Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Ausgelagerte Verwaltungstätigkeiten als Gegenstand der Steuerbefreiung

Rz. 63 Für Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltung von Investmentfonds (ab 1.1.2018: Investmentvermögen), die nach § 36 Abs. 1 KAGB auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) ausgelagert worden sind, kann ebenfalls die Steuerbefreiung in Betracht kommen. Zur steuerfreien Verwaltung gehören – so die EuGH-Rechtsprechung[1] – auch Dienstleistungen der administrativen un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Steuerpflichtige Verwaltungstätigkeiten

Rz. 78 Insbesondere folgende Leistungen sollen nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht als Tätigkeiten der Verwaltung eines Investmentvermögens angesehen werden und daher nicht unter die Steuerbefreiung fallen können[1]: Erstellung von Steuererklärungen, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Portfolioverwaltung wie allgemeine Rechercheleistungen (sofern diese nicht unselbstst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Investmentvermögen

Rz. 80b Investmentvermögen, die die Anforderungen der sog. OGAW-Richtlinie [1] erfüllen, stellen grundsätzlich steuerbegünstigte Investmentvermögen dar. Darüber hinaus können auch AIF in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung fallen, sofern diese dieselben Merkmale aufweisen wie OGAW und somit dieselben Umsätze tätigen oder diesen soweit ähnlich sind, dass sie mit ihnen im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Erweiterung der Steuerbefreiung auf die Verwaltung sämtlicher Investmentvermögen (ab 1.1.2024)

Rz. 80m Ab 1.1.2024 erstreckt sich die Steuerbefreiung hinsichtlich der Verwaltung von Investmentvermögen ausnahmslos auf die Verwaltung von OGAW i. S. d. § 1 Abs. 2 KAGB [1] sowie die Verwaltung von AIF i. S. d. § 1 Abs. 3 KAGB, ohne dass es wie ab 1.1.2018 erforderlich war, dass diese AIF mit den OGAW vergleichbar sein müssen. Somit sind sämtliche AIF i. S. d. § 1 Abs. 3 KA...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Steuerfreie Verwaltungstätigkeiten

Rz. 80c Die Steuerbefreiung ab 1.1.2018 umfasst nach wie vor lediglich Tätigkeiten der Verwaltung. Andere Tätigkeiten als die Verwaltung, insbesondere Tätigkeiten der Verwahrung von Vermögensgegenständen des Investmentvermögens sowie sonstige Aufgaben nach Maßgabe der §§ 72 bis 79 KAGB bzw. der §§ 81 bis 89a KAGB, sind nicht steuerbegünstigt. Vgl. zum Umfang der Steuerbefrei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Vergütung der Verwaltungstätigkeit nach dem KAGB

Rz. 52 Carried interest ist der Anteil an den Gewinnen des AIF, den eine AIF-Verwaltungsgesellschaft als Vergütung für die Verwaltung des AIF erhält. Der carried interest umfasst nicht den Anteil der AIF-Verwaltungsgesellschaft an den Gewinnen des AIF, den die AIF-Verwaltungsgesellschaft als Gewinn für Anlagen der AIF-Verwaltungsgesellschaft in den AIF bezieht.[1] Die Kapita...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Steuerpflichtige Verwaltungstätigkeiten

Rz. 80e Vgl. hierzu Rz. 78ff. analog. Hinzukommt, dass Tätigkeiten im Zusammenhang mit der tatsächlichen Bewirtschaftung gehaltener Immobilien, insbesondere ihre Vermietung, die Verwaltung der bestehenden Mietverhältnisse, die Beauftragung Dritter mit Instandhaltungsmaßnahmen sowie deren Überwachung und Überprüfung nicht steuerfrei sind.[1] Rz. 80f Auf folgende Unterschiede a...mehr

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Geschäftsbriefe und Impress... / 7.3 Muster: Impressum einer GmbH

AB-GmbH Stadtstraße 18 78901 Dorfheim Telefon: +49 79 000 000 Telefax: +49 79 000 001 E-Mail: info@AB-GmbH.com Internet: www.AB-GmbH.com Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Alfred Boos Verantwortlich für die redaktionellen Inhalte: Alfred Boos Registergericht: AG Musterstadt Registernummer: HRB 6789 Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Auslagerung von Aufgaben nach dem KAGB

Rz. 49 Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann Aufgaben, die für die Durchführung der Geschäfte wesentlich sind, zum Zwecke einer effizienteren Geschäftsführung auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) auslagern. Das Auslagerungsunternehmen darf die ihm übertragenen ausgelagerten Aufgaben unter den Bedingungen des § 36 Abs. 6 KAGB weiter übertragen (Unterauslage...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Formen von Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 38 Nach § 1 Abs. 1f InvStG i. d. F. bis 31.12.2017 können inländische Investmentfonds in verschiedenen Formen gebildet werden: in Form eines Sondervermögens i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB, das entweder von einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, von einer inländischen Zweigniederlassung einer EU-Verwaltungsgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Verwahrung von Investmentvermögen nach dem KAGB

Rz. 48 Die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sicherzustellen, dass für jeden von ihr verwalteten OGAW eine Verwahrstelle beauftragt wird, die ein i. S. d. § 68 Abs. 2 KAGB zugelassenes Kreditinstitut ist.[1] Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft muss nach § 80 Abs. 1 S. 1 KAGB dafür sorgen, dass eine Verwahrstelle i. S. d. § 80 Abs. 2 oder 3 KAGB beauftragt wird. Die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Gesetzliche Ausnahmen

Rz. 61 Der Gesetzgeber hat verschiedene Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht vorgesehen. Danach besteht eine Auskunftspflicht des gesetzlichen Abschlussprüfers ggü. dem Konzern-Abschlussprüfer nach § 320 Abs. 3 Satz 2 HGB (§ 320 Rz 49), ggü. dem Sonderprüfer einer AG nach § 258 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 145 Abs. 2 AktG, in Form einer Mitteilungspflicht an die BaFin und die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen und Gemeinschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG

Rz. 34 Zu den nach dieser Vorschrift begünstigten Unternehmern gehören die nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG genannten Körperschaften. Solche Personenzusammenschlüsse werden im Allgemeinen als Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu vorübergehenden Zwecken gebildet, z. B. um gemeinsame Sportfeste oder kulturel...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 13.3.2 Gruppe 2 (Verzichtsfälle i. S. d. § 9 UStG)

Unter diese Gruppe fallen die in § 9 Abs. 1 UStG abschließend genannten steuerfreien Umsätze. Ein Verzicht ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Hierbei handelt es sich um steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. a–g UStG, z. B. Gewährung und Vermittlung von Krediten § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG, z. B....mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 13.4.3 Voraussetzungen einer Option nach § 9 Abs. 2 UStG

Die Möglichkeit, auf die Umsatzsteuerbefreiung von bestimmten Umsätzen zu verzichten, ist nach § 9 Abs. 2 UStG eingeschränkt.[1] Von dieser Einschränkung sind folgende Umsätze betroffen: die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken[2] die Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur Nutzung aufgrund eines auf Übertragung des Eigentums gerichteten Vertrages oder Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 [Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen]

1 Allgemeines 1.1 Überblick über die Vorschrift Rz. 1 Die umfassende Steuervergünstigung für alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen ist ähnlichen Vorschriften in anderen Steuergesetzen nachgebildet.[1] Sie hat auch im früheren Umsatzsteuerrecht bereits Vorläufer gehabt. So waren z. B. nach § 3 UStG 1918[2] die Umsätze von "Unternehmen, deren Zwecke auss...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 12.1 Grundvoraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Die Voraussetzungen im inländischen Grundfall für den Vorsteuerabzug sind: Unternehmer Leistungen an das Unternehmen (Eingangsumsatz) Leistungsgeber muss Unternehmer sein Vorliegen einer Rechnung, die die Voraussetzungen der §§ 14, 14 a UStG erfüllt. 12.1.1 Unternehmer als Abzugsberechtigter Nur ein Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist zum Vorsteuerabzug berechtigt (persönliche Vorau...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 13.2 Anwendungsbereich der Steuerbefreiungen für Fälle des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Die Steuerbefreiungen gelten nach dem Eingangshalbsatz des § 4 UStG ("Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei") nur für steuerbare Umsätze und zwar für Lieferungen und sonstige Leistungen. Für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen gibt es eine selbstständige Steuerbefreiungsvorschrift nach § 4 b UStG.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Körperschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Rz. 23 Wegen des Bezugs auf die §§ 51 – 68 AO gilt die Steuerermäßigung nur für die in § 51 AO definierten Körperschaften. Danach sind unter Körperschaften die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG zu verstehen. Funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften gelten dabei nicht als selbstständige Steuersubjekte.[1] Rz. 24 Zu de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Verhältnis zu Steuerbefreiungsvorschriften

Rz. 19 Bestimmungen über Steuerermäßigungen können naturgemäß nur auf steuerpflichtige Umsätze angewendet werden. Soweit die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung[1] erfüllt sind, kommt § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG also grundsätzlich nicht in Betracht. Insofern hat der Unternehmer i. d. R. auch keine Wahlmöglichkeit zwischen Steuerbefreiung und Steuerermäßigung. § 12 Abs. 2 Nr. 8 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Die umfassende Steuervergünstigung für alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen ist ähnlichen Vorschriften in anderen Steuergesetzen nachgebildet.[1] Sie hat auch im früheren Umsatzsteuerrecht bereits Vorläufer gehabt. So waren z. B. nach § 3 UStG 1918[2] die Umsätze von "Unternehmen, deren Zwecke ausschließlich gemeinnützige und wohltätige sind, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 12 § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG geht auf eine entsprechende Regelung im UStG 1967 zurück, die im Hinblick auf die damaligen Regelungen zum Gemeinnützigkeitsrecht folgenden Wortlaut für die der Steuerermäßigung unterliegenden Leistungen hatte: "die Leistungen der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Vorsteuerpauschalierung

Rz. 22 Nach § 23a UStG können Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (steuerbegünstigte Körperschaften), die nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen, ihre Vorsteuern mit 7 % ihres Umsatzes (ausgenommen Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe) pauschalieren. Diese Vorsteuerpauschalierung ist aber nur zulässig, wenn der ...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 12.4 Vorsteuerabzug bei Leistungen i. S. d. § 13 b UStG

Soweit der Unternehmer als Leistungsempfänger Steuerschuldner wird (Reverse-Charge-Verfahren), kann er diese Steuer i. d. R. in der gleichen Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer abziehen, wenn die empfangenen Leistungen für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.[1] Hierunter fallen insbesondere die EU-B2B-Grundregeldienstleistungen mit Ort beim Leistungsempfänger sowie ...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 13.3.3 Gruppe 3 (alle übrigen Befreiungen des § 4 UStG)

Unter diese Gruppe fallen alle übrigen Steuerbefreiungen. Diese Befreiungen führen ohne Gestaltungsmöglichkeit zum Vorsteuerausschluss.[1] Hierunter fallen z. B. viele Leistungen von Ärzten Versicherungsumsätze bestimmte Postumsätze im Briefverkehr, Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege Umsätze folgender Einrichtungen des Bundes, der Länder, der ...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 8.6 Orte der sonstigen Leistung bei B2C-Geschäften

Auch bei der umsatzsteuerlichen Ortsermittlung von Dienstleistungen an Nichtunternehmer ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob eine besondere Ortsbestimmungsregel vorliegt. Folgende wichtige Ausnahmeregelungen sind im Umsatzsteuergesetz verankert: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 7.1 Geltungsbereich

Unter Inland ist der Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes mit Ausnahme der Zollausschlüsse und bestimmter Zollfreigebiete zu verstehen.[1] Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland. Zum Inland gehören auch: Gesandtschafts- und Botschaftsgebäude ausländischer Mächte im Bundesgebiet, ausländische Flugzeuge und Schiffe im Bundesgebiet, Luftrau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 16 Beim Inkrafttreten des UStG 1980 war das Unionsrecht für die Anordnung ermäßigter Steuersätze durch das nationale Recht weitgehend bedeutungslos. Denn Art. 12 Abs. 4 S. 1 der 6. EG-Richtlinie regelte bei Inkrafttreten lediglich, dass bestimmte Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen erhöhten oder ermäßigten Sätzen unterworfen werden konnten. Zu einer Einschränkung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

Rz. 149 Soweit eine Körperschaft, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt, Leistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausführt, sind diese Leistungen nicht steuerermäßigt (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 2 UStG). Rz. 150 Soweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird, verliert die Körperschaft an sich nicht den Status der Gemeinnü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.3 Zweckbetriebe, die nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen

Rz. 169 Nach § 65 AO als Zweckbetriebe anerkannte wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gewährleisten bereits, dass sie auch hinsichtlich der Umsätze, mit deren Ausführung selbst sie ausnahmsweise nicht auch ihre satzungsmäßigen Zwecke verwirklichen, zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb treten, als es zur Erfüllung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Einfuhren, unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 20 Nach der Vorschrift sind Einfuhren nicht begünstigt, da sie nicht genannt sind. Der Gesetzgeber hat hierfür offenbar keinen besonderen praktischen Regelungsbedarf gesehen. Wenn die begünstigten Körperschaften Gegenstände für Zwecke ihrer begünstigten Leistungen einführen, ist es wegen des Vorsteuerabzugs unerheblich, ob die Einfuhr dem Normalsteuersatz oder dem ermäßi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.5 Leistungen von Zweckbetrieben, mit deren Ausführung selbst nicht steuerbegünstigte Zwecke verwirklicht werden

Rz. 181 Von Zweckbetrieben ausgeführte Leistungen, mit deren Ausführung selbst nicht steuerbegünstigte Zwecke verwirklicht werden, unterliegen nur dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn der Zweckbetrieb insgesamt nicht in erster Linie der Erzielung von zusätzlichen Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Vermögensverwaltung

Rz. 188 Geht die Tätigkeit einer begünstigten Körperschaft nicht über die bloße Vermögensverwaltung hinaus, so liegt nach § 14 S. 1 AO kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Im Gegensatz zu den Leistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist die Steuerermäßigung für Leistungen im Rahmen einer Vermögensverwaltung nicht ausgeschlossen. Nach § 14 S. 3 AO ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2 Umsatzsteuerliche Voraussetzungen der Steuerermäßigung

Rz. 168 Die Steuerermäßigung kann nicht lediglich von einer gesetzlichen Zugehörigkeitsfiktion zum begünstigten Bereich einer Körperschaft abhängig gemacht werden. Es ist weiterhin erforderlich, dass auch die ausgeführten Leistungen von ihrer tatsächlichen Ausgestaltung her und in ihrer Gesamtrichtung dazu bestimmt sind, den in der Satzung bezeichneten steuerbegünstigten Zwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.4 Leistungen von Zweckbetrieben, mit deren Ausführung selbst lediglich steuerbegünstigte Zwecke verwirklicht werden

Rz. 171 Auch die satzungsmäßig erbrachten Leistungen der folgenden als Katalog-Zweckbetriebe anerkannten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterliegen (soweit nicht eine Steuerbefreiung greift) dem ermäßigten Steuersatz, weil mit ihrer Ausführung selbst die steuerbegünstigten Zwecke der Körperschaft unmittelbar verwirklicht werden: Rz. 172 Krankenhäuser: Nach § 67 Abs. 1 AO ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeiner Überblick

Rz. 36 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 1 UStG ordnet eine Steuersatzermäßigung für die Leistungen der nach §§ 51ff. AO steuerbegünstigten Körperschaften an. Diese gilt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 2 UStG i. V. m. § 64 Abs. 1 AO für die Leistungen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nur, wenn es sich bei diesem um einen Zweckbetrieb handelt. Unabhängig von den Bedi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 158 In § 65 AO sind die Voraussetzungen genannt, unter denen ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als Zweckbetrieb anzusehen ist und die Steuervergünstigung gem. § 64 Abs. 1 AO nicht verloren geht. Liegen die Voraussetzungen des § 65 AO vor, so ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb auch dann noch steuerlich unschädlich, wenn Gewinne erzielt werden. Ein Zweckbetrieb is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Sonstige Einzelfälle

Rz. 198 Bei Gewährung von Zuwendungen durch einen Verein, der mit dieser Befugnis durch eine staatliche Behörde beliehen worden ist, unterfallen die dem Verein dabei erstatteten Personalkosten und Sachkosten nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG.[1] Rz. 199 Leistungen, die ein Verein aufgrund eines nach § 5a Abs. 2 ZDG abgeschlossenen Vertrags erbringt u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Kirchliche Zwecke

Rz. 51 Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern.[1] Hinsichtlich der Religionsgemeinschaften, die nicht Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, können somit keine kirchlichen Zwecke in Betracht kommen. Es kann insoweit aber ein ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Steuerschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Rz. 155 Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nach § 14 AO eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Die für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erforderliche selbs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbegünstigte Zwecke

3.1 Allgemeiner Überblick Rz. 36 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 1 UStG ordnet eine Steuersatzermäßigung für die Leistungen der nach §§ 51ff. AO steuerbegünstigten Körperschaften an. Diese gilt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 2 UStG i. V. m. § 64 Abs. 1 AO für die Leistungen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nur, wenn es sich bei diesem um einen Zweckbetrieb handelt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Steuerunschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe – Zweckbetriebe

6.3.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 158 In § 65 AO sind die Voraussetzungen genannt, unter denen ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als Zweckbetrieb anzusehen ist und die Steuervergünstigung gem. § 64 Abs. 1 AO nicht verloren geht. Liegen die Voraussetzungen des § 65 AO vor, so ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb auch dann noch steuerlich unschädlich, wenn Gewinne er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

6.1 Allgemeines Rz. 149 Soweit eine Körperschaft, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt, Leistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausführt, sind diese Leistungen nicht steuerermäßigt (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 2 UStG). Rz. 150 Soweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird, verliert die Körperschaft an sich nicht den Stat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Begünstigte Unternehmer

2.1 Körperschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG Rz. 23 Wegen des Bezugs auf die §§ 51 – 68 AO gilt die Steuerermäßigung nur für die in § 51 AO definierten Körperschaften. Danach sind unter Körperschaften die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG zu verstehen. Funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften gelten dabei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Gemeinsame Voraussetzungen der begünstigten Zwecke

4.1 Allgemeiner Überblick Rz. 53 Die Anerkennung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke setzt folgende gemeinsame Bedingungen voraus: Die begünstigten Zwecke müssen ausschließlich verfolgt werden.[1] Die steuerbegünstigten Zwecke müssen unmittelbar verfolgt werden.[2] Die Zwecke müssen selbstlos verfolgt werden.[3] Die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung müs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick über die Vorschrift Rz. 1 Die umfassende Steuervergünstigung für alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen ist ähnlichen Vorschriften in anderen Steuergesetzen nachgebildet.[1] Sie hat auch im früheren Umsatzsteuerrecht bereits Vorläufer gehabt. So waren z. B. nach § 3 UStG 1918[2] die Umsätze von "Unternehmen, deren Zwecke ausschließlich ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung

Rz. 64 Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen so genau bestimmt sein, dass aufgrund der Satzung geprüft werden kann, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Steuervergünstigungen gegeben sind. Die Satzung muss die in der Anlage 1 (zur AO) bezeichneten Festlegungen enthalten.[1] Diese Anlage 1 enthält eine Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betr...mehr

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Auslandsrechnung bei Verkau... / 1 Besonderheiten bei Rechnungen aufgrund von Verkäufen in EU-Mitgliedstaaten

Verkäufe an Unternehmen, die sich in einem EU Mitgliedstaat befinden, stellen innergemeinschaftliche Lieferungen dar. Diese sind dann umsatzsteuerfrei[1], wenn etliche – teils recht umständliche – Formalitäten erfüllt sind. Bürokratische Erleichterungen wären hier sicherlich – wie in vielen anderen Bereichen des Steuerrechts – wünschenswert. Zu den wichtigsten gehört die Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.6 Einzelfälle von Zweckbetrieben

Rz. 187 Als Tätigkeiten, die im Rahmen eines steuerunschädlichen Zweckbetriebs und nicht eines steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erbracht werden, gehören insbesondere folgende: Mensa- und Cafeteriabetriebe, die von gemeinnützigen Studentenwerken unterhalten werden, die einem Wohlfahrtsverband angeschlossen sind. Speisen- und Getränkeumsätze, die in diesen B...mehr