Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / a) Die gesetzliche Verfahrensstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB als Fehlerquelle

aa) Die gerichtliche Geltendmachung Sind die Eltern noch verheiratet und besteht die gemeinsame elterliche Sorge, so muss derjenige Elternteil, welcher das Kind nach § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB in seiner Obhut hat, den Anspruch nach § 1629 Abs. 3 BGB im eigenen Namen gerichtlich geltend machen. Es besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1629 Abs. 3 BGB kein Wahlrecht, so...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / V. Fazit

Die Auswahl der vorstehenden Punkte zeigt, wie komplex die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sein kann, auch wenn sich die geschilderten Probleme nicht in jedem Fall stellen werden. Gleichwohl muss die anwaltliche Vertretung dies alles im Blick haben und dieser Aufsatz soll dazu dienen, die wichtigsten Dinge, in Erinnerung zu rufen und Lösungen aufzuzeigen. Autor: Dr. F...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / b) Die ordnungsgemäße Vertretung nach § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB

aa) Die Obhut i.S.d. § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB Bei Alleinsorge ist der Sorgerechtsinhaber allein zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche befugt, weil dann § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB unanwendbar ist.[18] Bei ansonsten gemeinsamer elterlicher Sorge ist § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB demgegenüber auch anwendbar, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Unterhaltsschuldner zusteht, sol...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 1. Kindesunterhalt

Vertretungsprobleme ergeben sich typischerweise beim Kindesunterhalt und hier im Speziellen, wenn die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind. a) Die gesetzliche Verfahrensstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB als Fehlerquelle aa) Die gerichtliche Geltendmachung Sind die Eltern noch verheiratet und besteht die gemeinsame elterliche Sorge, so muss derjenige Elternteil, welch...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / cc) Vertretung nach § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB trotz Beistandschaft?

Abschließend ist noch zu bemerken, dass die außergerichtliche Vertretungsbefugnis des Elternteils nicht mit der Einsetzung einer Beistandschaft endet. Dies ergibt sich aus § 1716 BGB, so dass es hier zu einem echten Nebeneinander zweier Vertreter des Kindes kommen kann.[58] § 234 FamFG gilt nur für das gerichtliche Verfahren. Hat insoweit ein Verfahrensbevollmächtigter der t...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / 1. Handlungsbedarf

Auch wenn der BGH im Rahmen einer instanzbezogenen Funktionsdifferenzierung, auf die mit Einführung des FamFG auch in Familiensachen bewusst abgestellt wurde,[35] seiner Aufgabe, in erster Linie über Verfahren mit grundsätzlicher und über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung zu entscheiden, sowohl nach den Reformen zum materiellen Familienrecht aus den Jahren 2008 und 200...mehr

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FoVo 06/2023, Die Anlagen zum Gerichtsvollzieherauftrag nach der neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV; hierzu Goebel, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung – Ein erster Überblick, FoVo 2023, 1) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Nach den zuständigkeitsbezogenen Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 4. Die erschöpfende inhaltliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs

In der Praxis wenig Beachtung findet, dass nicht nur Auskunft und Belegvorlage in Bezug auf das Einkommen des am Unterhaltsrechtsverhältnis Beteiligten geschuldet ist, sondern nach zutreffender Auffassung auch bezüglich aller unterhaltsrechtlich relevanter Ausgaben[80] sowie nach überwiegender und zutreffender Auffassung[81] auch zu sonstigen Umständen, die für die Unterhalt...mehr

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zfs 06/2023, Anspruch auf E... / 2 Aus den Gründen:

In der Berufung steht außer Frage, dass die Bekl. nach den Versicherungsbedingungen nicht zur Erstattung der noch streitgegenständlichen Behandlungskosten verpflichtet ist. Hierfür ist die medizinische Notwendigkeit der Behandlungen im Sinne des § 1 Abs. 2 RB/KK 2009 maßgeblich. Die Feststellungen, die das LG hierzu aufgrund der eingeholten Gutachten getroffen hat, lassen ke...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 8. Mehrbedarf und die Wirkungen des § 1613 Abs. 1 BGB

Im Rahmen des Kindesunterhalts ist nach wie vor höchstrichterlich nicht geklärt, ob eine einfache Handlung nach § 1613 Abs. 1 BGB (z.B. allgemeines Auskunftsverlangen, siehe oben) ausreicht, um auch für Mehrbedarf eine Verpflichtung zur Zahlung für die Vergangenheit zu begründen. Dies wird teilweise abgelehnt und gefordert, man müsse den Mehrbedarf gesondert neben dem Elemen...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 2. Ausschöpfung der sekundären Altersvorsorge: Ist das eine gute Idee?

Die wohl wirkmächtigste Maßnahme zur Senkung des eigenen Einkommens ist die Ausschöpfung der Möglichkeiten der sekundären Altersvorsorge. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung sind 4 % des Bruttogesamteinkommens beim Kindes- und Ehegattenunterhalt möglich.[128] Dieser Bezugspunkt ist allerdings umstritten. Beim sog. Bruttoerwerbseinkommen wären nu...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / aa) Die gerichtliche Geltendmachung

Sind die Eltern noch verheiratet und besteht die gemeinsame elterliche Sorge, so muss derjenige Elternteil, welcher das Kind nach § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB in seiner Obhut hat, den Anspruch nach § 1629 Abs. 3 BGB im eigenen Namen gerichtlich geltend machen. Es besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1629 Abs. 3 BGB kein Wahlrecht, sondern die Verfahrensstandschaft ist...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.7.3 Auswirkungen auf den Unterhalt

Ausgleich des Wohnvorteils Unterhaltsregelung Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung kann grundsätzlich nur dann für angemessen angesehen werden, wenn die mit der Benutzung der gemeinschaftlichen Wohnung verbundenen Vorteile nicht schon auf andere Weise zwischen den Ehegatten berücksichtigt worden sind. Anderenfalls käme es zu einer doppelten Berücksichtigung des Wohnwerts, un...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.3.2 Ausgewogenheit des Vertrags

Gestörte Vertragsparität Allein aus der Unausgewogenheit des Vertragsinhalts ergibt sich die Sittenwidrigkeit des gesamten Ehevertrags regelmäßig noch nicht. Ein Ehevertrag kann sich in einer Gesamtwürdigung nur dann als sittenwidrig und daher als insgesamt nichtig erweisen, wenn konkrete Feststellungen zu einer unterlegenen Verhandlungsposition des benachteiligten Ehegatten ...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 2 Praktische Bedeutung

Übergabeverträge In früheren Jahren fand die Reallast ihre stärkste Verbreitung im ländlichen Bereich. Im Rahmen von Hofübergabe- und Altenteilsverträgen (Leibgedinge)[1] war sie (und ist sie oft auch heute noch) Teil der dinglichen Sicherung des Berechtigten.[2] Weitere Anwendungsfelder stellen die Absicherung von Leibrentenzahlungen i. S. v. § 759 BGB dar (z. B. beim Kaufve...mehr

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FF 05/2023, § 1577 BGB - ei... / III. Kein Unterhalt bei früherer nachhaltiger Sicherung durch Vermögen

Eine weitere Einschränkung des Unterhalts ergibt sich aus der Regelung des § 1577 Abs. 4 S. 1 BGB. Danach besteht kein künftiger Unterhaltsanspruch bzw. lebt nicht wieder auf, wenn zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu erwarten war, dass der Unterhalt des Berechtigten aus seinem Vermögen nachhaltig gesichert war, dieses Vermögen aber später wegfällt. Das Risiko des Wegfalls wird...mehr

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FF 05/2023, Rechtsprechung ... / 3 Kindesunterhalt

OLG Brandenburg, Beschl. v. 8.11.2022 – 13 UF 24/21 1. In Fällen des paritätischen Wechselmodells ist kein Elternteil befugt, in alleiniger Vertretung des Kindes dessen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil geltend zu machen, da eine alleinige Obhut i.S.d. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB nicht besteht. Als Vertreter des Kindes ist vielmehr ein Ergänzungspfleger zu bestellen....mehr

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FF 05/2023, Gesetz zur Bekä... / 1 Kinderehe

Der Gesetzgeber ist grundsätzlich befugt, die inländische Wirksamkeit im Ausland wirksam geschlossener Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig zu machen. Ihm ist es auch nicht von vornherein verwehrt, bei Unterschreiten dieses Alters im Zeitpunkt der Eheschließung ohne Einzelfallprüfung die Nichtigkeit der Ehe anzuordnen. Allerdings bedarf es dann Regelungen übe...mehr

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FF 05/2023, § 1577 BGB - ei... / I. Normzweck

Bei § 1577 BGB stellt sich als erstes die Frage nach dem Normzweck: Was will § 1577 BGB und welchen Stellenwert nimmt er im Gesamtgefüge des nachehelichen Unterhalts ein? Der BGH hat bereits in einer früheren Entscheidung[2] bei der Frage der Verwertung eines Pflichtteilsanspruches betont, dass nach § 1577 Abs. 1 BGB ein geschiedener Ehegatte Unterhalt nicht verlangen kann, s...mehr

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FF 05/2023, Unwirksamkeit v... / 1 Anmerkung

Das BVerfG hat am 29.3.2023 seinen lang erwarteten, allerdings nicht durchweg stringent begründeten Beschluss zum Verbot von Kinderehen verkündet (BVerfG, Beschl. v. 1.2.2023 – 1 BvL 7/18).[1] Darin stellt es fest, dass die pauschale Unwirksamkeit von im Ausland geschlossenen Ehen, die unter Beteiligung eines unter 16-Jährigen geschlossen worden sind,[2] mit der Eheschließun...mehr

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FF 05/2023, Gesetz zur Bekä... / 3 Wesentliche Erwägungen des Senats

Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB genügt nicht sämtlichen verfassungsrechtlichen Anforderungen; er verletzt, soweit nicht die Ausnahmen nach Art. 229 § 44 Abs. 4 EGBGB greifen, das Grundrecht der Ehefreiheit aus Art. 6 Abs. 1 GG. Obwohl der Gesetzgeber grundsätzlich befugt ist, die inländische Wirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIX. Modul Q – Privilegierte Pfändung bei Unterhaltsansprüchen

Rz. 217 Wird wegen einer Geldforderung auf laufenden und rückständigen Unterhalt gepfändet, gelten nach § 850d ZPO die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO nicht. Vielmehr steht die Unterhaltsberechtigte im privilegierten Bereich günstiger. Auch die ansonsten nachrangige Unterhaltsgläubigerin profitiert danach vorrangig im privilegierten Bereich, d.h. sie erhält die Differen...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 247 Zwingende Anlage zum Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 ZVFV sowie des hierauf bezogenen Beschlussentwurfs nach Anlage 5 ZVFV ist entweder die Anlage 7 ZVFVmehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IV. Nutzungspflicht in der Forderungspfändung

Rz. 25 Die Nutzungsverpflichtung in der Forderungspfändung bezieht sich zunächst auf den Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Anlage 4 ZVFV. Zwingend ist der Antrag sodann mit dem Entwurf des Pfändungsbeschlusses oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 5 ZVFV zu verbinden. Da die Rechtsgrundlage in § 829 A...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 142 Der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eine Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses umfasst als Anlage 4 zur ZVFV insgesamt zwei Seiten. Die Formulare verwenden hier den Begriff des Antrags, während in den Formularen zur Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher der Begriff des Auftrags verwendet wird. Inhaltliche Unterschiede sind mit den verschiedenen B...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / I. § 1 ZVFV im Wortlaut

Rz. 1 § 1 Einführung von Formularen (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der Anlage 1 eingeführt. (2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 2 und 3 eingeführt. (3) Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 8...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / B. § 2 ZVFV im Wortlaut

Rz. 19 § 2 Nutzung der Formulare (1) Die Formulare der Anlagen 1 bis 5 sind ausschließlich für die folgenden Zwecke verbindlich:mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 261 Zwingende Anlage zum Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 ZVFV sowie des hierauf bezogenen Beschlussentwurfs nach Anlage 5 ZVFV ist entweder die Anlage 7 ZVFVmehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul D – Die Anlagen

Rz. 33 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch automatisierte Verarbeitung zu schaffen, ist das Formular nach Anlage 1 ZVFV schon aufgrund einer – möglicherweise überregulierten – Zwangsvollstreck...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Anträge zur Forderungspfändung

Rz. 11 Für die Forderungspfändung wird nach § 1 Abs. 3 ZVFV einerseits mit der Anlage 4 ZVFV ein Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 ZPO und andererseits eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829, 835 ZPO eingeführt. Bislang sah die ZVFV 2012 für die Vollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche einerseits und wegen sonstiger Geld...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XX. Modul R – Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen

Rz. 220 Der wohl wichtigste und für den Gläubiger ertragreichste Antrag in der Zwangsvollstreckung stellt § 850c Abs. 6 ZPO, die Nichtberücksichtigung gesetzlich unterhaltsberechtigter Personen, dar. Hat eine Person, welcher der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach b...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVI. Modul N – Zusammenrechnung

Rz. 214 Nach § 850e Nr. 1 ZPO knüpft die Pfändung von Arbeitseinkommen am Nettoeinkommen an. Die diesbezügliche Berechnung gibt die genannte Norm vor. Nicht selten erzielt der Schuldner seine Einnahmen aber nicht nur aus einem Arbeitseinkommen, sondern auch aus weiteren Quellen. Die Folgen der COVID-19-Pandemie und die kriegsbedingte Inflation zwingen zunehmend auch viele Men...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Weitere Anlagen und deren Übermittlung

Rz. 159 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch für eine automatisierte Verarbeitung zu schaffen, sind die Formulare nach Anlage 4 ZVFV und die Beschlussvorlage nach Anlage 5 ZVFV schon aufgrund e...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Weitere Anlagen

Rz. 107 Wie im Rahmen aller Vollstreckungsanträge geht der Verordnungsgeber nicht davon aus, dass stets alle notwendigen Angaben in den Formularen gemacht werden können. Er will nur möglichst viele Angaben dort sehen. Auch der Antrag auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a ZPO gem. Anlage 2 ZVFV sieht deshalb vor, dem Vollstreckungsantrag weitere Anlagen beizufügen....mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul O – Wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse des Schuldners

Rz. 215 Gänzlich neu gegenüber der ZVFV 2012 ist die Zusammenfassung der Angaben über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Schuldners in Modul O. Nach § 850c Abs. 2 ZPO erhält der Schuldner die dort genannten Freibeträge für die erste sowie die zweite bis fünfte gesetzlich unterhaltsberechtigte Person nur, wenn er den Unterhalt auch tatsächlich gewährt. Nur...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.2 Einschränkungen beim Übergang von Unterhaltsansprüchen (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 vermeidet Beziehungsstörungen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft und unter Verwandten. Die Jobcenter sollen im Grundsatz nur nicht laufend erfüllte zivilrechtliche Unterhaltsansprüche verfolgen, wenn eine erhöhte Unterhaltsverpflichtung besteht oder es sich um Unterhaltspflichten des ehemaligen Partners außerhalb der Bedarfsgemeinschaft handelt. Das BGB regelt d...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Verwirklichung der Nachrangigkeit der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Zusammenhang mit dem Übergang von Ansprüchen gegen Dritte, die nicht Leistungsträger sind. Sie greift die Überlegung auf, dass die Nachrangigkeit wieder herzustellen ist, wenn aus der Nichtleistung eines verpflichteten Dritten die Leistungsgewährung durch die zugelassene...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.4 Klage auf zukünftige Leistungen

Rz. 21 Abs. 3 Satz 2 ermächtigt die Jobcenter und zugelassenen kommunalen Träger, Unterhaltsansprüche für die Zukunft gerichtlich feststellen zu lassen und damit einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Damit wird die entgegenstehende Logik durchbrochen, dass die zukünftige Leistungsgewährung und damit auch zukünftige Anspruchsübergänge ungewiss sind. Die Ermächtigung erstreck...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.3 Geltendmachung von Ansprüchen für die Vergangenheit

Rz. 17 Abs. 3 verweist hinsichtlich der Überleitung von Unterhaltsansprüchen für die Vergangenheit auf das bürgerliche Recht und die Kenntnis des Leistungsverpflichteten. Voraussetzung für die Geltendmachung eines übergegangenen Anspruchs ist, dass nach bürgerlichem Unterhaltsrecht (insbesondere §§ 1613, 1585b BGB) ein Unterhaltsanspruch bereits eingeklagt wurde, der Unterha...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.1 Übergang von Ansprüchen nach Abs. 1

Rz. 3 Ein Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen oder anderen Rechtsansprüchen nach Abs. 1 bewirkt, dass der Anspruchsinhaber nicht mehr selbst verfügungsbefugt ist. Diese Befugnis geht kraft Gesetzes auf das Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung bzw. des zugelassenen kommunalen Träger über, der/die Gläubiger/in des Anspruchs wird. Die Grundsicherungsstelle hat innerhalb...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 3 Literatur

Rz. 30 Baldschun, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Unterhalt, SoSich 2012 S. 189. Binschus, Unterhaltsansprüche geschiedener oder getrennt lebender Ehegatten sowie Unterhaltsansprüche eines Elternteils nach § 1615I BGB wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes – Hinweise auf Rechtsprechung und Schrifttum, ZfF 2014 S. 208. ders., Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder; ...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel enthält die Regelungen über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zu Anreizen und Sanktionen. Darüber hinaus werden Rückgriffsmöglichkeiten und Ersatzansprüche der Jobcenter umfassend geregelt. Es ist das umfangreichste Kapitel des SGB II. Das Leistungsspektrum wird in die beiden Kernleistungsbereiche Leistungen zur Eingliederung...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.5 Rückübertragung von Ansprüchen

Rz. 24 Abs. 4 ändert zunächst nichts daran, dass Leistungsansprüche nach Abs. 1 kraft Gesetzes übergehen. Die Vorschrift räumt dem nach dem SGB II zuständigen Jobcenter aber die Möglichkeit ein, den übergegangenen Anspruch mit dessen Einverständnis auf den Leistungsberechtigten zurückzuübertragen. Die Rückübertragung steht im Ermessen der Jobcenter. Sie ist davon abhängig, d...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.2 Übergang der Ersatzpflicht auf Erben

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 bestimmt den Übergang der Kostenersatzpflicht auf Erben (unselbständige Erbenhaftung). Deshalb geht der Ersatzanspruch nicht auf einen Sonderrechtsnachfolger über, der nicht auch selbst Erbe ist. Da Abs. 1 eine Kostenersatzpflicht regelt, die kraft Gesetzes eintritt, wenn die dafür bestimmten Voraussetzungen vorliegen, kommt es nur darauf an, dass die Er...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.3 Schuldnerberatung (Nr. 2)

Rz. 14 Nr. 2 nennt die Schuldnerberatung als spezifische Leistung. Schulden bzw. eine Überschuldung sind in besonderer Weise geeignet, die Bereitschaft zu einer Erwerbstätigkeit zu minimieren, weil absehbar der gegenüber den Leistungen nach dem SGB II zum Lebensunterhalt erreichbare Hinzuverdienst zur Begleichung der Schulden aufzuwenden wäre, insbesondere aufgrund von Zwang...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 44b ist eines der Herzstücke der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Arbeitsgemeinschaften nach § 44b a. F. zum 1.1.2011. In der Vorschrift werden die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger nach § 6 Abs. 1 Satz 1 für den Regelfall dazu v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.7 Aufgabenwahrnehmung durch die Träger (Abs. 4 und 5)

Rz. 54 Die Abs. 4 und 5 eröffnen Möglichkeiten, an sich von der gemeinsamen Einrichtung wahrzunehmende Aufgaben der Träger nach Abs. 1 Satz 2 wiederum nicht selbst wahrzunehmen, sondern durch einen oder beide Träger wahrnehmen zu lassen. Abs. 4 ist als Spezialregelung zum Auftrag nach § 88 SGB X zu verstehen. Diese Regelung erlaubt einen Auftrag für Einzelfälle sowie für gle...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.1 Ersatzpflicht

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt eine Ersatzpflicht kraft Gesetzes, die allerdings mit Bescheid geltend gemacht werden muss. Eine Ersatzpflicht besteht nur für Volljährige. Dafür kommt es auf den Zeitpunkt der Tat an, also den Zeitpunkt der Herbeiführung der Voraussetzungen für den Eintritt von Hilfebedürftigkeit bzw. die Leistungszahlung. Die Regelung folgt nicht der sonst im S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld; Opferrente als Bezug eines behinderten volljährigen Kindes

Leitsatz Eine Grundrente nach § 1 Abs. 1 OEG i.V.m. § 31 BVG ist nicht als Bezug eines behinderten volljährigen Kindes zu berücksichtigen. Normenkette § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 33b EStG, § 1 Abs. 1 OEG, § 31 BVG Sachverhalt Der Kläger ist der Vater einer volljährigen behinderten Tochter. Die Tochter ist verheiratet und hat mit ihrem Ehemann zwei minderjährige Kinder. Die Toc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.12 Abänderungsklage, §§ 323, 323a ZPO

Rz. 14 Die Abänderungsklage ist gelegentlich neben der Vollstreckungsgegenklage zulässig, da erstere in die Zukunft wirkt (zu den Unterschieden der beiden Klagearten vgl. BGH, MDR 1989, 340 und BGHZ 98, 353). Da sie aber häufig die gleiche Zielrichtung haben kann, kann nach der Erhebung der Abänderungsklage das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungsabwehrklage fehlen. ...mehr