Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Pfändungsverfahren

Rz. 48 Es ist das gesetzlich vorgegebene Muster gem. § 2 Nr. 1 ZVFV für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zwingend zu verwenden (§ 829 Abs. 4 ZPO). Die Durchführung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel gegen den Unterhaltsverpflichteten führt keineswegs automatisch dazu, dass dessen Arbeitseinkommen in dem erweiterten Umfang der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die privilegierten Gläubiger (Absatz 1 Satz 1) /Anwendungsbereich

Rz. 3 Privilegiert ist der Gläubiger, wenn er Verwandter in gerader Linie (§ 1601 BGB), insbesondere Kind, Adoptivkind, ehelich erklärtes Kind, jetziger oder früherer Ehegatte, jetziger oder früherer Lebenspartner (§§ 5, 12, 16 LPartG), Elternteil oder Elternteil nach §§ 1615l oder 1615n BGB ist. Hinter der für gesetzliche Unterhaltsansprüche angeordneten Herabsetzung der Pfä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Angemessener Zeitraum

Rz. 16 Die Belassung des dem Schuldner für sich und seine Familie zu belassenden notwendigen Unterhalts hat nach dem Gesetz für einen "angemessenen Zeitraum" zu erfolgen. Wie dieser zu bemessen ist, ist str. Eine aufgrund einer Altersteilzeit-Vereinbarung als Einmalzahlung zu leistende Abfindung unterfällt dabei dem Anwendungsbereich des § 850i ZPO in der seit dem 1.7.2010 g...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Ein weitgehendes Pfändungsverbot für Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, birgt die Gefahr, dass der Schuldner Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger dadurch entzieht, dass er wertvolle Tiere erwirbt, zu denen er keine engen emotionalen Beziehungen hat. In solchen Fällen besteht kein schutzwürdiges Interesse des Schuldners. Hi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Umfang der Pfändung (Absatz 1 Satz 2 und 3)

Rz. 23 Nach dem Gesetz ist dem Schuldner so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten ggü. den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten oder zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichstehenden Berechtigten bedarf; von den in § 850a Nr. 1, 2 und 4 ZPO genannten Bezügen hat ihm minde...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Norm ist anwendbar bei Forderungen aus dem Verkauf von – nicht erworbenen – Erzeugnissen eines Landwirts (VG München, Beschluss v. 24.5.2011, M 10 E 11.2155 – Juris). Zu den Forderungen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse zählen auch solche Forderungen, die den Kaufpreis ergänzen bzw. an dessen Stelle treten (so für Ausgleichszahlungen im Rahmen der EG...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.3 Antrag

Rz. 47 Die Pfändung erfolgt aufgrund eines Beschlusses, der durch den Gläubiger zu beantragen ist. Der Antrag unterliegt keinem Anwaltszwang (§ 78 Abs. 3 ZPO). Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Der Antrag bedarf grundsätzlich einer Originalunterschrift, so dass eine eingescannte Unterschrift in standardisierten Massenverfahren nicht genügt (LG Trier, Urteil v. 15...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.13 Sonderfall – Forderungspfändung nach Art. VIII Abs. 5 (g) und 9 NATO-Truppenstatut

Rz. 223 Art. VIII Abs. 5 (g) und Abs. 9 des NATO-Truppenstatuts schließen die Zwangsvollstreckung gegen Mitglieder der im Bundesgebiet stationierten Truppen bzw. ihres zivilen Gefolges nur insoweit aus, wie sich die mit der Vollstreckung durchzusetzenden Forderungen auf die dienstliche Tätigkeit des Schuldners beziehen. In allen anderen (privaten) Angelegenheiten lässt das N...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.8.1.1 Hausgeld

Rz. 156 Unter Hausgeld (§ 47 StVollzG) versteht man alle Einkünfte, die der Gefangene nach den im Strafvollzugsgesetz geregelten Möglichkeiten bezieht, z. B. Arbeitsentgelt für Arbeitsleistungen in der JVA, Ausbildungsbeihilfe sowie Taschengeld. Geht er in einem freien Beschäftigungsverhältnis außerhalb der JVA seiner Berufstätigkeit nach, wird aus diesen Bezügen ein angemes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren (Abs. 1)

Rz. 3 Pfändungsschutz wird nur auf ausdrücklichen Antrag des Schuldners – nicht Dritter – gewährt. Der Antrag ist bis zur Beendigung der Zwangsvollstreckung zulässig. Der Schuldner hat die Voraussetzung darzulegen und notfalls zu beweisen; eine Glaubhaftmachung genügt nicht. Rz. 4 Es entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger, § 20 Nr. 17 RPflG) bei freigestellter m...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.8.1.3 Überbrückungsgeld

Rz. 157b Das Überbrückungsgeld (§ 51 StVollzG des Bundes) soll den notwendigen Lebensunterhalt des inhaftierten Schuldners und den seiner Unterhaltsberechtigten für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung sichern. Es wird zum Zeitpunkt der Entlassung in Freiheit in bar ausbezahlt. Der Gesetzgeber will dadurch – auch zur Prävention erneuter Straffälligkeit – erreichen, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009 mit Wirkung ab 1.7.2010 geändert worden (BGBl. I 2009, S. 1707). Danach hat der Gesetzgeber den Pfändungsschutz auf "sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind", erweitert (BGH, Vollstreckung effektiv 2018, 112 = FoVo 2018, 114 = ZInsO 2018, 866 = NZI 2018, 326 = ZIP 2018, 737 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Unterhaltsrenten aufgrund gesetzlicher Vorschrift (Nr. 2)

Rz. 10 Erfasst werden nach ihrem Zweck, aber auch nach ihrer geschichtlichen Entwicklung (dazu OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 498) – entgegen des Wortlauts der Norm (Unterhalts-"Renten") – generell Unterhalts-"Forderungen", die im Rahmen und aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung geschuldet werden und damit auch einmalig zu zahlende Unterhaltsbeträge (BGH, NJW 1997...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Lohnverschleierung (Abs. 2)

Rz. 9 Die Norm schützt das Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Durchsetzung seiner Forderung gegen den Schuldner, der für einen Dritten arbeitet oder sonst Dienste leistet (auch in Teilzeitbeschäftigung; vgl. LAG Hamm, NZA 1988, 657 u. 1754 m. Anm. Smid), ohne eine entsprechende angemessene Vergütung zu erhalten (BAG, EzA ZPO 2002 § 850h Nr. 2). Das Gesetz behandel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind (Abs. 1 Satz 1 Fall 2)

Rz. 8 § 850i Abs. 1 Satz 1 Fall 2 ZPO setzt voraus, dass es sich bei den sonstigen Einkünften um selbst erwirtschaftete Einkünfte handelt (BGH, Rpfleger 2019, 102 = NZM 2019, 223; BGH ZInsO 2014, 1609 = Rpfleger 2014, 687 = JurBüro 2014, 606 = FamRB 2014, 334 = FoVo 2014, 164 = Vollstreckung effektiv 2014, 169; BGH, ZInsO 2016, 961 = Rpfleger 2016, 590 = Vollstreckung effekt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Fälle von Lohnverschleierung

Rz. 13 ein Angehöriger arbeitet im familiären Betrieb und erhält lediglich Kost und Logis und ggf. Taschengeld unterhalb der Pfändungsgrenze (Menken, DB 1993, 163 m. w. N.); die familienrechtlichen Beziehungen können Auswirkungen auf die Höhe der angemessenen Vergütung haben und können diese schmälern (BAG, NJW 1978, 343; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 390; LAG Rheinland-Pfalz...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste (Abs. 1 Satz 1 Fall 1)

Rz. 6 Insbesondere, aber nicht unbedingt allein, fallen hierunter die Einkünfte Selbstständiger. Im Vordergrung steht die Verknüpfung der Einkünfte mit der Arbeitskraft des Schuldners (BGH, DB 2014, 1737 = WM 2014, 1485 = ZIP 2014, 1542 = ZInsO 2014, 1609 = NZI 2014, 772 = MDR 2014, 1173 = NJW-RR 2014, 1197 = DZWIR 2014, 555 = ZVI 2014, 416 = Rpfleger 2014, 687 = JurBüro 201...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck/Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Norm regelt Besonderheiten für die Zwangsvollstreckung in bestimmte Renten und rentenähnliche Bezüge, die wie Arbeitseinkommen dem Lebensunterhalt des Schuldners dienen (BGH, NJW-RR 2007, 1390 = FamRZ 2007, 1646 = MDR 2007, 1218 = Rpfleger 2007, 614 = JurBüro 2007, 607 = ZVI 2007, 553). Die Regelung dient der Existenzsicherung des Schuldners. Die Norm ist anzuwenden...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rangfolge bei der Vollstreckung mehrerer Unterhaltsberechtigter (Abs. 2)

Rz. 36 Die Regelung nach § 850d Abs. 2 ZPO wird durch die Norm § 7 UVG als speziellere Vorschrift verdrängt (vgl. Rz. 19 ff.; 44f.). Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 (BGBl I 2007, S. 3189) hat Abs. 2 insoweit geändert, dass mit Wirkung zum 1.1.2008 die Rangordnung bei der Vollstreckung konkurrierender Unterhaltsgläubiger modifiziert wurde. Diese Nov...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Früchte

Rz. 3 Früchte i. S. d. Bestimmung sind nur die wiederkehrend (§ 101 Abs. 1 Satz 4 GVGA; z. B. Getreide, Hackfrüchte, Obst; dagegen nicht Holz auf dem Stamm, Torf, Kohle, Steine und Mineralien). Dies ergibt sich unmittelbar durch Bezug auf die Reifezeit (vgl. Abs. 1 Satz 2). Zum Verkauf bestimmte Bäume und Sträucher einer Baumschule können allerdings wie Grundstücksfrüchte ge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Erwerb neuen Vermögens

Rz. 9 Bei dem neuen Vermögen muss es sich um pfändbares Vermögen (Sachen und Rechte) handeln, da der Gläubiger nur hierauf ein Zugriffsrecht hat (BGH, Rpfleger 2007, 406 = FoVo 2009, 15 = KKZ 2008, 15 = MDR 2007, 1159 = JurBüro 2007, 441 = NJW-RR 2007, 1007 = DGVZ 2007, 84 = WM 2007, 1283 =; OLG Stuttgart, DGVZ 2001, 116 = JurBüro 2001, 434). Ebenfalls bei nachweislich unwah...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Vorratspfändung

Rz. 45 Abs. 3 sieht eine Sonderbehandlung bestimmter Gläubiger vor. Diese erhalten in Abs. 3 erweiterte Pfändungsmöglichkeiten wegen künftig fällig werdender Ansprüche, die bereits zugleich mit der Pfändung wegen fälliger Ansprüche gepfändet und überwiesen werden können (sog. Vorratspfändung). Die Vorschrift stellt eine Ausnahmeregelung zu § 751 ZPO dar, wonach eine Vollstre...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.4 Pfändungsschutz

Rz. 31 Bei den Geldforderungen, die der Mehrheit der Bevölkerung zustehen, handelt es sich weit überwiegend um Forderungen auf Lohn, Gehalt, Ruhegehalt, Rente oder Sozialleistungen. Wären diese Geldforderungen unbeschränkt pfändbar, hätte dies erhebliche Folgen. Den Schuldnern würden die Mittel zur angemessenen Lebensführung oft fehlen. Deshalb kennt auch das Recht der Forde...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Bestimmtheitsgrundsatz

Rz. 34 Unabhängig davon, dass der BGH (Vollstreckung effektiv 2016, 152) eindeutig festgestellt hat, dass das Vollstreckungsgericht nicht befugt ist, eine von dem Gläubiger vorgenommene Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gemäß § 367 Abs. 1 BGB hin zu überprüfen, da materiellrechtliche Fragen einer Prüfung durch das Vollstreckungsgericht im streng f...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.3.3 Einzelunternehmen

Bei Einzelunternehmen wird die unternehmerische Tätigkeit ohne Teilhaber oder Partner ausgeführt. Übt das Einzelunternehmen eine Tätigkeit i. S. d. § 1 HGB, also ein Handelsgewerbe aus, wird der Inhaber juristisch zum Kaufmann. Soweit er einen nach Umfang und Größe eingerichteten Geschäftsbetrieb unterhält, ist auch der Einzelkaufmann ein Kaufmann i. S. d. Handelsrechts mit ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.4.1 Gewerbeanmeldung

Trotz Gewerbefreiheit ist in Deutschland jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anzeigepflichtig (§ 14 GewO), unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.[1] Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebs muss angemeldet werden. Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich, z. B.: Betrieb von S...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.6 Firmenname und Auftritt in der Öffentlichkeit

Das Thema Firmenname (§ 17 HGB) ist nur für denjenigen Gründer relevant, der Kaufmann i. S. d. § 1 HGB bzw. § 6 HGB ist bzw. sich als Kaufmann freiwillig (§ 5 HGB) in das Handelsregister (§ 8 HGB) einträgt. Wie die Firma gebildet werden muss, regelt § 18 HGB für alle Rechtsformen. Z. B. kann der bürgerliche Name des Kaufmanns Kennzeichnungsfunktion übernehmen.[1] Aber auch Sa...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 3. Abänderungsanträge bei Anpassung wegen Unterhalt

Bei den Abänderungsanträgen ist zu unterscheiden zwischen den Verfahren, in denen die Ausgangsentscheidung vom Versorgungsträger nach altem Recht getroffen worden ist (§ 5 VAHRG) und solchen, in denen ein Familiengericht die Erstentscheidung nach dem neuen Recht gefällt hat (§ 33 VersAusglG). a) Bei den Altentscheidungen über Verwaltungsakte und Bescheide lag in der Vergangen...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 1. Anpassungsentscheidungen im Erstverfahren

Seit 2009 ist die Zuständigkeit über die Entscheidung über die Aussetzung der Kürzung bei fortlaufenden Unterhaltszahlungen von den Versorgungsträgern zu den Familiengerichten verlagert worden. Vor 2009 waren die Versorgungsträger befugt, in eigener Kompetenz über die Aussetzungsanträge nach § 5 VAHRG zu entscheiden. Sie mussten nur überprüfen, ob überhaupt eine Unterhaltspf...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Der angemessene Eigenbedarf

Das Gesetz begrenzt die Unterhaltspflicht durch die Leistungsfähigkeit: "Unterhaltspflichtig ist nicht, wer … außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren" (§ 1601 Abs. 1 BGB). Der BGH hat diese Grenze treffend dahin umschrieben, dass der Unterhaltspflichtige "eine spürbare und dauerhafte Senkung seines berufs- und einkommenstypis...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / I. Vorgeschichte

Obwohl es immer wieder Kritik an den Ungereimtheiten gab, dass zwar die Leistungen zur sozialen Grundsicherung beim Unterhaltsregress begünstigt waren, nicht aber die wenigstens ebenso drängenden Belastungen im Fall der Heimpflege,[2] hatte die Politik einen Handlungsbedarf für lange Zeit verneint.[3] Wie der geneigte Leser dem Koalitionsvertrag entnehmen konnte, soll es dam...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 1. Ungekürzte Rentenzahlung wegen besonderer Härte

Nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs erleben ausgleichspflichtige Ehegatten bei Pensionierung eine Kürzung ihrer Rentenbezüge. Der Eingriff in den Rentenbestand des im Saldo ausgleichspflichtigen Ehegatten ist im Hinblick auf das grundgesetzlich geschützte Eigentum (Art. 14 GG) nur soweit gerechtfertigt, als der ausgleichsberechtigte Ehegatte davon profitieren kan...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 3. Unterhaltsberechtigte Angehörige

Zu den vorweg vom Einkommen abzuziehenden Verpflichtungen gehört auch der Unterhalt für alle vorrangig berechtigten Angehörigen. Für diese gilt in gleicher Weise, dass ihr eigener angemessener Lebensbedarf durch nachrangige Ansprüche nicht geschmälert werden darf. Daher sind die vorstehenden Überlegungen zugleich für den Unterhalt von Kindern und Ehegatten maßgeblich. Der Kin...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Die 100.000 Euro-Grenze

Bis zu einem Gesamteinkommen von 100.000 EUR ist der Anspruchsübergang ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen pauschalen, auf einer politischen Entscheidung beruhenden Wert. Er dient nur der Abgrenzung des Personenkreises, bei dem eine Belastung durch den Unterhalt von vornherein ausscheiden soll. Anknüpfungspunkt ist ein Bruttobetrag, der abhängig von der Art der Ei...mehr

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AGKompakt 02/2020, Fällige Beträge bei außergerichtlicher Vertretung in Unterhaltssachen

Gegenstandswert richtet sich nach § 51 FamGKG Wird der Anwalt außergerichtlich beauftragt, laufenden Unterhalt geltend zu machen, erhält er dafür eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV). Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG nach dem Wert, der in einem gerichtlichen Verfahren gelten würde, also nach § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG. Danach be...mehr

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AGS 02/2020, Auslegung eine... / 3 Anmerkung

I. Die Wertfestsetzung des Gerichts war insoweit unzutreffend, als im Scheidungsverfahren aus dem Wert des Zugewinns, des nachehelichen Unterhalts und auch des Trennungsunterhaltsverfahrens kein Mehrwert festzusetzen war. Das Gericht hat nach § 55 FamGKG den Wert festzusetzen, soweit Gerichtsgebühren erhoben werden, die sich nach dem Wert richten. Ein Vergleichsmehrwert ist nu...mehr

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FF 02/2020, Bemessung des n... / 1 Anmerkung

In dem umfangreichen, 25 Seiten langen Beschluss, geht der BGH auf verschiedene Probleme beim Ehegattenunterhalt ein. Im Rahmen dieser Anmerkung sollen vier Punkte herausgegriffen werden: I. Quotenberechnung auch bei hohem Familieneinkommen der Eheleute Bis zum Beschluss des BGH vom 15.11.2017[1] war es Stand der Rechtsprechung, dass bei sehr hohen Einkünften der Eheleute kein...mehr

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FoVo 02/2020, Für Sie zusam... / Leitsatz

1. Die Pfändungsschutzvorschrift des § 850i ZPO findet im Zwangsverwaltungsverfahren keine entsprechende Anwendung. 2. Dem Schuldner sind im Zwangsverwaltungsverfahren Mittel für seinen Unterhalt nur nach Maßgabe von § 149 Abs. 3 ZVG und unter den dort genannten Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen. BGH, Beschl. v. 10.10.2009 – V ZB 154/18mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 1. Anwendungsbereich des Gesetzes

Die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR bezieht sich auf alle Leistungen nach dem SGB XII sowie dem BVG und betrifft die Unterhaltsansprüche von Unterhaltsansprüche sind zu berücksichtigen und können wie bisher...mehr

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FF 02/2020, Schlagzeilen

Eva Becker bringt Familienrecht eigentlich nur dann hervor, wenn sich Dramen abspielen! Ein entführtes Kind oder aus dem Aufenthalt in einer Besenkammer resultierende Abstammungsfragen verkaufen sich besser als alltägliche Ungerechtigkeiten im Unterhalts- oder Sorgerecht. Auf Schlagzeilen sollte es dem Gesetzgeber jedoch nicht ankommen. Es waren zuletzt auch nicht die besten, a...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Der sozialrechtliche Rang

Mit den vorstehend beschriebenen Gesetzesänderungen beabsichtigt der Gesetzgeber eine Entlastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern. Soweit Unterhaltsansprüche beim Einkommen unberücksichtigt bleiben und der Regressausschluss wirkt, gilt die Maxime vom Primat des Unterhaltsrechts vor dem Sozialrecht nicht mehr. Als primäre Leistung treten die verschiedenen Hilfen des SGB X...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 6. Rückforderung von Schenkungen und der Ausschluss dieses Anspruchs

Die vorliegende Reform betrifft lediglich die Unterhaltsansprüche bedürftiger Eltern: Sie ändert aber nichts daran, dass andere Ansprüche und eigenes Vermögen weiterhin eingesetzt werden müssen, bevor Leistungen nach dem SGB XII beansprucht werden können. Hierzu gehören die Rückforderungsansprüche des Schenkers wegen Verarmung, die vorrangig vor einem Unterhaltsanspruch gelt...mehr

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FF 02/2020, Bemessung des n... / Leitsatz

1. Es ist rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Tatsachengerichte im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon ausgehen, dass ein Familieneinkommen bis zur Höhe des Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrags vollständig für den Lebensbedarf der Familie verwendet worden ist. Der Unterhaltsbedarf kann in diesem Fall oh...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 5. Die Haftung mehrerer Geschwister

Mehrere Geschwister haften entsprechend ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit anteilig nach § 1606 Abs. 3 BGB. Diese Vorschrift gilt weiterhin, verschoben haben sich nur die Maßstäbe. Ist das einzusetzende Einkommen geringer als der pauschale Eigenbedarf, gibt es auch keine Mithaftung. Dabei obliegt es der Verwaltung, die auf die einzelnen Pflichtigen entfallenden Ha...mehr

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FoVo 02/2020, Für Sie zusam... / 2 II. Die Entscheidung und die Folgen kurz zusammengefasst

Mieteinkünfte und § 850i ZPO Der BGH teilt den – soweit ersichtlich unstreitigen – Ansatz des LG, dass Mietforderungen der Pfändungsschutzvorschrift des § 850i ZPO unterfallen (BGH FoVo 2014, 164; BGH FoVo 2015, 155; BGH FoVo 2016, 111; BGH FoVo 2018, 114). Hinweis Nach § 850i ZPO hat das Gericht bei der Pfändung sonstiger Einkünfte des Schuldners, die kein Arbeitseinkommen si...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / II. Die Gesetzesänderungen

Die zentralen gesetzlichen Änderungen beziehen sich auf die Vorschriften zum zu berücksichtigenden Einkommen und den Regress (§§ 43, 94 SGB XII). Die Vorschriften sind nahezu wortgleich aus § 43 Abs. 5 und § 94 Abs. 1 SGB XII a.F. in dem neu eigefügten § 94 Abs. 1a SGB XII zusammengefasst, der nunmehr für alle Leistungen nach dem SGB XII gilt.[22] Eine entsprechende Regelung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Zuordnung der Organbeteiligung zum Betriebsvermögen der Zweigniederlassung (finanzielle Eingliederung)

Tz. 19 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach § 18 S 1 Nr 2 KStG muss die für die finanzielle Eingliederung erforderliche Beteiligung an der OG zum BV der inl Zweigniederlassung gehören. In zeitlicher Hinsicht muss die finanzielle Eingliederung während des gesamten Wj der OG vorliegen (§ 18 S 2 iVm § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG). Tz. 20 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Wie Walter (in E & Y, § 18...mehr

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FF 02/2020, Keine Anordnung... / 2 Anmerkung

Die beiden vorstehenden, ein- und denselben Familienkonflikt betreffenden Beschlüsse des BGH (XII ZB 511/18 und XII ZB 512/18) sind in drei Punkten v.a. für die anwaltliche Familienrechtspraxis erläuterungsbedürftig (1. bis 3.) und illustrieren den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Sorge- und Umgangsrecht (4.). 1. Bedeutung des (beeinflussten) Kindeswillens Im ...mehr