Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. Auswirkungen auf gestreckte Entgelte (Ratenzahlungen)

Entstehen von Steuertatbestand und Steueranspruch: Letztendlich bleibt aber festzuhalten, dass sich aus dem EuGH-Urteil ergab, bei allen Leistungen, die zu aufeinanderfolgenden Zahlungen Anlass gäben, entstünden der Steuertatbestand und der Steueranspruch mit Ablauf des Zeitraums, auf den sich diese Zahlungen bezögen[32] (wobei es der EuGH vermied, dazu Stellung zu nehmen, w...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. Zurück auf Null

Wieder bei "Vor-2013": Mit den Ausführungen des EuGH ist die deutsche Rechtspraxis eigentlich wieder in der Zeit vor 2013 angekommen, d.h. bevor der BFH mit dem Urteil vom 24.10.2013 entschieden hatte, auch in dem Fall der vertraglichen Vereinbarung, dass bestimmte Entgeltanteile erst später zu zahlen seien, liege ein Fall der Uneinbringlichkeit i.S.d. § 17 UStG vor, so dass...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. Vorfinanzierung

Pflicht zur Vorfinanzierung besteht weiter: Unternehmer, die ihre Tätigkeiten als Sollbesteuerer ausüben, müssen auch künftig im Leistungszeitpunkt ihre Umsätze auf Basis des vollen vereinbarten Entgelts versteuern. Wann dieses Entgelt fällig ist, wann also der Leistungsempfänger das Entgelt an den Leistenden zu entrichten hat, ist dabei grundsätzlich unerheblich.[62] Auch w...mehr

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Durchschnittssatz für land-... / [Ohne Titel]

Alfred Kruhl[*] Durch das "Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht" vom 21.12.2021 (BGBl. I 5250) wurde der Durchschnittssatz für die vereinfachte Besteuerung pauschalierender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG ab 1.1.2022 von 10,7 % auf 9,5 % gesenkt und der Berechnungsmodus für den Durchschnittssatz im Gesetz festgeschrieben...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. BFH v. 7.5.2020 – V R 16/19

Erste Frage – späteres Entstehen der Steuer bei Ratenzahlung: Der BFH, der über die eingelegte Revision zu entscheiden hat, legte den Fall dem EuGH vor und fragte, ob sich bei einer einmalig und daher nicht zeitraumbezogen erbrachten Dienstleistung der Anlass zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen i.S.v. Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL bereits aus der Vereinbarung ei...mehr

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Durchschnittssatz für land-... / 2. Überprüfungspflicht

Die Beibehaltung des bisher geltenden Durchschnittssatzes für pauschalierende Landwirte i.H.v. 10,7 % hätte ab dem Jahr 2022 gegen Unionsrecht nach Art. 298 Satz 1 der MwStSystRL verstoßen und zudem zu Steuerausfällen geführt. Deshalb hat der Gesetzgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 (BGBl. I 3096) der Bundesregierung aufgegeben, die Höhe der Vorsteuerbelastung der...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 4. EuGH v. 29.11.2018 – C-548/17 – baumgarten sports & more GmbH

Verpflichtung zur Umformulierung: Der EuGH gab dem Fall mit seiner Antwort eine interessante Wendung. Er differenzierte nämlich überhaupt nicht zwischen den drei Vorlagefragen des BFH, sondern wies darauf hin, es sei nach Art. 267 AEUV seine Aufgabe, dem nationalen Gericht für eine sachdienliche Antwort die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren und auch Vorsc...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 4. Minderung der Bemessungsgrundlage

Weitere Anwendbarkeit der BFH-Rspr. fraglich: Leider ist nach der Entscheidung des EuGH fraglich, ob die aus Unternehmenssicht in gewisser Hinsicht recht praktische, unter II.1. dargestellte Rechtsprechung des BFH zur Minderung der Bemessungsgrundlage ("Methode BFH")[67] wie bisher angewendet werden kann. Methode BFH = Rechtssicherheit: Der BFH hat hiermit einen sinnvollen We...mehr

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Durchschnittssatz für land-... / I. Gesetzliche Grundlagen

Pauschalregelung als Ausgleich: Art. 296 Abs. 1 der RL 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EU Nr. 347 S. 1 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie – MwStSystRL) ermöglicht es den Mitgliedstaaten auf landwirtschaftliche Erzeuger, bei denen insbesondere die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung auf Schwierigkeiten stoßen würde, e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Von...mehr

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Grenzüberschreitende Liefer... / 1 Problematik

Gelangt ein Gegenstand im Rahmen eines Liefergeschäfts aus Deutschland physisch in einen anderen Staat, ist die Lieferung dem Grunde nach als Ausfuhr (Drittland) oder im zwischenunternehmerischen Bereich als innergemeinschaftliche Lieferung (EU) steuerfrei.[1] Vor dem Hintergrund, dass diese Lieferungen zwar steuerfrei sind, aber eingangsseitig einen vollen Vorsteuerabzug erl...mehr

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Grenzüberschreitende Liefer... / 2.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen

Eine innergemeinschaftliche Lieferung setzt grds. voraus, dass der Abnehmer Unternehmer ist, die Ware für sein Unternehmen erwirbt und der Erwerb (dem Grunde nach) im Bestimmungsstaat der Erwerbsbesteuerung unterliegt. Hiervon ist auszugehen, sofern der Erwerber gegenüber dem Unternehmer eine ausländische USt-IdNr. verwendet. Mittlerweile ist die Verwendung der USt-IdNr. eine...mehr

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Grenzüberschreitende Liefer... / 2.2 Ausfuhren

Bei Ausfuhrlieferungen gelten die Anforderungen an Buch- und Belegnachweis zur Sicherstellung der Befreiung ebenso.[1] Der Buchnachweis verlangt, dass die nachzuweisenden Voraussetzungen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sind, sodass die erforderlichen Aufzeichnungen zeitlich fortlaufend und unmittelbar nach der Ausführung des jeweiligen Umsatzes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG, MwStSystRL Einführung in das Unionsrecht der Umsatzsteuer

1 Das unionsrechtliche Primärrecht als Ausgangspunkt der Umsatzsteuerharmonisierung 1.1 EWG-Vertrag/EG-Vertrag/AEUV Rz. 1 Ausgangspunkt und Grundlage der zum sog. sekundären Unionsrecht (früher Gemeinschaftsrecht) gehörenden Rechtsakte zur Harmonisierung der USt sind verschiedene Bestimmungen des zum sog. Primärrecht zählenden Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV), herv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Richtlinien 96/95/EG, 1999/49/EG, 2001/4/EG, 2005/92/EG, 2010/88/EU, 2016/856/EU und 2018/912/EU – Höhe des Normalsteuersatzes

Rz. 463 Mit den vorgenannten Richtlinien, zuletzt 2018/912/EU[1] wurde die mit der Richtlinie 92/77/EWG (Abschn. 3.3) begonnene Harmonisierung der Steuersätze fortgesetzt. Durch die Änderung von Art. 97 MwStSystRL, wonach der Normalsatz der MwSt in den Mitgliedstaaten in der Zeit v. 1.1.2006 bis zum 31.12.2010 nicht niedriger als 15 % sein durfte, wurde bestimmt, dass der No...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.16 Nationale Sondermaßnahmen

Rz. 384 Gemäß Art. 395 MwStSystRL kann der Rat auf Vorschlag der Kommission einstimmig jeden Mitgliedstaat ermächtigen, von der Richtlinie abweichende Sondermaßnahmen einzuführen, um die Steuererhebung zu vereinfachen oder Steuerhinterziehungen oder -umgehungen zu verhüten. Rz. 385 Nach Art. 394 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten alte Sondermaßnahmen, die sie bei Inkrafttr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.18.9 Cash accounting System

Rz. 626 Mit Art. 167a MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, bei Unternehmern, die für ihre Ausgangsumsätze die Istversteuerung anwenden (§ 20 UStG), auch bezüglich des Vorsteuerabzugs das Ist-Prinzip einzuführen. Die Mitgliedstaaten können in einem optionalen Verfahren regeln, dass der Vorsteuerabzug des Istversteuerers erst entsteht, wenn die Gegenl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.4.4 Durchführungsbeschluss 2021/942

Rz. 688 Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/942 der Kommission v. 10.6.2021 mit Durchführungsbestimmungen zur MwStSystRL hinsichtlich der Erstellung der Liste der Drittländer, mit denen die Union ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe geschlossen hat, dessen Anwendungsbereich der RL 2010/24/EU des Rates und der VO (EU) Nr. 904/2010 des Rates ähnelt [1], wurde geregelt,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.39 Richtlinie – Kleinunternehmerregelung

Rz. 736 Mit der Richtlinie (EU) 2020/285[1] die zum 1.1.2025 in nationales Recht umzusetzen ist, wurde die vorherige Sonderregelung für Kleinunternehmen [2] grundlegend reformiert. Gleichzeitig wurde die sog. Zusammenarbeits-Verordnung (EU) Nr. 904/2010 [3] entsprechend angepasst. Nach der vorherigen Sonderregelung für Kleinunternehmen können nur Unternehmen, die in dem Mitglie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.9 Artikel 260 AEUV – Folgepflicht der Mitgliedstaaten aus EuGH-Urteilen

Rz. 14 Nach Art. 260 Abs. 1 AEUV müssen die Mitgliedstaaten bei durch den EuGH festgestellten Vertragsverstößen die entsprechenden innerstaatlichen Gesetzes- oder Verwaltungsmaßnahmen ergreifen, um dem Urteil des EuGH gerecht zu werden. So war z. B. § 25 Abs. 2 UStG aufgrund des EuGH-Urteils v. 27.10.1992[1] geändert worden, mit der Maßgabe, dass eine Reiseleistung nur steue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Die 13. EWG-Richtlinie

Rz. 424 In der Dreizehnten Richtlinie des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren der Erstattung der MwSt an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1] – ist analog zur RL 2008/9/EG (für EU-Unternehmer) die Erstattung von USt an Drittlandsunternehmer geregelt.[2] Das Verfahren gilt – wie n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Richtlinien über Steuerbefreiungen bestimmter endgültiger Einfuhren sowie der vorübergehenden Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel

2.7.1 Richtlinie 83/181/EWG – Bestimmte endgültige Einfuhren Rz. 433 Die Richtlinie des Rates v. 28.3.1983 zur Festlegung des Anwendungsbereichs von Art. 14 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bestimmter endgültiger Einfuhren von Gegenständen[1] legt den Anwendungsbereich sowie die praktischen Einzelheiten zur Durchführung der M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Steuerbare Umsätze

2.3.5.1 Lieferung von Gegenständen Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertrage...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Richtlinie 91/680/EWG – Binnenmarkt-Richtlinie

3.1.1 Die Übergangsregelung für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten Rz. 444 Mit der Richtlinie des Rates v. 16.12.1991 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG im Hinblick auf die Beseitigung der Steuergrenzen[1] waren die Art. 28a bis 28m der 6. EG-Richtlinie als Übergangsregelung für die Best...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6 Ort der steuerbaren Umsätze

2.3.6.1 Lieferung von Gegenständen Rz. 141 Art. 32 Unterabs. 1 MwStSystRL enthält den Grundsatz, dass der Ort der Lieferung sich danach bestimmt, wo der Gegenstand sich zum Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Beförderung an den Abnehmer befindet. Die Beförderung oder Versendung kann auch von einem beauftragten Dritten durchgeführt werden. Dieser kann z. B. ein Dienstlei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8 Steuerbemessungsgrundlage

2.3.8.1 Bemessungsgrundlage im Inland Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Noch nicht verabschiedete Richtlinienvorschläge im Hinblick auf das endgültige Mehrwertsteuersystem

6.1.1 Harmonisierung des Vorsteuerabzugs Rz. 1100 Im Zuge ihres Arbeitsprogramms mit einem Zeitplan für Vorschläge zur Einführung des endgültigen Mehrwertsteuersystems in der EU hatte die EU-Kommission dem Rat am 17.6.1998 einen neuen Vorschlag zur Harmonisierung des Vorsteuerabzugsrechts [1] zugeleitet, der sich in zwei Komplexe aufteilte. Dieser Vorschlag war jedoch aufgrund...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Weitere Rechtsakte seit 2000

Hinweis: In diesem Abschnitt 4 werden im Vergleich zu den Vorgängerversionen dieser Kommentierung nur noch die wichtigsten Rechtsakte erläutert. 4.1 Richtlinie 2000/65/EG – Mehrwertsteuerschuldner Rz. 465 Mit der Richtlinie 2000/65/EG[1] war Art. 21 der 6. EG-Richtlinie [2] in der während der Übergangszeit geltenden Fassung des Art. 28g dieser Richtlinie, der die Steuerschuldne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14 Sonderregelungen

2.3.14.1 Kleinunternehmen (Rechtslage bis 31.12.2024) Rz. 340 Art. 281 bis 294 MwStSystRL sehen für Kleinunternehmer – je nach der Ausgangslage in den einzelnen Mitgliedstaaten – verschiedene Sonderregelungen in Form eines vereinfachten Besteuerungsverfahrens (Pauschalregelung), einer Steuerbefreiung einer degressiven Steuerermäßigung (Steuerabzugsbetrag) vor. Es ist den Mitglied...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13 Richtlinie in Bezug auf ermäßigte Steuersätze

Rz. 596 Mit der Richtlinie 2009/47/EG[1] wurde das System der ermäßigten MwSt-Sätze vorläufig insgesamt abschließend bestimmt.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Kleinunternehmerregelung

Rz. 1006 Die bisher noch nicht harmonisierte Regelung wurde zum 1.1.2025 auf eine EU-einheitliche Grundlage gestellt.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Das unionsrechtliche Primärrecht als Ausgangspunkt der Umsatzsteuerharmonisierung

1.1 EWG-Vertrag/EG-Vertrag/AEUV Rz. 1 Ausgangspunkt und Grundlage der zum sog. sekundären Unionsrecht (früher Gemeinschaftsrecht) gehörenden Rechtsakte zur Harmonisierung der USt sind verschiedene Bestimmungen des zum sog. Primärrecht zählenden Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV), hervorgegangen durch den Vertrag von Lissabon[1], beruhend auf dem vormaligen Vertrag z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.4 Ergänzungen zu den ab 1.7.2021 geltenden Fernverkaufsregelungen

4.27.4.1 Richtlinie 2019/1995 Rz. 679 Die RL (EU) 2019/1995[1] stellt eine Ergänzung zu dem sog. Digitalpaket zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden Onlinehandels in Form der RL Richtlinie (EU) 2017/2455[2] dar. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Klärung rechtlicher Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einbezug elektronischer Plattform...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3 Dienstleistungen im Postsektor

6.1.3.1 Ausgangslage Rz. 1111 Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten "die von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen" von der USt. Die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG in der seit dem 1.7.2010 geltenden Fassung gilt für alle Unternehmer, die sich zum ständigen und flächendeckenden Anbiet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.1 Änderungen der MwStSystRL durch die RL 2017/2455/EU

4.27.1.1 Neuregelungen ab 1.1.2019 Rz. 663 Die MwStSystRL regelt seit 1.1.2015 den Ort der Dienstleistung in Bezug auf Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen (sog. Digitalleistungen) durch einen Unternehmer in der EU an Privatpersonen in einem anderen Mitgliedstaat einschließlich des damit verbun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.1.2 Neuregelungen ab 1.7.2021

4.27.1.2.1 Neue Fernverkaufsregelungen Rz. 665 Die vorherige sog. Versandhandelsregelung für grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Versendungslieferungen an Nichtunternehmer, die bei Lieferumfängen oberhalb der von dem jeweiligen Bestimmungsmitgliedstaat festgelegten Lieferschwelle zur Verlagerung des Lieferorts in den Bestimmungsmitgliedstaat führt[1], ist entfallen. A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13 Pflichten der Steuerschuldner

2.3.13.1 Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Wesentliche Merkmale des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems

2.3.1.1 Grundprinzipien Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3.1 Ausgangslage

Rz. 1111 Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten "die von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen" von der USt. Die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG in der seit dem 1.7.2010 geltenden Fassung gilt für alle Unternehmer, die sich zum ständigen und flächendeckenden Anbieten der Gesamtheit od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.1.2.1 Neue Fernverkaufsregelungen

Rz. 665 Die vorherige sog. Versandhandelsregelung für grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Versendungslieferungen an Nichtunternehmer, die bei Lieferumfängen oberhalb der von dem jeweiligen Bestimmungsmitgliedstaat festgelegten Lieferschwelle zur Verlagerung des Lieferorts in den Bestimmungsmitgliedstaat führt[1], ist entfallen. An ihre Stelle ist eine neue sog. Fernv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.11.2 Richtlinie

Rz. 19 Eine Richtlinie ist nach Art. 288 Abs. 3 AEUV für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, lässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und Mittel zu ihrer Umsetzung in nationales Recht. Anders als die Verordnung muss eine Richtlinie somit in innerstaatliches Recht transformiert werden, um rechtl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Territorialität – Geografischer Steueranwendungsbereich

Rz. 78 In Art. 5 der MwStSystRL werden vier Territorialitätsbegriffe definiert: Mitgliedstaat und Gebiet eines Mitgliedstaats, Gemeinschaft und Gebiet der Gemeinschaft, Drittland, Drittgebiete. Rz. 79 Mitgliedstaat und Gebiet eines Mitgliedstaats ist das Gebiet jedes Mitgliedstaats der Gemeinschaft nach Art. 299 EG-Vertrag mit Ausnahme der Gebiete nach Art. 6 MwStSystRL (z. B. Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.16.3 Änderungen beim Vorsteuerabzugsrecht

Rz. 608 In Art. 168a MwStSystRL wurde eine ergänzende Regelung in Bezug auf den Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Grundstücke und andere dem Unternehmen zugeordnete Gegenstände eingeführt. Soweit ein dem Unternehmen zugeordnetes Grundstück vom Steuerpflichtigen sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für seinen privaten Bedarf oder den seines Personals oder allgemein ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Richtlinie 92/111/EWG – 1. Vereinfachungs-Richtlinie

Rz. 458 Mit der Richtlinie 92/111/EWG[1] waren die mit der Binnenmarkt-Richtlinie vorgenommenen Änderungen der 6. EG-Richtlinie – noch vor deren Inkrafttreten zum 1.1.1993 – teilweise redaktionell überarbeitet und vereinfacht worden. Rz. 459 Neu war insbesondere die Regelung für sog. innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte. Bei einer Lieferbeziehung von drei Beteiligten aus ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.2 Reihengeschäftsregelung

Rz. 716 Art. 36a MwStSystRL enthält eine erstmalige EU-einheitliche Definition des Reihengeschäfts bzw. die Bestimmung, welcher Lieferung in der Kette die Warenbewegung zugeordnet wird.[1] Rz. 717 Art. 36a MwStSystRL regelt das Reihengeschäft nur für innergemeinschaftliche Warenlieferungen, nicht für Ausfuhr- oder Einfuhrreihengeschäfte. Hier bleibt es grundsätzlich bei der b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.2 Reiseleistungen, Sonderregelung für Reisebüros

Rz. 1101 Die EU-Kommission hatte dem Rat am 8.2.2001 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich der Sonderregelung für Reisebüros[1] vorgelegt. Darin wird eine Änderung der derzeit geltenden Sonderregelung für die Besteuerung von Reiseleistungen und den Abbau derzeit noch bestehender Übergangsregelungen in diesem Bereich zur ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12 Steuerschuldner

Rz. 307 Steuerschulder ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen steuerpflichtigen Umsatz bewirkt.[1] Rz. 308 Die EU-Mitgliedstaaten können Regelungen treffen, nach denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (sog. Reverse-Charge-System), wenn der Umsatz von einem nicht im Inland ansässigen Unternehmer erbracht wird.[2] Zu den ab 1.1.2010 geltenden Neuregelungen aufgr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4.2 Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 100 Nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL gelten die Staaten, Länder, Gemeinden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Das gilt auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten z. B. Gebühren, Beiträge ode...mehr