Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Wirkungen der Organschaft

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Vorliegen einer Organschaft sind die untergeordneten juristischen Personen (Organgesellschaften, Tochtergesellschaften) als unselbstständig anzusehen; Unternehmer ist nur der Organträger und nicht das abstrakte Gebilde Organkreis (Abschn. 2.8. Abs. 1 S. 6 UStAE). Der Organträger ist als umsatzsteuerlicher Unternehmer verpflichtet, eine ko...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.3 Sonderregelung für Landwirte

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Malta hat keine Sonderregelung für Landwirte eingeführt.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.5 Technische Abwicklung durch den Unternehmer

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Ausfuhrnachweis ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung (vgl. BFH vom 28.02.1980, Az: V R 118/76, BStBl II 1980, 415). Diese tritt erst bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen ein, mithin erst dann, wenn der Unternehmer den Ausfuhrnachweis in Händen hält (vgl. BMF vom 15.03.2022, III C 3 – S 7133/21/10001:001, BStBl I 2022, 352, Tz. 3....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Frankreich besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlerstücken (vgl. Art. 297 A bis 297 G CGI). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis – jeweils inkl. USt – erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Lettland besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 138 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingan...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Polen besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 120 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.3 Einschaltung von Personengesellschaften

Rz. 30 Mit § 19a Abs. 1 S. 2 EStG ergibt sich, dass "Vermögensbeteiligung am Arbeitgeber-Unternehmen" auch über eine Personengesellschaft gehalten werden können. Der mittelbare Erwerb von Vermögensbeteiligungen durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (z. B. eine GbR oder eine GmbH & Co. KG) schließt somit die vorübergehende Steuerfreiheit nach § 19a EStG nicht a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3.3 Weitere Hinweise zur Gelangensvermutung

Rz. 96 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Nachweisführung nach § 17a UStDV ist nicht zwingend. Ein Unternehmer kann alternativ die Nachweise wie in der Vergangenheit nach den §§ 17b und 17c UStDV führen (vgl. Abschn. 6a.3a. Abs. 1 S. 4 UStAE). Anders als bei den Nachweisen nach § 17b UStDV gehört in Fällen des § 17a UStDV das Doppel der Rechnung nicht zwingend zu den Belegnachwei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Litauen besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art .106 ff. Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Ein...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 271, 2-a und 28...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 92 Mehrwertsteuerges...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 86 Mehrwertsteuerges...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Leitfaden Europa auf der Homepage der EU-Kommission

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die EU-Kommission hat einen Leitfaden veröffentlicht, um die Unternehmen auf die Neuregelungen vorzubereiten ( http://ec.europa.eu ).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Steuersubjekte (§ 2 dUStG)

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuersubjekte sind nach dem uUStG rechtsfähige Personen und Organisationen, die gem. § 5 uUStG im eigenen Namen Rechte und Pflichten eingehen können und im eigenen Namen eine Wirtschaftstätigkeit unabhängig von deren Ort, Ziel und Ergebnis ausüben. Bezüglich der Rechtsfähigkeit der betreffenden Person oder Organisation ist das persönliche Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Nach allgemeinen Regeln könnten gegen ein Unternehmen Klagen durch beliebig viele Verbandskläger erhoben werden, da mangels Parteidentität kein Fall des § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO vorliegt. Dies will die Vorschrift verhindern und führt ein striktes Prioritätsprinzip ein.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Norwegen hat eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten eingeführt (vgl. Art. 4–5, 4–6 und 4–11 Mehrwertsteuergesetz). Die Funktionsweise ähnelt der aus der EU bekannten Regelung.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.6.1 Bauleistungen

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich des inländischen Reverse-Charge-Verfahrens wurde am 01.03.2021 auf Bauleistungen ("construction services") erweitert und umfasst bspw.: Errichtung, Umbau, Reparatur, Erweiterung oder Abriss von Gebäuden, Bauwerken oder Anlagen ("works"), die Teil des Grundstücks sind oder werden sollen, Leistungen, die integraler Bestandte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Maßnahmen für alle Steuerpflichtigen

Tz. 21 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Neben den besonders die steuerbegünstigten Einrichtungen betreffenden Maßnahmen wurden insbesondere durch die vier Corona-Steuerhilfegesetze sowie einige BMF-Schreiben eine Vielzahl von Maßnahmen in Kraft gesetzt, die alle Steuerpflichtigen, d. h. natürliche Personen, Unternehmen, Körperschaften, aber auch die steuerbegünstigten Einrichtunge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Rz. 102e Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Begriff der sonstigen Leistung auf dem Gebiet der Telekommunikation i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 12 S. 1 UStG vgl. Abschn. 3a.10 UStAE. Rz. 102f Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei diesen sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.5 Sonderregelung für Telekommunikationsunternehmen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gilt eine besondere Steuerregelung für öffentliche Telefondienstleistungen einschließlich der Überlassung von Zugangscodes zur Nutzung von Festnetz oder Mobiltelefonen oder entsprechenden elektronischen Dienstleistungen. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall auf Basis des Durchschnittspreises für den Verkauf und i. Z. m. der Telefonaktivitä...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3 Kompakt-ABC "Unentgeltliche Wertabgaben"

Rz. 174 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Arbeitnehmer-Sammelbeförderung Der BFH hat mit Urteil vom 11.05.2000 (Az: V R 73/99, BStBl II 2000, 505) seine Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Arbeitnehmer-Sammelbeförderung fortgeführt. Das Gericht verneint einen steuerbaren "Arbeitnehmerverbrauch" i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG 1980/1991, wenn die Erforde...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.2 Sonstige Leistungen (§ 16–26 kroUStG)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Leistung an einen Unternehmer (B2B) oder an einen Nichtunternehmer (B2C) ausgeführt wird. Als Unternehmer für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts der Dienstleistung gilt neben dem Unternehmer i. S. d. § 6 kroUStG (vgl. Rz. 4 ff.) auch ein Unternehmer, de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Optionsrecht (§ 25c Abs. 3 UStG)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 25c Abs. 3 S. 1 UStG kann der Unternehmer, der Anlagegold herstellt oder Gold in Anlagegold umwandelt, zur Umsatzsteuerpflicht der Lieferung von Anlagegold optieren, wenn er an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen liefert. Diese Regelung beruht auf Art. 348 MwStSystRL. Ein Unternehmer, der üblicherweise Gold zu gewerblichen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 Definition

Rz. 133 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausländische Unternehmer sind Unternehmer, die ihr Unternehmen aus dem EU-Ausland oder Drittland betreiben und in Österreich weder Sitz noch Betriebsstätte haben.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Nachschau ist Bestandteil eines Maßnahmenkataloges, mit dem der Gesetzgeber im StVBG der missbräuchlichen Inanspruchnahme des Rechts zum Vorsteuerabzug begegnet und der allein im Jahr 2002 zu steuerlichen Mehreinnahmen i. H. v. 2,3 Mrd. EUR führen sollte (von Wallis, UStB 2002, 123, Abschn. I). Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wie die Erfa...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem italienischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 17 Erlass 633/1972): Lieferungen und sonstige Leistungen, die eine nicht ansässige Person an eine in Italien ansässige steuerpflichtige Person ausführt. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Italien hat eine Steue...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Griechenland besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 45 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Ein...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 47a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen (vgl. Art. 94 Mehrwertsteuergesetz). Grundsätzlich können alle Unternehmen, die in Litauen mehrwertste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.3.5 Werklieferung mit Drittlandsbezug

Rz. 145 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erbringt ein ausländischer Unternehmer im Inland eine Werklieferung und wurden Bestandteile dafür aus dem Drittland eingeführt, so gelten diese gem. Verordnung BGBl II Nr. 584/2003 als für das Unternehmen des Leistungsempfängers eingeführt, wenn der Werklieferer über diese Bestandteile eine gesonderte Rechnung legt und die EUSt vom Leistungs...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 15. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Besondere Regelung bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die nach vereinnahmten Entgelten besteuern, können die Vorsteuern erst nach Zahlung geltend machen. Dieser Ansatz weicht z. B. vom deutschem Modell (vgl. § 20 UStG) ab, basiert jedoch zutreffend auf der optionalen Regelung des Art. 167a MwStSystRL.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. Art. 59 ff. Mehrwertsteuergesetz). Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachz...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Portugal besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten. Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 64 Mehrwertsteuerges...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten die folgenden Vorschriften: Unterlassene Umsatzsteuererklärung Wird die Umsatzsteuermeldung nicht eingereicht, kann eine Strafe von 70 bis 700 EUR erhoben werden. Zusätzlich kann ein Strafzuschlag von bis zu 30 % und Strafzinsen mit einem täglichen Satz von 0,05 % festgesetzt werden. Verspätete Umsatzsteuerzahlung Wird die Umsatzsteuer ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.3 Sonderregelung für Landwirte

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Estland hat keine Sonderregelung für Landwirte.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.3 Sonderregelung für Landwirte

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Schweden hat keine Sonderregelung für Landwirte erlassen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Betreiber von privaten Schuldnerverzeichnissen (Nr 2).

Rn 6 Weiterhin dürfen Antragsteller, die nichtöffentliche zentrale Schuldnerverzeichnisse erstellen und betreiben (wie zB die SCHUFA), Abdrucke beziehen. Die Norm bestätigt somit gleichzeitig die Zulässigkeit solcher Unternehmen. Auch diesen Berechtigten unterstellt der Gesetzgeber ein berechtigtes Interesse.mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.3 Sonderregelung für Landwirte

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bulgarien hat keine Sonderregelung für die Landwirtschaft eingeführt.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. Art. 30 Mehrwertsteuergesetz). Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, deren Umsatz in zwölf aufeinander folgenden Monaten einen Betrag von 500.000 EUR (umzurechnen in bulgarische Währung) nicht überschreitet, und die weitere Bedingungen erfüllen (v. a. dürfen sie keine offenen Steuerschulden haben), können die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten wählen (vgl. Art. 151a ff. Mehrwertsteuergesetz)...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Belgien besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten. Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.1 Verstoß gegen die Rechnungsausstellungspflichten aus § 14 Abs. 2 UStG

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG ist der leistende Unternehmer innerhalb von sechs Monaten nach Leistungserbringung zur Rechnungsausstellung verpflichtet, soweit er steuerpflichtige Werklieferungen nach § 3 Abs. 4 S. 1 UStG oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück ausführt. Dies gilt auch dann auch, wenn der Leistende Kle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Räumliche Nähe.

Rn 4 Die räumliche Nähe nach Abs 2 S 1 soll die Kenntnis örtlicher Verhältnisse und Handelsgebräuche sichern (MüKoZPO/Pabst Rz 11). Es handelt sich um eine Ermessensprüfung. Entweder soll der Kaufmann im Bezirk der KfH wohnen, dort eine Handelsniederlassung haben oder einem Unternehmen angehören, das dort seinen Sitz oder eine Niederlassung hat. Der Bezirk der KfH kann von d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.3 Sonderregelung für Landwirte

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zypern hat eine Sonderregelung für Landwirte eingeführt (vgl. Art. 42 Mehrwertsteuergesetz). Sie begünstigt auch Fischer und Viehzüchter. Eine Reihe von Aktivitäten, insbesondere im Bereich der Verarbeitung von Produkten, sind nicht begünstigt. Die Regelung führt dazu, dass die Landwirte weder Umsatzsteuer schulden noch ein Vorsteuerabzugsrech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelaspekte.

Rn 20 Angelehnt an die Sittenwidrigkeitsprüfung (dazu BAG NZA 06, 1354, 1356 [BAG 26.04.2006 - 5 AZR 549/05]; PWW/Ahrens § 138 Rz 54) vermittelt die Grenze von 75 % des üblichen Verdienstes eine wichtige Orientierung. Je deutlicher dieser Betrag unterschritten ist, desto weniger zusätzliche Hinweise werden für eine unverhältnismäßig niedrige Vergütung erforderlich sein. Umge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuerregistrierung Verspätete Umsatzsteuerregistrierungen führen zu einem Strafzuschlag von 250 EUR bis 10.000 EUR. Verspätete Umsatzsteuermeldung oder -zahlung Verspätete Umsatzsteuermeldungen oder -zahlungen führen zu einem Strafzuschlag von 250 EUR bis 10.000 EUR. Dies gilt sowohl für mon...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die in den letzten zwölf Monaten nicht mehr als 25.000 EUR Umsatz hatten, können die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten wählen (vgl. Art. 42E Mehrwertsteuergesetz). Dann schulden sie die Umsatzsteuer erst bei Zahlung des Kunden. Es sind weitere Bedingungen zu erfüllen, u. a. keine offenen Steuerschulden aus der Vergangenheit.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen, i. g. Erwerben sowie der Einfuhr von Waren zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.3 Sonderregelung für Landwirte

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Finnland hat keine Sonderregelung für Landwirte.mehr