Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuerrecht

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Definition/Abgrenzung

Rz. 158 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine GiG liegt vor, wenn ein Unternehmer die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen überträgt oder in eine Gesellschaft einbringt. Voraussetzung dabei ist, dass eine organische Zusammenfassung von Sachen und Rechten übertragen wird, die dem Erwerb...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem norwegischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: Bestimmte in Norwegen steuerbare Dienstleistungen ("remote services"), die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Norwegen erfassten Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Norwegen hat w...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.4.8 Use-and-Enjoyment-Regelung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich der Use-and-Enjoyment-Regelung erstreckt sich auf die Vermietung von beweglichen Gegenständen und Transportmitteln, vgl. VATA 1994, Schedule 4A, Paragraphs 3(3), 3(4), 7, 13A(1), Rundfunk-, Telekommunikations- und elektronische Leistungen, ausgenommen Telekommunikations- und elektronische Leistungen an Nicht-Unternehmer, v...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 19 Informationsbeschaffung

Rz. 116 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Informationen zum britischen Umsatzsteuerrecht können bei den nachfolgenden Stellen eingeholt werden. Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer Deutscher Ansprechpartner für allgemeine Anfragen zur Umsatzsteuer und für unverbindliche Ersteinschätzungen von Sachverhalten: Anschrift: Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer, Mecklenbur...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Malta berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 22 und 23 i. V. m. Schedule 10 Art. 3 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Bewirtungs- oder Repräsentationsaufwand, einschließlich solchem für Arbeitnehmer, Leasing, Anmietung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Direktanspruch in der Umsatzsteuer ("Reemtsma-Anspruch")

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der Rechtsprechung wurde das sich aus dem Unionsrecht ergebende Rechtsinstrument des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer (auch "Reemtsma-Rechtsprechung") entwickelt. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsempfänger die Erstattung einer rechtsgrundlos an den Leistenden gezahlten Umsatzsteuer direkt vom Fiskus (statt vom L...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3.4.1 Umsätze vor dem 30.06.2013

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hier kommen die Auffangtatbestände der § 3a Abs. 1 UStG (B2C-Bereich), § 3a Abs. 2 UStG (B2B-Bereich) zur Anwendung (Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009, Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I 2009, 1005, Rz. 38). Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Insbesondere die Wirtschaft Österreichs begrüßt die Neuregelung im B2B-Bereich. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem litauischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Litauen steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Litauen ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 95 Mehrwertsteuergesetz) In Litauen steuerbare Lieferungen von Strom,...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Frankreich berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug. Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. die folgenden Aufwendungen: Unterbringung von Angestellten (incl. Hotelkosten), Geschenke, ausgenommen von geringem Wert, Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Unterhalt von PKW und Motorrädern...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Lettland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 100 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand für Arbeitnehmer, auch Unterkunft für Arbeitnehmer, 60 % der Kosten für Bewirtung und Entertainment, Geschenk...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.6 Übergang der Steuerschuldnerschaft: Inländisches Reverse-Charge-Verfahren

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neben dem grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren kennt das britische Umsatzsteuerrecht ein inländisches ("domestic") Reverse-Charge-Verfahren, vgl. VATA 1994, Section 55A. Das inländische Reverse-Charge-Verfahren findet Anwendung, wenn eine steuerpflichtige Person eine Lieferung oder sonstige Leistung an einen Empfänger ("recipient") a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Polen berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 86a und Art. 88 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Kosten für Bewirtung, Hotelübernachtungen, 50 % der Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Unterhalt von Kraftwagen (d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.3 Grundregel zur Ortsbestimmung

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Grundregel ("general rule") zur Ortsbestimmung von sonstigen Leistungen ist der Ausgangsfall. Durch den Brexit ergeben sich insoweit keine anderen Rechtsfolgen, d. h., Leistungen, die unter die Grundregel fallen, sind nicht anders zu beurteilen als vor dem Brexit. Die Grundregel ist gegenüber anderen Ortsregelungen subsidiär. Bei Anwendun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 § 4 Nr. 5 Buchst. b UStG

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerfrei ist die Vermittlung grenzüberschreitender Beförderungen von Personen mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen. Aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts fallen Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Landfahrzeugen nicht unter die Vorschrift (vgl. hierzu auch BMF vom 07.12.2000, Az: IV D 1 – S 7156d – 4/00, BStBl I 2001, 98 – Vermit...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Informationsbeschaffung

Rz. 97 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weitere Informationen zum slowenischen Umsatzsteuerrecht können bei den folgenden Stellen eingeholt werden:mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Scheller/Zaczek, Lohnveredelung im Zoll- und Umsatzsteuerrecht, UR 2015, 459. Verwaltungsanweisungen BMF vom 16.10.1997, Az: IV C 4 – S 7134 – 78/97, UR 1988, 37 (Mitwirkung der Zolldienststellen). BMF vom 17.01.2000, Az: IV D 2 – S 7134 – 2/00, BStBl I 2000, 179 (Vordruckmuster). BMF vom 17.07.2009, Az: IV B 9 – S 7134/07/10003, BStBl I 2009, 855 (ATLAS-Ausfuhr, Ausfuhrbelege)....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem portugiesischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Portugal steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Portugal ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Portugal hat weiterhin ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1 Derzeitiger Veröffentlichungsstand

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Drucklegung sind folgende Leitlinien veröffentlicht: Eingabe Tabellenüberschriftmehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3 Abweichungen von der deutschen Rechtsauffassung (bzw. von der Rechtsauffassung der deutschen Finanzverwaltung) offenlegen

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abschließend ist auf die Problematik der Steuerhinterziehung beim Verschweigen einer abweichenden Rechtsauffassung hinzuweisen. Vermehrt wurde nach den damaligen Vorsteuerausschlüssen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (vgl. dazu Weimann/Raudszus, INF 1999, 261) den Beratern im Fachschrifttum empfohlen, zu Gunsten des Mandanten ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3 Grenzüberschreitende Lieferungen

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Ort der Lieferung ist grundsätzlich im Vereinigten Königreich, wenn die gelieferten Gegenstände das Vereinigten Königreich verlassen, ohne dass sie zuvor i. R. d. Lieferung in das Vereinigte Königreich gelangt sind, vgl. VATA 1994, Section 7(7)(a). Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Ort der Lieferung ist ebenso grundsätzlich im Vereinigt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem belgischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Belgien steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Belgien ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Dies gilt auch, wenn der Leistungsempfänger zwar nicht in Belgi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2.2 Sachverhalt

Rz. 103 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerpflichtige ist eine in Österreich ansässige Gesellschaft. Sie stellte in den Jahren 2009 bis 2012 beim BZSt in Bonn verschiedene Anträge auf Freistellung und Erstattung von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Diese Anträge wurden zunächst unter Hinweis auf die Vorschrift des § 50d Abs. 3 des Einkommensteuergeset...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Irland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 60 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Speisen, Getränke und Unterkunftskosten, außer bei besonders definierten Konferenzveranstaltungen, eingeschlossen sind Kosten für ent...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Litauen berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 62 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: 50 % der Kosten für Bewirtung und Entertainment bzw. 100 %, soweit die Kosten 2 % der Umsätze übersteigen, Geschenke außer solchen vo...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 43 AO bestimmen die Steuergesetze, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Allgemein lässt sich sagen, dass i. d. R. derjenige Steuerschuldner ist, der die Steuer zu entrichten, d. h. für sie mit seinem Vermögen einzustehen hat und an den sich die FinBeh im Beitreibungsverfahren halten kann (Brockmeyer, in Klein, A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2 EU-rechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6 % zu verzinsen

Rz. 101 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein zu Unrecht unter Berufung auf EU-rechtswidrige Vorschriften versagter Steuererstattungsanspruch ist zu verzinsen (FG Köln, Urteil vom 17.11.2021, 2 K 1544/20; dazu Weimann, AStW 2022, 584). 12.2.1 Hintergrund Rz. 102 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der EuGH-Rechtsprechung verstößt § 50d Abs. 3 EStG gegen die Niederlassungsfreiheit und die K...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Griechenland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 30 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Tabak und Alkohol, außer für entsprechende Wiederverkäufer, Bewirtung und sonstige Unterhaltung von Personen, alle Restaurantums...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem niederländischen Umsatzsteuerrecht findet die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. auf folgende Umsätze Anwendung: In den Niederlanden steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in den Niederlanden ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 12 Mehrwertsteuergesetz). ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.3 Verhältnis zum allgemeinen Verfahrensrecht

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Verhältnis zu § 38 AO ist § 13 UStG die speziellere Vorschrift und geht damit vor. Liegt der Zeitpunkt der entstandenen Steuer fest, so ist jemand zu benennen, der die Steuer schuldet. Gegen den Schuldner der Steuer macht der Fiskus seine Ansprüche geltend. Eine Definition des Steuerschuldners sieht die AO nicht vor und verweist auf die Ei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem spanischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 84 Mehrwertsteuergesetz): In Spanien steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 0...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1.3.1 Nur Billigkeitsentscheidung?

Rz. 82 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Über einen Direktanspruch in der Umsatzsteuer ist im Rahmen eines Billigkeitsverfahrens nach den §§ 163, 227 AO zu entscheiden. Zuständig für die Entscheidung über diese Billigkeitsmaßnahme ist das für die Umsatzsteuerfestsetzung des Leistungsempfängers zuständige FA. Zu entscheiden ist regelmäßig darüber, ob ein Betrag in Höhe der in den fra...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach französischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person ohne Ansehen ihrer Rechtsform, die selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Frankreich Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 256 A CGI). Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Frankreic...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1.3.5 Abhängigkeit des Direktanspruchs von tatsächlicher Leistungserbringung

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weiterhin kann ein Direktanspruch nur entstehen, wenn der Rechnungsaussteller tatsächlich eine Leistung erbracht hat (bzw. im Fall einer Anzahlungsrechnung zweifelsfrei erbringen wollte), für die mangels Steuerbarkeit oder aufgrund einer Steuerfreiheit oder Steuersatzermäßigung die in der Rechnung ausgewiesene Steuer (in dieser Höhe) nicht ge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Vorsteuerüberschuss

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das portugiesische Umsatzsteuerrecht sieht grundsätzlich die Verrechnung von Vorsteuerüberschüssen mit der Ausgangsumsatzsteuer der Folgeperioden vor (vgl. Art. 22 CIVA). Sofern der Vorsteuerüberschuss 3.000 EUR oder nach zwölf Monaten 250 EUR übersteigt, kann der Steuerpflichtige eine Erstattung fordern. Beläuft sich der zu erstattende Vorste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem maltesischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Teil IV Art. 20 Mehrwertsteuergesetz): In Malta steuerbare Dienstleistungen oder Lieferungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen maltesischen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Zypern berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug. Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Unterkunft, Speisen und Getränke (außer für Angestellte), Anschaffung, Miete oder Leasing von PKW. Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weiterhin sind Vorsteuerbeträge vom Abz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1.3.7 Fiskus (noch) bereichert

Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weiterhin scheidet ein Direktanspruch in Fällen aus, in denen der Fiskus nicht oder nicht mehr bereichert ist. Hat der Fiskus den abgeführten Steuerbetrag etwa aufgrund einer Rechnungsberichtigung im Verfahren nach § 14c Abs. 1 S. 2 UStG bereits an den Leistenden zurückgezahlt, kann der Leistungsempfänger jedenfalls in Fällen, in denen das FA...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ammann, Zur Umsatzbesteuerung von Golfclub-Leistungen, die mit "Greenfees" und "echten" Mitgliederbeiträgen entgolten werden, UVR 2010, 144–148. Baldauf, Umsatzsteuerliche Abgrenzung von Zuschusszahlungen der öffentlichen Hand, DStZ 2010, 125–136. Becker/Kretzschmann, Umsatzbesteuerung von Gastvorträgen unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung, UR 2007, 873–881...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Entwicklungsgeschichte der Umsatzsteuer

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Am 01.01.1968 wurde das seit 1918 geltende Brutto-Umsatzsteuer-System durch das sog. Mehrwertsteuergesetz vom 29.05.1967 abgelöst. Dieses neue UStG ersetzte die wettbewerbsverzerrende, kumulative Bruttoumsatzsteuer durch eine Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit dem UStG 1980 kam die Bundesrepubli...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Ausländischer Abnehmer

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG (Ausfuhr durch den Abnehmer in das Drittlandsgebiet) und § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. b UStG (Ausfuhr in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete) muss der Abnehmer die Eigenschaft "ausländischer Abnehmer" erfüllen. Nach § 6 Abs. 2 UStG liegt ein ausländischer Abnehmer vor, wenn der Abnehmer en...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Vorwort zur 6. Auflage

Panta rhei…alles fließt. Der Wandel ist überall, und dies gilt weiterhin ebenso für das Umsatzsteuerrecht. Seit Erscheinen der 5. Auflage im November 2018 hat sich sowohl unionsrechtlich als auch national vieles getan. Zahlreiche weitere Reformvorhaben sind angekündigt oder befinden sich bereits in fortgeschritteneren Umsetzungsphasen. Das im Vorwort zur 5. Auflage erwähnte "...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das zyprische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere (vgl. Art. 25 und Schedule 6 Mehrwertsteuer...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr sind seit langem im deutschen Umsatzsteuerrecht von der Steuer befreit. Die zunächst getrennt in § 4 Nr. 1 und 2 UStG 1967/73 enthaltenen Steuerbefreiungen wurden durch das UStG 1980 in § 4 Nr. 1 UStG zusammengefasst. Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Fassung unter Differenzi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das estnische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 15 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere innergem...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das schwedische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Kapitel 3 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere i. g...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.9 Kompakt-ABC "Lieferort"

Rz. 153 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausfuhren: Lieferort bei Reihengeschäften aus der Bundesrepublik Deutschland in ein außereuropäisches Land I. R. eines Reihengeschäfts, bei dem die Warenbewegung im Inland beginnt und im Drittlandsgebiet endet, kann mit der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstandes in das Drittlandsgebiet nur eine Ausfuhrlieferung i. S. d. § 6 UStG b...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Leistungsempfänger

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Bestimmung des Leistungsempfängers gelten die gleichen Grundsätze wie zur Bestimmung des Leistenden. Dabei ist auf das Auftreten nach außen abzustellen, d. h. auf die vom Leistungspartner objektiv erkennbaren Umstände. Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Umsatzsteuerrecht folgt für die Bestimmung der Leistungsbeziehungen und des Leistungs...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das finnische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere i. g. Lieferungen und Ausfuhrlieferungen, Ums...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 99 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abweichend von § 10 UStG wird die Bemessungsgrundlage bei der Differenzbesteuerung wie folgt ermittelt. Bemessungsgrundlage ist bei Lieferungen: der Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt (§ 25a Abs. 3 Nr. 1 UStG), in Fällen der Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG bei Liefer...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Grundsätze

Rz. 153 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.1994 unterliegen die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen gemäß § 1 Abs. 1a UStG nicht mehr der Umsatzsteuer. Eine Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder...mehr