Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 7.5 Die vorrangige Haftung von (Ex)Ehegatten

Vorrangig vor den Kindern als Verwandten haftet gemäß § 1608 Satz 1 BGB der Ehegatte des unterhaltsbedürftigen Elternteils. Selbiges gilt für Lebenspartner nach § 1608 Satz 4 BGB. Für geschiedene Ehegatten gilt die inhaltsgleiche Vorschrift des § 1584 Satz 1 BGB. Es ist Sache des Unterhaltsbegehrenden und mithin Sache des Sozialhilfeträgers, wenn er aus übergegangenem Recht ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes; Änderungsmöglichkeit des FA bei falscher Rechtsauffassung im amtlich vorgesehenen Steuererklärungsformular

Leitsatz 1. Für ein über 18 Jahre altes Kind ist eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen BEA-Freibetrages nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehen. 2. Eine Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AO ist nur möglich, wenn der Steuerpflichtige selbst (allein oder überwiegend) die fehler...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes

Leitsatz Für ein über 18 Jahre altes Kind ist eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen BEA-Freibetrages nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehen. Normenkette § 32 Abs. 6 Sätze 6 und 8 EStG Sachverhalt Der Kläger ist Vater von zwei volljährigen Kindern, die Beigeladene ist deren Mutter. In der Einkommensteuererklärung für 2014 beantra...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Alimente

Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Unterhaltsleistungen des Elternteils für sein Kind werden steuerlich regelmäßig durch den Familienleistungsausgleich (§ 31 EStG) abgegolten. Zu Einzelheiten > Kinderfreibeträge Rz 3 ff. Entsprechendes gilt auch bei der Zahlung von Alimenten an im > Ausland Rz 1 lebende Kinder (> Kinderfreibeträge Rz 15). Unterhaltsleistungen aus dem Ausland sind gr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Adoptivkinder

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Eine Adoption ist die rechtliche Annahme eines anderen Menschen als Kind, dh die Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses ohne biologische Abstammung. Allerdings ist auch die Adoption eines leiblichen Enkelkindes möglich. Während Adoptionen ursprünglich hauptsächlich dazu dienten, die rein materielle Versorgung der oder des Adoptierenden si...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Aufwendungen für die Unterbringung Dritter

Rz. 7 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Kosten der Unterbringung eines bedürftigen Familienangehörigen in einem Altenheim sind typische Unterhaltsaufwendungen iSd § 33a Abs 1 EStG (BFH 108, 500 = BStBl 1973 II, 442). Die Kosten wegen ständiger Pflegebedürftigkeit begründen auch bei älteren Menschen eine AgB iSv § 33 EStG. Insoweit ist es ohne Bedeutung, ob die Mehraufwendungen wege...mehr

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zfs 04/2020, Begriff der ge... / Sachverhalt

Das AG hat den Betr. wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 210 EUR verurteilt. Zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betr. hat das AG ausgeführt: "Der Betr. ist von Beruf selbstständiger Bauunternehmer und einer von zwei Geschäftsführern. Das von ihm mitgeleitete Unternehmen beschäftigt 90 gewerblich...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Betrieb keinen Betriebsrat oder kommt aus anderen Gründen innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ein Interessenausgleich nach § 125 Abs. 1 nicht zustande, obwohl der Verwalter den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet hat, so kann der Insolvenzverwalter beim Arbeitsgericht be...mehr

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FF 04/2020, Eine Vorschrift... / c) Tatbestandsvoraussetzungen

Erforderlich ist zunächst, dass der Antragsteller einen materiell-rechtlichen Auskunftsanspruch nach §§ 1360a Abs. 4, 1361 Abs. 4 Satz 1, 1615l Abs. 3, 1605 Abs. 1 und 2, 1580 BGB hat, des Weiteren, dass der Auskunftsschuldner – aufgrund ausdrücklicher und konkreter Aufforderung zur Auskunftserteilung innerhalb angemessener Frist – in Verzug gesetzt worden ist.[20] Hierdurch ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2 Sozialauswahl

Rn 27a Für die Prüfung, ob bei der Sozialauswahl[85] Fehler unterlaufen sind, gilt ein eingeschränkter Prüfungsmaßstab. Das Arbeitsgericht darf die soziale Auswahl – ähnlich wie im Rahmen von § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 [86] – nur im Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten der Arbeitnehmer nachprüfen (§ 126 Abs. 1 Satz 2). And...mehr

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§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / II. Erhöhung der Geldbuße

Rz. 47 Die Verhängung eines Fahrverbotes kommt dann nicht in Betracht, wenn der damit verfolgte Zweck auch mit der bloßen Erhöhung der Geldbuße erreicht werden kann. Durch die Vorschrift der BKatVO soll nämlich nicht die Einzelfallprüfung abgeschafft, sondern nur der Begründungsaufwand eingeschränkt werden (OLG Celle zfs 1995, 75). Nach wie vor ist der Grundsatz der Verhältni...mehr

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FF 03/2020, Der Karrierespr... / 1. Eheliche Lebensverhältnisse

Der Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse wurde bei der Eherechtsreform im Jahr 1977 aus dem früheren § 58 EheG übernommen. Er beinhaltet nach dem seinerzeitigen Leitbild der Hausfrauenehe eine Lebensstandardgarantie. Der leistungsstärkere Ehegatte wurde zur Gewährung eines unter Umständen lebenslangen angemessenen Unterhalts an den anderen Ehegatten verpflichtet. Seit de...mehr

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ZErb 03/2020, Rezension

Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis Dr. Christof Münch (Hrsg.) C.H. Beck, 3. Aufl. 2020, 1557 Seiten, 219 EUR ISBN 978-3-406-73865-4 Der Herausgeber legt – zusammen mit 19 weiteren, teilweise sehr renommierten Autoren – die dritte Auflage seines familienrechtlich bereits bekannten und bewährten Handbuchs vor. Der Kreis der Autoren ist, von einer Ausnahme abgesehen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblicke über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 416 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG sind Zuwendungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, die zum Zwecke des Unterhalts gemacht werden. Dabei wird es in erster Linie auf den objektiven Befund der Unterhaltsbedürftigkeit des Empfängers ankommen. Daneben wird allerdings auch die subjektive Vorstellung des L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung zu Unterhaltsleistungen

Rn. 474 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zu den unentgeltlich eingeräumten wiederkehrenden Leistungen zählen sowohl die Unterhaltsleistungen als auch die Versorgungsleistungen. Ihre Unterscheidung ist deshalb von erheblicher Bedeutung, weil die sog Unterhaltsrente als Zuwendung iSd § 12 Nr 2 EStG vom SA-Abzug nach § 10 Abs 1a Nr 2 EStG ausgeschlossen ist (Vorrangigkeit des § 12 Nr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Unterhaltsleistung

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die typischen Unterhaltsaufwendungen für eine dem StPfl gegenüber unterhaltsberechtigte Person können nach § 33a EStG abgezogen werden. Die untypischen Unterhaltsaufwendungen werden von § 33 EStG erfasst (zur Abgrenzung s BFH BFH/NV 2008, 1920). Rn. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die durch die Verletzung der Unterhaltspflicht eines Elternteils e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Treppenlift

Aufwendungen für den Einbau eines Treppenlifts können als ag Belastungen anerkannt werden, wenn ua die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird (FG Nbg EFG 2004, 735; BFH BFH/NV 2009, 728 unter Hinweis auf die Unterhaltspflicht für den Sohn des StPfl; BFH BFH/NV 2012, 39). Ein Gegenwert ist idR nicht zu berücksichtigen (s H 33.1 – 33.4 EStH 2018 "Behindertengerechte Auss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unterscheidung Renten und dauernde Last

Rn. 618 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Für Alt-Verträge ist die Unterscheidung zwischen Leibrenten und dauernden Laste weiterhin entscheidend, da für Leibrenten durch § 10 Abs 1 Nr 1a S 2 EStG aF eine Einschränkung in der Höhe des SA-Abzugs vorgenommen wird. Während dauernde Lasten und sonstige Renten iSv § 10 Abs 1 Nr 1a S 1 EStG vollständig als SA abziehbar sind, dürfen Leibre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Ermittlung des notwendigen Unterhalts

Rz. 24 Bei der Bemessung des pfandfreien Betrags sind grundsätzlich die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrags zu berücksichtigen, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt (BGH, Vollstreckung effektiv 2011, 13 = WM 2010, 1754 = FamRZ 2010, 1654 = ZVI 2010, 348 = MDR 2010...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Lohnverschleierung (Abs. 2)

Rz. 9 Die Norm schützt das Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Durchsetzung seiner Forderung gegen den Schuldner, der für einen Dritten arbeitet oder sonst Dienste leistet (auch in Teilzeitbeschäftigung; vgl. LAG Hamm, NZA 1988, 657 u. 1754 m. Anm. Smid), ohne eine entsprechende angemessene Vergütung zu erhalten (BAG, EzA ZPO 2002 § 850h Nr. 2). Das Gesetz behandel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Unterhaltsrückstände (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 34 Das Vorrecht des § 850d ZPO gilt mit Rücksicht auf den Ausnahmecharakter von § 850d Abs. 1 Satz 4 ZPO grundsätzlich zeitlich unbeschränkt (BAG, ZInsO 2013, 1214 = VuR 2013, 391 = NZA-RR 2013, 590 = GWR 2013, 256 = EzA-SD 2013, Nr. 12, 12 = ArbR 2013, 292 = FA 2013, 211 = ArbuR 2013, 325 = FamRZ 2014, 1104). Die Privilegierung ist somit temporär beschränkt. Die Norm re...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Beispielsfälle der vorzeitigen Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 22 In folgenden Einzelfällen hat die Rspr. eine vorzeitige Vermögensauskunft noch zur Rechtslage nach § 903 ZPO angenommen (Goebel/Goebel, § 2 Rn. 134): junger Elektriker mit Unterhaltspflicht ggü. mehreren Kindern (LG Paderborn, Rpfleger 1992, 410; LG Hannover, Rpfleger 1991, 410); ein Rundfunkmechaniker wurde nach 19 Monaten zur erneuten Vermögensauskunft gezwungen (LG B...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die privilegierten Gläubiger (Absatz 1 Satz 1) /Anwendungsbereich

Rz. 3 Privilegiert ist der Gläubiger, wenn er Verwandter in gerader Linie (§ 1601 BGB), insbesondere Kind, Adoptivkind, ehelich erklärtes Kind, jetziger oder früherer Ehegatte, jetziger oder früherer Lebenspartner (§§ 5, 12, 16 LPartG), Elternteil oder Elternteil nach §§ 1615l oder 1615n BGB ist. Hinter der für gesetzliche Unterhaltsansprüche angeordneten Herabsetzung der Pfä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Unterhaltsrenten aufgrund gesetzlicher Vorschrift (Nr. 2)

Rz. 10 Erfasst werden nach ihrem Zweck, aber auch nach ihrer geschichtlichen Entwicklung (dazu OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 498) – entgegen des Wortlauts der Norm (Unterhalts-"Renten") – generell Unterhalts-"Forderungen", die im Rahmen und aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung geschuldet werden und damit auch einmalig zu zahlende Unterhaltsbeträge (BGH, NJW 1997...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Fälle von Lohnverschleierung

Rz. 13 ein Angehöriger arbeitet im familiären Betrieb und erhält lediglich Kost und Logis und ggf. Taschengeld unterhalb der Pfändungsgrenze (Menken, DB 1993, 163 m. w. N.); die familienrechtlichen Beziehungen können Auswirkungen auf die Höhe der angemessenen Vergütung haben und können diese schmälern (BAG, NJW 1978, 343; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 390; LAG Rheinland-Pfalz...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abruf zu Vollstreckungszwecken (Abs. 2)

Rz. 7 Das von der Befugnis i. S. v. § 802k Abs. 2 ZPO erfasste Auskunftsverlangen ist ein solches, das im Wege des Zwanges durchgesetzt werden kann. Eine derartige Befugnis verleihen vergaberechtliche Verfahrensvorschriften wie z. B. § 7 LVG LSA oder § 16 VOB/A nicht (OLG Sachsen-Anhalt, NJ 2018, S. 124). Satz 1 ermöglicht es nur den Gerichtsvollziehern, die Vermögensverzeic...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Umfang der Pfändung (Absatz 1 Satz 2 und 3)

Rz. 23 Nach dem Gesetz ist dem Schuldner so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten ggü. den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten oder zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichstehenden Berechtigten bedarf; von den in § 850a Nr. 1, 2 und 4 ZPO genannten Bezügen hat ihm minde...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Ermittlung des pfändbaren Betrages

Rz. 33 Bei der Pfändung wegen einer Unterhaltsforderung wird anstelle der Bezugnahme auf die Tabelle des § 850c ZPO der dem Schuldner zu verbleibende pfandfreie Betrag vom Vollstreckungsgericht grds. individuell festgesetzt (§ 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO). Dabei darf der dem Schuldner zu belassende Freibetrag nicht höher sein als der unter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift nimmt die Nutzungen des Vorerben an der Vorerbschaft in bestimmtem Umfang von dem Zugriff seiner persönlichen Gläubiger aus (MünchKomm/ZPO-Smid, § 863 Rn. 1). Soweit die Nutzungen (Einnahmen) erforderlich sind, damit der Schuldner seinen eigenen standesgemäßen Unterhalt bestreiten und seine gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen kann, sind sie für "ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.8.1.3 Überbrückungsgeld

Rz. 157b Das Überbrückungsgeld (§ 51 StVollzG des Bundes) soll den notwendigen Lebensunterhalt des inhaftierten Schuldners und den seiner Unterhaltsberechtigten für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung sichern. Es wird zum Zeitpunkt der Entlassung in Freiheit in bar ausbezahlt. Der Gesetzgeber will dadurch – auch zur Prävention erneuter Straffälligkeit – erreichen, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Schenkung

Rz. 15 Der Rückgewähranspruch ist nur unter den Voraussetzungen des Abs. 2 der Pfändung nicht unterworfen (BGH, NJW 2007, 60 = WM 2007, 179 = BGHReport 2007, 91 = MDR 2007, 387). Ist der Rückgewähranspruch daher rechtshängig geworden, kann er gepfändet und kann gegen ihn aufgerechnet werden. Rz. 16 Ein weitergehendes Pfändungsverbot ergibt sich nicht aus § 851 Abs. 1 ZPO. Dab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Pfändungsverfahren

Rz. 48 Es ist das gesetzlich vorgegebene Muster gem. § 2 Nr. 1 ZVFV für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zwingend zu verwenden (§ 829 Abs. 4 ZPO). Die Durchführung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel gegen den Unterhaltsverpflichteten führt keineswegs automatisch dazu, dass dessen Arbeitseinkommen in dem erweiterten Umfang der ...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 1. Anpassungsentscheidungen im Erstverfahren

Seit 2009 ist die Zuständigkeit über die Entscheidung über die Aussetzung der Kürzung bei fortlaufenden Unterhaltszahlungen von den Versorgungsträgern zu den Familiengerichten verlagert worden. Vor 2009 waren die Versorgungsträger befugt, in eigener Kompetenz über die Aussetzungsanträge nach § 5 VAHRG zu entscheiden. Sie mussten nur überprüfen, ob überhaupt eine Unterhaltspf...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 3. Abänderungsanträge bei Anpassung wegen Unterhalt

Bei den Abänderungsanträgen ist zu unterscheiden zwischen den Verfahren, in denen die Ausgangsentscheidung vom Versorgungsträger nach altem Recht getroffen worden ist (§ 5 VAHRG) und solchen, in denen ein Familiengericht die Erstentscheidung nach dem neuen Recht gefällt hat (§ 33 VersAusglG). a) Bei den Altentscheidungen über Verwaltungsakte und Bescheide lag in der Vergangen...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 7. Der Übergang zum neuen Recht

Die entscheidenden Vorschriften sind am 1.1.2020 in Kraft getreten. Für die Altfälle gibt es keine Übergangsvorschriften. Daher gehen ab Januar 2020 bei allen nach dem SGB XII erbrachten Leistungen keine Ansprüche mehr auf den Leistungsträger über, sofern die Angehörigen in 2020 kein Gesamteinkommen von mehr 100.000 EUR erzielen. Dies gilt auch für titulierte Ansprüche. Dies...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 2. Beendigung der Aussetzungsentscheidung durch Versorgungsträger

Die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts gilt nur für die Ausgangsverfahren zu einer Anpassung. Hat dagegen ein Familiengericht schon einmal eine Anpassung angeordnet, kann der Versorgungsträger gem. § 34 Abs. 6 VersAusglG selbst über die Beendigung der Anpassung entscheiden. Hier ist insbesondere der Fall gemeint, dass die unterhaltsberechtigte Person selbst i...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / VI. Fazit

Es ist kompliziert. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Entscheidungsträger (Versorgungsträger, Familiengerichte, Verwaltungsgerichte, Zivilgerichte, Arbeitsgerichte) wirken sich jedenfalls dann nachteilig aus, wenn der Antrag an falscher Stelle gestellt wurde und infolge der erst in die Zukunft gerichteten Aussetzung die Anpassung der Rente später als nach dem materie...mehr

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FF 02/2020, Bemessung des n... / Leitsatz

1. Es ist rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Tatsachengerichte im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon ausgehen, dass ein Familieneinkommen bis zur Höhe des Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrags vollständig für den Lebensbedarf der Familie verwendet worden ist. Der Unterhaltsbedarf kann in diesem Fall oh...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Der angemessene Eigenbedarf

Das Gesetz begrenzt die Unterhaltspflicht durch die Leistungsfähigkeit: "Unterhaltspflichtig ist nicht, wer … außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren" (§ 1601 Abs. 1 BGB). Der BGH hat diese Grenze treffend dahin umschrieben, dass der Unterhaltspflichtige "eine spürbare und dauerhafte Senkung seines berufs- und einkommenstypis...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / III. Was sich ändert und was bleibt

Ein Federstrich des Gesetzgebers und "ganze Bibliotheken werden zu Makulatur"[26] – treffender als mit den Worten Julius von Kirchmanns lassen sich die Konsequenzen aus der neuesten Gesetzesänderung nicht beschreiben. Der grundlegende Systemwechsel liegt darin, dass künftig Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kindern unberücksichtigt bleiben, soweit deren jeweiliges Ges...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / V. Resümee

Die durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingeleiteten Reformen sind ein wichtiger Schritt, um das Sozialhilferecht an die veränderten Lebensumstände anzupassen. Bezogen auf den Gesamtaufwand bewirken verhältnismäßig geringe Mitteln eine substantielle Entlastung vieler Familien, die sich ohnehin schon – oft über viele Jahre – in einer persönlich belastenden Situation befi...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Böswillige Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht (Abs. 1 Nr. 3)

a) Kreis der potentiellen Opfer Rz. 24 Relevant sind nur Verletzungen der gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser selbst. Eine Erweiterung des geschützten Personenkreises wie bei den Pflichtteilsentziehungsgründen i.S.d. Nr. 1 und 2 wurde bei Abs. 1 Nr. 3 nicht vorgenommen.[91] Somit kann beispielsweise die Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber dem einen E...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Übermaß an Zuschüssen

Rz. 25 Die Annahme von Einkommenszuschuss setzt objektiv gewisse Dauer, Wiederkehr und Regelmäßigkeit der Zuwendung voraus.[84] Die Zweckbestimmung muss auf die Verwendung als "Einkünfte" gehen. Einmaliger Beitrag des Erblassers zu bestimmtem Verbrauchszweck[85] reicht nicht aus und fällt unter Abs. 3; ebendies gilt für laufende Zahlungen, die als Vermögensgrundstock oder -e...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Tathandlung des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 25 Die böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht setzt voraus, dass der Erblasser bedürftig, §§ 1602 Abs. 1, 1606 BGB, und der Pflichtteilsberechtigte leistungsfähig ist, § 1603 BGB. Darüber hinaus muss er Kenntnis von der Bedürftigkeit des Erblassers haben und ihm aus verwerflichen Gründen den Unterhalt verweigern. Nur wenn alle vier Voraussetzungen kumulativ vorliege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Kreis der potentiellen Opfer

Rz. 24 Relevant sind nur Verletzungen der gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser selbst. Eine Erweiterung des geschützten Personenkreises wie bei den Pflichtteilsentziehungsgründen i.S.d. Nr. 1 und 2 wurde bei Abs. 1 Nr. 3 nicht vorgenommen.[91] Somit kann beispielsweise die Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber dem einen Elternteil eine Pflichtteilsentz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2325 ff. BGB

Rz. 1 Der ordentliche Pflichtteil ist gem. §§ 2303, 2311 BGB nach dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalls real vorhandenen Nachlasses zu berechnen. Würde das Gesetz an dieser Stelle Halt machen, hätte der Erblasser also ohne weiteres die Möglichkeit, das Pflichtteilsrecht seiner nächsten Angehörigen, also deren gesetzlich fixierte und verfassungsrechtlich garantierte[1] Minde...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Voraussetzungen für die Scheidung

Rz. 16 Für den Ausschluss des Ehegattenerbrechts ist weiterhin erforderlich, dass zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren. Der Scheidungsantrag muss begründet gewesen sein. Dies ist für alle seit dem 1.9.2009 eingeleiteten Verfahren anhand der §§ 124, 133 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 FamFG i.V.m. §§ 1564 ff. BGB zu prüfen. Im Rahme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

(1)Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmlingmehr