Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gewerbesteuergesetz

Rn. 15 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Gewinne aus der Veräußerung bzw Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils iSd § 16 EStG unterfallen grds nicht der GewSt, da diese nur die lfd Gewinne des werbenden Betriebs erfasst (st Rspr, s zB BFH v 01.08.2013, IV R 19/11, BFH/NV 2014, 75; BFH v 20.09.2012, BStBl II 2013, 498; BFH v 26.06.2007, BStBl II 2009, 289 mw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Subsidiarität.

Rn 21 Ein Feststellungsinteresse ist nicht gegeben, wenn dem Kl ein im Vergleich zu einer Feststellungsklage einfacherer, schnellerer und kostengünstigerer Weg mit einem im Wesentlichen gleichwertigen Verfahrensergebnis zur Verfolgung seines prozessualen Ziels offen steht (BGH NJW 17, 1823 [BGH 21.02.2017 - XI ZR 467/15]; NJW-RR 08, 1578 [BGH 21.02.2008 - IX ZR 202/06]). Da ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / O. Besonderheiten bei Begründung von Wohnungseigentum.

Rn 20 Nicht nur die Veräußerung – Teilung nach § 8 WEG ist nicht ausreichend, Nbg ZMR 13, 650 – vermieteten Wohnungseigentums fällt unter § 566, sondern auch die sog Umwandlungsfälle, wobei dort mit einer teleologischen Reduktion der Norm in Einzelfällen dem Eintritt aller Wohnungseigentümer in die Stellung als Vermieter entgegengetreten wird. In den sog Umwandlungsfällen, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlöschen der Hauptschuld.

Rn 5 Die Bürgenschuld erlischt in dem gleichen Umfang, in dem die Hauptschuld erlischt (BGH NJW 99, 2113 f [BGH 06.05.1999 - IX ZR 430/97]). Dabei ist es unerheblich, weshalb die Hauptschuld untergeht. Unter § 767 I fallen insb die Erfüllung (§ 362; Soergel/Gröschler § 767 Rz 5; auch durch Dritte, vgl BGH JZ 76, 24 f [BGH 22.10.1975 - VIII ZR 80/74]), Erfüllungssurrogate (fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen der Unabtretbarkeit.

Rn 16 Folge des Verstoßes ist die absolute Unwirksamkeit der Abtretung, dies gilt auch bei Verletzung eines vertraglichen Zessionsverbots iSd § 399 Alt 2 (BGHZ 40, 156, 160; 56, 228, 231; 108, 172, 176; 112, 387, 389 ff; NJW-RR 10, 904, 905; aA Armgardt RabelsZ 73, 314 ff; Canaris FS Serrick [92], 9 ff; Stamm JZ 22, 1093, 1098 f; E. Wagner Vertragliche Abtretungsverbote im S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Eigentümergrundschuld.

Rn 51 Eine offene Eigentümergrundschuld ist im Grundbuch auf den Namen des Schuldners eingetragen, § 1196 I BGB. Eine verdeckte Eigentümergrundschuld entsteht gesetzlich aus einer noch für einen Dritten eingetragenen Hypothek oder Grundschuld, §§ 1163, 1168, 1170 II, 1177 I, 1192 BGB (Gottwald/Mock § 857 Rz 421). Eine künftige Eigentümergrundschuld ist pfändbar und ein Pfänd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Vorbemerkung vor §§ 346 ff BGB

Rn 1 Der Rücktritt bedeutet die Ausübung eines Gestaltungsrechts: Dieses verwandelt den Inhalt eines Vertrages derart, dass dieser in ein Abwicklungsschuldverhältnis übergeht. Die §§ 346 ff regeln va diese Rückabwicklung. Dagegen sagen sie nichts über den Grund des Rücktritts: Dieser kann auf Vereinbarung oder auf Gesetz beruhen. Wichtige gesetzliche Anwendungsfälle finden s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ehegatten.

Rn 6 Bei Ehegatten gilt: Bei der Eintragung einer Sicherungshypothek auf einem Grundstück, welches im Eigentum von Ehegatten spielt, ist die Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB unanwendbar. Die Sicherungshypothek ist lediglich ein Sicherungsmittel, keine Verwertung des Grundbesitzes. Zwar kann die Verfügungsbeschränkung auch bei verfahrensrechtlichen Anträgen, so etwa beim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelkaufmännisches Unternehmen.

Rn 20 Befindet sich ein einzelkaufmännisches Unternehmen im Nachlass, geht das vererbliche Handelsgeschäft nach § 1922, die Firma nach § 22 I HGB auf die Miterben als Rechtsträger in gesamthänderischer Verbundenheit über. Die Miterben können das Handelsgeschäft als Kaufleute fortführen, obwohl es ihnen an der eigenen Rechtspersönlichkeit fehlt (RGZ 132, 138). Es kann nach hM...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Strukturwandel

Rn. 1066 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ein Strukturwandel, keine Betriebsaufgabe, liegt vor, wenn der Betrieb als selbstständiger Organismus weitergeführt wird und die Einkünfte des StPfl aus dem Betrieb lediglich infolge Strukturwandels rechtlich anders eingeordnet werden, weil zB ein bisher als gewerblich behandelter Betrieb infolge Einschränkung des Zukaufs oder Erweiterung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Die Erhebung der Verjährungseinrede als unzulässige Rechtsausübung.

Rn 11 Grds treffen den Schuldner keine Obliegenheiten, den Eintritt der Verjährung des Anspruchs zu verhindern oder den Gläubiger in besonderer Form auf das Risiko hinzuweisen. Dies gilt selbst für Versicherungsverträge (BGH NJW 59, 241) und auch dann, wenn beide Beteiligten irrtümlich von einem späteren Verjährungseintritt ausgegangen sind (Celle NJW 75, 1603, 1604 [OLG Cel...mehr

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Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 4. Weitere Gesetzesänderungen

Rz. 56 [Autor/Stand] Eine verfahrensrechtlich bedeutsame Änderung brachte das Jahressteuergesetz 1997 [2] auch insoweit, als nunmehr der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen gesondert festzustellen war (§ 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997). Zuständig hierfür war grundsätzlich das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtliche Behandlung.

Rn 7 Überziehungskredite (I) sind Allgemein-Verbraucherdarlehen (§ 491 II). Sie erlöschen nicht automatisch mit der Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (BGH WM 13, 1976, Rz 32, 34), sondern müssen gekündigt werden. Es gelten grds die §§ 491 ff, insb die vorvertraglichen Informationspflichten (§ 491a), ab 21.6.16 auch die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Der Vertragsschluss richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen. Eine besondere Form ist nicht erforderlich (Ausnahme: DepotG); in Bezug auf Wertpapiere ist aber eine ausdrückliche Vereinbarung notwendig (§ 700 II). Der Vertrag ist Konsensualvertrag und kann auf zwei Arten geschlossen werden: Nach § 700 I 1 treffen die Parteien eine Vereinbarung mit dem Inhalt, vertretbar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bedingungsfeindliche Rechtsgeschäfte.

Rn 15 Da die Beifügung von Bedingungen zu einem Rechtsgeschäft eine wesentliche Komponente der vertraglichen Gestaltungsfreiheit ist, sind Rechtsgeschäfte anders als Prozesshandlungen (dort sind nur innerprozessuale Bedingungen zulässig, Zö/Greger vor § 128 Rz 20) grds bedingungsfreundlich. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtserwerb ins Grundbuch einzutragen ist (Zweibr NJW-...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erwerb bei Gründung der Gütergemeinschaft

Rz. 253 [Autor/Stand] Mit Gründung der Gütergemeinschaft verschmelzen die Vermögen beider Partner kraft Gesetzes durch Gesamtrechtsnachfolge im Gesamtgut (§ 1416 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB).[2] Ausgeschlossen hiervon sind das sog. Sondergut (§ 1417 Abs. 1 BGB) = nicht rechtsgeschäftlich übertragbare (Vermögens-)Gegenstände (§ 1417 Abs. 2 BGB)[3] und das sog. Vorbehaltsgut (§ 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Genehmigungstatbestände.

Rn 2 Nr 1 unterstellt zunächst die Verpflichtung zur Verfügung über das Vermögen des Betreuten im Ganzen dem Genehmigungsvorbehalt. Anders als bei § 1365 fallen hierunter nur Geschäfte über das Vermögen en bloc, wie sich aus der Gleichstellung mit Erbschaften ergibt (Staud/Veit § 1822 aF Rz 2 mwN). Dies sind Geschäfte iSd § 311 b III und solche, mit denen eine Gütergemeinsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mindestbeschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde (Nr 8) (aufgehoben mWz 1.1.20).

Rn 6 Mit dem ZPO-Reformgesetz 2002 führte der Gesetzgeber in § 544 ZPO das Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ein. Nr 8 macht die Zulässigkeit dieses Rechtsbehelfs davon abhängig, dass der Beschwerdewert 20.000 EUR übersteigt. Die Regelung verletzt das Rechtsstaatsprinzip nicht (BGH Beschl v 14.10.14 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bürgschaften bei Bauwerkverträgen.

Rn 83 In Bauwerkverträgen werden häufig Bürgschaften vereinbart, insb um das gegenseitige Insolvenzrisiko zu sichern. Der Besteller sichert mögliche Rückzahlungsansprüche aus Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen sowie etwaige Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche; bei Insolvenz des Mitgesellschafters einer ARGE schützt die Bürgschaft auch den das Werk vollendenden Mitg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Elektronischer Zivilprozess.

Rn 2 Der Gesetzgeber hat wichtige normative Voraussetzungen für einen elektronischen Zivilprozess geschaffen. Neben § 128a lassen §§ 130a, 130b, 130c sowie § 130d elektronische Dokumente zu. Gleiches gilt für die elektronische Rechtsmitteleinlegung (§§ 519 IV, 520 V, 525, 549 II, 551 IV). Das Protokoll in elektronischer Form sieht § 160a mit § 130b vor. Für die Beweisaufnahm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Wesen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Rn 1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein vertraglicher Zusammenschluss zweier oder mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zwecks durch Übernahme schuldrechtlicher Pflichten. Dies gilt unverändert auch nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR. Unterschieden wird zwischen dem engen und weiten Gesellschaftsbegriff. Letzterer definiert sich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 1 WEigtümer ist, wer zu Recht im Wohnungs- und/oder Teileigentumsgrundbuch eingetragen ist (BGH ZMR 21, 402 Rz 17; 17, 906 Rz 6); dies kann auch die GdW (Rn 6) – auch in einer anderen WE-Anlage (München ZMR 16, 792) – sein (Hamm NJW 10, 1464). WEigtümer ist ferner, wer durch Erbfall (BGH ZMR 19, 423 Rz 7; NZM 13, 735 Rz 6), Umwandlung oder durch Zuschlag gem § 90 I ZVG Wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1147 BGB – Befriedigung durch Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstreckt, erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung. Rn 1 Aus § 1147 ergibt sich, dass der Eigentümer keine Zahlung, sondern lediglich Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück schuldet (vgl weiter § 1113 Rn 1); der Gläubiger kann deshalb auch nicht gegen ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vom 22.11.20 werden die Vorschriften über das Pfändungsschutzkonto zum 1.12.21 grundlegend umgestaltet und neustrukturiert. Ziel der Novellierung ist, die Übersichtlichkeit und Verständli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatbestand.

Rn 39 Aufgrund der engen Zielsetzung von § 850f II, die auf die besondere Verantwortung für vorsätzliche Delikte abstellt, muss der Schuldner den Tatbestand einer unerlaubten Handlung iSd §§ 823 ff BGB verwirklicht haben. Privilegiert sind deswegen Ansprüche aus der vorsätzlichen Verletzung eines absolut geschützten Rechts oder Rechtsguts bzw Schutzgesetzes, §§ 823 I, II, 82...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fremdwährungsschuld.

Rn 12 Die Fremdwährungs- oder Valutaschuld (zu ihr ausf Grothe Fremdwährungsverbindlichkeiten) ist eine in ausländischer Währung, dh nicht in Euro, ausgedrückte Geldschuld (BGHZ 101, 296, 302). Eine bloße Abrede über die Art der Zahlung, die vor der Euro-Einführung wegen der Genehmigungsbedürftigkeit von Valutaschulden häufig vorkam, begründet keine Fremdwährungsschuld (RGZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 281 enthält sowohl den Kern der Regelung der Konkurrenz von Schadensersatz- und Erfüllungsanspruch (Schadensersatz statt der Leistung) als auch der Schadensabrechnung über den von der Pflichtverletzung betroffenen Vertragsteil hinaus (Schadensersatz statt der ganzen Leistung). Der Gläubiger kann sich durch Fristsetzung nach § 281 I die Möglichkeit verschaffen, zwische...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Von Rechtsgeschäften. Grundsatz.

Rn 6 Erfasst ist die Form von Verträgen, auch familienrechtlicher Art (vgl zB BGH NJW 20, 2024 [BGH 18.03.2020 - XII ZB 380/19] zu Brautgabeversprechen; BGH NJW-RR 11, 1225 [BGH 13.07.2011 - XII ZR 48/09], m Anm Mörsdorf-Schulte LMK 11, 322656 zur Güterstandsvereinbarung; VG Würzburg BeckRS 22, 8191, Jena FamRZ 20, 1461, München StAZ 20, 177, Mörsdorf-Schulte NJW 07, 1331 zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Nr 5.

Rn 19 Die Erklärungspflicht schließt eine Informationslücke, die durch die Einführung des Pfändungsschutzkontos nach §§ 850k, 850l entstehen kann. Der Gläubiger erhält so auf einfachem Weg Auskünfte über die besondere Qualität des Kontos. Der Drittschuldner muss mitteilen, ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto nach § 850k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aus einem anderen EU-Mitgliedstaat innerhalb der EU.

Rn 21 Die – nach dem ›gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts‹ getroffene – National Grid Indus-Entscheidung des EuGH (s Urt v 29.11.11 – C-371/10 Rz 26) (dazu Verse ZEuP 13, 463 ff; Teichmann in FS Hommelhoff (12), 1213, 1233 ff; Mörsdorf EuZW 12, 296; Schall/Barth NZG 12, 414; Schaper EWiR 12, 506; s zuletzt EuGH C-405/18 AURES Holdings, ECLI:EU:C:2020:127 Rz 26) bestä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Auslegung.

Rn 5 Die durch die Klageschrift erfolgte Bestimmung des Bekl ist auslegungsfähig (BGHZ 4, 328, 334; BGH NJW-RR 04, 501; NJW 99, 1871). Eine Klarstellung kann auch noch im Laufe des Prozesses stattfinden (BGH NJW 81, 1453f [BGH 24.11.1980 - VII ZR 208/79]). Maßgeblich ist, wie die Bezeichnung bei objektiver Deutung aus der Sicht der Empfänger (Gegenpartei und Gericht) zu vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verbotsgrundsatz, Abs 1.

Rn 2 § 901 bestimmt die allgemeinen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Aufrechnungs- und Verrechnungsverbots. Bei einem negativen Saldo des Zahlungskontos darf das Kreditinstitut ab dem Umwandlungsverlangen nicht mit seinen Forderungen gegen Forderungen des Kontoinhabers aufrechnen oder einen zugunsten des Kontoinhabers bestehenden Saldo mit einem zugunsten des Kreditinsti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Versicherung des Schuldners (Abs 8 S 1).

Rn 36 Der Kunde muss nach Abs 8 S 2 ggü dem Kreditinstitut versichern, dass er kein weiteres Pfändungsschutzkonto unterhält. Erfolgen soll die Erklärung bei der Abrede über das Pfändungsschutzkonto. Terminologisch ist diese Formulierung ungenau, weil eine vertragliche Vereinbarung allein bei der Ersteinrichtung eines Pfändungsschutzkontos erfolgt. Sachlich muss diese Erkläru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) SonderE.

Rn 40 Bodenbelag. Ein WEigtümer beeinträchtigt die anderen WEigtümer durch die Auswechslung eines in seinem Eigentum stehenden Bodenbelags nicht, wenn die im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes (näherliegend wären die bei Umwandlung in Wohnungseigentum) geltenden Schutzwerte (BGH ZMR 20, 971 Rz 12; 19, 55 Rz 9; NJW 18, 2123 Rz 15) erhalten bleiben (BGH ZMR 19, 55 Rz 9; 18,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1059a BGB – Übertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft.

Gesetzestext (1) 1Steht ein Nießbrauch einer juristischen Person zu, so ist er nach Maßgabe der folgenden Vorschriften übertragbar:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1180 BGB – Auswechslung der Forderung.

Gesetzestext (1) 1An die Stelle der Forderung, für welche die Hypothek besteht, kann eine andere Forderung gesetzt werden. 2Zu der Änderung ist die Einigung des Gläubigers und des Eigentümers sowie die Eintragung in das Grundbuch erforderlich; die Vorschriften des § 873 Abs. 2 und der §§ 876, 878 finden entsprechende Anwendung. (2) 1Steht die Forderung, die an die Stelle der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Einzelfälle

Rn. 669 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Veräußerungskosten, keine BA Beratungskosten (BFH v 02.05.1990, VIII R 204/85, BFH/NV 1990, 801) Rechtsanwalts- und Gerichtskosten (BFH v 06.10.1993, I R 97/92, BStBl II 1994, 287; FG Nds v 30.01.2012, 3 K 340/11, EFG 2012, 1051; BFH v 08.10.1997, XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701) GewSt: BFH v 27.10.1977, IV R 60/74, BStBl II 1978, 100 ist aufgrun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Löschungsanspruch.

Rn 4 Der Löschungsanspruch, der gesetzlicher Inhalt der begünstigten Hypothek ist (BayObLG NJW-RR 92, 306 [OLG Köln 31.10.1991 - 12 W 30/91]), entsteht mit ihrer Eintragung und erlischt mit ihrer Löschung (s aber Rn 7 wegen der Fortsetzung am Versteigerungserlös). Seine Geltendmachung ist nur ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich (LG Ansbach Rpfleger 98, 212 [LG Göttingen 02.12...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vertragsgegenstand.

Rn 1 Der Vertrag muss eine Verpflichtung zur Änderung des Eigentums (auch von Miteigentumsanteilen) an einem Grundstück enthalten, also zur Übertragung oder zum Erwerb von Eigentum an einem Grundstück verpflichten. Einem Grundstück stehen gleich das Wohnungseigentum (§ 4 III WEG) und das Erbbaurecht (§ 11 ErbbauRG dazu Nürnbg MittBayNot 21, 234), auch das Sondereigentum an G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hf) Rechtsfolgen bei Wahl der nachträglichen Versteuerung

Rn. 535 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Entscheidet sich der Veräußerer (ausdrücklich, s Rn 531) für die Zuflussversteuerung, steht ihm weder der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG noch die Tarifbegünstigung des § 34 EStG zu, da es an der Zusammenballung von Einkünften fehlt (BFH v 26.04.2018, III R 12/17, BFH/NV 2018, 948; BFH v 10.07.1991, X R 79/90, BFHE 165, 75; BFH v 21.12.1988...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32010R1259 Erwägungsgründe

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – (1–9) (nicht abgedruckt) (10) Der sachliche Anwendungsbereich und die Bestimmungen dieser Verordnung sollten mit der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 im Einklang stehen. Er sollte sich jedoch nicht auf die Ungültigerklärung einer Ehe erstrecken. Diese Verordnung sollte nur für die Auflösung oder die Lockerung des Ehebandes gelten. Das nach den Koll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgeschäfte zum Zwecke der Erfüllung.

Rn 28 § 762 II erweitert den Anwendungsbereich des I auf ›zum Zwecke der Erfüllung‹ einer Spiel- oder Wettschuld abgeschlossene Vereinbarungen: Auch sie begründen allenfalls unvollkommene Verbindlichkeiten, können aber Rechtsgrund für eine deshalb nicht rückforderbare Leistung sein (s.o. Rn 2). Rn 29 Die Regelung in II nennt explizit das Schuldanerkenntnis (§ 781). Sie gilt d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 68 Die ergänzende Wirkung von § 242 (s.o. Rn 25 f) gestattet es, dem Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unabhängig von deren Willen zusätzliche Pflichten hinzuzufügen. Dies kann entweder durch die Bildung ergänzender richterrechtlicher Normen oder im Wege ergänzender Vertragsauslegung geschehen. Die Grenze zwischen diesen beiden Ergänzungsmechanismen ist fließend. Imm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen des Berichtigungsbeschlusses.

Rn 12 Mit Erlass des Beschlusses gilt das Urt als von Anfang an als in der geänderten Fassung maßgeblich, und zwar für grds alle Urteilswirkungen wie Zulässigkeit des Rechtsmittels, Rechtskraft und Vollstreckung (BGH NJW 85, 742 [BGH 12.01.1984 - III ZR 95/82]); zur unzulässigen Berichtigung der Entscheidung des FamG in eine des ordentlichen Gerichts wegen der damit verbunde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Rn 2 § 623 gilt für: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkündigung, für ordentliche und außerordentliche, ferner für Änderungskündigung und das ihr zugrunde liegende Änderungsangebot (BAG NZA 19, 1143 [BAG 21.05.2019 - 2 AZR 26/19]; 17, 499 [BAG 26.01.2017 - 2 AZR 68/16]; 12, 628 [BAG 29.09.2011 - 2 AZR 523/10]), die Lossagung des ArbN gem § 12 KSchG (ErfK/Müller-Glöge § 623 Rz 3b)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erbauseinandersetzungen.

Rn 116 Bei Streit um das Erbrecht ist der Wert gem § 3, nicht § 6, nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers oder Rechtsmittelführers an dem geltend gemachten Erbteil zu bemessen; unstr Anteile oder Pflichtteile bleiben ohne Ansatz (BGH NJW 75, 1415; Köln JurBüro 79, 1704; BayObLG JurBüro 93, 227; Karlsr RPfleger 92, 254). Will der Kl das gesamte Erbe auf sich vereinig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Widerruf.

Rn 265 Tatsachenbehauptung: Mit dem Widerruf räumt der Verletzer ein, eine unrichtige Behauptung aufgestellt zu haben. Dies hat für den Verletzten besondere Bedeutung; deshalb kann es abweichend von der Regel (OLGR Köln 99, 220: kein geringerer Wert) vertretbar sein, Widerruf höher als Unterlassung zu bewerten (BGH NJOZ 16, 190; für einen um 50 % erhöhten Streitwert LG Oldbg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die Auflösung führt idR noch nicht zur Vollbeendigung der GbR, sondern unter Fortbestand (auch ggü Dritten, Naumbg NZG 02, 813 [BGH 18.07.2002 - III ZR 124/01]) nur zu ihrer Umwandlung in eine Abwicklungsgesellschaft, deren Zweck sich auf die Liquidation reduziert (BGH WM 66, 639, 640) und die im Falle der Außen-GbR rechtsfähig bleibt. Mit der Auflösung beschränken sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eigentumsübertragung an einem Grundstück.

Rn 2 § 925 gilt nur für die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. § 925 gilt nicht, wenn das Eigentum kraft Gesetzes oder Staatsakt übergeht (§ 873 Rn 15). Zum Erwerb kraft Gesetzes gehören insb Umwandlungen nach dem UmwG und die An- bzw Abwachsung bei Ein- bzw Austritt in einer Gesamthand sowie die Umorganisation von Gebietskörperschaften durch ...mehr