Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1 Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 BGB

Der § 1570 BGB wurde durch das Änderungsgesetz, welches zum 1.1.2008 in Kraft getreten ist, grundlegend geändert. Nach § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens 3 Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen (sogenannter Basisunterhalt). Gemäß den § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 B...mehr

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Kindesunterhalt / 1.6.1 Vertretung des Kindes

Nach der Trennung der Eltern wird das minderjährige Kind in Unterhaltsverfahren durch den Sorgeberechtigten vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Bei gemeinsamer elterlicher Sorge vertritt gemäß § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB derjenige Elternteil das Kind, in dessen Obhut es sich befindet. Dies gilt auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern, die nach § 1626 a BGB gemeinsam s...mehr

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Ehegattenunterhalt / 1.1 Grundsätzliches

Beim Ehegattenunterhalt ist sowohl in materiell-rechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht der Trennungsunterhalt von dem Geschiedenenunterhalt zu unterscheiden. Der Trennungsunterhalt kann in dem Zeitraum ab der Trennung bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses beansprucht werden, der Geschiedenenunterhalt betrifft den Zeitraum ab der Rechtskraft der Scheid...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.1 Grundsätzliches

Die bis zum 1.1.2008 in § 1573 Abs. 5 BGB a. F. sowie in § 1578 Abs. 1 BGB a. F. vorgesehenen Möglichkeiten der Befristung und Begrenzung sind entfallen und in dem neu formulierten, alle Unterhaltstatbestände erfassenden § 1578b BGB eigenständig geregelt. Zielrichtung ist es, die Unterhaltsansprüche, unter Heranziehung objektiver Billigkeitsmaßstäbe, zu beschränken und die Z...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.4 Dauer der Ehe

Die Dauer der Ehe erlangt vor allem vor dem Hintergrund der fortwirkenden nachehelichen Solidarität Bedeutung, denn die Dauer der Ehe führt für sich genommen nicht zwingend zu einem ehebedingten Nachteil. Die Ehedauer gewinnt nach der Rechtsprechung des BGH ihren wesentlichen Stellenwert bei der Bestimmung des Maßes der gebotenen nachehelichen Solidarität aus der Wechselwirk...mehr

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Kindesunterhalt / 1.3 Leitlinien der Oberlandesgerichte und Tabellen

Alle Oberlandesgerichte haben Leitlinien herausgegeben, aus denen sich die bisherige Unterhaltsrechtsprechung des jeweiligen Oberlandesgerichts ergibt. Diese Leitlinien sind eine wertvolle Hilfe bei der Beratung, sie dienen dem Ziel der Erleichterung und Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts. Die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags hat sich im Jahr 2003 a...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.5 Ausbildungsunterhalt gemäß § 1575 BGB

Gemäß § 1575 BGB kann ein geschiedener Ehegatte, der in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen hat, von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, wenn er entweder diese oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne des § 1574 BGB, die seinen U...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.1 Der Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle

Es entspricht der vom BGH[1] gebilligten tatrichterlichen Praxis, sich bei der Bemessung des angemessenen Unterhaltes i. S. d. § 1610 Abs. 1 BGB an den von den Oberlandesgerichten entwickelten Tabellenwerken zu orientieren. Durch die Düsseldorfer Tabelle wird eine bundesweit möglichst gleichwertige Behandlung des Barkindesunterhaltsbedarfs gewährleistet. Dieser richtet sich ...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.4 Abitur-Lehre-Studium

Eltern, die ihrem Kind eine erste angemessene Berufsausbildung gewährt haben, sind grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, Kosten einer weiteren Ausbildung zu tragen. Hierzu bestehen jedoch einige Ausnahmen, welche die Rechtsprechung insbesondere in den sogenannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen herausgearbeitet hat. Der BGH[1] führt hierzu aus: BGH, Beschluss v. 8.3.2017, XII ZB...mehr

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Kindesunterhalt / 4.3.1.2 Ausnahme Ausbildungsvergütung

Eine Ausnahme bildet die Ausbildungsvergütung, die als Erwerbseinkommen bedarfsmindernd anzurechnen ist. Bei unterhaltsberechtigten Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden, mindern Kosten, die im Rahmen der Ausbildung entstehen die Ausbildungsvergütung. Die Unterhaltsleitlinien zahlreicher Oberlandesgerichte sehen daher eine pauschale Kürzung der Ausbildungsvergütu...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.1.1 Erhöhung des Selbstbehaltes

In bestimmten Fällen kann sich der Unterhaltspflichtige auf einen erhöhten Selbstbehalt berufen. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn er für die Deckung seines Wohnbedarfs dauerhaft unvermeidbare Mehrkosten in erheblichen Umfang aufbringen muss, wenn also der im Tabellensatz ausgewiesene Mietanteil von 520 EUR beim notwendigen Selbstbehalt bzw. 650 EUR beim angemessenen...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.7 Freiwilliges Soziales Jahr

Die Frage, ob Eltern dem Kind während eines Freiwilligen Sozialen Jahres Unterhalt zahlen müssen, ist bisher höchstrichterlich nicht entschieden. In einigen Fällen bedarf diese Frage keiner Beantwortung, da der Unterhaltsbedarf durch die Stellung von Unterkunft und Verpflegung sowie Zahlung eines Taschengeldes gedeckt sein kann. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Bis vor ...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.2.2 Nebentätigkeitsverpflichtung

Selbst wenn der Unterhaltspflichtige einer vollzeitigen Erwerbstätigkeit nachgeht, kann eine Obliegenheit zur Aufnahme einer darüberhinausgehenden Nebentätigkeit bestehen, soweit der Mindestunterhalt ohne dieses zusätzliche Einkommen nicht geleistet werden kann. Allerdings sind im Rahmen der Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit trotz der gesteigerten Unterhaltspflicht Grenzen z...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.2.1 Umfang der Erwerbstätigkeit

Den Unterhaltspflichtigen trifft eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das heißt, er hat alle verfügbaren Mittel gleichmäßig für sich und die Kinder zu verwenden. Als Unterhaltspflichtiger muss er danach seine Arbeitskraft entsprechend seiner Vorbildung, seinen Fähigkeiten und der Arbeitsmarktlage in zumutbarer Weise bestmöglich einsetzen. Er ist grundsätzlich verpflichtet, ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.4 Erteilung der Auskunft

Für die Erteilung der Auskunft verweist das Gesetz auf die §§ 260, 261 BGB; daraus folgt, dass die Auskunft nicht in einzelnen Teilen erteilt werden darf. Sie muss für den anderen Beteiligten eine nachvollziehbare Grundlage für die Feststellung der Höhe seines Unterhaltsanspruchs sein. Die Auskunft ist schriftlich zu erteilen durch Vorlage einer systematischen Aufstellung al...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.5 Sonstige Umstände

Durch das Wort "insbesondere" wird deutlich, dass bei der Bewertung ehebedingter Nachteile über die explizit genannten Kriterien hinausgehend auch sonstige Umstände zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang kommen insbesondere in Betracht: das Alter des Unterhaltsberechtigten zum Ende der Ehezeit Erkrankungen / Gesundheitszustand Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes die w...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5.4 Die einzelnen Härtegründe

Nr. 1: Kurze Ehedauer Von einer kurzen Ehedauer ist in der Regel dann auszugehen, wenn die Ehe zwischen der standesamtlichen Eheschließung und der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages nicht mehr als zwei Jahre gedauert hat. Bei einem Zeitraum von 2 bis 5 Jahren Ehedauer kann immer noch eine kurze Ehe in Betracht kommen, hier sind aber die durch die Ehe bewirkten Veränderun...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.1 Allgemeines

OLG Hamm – Beschluss v. 7.9.2018, FamRZ 2019, 110 Über die Frage der Unterhaltsbefristung oder -herabsetzung kann in der Regel erst entschieden werden, wenn die Verhältnisse der Ehegatten wirtschaftlich entflochten sind und sich danach abschätzen lässt, ob ehebedingte Nachteile dauerhaft bestehen oder nicht. Kann dies dagegen aufgrund der gegebenen Sachlage und der zuverlässi...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.5.2 Laufende Verfahren

Wenn der Unterhaltsgläubiger im laufenden Unterhaltsverfahren eine zwischenzeitlich eingetretene Erbschaft verschweigt sowie nicht mitteilt, dass er seine Erwerbstätigkeit von einer Halbtagsstelle auf eine 2/3-Stelle ausgeweitet hat, kann darin ein versuchter Prozessbetrug liegen, der zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1579 BGB führen kann.[124]mehr

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Kindesunterhalt / 1.6.2 Gesetzliche Verfahrensstandschaft

Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet, kann ein Elternteil gemäß § 1629 Abs. 3 Satz 1 BGB Ansprüche auf Kindesunterhalt gegen den anderen Elternteil nur in eigenem Namen geltend machen, solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist. Diese Vorschrift will zum einen in der Ehesache und im Verfahren auf Kindesunterhalt Beteiligten...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.6.2 Bestellung eines Ergänzungspflegers

Die zweite Möglichkeit sieht vor, für das Kind die Bestellung eines Pflegers herbeiführen, der dieses bei der Geltendmachung seines Unterhaltsanspruchs vertritt.[1]mehr

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Kindesunterhalt / 3.5 Erteilung der Auskunft

Generell wird eine umfassende und wahrheitsgemäße Auskunft geschuldet, die alle Positionen enthalten muss, die für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Hierzu zählen zunächst sämtliche Einkünfte, auch solche aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Sonderzahlungen, Spesen, Auslösungen, Tantiemen, Einkünfte aus Nebentäti...mehr

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Ehegattenunterhalt / 1.4 Prüfungsschema

Bei der rechtlichen Überprüfung von Unterhaltsansprüchen bietet sich stets das nachfolgende Prüfungsschema an: Welche Anspruchsgrundlage ist einschlägig? (z. B. § 1361 BGB beim Trennungsunterhalt) Wie hoch ist der Bedarf des Unterhaltsberechtigten? Besteht eine Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten in Höhe seines Bedarfs? Besteht auf Seiten des Unterhaltspflichtigen eine Leis...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.2 Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes

Um einen klassischen Fall eines ehebedingten Nachteils handelt es sich, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte aufgrund der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes seine Erwerbstätigkeit aufgegeben oder eingeschränkt hat und aus diesem Grunde nicht ausreichend für seinen Unterhalt sorgen kann. Abzustellen ist dabei auf die Gesamtdauer der Erziehung.[244] Die P...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.1 Kinderschutzklausel

Sowohl die Herabsetzung als auch die Befristung setzen die Prüfung voraus, ob die unveränderte Unterhaltsleistung auch unter Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten Kindes unbillig wäre. Diese Klausel wird auch als Kinderschutzklausel bezeichnet. Auch wenn eine Befristung des § 1570 BGB nach § 1578b Abs. 2 BGB ausgeschlosse...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.8 Elterngeld

Das Elterngeld ersetzt seit dem 1.1.2007 das Erziehungsgeld. Rechtsgrundlage ist das BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit). Die Höhe des Elterngeldes bestimmt sich nach §§ 2 f. BEEG, wobei für die Berechnung des Elterngeldes das durchschnittliche Einkommen des Antragstellers aus Erwerbsarbeit in den zwölf Kalendermonaten vor dem Kalendermonat der Geburt maßgeblich ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5.1 Grundlagen

Bei der Prüfung der Voraussetzungen ist eine zweistufige Billigkeitsabwägung vorzunehmen: Zunächst ist der konkrete Härtegrund zu ermitteln und festzustellen. Sodann ist zu prüfen, ob die Inanspruchnahme des Pflichtigen aufgrund des Verwirkungstatbestandes auch unter Berücksichtigung der Belange eines gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig erscheint. Unterhaltszahlungen sind g...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.6 Verfahrensrechtliche Besonderheiten beim Wechselmodell

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist derjenige Elternteil für die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegen den anderen Elternteil vertretungsberechtigt, in dessen Obhut sich das Kind befindet (§ 1629 BGB Abs. 2 Satz 2). Die Obhut hat aber nur derjenige Elternteil inne, der das Kind mehr als 50 % betreut. Da es beim Wechselmodell keine Betreuung eines Elternteils oberhal...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.8 Elterngeld

Das Elterngeld ersetzt seit dem 1.1.2007 das Erziehungsgeld. Rechtsgrundlage ist das BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit). Die Höhe des Elterngeldes bestimmt sich nach §§ 2 f. BEEG, wobei für die Berechnung des Elterngeldes das durchschnittliche Einkommen des Antragstellers aus Erwerbsarbeit in den 12 Kalendermonaten vor dem Kalendermonat der Geburt maßgeblich ist...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.3 Schuldverbindlichkeiten

Inwieweit Schuldverbindlichkeiten einkommensmindernd berücksichtigt werden können beim Kindesunterhalt, hängt generell von einer Interessenabwägung ab. Vom Grundsatz her haben selbst die Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder keinen Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten des Schuldners.[1] Zu hinterfragen ist stets der Zweck der Verbindlichkeit, der Zeitpunkt und Art der...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.4 Unterhalt aus kindbezogenen Gründen

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung de...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.3 Gestaltung der Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe

Ehebedingte Nachteile sind oftmals gegeben, wenn eine sogenannte Hausfrauenehe gelebt wurde. Davon spricht man, wenn ein Ehegatte eigene Berufsmöglichkeiten zurückgestellt hat, um durch die Übernahme der Haushaltsführung dem anderen Ehegatten die volle berufliche Entfaltung zu ermöglichen. Basiert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten auf ehebedingten beruflichen Nach...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.11 Kindesunterhalt

Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes sind Unterhaltszahlungen für Kinder grundsätzlich als ehebedingte Verbindlichkeiten zu berücksichtigen. Tatsächlich geschuldeter und gezahlter Kindesunterhalt ist sowohl auf Seiten des Berechtigten als auch auf Seiten des Pflichtigen einkommensmindernd in Abzug zu bringen. Dies gilt für Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder,...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.2.3.2 Vorsorge für Alter und Erwerbsunfähigkeit

Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens kann der Berechtigte neben dem Elementarunterhalt auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters oder der Erwerbsunfähigkeit verlangen. Vor der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens partizipiert der Berechtigte über den Versorgungsausgleich an der Altersvorsorge, die der verpflichtete Ehegatte betreibt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: So läuft das Ver... / 7.2 Unterhaltsanspruch des Schuldners

Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang dem Schuldner Unterhalt gewährt werden soll, obliegt der Gläubigerversammlung. Besteht ausreichend Insolvenzmasse, kann die Gläubigerversammlung dem Gesellschafter-Geschäftsführer ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Unterhaltsanspruch zusprechen. Bis zu dieser Entscheidung ist es dem Insolvenzverwalter möglich, dem Gesellscha...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 9 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.3 (Nicht) Bereite Mittel

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BSG zum Institut des bereiten Mittels gilt auch nach der Neuregelung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff. (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.8.2014, L 4 AS 273/14 B ER). Das LSG weist auf eine andere Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil v. 3.2.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hin. Rz. 21 Bereite M...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 6. Auskunftsbegehren und Unterhaltsanspruch sowie Verzugszinsen

Ebenfalls wichtig zu beachten und nicht selten übersehen ist der Umstand, dass mit dem Auskunftsbegehren auch der konkret zu prüfende Unterhaltsanspruch zu nennen ist. Ein bloß allgemeines Auskunftsverlangen ohne Nennung eines konkret zu prüfenden Unterhaltsanspruchs für einen konkret zu benennenden Unterhaltsberechtigten erzeugt keine Wirkungen nach § 1613 BGB.[100] Zu beac...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / II. Die ordnungsgemäße Vertretung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Probleme und Fallstricke können sich bereits bei der ordnungsgemäßen Anmeldung von Unterhaltsansprüchen ergeben. 1. Kindesunterhalt Vertretungsprobleme ergeben sich typischerweise beim Kindesunterhalt und hier im Speziellen, wenn die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind. a) Die gesetzliche Verfahrensstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB als Fehlerquelle aa) Die gerichtlic...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstricke und die praxisrelevantesten Probleme bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

I. Einführung Die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zählen zu den häufigsten Tätigkeiten des im Familienrecht tätigen Rechtsanwalts.[1] Gleichwohl ist schon die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen mit einigen Tücken versehen und es bieten sich sowohl Fehlerquellen als auch Raum für intelligentes und vorausschauendes Vorgehen. Der folgende Beitrag wid...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / bb) Folgen der Obhutsbeendigung für die Vertretung: Was ist zu bedenken?

Ein weiterer Fallstrick stellt der Obhutswechsel[36] oder das Ende der Obhut durch Einführung des paritätischen Wechselmodells, Entziehung der Vertretungsmacht durch das Familiengericht, Anfechtung der Vaterschaft oder der Wechsel des Kindes in die Obhut Dritter, wie etwa einer Jugendhilfeeinrichtung dar. Die Vertretungsbefugnis endet in diesen Fällen sofort.[37] Das gilt so...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / bb) Die außergerichtliche Geltendmachung

Tückisch ist der außergerichtliche Bereich der Auseinandersetzung. Hier greift § 1629 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht ein.[14] Daher können hier Ansprüche auf Kindesunterhalt niemals im eigenen Namen des Elternteils verfolgt werden. In der Praxis wird teilweise die Vertretung der Mutter angezeigt und nicht des Kindes. Das kann im Einzelfall problematisch werden und zu Rechtsnachteil...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / I. Einführung

Die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zählen zu den häufigsten Tätigkeiten des im Familienrecht tätigen Rechtsanwalts.[1] Gleichwohl ist schon die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen mit einigen Tücken versehen und es bieten sich sowohl Fehlerquellen als auch Raum für intelligentes und vorausschauendes Vorgehen. Der folgende Beitrag widmet sich schw...mehr

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FF 06/2023, Freistellung vo... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten sich über die Freistellung des Antragstellers von der Barunterhaltsverpflichtung gegenüber dem im Wege einer Samenspende gezeugten gemeinsamen Sohn. [2] Der Antragsteller hat im Februar 2012 auf der Internet-Seite "Spermaspender.de" seine Bereitschaft zu einer Spermaspende mit u.a. folgenden Angaben angeboten: "Ich habe keine finanziell...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 7. Die Voraussetzungen der §§ 1613 Abs. 1, 1585b Abs. 2 BGB und die Sperrfrist des § 1605 Abs. 2 BGB

Ein Fallstrick bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen liegt auch in der Zeitschranke des § 1605 Abs. 2 BGB. Wird Auskunft verlangt, obwohl die Voraussetzungen des § 1605 Abs. 2 BGB gar nicht vorliegen, werden die Wirkungen des § 1613 Abs. 1 BGB nicht ausgelöst.[103] Zunächst setzt nur eine ordnungsgemäße Auskunft in der Vergangenheit überhaupt den Lauf der Frist des ...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 5. Ausschluss des Auskunftsanspruchs

In der Praxis ebenfalls immer wieder problematisch ist die Berufung auf den Ausschluss des Auskunftsanspruchs. Hierbei ist zu beachten, dass ein Ausschluss des Anspruchs nur unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht kommt. Die Hilfsansprüche verlieren ihren Zweck nämlich nur dann, wenn ein Unterhaltsanspruch bereits unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt...mehr

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FF 06/2023, Freistellung vo... / 2 Anmerkung

Man mag sich ein Leben ohne Vertrauen nicht vorstellen. Andererseits gibt es viele Lebensbereiche, in denen es höchst riskant ist, sich allein auf persönliche Versprechen zu verlassen. Hierzu gehört sicherlich die gezielt herbeigeführte Elternschaft durch zwei Personen, deren persönliche Beziehung nicht über eine kurze Zufallsbekanntschaft hinausreicht und woran sich auch na...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / aa) Die Obhut i.S.d. § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB

Bei Alleinsorge ist der Sorgerechtsinhaber allein zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche befugt, weil dann § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB unanwendbar ist.[18] Bei ansonsten gemeinsamer elterlicher Sorge ist § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB demgegenüber auch anwendbar, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Unterhaltsschuldner zusteht, solange der andere Elternteil das Kind in seiner...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 2. Ehegattenunterhalt: Verhältnis des Trennungsunterhalts zum nachehelichen Unterhalt und die praktischen Folgen

Vertretungsprobleme ergeben sich bei der Geltendmachung von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt regelmäßig nicht. Spezifische Probleme ergeben sich aber in der Abgrenzung dieser beiden Ansprüche bei der Geltendmachung. Die Ansprüche auf Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 1 BGB und auf nachehelichen Unterhalt nach den §§ 1569 ff. BGB beruhen auf unterschiedlichen A...mehr