Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Definition des Begriffes "langfristiger Vermögenswert"

Tz. 21 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Die begriffliche Unterscheidung zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten ist von zentraler Bedeutung, denn lediglich langfristige Vermögenswerte können unter IFRS 5 subsumiert werden. In IAS 1.66 erfolgt eine Negativabgrenzung, ob ein Vermögenswert als langfristig zu klassifizieren ist. Langfristigkeit liegt demnach vor, wenn nicht mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.8 Tausch (§ 6 Abs 6 EStG)

Tz. 83 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der Rechtsfolge des § 12 Abs 1 KStG (Veräußerungsfiktion) kann bereits entnommen werden, dass "echte" Veräußerungsvorgänge nach dem Sinn und Zweck der Norm grds nicht vom Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG erfasst sind (s Wassermeyer, IStR 2008, 176, 177; s Tz 31). Hierzu zählen auch die Fälle des sog schuldrechtlichen Tauschs, dh zwei Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

„(3) [1] Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ...” a) Körperschaftsteuersubjektfähigkeit Rz. 99 [Autor/Stand] Überblick. Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG (s. Rz. 100) sind nur solche (inländischen oder ausländischen, vgl. Rz. 107 f.; unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtige, vgl. Rz. 105) Rechtsgebilde ("Körperscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.1 Nachversteuerung von Verlusten (§ 2a EStG)

Tz. 66 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Nach § 2a Abs 4 iVm § 52 Abs 3 S 8 EStG führt die Beendigung der unbeschr KSt-Pflicht infolge der Verlegung des Sitzes oder des Orts der Geschäftsleitung sowie die Beendigung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit im Inl zur Nachversteuerung eines noch nicht hinzugerechneten Verlustabzugsbetrags iSd § 2a Abs 3 S 5 EStG. Gleiches gilt für Umwan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Sitzverlegung in einen nicht EU-/EWR-Staat bzw Verlust der abkommensrechtlichen Ansässigkeit eines EU-/EWR-Staats(§ 12 Abs 3 KStG)

Tz. 500 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In Anlehnung an die bisherige Regelung in § 12 Abs 1 KStG aF erweitert § 12 Abs 3 KStG den Entstrickungstatbestand des § 12 Abs 1 KStG bei Verlegung des Orts der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer Kö, Per-Vereinigung oder Vermögensmasse eines EU- oder EWR-Staats in einen Drittstaat, sofern die Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse hie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kennerknecht, Komm zum KStG, Köln 1926; Evers, Komm zum KStG, Berlin 1927; Kennerknecht, Komm zum KStG, 5. Aufl, Köln 1937; Vogel, Das StÄndG 1961, BB 1961, 685; Baranowski, Gewinnverwirklichung bei der Überführung von WG in eine ausl BetrSt?, DB 1962, 881; Jung, Die Verlegung der Geschäftsleitung und des Sitzes dt Kap-Ges oder von BetrSt ins Ausl unter besonderer Berücksichtigun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Principal Purpose Test ("PPT", Satz 2 Alt. 1)

a) Systematik Rz. 504 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Nach § 50d Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 EStG wird der Entlastungsanspruch – trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Satzes 1 – nicht versagt, soweit (vgl. Rz. 510 ff.) die Körperschaft nachweist (vgl. Rz. 515 ff.), dass keiner der Hauptzwecke (vgl. Rz. 546 ff.) ihrer Einschaltung (vgl. Rz. 525 ff.) die Erlangung eines steuerlichen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Umstrukturierungen

Rz. 150.1 [Autor/Stand] Bei Umstrukturierungen differenziert die Finanzverwaltung nach drei Konstellationen: Dem Vorschalten einer Gesellschaft, Umstrukturierungen auf nachgeordneten Ebenen und Umwandlungsfälle, letztere wiederum einerseits auf der obersten Ebene und andererseits auf nachgeordneten Ebenen. Rz. 150.2 [Autor/Stand] In der ersten Fallgruppe, dem Vorschaltens ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 404 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers muss als Ganzes auf eine übernehmende Kö desselben (s Tz 402) ausl Staates durch einen Vorgang übertragen werden, der mit einer Verschmelzung iSd des § 2 UmwG vergleichbar ist. Grenzüberschreitende Verschmelzungen im Ausl sind demzufolge nicht von § 12 Abs 2 S 1 KStG erfasst (s Dötsch/Pung, DB 26...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbewertung: So s... / 1 Aufgabe der Unternehmensbewertung und Bewertungsanlässe

Chancen und Risiken bewerten Die Aufgabe einer Unternehmensbewertung besteht darin, einen Gebrauchswert für ein Unternehmen als Ganzes bzw. für einzelne strategische Geschäftseinheiten an einem bestimmten Bewertungsstichtag zu ermitteln. Dafür muss sowohl das Unternehmen selbst als auch sein Unternehmensumfeld analysiert und bewertet werden, um Aussagen über die zukünftige E...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Monitoring von Energiesystemen / 1.1 Energiesysteme und Energieumwandlungsprozesse

In der Energiewirtschaft wird heute eine Vielzahl von Energieumwandlungssystemen eingesetzt. Dabei unterscheidet man zwischen: Energiebereitstellung: Stromerzeugung in Kraftwerken, Wärmeerzeugung in Heizwerken, Öl- und Gasversorgung. Energiespeicherung: Pumpspeicher in Form von Stauseen und Kavernen, chemische Speicher wie Wasserstoff oder Methan, Öl- und Gasspeicher, Batterie...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.5 Einzahlungsquittung (Nr. 5)

Rz. 13 Nr. 5 stellt die Einzahlungs- und Überweisungsnachweise von Banken und Sparkassen mit denen der Deutschen Post AG gleich. Das entspricht der bisherigen h. M. (BGH, NJW-RR 1988, 881; OLG Köln, NJW 1993, 3079). Das Wort Post taucht im Gesetzestext – im Gegensatz zum Entwurf (BT-Drucks. 13/341 S. 5) – nicht mehr auf, weil der Gesetzgeber wohl davon ausging, dass nach Umw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.2 Veräußerung

Rz. 114 Unter Veräußerung ist nicht nur die Lieferung von Gegenständen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG, sondern auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern immaterieller Art zu verstehen, die als sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG zu beurteilen ist (Abschn. 15a.2 Abs. 1 S. 3 UStAE). Die Veräußerung muss einen "Umsatz" darstellen, da Abs. 8 davon spricht, dass der Umsatz anders z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / 2. Entgeltumwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgung

Rz. 9 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Um durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung handelt es sich, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, künftige Arbeitslohnansprüche zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung herabzusetzen (Umwandlung in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen – Entgeltumwandlung –, § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG)....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Parteibezeichnung

Rz. 6 "Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind" (Abs. 1 Satz 1; vgl. BGH, NJW-RR 2019, 1274; BGH, ZfIR 2018, 795). Das Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung der Schuldner im Vollstreckungstitel oder in der Vollstreckungskl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Vollstreckung bei Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine Handelsgesellschaft und umgekehrt

Rz. 21 Liegt ein gegen alle Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gerichteter, nach § 736 ZPO zur Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen geeigneter Titel vor und ist danach die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Außenwirksamkeit ohne weiteres zur OHG geworden, so kann dieser Titel auch gegen die OHG vollstreckt werden, da es sich lediglich um den ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsnachfolge

Rz. 2 Rechtsnachfolge auf der Gläubiger- oder der Schuldnerseite ist jeder Wechsel der im Urteil oder im sonstigen Vollstreckungstitel als Gläubiger oder Schuldner bezeichneten Person. Auf die Art der Rechtsnachfolge kommt es nicht an (VGH München, BayVBl 2018, 139). Es kommt Gesamt- und Sonderrechtsnachfolge in Betracht (Schuschke/Walker, § 727 Rn. 3), gleichgültig aus welc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Beispiele für das Vorliegen der Rechtsnachfolge beim Gläubiger

Rz. 3 Auf Gläubigerseite liegt Rechtsnachfolge vor, wenn eine andere Person in eigenem Namen und eigenen Interesse den Anspruch des im Urteil (bzw. sonstigen Titels) bezeichneten Gläubigers geltend machen kann. Rechtsnachfolger des Gläubigers sind sowohl dessen Gesamtrechtsnachfolger (z. B. der Erbe) als auch Sonderrechtsnachfolger, gleichgültig, ob die Nachfolge unter Leben...mehr

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zfs 02/2022, Einschätzungss... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … II. Die zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. … 1. … Soweit ihre Argumentation dahin zu verstehen sein sollte, das VG habe einen falschen Entscheidungsmaßstab zugrunde gelegt, trifft dies nicht zu: Im Rahmen eines auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines erhobenen Widerspruchs gerichteten vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nach § 80 Abs. 5 S. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 361 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Regelung betrifft sog Wagniskapitalgesellschaften. Solche Gesellschaften haben sich zur Förderung junger Unternehmen in der mittelständischen Wirtschaft unter der Bezeichnung Venture Capital-Fonds und Private Equity-Fonds gebildet. Hierbei gilt Private Equity als Oberbegriff für nichtbörsliche Kapitalbeteiligungen; mit Venture Capital b...mehr

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ZErb 02/2022, Zur Versicher... / 2 Gründe

Die Revision des Klägers hat Erfolg, diejenige des Beklagten ist weitgehend unbegründet. Soweit die Revisionen Erfolg haben, ist das Berufungsurteil aufzuheben und die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts kann der Pflichtteilsberechtigte nach – hier vorliegender – Erfüllung des Auskunftsanspruchs unter den Voraussetzungen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.3 Weitere Anwendungsfälle

Rz. 214 Weitere Fälle dieser Art können vorliegen, wenn der ausl. Staat die Personengesellschaft als Kapitalgesellschaft besteuert (z. B. Spanien; mittel- und osteuropäische Staaten). Dann kann eine Veräußerung der Beteiligung an der Personengesellschaft durch einen unbeschränkt Stpfl. zur Nichtbesteuerung des Veräußerungsgewinns führen. Die Bundesrepublik sieht den Veräußer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.4 Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 23 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG kann pauschale LSt von dem Arbeitslohn erhoben werden, der aus Anlass von Betriebsveranstaltungen gezahlt wird. Der Zweck der Pauschalierung besteht darin, dem Arbeitgeber die Übernahme der LSt zu eröffnen, weil dieser praktisch kaum die Möglichkeit hat, die von ihm eingeladenen Arbeitnehmer mit der LSt zu belasten.[1] Durch G. v. 22.12...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.10.2 Pauschalierung bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Abs. 2 S. 2 Nr. 1)

Rz. 37a Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG gilt nur für Bezüge im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG, die nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sind. § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG entspricht dem bisherigen Regelungsgehalt der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 und 3 EStG a...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / 6. Nachholung der Besteuerung

Die Nachversteuerung auslösende Ereignisse: Die Steuerpause endet mit der Nachversteuerung. Diese wird nach Maßgabe von § 19a Abs. 4 EStG ausgelöst durch Übertragungen (§ 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG), d.h., wenn die Vermögensbeteiligung ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird, "insbesondere"[54] auch in den Fällen der §§ 17 Abs. 4, 20 Abs. 2 S. 2 ESt...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.14 Angaben für Zwecke der Steuerermäßigung nach § 35 EStG

Zeile 143 betrifft Personengesellschaften oder Einzelunternehmen mit Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen nach § 18 Abs. 3 UmwStG. Wird der Betrieb fünf Jahre nach der Umwandlung aufgegeben oder veräußert, unterliegt der Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer.mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.9 Rückwirkung von Einbringungsvorgängen (Zeilen 120 und 121)

§ 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 UmwStG schließt auch für die Gewerbesteuer aus, dass bei Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen und Einbringungen der übernehmende Rechtsträger einen erweiterten Verlustabzug erreicht. In Zeile 120 sind daher Eintragungen betreffend die steuerliche Rückwirkung von Einbringungsvorgängen zum steuerlichen Übertragungsstichtag beim übernehmenden Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baulandmobilisierung / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB bedarf in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten i. S. v. § 201a Satz 3 und 4 BauGB die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nach § 1 WEG bei Wohngebäuden, die bereits am Tag des Inkrafttretens einer entsprechenden Rechtsverordnung bestanden, einer Genehmigung. Das Grundbuchamt darf bei in solchen Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsübertragung zwischen Tochtergesellschaften

Ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang gem. § 1 Abs. 3 Nr. 3 bzw. Nr. 4 GrEStG ist gegeben, wenn eine Gesellschaft ihre Anteile an einer Tochtergesellschaft, in deren Vermögen sich Grundbesitz befindet, auf eine andere Tochtergesellschaft überträgt. Insoweit ist es ohne Bedeutung, dass die Muttergesellschaft den bestimmenden Einfluss behält und sich der Grundbesitz (nach w...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 2.6.2 Beteiligungsgesellschaften

Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht börsennotierten Unternehmen (meist mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 bis 40 %). Bei den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich oft um Tochtergesellschaften von Großunternehmen, Versicherungsgesellschaften oder Kreditinstituten. Kapitalbeteiligungsgesellschaften Kapitalbeteiligungsgesellschaften beteiligen sich an la...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 21. Umwandlung Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 22 Nach ganz h.M. hat die Festlegung als Wohnungs- oder Teileigentum Vereinbarungscharakter.[20] Durch Benutzungsregelungen ist allerdings möglich, die Nutzung von Wohnungseigentum zu gewerblichen Zwecken oder umgekehrt die Nutzung von gewerblichen Räumen zu Wohnzwecken zu gestatten. Selbst wenn dies der Fall ist, bedarf es für den grundbuchlichen Vollzug einer rechtlich...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / 3. § 250 BauGB n.F. – "Umwandlungs-/Aufteilungsverbot" nach dem Baulandmobilisierungsgesetz

Rz. 12 Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor der Umwandlung bestehender Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, ist nach einem sehr umstrittenen Gesetzgebungsverfahren ein neuer Genehmigungsvorbehalt in § 250 BauGB n.F. aufgenommen worden. Das Gesetz ist am 23.6.2021 in Kraft getreten, aber jeweils durch Rechtsverordnung umzusetzen. Im Land Berlin ist die Verordnung bereits...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1.1 Selbstständigkeit im Sinne der KSK

Selbstständig tätig im Sinne der KSK sind aufgrund der Rechtsprechung des BSG nur natürliche Personen und GbRs. Nicht selbstständig tätig werden gegenüber dem Auftraggeber dagegen: alle juristischen Personen (GmbH, AG, Ltd. etc.) KGs und GmbH & Co KGs oHGs. Da die Selbstständigkeit des beauftragten Künstlers Voraussetzung ist für die Abgabepflicht, sind Zahlungen z. B. an eine GmbH...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / 2. § 172 BauGB

Rz. 9 Die Vorschrift gibt seit dem 1.1.1998 den Landesregierungen die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung in allen oder einzelnen in der Verordnung aufgeführten Milieuschutzgebieten die Begründung von Sondereigentum an Gebäuden, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen, genehmigungspflichtig zu machen.[17] Rz. 10 Die Genehmigungspflicht betrifft bei Gebäuden, die ganz o...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / C. Wohnungsbindung

Rz. 18 Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen i.d.R. den Bestimmungen des WohnungsbindungsG bzw. ab 2002 des WohnraumförderungsG einschließlich Vermietung, Selbstnutzung und insbesondere Miethöhe.[35] Ist nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden, ist eine Eigenbedarfskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) ausgeschlossen. Die Umwandlung ist der zustän...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 2. Anwendungsbereich

Rz. 53 Sondernutzungsrechte haben einen vielfältigen Anwendungsbereich: Der praktisch häufigste Anwendungsfall betraf bisher Grundstücksfreiflächen. Diese waren nach bisher geltender Rechtslage nicht sondereigentumsfähig. Dennoch bestand ein praktisches Bedürfnis, einzelnen Eigentümern oder, seltener, einer Gruppe von Eigentümern z.B. Gartenflächen, oberirdische Kfz-Stellplä...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 16. Schicksal bisheriger Sondernutzungsrechte in Fällen der Quasi-Realteilung

Rz. 37 WEG-Reform: Die WEG-Reform hält keine Neuregelungen zur Überführung von Sondernutzungsrechten an Freiflächen oder Stellplätzen in Sondereigentum bereit. Dies erfolgt auch nicht automatisch. Eine solche Umwandlung richtet sich vielmehr nach allgemeinen Grundsätzen. Da mit Sondernutzungsrechten belegte Flächen im Gemeinschaftseigentum stehen, müsste also Gemeinschaftsei...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 5. Sonstiges

Rz. 6 Je nach Charakter der Anlage kann eine Vielzahl von Detailregelungen erforderlich sein, für die sich kein Muster als generelle Empfehlung eignet.[3] Häufig wird ein mehr oder minder ausführlicher Katalog von bestimmten Tätigkeiten/Einrichtungen beigefügt, die in den Teileigentumseinheiten nicht betrieben werden dürfen, zum Beispiel:mehr

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§ 11 Wohnungserbbaurecht (§... / 1. Form und Gestaltung

Rz. 7 Insbesondere Gemeinden haben früher oft Baugrundstücke nur im Wege der Erbbaurechtsbestellung vergeben, um sich langfristig Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung zu sichern. In Zeiten knapper Kassen wurde und wird nunmehr oft auch das Stammgrundstück an die Erbbauberechtigten veräußert. Wurden Wohnungserbbaurechte begründet, ist die Überführung in "normales" Wohn...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / I. Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen

Rz. 5 § 309 Nr. 9 BGB erfasst nur Dauerschuldverhältnisse[11] – allerdings nicht alle, sondern solche, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand haben – wie bspw. Verträge eines Verbrauchers mit Mobilfunkanbietern, Streamingdiensten, Fitnessstudios,[12] Stromlieferanten mit Online-Partnerbörsen sowi...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 3. Vereinbarungen und Beschlüsse (§ 10 Abs. 1, 2, 3 WEG)

Rz. 71 Vereinbarungen betreffen das generelle Grundverhältnis der Wohnungseigentümer zueinander. Ihre Gesamtheit bestimmt neben den nicht abbedungenen gesetzlichen Gemeinschaftsregelungen die Gemeinschaftsordnung. Eine präzisere begriffliche Abgrenzung zu sonstigen Regelungsgegenständen ist kaum möglich. Es gilt die Faustregel: "Vereinbarung" ist das, was präzise als Vereinb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG Einführung / 3 Grunderwerbsteuer und Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 7 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die unbillige Härte kann in der Sache selbst liegen, aber auch in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen begründet sein. Dementsprechend können im Rahmen des Festsetz...mehr

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Grenzen für die Übernahme des Gründungsaufwands durch die GmbH

Zusammenfassung Eine GmbH kann ihre Gründungskosten im angemessenen Umfang selbst tragen. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall (z.B. dem Vorhandensein von Kapitalrücklagen) ab. Zum Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG wurde in eine GmbH umgewandelt. Die damit einhergehende Neugründung der GmbH wurde zum Handelsregister angemeldet. Mit der Anmeldung wurde die Satzung der GmbH beim ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 4.3 Anlagen zur Weiterleitung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe sowie elektrischer Energie (§ 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GewStG)

Rz. 36 Gemeinden, in denen sich nur Anlagen zur Weiterleitung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe sowie elektrischer Energie befinden, sind von der Zerlegung ausgeschlossen, sofern die genannten Stoffe bzw. die elektrische Energie in der Gemeinde nicht abgegeben werden. Zu diesen Anlagen gehören z. B. Gas- und Wasserleitungen, elektrische Leitungen, Fernwärmeleitungen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Virtuelle Versammlungen in Pandemiezeiten

Zusammenfassung In Pandemiezeiten sind für Genossenschaften und AGs virtuelle Beschlüsse sogar bei Umwandlungen möglich. Bei GmbHs und Personengesellschaften entscheidet die Satzung. Zum Sachverhalt Der vom BGH entschiedenen Fall betraf die Verschmelzung von zwei Genossenschaften. Der Verschmelzungsbeschluss war nicht in Präsenz, sondern in einer virtuellen Vertreterversammlun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Pfändungsschutz bei Umwandlung in P-Konto (§ 899 Abs. 1 Satz 2, 3)

Rz. 7 § 899 Abs. 1 Satz 2 ZPO stellt klar, dass die Umstellung eines gepfändeten Zahlungskontos auf ein P-Konto innerhalb von 1 Monat seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner in gleicher Weise Pfändungsschutz nach § 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO entfaltet, wie ihn das auf einem bereits vorhandenen P-Konto gepfändete Guthaben genießt. Zugunsten der Kreditinst...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Zusammenfassung

Die Norm wurde mit Wirkung zum 1.12.2021 durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG; BGBl. I 2020, S. 2466) eingeführt. Die Vorschrift enthält Regelungen für Konten, die einen negativen Saldo aufweisen. Es wird zum einen geregelt, unter welchen Bedingungen für solche Konten ein Verbot der Aufrechnung und Verrechnung besteht (Absätze 1 und 2). Zum anderen w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.3 Besondere Anwendungsfälle

Rz. 162 Der praktisch wohl häufigste Fall der Anwendung des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG (und wohl auch der Fall, der den Gesetzgeber zur Schaffung der Vorschrift veranlasst hat) ist der Fall der Beteiligung eines unbeschränkt Stpfl. an einer ausl. Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft), wenn in DBA-Fällen Sondervergütungen (insbes. Darlehenszinsen) von der Personengese...mehr