Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 1. Zur Entwicklung bis 2009

Der Versorgungsausgleich gehört seit der zum 1.7.1977 in Kraft getretenen Eherechtsreform zu den finanziellen Folgen der Ehescheidung (bisher: §§ 1587 ff. BGB a.F., seit 1.9.2009: Gesetz über den Versorgungsausgleich). Der Versorgungsausgleich soll die Unterschiede in der Alters- und Invaliditätsversorgung der Ehegatten während der Ehe ausgleichen und dem ausgleichsberechtig...mehr

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FF 12/2008, Kein Unterhalts... / 2 Anmerkung

Das Urteil des OLG München/Augsburg setzt sich mit der Frage auseinander, inwieweit der Vater einer nichtehelichen minderjährigen Tochter für die Internatskosten aufzukommen hat. Das Amtsgericht Kempten hatte noch die zusätzliche Unterhaltsforderung wegen Mehrbedarfs für weitgehend begründet gehalten, weil ein Ermessensfehlgebrauch bei der Entscheidung der Kindesmutter nicht ...mehr

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FF 12/2008, Kein Unterhalts... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten über die Eintrittspflicht des barunterhaltspflichtigen Elternteils für die Kosten der Unterbringung eines Kindes in einer privaten Internatsschule. Die (am 26.10.1993 geborene) Klägerin ist die nichteheliche Tochter des Beklagten. Dieser ist auf Grund der Jugendamtsurkunde der Stadt Kempten (Allgäu) vom 9.12.1998, Urkunden-Nr. 415/1998, verpfl...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / aa) Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers

Die Bedürftigkeit des Berechtigten i.S.d. § 1577 Abs. 1 BGB ist stets, da es sich um einen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch handelt, Anspruchsvoraussetzung. Hier ist also zu prüfen, ob für den Berechtigten mit dem Tode des Verpflichteten Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Renten bzw. Versorgungsansprüche bestehen, z.B. auf Zahlung einer Geschie...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / d) Gegenseitige Auskunftsansprüche

Der Unterhaltsgläubiger hat gegen den Erben gem. §§ 1580, 1605 i.V.m. § 1967 BGB einen Auskunftsanspruch, damit er seinen Unterhaltsanspruch beziffern kann.[9] Dem Erben steht gem. § 1580 BGB ein Auskunftsanspruch gegen den Berechtigten in Bezug auf dessen Einkünfte und Vermögen zu, denn dieser Anspruch des Erblassers ist auch auf ihn übergegangen. Der Erbe hat ferner einen ...mehr

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FF 12/2009, Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick auf den Unterhaltsbedarf

Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 238/2009 vom 23.11.2009 Urteil vom 18.11.2009 – XII ZR 65/09 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In we...mehr

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FF 02/2009, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien haben 1973 geheiratet; sie haben zwei Kinder, 1980 und 1982 geboren, die ihr Studium inzwischen abgeschlossen haben. Durch Urteil des AG – Familiengerichts – Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 6.4.2006 wurde die Ehe auf den am 29.10.1998 zugestellten Scheidungsantrag hin geschieden. Das Verfahren zum nachehelichen Unterhalt wurde abgetrennt. Das AG gab dem An...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / cc) Vertragliche Vereinbarungen

In Scheidungsfolgenvereinbarungen getrennt lebender Ehegatten wird häufig ein Erb- und Pflichtteilsverzicht aufgenommen. Grund dafür ist, dass das Ehegattenerbrecht und damit auch das Pflichtteilsrecht gem. § 1933 BGB nur dann ausgeschlossen sind, wenn zur Zeit des Todes des anderen Ehegatten die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt od...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Beklagten ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils u...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / e) Beschränkung der Erbenhaftung

aa) Begrenzung der Haftung gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB Die Haftung des Erben ist gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB auf den fiktiven Pflichtteil begrenzt, das heißt auf den Pflichtteil, der dem Berechtigten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Zur Feststellung der Pflichtteilsbegrenzung sind die Pflichtteilsquote und die Höhe des pflichtteilse...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / f) Ausschluss des Anspruchs aus § 1586b BGB

aa) Wiederheirat Der Unterhaltsanspruch des Berechtigten gegen den Erben entfällt gem. § 1586 Abs. 1 BGB, wenn der Berechtigte wieder geheiratet hat. bb) Verwirkung Der Erbe des Unterhaltsverpflichteten kann sich auf eine Verwirkung gem. § 1579 Nr. 2 BGB berufen.[34] Wenn aber der geschiedene Ehegatte trotz Vorliegens des Verwirkungstatbestandes des § 1579 Nr. 2 BGB den Unterha...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / d) Nachscheidungsunterhalt gem. §§ 1570 ff. BGB

Hier gilt das gleiche wie für den Unterhalt unter Ziffer c), denn der geschiedene Ehegatte gehört ebenfalls nicht mehr zum Kreis der Erbrechts- und Pflichtteilsberechtigten.mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / 3. Prozessuales

a) Zuständigkeit des Familiengerichts Zuständig zur Entscheidung für Verfahren über Unterhalt gegen den Erben sind unabhängig davon, ob bereits ein Titel gegen den Erblasser vorliegt oder es sich um eine Erstklage gegen den Erben handelt, die Familiengerichte, denn es handelt sich um eine Familiensache nach § 23b Abs. 1 S. 2 Nr. 6 GVG, § 621 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 ZPO. b) Titel geg...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / 1. Unterhaltstatbestände

a) Familienunterhalt gem. § 1360 BGB Gem. § 1360a Abs. 3 BGB i.V.m. § 1615 BGB erlischt der Unterhaltsanspruch mit dem Tode des Verpflichteten. Der Ehegatte gehört zum Kreis der Erben gem. § 1931 BGB und/oder in Fällen einer testamentarischen bzw. erbvertraglichen Regelung der Pflichtteilsberechtigten gem. § 2303 BGB, so dass sein Unterhalt durch den Erb- bzw. Pflichtteil ges...mehr

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AGkompakt 01/2011, Abänderu... / Leitsatz

Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, gleichzeitig die Unterhaltsansprüche zweier Kinder neu zu berechnen und gegen den Vater durchzusetzen, handelt es sich um eine Angelegenheit, für die nur eine Geschäftsgebühr anfällt. AG Koblenz, Beschl. v. 2.8.2010 – 40 UR II 457/10mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / c) Anwendungsvoraussetzungen

aa) Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers Die Bedürftigkeit des Berechtigten i.S.d. § 1577 Abs. 1 BGB ist stets, da es sich um einen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch handelt, Anspruchsvoraussetzung. Hier ist also zu prüfen, ob für den Berechtigten mit dem Tode des Verpflichteten Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Renten bzw. Versorgungsansprüch...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / bb) Bedarf des Unterhaltsgläubigers

Der Bedarf des Berechtigten bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, § 1578 BGB. Diese werden nach dem Tod des Verpflichteten weiter fortgeschrieben.[6]mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / a) Zuständigkeit des Familiengerichts

Zuständig zur Entscheidung für Verfahren über Unterhalt gegen den Erben sind unabhängig davon, ob bereits ein Titel gegen den Erblasser vorliegt oder es sich um eine Erstklage gegen den Erben handelt, die Familiengerichte, denn es handelt sich um eine Familiensache nach § 23b Abs. 1 S. 2 Nr. 6 GVG, § 621 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 ZPO.mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit vom 1.5.2001 bis zu der (am 11.3.2003 rechtskräftig gewordenen) Scheidung ihrer Ehe. Die am 14.8.1953 geborene Klägerin und der am 8.12.1953 geborene Beklagte haben am 5.4.1975 die Ehe geschlossen. Sie haben fünf gemeinsame Kinder, die in den Jahren 1973, 1975, 1981, 1984 und 1990 geboren wurden. Am 7.2.2000...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / cc) Leistungsfähigkeit des Verpflichteten

Die Leistungsfähigkeit des verpflichteten geschiedenen Ehegatten ist nicht mehr maßgeblich. Die Beschränkung des § 1581 BGB entfällt nach § 1586b Abs. 1 S. 2 BGB, weil der angemessene Unterhalt des Verpflichteten nicht mehr gefährdet werden kann. Auch die Beschränkungen des Unterhaltsanspruchs wegen des Vorrangs minderjähriger Kinder oder des Gleichrangs eines weiteren Ehega...mehr

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FF 07_08/2008, Neue Berechn... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Bis zum Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts am 1. Januar 2008 war der Unterhaltsanspruch der zweiten Ehefrau des Unterhaltsverpflichteten, auch wenn sie Kinder betreute, gem. § 1582 BGB a.F. in Mangelfällen gegenüber dem Unterhaltsanspruch der geschiedenen kinderbetreuenden Ehefrau nachrangig, obwohl nach § 1609 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. die Unterhaltsansprü...mehr

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FF 09/2008, Unterhaltsanspr... / 1. Zur Bedarfsbemessung

Bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs der geschiedenen und der neuen Ehefrau des Beklagten nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 BGB) ist der BGH von seiner neueren Rechtsprechung ausgegangen, wonach nicht nur ein späterer Einkommensrückgang, sondern auch ein späteres Hinzutreten weiterer Unterhaltsberechtigter zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 6.2.2008 ...mehr

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FF 11/2008, Begrenzung und ... / Aus den Gründen

… 3. Der Unterhaltsanspruch der Beklagten ist ab 1.1.2008 auf 550 EUR herabzusetzen und bis zum 31.12.2012 zu befristen. Gem. § 1578b Abs. 1, 2 BGB in der seit 1.1.2008 geltenden Fassung können alle Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten auf den angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orienti...mehr

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FF 07/2009, Betreuungsunter... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: A. Die Revision ist unzulässig, soweit sie sich gegen die Verurteilung zu nachehelichem Unterhalt für die Zeit bis Ende 2007 richtet. Denn insoweit hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen (§ 543 Abs. 1 ZPO). Nach ständiger Rspr. des Bundesgerichtshofs kann sich eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auch bei uneingeschränkter Zulassun...mehr

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FF 01/2008, Unterhaltsrelev... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts schuldet der Kläger dem Beklagten seit Zustellung der Abänderungsklage am 18.9.2003 keinen Kindesunterhalt mehr. Der Unterhaltsbedarf des volljährigen Beklagten richte sich nach ...mehr

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AGkompakt 01/2011, Abänderu... / 2 II. Die Entscheidung

Vertretung mehrerer Kinder auf Unterhaltsabänderung ist eine Angelegenheit Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat mit zutreffender Begründung keine doppelte Vergütung festgesetzt, weil es sich bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für die beiden Kinder der Antragstellerin um eine Angelegenheit i.S.d. § 2 BerHG handelt. Das Gericht hält an der den Erinnerungsführe...mehr

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FF 02/2008, Darlegungs- und... / Aus den Gründen

Gründe: Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das OLG hat den Anspruch der Antragsgegnerin auf Aufstockungsunterhalt aus der Differenz der unterhaltsrelevanten Einkünfte beider Parteien abzüglich eines Erwerbstätigenbonus errechnet, zumal die gemeinsamen volljährigen Kinder nicht mehr unterhaltsbedürftig seien. Es hat den Unterhaltsanspruch allerdings auf die Zeit bis einschließ...mehr

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FF 04/2011, Verfassungswidr... / 1 Aus den Gründen:

A. [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft die vom BGH zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB entwickelte neue Rechtsprechung zu den "wandelbaren Lebensverhältnissen" unter Anwendung der Berechnungsmethode der so genannten Dreiteilung zur Feststellung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs. I. [2] 1. a) Das Maß nachehelich zu gewährenden Unterhalts war in der Vergangenheit wi...mehr

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FF 05/2009, Dauer des nache... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: A. Die Revision ist unzulässig, soweit sie sich gegen die Verurteilung zu nachehelichem Unterhalt für die Zeit bis Ende 2007 richtet. Denn insoweit hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen (§ 543 Abs. 1 ZPO). Nach ständiger Rspr. des Bundesgerichtshofs kann sich eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auch bei uneingeschränkter Zulassun...mehr

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FF 05/2008, Befristung nach... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Ehe der Parteien wurde am 24.4.1987 geschlossen. Aus der Ehe sind Kinder nicht hervorgegangen. Die Parteien leben seit Oktober 2005 getrennt. Der Ehemann hat sich einer anderen Frau zugewandt. Das AG Regensburg hat in dem Verfahren 203 F 1595/06 im Scheidungsverbund über Scheidung und Scheidungsfolgen entschieden. Mit Endurteil vom 21.8.2007 hat das AG die Sche...mehr

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FF 12/2008, Erwerbsobliegen... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Parteien streiten noch um nachehelichen Ehegattenunterhalt. Die Antragstellerin hat den Antragsgegner auf monatlichen Nachscheidungsunterhalt in Höhe von zunächst 600 EUR und ab dem 21.12.2007 in Höhe von 544 EUR ab Rechtskraft der Ehescheidung in Anspruch genommen. Die Parteien haben am 6.3.1999 vor dem Standesbeamten des Standesamtes Erfurt die Ehe mit...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Revision der Antragstellerin ist unbegründet. Die Revision des Antragsgegners führt in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 215 veröffentlicht ist, hat die Unterhaltspflich...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat die zeitliche Begrenzung des Unterhalts auf § 1573 Abs. 5 BGB a.F. gestützt und als Anspruchsgrundlage für den Geschiedenenunterhalt nicht § 1572 BGB, sondern § 1573 Abs. 2 BGB angesehen. Zwar werde in Rspr. und Literatur die Auffassung vertreten, dass allein ein Anspruch nach § 1572 BGB bestehe,...mehr

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FF 07_08/2008, Neue Berechn... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: I. Die Parteien sind seit Februar 1997 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der Ehe der Parteien sind drei Kinder hervorgegangen, K, geb. am 26.8.1985, P, geb. am 14.3.1988, und A-L, geb. am 6.7.1995. Der Beklagte hat erneut geheiratet. Aus seiner zweiten Ehe stammen die Kinder J, geb. am 9.3.1999, und N, geb. am 28.8.2001. Durch einen vor dem AG Münster a...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / 2. Zu Auswirkungen des Versorgungsausgleichs

a) Bei geschiedenen Ehegatten mit stärker differenzierten Einkommen hat schon allein der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich a.F. sichergestellt, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte durch den Versorgungsausgleich so viele Rentenanwartschaften hat erhalten können, wie er sie selbst nur im günstigsten Fall hätte erreichen können, wenn er während der ganzen Ehedauer ...mehr

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FF 12/2010, Begrenzter Unte... / IV. Schlussbetrachtung und Versuch eines Ausblicks

Wir haben also festzustellen: Die Vorschrift des § 1578b BGB und die auf ihr fußende Rechtsprechung haben in einem bedeutsamen Bereich eine nicht unerhebliche Verwerfung, eine Schieflage, zwischen unterhaltsrechtlichen Regelungen und Rechtsregelungen über den Versorgungsausgleich offenbar werden lassen. Diese Verwerfung kann und sollte dadurch abgebaut werden, dass ebenso wi...mehr

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FF 01/2009, Befristung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die 1952 geborene Antragstellerin und der 1949 geborene Antragsgegner heirateten am 14.11.1980. Aus der Ehe ist der am 30.3.1982 geborene Sohn K hervorgegangen. Die Parteien trennten sich im Januar 2003, das zuvor bewohnte Einfamilienhaus des Antragsgegners wurde im Dezember desselben Jahres verkauft. Der Antragsgegner betreibt eine Versicherungsagentur für die M Ve...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Aus den Gründen

Gründe: Revision und Anschlussrevision haben Erfolg. Sie führen zur Aufhebung des angefochtenen Urteils in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. 1. Das Berufungsgericht hat die Klägerin nach Maßgabe des § 1361 Abs. 1 BGB für unterhaltsberechtigt gehalten, weil sie nach dem eingeholten Sachv...mehr

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FF 02/2009, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Verweigert der Unterhaltsberechtigte ohne sachlichen Grund seine Zustimmung zur Durchführung des begrenzten Realsplittings, so erfüllt ein solches Verhalten im Regelfall jedenfalls dann, wenn es regelmäßig praktiziert wird, den Verwirkungstatbestand des § 1579 Nr. 4 (jetzt Nr.5) BGB. Etwas anderes gilt dann, wenn diese Verweigerung ihren Grund in dem Streit der Parteien u...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / c) Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB nach Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags

Bei getrennt lebenden Ehegatten erlöschen das Erbrecht und die Pflichtteilsberechtigung, wenn beim Tod des einen Ehegatten die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Verstorbene die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte (§ 1933 S. 1 BGB). Zum Ausgleich für den Verlust des Erbrechts tritt an die Stelle des Trennungsunterhalts ein Quasi-Nachehe...mehr

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FF 09/2008, Unterhaltsanspr... / Einführung

Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Unterhaltsrecht zu befassen. In Rechtsprechung und Literatur war noch weitgehend ungeklärt, wie der Unterhaltsbedarf der geschiedenen und der neuen Ehefrau zu bemessen ist und ob sich die Ansprüche wechselseiti...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / bb) Verwirkung

Der Erbe des Unterhaltsverpflichteten kann sich auf eine Verwirkung gem. § 1579 Nr. 2 BGB berufen.[34] Wenn aber der geschiedene Ehegatte trotz Vorliegens des Verwirkungstatbestandes des § 1579 Nr. 2 BGB den Unterhalt an seine geschiedene Ehefrau nur deshalb weiter gezahlt hat, um seinerseits eine Kürzung der Versorgungsbezüge wegen § 5 VAHRG zu vermeiden, kann der Unterhalt...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / b) Titel gegen den Erblasser

Ein Unterhaltstitel (Urteil oder Prozessvergleich) gegen den geschiedenen Ehegatten kann nach dem Tod des Unterhaltspflichtigen gegen den Erben als Pflichtigen umgeschrieben werden.[41] Der Erbe kann mit einer Abänderungsklage gem. § 323 ZPO gegen den Unterhaltsberechtigten vorgehen, wenn er eine Anpassung an die Veränderung der Verhältnisse erreichen will.[42] Seinen beschrä...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / b) Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB vor Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags

Wenn bei getrennt lebenden Eheleuten, die noch keinen Scheidungsantrag gestellt haben, der Unterhaltsverpflichtete stirbt, endet die Unterhaltspflicht ebenso wie beim Verwandtenunterhalt (§§ 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4, 1615 Abs. 1 BGB). Das gesetzliche Erbrecht des getrennt lebenden Ehegatten gem. § 1931 BGB und/oder sein Pflichtteilsrecht gem. § 2303 BGB bestehen weiter...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / cc) Weitere Maßnahmen des Erben

Da der nacheheliche Unterhalt eine Nachlassverbindlichkeit darstellt, muss der Erbe vor der Erbteilung gem. § 2046 BGB das Erforderliche zur Berichtigung dieser Verbindlichkeit einschließlich etwaiger Prozesskosten zurückbehalten. Nach der Erbteilung haften mehrere Erben für die gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner, § 2058 BGB. Um ihr Risiko zu min...mehr

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FF 11/2008, Unterhaltsanspr... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist für die amtliche Sammlung vorgesehen; ihre Bedeutung muss von daher nicht gesondert betont werden. Für die Praxis sind mehrere Aussagen von Bedeutung. 1. Zum Bedarf verweist der BGH zunächst auf seine neue Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen".[1] Danach sind spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens des Schuldners grundsät...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / aa) Begrenzung der Haftung gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB

Die Haftung des Erben ist gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB auf den fiktiven Pflichtteil begrenzt, das heißt auf den Pflichtteil, der dem Berechtigten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Zur Feststellung der Pflichtteilsbegrenzung sind die Pflichtteilsquote und die Höhe des pflichtteilserheblichen Nachlasses zu ermitteln. Für die Quote maßgebend ist be...mehr

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FF 04/2008, Herabsetzung de... / Aus den Gründen

Gründe: Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das OLG, dessen Entscheidung in FamRZ 2005, 2091 veröffentlicht ist, hat die Leistungsfähigkeit des Beklagten – getrennt nach Zeitabschnitten – auf der Grundlage der Erwerbseinkünfte bzw. des Arbeitslosengeldes des Beklagten ermi...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2010, 303 veröffentlicht ist, hat seine Entscheidung wie folgt begründet: (wird ausgeführt) II. [15] Diese Ausführungen halten einer rechtlichen Überprüfung stand. [16] 1. Allerdings weist der Beklagte zu Recht darauf hin, dass seine Revision uneingeschränkt zulässig s...mehr

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FF 01/2009, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der am … 1940 geborene Antragsteller und die am … 1948 geborene Antragsgegnerin haben am 22.8.1969 die Ehe geschlossen. Die Ehe ist kinderlos geblieben. Die räumliche Trennung der Eheleute erfolgte am 1.8.1993; seit dieser Zeit leben die Parteien getrennt. Die Antragsgegnerin, Bibliotheksangestellte, war während der Ehe mit Ausnahme eines Zeitraumes von ca. 4 Jahr...mehr