Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.1 Einbringung eines (gesamten) Betriebs gewerblicher Art in eine Kapitalgesellschaft (Einbringung nach dem Sechsten Teil des UmwStG):

Tz. 336 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hierbei geht es zB um folgenden Sachverhalt: Eine jur Pers d öff Rechts unterhält einen BgA, den sie nach § 20 UmwStG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zu Bw in eine Kap-Ges einbringt. Die von dem BgA in den Vorjahren erwirtschafteten Gewinne wurden in (zulässige) Rücklagen eingestellt. Neben den GmbH-Anteilen wird der einbringenden ju...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.2 Betriebe gewerblicher Art, die die Umsatz-/Gewinngrenzen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG überschreiten

Tz. 293 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der (nicht den Rücklagen zugeführte) Gewinn und vGA des BgA führen auch dann zu Kap-Erträgen der Träger-Kö, wenn der BgA Umsätze (einschl der stfreien Umsätze, ausgenommen der Umsätze nach § 4 Nr 8 bis 10 UStG) von mehr als 350 000 EUR im Kj oder einen Gewinn von mehr als 30 000 EUR im Wj hat. Diese – durch das UntStFG eingeführten und durch...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 13.7.2006 – IV B 6 - S 1300 - 340/06, BStBl. I 2006, 461 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes Merkblatt: Inhaltsübersichtmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Entnahmen bei einem Betrieb gewerblicher Art?

Tz. 218 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Jur Pers d öff Rechts haben – im Gegensatz zu Kap-Ges – neben dem betrieblichen (BgA) auch einen nicht-betrieblichen (hoheitlichen) Bereich. Es stellt sich daher die Frage, ob ein zur Gewinnrealisierung führender Entnahmetatbestand vorliegt, wenn WG, die zum BV eines BgA gehören, ohne eine angemessene Gegenleistung aus dem BV des BgA in den...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. BMF, Schr. v. 26.2.2004 – IV B 4 - S 1300 - 12/04, BStBl. I 2004, 270 (Konsequenzen der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO bei der Prüfung von Verrechnungspreisen einer inländischen Tochtervertriebsgesellschaft [Kapitalgesellschaft] bei Geschäften mit nahe stehenden Personen [§ 1 AStG] im Ausland; Anwendung von BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. I 2004, 171)

Der BFH hat mit Urteil v. 17.10.2001 (BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. II 2004, 171) ua. Folgendes entschieden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Veräußerung und Aufgabe von Betrieben gewerblicher Art

Tz. 168 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 22.07.1964, BStBl III 1964, 559) fallen im Falle der Veräußerung eines BgA die WG des BV, die bei der Veräußerung nicht auf den Erwerber übergehen, in das allg Vermögen der jur Pers d öff Rechts zurück; eines besonderen, ausdrücklichen Beschl der jur Pers d öff Rechts oder des BgA bedarf es insoweit nicht. Das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Betriebe gewerblicher Art, die selbst juristische Personen des öffentlichen Rechts sind (§ 4 Abs 2 KStG)

Tz. 58 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 4 Abs 1 KStG erfasst den BgA als unselbständigen Teil einer jur Pers d öff Rechts und unterwirft ihn der KSt. St-Subjekt ist die jur Pers d öff Rechts für jeden einzelnen BgA (s Tz 10ff). In vielen Fällen stellt die Tätigkeit einer jur Pers d öff Rechts jedoch in vollem Umfang einen BgA dar (der BgA und die jur Pers d öff Rechts sind im sa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.2 Anwendung des § 8 Abs 9 KStG auf einen Betrieb gewerblicher Art, der Organträger einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG ist

Tz. 30 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 8 Abs 9 KStG ist grundsätzlich nur auf Kap-Ges, nicht jedoch auf BgA anzuwenden. Ist der BgA jedoch OT einer (oder mehrerer) Eigengesellschaft(en) iSd § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG, so soll nach Rechts-Auff der Fin-Verw auf das bei dem OT zusammengefasste Ergebnis der OG(en) und des OT – also auch auf das eigene Einkommen des OT-BgA – die Sparten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.2 Unterschiedliche Ansätze für die Abgrenzung zwischen Amtshilfe/Beistandsleistungen und Betrieben gewerblicher Art

Tz. 103 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach derzeitiger vorherrschender Verw-Auff begründen Tätigkeiten, die bei einer jur Pers d öff Rechts selbst als hoheitlich oder als dem hoheitlichen Bereich dienende Hilfstätigkeiten anzusehen sind, nicht allein durch Auslagerung auf eine andere jur Pers d öff Rechts einen BgA. Soweit also zB ein in eine andere jur Pers d öff Rechts ausgel...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.2.4 Eigenes Personal (§ 2 Absatz 4 BsGaV)

37 Als "eigenes Personal" des Unternehmens gilt eine natürliche Person,mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Geldwäscheprävention

Rz. 34 Muster 1.16: Geldwäscheprävention Muster 1.16: Geldwäscheprävention _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, unter Geldwäsche versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen. Diese illegalen Einnahmen werden bei der "Wäsche" in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeschleust. Da...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.2 Bestandteile der Hilfs- und Nebenrechnung (§ 3 Absatz 2 BsGaV)

58 In der Hilfs- und Nebenrechnung sind die der Betriebsstätte zuzuordnenden Vermögenswerte, ihr Dotationskapital und die übrigen Passivposten zu erfassen (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil I Tz. 72 ff. und Tz. 224 ff.). 59 Ein selbst geschaffener immaterieller Wert, der bisher weder in der Bilanz noch in der Hilfs- und Nebenrechnung zu erfassen war, wird dann Besta...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.6.2 Abweichende Zuordnung eines immateriellen Werts (§ 6 Absatz 2 BsGaV)

93 Die abweichende Zuordnung eines immateriellen Werts nach § 6 Absatz 2 BsGaV aufgrund anderer Personalfunktionen i.S.d. § 6 Absatz 2 Satz 2 BsGaV, insbesondere aufgrund der Nutzung, der Verwaltung, der Weiterentwicklung, dem Schutz oder der Veräußerung des immateriellen Werts, ist nur dann möglich, wenn diesen anderen Personalfunktionen im Einzelfall einzeln oder zusammen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.16.1.2 Vergütung für fiktive Dienstleistungen, Nutzungsüberlassungen usw. (§ 16 Absatz 1 Nummer 2 BsGaV)

171 Hätten voneinander unabhängige Dritte für eine Tätigkeit, die durch die Personalfunktion einer Betriebsstätte ausgeübt wird (fiktive Dienstleistung), oder für die Überlassung eines Vermögenswerts, der einer Betriebsstätte zugeordnet ist (fiktive Nutzungsüberlassung), eine schuldrechtliche Vereinbarung getroffen, so ist eine derartige Vereinbarung auch zwischen dem übrig...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.16.3 Nutzung von finanziellen Mitteln (§ 16 Absatz 3 BsGaV)

174 Die Nutzung von finanziellen Mitteln des übrigen Unternehmens durch eine Betriebsstätte begründet im Regelfall keine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung (fiktives Darlehen). Die Zuordnung der entsprechenden Passivposten erfolgt nach den §§ 12 ff. BsGaV, insbesondere nach § 14 BsGaV. Die Spezialregelung des § 19 Absatz 6 BsGaV gilt nur für Bankbetriebsstätten. Fall – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 10 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4d EStG beinhaltet keine Definition des Begriffs der Unterstützungskasse. Da diese Vorschrift durch das BetrAVG eingeführt wurde (s Rn 4), ist aufgrund des Sachzusammenhangs auf die gesetzliche Definition in § 1b Abs 4 S 1 BetrAVG zurückzugreifen (früher § 1 Abs 4 S 1 BetrAVG, BFH vom 05.11.1992, BStBl II 1993, 185; H 4d Abs 1 EStH 2021 "U...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. Verwendung von einheitlichen Unternehmenskennzeichen innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe

Eine multinationale Unternehmensgruppe besteht aus mindestens zwei in verschiedenen Staaten ansässigen, i. S. d. § 1 Absatz 2 AStG einander nahestehenden Personen oder aus mindestens einer Person mit mindestens einer Betriebsstätte in einem anderen Staat. Der Begriff multinationale Unternehmensgruppe ist demnach nicht deckungsgleich mit dem Begriff Konzern. Eine multinational...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit aus Billigkeitsgründen

Tz. 273 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG greift – da er BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit voraussetzt – grds nur dann, wenn Leistungen an ein anderes Rechtssubjekt erbracht werden, während § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG Leistungen eines BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit an seine Träger-Kö erfasst. Tz. 274 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach Rechts-Auf...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 20. BMF, Schr. v. 15.4.2010 – IV B 5 - S 1300/07/10087 – DOK 2009/0286671, BStBl. I 2010, 346 (Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen nach § 138 Absatz 2 und 3 Abgabenordnung [AO])

1 Anlage Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 138 Absatz 2 und 3 AO) das Folgende: I. Allgemeines Nach § 138 Absatz 2 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vo...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 DBA mit OECD-Mitgliedstaaten, die eine Regelung enthalten, die Artikel 7 OECD-MA 2008 entspricht (alte Abkommen)

427 In Fällen, in denen die anzuwendende Regelung im konkret geltenden DBA dem Wortlaut des Artikels 7 OECD-MA 2008 entspricht, ist davon auszugehen, dass der andere Staat (OECD-Mitgliedstaat) der Handhabung nach § 1 Absatz 5 AStG, nach der BsGaV und nach diesem BMF-Schreiben auf der Grundlage der Regelung zu den Unternehmensgewinnen im konkreten DBA folgt. Denn unter den O...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.1 Regelungsziel

1 § 1 Absatz 5 AStG und die BsGaV setzen den Inhalt des OECD-Betriebsstättenberichts in innerstaatliches Recht um. Der OECD-Betriebsstättenbericht beruht auf den international entwickelten Grundsätzen (Authorised OECD Approach – AOA) zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die grenzüberschreitende Ermittlung der Einkünfte einer Betriebsstätte, wenn die Betriebsstät...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.33.2 Anzuwendender Aufteilungsschlüssel (§ 33 Absatz 2 BsGaV)

375 Ausgangspunkt für den auf das Projektergebnis anzuwendenden Aufteilungsschlüssel sind nach § 33 Absatz 2 Satz 1 BsGaV die jeweils von der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen erbrachten Leistungsbeiträge. Vor Entstehen der Bau- und Montagebetriebsstätte erbrachte Leistungsbeiträge (s. Rn. 367) sind als Leistungsbeitrag des übrigen Unternehmens zu b...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5.1 Grundsatz (§ 5 Absatz 1 BsGaV)

76 Ein materielles Wirtschaftsgut ist nach der Vermutungsregelung des § 5 Absatz 1 Satz 1 BsGaV der Betriebsstätte zuzuordnen, in der es genutzt wird, da die Nutzung materieller Wirtschaftsgüter insofern als maßgebliche Personalfunktion gilt (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil I Tz. 75). Unter Nutzung i.S.d. § 5 Absatz 1 Satz 1 BsGaV ist der unmittelbare Verbrauch de...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.6 Kreditinstitutsinterne Darlehensverhältnisse (§ 19 Absatz 6 BsGaV)

229 § 19 Absatz 6 BsGaV erweitert für Kreditinstitute die Möglichkeit, fiktive kreditinstitutsinterne Darlehensverhältnisse i.S.d. § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BsGaV mit einer längeren Laufzeit anzunehmen, als § 16 Absatz 3 Satz 3 BsGaV dies vorsieht (Beendigung mit Ende des Wirtschaftsjahrs). Die Anerkennung solcher fiktiver kreditinstitutsinterner Darlehensverhältnisse i...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.1.1 Funktions- und Risikoanalyse, Vergleichbarkeitsanalyse (§ 1 Absatz 1 BsGaV)

26 Für die steuerliche Zurechnung von Einkünften zu einer Betriebsstätte eines Unternehmens ist eine Funktions- und Risikoanalyse der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte als Teil des Unternehmens durchzuführen (§ 1 Absatz 1 BsGaV). Auf der Grundlage der Funktions- und Risikoanalyse werden die Betriebsstätte und das übrige Unternehmen so behandelt, als wären sie verbundene...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / II. Erläuterungen

Rz. 3 Derart allgemeine Anfragen waren selten, nehmen aber in der Vergangenheit an Häufigkeit zu. Auch mehr als fünf Jahre nach Inkrafttreten und bereits sieben Jahre nach Verabschiedung der DSGVO befinden sich Unternehmen, die faktisch keine datenschutzrelevante Dokumentation vorhalten, immer noch in bester Gesellschaft. In Gesprächen mit den potenziellen Mandanten kristall...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5.2 Abweichende Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts (§ 5 Absatz 2 BsGaV)

80 Überwiegt die Bedeutung einer anderen, im übrigen Unternehmen ausgeübten Personalfunktion für ein materielles Wirtschaftsgut eindeutig gegenüber der Nutzung (Personalfunktionenkonkurrenz, s. Rn. 43), so ist die betreffende andere Personalfunktion nach § 5 Absatz 2 Satz 1 BsGaV entgegen der Vermutungsregelung des § 5 Absatz 1 BsGaV für die Zuordnung des materiellen Wirtsc...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.6.1 Grundsatz (§ 6 Absatz 1 BsGaV)

85 Die maßgebliche Personalfunktion für die Zuordnung von immateriellen Werten (Patent, Marke, Know-how, Geschäftswert usw.) ist nach § 6 Absatz 1 Satz 1 BsGaV vorrangig deren Schaffung (erste Vermutungsregelung) oder deren Erwerb (zweite Vermutungsregelung). 86 Unter Schaffung (bzw. Herstellung) eines immateriellen Werts (§ 6 Absatz 1 Satz 1 BsGaV) ist die Ausübung einer P...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.32.4 Leistungen des übrigen Unternehmens (§ 32 Absatz 4 BsGaV)

366 Für Leistungsbeiträge, die im übrigen Unternehmen zur Erledigung des Bau- und Montagevertrags erbracht werden, ist nach § 32 Absatz 4 BsGaV nicht die Bau- und Montagebetriebsstätte der Leistungsempfänger. Derartige Leistungsbeiträge des übrigen Unternehmens werden im Regelfall im eigenen Interesse zur Erfüllung des Bau- und Montagevertrags, der dem übrigen Unternehmen z...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.36.1 Grundsatz (§ 36 Absatz 1 BsGaV)

395 § 36 Absatz 1 Satz 1 BsGaV geht davon aus, dass im Regelfall ein Explorationsrecht, das Gegenstand der Geschäftstätigkeit der Förderbetriebsstätte ist, zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung nicht der Förderbetriebsstätte zugeordnet werden kann, denn das Explorationsrecht wird von einem Bergbau- bzw. von einem Erdöl- oder Erdgasunternehmen zu einem Zeitpunkt ang...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Tz. 2 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Durch die Regelung in § 1 Abs 1 Nr 6 KStG iVm § 4 Abs 1 KStG wird dem Gedanken der Wettbewerbsneutralität Rechnung getragen. Durch die Besteuerung der wirtsch Aktivitäten der öff Hand, die dieser nicht eigentümlich und vorbehalten sind, soll erreicht werden, dass mögliche Wettbewerbsnachteile der privaten Unternehmen durch eine Nichtbesteuerun...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.13.1 Grundsatz: Mindestkapitalausstattungsmethode (§ 13 Absatz 1 BsGaV)

144 Ausländischen Betriebsstätten inländischer buchführungspflichtiger oder tatsächlich Bücher führender Unternehmen wird zu Beginn eines Wirtschaftsjahrs Dotationskapital grundsätzlich nur zugeordnet, soweit das Unternehmen glaubhaft macht, dass diese Zuordnung aus betriebswirtschaftlichen Gründen für die Betriebsstätte erforderlich ist (Mindestkapitalausstattungsmethode)....mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.2 Verhältnis des § 1 Absatz 5 AStG zu anderen innerstaatlichen Vorschriften, insbesondere zu den Entstrickungs-/Verstrickungsregelungen

20 Führt die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes entsprechend § 1 Absatz 5 AStG zu weitergehenden Berichtigungen als andere Einkünfteermittlungs- oder Korrekturvorschriften (z.B. § 4 Absatz 1 Satz 3 und 4 EStG oder § 12 Absatz 1 KStG in Entstrickungssachverhalten; § 4 Absatz 1 Satz 8 Halbsatz 2 EStG in Verstrickungssachverhalten; § 49 i.V.m. § 50 Absatz 1 EStG hinsicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Piltz, Zur Besteuerung der BgA von jur Pers d öff Rechts, FR 1980, 34; Barten, Grenzfälle bei der Betrachtung von BgA als fiktive Kap-Ges, ZKF 1987, 269; Lambertz, Einnahmen aus Bürgschaftszusagen: BgA?, ZKF 1989, 222; Thome, BgA "Bürgschaften" – oder: wie der Fiskus die Gemeinden plagt, ZKF 1990, 79; Seer, Inhalt und Funktion des Begriffs BgA für die Besteuerung der öff Hand, D...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.1.2 Gegenstand der Zuordnung (§ 1 Absatz 2 BsGaV)

28 Die Funktions- und Risikoanalyse ist die Grundlage dafür, der Betriebsstätte zu Beginn des Wirtschaftsjahrs und während des Wirtschaftsjahrs alle in § 1 Absatz 2 Nummer 2 bis 5 BsGaV aufgeführten Zuordnungsgegenstände zuzuordnen, die im konkreten Fall für die steuerliche Behandlung der Betriebsstätte wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen erforderlich sind (...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 - 11/04, BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug: § 1 AStG betreffend)

Inhaltsübersicht 0. Verhältnis des Außensteuergesetzes zu anderen steuerlichen Vorschriften...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Vorliegen eines wettbewerbsrelevanten Marktes

Tz. 91 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Frage, ob eine Tätigkeit einer jur Pers d öff Rechts eigentümlich und vorbehalten ist, kann nicht immer für das gesamte Bundesgebiet einheitlich beantwortet werden. Die Rechtslage kann vielmehr von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein (zB s Tz 109 "Krematorien"; s Urt des FG Ddf v 21.06.2007, EFG 2007, 1547; s Urt des BFH v 25.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Bemessung des Einmalbeitrags für Versorgungsverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften

Rn. 56a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Laut § 4e Abs 3 S 1 EStG wird der BA-Abzug für Leistungen (Einmalbeiträge) eines Unternehmens an einen Pensionsfonds gewährt, die die teilweise oder vollständige Übertragung einer bestehenden Versorgungsverpflichtung oder Versorgungsanwartschaft auf den Pensionsfonds finanzieren. Damit stellt sich die Frage, was unter einer vollständigen bz...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.2.5 Maßgebliche Personalfunktionen (§ 2 Absatz 5 BsGaV)

39 "Maßgebliche Personalfunktionen" i.S.d. § 2 Absatz 5 BsGaV sind für die Betriebsstättengewinnermittlung von zentraler Bedeutung (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil I Tz. 15 und Tz. 16), da sie grundlegend für die Ausgestaltung der Fiktion einer Betriebsstätte als selbständiges Unternehmen sind. Denn auf der Grundlage der maßgeblichen Personalfunktion werden einer ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.12.1 Grundsatz: funktions- und risikobezogene Kapitalaufteilungsmethode (§ 12 Absatz 1 BsGaV)

129 Nach § 12 Absatz 1 BsGaV ist einer inländischen Betriebsstätte eines nach ausländischem Recht buchführungspflichtigen oder tatsächlich Bücher führenden, ausländischen Unternehmens zu Beginn eines Wirtschaftsjahrs ein Dotationskapital nach der funktions- und risikobezogenen Kapitalaufteilungsmethode (Kapitalaufteilungsmethode) zuzuordnen, das zur Absicherung der ihr zuzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 "Mischeinbringung" durch Umwandlung und Einzelrechtsnachfolge

Tz. 165 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Erfolgt die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Wege der hr-lichen Umwandlung und zusätzlich durch eine im sachlichen Zusammenhang stehende Einzelübertragung ("Mischeinbringung"), umfasst die von § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG bestimmte stliche Rückwirkung auch den Teil der Einbringung, der nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vollzogen wird. B...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.4.2 Beendigung einer Betriebsstätte

68 Wird eine Betriebsstätte beendet, ist die Hilfs- und Nebenrechnung nach § 3 Absatz 4 Satz 2 BsGaV zu diesem Zeitpunkt abzuschließen. Alle noch vorhandenen Vermögenswerte und Passivposten der Betriebsstätte gelten fiktiv als an das übrige Unternehmen zu Fremdvergleichswerten veräußert (§ 16 Absatz 1 Nummer 1 BsGaV), der fiktive Veräußerungserlös ist nach § 3 Absatz 4 Satz...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.21.4 Unterkapitalisiertes inländisches Kreditinstitut (§ 21 Absatz 4 BsGaV)

264 Im Fall eines unterkapitalisierten inländischen Kreditinstituts mit einer ausländischen Bankbetriebsstätte kann der Fremdvergleichsgrundsatz des § 1 Absatz 5 AStG Modifikationen bei der Ermittlung des steuerlich anzusetzenden Dotationskapitals für die ausländische Bankbetriebsstätte erfordern (s. auch Rn. 245 zu § 20 Absatz 4 BsGaV). § 21 Absatz 4 BsGaV regelt zwei rele...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Anlage 2

Die Definitionen, die im Glossar in Anlage 1 angeführt sind, gelten entsprechend. Das nachfolgende Glossar enthält daher nur Definitionen, die dort nicht enthalten sind.mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.3 Verhältnis des § 1 Absatz 5 AStG zu den DBA-Regelungen

21 Die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes entsprechend dem AOA kann sich im Rahmen der DBA (Artikel 7 OECD-MA) – anders als § 1 Absatz 5 AStG selbst – auch zu Lasten des deutschen Steueraufkommens auswirken. Denn DBA-Regelungen, die inhaltlich Artikel 7 OECD-MA entsprechen, begrenzen das deutsche Besteuerungsrecht. Fall – Kostenaufschlag: Das inländische Unternehmen X h...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.17.2 Finanzierungsfunktion als Dienstleistung (§ 17 Absatz 2 BsGaV)

180 Die Ausübung einer Finanzierungsfunktion innerhalb eines Unternehmens ist im Regelfall als Dienstleistung (anzunehmende schuldrechtliche Beziehung) der Finanzierungsbetriebsstätte für das übrige Unternehmen anzusehen und nicht als Zurverfügungstellung eigener finanzieller Mittel der Finanzierungsbetriebsstätte, die zur Annahme einer fiktiven Darlehensvereinbarung zwisch...mehr