwendungen des...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.3.1 Sachgeschenke

Sachgeschenke unabhängig von ihrem Wert sind in die Berechnung des 110-EUR-Freibetrags einzubeziehen. Unerheblich ist, ob es sich bei den Geschenken um Genussmittel oder Geschenke von bleibendem Wert handelt.[1] Pauschalbesteuerung mit 25 % Geschenke, die aus Anlass einer Betriebsveranstaltung überreicht werden, können insoweit mit 25 % pauschal besteuert werden, als der 110-E...mehr

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Garage, Vermietung / 3.2 Bundesfinanzhof: Es kommt nicht darauf an, dass andere Personen den Zugang zu den Stellplätzen haben

Mit BFH-Urteil vom 10.12.2020 hat der BFH zum Fall des FG Thüringen[1] Stellung genommen. Grundsätzlich ist der BFH an das Ergebnis der tatsächlichen Würdigung des FG, ob eine einheitliche Leistung oder ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang vorliegt, gebunden.[2] Nach der ständigen Rechtsprechung hat der BFH jedoch im Rahmen seiner revisionsrechtlichen Nachprüfung die A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeiner Überblick

Rz. 34 Das Verbringen eines Gegenstands durch die deutschen Streitkräfte aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland für den Gebrauch oder Verbrauch dieser Streitkräfte oder ihres zivilen Begleitpersonals gilt als innergemeinschaftlicher Erwerb i. S. d. § 1a UStG, wenn die Lieferung des Gegenstands an die deutschen Streitkräfte im übrigen Gemeinschaftsgebiet oder die E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeiner Überblick

Rz. 23 Nach § 1c Abs. 1 UStG liegt unter folgenden Voraussetzungen ein innergemeinschaftlicher Erwerb i. S. d. § 1a UStG nicht vor: Der Erwerber gehört zu den in § 1c Abs. 1 S. 1 UStG bezeichneten begünstigten Einrichtungen. Der Erwerber ist kein Unternehmer oder erwirbt den Gegenstand nicht für sein Unternehmen. Der Ort der Lieferung an die begünstigten Einrichtungen liegt im ...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.3 Prüfung der 110-EUR-Freigrenze

Bei einer betrieblichen Veranstaltung ist im Wege einer Pro-Kopf-Aufteilung die 110-EUR-Freigrenze zu prüfen. Dabei sind auch Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 EUR in die 110-EUR-Freigrenze einzubeziehen.[1] Betragen die sich danach ergebenden Gesamtaufwendungen einschließlich Mehrwertsteuer nicht mehr als 110 EUR pro teilnehmender Person, bleiben sämtliche Aufwendung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die mit der Umsatzsteuer-Nachschau befassten Amtsträger

Rz. 23 Im gesamten Wortlaut des § 27b UStG findet sich keine Aussage darüber, welche Amtsträger der Finanzbehörde zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau befugt sind[1], gemeint sein dürfte damit der in § 7 AO allgemein definierte Begriff des Amtsträgers. Das Gesetz spricht insoweit folgerichtig in § 27b Abs. 1 UStG lediglich von "den damit betrauten Amtsträgern". Daru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Anlass und Gegenstand einer Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 15 Die Voraussetzungen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau und ihr Inhalt ergeben sich auf einen ersten Blick recht deutlich aus dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 UStG. Im Detail lässt diese Regelung aber dann doch überraschend viele wichtige Fragen offen, wie nachfolgend einzeln aufzuzeigen sein wird. Auch die geltende Verwaltungsanweisung in Abschn. 27b.1 UStAE g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Rz. 98 Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist eine auf umsatzsteuerliche Sachverhalte beschränkte Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO, die i. d. R. nicht durch Betriebsprüfer, sondern durch spezielle Umsatzsteuer-Sonderprüfer vorgenommen wird. Abgesehen von der Möglichkeit des Übergangs einer Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b Abs. 3 UStG in eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung, gilt z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Rechtsfolgen einer Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 106 Die wesentlichen Rechtsfolgen einer abgeschlossenen Umsatzsteuer-Nachschau ergeben sich bereits daraus, dass die Nachschau keine Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO ist. Die Nachschau kann folglich auch nicht die Rechtsfolgen einer derartigen Außenprüfung auslösen[1], solange sie nicht nach § 27b Abs. 3 UStG in eine solche übergegangen ist. Die Umsatzsteuer-Nachschau ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Rechtsnatur der Umsatzsteuer-Nachschau und Rechtsschutz

Rz. 118 Die Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau bewirkt zweifellos einen nachhaltigen Eingriff in die Rechte des davon betroffenen Steuerpflichtigen. Nach der überwiegenden Auffassung stellt deshalb die Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau bereits mit dem sichtbar gewordenen Erscheinen der Prüfer einen mündlichen Verwaltungsakt dar.[1] Zu beachten ist, dass auch g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Das Verhältnis zur Selbstanzeige nach § 371 AO

Rz. 110 Die Selbstanzeige nach § 371 AO stellt insgesamt eine Ausnahmevorschrift des deutschen Strafrechts dar, denn sie bewirkt Straffreiheit auch bei einer bereits beendeten Steuerhinterziehung. Die Regelung ist in Anbetracht der vielen Selbstanzeigen aufgrund von Kapitalanlagen im Ausland und einigen populären Fällen seit dem Jahr 2010 stark in die Diskussion gekommen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck und praktische Umsetzung

Rz. 7 Der Zweck zur Schaffung einer Umsatzsteuer-Nachschau in § 27b UStG erschließt sich bereits aus dem Namen des der Vorschrift zugrunde liegenden Gesetzes, des "Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes". Er besteht in erster Linie in der Vermeidung und Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung. Aus der Sichtweise zum Zeitpunkt der Einfügung der Vorschrift galt dies wohl insbes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Die Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b Abs. 1 UStG

3.2.1 Anlass und Gegenstand einer Umsatzsteuer-Nachschau Rz. 15 Die Voraussetzungen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau und ihr Inhalt ergeben sich auf einen ersten Blick recht deutlich aus dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 UStG. Im Detail lässt diese Regelung aber dann doch überraschend viele wichtige Fragen offen, wie nachfolgend einzeln aufzuzeigen sein wird. Auch di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 27b Umsatzsteuer-Nachschau

1 Entstehungsgeschichte und Standort der Vorschrift Rz. 1 Die Vorschrift des § 27b UStG beinhaltet einen nicht mehr ganz neuen aber nachträglich eingefügten besonderen Bestandteil des deutschen Umsatzsteuergesetzes, was unschwer aus der Buchstabennummerierung erkennbar ist. Die Regelung wurde durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) v. 19.12.2001 in das UStG einge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Standort der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift des § 27b UStG beinhaltet einen nicht mehr ganz neuen aber nachträglich eingefügten besonderen Bestandteil des deutschen Umsatzsteuergesetzes, was unschwer aus der Buchstabennummerierung erkennbar ist. Die Regelung wurde durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) v. 19.12.2001 in das UStG eingefügt[1], sie ist zum 1.1.2002 in Kraft getreten und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Betriebsprüfung

Rz. 95 Die Umsatzsteuer-Nachschau ist keine Außenprüfung, wie sie insbesondere die steuerliche Betriebsprüfung zum Inhalt hat (Rz. 13), sie kann zwar nach § 27b Abs. 3 UStG unter bestimmten Voraussetzungen in eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung übergehen; ein Übergang zur Betriebsprüfung ist aber ausgeschlossen. Die Umsatzsteuer-Nachschau und die Betriebsprüfung unterscheiden si...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 10 Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer

Rz. 64 Die Fiktion der Vermögensübertragung von einem Rechtsträger auf einen anderen Rechtsträger gilt nur für ertragsteuerliche Zwecke. Mithin löst der Formwechsel mangels zivilrechtlichem Rechtsträgerwechsel keine unmittelbaren grunderwerb-[1] oder umsatzsteuerlichen Folgen aus. Unmittelbare grunderwerb- oder umsatzsteuerliche Folgen hinsichtlich des miteingebrachten Sonde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Der Übergang zur Außenprüfung (§ 27b Abs. 3 UStG)

Rz. 86 Zu beachten ist, dass eine laufende Umsatzsteuer-Nachschau im Einzelfall in eine Außenprüfung übergeleitet werden kann. Gemäß § 27b Abs. 3 UStG besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausdehnung (Fortführung) einer konkreten Umsatzsteuer-Nachschau in eine Außenprüfung i. S. d. § 193 AO, sofern die im Rahmen der Nachschau getroffenen Feststellungen dazu Anlass geben....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Die Feststellung von "Verhältnissen" für andere Steuerarten (§ 27b Abs. 4 UStG)

Rz. 89 Eine bemerkenswerte Erweiterung der Regelung der Umsatzsteuer-Nachschau findet sich in dem Abs. 4 der Vorschrift. Werden danach anlässlich der Umsatzsteuer-Nachschau Verhältnisse festgestellt, die für die Festsetzung und Erhebung anderer Steuern als der USt von Bedeutung sein können, so ist die Auswertung der Feststellungen insoweit zulässig, als ihre Kenntnis für die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.8 Die Verweigerung des Zutritts oder des Einsichtsrechts

Rz. 73 Eine Umsatzsteuer-Nachschau kann allerdings trotz Betretensrecht nur durchgeführt werden, wenn die Beamten überhaupt Zutritt erhalten. Sollte bei dem "Besuch" niemand anwesend sein, dann besteht keinesfalls ein Recht zum Öffnen der Räumlichkeiten, die Umsatzsteuer-Nachschau ist gerade keine strafprozessuale Durchsuchung mit dem Recht auf Zwangsmaßnahmen[1], bei der so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.4 Das Merkmal der Freiwilligkeit

Rz. 64 Im Umkehrschluss zu § 27b Abs. 1 S. 2 UStG ist das Betreten von Wohnräumen im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau dann zulässig, wenn der Betroffene den Prüfer freiwillig einlässt. Das erscheint auf einen ersten Blick durchaus systemgerecht, doch wirft es auf einen zweiten Blick viele Fragen auf, weil der Begriff der Freiwilligkeit durchaus weit ist. Voraussetzung der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Formelle Voraussetzungen und Rechtsnatur

Rz. 27 Die formellen Anforderungen zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau sind insgesamt nur gering. Im Wesentlichen muss die Finanzbehörde im pflichtgemäßen Ermessen[1] (Rz. 20a) entscheiden, dass bei diesem Steuerpflichtigen etwas "umsatzsteuerlich Erhebliches" zu überprüfen ist. Da die Amtsträger der Finanzbehörde bei der Ausführung aber keine Prüfungsanordnung mit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Umfang der Prüfungsrechte und die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen nach § 27b Abs. 2 UStG

Rz. 81 Nach § 27b Abs. 2 UStG haben die von einer Umsatzsteuer-Nachschau betroffenen Personen dem Amtsträger auf dessen Verlangen: Zitat Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Umsatzsteuer-Nachschau unterliegenden Sachverhalte vorzulegen, ihnen die Sichtung elektronischer Daten und Rechnungen sowie dazu die Inbetriebnahme elektronischer Datenv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Die betroffenen Rechtssubjekte

Rz. 69 Das Betretensrecht greift nach dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 S. 1 UStG gegenüber solchen Personen, die einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit selbstständig nachgehen. Das trifft uneingeschränkt auf den umsatzsteuerlichen Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 UStG zu. Demnach hat grundsätzlich jeder umsatzsteuerliche Unternehmer das Betreten zu gewähren, sofern d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 92 Die Umsatzsteuer-Nachschau stellt für den Bereich der steuerlichen Prüfung eine besondere Form der Prüfung von steuerlichen Sachverhalten dar, denn sie ist keine klassische Außenprüfung wie etwa die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (Rz. 95ff.), mit der bestimmte Veranlagungszeiträume vollständig und abschließend geprüft werden sollen. Allgemein stellt sich hier die Frage na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Das Betreten von Wohnräumen (§ 27b Abs. 1 S. 2 UStG)

3.2.6.1 Der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Wohnung Rz. 40 Einen rechtsstaatlich äußerst sensiblen Bereich der Anwendung des § 27b UStG stellt die Frage nach der Möglichkeit des Betretens von Wohnräumen im Rahmen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau dar[1], denn die Wohnung erfährt durch Art. 13 des Grundgesetzes (GG) einen besonderen verfassungsrechtliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Betriebsnahe Veranlagung und Sachverhaltsermittlung

Rz. 93 Prüfungshandlungen durch die sog. Betriebsnahe Veranlagung (BNV) oder die (seltenen) Sachverhaltsermittlungen durch einen Veranlagungsbeamten stellen Ermittlungen eines steuerlich relevanten Sachverhalts nach den §§ 85ff. der Abgabenordnung dar, sofern denn die BNV nicht durch Prüfungsanordnung angeordnet wurde.[1] Zu beachten ist, dass auch im Rahmen solcher Maßnahme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Steuerfahndungsprüfung

Rz. 99 Die Umsatzsteuer-Nachschau muss als Maßnahme des Besteuerungsverfahrens strikt von der Steuerfahndungsprüfung im Steuerstrafverfahren nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 AO abgegrenzt werden; beide Maßnahmen unterscheiden sich grundlegend, weil im Strafverfahren andere Eingriffsrechte bestehen und dem Steuerpflichtigen auch andere Rechte zustehen. Die Steuerfahndung er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.1 Der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Wohnung

Rz. 40 Einen rechtsstaatlich äußerst sensiblen Bereich der Anwendung des § 27b UStG stellt die Frage nach der Möglichkeit des Betretens von Wohnräumen im Rahmen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau dar[1], denn die Wohnung erfährt durch Art. 13 des Grundgesetzes (GG) einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, der deutlich über den Schutz anderer Räume – wie Ges...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Der Inhalt des Betretensrechts

Rz. 31 Gemäß § 27b Abs. 1 S. 1 UStG haben die mit der Prüfung (Nachschau) beauftragten Amtsträger das Recht zum Betreten der Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben. Sie dürfen insbesondere in diese Räume eintreten und sich zwecks Durchführung der Prüfung in ihnen aufhalten, wobei hiermit aber vornehmlich Gesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 § 27b Abs. 1 UStG räumt der Finanzbehörde die Befugnis ein, zur Aufklärung umsatzsteuerlicher Sachverhalte unangekündigt und ohne die Beachtung der Formalien einer steuerlichen Außenprüfung – also vor allem ohne vorhergehende Prüfungsanordnung – die betrieblichen Räume und Grundstücke eines Unternehmers zu betreten und sich die Buchführungs- und andere Geschäftsunterl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Der Zeitpunkt des Betretens

Rz. 36 Ein wichtiges Element der Anwendung des § 27b Abs. 1 UStG ist der mögliche Zeitpunkt der Ausübung des "Betretensrechts" und der Durchführung der Nachschau; der Gesetzeswortlaut spricht hier von den Geschäfts- und Arbeitszeiten. Die in Abschn. 27b.1 UStAE dokumentierte Verwaltungsanweisung konkretisiert dieses Merkmal insoweit, dass das Betreten auch zulässig ist, wenn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.3 Die Verletzung des Zitiergebots (Verfassungsmäßigkeit des § 27b UStG)

Rz. 56 § 27b UStG wirft nun vor allem im Zusammenhang mit dem Betreten Räumen – und insbesondere von gemischt genutzten Räumen – eine wichtige verfassungsrechtliche Frage auf.[1] Wie in den letzten Absätzen ausgeführt, wird durch das Betretensrecht der Regelung jedenfalls in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG eingegriffen. Das Grundgesetz sieht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.2 Der Schutz durch Art. 8 MRK

Rz. 53 An übergeordneten Rechtsvorschriften bedarf bei der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau des Weiteren bei auch zu Wohnzwecken genutzten Räumen der Berücksichtigung von Art. 8 EMRK. [1] Nach dem Abs. 1 – dieser von allen deutschen Behörden und Gerichten zu beachtenden Vorschrift[2] – hat jede Person das Recht auf die Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Das Verhältnis zu anderen Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörde

4.1 Allgemeines Rz. 92 Die Umsatzsteuer-Nachschau stellt für den Bereich der steuerlichen Prüfung eine besondere Form der Prüfung von steuerlichen Sachverhalten dar, denn sie ist keine klassische Außenprüfung wie etwa die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (Rz. 95ff.), mit der bestimmte Veranlagungszeiträume vollständig und abschließend geprüft werden sollen. Allgemein stellt sich hi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Inhalt der Vorschrift

3.1 Allgemeines Rz. 13 § 27b Abs. 1 UStG räumt der Finanzbehörde die Befugnis ein, zur Aufklärung umsatzsteuerlicher Sachverhalte unangekündigt und ohne die Beachtung der Formalien einer steuerlichen Außenprüfung – also vor allem ohne vorhergehende Prüfungsanordnung – die betrieblichen Räume und Grundstücke eines Unternehmers zu betreten und sich die Buchführungs- und andere ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Kassen-Nachschau

Rz. 105a Die mWv 1.1.2018 neu in § 146b AO eingefügte Möglichkeit der Durchführung einer unangekündigten Kassen-Nachschau [1] ist im Verhältnis zu § 27b UStG eine für die Finanzbehörden interessante Möglichkeit der Erweiterung ihrer Prüfungsrechte, denn beide "Nachschauen" lassen sich m. E. miteinander kombinieren.[2] Damit kann sich die Finanzbehörde in der Tat unangekündigt...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / Zusammenfassung

Überblick Wegen der besonderen Belastungen, die Menschen mit Behinderung im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung entstehen, bietet das Steuerrecht eine Reihe von Möglichkeiten, die erhöhten Kosten zu berücksichtigen, und zwar nicht nur als Abzüge bei der LSt und der ESt, sondern auch bei der USt, der ErbSt, der KraftSt, der GrSt bis hin zur Steuerbefreiung für Blindenhunde...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VII. Auskunftsanspruch im Rahmen einer Außenprüfung (Art. 15 DSGVO)

Ein Steuerpflichtiger, bei welchem eine Außenprüfung durchgeführt wird, hat gegenüber dem FA einen Anspruch auf Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, welche im Prüfungszeitraum im Rahmen der GewSt, ESt und USt vom FA erhoben worden sind. Diesem Auskunftsanspruch steht nicht entgegen, dass die den Steuerpflichtigen betreffenden personenbezogenen Daten von...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Fotovoltaik

Die Beurteilung einer Fotovoltaikanlage als Betriebsvorrichtung oder als unselbstständiger Bestandteil des Gebäudes ist vor allem davon abhängig, ob die Anlage als auf das Dach aufgesetzte Anlage oder als in das Dach integrierte Anlage betrieben wird.[1] Module, die anstelle von Dachziegeln (Solardachsteine, Folien oder Indach-Solarmodule) oder anstelle von Fassadenelementen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.2 Steuerrechtliche Begünstigungen

Rz. 244 Nach § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (allgemeiner Spendenabzug). Zuwendungen, die diese Grenzen überschreiten, lassen sich in folgende Jahre unbegrenzt vo...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Umsatzsteuer

Bei Option für die Umsatzsteuer[1] gehören die den Mietern in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[2] Entsprechendes gilt für einen Überschuss der Vorsteuern über die Umsatzsteuer auf die Mieteinnahmen.mehr

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Datenaustausch: Digitale Sc... / 2.1 Fakturierung: Erlöse, Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer werden in die Debitorenbuchhaltung übernommen

Eine bewährte Schnittstelle bildet die Integration der Daten, die bei der Fakturierung entstehen. Bei jeder Ausgangsrechnung fallen Buchungen an, die Erlöse, Umsatzsteuer, Erlösschmälerungen usw. betreffen. Sie können in die Debitorenbuchhaltung integriert werden, ohne dass manuelle Arbeit anfällt. Die Schnittstelle von der Fakturierung in die Buchhaltung ist seit vielen Jahr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 § 26a Abs. 1 UStG – Nichtzahlung der Umsatzsteuer

3.1 Entstehungsgeschichte und Zweck der Regelung Rz. 30 Der Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 26a Abs. 1 UStG war ursprünglich bis zum 30.6.2021 (Rz. 16) mit abweichendem Wortlaut in § 26b UStG a. F. zu finden. Diese Regelung wurde zusammen mit dem Straftatbestand des § 26c UStG durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) v. 19.12.2001 in das UStG mit Wirkung zum ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Hintergrund der Regelung des § 26a Abs. 1 UStG seit dem 1.7.2021

Rz. 43 Zum besseren Verständnis des Tatbestandes des § 26a Abs. 1 UStG bedarf es eines Blicks auf die Hintergründe der Schaffung dieses Ordnungswidrigkeitentatbestandes. Die zum 30.6.2021 aufgehobene Vorgängerregelung des § 26a Abs. 1 UStG in § 26b UStG erforderte als weiteres Tatbestandsmerkmal der "in einer Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer". Der Hintergrund dieses Tatbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Die Zahlungsfähigkeit

Rz. 60 Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit § 26a Abs. 1 UStG ist – genauso wie bei der Vorgängerregelung im § 26b UStG –, ob die Vorschrift auch Anwendung findet, wenn der Unternehmer finanziell nicht in der Lage ist, die angemeldete und geschuldete USt zu bezahlen. Fehlt dem handelnden Steuerpflichtigen dann der Vorsatz oder fehlt es sogar am Vorliegen des objektiven Ta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Die Nichtentrichtung der Steuer im Fälligkeitszeitpunkt

Rz. 50 Der Tatbestand des § 26a Abs. 1 UStG steht in seinem zweiten Bestandteil im unmittelbaren Zusammenhang mit den in § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG oder 2, Abs. 4c S. 2, Abs. 4e S. 4 oder Abs. 5a S. 4 UStG sowie der neu zum 1.7.2021 eingeführten § 18i Abs. 3 S. 3, § 18j Abs. 4 S. 3 oder § 18k Abs. 4 S. 3 UStG genannten Pflichten zur Entrichtung der geschuld...mehr