Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Deduktive Zollwertermittlung (Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK)

Rz. 164 Die Bewertungsmethode nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK wird als deduktive Methode, auch retograde Methode oder Subtraktionsmethode bezeichnet, weil der Zollwert durch Rückrechnen vom Weiterverkaufspreis ermittelt wird. Nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK muss der Zollwert eingeführter Waren ermittelt werden, wenn die vorangegangenen Methoden nach Art. 70 und 74 Abs. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Schlussmethode(Art. 74 Abs. 3 UZK)

Rz. 187 Die Zollwertermittlung nach Art. 74 Abs. 3 UZK wird Schluss- oder Schätzmethode genannt; Schlussmethode deshalb, weil sie erst zur Anwendung gelangt, wenn sämtliche andere Methoden versagt haben (Art. 74 Abs. 3 UZK). Gegen den Begriff "Schätzmethode" wird eingewendet, dass Art. 74 Abs. 3 UZK keine andersartige Ermittlungsmethode, sondern lediglich eine flexiblere Han...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.1 Allgemeines

Rz. 209 Der Vordruck 0464 und – bei Anmeldung von mehr als zwei Warenpositionen – der Vordruck 0465 werden verwendet, wenn Waren aufgrund eines Kaufgeschäfts, Werkvertrags oder Werklieferungsvertrags eingeführt werden. Dies gilt auch, wenn die Waren zum ungewissen Verkauf eingeführt werden und der zu erwartende Kaufpreis (z. B. anhand von Preislisten) bereits nachgewiesen we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9 Zollwertanmeldung

Rz. 204 Für die Zollwertfeststellung ist die Zollanmeldung maßgebend. Es handelt sich um eine Wissenserklärung, mit der vom Anmelder die für die Zollbehandlung maßgebenden Wertmerkmale angegeben werden (Art. 5 Nr. 12 UZK). Die Zollwertanmeldung ist Teil der Zollanmeldung; im Gegensatz zu fr. Art. 178 Abs. 1 ZK-DVO wird sie nicht mehr als eigenständige Anmeldung angesprochen....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5 Maßgebendes Kaufgeschäft

Rz. 70a Ausgangspunkt für die Ermittlung des Transaktionswertes des zur Ausfuhr in die Union verkauften Gegenstandes ist grundsätzlich der Preis aus dem Kaufgeschäft, das unmittelbar vor dem Verbringen des Gegenstandes in die Union erfolgt ist.[1] Die Bestellung ist keine bindende vertragliche Vereinbarung. Die Rechnung aus dem maßgebenden Kaufgeschäft ist als Beleg erforder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.2.2 Produktionsmittel (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b ii UZK)

Rz. 92 Der Zollwert umfasst auch die in den eingeführten Waren enthaltenen Wertanteile für Abnutzung oder Verbrauch der bei der Herstellung eingesetzten Produktionsmittel, z. B. Werkzeuge, Matrizen, Gussformen, Maschinen. Bei der Aufteilung des Werts dieser Gegenstände auf die eingeführten Waren ist der Wert und die Art und Weise des Einsatzes der Gegenstände in Übereinstimm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.3 Lizenzgebühren (Art. 71 Abs. 1 Buchst. c UZK)

Rz. 96 Hat der Käufer mittelbar oder unmittelbar Lizenzgebühren für das Recht auf Nutzung von z. B. Know-how, Patente, Warenzeichen oder Urheberrechte usw. zu zahlen, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, so sind zum Kaufpreis Zuschläge in Höhe dieser Lizenzgebühren vorzunehmen. Es ist unerheblich, in welchem Land der Empfänger der Zahlungen für Lizenzgebühren seinen Sitz h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.5 Beförderungskosten (Art. 71 Abs. 1 Buchst. e i UZK)

Rz. 104 Im Gegensatz zur ZWVO 1968 hat die Einbeziehung der Beförderungskosten in den Zollwert im UZK eine positive Regelung gefunden. Wie auch bei den übrigen Bestandteilen des Transaktionswerts stellt Art. 71 UZK auf die tatsächlich entstandenen Kosten der Beförderung mit den tatsächlich benutzten Beförderungsmitteln auf dem tatsächlich genommenen Beförderungsweg ab. Zu de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Zur Ausfuhr in die EU

Rz. 64 Der Preis für die Ware muss im Hinblick auf die Ausfuhr in das Zollgebiet der Union festgesetzt worden sein. Ein Preis für Verkäufer in ein anderes Einfuhrland kann nicht als Transaktionswert anerkannt werden (Art. 144 Abs. 2 Buchst. e UZK-DVO). Noch weniger kann der Inlandsmarktpreis im Ausfuhrland für die Zollwertermittlung herangezogen werden (Art. 144 Abs. 2 Buchs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Bedingungen und Leistungen (Art. 70 Abs. 3 Buchst. b UZK)

Rz. 135 Liegen hinsichtlich des Kaufgeschäfts oder des Kaufpreises Bedingungen vor oder sind vom Käufer Leistungen zu erbringen, deren Wert im Hinblick auf die zu bewertende Ware nicht bestimmt werden kann, muss die Bewertungsmethode nach Art. 70 UZK ausscheiden. Lässt sich dagegen ihr Wert bestimmen, gilt dieser Wert als eine mittelbare Zahlung des Käufers an den Verkäufer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.4 Verbundenheit (Art. 70 Abs. 3 Buchst. d UZK)

Rz. 140 Der gezahlte oder zu zahlende Preis ist unter der Voraussetzung anzuerkennen, dass Käufer und Verkäufer nicht miteinander verbunden sind. Liegt jedoch Verbundenheit vor, kann der Kaufpreis als Transaktionswert trotzdem anerkannt werden, wenn die Verbundenheit den Preis nicht beeinflusst hat. Rz. 141 Käufer und Verkäufer gelten nur dann als verbunden (Art. 127 Abs. 1 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.1.2 Umschließungen

Rz. 85 Vom Zollwert der eingeführten Ware werden auch die Kosten für Umschließungen umfasst, die für Zollzwecke als Einheit mit den betreffenden Waren angesehen werden können. Was für Zollzwecke als Einheit mit der eingeführten Ware angesehen werden kann, richtet sich nach den Tarifierungsvorschriften.[1] Rz. 86 Umschließungen, die einen selbstständigen Gebrauchswert haben, w...mehr

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Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung

Leitsatz Der Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung des Unternehmers ist nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG ausgeschlossen, soweit es sich bei den hierfür aufgewendeten Beträgen um unverzichtbare Aufwendungen für die private Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 EStG handelt (Anschluss an BFH-Urteil vom 16.03.2022 ‐ VIII R 33/18, BFHE 276, 120, BStBl II 2022, 614). Es bleibt offen, ...mehr

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Keine Durchschnittssatzbesteuerung für Ersatzaufforstung

Leitsatz Führt ein Land- und Forstwirt auf eigenen oder gepachteten Grundstücken entgeltlich eine Wiederaufforstung gegenüber Auftraggebern durch, die behördlich zur Ersatzaufforstung verpflichtet worden sind, unterliegen diese Leistungen dem Regelsteuersatz. Sachverhalt Der Kläger hatte in den Streitjahren einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Im Rahmen dieses Betri...mehr

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Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen

Leitsatz Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g und p, Art. 134 Buchst. b EGRL 11...mehr

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Influencer in der Steuerwel... / 2. Steuerausfallrisiko durch digitaluntaugliche Gesetze?

In einer Kleinen Anfrage an den Bundestag aus dem Jahr 2020 zur Besteuerung von Social-Media-Akteuren[7] wurden u.a. Fragen dazu gestellt, ob die derzeit geltende Gesetzeslage der Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuergesetze ausreichen, um die Besteuerungsgrundlagen bei Influencern hinreichend ermitteln zu können. Die Bundesregierung antwortete hierauf[8], dass d...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.4 Prüfung der Buchführung

Rz. 88 Die Notwendigkeit zur Prüfung der Buchführung ergibt sich aus § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB, in dem es heißt: "In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen." Die Ordnungsmäßigkeitsprüfung ist notwendiger Bestandteil der Abschlussprüfung, weil nur eine ordnungsmäßig geführte Buchführung Gewährleistung für die richtige Erfassung der Geschäftsvorfälle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Konkurrenzzusammenhang mit § 2b Abs. 3 UStG

Rz. 52 § 4 Nr. 29 UStG steht in einem sachlichen Zusammenhang mit § 2b Abs. 3 UStG und konkurriert z. T. mit dieser Vorschrift, soweit es um Kooperationsleistungen im Bereich der öffentlichen Hand geht. Wenn eine Leistung von einer jPöR an eine andere jPöR ausgeführt wird, liegen nach § 2b Abs. 3 UStG per Legaldefinition größere Wettbewerbsverzerrungen nicht vor, wenn "1. die...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 6. Pauschalregelung für Land- und Forstwirte – § 24 UStG

Einführung einer Umsatzgrenze in § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG durch das JStG 2020: Mit dem JStG 2020 (vom 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096) hat der Gesetzgeber in § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG eine Umsatzgrenze i.H.v. 600.000 EUR eingefügt. Diese ist erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 bewirkt werden (§ 27 Abs. 32 UStG). Sofern der Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) für...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr: Am 31.1.2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ausgetreten. Der vertraglich vereinbarte Übergangszeitraum endete mit Ablauf des 31.12.202...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Steuerschuld – § 13b UStG

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation: Die Bereitstellung von Internet- und/oder TV-Anschluss an einen Unternehmer stellt eine sonstige Leistung auf dem Gebiet der Telekommunikation dar. Der Leistungsort bestimmt sich nach § 3a Abs. 2 UStG. Der Leistungsempfänger ist gem. § 13b Abs. 2 Nr. 12 i.V.m. Abs. 5 ...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern; Klärung weiterer Fragen: Mit BMF-Schr. v. 8.7.2021, BStBl. I 2021, 919, hat die Verwaltung geregelt, wann die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds als unternehmerisch bzw. nichtunternehmerisch zu beurteilen ist (= keine Unternehmereigenschaft bei Festvergütung bzw. bei max. 10 % variablem Anteil). Aus der Praxis sind zu ...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Vorsteuerabzug eines Gesellschafters aus Investitionsumsätzen; Veröffentlichung des BFH-Urteils v. 11.11.2015 – V R 8/15: Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2015 (BFH v. 11.11.2015 – V R 8/15, BStBl. II 2022, 288) entschieden, dass das Recht auf Vorsteuerabzug nach den EuGH-Urteilen vom 29.4.2004 (EuGH v. 29.4.2004 – C-137/02 – Faxworld) und vom 1.3.2012 (EuGH v. 1.3.2012 – C-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Art der steuerfreien Tätigkeiten

Rz. 32 Bei den Mitgliedern, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben, die steuerfrei sind, kommen abschließend nur folgende Steuerbefreiungen in Betracht: § 4 Nr. 11b UStG – Postuniversaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der RL97/67/EG, § 4 Nr. 14 UStG – Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 3. Steuersatz – § 12 UStG

Ermäßigter Steuersatz für Leistungen einer gemeinnützigen Einrichtung (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG): Der BFH hat entschieden (BFH v. 27.11.2013 – I R 17/12, BStBl. II 2016, 68), dass eine Eigengesellschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts auch in dem Fall selbstlos i.S.d. § 55 AO tätig sein kann, wenn sie auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 29 UStG wurde durch Art. 12 Nr. 5 Buchst. h des Gesetzes v. 12.12.2019 [1] erstmals in das UStG eingefügt[2], und zwar mWv 1.1.2020.[3] Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG wurde zum 1.1.2020 aufgehoben.[4] Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG wird ab 1.1.2020 für die nach dieser Vorschrift begünstigten Umsätze nach den Voraussetzungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 29 [Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Nach § 4 Nr. 29 UStG sind sonstige Leistungen von selbstständigen Personenzusammenschlüssen[1] an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke ihrer (dem Gemeinwohl dienenden) nicht steuerbaren oder ihrer (dem Gemeinwohl dienenden) nach § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder Nr. 27 UStG steuerfreien Umsätze un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Mitglieder des Personenzusammenschlusses

Rz. 31 Mitglieder des begünstigten Personenzusammenschlusses müssen entweder Personen (juristische, natürliche Personen, Personengesellschaften) sein, die eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische (und damit nicht steuerbare) Tätigkeit (eine Tätigkeit, mit der eine Person i. S. d. MwStSystRL "nicht Steuerpflichtige" ist, ist in der Diktion des UStG eine "nichtunterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Unternehmer – Zusammenschlüsse von Personen

Rz. 24 Subjektiv begünstigt sind Zusammenschlüsse von Personen, deren Mitglieder eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit, die nach bestimmten Nummern von § 4 UStG steuerfrei ist, ausüben. Der Begriff "Personenzusammenschluss" kam bisher im UStG nicht vor. Lediglich in § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG ist von Zusammens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Notwendiger Ausschluss von Wettbewerbsverzerrungen

Rz. 47 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 UStG für die Leistung des Personenzusammenschlusses steht unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass diese Befreiung nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Anders als in § 2b Abs. 1 UStG ist in § 4 Nr. 29 UStG nicht von "größeren Wettbewerbsverzerrungen" die Rede. Das Ausmaß der Wettbewerbsverzerrung ist für Zwecke des § 4 Nr. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Dem Gemeinwohl dienend

Rz. 37 Die Leistungen der dem Personenzusammenschluss angeschlossenen Mitglieder müssen, seien sie nichtunternehmerisch oder steuerfrei, nach der entsprechenden Voraussetzung des § 4 Nr. 29 UStG dem Gemeinwohl dienen. Der Begriff des Gemeinwohls oder "dem Gemeinwohl dienend" wurde bisher im UStG nicht verwendet. Art. 132 MwStSystRL sieht Steuerbefreiungen vor, mit denen, wie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 23 Ein besonderer (buchmäßiger) Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 29 UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Dennoch hat nach der Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 29 UStG [1] der Unternehmer (Personenzusammenschluss) die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nachzuweisen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten (§ 22 UStG) zu beachten.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätigkeit

Rz. 40 Unter die Steuerbefreiung fallen nur sonstige Leistungen des Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder. Die Steuerbefreiung setzt damit voraus, dass der Zusammenschluss seine sonstigen Leistungen (nicht: Lieferungen) an ein Mitglied oder mehrere seiner Mitglieder bewirkt. Sie müssen hinsichtlich Art und Umfang nicht stets allen Mitgliedern gegenüber in gleicher We...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 29 UStG sind sonstige Leistungen von selbstständigen Personenzusammenschlüssen[1] an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke ihrer (dem Gemeinwohl dienenden) nicht steuerbaren oder ihrer (dem Gemeinwohl dienenden) nach § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder Nr. 27 UStG steuerfreien Umsätze unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift steuerfrei. Diese...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Kostenersatz

Rz. 44 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 UStG setzt weiter voraus, dass das für die Leistung des Personenzusammenschlusses vereinbarte oder entrichtete Entgelt lediglich in einem genauen Kostenersatz besteht. Das gemeinsame Unternehmen darf mit dem betreffenden Umsatz also keinen Gewinn erzielen. Eine genaue Erstattung der anfallenden Kosten liegt vor, wenn der Personenzus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Sonstige Leistungen des Personenzusammenschlusses

Rz. 43 Begünstigt nach § 4 Nr. 29 UStG sind ausdrücklich nur sonstige Leistungen des Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder, nicht aber Lieferungen. Somit ergeben sich in der Praxis insbesondere bei Leasingleistungen entsprechende Abgrenzungsprobleme. Leasingleistungen, die als Lieferungen anzusehen sind, wären nicht nach § 4 Nr. 29 UStG begünstigt. Nicht erforderlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 29 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL (vorher: Art. 13 Teil A Buchst. f der 6. EG-Richtlinie). Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten "Dienstleistungen, die selbstständige Zusammenschlüsse von Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die von der Steuer befreit ist oder für die sie nicht Steuerpflichtige sind, an ihre Mitglieder für unmittelbare ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Leistungen an die Mitglieder

2.3.1 Für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätigkeit Rz. 40 Unter die Steuerbefreiung fallen nur sonstige Leistungen des Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder. Die Steuerbefreiung setzt damit voraus, dass der Zusammenschluss seine sonstigen Leistungen (nicht: Lieferungen) an ein Mitglied oder mehrere seiner Mitglieder bewirkt. Sie müssen hinsichtlich Art und Umfan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen der Steuerbefreiung im Einzelnen

2.1 Begünstigte Unternehmer – Zusammenschlüsse von Personen Rz. 24 Subjektiv begünstigt sind Zusammenschlüsse von Personen, deren Mitglieder eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit, die nach bestimmten Nummern von § 4 UStG steuerfrei ist, ausüben. Der Begriff "Personenzusammenschluss" kam bisher im UStG nicht vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Nach § 4 Nr. 29 UStG sind sonstige Leistungen von selbstständigen Personenzusammenschlüssen[1] an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke ihrer (dem Gemeinwohl dienenden) nicht steuerbaren oder ihrer (dem Gemeinwohl dienenden) nach § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder Nr. 27 UStG steuerfreien Umsätze unter den weite...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen: Das BMF gibt die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen mit dem Stand vom 1.1.2022 neu bekannt (BMF v. 11.3.2022 – III C 3 - S 7492/19/10001 :004, BStBl. I 2022, 346). Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.5 Gebot der umfassenden Umsetzung in nationales Recht

Rz. 19 Eine Beschränkung der Steuerbefreiung auf Zusammenschlüsse (ausschließlich) im Gesundheitsbereich (wie in Deutschland nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG i. d. F. bis 31.12.2019) entspricht nicht den unionsrechtlichen Vorgaben.[1] Die EU-Kommission hatte in ihrem Klageverfahren gegen Deutschland argumentiert, gäbe es die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle

Rz. 54 Zur Wettbewerbsverzerrung bei der Steuerfreiheit nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL: Sind nicht-öffentliche Stellen gemäß § 80 Abs. 5 Nr. 2 SGB X von der Speicherung des gesamten Datenbestandes ausgeschlossen, kann dies nur die Steuerfreiheit der Leistungen begründen, die mit einer derartigen Speicherung direkt, unmittelbar und notwendig zusammenhängen. Ein der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.6 Kein Verlust der Steuerbefreiung bei Leistungen an Nichtmitglieder

Rz. 20 Aus Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der 6. EG-Richtlinie bzw. aus Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL ergibt sich nicht, dass die Dienstleistungen, die die Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder erbringen, von der genannten Steuerbefreiung ausgenommen wären, wenn Zusammenschlüsse im Übrigen auch Dienstleistungen an Nichtmitglieder erbringen. Auch wenn die Befrei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Zweck der Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Zweck der Steuerbefreiung nach der Richtlinienvorschrift liegt darin, Leistungen an Personen, die mit ihren Leistungen selbst befreit sind, auch zu befreien. Das Ziel der Steuerbefreiung ist zu vermeiden, dass jemand, der bestimmte Dienstleistungen anbietet, MwSt entrichten muss, wenn er genötigt ist, mit anderen Berufsausübenden im Rahmen einer gemeinsamen Strukt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.4 Dem Gemeinwohl dienende Leistungen

Rz. 16 Die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL betrifft nur die selbstständigen Zusammenschlüsse von Personen, deren Mitglieder eine in Art. 132 MwStSystRL genannte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben, und ist daher im Finanzdienstleistungsbereich nicht anwendbar. Die nationalen Behörden können sich nicht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 11 Der Kommissionsvorschlag zur 6. EG-Richtlinie [1] sah in Art. 14 Teil A Abs. 1 Buchst. f ursprünglich vor, dass nur solche Dienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien seien, "die die selbstständigen Zusammenschlüsse von Angehörigen ärztlicher oder arztähnlicher Heilberufe an ihre Mitglieder für Zwecke ihrer steuerfreien Tätigkeiten erbringen". Dieser Vorschlag fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3 Leistungen für unmittelbare Zwecke

Rz. 15 Es können nur die Dienstleistungen eines Zusammenschlusses für unmittelbare Zwecke der Ausübung steuerbefreiter Tätigkeiten seiner Mitglieder befreit sein. Eine nationale Regelung, dass die Dienstleistungen eines Zusammenschlusses an seine Mitglieder befreit sind, wenn der Anteil der steuerpflichtigen Tätigkeiten der Mitglieder 30 % (oder sogar 45 %) ihres Jahresumsat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.7 Wettbewerbsklausel

Rz. 21 Die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL ist u. a. ausgeschlossen, wenn eine reale Gefahr besteht, dass die Befreiung für sich genommen unmittelbar oder in der Zukunft zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann.[1] Fraglich ist, ob eine typisierende Beurteilung der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen für bestimmte "Berufssparten" durch den nationalen Gesetzg...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 7. Direktanspruch

Direktanspruch in der Umsatzsteuer, Veröffentlichung der BFH-Urt. v. 30.6.2015 – VII R 30/14, und BFH-Urt. v. 22.8.2019 – V R 50/16: In der Rechtsprechung wurde das sich aus dem Unionsrecht ergebende Rechtsinstrument des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer (auch "Reemtsma-Rechtsprechung") entwickelt. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsempfänger die Ers...mehr