Fachbeiträge & Kommentare zu Unbeschränkte Steuerpflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. Erstmalige Anwendung des § 6 und partielle Fortgeltung des § 6 a.F.

a) Neufassung durch das ATADUmsG Rz. 240 [Autor/Stand] Neufassung des § 6 durch das ATADUmsG. Durch das ATADUmsG[2] wurde das AStG vom 8.9.1972[3], das zuletzt durch das JStG 2022 v. 16.12.2022 (hierzu und den weiter bevorstehenden Änderungen s. Rz. 14 f.) angepasst worden ist, umfangreich geändert (Änderungsgesetz). Art. 5 Nr. 4 des ATADUmsG führte zu einer vollständigen Neu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Überblick

Rz. 278 [Autor/Stand] Persönliche Voraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 können wie bisher nur von natürlichen Personen als Anteilsinhabern i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 EStG [2] verwirklicht werden. Voraussetzung ist zudem nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 1, dass es sich um "unbeschränkt Steuerpflichtige" handelt. Dies sind nac...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Tatbestand und allgemeine Besteuerungsfolgen

Rz. 54 [Autor/Stand] Tatbestand. Bei Sachverhalten mit einbringungsgeborenen Anteilen i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 kommt es – im hier interessierenden Zusammenhang – tatbestandsseitig allein darauf an, ob "das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der [einbringungsgeborenen] Anteile ausgeschlossen wird" (§ 21 A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorbemerkungen

Rz. 801 [Autor/Stand] Relevanz. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Inland sind die lokalen Anknüpfungspunkte für die unbeschränkte und erweitert unbeschränkte und damit im Umkehrschluss auch für die beschränkte und erweitert beschränkte Steuerpflicht. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in niedrig besteuernden Gebieten sind zusätzliche Voraussetzungen für das Eingreife...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / D. Anhang: ABC des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts

Literatur App, Zur inländischen Einkommensteuerpflicht von zivilen Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte, DStZ/A 1984, 89; Bauer, Die Besteuerung der Auslandslehrer, FR 1988, 425; Bauhaus, Anmerkung zu FG Hessen v. 12.4.2012 – 3 K 1061/09, EFG 2012, 1720; Becker, Die Steuerpflicht von unselbständig Tätigen mit Wohnsitz in den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark (Grenzgä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zum Verfassungsrecht

a) Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht Rz. 143 [Autor/Stand] Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf,[2] deren abschließende Beantwortung durch das Bundesverfassungsgericht noch aussteht. Der BFH hat die verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der früheren Fassungen des § 6 in einigen Sonderf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Wegzug eines Mitunternehmers in Nicht-DBA-Staat

Rz. 67 [Autor/Stand] Wegzug unter Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht. Erfolgt der Wegzug eines Mitunternehmers einer inländischen Mitunternehmerschaft, deren Betriebsvermögen Kapitalgesellschaftsanteile zuzurechnen sind, in einen Staat, mit dem Deutschland kein DBA geschlossen hat (Nicht-DBA-Staat), und gibt der Mitunternehmer seine unbeschränkte Steuerpflicht auf, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Effektives Management der steuerlichen Ansässigkeit

Rz. 192 [Autor/Stand] Vermeidung der unbeschränkten Steuerpflicht im Ausland. Eine Wegzugsbesteuerung kann im Einzelfall vermieden werden, wenn der Anteilsinhaber in dem ausländischen Zielstaat aus Gründen des lokalen Steuerrechts schon nicht einkommensteuerpflichtig wird und zugleich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG bleibt: 1. Nomade...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Einlage der Anteile in originär gewerblich tätige GmbH & Co. KG

Rz. 203 [Autor/Stand] Grundüberlegungen. Die vor einem Wegzug vollzogene – steuerneutral mögliche[2] – Einlage einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung i.S.v. § 17 EStG in eine i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG originär gewerblich tätige GmbH & Co. KG kann grds. ein wirksames Gestaltungsmittel zur Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung nach § 6 sein,[3] da anschließend das Tatb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vorrangig anzuwendende Vorschriften

„(1) [1] Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, Körperschaftsteuergesetzes und Umwandlungssteuergesetzes, ...” Rz. 288 [Autor/Stand] "Vorbehaltlich der Vorschriften des [...]". Die deutsche Steuerrechtsordnung sieht – auch mit Bezug zu natürlichen Personen als Inhabern von Kapitalgesellschaftsanteilen i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG – jenseits des § 6 an verschied...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / e) § 17 Abs. 5 EStG

Rz. 87 [Autor/Stand] § 17 Abs. 5 Satz 1 EStG (Wegzugsbesteuerung bei Wegzug der Beteiligungsgesellschaft). § 17 Abs. 5 Satz 1 EStG sieht – bei insoweit gleicher Formulierung ("stehen der Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert gleich") wie § 6 – eine fiktive Veräußerung[2] von Anteilen i.S.v. § 17 EStG an Kapitalgesellschaften für den Fall vor, dass das deutsche Besteuerun...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Rechtsfolgen

Rz. 69 [Autor/Stand] Allgemeine Rechtsfolgen, verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führt zur Annahme einer (fiktiven) Entnahme zum gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbs. 2 EStG), d.h. der Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven oder Lasten in den betroffenen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen. Die Besteuerung kann unter den weitere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Allgemeines

Rz. 65 [Autor/Stand] Anwendungsbereich. Sind Anteile an Kapitalgesellschaften einem steuerlichen (Sonder-)Betriebsvermögen zuzurechnen, die nicht als einbringungsgeborene Anteile i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 qualifizieren,[2] kann bspw. ein Wegzug des Einzel- oder Mitunternehmers eine Entstrickungsbesteuerung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG auslösen, wenn das deutsche...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Sonderfall: Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz

Rz. 183 [Autor/Stand] Bisherige Ausgangslage. Die Schweiz erfreut sich bei deutschen Staatsbürgern als Zuzugsstaat weiterhin großer Beliebtheit. Für Steuerpflichtige, die Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG innehaben, wurde die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 a.F. bei entsprechendem dauerhaftem Wegzugsbegehren mitunter zur "Wegzugssperre", da – anders als bei Wegzügen in eine...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 3 Übrige Unternehmen

Die Fragen, die im Rahmen von übrigen Unternehmen – regelmäßig solchen, die Beteiligungen an Schiffsgesellschaften halten und für diese Gesellschaften Dienstleistungen erbringen – aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft im Rahmen der Betriebsprüfung regelmäßig aufgeworfen werden, resultieren im Wesentlichen aus zwei Bereichen: Zum einen stammen die Einkünfte solcher Gesellsc...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 2.2 Unbeschränkte oder beschränkte Lohnsteuerpflicht

Eine wichtige Änderung erfährt das Lohnsteuerverfahren für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2020, indem erstmals der Personenkreis der beschränkt Steuerpflichtigen in das betriebliche Erstattungsverfahren des Lohnsteuer-Jahresausgleich einbezogen wird.[1] Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer durfte der Arbeitgeber die Lohnsteuer bisher nur nach den Verhältnissen der einz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Pauschbeträge des § 9a EStG werden, anders als z. B. die Verwaltungspauschalen, nicht für bestimmte Sachverhalte gewährt (z. B. Übernachtungskosten im Ausland), sondern pauschal bei den Einkünften einer Einkunftsart abgesetzt. Der Stpfl. hat auf ihre Gewährung einen Rechtsanspruch. Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist auch dann abzuziehen, wenn feststeht, dass Werbu...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 3.1 Ansässigkeit in einem Vertragsstaat

Eine Person gilt grundsätzlich in dem Staat als ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen (gewöhnlichen) Aufenthalts oder eines "anderen ähnlichen Merkmals" steuerpflichtig ist.[1] In Deutschland ist dies dann der Fall, wenn die Person gem. § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, da Voraussetzung für die unbeschränkte Einkommensteuerp...mehr

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Auslandskinder / 1.3 Kreis der Steuerpflichtigen mit Anspruch auf den Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag

Einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (= Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag) für ein Kind, das die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG erfüllt, können nur Personen erhalten, die entweder nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, weil sie einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, nach § 1 Abs. 2 EStG der erweiterten un...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 2 Voraussetzungen in der Person des Steuerpflichtigen

Der Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag für ein Kind des Steuerpflichtigen ist nur abzuziehen bei Personen, die der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) oder der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG (Mitglieder des diplomatischen oder konsularischen Dienstes, Auslandsbeamte) unterliegen oder...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.3 Voller Kinderfreibetrag

Der volle (= verdoppelte) Kinderfreibetrag i. H. v. 6.024 EUR (VZ 2023) wird bei Ehegatten abgezogen, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG steht. Dies muss nicht zwangsläufig dasselbe Kindschaftsverhältnis zu beiden Ehegatten sein. Bei d...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / 1.1 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Ziel der Regelung ist es, beschränkt Steuerpflichtige, die ihr wesentliches Einkommen im Inland erzielen, wie unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Inländer zu behandeln. Die Abgrenzung der Grenzpendlereigenschaft orientiert sich deshalb ausschließlich an den Einkommensverhältnissen. Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige arbeitstäglich zwischen ausländischem Woh...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / 1.2 Ehegatten, Lebenspartner, Kinder

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaats oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland lebenden Ehegatten bea...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / Zusammenfassung

Überblick Ausländische Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 9 AO), gleichwohl aber ihr wesentliches Einkommen in Deutschland erzielen (Grenzpendler), fallen auf Antrag unter die unbeschränkte Steuerpflicht (= fiktive unbeschränkte Steuerpflicht), soweit sie inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG beziehen. Sie...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / 2.1 Lohnsteuer-Abzugsverfahren

Die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht wird nicht von Amts wegen gewährt. Der Grenzpendler hat sie auf amtlichem Vordruck unter Vorlage der ausländischen Einkommensbescheinigung beim jeweiligen Betriebsstättenfinanzamt zu beantragen. Auf die Vorlage der Bescheinigung kann für die Steuerklassenänderung verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Unbeschränkte Steuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 6 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 lnl jur Pers d öff Rechts unterliegen nicht der unbeschr KSt-Pflicht, wenn sie sich auf die ihnen eigentümlichen und vorbehaltenen Tätigkeiten, die Ausübung der öff Gewalt, beschr. Nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG sind die jur Pers d öff Rechts jedoch insoweit unbeschr kstpfl, als sie einen BgA unterhalten. Tz. 7 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Legaldefi...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

1.1 Überblick Es sind 3 Fallgruppen der unbeschränkten Steuerpflicht zu unterscheiden. Eine davon erfasst Steuerpflichtige, die im Inland zwar weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber ihr Einkommen ganz oder fast ausschließlich aus nichtselbstständiger Tätigkeit in Deutschland erzielen. Die erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auf Antrag ...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.3 Beginn/Ende der Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der Geburt bzw. dem Zuzug ins Inland. Sie endet mit dem Tod bzw. dem Wegzug aus dem Inland. Bei Wohnsitzverlegung im Laufe eines Veranlagungszeitraums ist für das gesamte Kalenderjahr nur eine Veranlagung durchzuführen, und zwar nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht. Folglich werden alle zustehenden Jahresfreibeträge...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.1 Überblick

Es sind 3 Fallgruppen der unbeschränkten Steuerpflicht zu unterscheiden. Eine davon erfasst Steuerpflichtige, die im Inland zwar weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber ihr Einkommen ganz oder fast ausschließlich aus nichtselbstständiger Tätigkeit in Deutschland erzielen. Die erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auf Antrag (= fiktive un...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.5 Grenzpendler

Ausländische Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, werden den inländischen Staatsangehörigen in vollem Umfang gleichgestellt, wenn sie ihr wesentliches Einkommen in Deutschland erzielen (Grenzpendler). Ziel der Regelung ist es, die vom EuGH verlangte Freizügigkeit der Arbeitnehmer[1] nicht durch eine nachteilige Besteuerung ...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / Zusammenfassung

Begriff Schuldner der Einkommensteuer können unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige sein (§ 1 EStG). Dementsprechend hat Einkommensteuer nur zu zahlen, wer die Voraussetzungen dieser persönlichen Steuerpflicht erfüllt. Die Abgrenzung der beiden Fallgruppen der persönlichen Steuerpflicht bestimmt sich danach, ob der Steuerpflichtige im Inland einen Wohnsitz bzw. seinen...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.2 Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle Arbeitnehmer, die im Inland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] haben.[3] Gleichgültig ist, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zu denken ist etwa an ausländische Arbeitnehmer, auch wenn ihre Familien weiterhin im Heimatland leben. Die Frage, ob ein die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht begrü...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.4 Diplomaten

Für deutsche Staatsangehörige, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, z. B. Bund, Länder oder Kommune, in einem Dienstverhältnis stehen und für ihre Tätigkeit im Ausland Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, gilt eine Sonderregelung hinsichtlich der unb...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.39.2 Besonderheiten bei der Anwendung auf einen ständigen Vertreter, der ein rechtlich eigenständiges Unternehmen ist (§ 39 Absatz 2 BsGaV)

421 Wird ein rechtlich eigenständiges Unternehmen für eine nahestehende Person als Vertreter in einem anderen Staat tätig und entsteht dadurch ein ständiger Vertreter bzw. eine Vertreterbetriebsstätte, so werden im Regelfall im Staat der Vertreterbetriebsstätte entsprechend Artikel 5 Absatz 5 OECD-MA Personalfunktionen vom Personal des Vertreters für den Vertretenen ausgeüb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / b) Steuerabzug auf Kapitalerträge von beschränkt steuerpflichtigen gemeinnützigen Organisationen (§ 32 Abs. 6 KStG-E)

Mit dem neu geschaffenen § 32 Abs. 6 KStG-E soll die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für ausländische, in EU- und EWR-Staaten ansässige, gemeinnützige Organisationen auch im Bereich der Kapitalertragsteuerentlastung nachvollzogen werden. Aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit soll auch gemeinnützigen Drittstaaten-Organisationen ein Erstattungsanspruch gewährt werden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 54 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 33a EStG gehört zu den Tarifvorschriften, die für beschränkt Stpfl nicht anwendbar sind (vgl § 50 Abs 1 Satz 4 EStG). Der Stpfl muss deshalb iSv § 1 Abs 1–3 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sein; zu Einzelheiten > Unbeschränkte Steuerpflicht.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht des Berechtigten – Berücksichtigung nach § 1a Abs 1 Nr 1 EStG und bestimmten DBA

Rz. 30 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Empfänger des Unterhalts (der Berechtigte) muss diesen versteuern. Dazu muss er unbeschränkt steuerpflichtig sein. Nur durch > Unbeschränkte Steuerpflicht des Berechtigten kann das Prinzip des Realsplittings (SA-Abzug beim Leistenden/Versteuerung beim Berechtigten) verwirklicht werden (> Rz 12). Dieses Prinzip ist verfassungsgemäß (BFH 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entwicklungshelfer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Entwicklungshelfer iSd Entwicklungshelfergesetzes (EhfG) sind Deutsche iSv Art 116 GG oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der > Europäische Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich für eine ununterbrochene Zeit von mindestens einem Jahr gegenüber einem anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes (> Rz 2) verpflic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Kinderfreibetrag oder Kindergeld

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zum Haushalt des alleinstehenden Stpfl (> Rz 9) muss – mindestens – ein Kind gehören, für das ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder > Kindergeld zusteht. Weil § 24b Abs 1 Satz 1 EStG auf § 32 Abs 6 EStG verweist, kommen nicht nur die in § 32 Abs 1 EStG genannten leiblichen, angenommenen oder Pflegekinder des Stpfl in Betracht. Auch ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Identifizierung der Kinder

Rz. 8/2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nach § 24b Abs 1 Satz 4 EStG wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende grundsätzlich nur dann gewährt oder erhöht (> Rz 16), wenn eine Identifizierung des Kindes durch die für dieses Kind vergebene > Identifikationsnummer möglich ist. Hierbei handelt es sich uE um ein zusätzliches Tatbestandsmerkmal (aA H/H/R/Krömker, § 24b EStG Rz 12...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit in Sonderregelungen sowie in Einzelsteuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach §§ 18ff AO (§ 17 AO). Dies gilt nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch für das Erhebungsverfahren, dh zB für den Erlass eines > Abrechnungsbescheid (BFH 263, 483 = BStBl 2020 II, 31; EFG 2018, 1685). D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ungarn

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Ungarn (Hauptstadt: Budapest; Amtssprache: Ungarisch) ist ein Binnenstaat in Mittel- bzw Osteuropa mit Grenzen zu > Österreich, der > Slowakei, der > Ukraine, > Rumänien, > Serbien, > Kroatien und > Slowenien. Mit der ersten Osterweiterung trat Ungarn am 01.05.2004 der > Europäische Union bei; das Land gehört aber nicht zur Eurozo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zypern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Zypern (Hauptstadt: Nikosia, Amtssprachen: Griechisch und Türkisch) ist ein Insel-Staat im östlichen Mittelmeer. 1974 wurde der nordöstliche Teil Zypern von der > Türkei besetzt, um einen Anschluss Zyperns an > Griechenland zu verhindern. 1983 wurde dort die Türkische Republik Zypern als selbständiger Staat ausgerufen, was durch ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitsrechtlich ist "Entsendung" die Weisung des ArbG an den ArbN, im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer ArbN-Überlassung vorübergehend im Ausland und/oder in einem fremden Unternehmen tätig zu werden. Im Recht der > Europäische Union ist die Entsendung von ArbN durch die sog Entsende-RL (RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit in der AO und anderen Gesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung – FVG – (§ 16 AO, AEAO zu § 16). Dieses überträgt grundsätzlich den Finanzämtern als örtlichen Landesfinanzbehörden ua die Verwaltung der ESt einschließlich LSt (§ 17 Abs 2 F...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.2 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 159 Der Ausschluss bzw. eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts ist z. B. dann anzunehmen, wenn ein deutsches Besteuerungsrecht gänzlich entfällt, ein Besteuerungsrecht zwar weiterhin besteht, jedoch nunmehr ausl. Steuern anzurechnen sind, oder eine Besteuerung mit Anrechnung ausl. Steuern zu einer Besteuerung unter Anwendung der Freistellungsmethode wechselt. Aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.3.5 Nachversteuerung bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bzw. der Ansässigkeit (Abs. 4 S. 2)

Rz. 108 Durch G. v. 7.12.2006[1] ist ein weiterer Nachversteuerungstatbestand eingeführt worden. Danach erfolgt eine Nachversteuerung der im Inland abgezogenen Verluste auch dann, wenn die unbeschränkte ESt- bzw. KSt-Pflicht oder die inl. Ansässigkeit endet. Dieser Nachversteuerungstatbestand ist ab Vz 2006 anwendbar. Rz. 109 Bei natürlichen Personen endet die unbeschränkte S...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 1. Öffentliche Auslandsbedienstete ohne unbeschränkte Steuerpflicht im Ausland

Rz. 83 Gem. § 1 Abs. 2 EStG wird bei deutschen Staatsangehörigen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechtes in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht unterstellt. Die...mehr