Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (§ 4 Abs 6 KStG)

7.1 Allgemeines Tz. 110 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 St-Subjekt ist die jur Pers d öff Rechts wegen jedes einzelnen BgA (s Tz 10). Ein Zusammenrechnen der Ergebnisse von vd BgA einer jur Pers d öff Rechts iRd Einkommensermittlung darf daher nicht erfolgen. Damit ist auch ein Gewinn- und Verlustausgleich zwischen den einzelnen BgA ausgeschlossen. Für die jur Pers d öff Rechts bes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Betrieben gewerblicher Art und ihrer Trägerkörperschaft

11.1 Allgemeines Tz. 205 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Grds sind zwischen jur Pers d öff Rechts und deren BgA zivilrechtlich wirksame Verträge nicht möglich, weil der BgA Teil der jur Pers d öff Rechts, also kein selbständiges Rechtssubjekt ist. Aus der stlichen Verselbständigung der BgA auch iRd Einkommensermittlung folgern jedoch Rspr und Fin-Verw auch die stliche Anerkennung v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5 Weiterzusammenfassung von nach § 4 Abs 6 S 1 KStG zusammengefassten Betrieben gewerblicher Art – "Kettenzusammenfassungen"

Tz. 134 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach Verw-Auff sind die einzelnen in § 4 Abs 6 S 1 KStG aufgeführten Zusammenfassungstatbestände jeweils getrennt zu prüfen. Das Schr des BMF v 12.11.2009 (BStBl I 2009, 1303 Rn 5ff) enthält hierzu folgende Grundsätze: Sind BgA nach einem Tatbestand zusammengefasst worden, so kann für diesen zusammengefassten BgA gesondert geprüft werden, ob...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Keine Steuerpflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Tz. 44 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 L + F-Betriebe einer jur Pers d öff Rechts sind aufgr der Legaldefinition in § 4 Abs 1 KStG von der unbeschr KStPflicht ausdrücklich ausgenommen. Die Abgrenzung zwischen einer gew Tätigkeit und Betrieben der L + F ist anhand der Kriterien des R 15.5 EStR 2012 vorzunehmen. Den L + F-Betrieben zuzurechnen sind auch die L + F-Nebenbetriebe (s R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.2 Einzelfälle verdeckten Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 236 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 VGA des BgA an seine Träger-Kö kommen hauptsächlich in folgenden Ausgestaltungen vor (hierzu ebenso s § 8 Abs 3 KStG Anh "Betrieb gewerblicher Art" und s § 8 Abs 3 KStG Anh "Sparkassen"): Leistungen des BgA an die Träger-Kö, für die kein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt verlangt wird, zB für die Überlassung von Hebedaten von dem Wasservers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei strukturell dauerdefizitären Betrieben gewerblicher Art?

Tz. 237 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Unterhaltung einer strukturell dauerdefizitären Tätigkeit durch einen BgA führt unter den Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 2 KStG nicht zu einer vGA an dessen Träger-Kö (s § 8 Abs 7 KStG Tz 14ff). Das Gleiche gilt für eine strukturell dauerdefizitäre Tätigkeit einer Eigen-Ges von jur Pers d öff Rechts, die die Voraussetzungen des § 8 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.6 Steuerliche Behandlung von gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern, die zum Betriebsvermögen eines Betriebs gewerblicher Art gehören

Tz. 189 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach in der Fach-Lit tw vertretener Rechts-Auff stellen Aufwendungen (einschließlich der Abschr) für ein gemischt-genutztes WG, das zum BV des BgA gehört, soweit sie anteilig auf die Nutzung des WG im Hoheitsbereich der jur Pers d öff Rechts entfallen, keine BA dar (s Wallenhorst, in W/H, 562; s Hüttemann, aaO – vor Tz 1 –, 143; ebenso s Urt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.5 Einbringung eines Betriebs gewerblicher Art nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Personengesellschaft

Tz. 343 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wird ein BgA nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Pers-Ges eingebracht, kann dies nach § 24 Abs 2 UmwStG gewinnneutral erfolgen. Nach § 24 Abs 3 UmwStG gilt der Wert, mit dem die Pers-Ges das eingebrachte BV ansetzt, für die einbringende jur Pers d öff Rechts als Veräußerungspreis. Mit dem Übergang des Vermögens des (früheren) BgA auf die Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.4 Einbringung eines Betriebs, zu dessen Betriebsvermögen Anteile an einer Kapitalgesellshaft gehören, in diese Kapitalgesellschaft

Tz. 341 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 In dem Fall, dass im Zuge einer Einbringung eines BgA in eine GmbH bisherige Anteile an dieser GmbH, die BV des BgA waren, zurückbehalten und (unentgeltlich) ins Hoheitsvermögen überführt werden, ist zu prüfen, ob eine analoge Anwendung der Billigkeitsregelung in Rn 20.09 des Schr des BMF v 11.11.2011 (BStBl I 2011, 1314; keine Annahme eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.7 Negative Vermögensgegenstände als Betriebsvermögen des Betriebs gewerblicher Art

Tz. 190 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Negative Vermögenswerte (Schulden) sind dem BV des BgA zuzuordnen, wenn sie objektiv erkennbar aus der wirtsch Tätigkeit des BgA resultieren bzw durch diesen veranlasst sind. Dies können zB Verbindlichkeiten aus Darlehen sein, die die Träger-Kö für den BgA eingegangen ist oder die sie ihm gewährt, oder Verbindlichkeiten, die aus der Anschaff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Mahlzeiten im Betrieb

Rn. 216 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn bildet auch die Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb, die Ausgabe von Essensmarken sowie die Gewährung von Barzuschüssen zur Verbilligung von Mahlzeiten innerhalb und außerhalb des Betriebs. Zur Besteuerung der unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb bis VZ 1989 (Essensfreibetrag ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum Buchwert oder Zwischenwert

Tz. 65 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Zuzahlung in das PV (oder in das Rest-BV oder ein anderes BV) des Einbringenden hinsichtlich des Teils des Einbringungsvorgangs, für den § 24 UmwStG anwendbar ist (Einbringung für eigene Rechnung), der Bw fortgeführt oder ein Zwischenwert angesetzt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.5 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG, wenn der Betrieb gewerblicher Art von seinem Umfang her nicht mit dem Eigenbetrieb identisch ist

Tz. 324b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach hM (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 36; s Urt des FG Ddf v 16.11.2010, Az: 6 K 3643/09 F; s Schiffers, DStZ 2019, 705; und s Bott/Gastl, DStZ 2012, 570; aA s Schüttler/Engels/Schmidt, DStR 2012, 1069) sind hinsichtlich der Rücklagenbildung (s Tz 307ff) die für einen Regiebetrieb geltenden Grundsätze auch anzuwenden, w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.1 Betriebe gewerblicher Art, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln

Tz. 288 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Gewinnermittlung von BgA durch BV-Vergleich im Allgemeinen s Tz 176ff. Nach dem Urt des BFH v 30.01.2018 (BStBl II 2019, 101) liegt eine Gewinnermittlung durch BV-Vergleich auch dann vor, wenn für vd Tätigkeiten einer jur Pers d öff Rechts (hier: Tätigkeiten "Verband", "BgA 1" und "BgA 2") lediglich eine Gesamtbilanz aufgestellt wird, di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1 Gruppe 1: Betriebe gewerblicher Art mit Betriebsvermögensvergleich/Überschreiten von Umsatz- bzw Gewinngrenzen

Tz. 287 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zu dieser Gruppe gehören nicht st-befreite BgA, die ihren Gewinn aufgr einer ges Verpflichtung oder freiwillig durch BV-Vergleich (s § 4 Abs 1 EStG, § 5 EStG) ermitteln oder die bestimmte Umsatz- bzw Gewinngrenzen überschreiten. 13.4.1.1.1 Betriebe gewerblicher Art, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln Tz. 288 Stand: EL 98...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.10 Keine Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art mit Hoheitsbetrieben (§ 4 Abs 6 S 2 KStG) oder mit Kapitalgesellschaften

Tz. 147 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Zusammenfassung von BgA mit Hoheitsbetrieben ist stlich nicht zulässig (s § 4 Abs 6 S 2 KStG). Diese Regelung hat uE nur klarstellende Wirkung, da nur die Zusammenfassung von BgA zulässig ist und Hoheitsbetriebe nach § 4 Abs 5 KStG nicht hierzu gehören (s Tz 83ff). Hierzu s auch Urt des BFH v 10.07.1962 (BStBl III 1962, 448); ebenso s V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art in einer Kap-Ges (insbes GmbH)

Tz. 153 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ein BgA kann in die Rechtsform einer Kap-Ges gekleidet werden (Einbringung des Betriebs in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – § 20 UmwStG). Die Kap-Ges, als Eigengesellschaft bezeichnet, wird nach den für diese Rechtsform geltenden Vorschriften besteuert (s R 4.1 Abs. 7 KStR 2022). Durch die Einbringung weiterer BgA in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Abgrenzung des Betriebsvermögens der Betriebe gewerblicher Art

Tz. 182 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Entspr der kstlichen Verselbständigung des einzelnen BgA ist iRd stbilanziellen Gewinnermittlung auch ein eigenes BV anzuerkennen, auch wenn die Zuordnung von WG nach § 8 Abs 1 KStG iVm §§ 2ff EStG wegen der fehlenden zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit des BgA allein unter stlichen Aspekten beurteilt werden kann (s Häck, aaO – vor Tz 1 –, 182,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4 Spenden des Betriebs gewerblicher Art an seine Trägerkörperschaft

Tz. 227 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wegen der fiktiven Verselbständigung des BgA iRd Einkommensermittlung erkennt die Rspr grds auch eine stliche Berücksichtigung von Zuwendungen iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG an, die der rechtlich unselbständige BgA zugunsten der Träger-Kö leistet. Bei Kö stehen Spenden jedoch stets unter dem Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG, dh der Spendenabzug tritt h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1 Kapitalerträge bei Betrieben gewerblicher Art der Gruppe 1

Tz. 296 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Bemessungsgrundlage für den KapSt-Abzug bei BgA der Gruppe 1 (Gewinnermittlung durch BV-Vergleich/Überschreiten der Umsatz- oder Gewinngrenzen) gehören der nicht den Rücklagen zugeführte Gewinn des BgA (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG), die in späteren Zeiträumen erfolgte Auflösung der Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA (s § 20 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Einkunftsart bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 172 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Eink eines BgA einer jur Pers d öff Rechts stellen stets Eink aus Gew dar (s H 8.2 "Einkunftsart" KStH 2015). Der BFH (s Urt des BFH v 01.08.1979, BStBl II 1979, 716) hat diese Qualifikation der Eink daraus geschlossen, dass als betriebliche Eink nur solche aus Gew, aus L + F und aus selbständiger Arbeit in Betracht kämen. Hierzu s ebenfalls...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Verkehrs- und Versorgungsbetriebe als Betriebe gewerblicher Art (§ 4 Abs 3 KStG)

Tz. 59 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 In § 4 Abs 3 KStG sind als BgA beispielhaft solche Betriebe genannt, die "der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öff Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen". Die Frage, ob ein Betrieb diesen Tätigkeitsbereichen zuzuordnen ist, hat vor allen Dingen Bedeutung für die Möglichkeit der Zusammenfassung von BgA (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.6 Genossenschaft mit umfangreichem Nichtmitglieder-Geschäft

Tz. 35 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Leitsatz des Urt des BFH v 15.04.1970 (BStBl II 1970, 532) ist ausgeführt, dass der Charakter der Gen und damit die Abzugsfähigkeit der Rückvergütung als BA verloren gehe, wenn die Zahl der in den Geschäftsbetrieb einbezogenen Nichtmitglieder oder der Umfang der Zweckgeschäfte mit Nichtmitgliedern außer Verhältnis zur Zahl der Mitglieder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 35. BMF, Schr. v. 6.12.2018 – IV B 5 - S 1341/11/10004-09 – DOK 2018/0985275, BStBl. I 2018, 1305 (Wirtschaftliche Gründe, die den Abschluss eines Geschäfts unter nicht "fremdüblichen Bedingungen" rechtfertigen – EuGH-Urteil vom 31. Mai 2018 in der Rechtssache C-382/16)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG Folgendes: Der EuGH hat mit Urteil vom 31. Mai 2018 in der Rechtssache C-382/16 "Hornbach-Baumarkt" entschieden, dass eine Regelung wie die des § 1 AStG dem gebietsansässigen Steuerpflichtigen die Möglichkeit des Nachweises einräumen müsse, dass Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.8 Zusammenfassung verpachteter Betriebe gewerblicher Art

Tz. 139 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mehrere verpachtete BgA (Verpachtungsbetriebe gew Art) können nach Verw-Auff (s R 4.2 S 3 KStR 2022) nur zusammengefasst werden, wenn es sich um gleichartige Betriebe (s § 4 Abs 6 S 1 Nr 1 KStG) handelt; für die Frage, ob ein Verpachtungs-BgA mit einem anderen Verpachtungs-BgA oder einem BgA iSd § 4 Abs 1 KStG zusammengefasst werden kann, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 24 (SEStEG) Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwSt-Rechts, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Ausgewählte Literaturhinweise: Piltz, Zur Besteuerung der BgA von jur Pers d öff Rechts, FR 1980, 34; Barten, Grenzfälle bei der Betrachtung von BgA als fiktive Kap-Ges, ZKF 1987, 269; Lambertz, Einnahmen aus Bürgschaftszusagen: BgA?, ZKF 1989, 222; Thome, BgA "Bürgschaften" – oder: wie der Fiskus die Gemeinden plagt, ZKF 1990, 79; Seer, Inhalt und Funktion des Begriffs BgA für d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Die frühere steuerliche Behandlung dauerdefizitärer Betriebe gewerblicher Art

Tz. 3 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 8 Abs 7 KStG hat seine Grundlage in einer lange geführten Diskussion, ob allein die Ausübung einer dauerdefizitären Tätigkeit durch einen BgA (oder eine Eigengesellschaft; s Tz 9ff) zu einer vGA an dessen Träger-Kö (bzw. den öff-rechtlichen AE) führt. Tz. 4–5 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 vorläufig frei Tz. 6 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bezüglich de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.5 Behandlung der Kapitalertragsteuer beim Betrieb gewerblicher Art

Tz. 363 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG fingiert Eink aus Kap-Verm der Träger-Kö, für die die St durch St-Abzug erhoben wird und hierdurch abgegolten ist (s Tz 261ff). UE muss sich die Ausschüttungsfiktion konsequent auch auf die KapSt (und den SolZ hierzu, der im Folgenden nicht weiter erwähnt wird) erstrecken, dh bei der KapSt handelt es sich nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.3 Führung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Tz. 350 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auf Gewinnverwendungen des BgA, die in der Rückgewähr von Einlagen bestehen, ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nicht anzuwenden (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 5 iVm § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG). Auch der BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit hat daher für empfangene Einlagen der Träger-Kö das stliche Einlagekto iSd § 27 KStG zu führen (s Schr d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art (§ 4 Abs 4 KStG)

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als BgA gilt auch die Verpachtung eines solchen Betriebs (s § 4 Abs 4 KStG). Verpachtung eines BgA ist jede entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten, die beim Verpächter einen BgA darstellen würden (s R 4.1 Abs 5 S 6 KStR 2015 und s Urt des BFH v 25.10.1989, BStBl II 1990, 868). An anderer Stelle (s Urt des BFH v 11.0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Verdeckte Einlage eines (Teil-)Betriebs, Mitunternehmeranteils oder der 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 40 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Wird ein (Teil-) Betrieb oder MU-Anteil verdeckt in eine Pers-Ges eingebracht, liegt mangels eines tauschähnlichen Vorgangs, dh einer Übertragung auf die Pers-Ges gegen Erwerb (oder Erweiterung) einer MU-Stellung (dazu s Tz 106ff), keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG vor (aA s Reiß, in Kirchhof, 3. Aufl, § 16 EStG Rn 40, der die Werterhöh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.6 Eine organisatorische Zusammenfassung der Betriebe gewerblicher Art ist nicht erforderlich

Tz. 138 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 1) setzt eine stliche Zusammenfassung nach § 4 Abs 6 S 1 KStG (entgegen der früheren Rechtslage, s Urt des BFH v 11.02.1997, BFH/NV 1997, 625 und s Urt des Hess FG v 28.02.2001, Az: 4 K 7013/98) keine organisatorische Zusammenfassung der BgA durch die jur Pers d öff Rechts (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.11 Verdeckte Gewinnausschüttung bei der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art, insbesondere von Gewinn- und Verlustbetrieben?

Tz. 148 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der BFH (s Beschl des BFH v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190 und s Urt v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961) hatte die Frage aufgeworfen, ob eine vGA allein schon dann anzunehmen ist, wenn ein BgA eine strukturell dauerdefizitäre Tätigkeit ausübt, die (auch oder im Wes) im Interesse seiner Träger-Kö liegt. Diese Frage hat auch Bedeutung für die s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind auf Grund der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Person des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.5 Anwendung der Zusammenfassungsgrundsätze bei einem Betrieb gewerblicher Art in Gestalt der Beteiligung an Kapitalgesellschaften

Tz. 162 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Für den Fall, dass durch die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer oder mehreren Kap-Ges ein BgA begründet wird (s Tz 55), lässt der BFH es im Urt v 18.01.2023 (Az: I R 9/19) offen, ob für die Anwendung der Zusammenfassungsgrundsätze in diesem Fall auf die jeweilige wirtsch Betätigung der einzelnen Beteiligungsgesellschaft oder n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.12 Rechtsfolgen einer steuerlich nicht anzuerkennenden Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Tz. 150 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Ges nicht geregelt sind die Folgen, die sich ergeben, wenn BgA nach anderen als den in § 4 Abs 6 KStG genannten Grundsätzen zusammengefasst werden. UE ist in diesen Fällen jeder der vd BgA mit dem von ihm erzielten Ergebnis zu besteuern. Aus der nicht "erlaubten" Zusammenfassung sind keine weiteren Folgerungen zu ziehen. Insbes kommt es ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an einen Betrieb gewerblicher Art

5.2.2.1 Allgemeines Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Bereich der privaten Wirtschaft verhindert das Instrument der Betriebsaufspaltung, dass im Falle der Aufteilung eines einheitl Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft durch die Zahlung von Mieten oder Pachten von der Betriebs- an die Besitzgesellschaft St – insbes GewSt – gespart werden können. Zu den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Einzelfragen zur Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art

10.1 Allgemeines Tz. 175 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 St-Subjekt ist nicht der BgA der jur Pers d öff Rechts, sondern die jur Pers d öff Rechts selbst. Hat die jur Pers d öff Rechts mehrere BgA, ist sie wegen jedes einzelnen BgA (oder mehrerer zusammengefasster Betriebe) Subjekt der KSt (s Tz 10). BgA, die nicht selbst jur Pers d öff Rechts sind (s § 4 Abs 2 KStG und s Tz 58), st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Verpachtung wesentlicher Betriebs-Grundlagen an eine Eigengesellschaft

5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung Tz. 78 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Per...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines zur Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art

1.1 Überblick über den Inhalt der Vorschrift des § 4 KStG Tz. 1 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 § 4 Abs 1 KStG enthält die Definition des in § 1 Abs 1 Nr 6 KStG als unbeschr kstpfl benannten BgA einer jur Pers d öff Rechts. Diese Definition beinhaltet einen Vorbehalt hinsichtlich der nach § 4 Abs 5 KStG nicht stpfl Hoheitsbetriebe. Da ein BgA nach der Definition in § 4 Abs 1 KStG id...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei einem Betrieb gewerblicher Art, der ein Dauerverlustgeschäft ausübt – § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG

4.1 Allgemeines Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Aufgr der in § 8 Abs 1 S 2 KStG enthaltenen Klarstellung, dass auch bei einem BgA, der nicht mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist, ein Einkommen zu ermitteln ist (s § 8 Abs 1 KStG Tz 486ff), stellt sich die Frage, ob aufgr einer solchen dauerdefizitäre Tätigkeit des BgA eine vGA an seine Träger-Kö anzunehmen ist (s Tz 3ff). Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Definition des Begriffes "Betrieb gewerblicher Art" (§ 4 Abs 1 KStG)

2.1 Allgemeines Tz. 23 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der unbeschr StPflicht nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG unterliegen nicht alle Betriebe von jur Pers d öff Rechts, sondern nur die Betriebe "gewerblicher Art". Dadurch, dass für die stpfl Betriebe (BgA) nicht die Bezeichnung "Gewerbebetriebe" oder "gewerbliche Betriebe" gewählt worden ist, wird klargestellt, dass bei ihnen nicht alle ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Einbringungsgegenstand: Betrieb

5.2.2.1 Betriebliche Sachgesamtheit Tz. 89 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Begriff des Betriebs ist in § 24 Abs 1 UmwStG – wie im übrigen UmwStG; zB: §§ 18 Abs 3, 20 Abs 1 – nicht weiter erläutert. Daraus wird zu Recht hergeleitet, dass die allg Grundsätze des ErtragSt-Rechts gelten und die Rspr zu den §§ 16 iVm 13, 15 und 18 EStG heranzuziehen ist. Nach dem Wortlaut des § 24 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Gewinne und Leistungen von Betrieben gewerblicher Art als Kapitalerträge der Trägerkörperschaft (§ 20 Abs 1 Nr 10 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Kessler/Fritz/Gastl, Auswirkungen des UntStFG auf die ertragstliche Behandlung von BgA, BB 2002, 1512; Leippe, Die Bildung von Rücklagen bei BgA, ZfK 2003, 50; Schiffers, KapSt bei BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, BB 2003, 398; Kessler/Fritz/Gastl, Besteuerung der öff Hand – Auswirkungen aktueller Ges-Änderungen, BB 2004, 2325; Leippe, Aktuelle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.3 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum gemeinen Wert

Tz. 66 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird die Sacheinlage insgesamt zum gW angesetzt, ist der Gewinn grds nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt (s Urt des BFH v 25.11.1980, BStBl II 1981, 419; v 26.01.1994, BStBl II 1994, 458; v 18.10.1999, BStBl II 2000, 123 unter C. II. 1. und v 21.09.2000, BStBl II 2001, 178; s Schr des BMF v 21.08.2001, BStBl I 2001, 543 unter Rn 24.12a; s UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.6 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG im Falle der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Abs 6 KStG

Tz. 324e Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bzgl der Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG bei der Zusammenfassung von BgA enthält das BMF-Schr v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97 Rn 32) nur die Aussage, dass im Falle der Zusammenfassung eines BgA in Gestalt einer Beteiligung an einer MU-Schaft/Pers-Ges (der als Regiebetrieb gilt, s Tz 326) mit einem Eigenbetrieb der zusammengefasste BgA f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.9 Auflösung von Rücklagen zu Zwecken außerhalb des Betriebs gewerblicher Art

Tz. 328 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 iVm § 43 Abs 1 Nr 7c EStG führt die Auflösung der Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA zu einem kapstpfl Gewinn iSd Vorschrift. Aus dem Wortlaut und der Systematik des Ges folgt, dass sich der Begriff der Rücklage in § 20 Abs 1 Nr 20 Buchst b S 2 EStG nur auf Rücklagen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Allgemeines zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art ab Veranlagungszeitraum 2009

Tz. 112 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Durch das JStG 2009 wurden mit der Einfügung des § 4 Abs 6 KStG die bisherigen Verw-Grundsätze zur Zusammenfassung von BgA (s Tz 111) ges festgeschrieben. Nach der Ges-Begr zu dieser Vorschrift (s BT-Drs 16/11108, 33) geschah dies aus Gründen der Rechtssicherheit. Nach der allg Anwendungsregelung in § 34 Abs 1 KStG idF des JStG 2009 ist § 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2 Zusammenfassung gleichartiger Betriebe gewerblicher Art (§ 4 Abs 6 S 1 Nr 1 KStG)

Tz. 115 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Gleichartige BgA können zusammengefasst werden (s § 4 Abs 6 S 1 Nr 1 KStG). Gleichartig sind gew Betätigungen, wenn sie im gleichen Gewerbezweig ausgeübt werden, oder wenn sie sich zwar unterscheiden, aber einander ergänzen. Ergänzende gew Betätigungen sind auch bei unterschiedlichen Produktions- oder Vertriebsstufen denkbar, dabei ist jedo...mehr