Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Usbekistan / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Usbekistan kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

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Sri Lanka / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Sri Lanka kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärzt...mehr

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Vietnam / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Vietnam kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztli...mehr

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Saudi-Arabien / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Saudi-Arabien kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ...mehr

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Tunesien / 9 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Tunesien entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und die Zeitraum richten sich nach den tunesischen Rechtsvorschriften.mehr

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Brasilien / 9 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Brasilien entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und die Zeitraum richten sich nach den brasilianischen Rechtsvorschriften.mehr

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Israel / 9 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Israel entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und die Zeitraum richten sich nach den israelischen Rechtsvorschriften.mehr

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Marokko / 9 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Marokko entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfall/einer Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und die Zeitraum richten sich nach den marokkanischen Rechtsvorschriften.mehr

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Jung, SGB VII Einführung

Einführung zum Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung – Rz. 1 Die Gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken- und Rentenversicherung ein Zweig der Sozialversicherung. Im Rahmen der Bismarckschen Sozialversicherungsgesetze und aufgrund der kaiserlichen Botschaft v. 17.11.1881 sind mit dem Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 (RGBl. S...mehr

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Uruguay / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Uruguay entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Rentenversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Uruguay muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich muss im Voraus eine zeitliche Begrenzung de...mehr

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USA / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung in die Vereinigten Staaten entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Rentenversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in den USA muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich ist im Voraus e...mehr

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Australien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Australien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Australien muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich ist im Voraus e...mehr

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Japan / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Japan entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Japan muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich muss im Voraus die zeitli...mehr

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Chile / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Chile entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Chile muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich ist im Vora...mehr

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Kanada / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Kanada entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Kanada muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich ist im Vo...mehr

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Tunesien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach Tunesien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Tunesien muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich i...mehr

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Philippinen / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach den Philippinen entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung auf den Philippinen muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich ist ...mehr

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Korea / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einerin Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Korea entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Korea muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich ist im Vorau...mehr

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Israel / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-israelischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es keine Begrenzung in Form ei...mehr

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Quebec / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-quebecischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Unfallversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Gelten für eine nach Quebec entsandte Person weiter die deutschen Rechtsvorschrifte...mehr

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Tunesien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-tunesischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden unterliegenden im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach T...mehr

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Brasilien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-brasilianischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, indem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutsch...mehr

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Marokko / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie auf die Arbeitslosenförderung.mehr

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Israel / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brasilien / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Arbeitslosenförderung.mehr

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Tunesien / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung.mehr

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Brasilien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Brasilien bei einem brasilianischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden. Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer die im Punkt 1 bis 3 aufgezeigten Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck DE/BR 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Re...mehr

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Marokko / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Marokko bei einem marokkanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/MA 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Kranken-, Renten- und Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Israel / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Israel bei einem israelischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck ISR/D 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Indien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Indien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Indien muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich ist im Voraus eine zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
China / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach China entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in China muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich ist im Vora...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Quebec / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Quebec entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Quebec muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich ist im Voraus eine zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
USA / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in den USA bei einem amerikanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck USA/D 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung auss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Quebec / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Quebec bei einem quebecischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck Q101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Renten- und Unfallversicherung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Tunesien bei einem tunesischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck A/TN 1 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfall...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII Einführung

Einführung zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – Am 27.12.2003 ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 3022) das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – beschlossen worden. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003 auf den Vorschlag des Vermittlungsausschusses hin der Reform des ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII Einführung

Einführung zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendwohlfa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3 Beiträge an Sozialversicherungsträger der Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung

Rz. 34 Des Weiteren werden von einem Forderungsübergang nach § 6 Abs. 1 EFZG die Beiträge des Arbeitgebers an die Sozialversicherungsträger der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erfasst. Rz. 35 Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Unfallversicherung stellen hingegen keine i. S. d. § 6 Abs. 1 EFZG berücksichtigungsfähigen Sozialversicherungsleistungen dar, da es s...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen nur speziell d... / Zusammenfassung

Überblick Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler) sind heute aus dem Arbeitsumfeld nicht mehr wegzudenken. Sie sind wichtige Arbeitsmittel, die sehr individuell eingesetzt werden können. Mithilfe von Anbaugeräten können nahezu alle Arten von Lasten angehoben bzw. transportiert werden. Im Jahr 2022 ereigneten sich fast 20.000 meldepflichtige Unfälle in Zusammenhang mit Flurförder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.5.3 Unfallversicherungen

Für Beiträge zu einer freiwilligen Unfallversicherung gilt im Prinzip dasselbe wie für die Krankenversicherung des Arbeitnehmers. Nach der Rechtsprechung ist allerdings der Lohnzufluss – auch als Geldleistung – generell zu verneinen, wenn die Ausübung der Rechte aus dem Unfallversicherungsvertrag ausschließlich dem Arbeitgeber zusteht, auch wenn der Arbeitnehmer alleiniger A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.4 Haftung für Personenschäden

Die Haftung für Personenschäden bei Arbeitnehmern wird durch § 104 SGB VII beschränkt. Nach allgemeinem Haftungsrecht würde der Arbeitgeber an sich für jeden Personenschaden eines Arbeitnehmers, den er fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt, haften. § 104 SGB VII verlagert die Haftung jedoch ganz überwiegend auf die gesetzliche Unfallversicherung. Personenschäden sind Verlet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2 Haftung gegenüber Arbeitnehmern

Es ist zu unterscheiden, ob bei Arbeitnehmern Sach-, Vermögens- oder Personenschäden eintreten. Für Sach- und Vermögensschäden kommt – neben den allgemeinen Haftungsgrundsätzen – auch eine verschuldensunabhängige Haftung nach Auftragsrecht in Betracht. Bei Personenschäden besteht eine Haftungsbeschränkung und eine Verlagerung auf die gesetzliche Unfallversicherung. 2.1 Haftun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / Zusammenfassung

Überblick Unter Arbeitgeberhaftung wird üblicherweise die Haftung des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern seines Unternehmens verstanden. Grundsätzlich richtet sich die Haftung nach den allgemeinen zivilrechtlichen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Allerdings wird durch die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung die Haftung des Arbeitgebers für Persone...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.1 Haftung nach allgemeinem Zivilrecht für Sach- und Vermögensschäden

Der Arbeitgeber muss nach den allgemeinen privatrechtlichen Regeln für sein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) und für Sach- und Vermögensschäden einstehen, die den Arbeitnehmern hieraus erwachsen. Stellt sich das schadensverursachende Verhalten als eine Verletzung der dem Arbeitgeber obliegenden arbeitsvertraglichen Nebenpflichten oder Fürsorgepflichten dar, so kommt e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.5 Freigrenze für Versicherungsleistungen

Für Zukunftssicherungsleistungen i. S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV, die auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer dem Arbeitnehmer Versicherungsschutz verschafft, ist hinsichtlich der Anwendung der Sachbezugsfreigrenze zwischen Beiträgen und Zuwendungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung und den Beitragsleistungen bei Kranken- und Unfall...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Rz. 42 Die Beschäftigungsverbote nach § 3 eröffnen keine Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats. Insoweit besteht auch kein Raum für Konkretisierungen oder Ergänzungen durch Betriebsvereinbarungen. Das MuSchG enthält zwingende Schutzvorschriften, weshalb weder eine Gestaltungsmöglichkeit noch Ermessensspielräume für die Festlegung von Beschäftigungsverboten im Weg ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 8 Unfallversicherung

Alle Beschäftigten in einem Betrieb werden von der Unfallversicherung erfasst. Die Aufgaben der Unfallversicherung werden von den Berufsgenossenschaften wahrgenommen. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind als Lohnnebenkosten allein vom Arbeitgeber zu tragen. Für den Unternehmer handelt es sich um Betriebsausgaben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes – unabhängig vom Willen der Beteiligten – (sozial)versicherungspflichtig. Die Pflichtversicherung ist selbst dann zustande gekommen, wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse vornimmt und die Beiträge nicht bezahlt. Auch vertraglich kann die Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen von der V...mehr