Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164 Waffen; Verkehrspflichten 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art 3 ROM I 16 Währungsrecht 245 1, 5; Art 9 ROM I 11, 48 Annahmezwang 245 3 Ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift 441 ZPO 6 Beweiswürdigung 442 ZPO 1 Sachverständiger 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsachen 127 FamFG 11 Eh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäll...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Austritt aus einer Personengesellschaft (Satz 1 Alt. 1): Anwachsung

Rz. 557 [Autor/Stand] Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personenhandelsgesellschaft oder einer fortbestehenden GbR aus, wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen stets den verbleibenden Gesellschaftern zu (§ 738 Abs. 1 Satz 1 BGB – s. Rz. 552). Dadurch erhöht sich der Wert ihrer quotenmäßig veränderten Beteiligungen (s. auch Rz. 27),[2] weil sich das – ggf. um eine Abf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftsfeststellungsklage Kosten 91a ZPO 35 Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Verbindung Geltungsbereich 20 FamFG 2 Zweck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 673 BGB – Tod des Beauftragten.

Gesetzestext 1Der Auftrag erlischt im Zweifel durch den Tod des Beauftragten. 2Erlischt der Auftrag, so hat der Erbe des Beauftragten den Tod dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Auftraggeber anderweit Fürsorge treffen kann; der Auftrag gilt insoweit als fortb...mehr

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Sozialwohnung / 8 Umwandlung

Gemäß § 32 Abs. 3 WoFG hat der Vermieter der zuständigen Stelle die Veräußerung von belegungs- oder mietgebundenen Wohnungen und die Begründung von Wohnungseigentum an solchen Wohnungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hinweis Kündigung wegen Eigenbedarfs Die Kündigung eines Mietverhältnisses über eine Sozialwohnung, die nach Überlassung an den Mieter in eine Eigentumswoh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.3 Bezüge aus Kapitalherabsetzung und Auflösung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 301 Bezüge aus einer Kapitalherabsetzung oder Auflösung einer Körperschaft können zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören. Bei Kapitalherabsetzung (Rückzahlung von Nennkapital) ist das der Fall, wenn und soweit das Nennkapital aus der Umwandlung von Gewinnrücklagen in Eigenkapital stammt und die Beträge als Sonderausweis festgestellt worden sind.[1] Entsprechendes ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.3 Veräußerungsgewinn bei umwandlungsgeborenen Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften, Doppelbuchst. bb)

Rz. 173 Der Tatbestand des Buchst. e Doppelbuchst. bb) betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung nicht im Inland haben. Der Veräußerungsgewinn, den ein beschränkt Stpfl. erzielt, indem er Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung nicht im Inland hat, kann nur unter besonderen Voraussetz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 1 Regelungsinhalt

Rz. 1 § 4 UmwStG behandelt die Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person aus der Sicht der übernehmenden Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter bzw. aus der Sicht der übernehmenden natürlichen Person. § 4 UmwStG ergänzt § 3 UmwStG, der die Regelungen für die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthält....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.3 Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Rz. 33 Der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz gilt aufgrund der Eigenständigkeit der steuerlichen Schlussbilanz im Rahmen von § 3 UmwStG nicht.[1] Gleiches gilt auf der Ebene des übernehmenden Rechtsträgers hinsichtlich des Grundsatzes der phasenverschobenen eingeschränkten Wertaufholung.[2] Hat die übernehmende Personengesellschaft in ihrer Jahre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Sozialwohnung / 2 Vorzeitige Rückzahlung der öffentlichen Mittel

Bei vorzeitiger vollständiger Rückzahlung der öffentlichen Mittel endet die Eigenschaft "öffentlich gefördert" mit dem Ablauf des 10. Kalenderjahrs, in dem die öffentlichen Mittel zurückgezahlt worden sind, spätestens jedoch mit dem Ablauf der normalen Tilgungszeit.[1] Sofortige Befreiung bei mit Kleindarlehen geförderten Wohnungen: Eine Wohnung, für deren Bau ein Darlehen aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.7 Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen

Rz. 319 Der Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist, über die Fälle des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 6 EStG, auf Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) ausgedehnt worden. Gewinnobligationen sind immer, Wandelanleihen sind bis zur Umwandlung in Gesellschaftsrechte Gläubigerrechte, keine Mitgliedschaftsrechte; sie fallen daher nic...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.2.3 Rücklagen

Rz. 93 Bei der übertragenden Körperschaft gebildete gewinnmindernde Rücklagen – z. B. nach § 5 Abs. 7 S. 5 EStG, § 6b Abs. 3, 8, 10 EStG, § 6 UmwStG, R 6.5 Abs. 4 EStR oder R 6.6 Abs. 4 EStR – führt der übernehmende Rechtsträger so fort, wie sie von der übertragenden Körperschaft hätte fortgeführt werden können bzw. müssen.[1] Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die für...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.3.6 Umwandlungskosten

Rz. 166 Für die Zuordnung der Umwandlungskosten zur übertragenden Körperschaft oder zum übernehmenden Rechtsträger besteht kein Wahlrecht. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist, in wessen Sphäre die Umwandlungskosten entstehen. Jeder Beteiligte hat die auf ihn entfallenden Kosten selbst zu tragen. Die Kostenzuordnung richtet sich nach dem objektiven wirtschaftlichen Veranlas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 12 § 49 EStG war mit einem dem jetzigen Abs. 1 entsprechenden Inhalt im EStG v. 10.8.1949[1] enthalten, wobei die Gliederung in Nr. 1–8 den jetzigen Nr. 1–8 entsprachen. Der Aufbau des Abs. 1 hat sich daher seit 1949 nicht grundsätzlich geändert. Rz. 13 Durch G. v. 5.10.1956[2] wurde ein Abs. 2 angefügt, der eine Steuerfreiheit für Einkünfte aus Schiffen und Luftfahrzeuge...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.5 Zeitraum von 5 Jahren nach der Umwandlung

Rz. 111 Die Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils muss innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung erfolgen. Nur dann führt sie zu einem Veräußerungs- oder Aufgabegewinn, der der GewSt unterliegt. Dabei liegt eine Veräußerung innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung auch dann vor, wenn der Verschmelzungsvertrag und der Vertrag über d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 18 UmwStG regelt die gewerbesteuerlichen Folgen sowohl bei der Überträgerin als auch bei der Übernehmerin im Fall der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. auf eine natürliche Person nach den §§ 3 bis 8 UmwStG, des Formwechsels einer Kapital- in eine Personengesellschaft nach § 9 UmwStG und der Auf- und Abspaltung einer Körperschaft auf ein...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3.1 Betriebsveräußerung

Rz. 80 Die Veräußerung des Betriebs der Personengesellschaft oder natürlichen Person liegt vor, wenn dieser mit seinen wesentlichen Grundlagen entgeltlich in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass er als geschäftlicher Organismus weitergeführt werden kann.[1] Maßgebend sind die zu § 16 EStG entwickelten Grundsätze.[2] Ob die Veräußerung freiwillig oder aufgrund e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.6 Umfang des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Rz. 117 Wird der Betrieb der Personengesellschaft oder der natürlichen Person binnen 5 Jahren veräußert oder aufgegeben, unterliegt ein sich daraus ergebender Veräußerungs- oder Aufgabegewinn der GewSt. Entsprechendes gilt für die Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils. In diesen Fällen wird nicht der Übernahmegewinn rückwirkend besteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Neu gefasst wurde § 18 UmwStG durch Gesetz v. 7.12.2006.[1] Die Neufassung gilt nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals für Umwandlungen, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. Durch Gesetz v. 20.12.2007[2] wurde § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG dahingehend ergänzt,...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.1 Allgemeines

Rz. 26 Bei dem übernehmenden Rechtsträger setzt sich das Übernahmeergebnis aus den Einkünften nach § 7 UmwStG und aus dem Übernahmegewinn bzw. -verlust nach den §§ 4 Abs. 4ff., 5 UmwStG zusammen. Es unterliegt bei der übernehmenden Personengesellschaft bzw. natürlichen Person nur dann der GewSt, wenn der übernehmende Rechtsträger selbst gewerbesteuerpflichtig ist oder durch ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.4.2 Veräußerung oder Aufgabe eines Anteils an der Personengesellschaft

Rz. 105 Nach § 18 Abs. 3 S. 2 UmwStG unterliegt auch die Veräußerung bzw. Aufgabe eines Mitunternehmeranteils an der übernehmenden Personengesellschaft innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung der GewSt. Hierdurch wird verhindert, dass die GewSt-Pflicht umgangen werden kann, indem nicht die Personengesellschaft den Betrieb bzw. den Teilbetrieb veräußert, sondern die Mitunt...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 3.1 Allgemeines

Rz. 7 Auf den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft finden die Regelungen in den §§ 3 bis 8 UmwStG entsprechende Anwendung (Rz. 1). Rz. 8 Übertragende Rechtsträger im Rahmen des Formwechsels einer Kapital- in eine Personengesellschaft können inl. Kapitalgesellschaften i. S. d. § 191 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 UmwG sein (GmbH, UG, AG, KGaA). Es ko...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2 Verweis auf § 12 Abs. 3 UmwStG

Rz. 33 § 19 Abs. 2 UmwStG verweist auf § 12 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG . Danach kann der Gewerbeertrag der übernehmenden Körperschaft nicht um vortragsfähige Fehlbeträge i. S. d. § 10a GewStG der übertragenden Körperschaft gekürzt werden. Entsprechendes gilt für Fehlbeträge des laufenden Ez, verrechenbare Verluste, den Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 S. 5 EStG und de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Kein Übergang gewerbesteuerlicher Fehlbeträge (Abs. 1 S. 2)

Rz. 53 Nach § 18 Abs. 1 S. 2 UmwStG kann der Gewerbeertrag der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person weder um Fehlbeträge des laufenden Ez noch um vortragsfähige Fehlbeträge der übertragenden Körperschaft i. S. d. § 10a GewStG gekürzt werden. Damit ist ein Übergang von laufenden Verlusten und von Verlustvorträgen auf den übernehmenden Rechtsträger ausges...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.1 Allgemeines

Rz. 68 Nach § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs der Personengesellschaft oder der natürlichen Person innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung der GewSt, wobei dies auch insoweit gilt, als er auf das Betriebsvermögen entfällt, das bereits vor der Umwandlung im Betrieb der übernehmenden Personengesellschaft oder der n...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3 Besteuerung des übertragenden Rechtsträgers (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die §§ 3 bis 9 und 16 UmwStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG betrifft die Ermittlung des Gewerbeertrags des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers.[1] Für den übertragenden Rechtsträger ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nur § 3 UmwStG relevant. Ob und in welcher Höhe e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Neu gefasst wurde § 9 UmwStG durch Gesetz v. 7.12.2006.[1] § 9 UmwStG ist nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals auf Formwechsel anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. Ergänzt worden ist § 9 S. 3 UmwStG durch Gesetz v. 22.12.2009[2] um einen V...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.2 Anwendungsbereich

Rz. 74 § 18 Abs. 3 UmwStG erfasst die Verschmelzung und die Spaltung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person sowie den Formwechsel.[1] Gleiches gilt, wenn das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger zu einem Betriebsvermögen wird, das der Land- und Forstwirtschaft oder der selbstständigen Arbeit zuzurec...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.2 Verweis auf § 4 UmwStG

Rz. 30 Der Verweis auf § 4 Abs. 1 bis 3 UmwStG hat nur deklaratorische Bedeutung.[1] Die Auswirkungen der Anwendung von § 4 Abs. 1 bis 3 UmwStG ergeben sich für gewerbesteuerliche Zwecke bereits aus § 7 GewStG. Dies gilt auch für den Beteiligungskorrekturgewinn nach § 4 Abs. 1 S. 2, 3 UmwStG. [2] Gewerbesteuerlich ist der Beteiligungskorrekturgewinn auch dann zu erfassen, wen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.5.1 Allgemeines

Rz. 37 Das Übernahmeergebnis des übernehmenden Rechtsträgers setzt sich zusammen aus den Einkünften i. S. d. § 7 UmwStG und aus dem Übernahmegewinn bzw. -verlust i. S. d. §§ 4 Abs. 4ff., 5 UmwStG. § 7 UmwStG ist sowohl auf die Anteilseigner anzuwenden, für die ein Übernahmegewinn bzw. -verlust zu ermitteln ist, als auch auf die Anteilseigner, für die dies nicht erforderlich ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.4 Verweis auf § 6 UmwStG

Rz. 36 Der Verweis auf § 6 UmwStG, der den Übernahmefolgegewinn betrifft, hat klarstellende Bedeutung. Der Übernahmefolgegewinn bei einer Umwandlung auf einen gewerblichen Betrieb unterliegt der GewSt. § 18 Abs. 2 S. 1 UmwStG findet insoweit keine Anwendung.[1] Wird hinsichtlich des Übernahmefolgegewinns eine Rücklage gebildet, hat dies über § 7 S. 1 GewStG entsprechende Aus...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.5.3 Kürzungen nach § 9 Nr. 2a, 7 GewStG

Rz. 40 Die Einnahmen i. S. d. § 7 UmwStG sind, wenn sie Teil des Gewerbeertrags sind, weil sie zum Gewinn aus Gewerbebetrieb gehören und die Voraussetzungen nach § 18 Abs. 2 S. 2 UmwStG nicht vorliegen, in dem gleichen Umfang wie bei der ESt und der KSt zu erfassen. Von daher gelten bei der Ermittlung des Gewerbeertrags die Grundsätze des Teileinkünfteverfahrens (§§ 3 Nr. 40...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3.2 Betriebsaufgabe

Rz. 94 Die Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe bestimmen sich nach den allgemeinen Grundsätzen zu § 16 EStG. [1] Die Betriebsaufgabe erfordert eine Willensentscheidung oder Handlung des Stpfl., die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbstständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen. Eine Betriebsaufgabe im Ganzen setzt voraus, dass alle w...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.4.1 Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs

Rz. 100 Wird ein übernommener Teilbetrieb innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung von der Übernehmerin veräußert oder aufgegeben, unterliegt der erzielte Gewinn nach § 18 Abs. 3 S. 2 UmwStG der GewSt. § 18 Abs. 3 S. 2 UmwStG verhindert, dass die Missbrauchsvorschrift des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG dadurch umgangen werden kann, dass nicht der ganze Betrieb, sondern nur ein Te...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 19 UmwStG betrifft die gewerbesteuerliche Erfassung des Vermögensübergangs einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft. Rz. 2 Nach § 19 Abs. 1 UmwStG gelten die in den §§ 11 bis 15 UmwStG getroffenen Regelungen auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags, wenn das Vermögen der übertragenden Körperschaft auf eine andere Körperschaft übergeht. § 19 Abs. 1 UmwStG bezi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 19 UmwStG wurde durch Gesetz v. 7.12.2006 neu gefasst.[1] Die Neufassung gilt nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals für Umwandlungen, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. Geändert wurde § 19 UmwStG bisher nicht. Rz. 10 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 9 UmwStG betrifft den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft (heterogener Formwechsel). Auf den Formwechsel sind nach § 9 S. 1 UmwStG die §§ 3 bis 8 und 10 UmwStG – also die für die Verschmelzung von Kapital- auf Personengesellschaften geltenden Vorschriften – entsprechend anzuwenden. § 10 UmwStG wurde durch Gesetz v. 20.12.2007[1] aufgehoben. Letztm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.7 Tatsächliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 53e Ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis muss, um steuerlich anerkannt zu werden, auch tatsächlich durchgeführt werden, d. h., es muss die vereinbarte Arbeitsleistung erbracht werden und der festgelegte Lohn ausgezahlt werden.[1] Bei Hilfstätigkeiten von untergeordneter Bedeutung kann es notwendig sein, Aufzeichnungen über die geleistete Arbeit zu führen.[2] In der Praxis sch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.6 Zukunftssicherungsleistungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV)

Rz. 97 Die Zahlungen eines Arbeitgebers an die in § 19 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG genannten Stellen, betreffen als Arbeitslohn stpfl. Leistungen des Arbeitgebers zugunsten seines Arbeitnehmers für dessen Zukunftsicherung. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV gehören zum Arbeitslohn Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2015 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

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Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.1 Rechtsträgerwechsel

Rechtsträgerwechsel erforderlich Besteuert wird der Grundstückswechsel zwischen verschiedenen Rechtsträgern. Veräußerer und Erwerber müssen stets verschiedene Rechtspersonen sein. Deshalb entsteht mangels Rechtsträgerwechsels keine Grunderwerbsteuer, wenn z. B. der Grundstückseigentümer an seinem Grundstück Wohnungs- oder Teileigentum begründet oder wenn ein Gewerbetreibender ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsbezogene Pro... / 3.1.9 natürlich

"Natürlich" bezeichnet in der Natur vorkommende kaum verarbeitete Rohmaterialien bzw. Produkte, die überwiegend aus solchen Materialien bestehen. Natürliche Rohstoffe sind in ihrer chemischen Struktur unverändert, auch wenn sie einem chemischen Verfahren oder einer chemischen Behandlung oder einer physikalischen mineralogischen Umwandlung unterzogen wurden, zum Beispiel zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.3 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Rz. 171l Es ist nur noch die Übertragung folgender Wirtschaftsgüter begünstigt: Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft eine Tätigkeit i. S. d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG oder des § 18 Abs. 1 EStG ausübt, Betrieb oder Teilbetrieb, ein mindestens 50 % betragender Anteil an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und de...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / f) Ersatzzwangshaft

Wird die Abgabeverpflichtung trotz allem weiterhin nicht erfüllt und ist das Zwangsgeld uneinbringlich, kann das Zwangsgeld in eine Ersatzzwangshaft umgewandelt werden. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht und zwar in aller Regel nur dann, wenn der Fall von erheblicher steuerlicher Bedeutung ist. Maßgeblich ist hier die Vorschrift ...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.2 Die Umwandlung

1.2.1 Die bereits umgewandelte Eigentumswohnung Das Vorkaufsrecht bezieht sich zunächst auf "vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist". Der Gesetzeswortlaut stimmt insoweit mit § 573 BGB überein, wo geregelt ist, dass im Fall der Umwandlung eine Kündigungssperre eintritt. Das Vorkaufsrecht gilt zunächst für solche ...mehr

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Zweckentfremdung (Miete) / 3.3 Umwandlung von Wohnraum

Keine Zweckentfremdung war nach der früheren Rechtsprechung die Umwandlung eines Wohnraums in einen Nebenraum, insbesondere einen Baderaum; wenn Wohnraum, der nach dem 31.5.1990 unter wesentlichem Bauaufwand aus anderen als Wohnzwecken dienenden Räumen geschaffen wurde, zu anderen als Wohnzwecken vermietet wird. Umwandlung von Wohnraum in Geschäftsraum Den in der Praxis bedeutsa...mehr