Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.2 Name und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers

Rz. 464 Die Angaben über Namen und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers sind unerlässlicher Bestandteil eines buchmäßigen Nachweises.[1] Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann auf diese Angaben verzichtet werden.[2] Steht die Person des Abnehmers nicht fest oder stellt die Finanzverwaltung fest, dass der angegebene Empfänger die Gegenstände nicht erhalten hat/sollte, und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.5 Sonderfälle der Ausfuhr

Rz. 360 Vor dem 1.1.1997 wurden in einem Reihengeschäft, an dem mehrere ausländische Abnehmer beteiligt waren, mit der Versendung oder Beförderung des Gegenstands in das Drittlandsgebiet durch den ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer in der Reihe zugleich mehrere Ausfuhrlieferungen bewirkt. Das galt auch, wenn der letzte von mehreren ausländischen Abnehmern den Gegenstand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 280 Das Umsatzsteuerrecht kennt als belegmäßigen Nachweis den Ausfuhrnachweis und den Abnehmernachweis. Wie die Nachweise im Einzelnen zu führen sind, ist in der UStDV geregelt und zwar für Ausfuhrnachweis (Rz. 230ff.) in Beförderungsfällen[1], in Versendungsfällen[2] und in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen.[3] Ein belegmäßiger Abnehmernachweis (Rz. 395ff.) wird nur in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.1 Allgemeines

Rz. 290 Der Unternehmer hat gem. § 6 Abs. 4 S. 1 UStG die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung, insbesondere die Ausfuhr des gelieferten Gegenstands, nachzuweisen. Wie dieser Nachweis zu führen ist, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[1] Der Verordnungsgeber hat von der ihm erteilten Ermächtigung, wie der Unternehmer die Nachweise d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3.1 Allgemeines

Rz. 390 Ein zusätzlicher Belegnachweis über die Abnehmereigenschaft wird nach § 17 UStDV verlangt, wenn der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt wird; denn für diesen Fall liegt nach § 6 Abs. 3a UStG eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nur vor, wenn zusätzlich – neben den übrigen Vorau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.7.2 Erwerbszweck des Abnehmers

Rz. 485 Aus den Angaben zum Erwerbszweck des Abnehmers soll sich dessen Absicht, den Gegenstand für sein Unternehmen zu verwenden, ergeben. Bei Lieferungen, deren Gegenstände nach Art oder Menge nur zur Verwendung in dem Unternehmen des Abnehmers bestimmt sein können, genügt neben der Aufzeichnung des Berufs oder Gewerbezweigs des Abnehmers die Angabe der Art und der Menge d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.6.2 Bestimmungsort

Rz. 482 Die Aufzeichnungen über den Bestimmungsort werden regelmäßig durch Hinweis auf die Beförderungs- oder Versendungsunterlagen, die nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 6 und Abs. 3 Nr. 1 UStDV zu führen sind, belegt werden können. Es reicht aus, wenn sich der Bestimmungsort in dem Drittlandsgebiet aus der Rechnung leicht und eindeutig ergibt.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.6.1 Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer

Rz. 481 Der Unternehmer hat einen sog. Eigennachweis über seine Beförderung oder Versendung zu erbringen. Dieser Nachweis kann bei der Beauftragung eines Dritten in den Versendungsfällen durch Auftragsbescheinigungen, Versendungsbelege oder bei der Eigenbeförderung durch entsprechende Unterlagen geführt werden, z. B. ausländische Beförderungssteuerbelege, Empfangsbestätigung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.9.2 Verwendungszweck des Beförderungsmittels

Rz. 497 Die Aufzeichnungen sollen den Nachweis über den unternehmerischen Verwendungszweck bringen. Es genügt die Angabe der Art des Beförderungsmittels, wenn es seiner Art nach nur unternehmerischen Zwecken dienen kann (z. B. Lastkraftwagen, Reiseomnibus, Frachtschiff). Bei anderen Beförderungsmitteln (z. B. Personenkraftwagen, Krafträdern, Sport- und Vergnügungsbooten, Spo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Vordruckmuster für die Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen

Rz. 523 Seit 1.7.2009 besteht in der Union einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die für den Ausführer bestimmten Ausgangsvermerke werden auf Grundlage des Eingangs der elektronischen Ausgangsbestätigung bzw. des Kontrollergebnisses von der Ausfuhrzollstelle erstellt. Die Vordrucke sind im BMF v. 23.1.2015 enthalten.[1] Das Vordruckmuster ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.3 Ausfuhrnachweis in Versendungsfällen (§ 10 UStDV)

Rz. 330 Nach § 10 Abs. 1 UStDV hat der Unternehmer in den Fällen, in denen er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet versendet, d. h. durch einen selbstständigen Beauftragten befördern lässt (Versendungsfälle), den Ausfuhrnachweis durch folgende Belege zu führen: bei Ausfuhranmeldung im elektronischen Ausfuhrverfahren nach Art. 326 UZK-DVO mit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.4 Ausfuhrnachweis nach vorheriger Bearbeitung oder Verarbeitung (§ 11 UStDV)

Rz. 350 Der Gegenstand der Lieferung kann durch einen Beauftragten oder mehrere Beauftragte vor der Ausfuhr sowohl im Inland als auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat be- oder verarbeitet worden sein. Es kann sich nur um Beauftragte des Abnehmers oder eines folgenden Abnehmers handeln (Rz. 150). Der Unternehmer hat den Ausfuhrnachweis nach vorheriger Bearbeitung oder Verarb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3.2 Nichtkommerzieller Reiseverkehr

Rz. 393 Während in § 17 UStDV 1991[1] nicht zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Reiseverkehr unterschieden wurde, beschränkt die 9. UStDV-ÄndVO[2] § 17 UStDV auf den nichtkommerziellen Reiseverkehr. Diese Regelung, die früher zur Vereinfachung des Abnehmernachweises beigetragen hatte, kann nunmehr zu einer Verunsicherung über die notwendigen Voraussetzungen des Nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3.3 Ausfuhr- und Abnehmernachweis

Rz. 395 Für den Nachweis der Ausfuhr des Liefergegenstands sind dieselben Voraussetzungen zu erfüllen, wie für den Ausfuhrnachweis in den Abholfällen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. V. m. § 9 UStDV (Rz. 121ff.; 290ff.). Grundsätzlich hat der Reisende eine Ausfuhrbestätigung der den Ausgang des Gegenstands aus der Union überwachenden Grenzzollstelle eines Mitgliedstaates der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Ausfuhrunternehmer

3.3.1 Unternehmer Rz. 80 Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG kommt nicht nur dem Ausfuhrhändler, sondern jeglichem Ausfuhrunternehmer, auch dem Fabrikanten und Urerzeuger (z. B. Landwirt, Bergwerksunternehmer) zugute. Diese Begriffsbestimmung entspricht Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL. Der Ausfuhrunternehmer braucht nicht Inländer zu sein. Auch Ausländer können Ausfuhrli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Sinn und Zweck der Vorschrift Rz. 1 In § 6 UStG sind die Voraussetzungen für die Gewährung der nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG steuerbefreiten Ausfuhrlieferung geregelt. Danach müssen die Gegenstände der Lieferung in das Drittlandsgebiet ausgeführt werden. Ausfuhr ist das Verbringen eines Gegenstands aus dem Inland – ggf. über Mitgliedstaaten der Union – in das Drittlandsge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Allgemeine Voraussetzungen einer steuerfreien Ausfuhrlieferung

3.1 Ausfuhr in das Drittlandsgebiet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UStG) Rz. 20 Unter Ausfuhr versteht man den Vorgang, durch den ein Gegenstand vom Inland in das Drittlandsgebiet gelangt. Weder das UStG noch die MwStSystRL enthalten eine gesetzliche Definition des Begriffes "Ausfuhr". Nach der Begriffsbestimmung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 UStG 1967/73 musste der Gegenstand der Liefe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.2 Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen (§ 9 UStDV)

Rz. 300 Durch die in § 9 UStDV geforderten Belege wird der Nachweis über die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG erbracht werden, nämlich dass der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat. Der Unternehmer, der die geforderten Angaben nicht in der in § 9 UStDV vorgesehenen For...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.1 Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands der Lieferung

Rz. 462 Die Angabe der Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Liefergegenstands sind unerlässlich, weil nur so die Identität des gelieferten Gegenstands mit dem ausgeführten Gegenstand bestimmt werden kann. Sammelbezeichnungen (z. B. Lebensmittel, Textilien) sind i. d. R. nicht ausreichend. Zur Identifizierung kann in den Aufzeichnungen auf Geschäftsunterlagen Bezug ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.2 Eindeutige und leichte Nachprüfbarkeit des Buchnachweises

Rz. 420 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein (§ 13 Abs. 1 S. 2 UStDV). Daraus ergibt sich, dass die erforderlichen Aufzeichnungen laufend und unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes vorgenommen werden müssen. Ist für die Buchungen z. B. eine Steuerkanzlei beauftragt, muss gewährleistet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 18 Unionsrechtliche Grundlage von § 6 UStG sind die Art. 146 Abs. 1 Buchst. a und b und Art. 147 MwStSystRL. Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. a und b MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten unter den Bedingungen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Steuerbefreiung sowie zur Verhütung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen ...mehr

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Vorsteuerabzug eines Landwirts

Leitsatz Wer als Durchschnittssatzversteuerer Eingangsleistungen bezieht, um diese wegen Überschreitens der Umsatzgrenze für regelversteuerte Umsätze zu verwenden, ist daraus zum Vorsteuerabzug berechtigt. Sachverhalt Die Klägerin betreibt als GbR einen landwirtschaftlichen Betrieb. Als solche unterlag sie bis einschließlich 2021 mit ihren Umsätzen der Besteuerung nach Durchs...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.19.4 Rechtsfolgen – gesonderte Aufzeichnungen

Rz. 117 Die Aufzeichnungspflicht ist materiell-rechtliche Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen als BA. Ein Verstoß führt daher zur Versagung des BA-Abzuges.[1] Das gilt auch bei Belegverlust, ein Ersatznachweis ist nicht möglich,[2] bei nur wenigen Geschäftsvorfällen,[3] bei Bagatellfällen[4] sowie bei Ansatz der Pauschalen nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG. Rz. 118 Die nich...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.5 Rechtsfolgen – Geschenke

Rz. 48 Ist die Grenze überschritten oder die Aufzeichnungspflicht nicht erfüllt, dürfen die Aufwendungen den Gewinn nicht mindern. Sie sind außerhalb der Bilanz dem Gewinn wieder hinzuzurechnen. Es liegt keine Entnahme vor,[1] bis auf Geldgeschenke fällt USt an, § 3 Abs. 1b Nr. 1 i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG, die nach § 12 Nr. 3 EStG den Gewinn nicht mindern darf. Rz. 49 vorläuf...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.3.2 Rechtsfolgen – Gästehäuser

Rz. 54 Nicht abziehbar sind alle Aufwendungen zur Errichtung, Anschaffung und Unterhaltung des Gästehauses, wie Löhne der Angestellten, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwendungen. Ist das Gebäude gepachtet, sind die Pachtzahlungen nicht abziehbar. Bewirtungskosten fallen nur unter § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, sodass diese Aufwendungen bei einem geschäftlichen Anlass zu 70 % abgezogen...mehr

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Vorsteuerabzug auch ohne ordnungsgemäße Rechnung

Leitsatz Der Vorsteuerabzug kann ausnahmsweise auch ohne Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung gewährt werden, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt sind. Im Streitfall war dies der Fall, weil die mit Umsatzsteuer belastete Eingangsleistung für die Erbringung einer steuerpflichtigen Ausgangsleistung verwendet worden ist. Wird eine zunächst ohne die Anforderungen der §§ 1...mehr

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Zuordnung eines in Bauplänen mit "Arbeiten" bezeichneten Zimmers zum Unternehmen

Leitsatz 1. Für die Dokumentation der Zuordnung (grundlegend BFH-Urteil vom 07.07.2011 – V R 42/09, BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76) ist keine fristgebundene Mitteilung an die Finanzbehörde erforderlich. Liegen innerhalb der Dokumentationsfrist nach außen hin objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Zuordnung vor, können diese der Finanzbehörde auch noch nach Ablauf der F...mehr

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Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage; volle Zuordnung zum Unternehmen durch Abschluss eines Einspeisevertrags

Leitsatz 1. Für die Dokumentation der Zuordnung (grundlegend BFH-Urteil vom 07.07.2011 ‐ V R 42/09, BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76) ist keine fristgebundene Mitteilung an die Finanzbehörde erforderlich. Liegen innerhalb der Dokumentationsfrist nach außen hin objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Zuordnung vor, können diese der Finanzbehörde auch noch nach Ablauf der F...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.3.5 Umfang der Kürzung

Rz. 185 Die Kürzung nach § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG ist bei Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke nach den §§ 52 – 54 AO beschränkt auf 20 % des um die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 9 GewStG erhöhten Gewinns aus Gewerbebetrieb oder auf 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Abzustellen ist bei der 20-%-Regelung...mehr

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Steuerschuldnerschaft bei sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (zu § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hat die seit dem 1.1.2021 geltenden Vorschriften zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei Telekommunikationsdienstleistungen präzisiert. Im Mittelpunkt der Präzisierung des UStAE stehen die Telekommunikationsdienstleistungen, die Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften beziehen und den Mietern bzw. den Eigentümern weiterberechnen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerhinterziehung und Schmuggel (§§ 370, 373 AO)

a) Sachbezogenheit Rz. 18 [Autor/Stand] Da Gegenstand einer Steuerhehlerei nur Sachen sein können (s. Rz. 15), kommen als Vortaten nur (einfach gem. § 370 AO oder qualifiziert gem. § 373 AO begangene) Einfuhrabgaben- und Verbrauchsteuerhinterziehungen in Betracht (s. auch § 370 Rz. 1526 ff.). b) Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern Rz. 19 [Autor/Stand] Anders als be...mehr

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AGS 05/2022, Zeitschriften aktuell

Geprüfte Rechtsfachwirtin und Geprüfte Bilanzbuchhalterin Birgit Benker, Korrektur von Rechnungen, anwaltsbüro 2022, 4 Gem. § 10 RVG kann der Rechtsanwalt seine Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. § 10 Abs. 2 RVG enthält die gesetzlichen Vorgaben, was in diese Vergütungsberechnung aufzunehmen ist. Daneb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / V. Folgen eines Verstoßes gegen Unionsrecht (sog. "geltungserhaltende" Reduktion)

Rz. 17 [Autor/Stand] Überblick. Ist der Tatbestand einer nationalen Norm wie § 50d Abs. 3 EStG nicht mit unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar, stellt sich die Frage, wie dieser Konflikt zu lösen, ggf. zu "heilen" ist. Entsprechend der dargestellten Einwirkungsmöglichkeiten des Unionsrechts auf das nationale Recht (vgl. Rz. 2 ff.) kann bzw. muss ein Verstoß gegen unionsrechtl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen einer privaten Bildungseinrichtung

Sachverhalt Bei dem rumänischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i sowie Art. 133 und 134 MwStSystRL. Das Vorlagegericht fragte, ob Bildungsdienstleistungen der Art, wie sie im nationalen rumänischen Programm "Şcoala dupa şcoala" (Schule nach der Schule) enthalten sind, unter den Begriff "mit dem Sch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Begünstigte elektronische Erzeugnisse im Einzelnen

Rz. 15 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 S. 1 UStG ist die Überlassung der in Nr. 49 Buchst. a bis e und der Nr. 50 der Anlage 2 des UStG begünstigt. Somit ist eine in elektronischer Form erbrachte sonstige Leistung begünstigt, wenn die Lieferung, die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb des Erzeugnisses in gedruckter Form (Nr. 49 Buchst. a bis e der Anlage 2 des UStG) bzw. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 14 [E-Books, E-Paper und weitere elektronische Publikationen]

1 Entstehung, Inkrafttreten und Bedeutung der Vorschrift 1.1 Entstehung der Vorschrift Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG regelt, dass auf die Überlassung der in Nr. 49 Buchst. a bis e der Anlage 2 des UStG und auf die Überlassung der in Nr. 50 der Anlage 2 des UStG bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Begünstigt sind danach insbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Erzeugnisse mit jugendgefährdenden Inhalten

Rz. 19 Nach § 14 Abs. 2 Nr. 14 S. 2 UStG sind auch elektronische Erzeugnisse, für die die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien oder Hinweispflichten nach § 15 Abs. 1 bis 3 und 6 des Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung bestehen, ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgenommen. Dies entspricht der Ausnahmeregelung für jugendgefährdende Schrifte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Übergangs- bzw. Nichtbeanstandungsregelung

Rz. 33 Wohl weil zwei Jahre lang bei den Rechtsanwendern in vielen Fällen Zweifelsfragen bestanden, auf welche Umsätze elektronischer Erzeugnisse der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist und auf welche Umsätze nicht (Rz. 1c), hat die Verwaltung im BMF-Einführungsschreiben v. 17.12.2021[1] zu § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG eine großzügige Übergangs- bzw. Nichtbeanstandungsregelung ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 29 Auf Umsätze mit den nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten elektronischen Erzeugnissen ist ab dem 18.12.2019 der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Unternehmer, die die ab diesem Zeitpunkt begünstigten elektronischen Erzeugnisse anbieten, hatten kaum Vorlaufzeit für die Umstellung vom allgemeinen auf den ermäßigten Steuersatz (Rz. 1). Es ist deshalb nicht auszuschlie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG regelt, dass auf die Überlassung der in Nr. 49 Buchst. a bis e der Anlage 2 des UStG und auf die Überlassung der in Nr. 50 der Anlage 2 des UStG bezeichneten Erzeugnisse in elektronischer Form der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Begünstigt sind danach insbesondere Bücher in elektronischer Form (E-Books), Zeitungen und Zeitschriften in elekt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Qualität der Texte nicht maßgebend

Rz. 14 In inhaltlicher Hinsicht sind lediglich die elektronischen Erzeugnisse mit jugendgefährdenden Inhalten (Rz. 19f.) und solche, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken – einschließlich Reisewerbung – dienen (Rz. 21) von der Begünstigung ausgeschlossen. Ansonsten sind alle elektronischen Bücher (E-Books) begünstigt, die auch als Druckerzeugnisse begünstigt sind...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Weitere nicht begünstigte Erzeugnisse

Rz. 22 Elektronisch erbrachte sonstige Leistungen dürfen allerdings dann nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG unterworfen werden, wenn sie in ihrer Funktion über die gedruckten Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften deutlich hinausgehen. Dies gilt insbesondere für folgende Erzeugnisse:[1] Suchmaschinen, auch wenn sie Auszüge aus den gefundenen Dokumenten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Arten der Überlassung elektronischer Erzeugnisse

Rz. 13 Der ermäßigte Steuersatz kann sowohl auf die dauerhafte als auch auf die zeitlich befristete Überlassung der entsprechenden elektronischen Erzeugnisse angewendet werden. Es kommt auch nicht darauf an, ob der Kunde für ein elektronisch bereitgestelltes Erzeugnis einzeln bezahlt oder ob er ein Abonnement unbefristet oder für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen hat. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Gesetzgebungsverfahren in Deutschland

Rz. 5 Im sog. Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 8.5.2019 (in der Literatur als Jahressteuergesetz 2019 – JStG 2019 – bezeichnet, vgl. Rz. 1) hatte das BMF eine Steuerermäßigung für bestimmte elektronische Publikationen in einer neuen Nr. 14 des § 12 Abs. 2 UStG vorg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken

Rz. 11 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 S. 3 UStG ist begünstigt auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen, oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten (Rz. 8). Die Bereitstellung eines Zugangs zu einer Datenbank kann in rein elektronischer Form (z. B. über einen Online-Zugang) oder mittels eines physischen Da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begriff der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistung

Rz. 10 § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG enthält keinerlei Ausführungen dazu, was unter einer auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistung zu verstehen ist. Zur Definition derartiger Leistungen kann jedoch auf die MwSt-DVO[1] zurückgegriffen werden. Danach umfassen "Elektronisch erbrachte Dienstleistungen" i. S. d. MwStSystRL Dienstleistungen, die über das Internet oder ein äh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Erzeugnisse mit hörbarer Musik

Rz. 17 Auch das Herunterladen (Download) von elektronischen Erzeugnissen, die vollständig oder im Wesentlichen aus hörbarer Musik bestehen, fällt ausdrücklich nicht unter die Steuerermäßigung (§ 12 Abs. 2 Nr. 14 S. 1 UStG). Somit sind elektronisch abrufbare Musikstücke (z. B. Popsongs, Schlager, Konzerte, Opern, Operetten, Musicals) nach wie vor nicht begünstigt. Der Begriff...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Übergangs- bzw. Nichtbeanstandungsregelung

Rz. 37 Auch für Fälle des zu niedrigen Steuerausweises in Rechnungen über elektronische Produkte (Rz. 35) hat die Verwaltung im BMF-Einführungsschreiben v. 17.12.2021[1] zu § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG eine großzügige Übergangs- bzw. Nichtbeanstandungsregelung getroffen. Diese gilt für Fälle, in denen der leistende Unternehmer für eine nach dem 17.12.2019 und vor dem 1.1.2022 aus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 35 Unternehmer, die auf einen von ihnen ausgeführten Umsatz von elektronischen Produkten fälschlich den ermäßigten Steuersatz von 7 % bzw. für Umsätze im zweiten Halbjahr 2020 von 5 % angewendet haben, obwohl die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG nicht vorlagen, schulden gleichwohl die USt zum allgemeinen Steuersatz. Die USt berechnet ...mehr