Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Kritik an der gesetzlichen Regelung

Tz. 31 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nachdem bereits in den Stellungnahmen der Wirtschafts- und Interessenverbände zu dem Entw des früheren BMF-Schr v 04.07.2008 (BStBl I 2008, 736) beklagt worden ist, dass die Fin-Verw den Anwendungsbereich des ihrer Ansicht nach deutlich überschießenden Ges-Wortlauts nicht durch maßvolle und einschr Anwendungs- und Auslegungsregeln begrenzt h...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / b) Stiftungserrichtung von Todes wegen

Rz. 85 Bei der Stiftungserrichtung von Todes wegen erfolgt die Zuwendung des Vermögens nach erbrechtlichen Vorschriften. Die Stiftung kann Allein-, Mit-, Vor- oder Nacherbe, Vermächtnisnehmer oder Empfänger einer Zuwendung in Ausführung einer Auflage des Erblassers sein. Rz. 86 Wird die Stiftung als Alleinerbin eingesetzt, geht das Vermögen des Erblassers gem. § 1922 BGB auf ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Die Behandlung von Verrechnungskonten

Tz. 1133 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Auf einem bei einer Kap-Ges für den Gesellschafter geführten Verrechnungskonto werden Zahlungen für private Zwecke des Gesellschafters erfasst, die bei einem Pers-Unternehmen als Privatentnahmen zu verbuchen wären. So werden häufig GF-Gehälter, Pachtzahlungen, Darlehenszinsen uÄ auf einem Verrechnungskonto gutgeschrieben und Auszahlungen v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Beschränkung durch Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 26 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 49 EStG bestimmt den Rahmen der inl StPflicht nach nationalem Recht. Dieses nationale Besteuerungsrecht ist jedoch nicht selten durch DBA eingeschr oder ausgeschlossen. Wenn die Kö Sitz und/oder Geschäftsleitung in einem Staat hat, mit dem ein DBA besteht, ist bei Vorliegen beschr StPflicht gem § 2 KStG, § 8 Abs 1 KStG iVm § 49 EStG immer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.1 Darlehen an nahe stehende Personen

Tz. 1055 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine vGA kann auch darin erblickt werden, dass eine Kap-Ges an eine nahe stehende Pers des Gesellschafters ein Darlehen gewährt. Dabei kann es sich sowohl um natürliche als auch um jur Pers handeln. Dazu s Urt des BFH v 31.07.1974 (BStBl II 1975, 48). Im Urt-Fall hatte eine GmbH an die Kap-Ges des Ehemanns ihrer Alleingesellschafterin ein u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Keine Anwendung der Abs 7 und 8 des § 8b KStG für Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, auf die die Mutter-Tochter-Richtlinie anzuwenden ist (§ 8b Abs 9 KStG)

Tz. 399 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem durch das EURLUmsG eingefügten § 8b Abs 9 KStG gelten dessen Abs 7 und 8 nicht für Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, auf die die MT-RiLi anzuwenden ist. § 8b Abs 7 KStG regelt die Nichtanwendung der Abs 1 bis 6 des § 8b KStG auf Anteile, die insbes bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand zuzurechnen sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.1 Begriff und Hintergrund

Tz. 631 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Hintergrund des Merkmals ist die Überlegung, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter eine Pensionszusage nur dann erteilen würde, wenn sich die Kap-Ges diese auch wirtsch leisten, sie also finanzieren kann. Ist eine Zusage nach den Verhältnissen im Zusagezeitpunkt ganz oder tw nicht finanzierbar, ist sie gesellschaftlich ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Größe II: Auf dieses EK entfallender gW der erworbenen Beteiligung

Tz. 262 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den Fall, dass zB 60 % der Anteile an der Verlust-Kö zum fremdüblichen Preis (= gW) erworben werden (Fall des § 8c Abs 1 S 1 KStG), fingiert dieser Satzteil des § 8c Abs 1 S 6 KStG, dass der gW des gesamten BV der Verlust-Kö 100/60 des für die Anteile gezahlten Betrags beträgt. Diesem Betrag sind zwecks Ermittlung der stillen Reserven 1...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Erbeinsetzung

Rz. 36 Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen seine Erben bestimmen (§ 1937 BGB). Viele Schwierigkeiten der Nachfolgeplanung lassen sich von vornherein vermeiden, wenn der Erblasser den Unternehmensnachfolger zum Alleinerben einsetzt. Bestimmt der Erblasser dagegen mehrere Personen zu seinen Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird dann gemeins...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Allgemeines/Personenunternehmen

Rz. 581 Gemäß § 13a Abs. 6 Nr. 3 ErbStG darf der Erwerber dem steuerbegünstigt übernommenen Unternehmen während der Behaltensfrist (fünf bzw. sieben Jahre) nur in eingeschränktem Maße über die erwirtschafteten Erträge hinaus Vermögen entziehen. Denn soweit nach dem Ender der Behaltensfrist Überentnahmen festzustellen sind, gilt deren Wert (rückwirkend) als nicht begünstigtes ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2 Betriebsstättengewinn

Tz. 100 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für den wichtigsten Fall der beschr KStPflicht, nämlich für die Ermittlung des inl BetrSt-Ergebnisses (dh insbes auch für die Abgrenzung des BetrSt-Ergebnisses vom Ergebnis anderer BetrSt; zum ständigen Vertreter s Tz 38a) iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG kommen global betrachtet in Anknüpfung an das (frühere) DBA-Recht grds zwei Methoden ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (2) Begriff der Familienstiftung i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG

Rz. 262 Von einer Familienstiftung ist auszugehen, wenn eine inländische Stiftung wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, vgl. § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG. Unter "Familie" sind der Stifter, seine Angehörigen und deren Abkömmlinge i.S.d. § 15 AO zu verstehen.[394] Rz. 263 Nach Ansicht des BFH ist eine Stiftung dann "wesentlich" im Interesse ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Hinz, Kernbereiche der Verlustverrechnung – Verfassungswidrigkeit von § 8c KStG, DB 2011, 1771; Roth, Ist die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG verfassungswidrig? – Zugleich Anm zu dem Vorlagebeschl des FG HH v 04.04.2011–2 K 33/10, Ubg 2011, 527; Blumenberg/Crezelius, § 8c KStG nach der Entsch des BVerfG, DB 2017, 1405; Bode, BVerfG: Verfassungswidrigkeit des Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.5 Bedeutung einer Rückdeckungsversicherung

Tz. 640 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Für die Anerkennung der Finanzbarkeit einer Pensionsverpflichtung ist der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung nicht zwingend (zB s Urt des BFH v 31.03.2004, BStBl II 2005, 664, mwN; aA Hildesheim, DStZ 2002, 747, wonach der Fremdvergleich die Absicherung der Zusage erfordere). Es ist dem Unternehmen unbenommen, die späteren Pensionszahl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.3 "Junggesellenregelung" für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Tz. 794a Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Für die Privatnutzung von Kfz bei Inhabern von Personenunternehmen (Einzelunternehmer/MU von Pers-Ges) gab es in der Vergangenheit die sog Junggesellenregelung. Danach war die Zahl der privaten Nutzungsanteile von Fahrzeugen auf die Zahl der potenziellen privaten Nutzer begrenzt (s Schr des BMF v 21.01.2002, BStBl I 2002, 148, Rz. 9). Diese...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 86 Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen [77] kommt daher im Zusammenhang mit der Planung der Unternehmensnachfolge eine herausragende Bedeutung zu.[78] Am wirkungsvollsten und sichersten ist dabei der Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages (§ 2346 Abs. 2 BGB). Der Pflichtteilsverzichtsvertrag kann dabei entweder umfassend oder im Hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.4 Kritik

Tz. 481 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die vom BFH aufgestellte 75-/25-%-Grenze war uE weder systematisch notwendig, noch ist die Regelung praxistauglich. In der Wirtschaft ist eindeutig eine Tendenz zu einer immer stärkeren erfolgsabhängigen Vergütung im Managementbereich zu beobachten. Dies zeigt sich zB in der Diskussion über so genannte "Stock Options", die bei erfolgreicher ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.1 Grundlegendes zur isolierenden Betrachtungsweise

Tz. 16 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 49 Abs 2 EStG müssen im Ausl gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht bleiben, soweit bei ihrer Berücksichtigung inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG nicht angenommen werden können (sog isolierende Betrachtungsweise; ausführlich s Hawlitschek, IStR 2016, 177ff). Diese Regelung dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller ausl Einkommen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 EStG

Rn. 160 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 S 1 Hs 1 EStG regelt die Verpflichtung des KiSt-Abzugsverpflichteten zur Abfrage der KiSt-Pflicht des Schuldners der KapSt (des Gläubigers der KapErtr). Die Abfrage erfolgt durch Anlass- und Regelabfrage beim BZSt durch Abruf des KiStAM des Schuldners der KapSt. Der KiSt-Abzugsverpflichtete hat ab dem VZ 2022 bereits be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Korrektur der Bemessungsgrundlage um Sonder-AfA uä

Tz. 454 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 UE ist es zulässig, die Bemessungsgrundlage von Gewinntantiemen um den Aufwand aus Sonderabschreibungen und sonstigen bilanziellen Gewinnauswirkungen zu korrigieren, die ihre Begründung vornehmlich im stlichen Bereich haben. Nach dem s Urt des FG SnA v 13.07.2006 (EFG 2006, 1931) ist eine solche Korrektur sogar zwingend, weil die Bemessungsg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.8 Stille-Reserven-Klausel und Organschaft

Tz. 278 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei Bestehen einer Organschaft stellt sich, je nachdem, ob die Beteiligung am OT oder an einer OG erworben wird, die Frage, auf welche stillen Reserven in welcher Gesellschaft es für die Anwendung des § 8c Abs 1 S 5 KStG ankommt. Nach umstr Verw-Auff (s Rn 59 des BMF-Schr v 28.11.2017) ist auch in Organschaftsfällen für jede Verlustgesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 56 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als schädlichen Beteiligungserwerb, der den vollständigen Untergang des bis dahin noch nicht genutzten Verlustabzugs zur Folge hat, bezeichnet § 8c Abs 1 S 1 KStG den mehr als 50%igen Erwerb der Anteile am gezeichneten Kap, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Verlust-Kö. Die Motivation für den Beteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.7 Arbeitszeitkonten

Tz. 721 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestandes bzw der Altersversorgung werden auch für Ges-GF Lebens-Arbeitszeitkonten nach dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 ("Flexigesetz"; BGBl I 1998, 688) eingerichtet. Tz. 722 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 In der Regel handelt es sich um folgende Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Begriff und Zeitpunkt der Anteilsübertragung

Tz. 84 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG fordert die (dingliche) Übertragung der Beteiligung bzw die Übertragung von Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechten. Das umfasst jegliche entgeltliche oder unentgeltliche rechtsgeschäftliche (derivative) Übertragung bestehender Beteiligungen unter Lebenden, und zwar sowohl durch Einzel- als auch durch Gesamtrech...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Würdigung

Rz. 82 Dieser Gestaltung ist sicherlich zuzugestehen, dass sie das Bestehen einer Erbengemeinschaft zwischen den nicht behinderten Kindern und dem behinderten Kind vermeidet und daher einer der wesentlichen Nachteile der Vor- und Nacherbenlösung, nämlich die gesamthänderische Bindung des Nachlasses und die Mitsprache eines ggf. familienfremden Testamentsvollstreckers, umgeht...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / A. Stiftung als Instrument der Vermögensnachfolge

Rz. 1 Stiftungen haben – insbesondere in Beraterkreisen – den Ruf, sich vorwiegend dazu zu eignen, große Vermögen zu privaten Zwecken auf Dauer gegen die Zufälligkeiten der Erbfolge und vor allem gegen Zugriffe des Fiskus zu isolieren. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Geschätzte 95 Prozent aller neu gegründeten wie existierenden Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken.[1]...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Neumann, Tantiemevereinbarungen mit dem beherrschenden Ges-GF einer GmbH, GmbHR 1996, 740 und 822; Böth, 50 %-Grenze bei der Vereinbarung von Gewinntantiemen, StBp 1997, 178; Neyer, Vereinbarung einer Gewinntantieme: Zur Überschreitung des Richtwerts von 50 %, DStR 1998, 229; Paus, vGA wegen unüblicher Vereinbarungen mit einem Minderheitsgesellschafter, GmbHR 2001, 328; Peetz, N...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / VI. Schiedsklausel

Rz. 112 Die Schiedsgerichtsbarkeit[101] ist im Erbrecht[102] noch wenig verbreitet. Gerade bei Unternehmertestamenten kann die Streitentscheidung durch private Schiedsgerichte aber aus verschiedenen Gründen von Vorteil sein. Dazu gehören etwa:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.5 Einkünfte durch Darbietungen und deren Verwertung (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst d EStG)

Tz. 45 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dieser Tatbestand wurde – mit korrespondierendem St-Abzug gem § 50a EStG – durch das St-BereinG 1986 v 19.12.1985 (BStBl I 1985, 735) in das EStG eingefügt. Sein vorrangiger Zweck besteht darin, durch die Wendung "unabhängig davon, wem die Einnahmen zufließen" eine bis dahin bestehende Besteuerungslücke bei sog "Künstlerverleihgesellschaften...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5 Rechtsfolgen des § 8b Abs 7 KStG

Tz. 385 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 7 KStG nimmt Anteile, die für den kurzfristigen Eigenhandel bei Banken und Finanzdienstleistern vorgesehen sind, aus den Regelungen zur Dividendenfreistellung und VG-Freistellung aus. Für Dividenden und VG, die auf Kap-Beteiligungen entfallen, die in den oa Beständen enthalten sind, gelten damit die in § 8b KStG geregelten St-Freist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Späterer Darlehensverzicht

Tz. 1063 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Verzichtet die GmbH zu einem späteren Zeitpunkt auf die Darlehensrückzahlung, führt dies in aller Regel unweigerlich zu einer vGA. Gegenüber einem fremden Darlehensnehmer würde die Gesellschaft keinen Forderungserlass aussprechen; s Urt des FG München v 13.03.2017 (EFG 2017, 1815; NZB beim BFH unter I B 43/17 anhängig). Eine Ausnahme kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.2 Kapitaleinsatz

Tz. 1272 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Angemessenheit der Gewinnverteilung wird vor allem vom Verhältnis des Werts der Einlage des stillen Gesellschafters zum Unternehmenswert der GmbH beeinflusst. Die Einlage des stillen Gesellschafters ist dabei stets mit dem Nennwert anzusetzen (s Urt des BFH v 18.06.2015, BStBl II 2015, 935), während bei der GmbH vom realen Unternehmens...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Ausnahmen zum Grundsatz der Unmittelbarkeit

Rz. 150 Das Gesetz nimmt eine Anzahl von Fällen ausdrücklich vom Grundsatz der Unmittelbarkeit aus. Die wichtigsten Ausnahmen betreffen vor allem die Überlassung von Mitteln, Arbeitskräften und Räumen als zulässige Nebentätigkeiten, vgl. § 58 Nr. 1 bis 5 AO.[253] Derartige Zuwendungen müssen zu steuerbegünstigten Zwecken erfolgen und es muss sichergestellt werden, dass sie n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Literatur vor der Rechtsprechungsänderung des BFH Timm, Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre im Recht der GmbH, GmbHR 1981, 177; von der Osten, Einige grds Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Schiessl, Die Wahrnehmung von Geschäftschancen der GmbH durch ihren GF, GmbHR 1988, 53; von der Osten, Das Wettbewerbsverbot von Gesellschaftern und Ges-GF in der GmbH, GmbHR 198...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Ermittlung des Jahresertrages

Rz. 223 Grundlage der Bewertung ist prinzipiell der zukünftig nachhaltig erzielbare Ertrag, also eine theoretische Größe. Soweit Finanz-Plandaten nicht verfügbar sind, muss für dessen Schätzung auf Durchschnittswerte aus der Vergangenheit zurückgegriffen werden. Im vereinfachten Ertragswertverfahren wird der zukünftige Ertrag daher unter Zugrundelegung der in der Vergangenhe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dieterlen/Winkler, Konzernsachverhalte iRd neuen "Mantelkauf"-Regelung des § 8c KStG, GmbHR 2007, 815; Sistermann/Brinkmann, Verlustuntergang aufgrund konzerninterner Umstrukturierungen, DStR 2008, 897. Tz. 211 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Zeit vor dem Inkrafttreten des WachstumsBG (dazu s Tz 406) sieht das Ges eine Ausnahmeregelung für Beteiligungserwerbe innerhalb eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Allgemeines

Tz. 175 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8c Abs 1 KStG enthält keine Aussagen zu seiner Anwendung in Organschaftsfällen. Nach Rn 37 S 2 des BMF-Schr v 28.11.2017 unterliegt der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c Abs 1 KStG auch "das noch nicht zugerechnete negative Organeinkommen, soweit es aufgr eines schädlichen Beteiligungserwerbs an einem OT zu einem mittelbaren schädlichen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.5 Erdienbarkeit

Tz. 745 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der BFH hat die Erdienbarkeitsvoraussetzungen – entgegen der hier in Vorauflagen vertretenen Rechtsauff – auch auf eine mittelbare Versorgungszusage über eine UK übertragen; s Urt des BFH v 20.07.2016 (BStBl II 2017, 66); grds dazu s Tz 741; so zuvor auch schon Gosch (in KStG, 3. Aufl, § 8 Rn 996). Der BFH leitet dies aus dem Wortlaut des § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 49 Abs 1 Nr 5 EStG)

Tz. 67 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 49 Abs 1 Nr 5 EStG unterteilt die inl Eink aus KapV in vier (bis VZ 2008: drei) Grundkategorien mit unterschiedlichen Tatbestandsmerkmalen. Es handelt sich dabei um eine eingeschr Auswahl der Eink iSd § 20 EStG. Diese Tatbestände greifen gem § 49 Abs 1 Nr 5 EStG bei beschr StPflicht nur, wenn der dort näher bezeichnete Inl-Bezug gegeben is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Zum Begriff des steuerlichen Einlagekto

Tz. 28 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat die unbeschr stpfl Kap-Ges die nicht in das Nenn-Kap geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wj auf einem besonderen Kto (stliches Einlagekto) auszuweisen. Der Begriff "besonderes Kto" ist irreführend, suggeriert er doch, dass es bei der Führung des stlichen Einlagekto um die Führung eines Sonderkontos iRd Buchführu...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Teilungsanordnung

Rz. 306 Die Auseinandersetzung des Nachlasses nach den gesetzlichen Regeln der Bruchteilsgemeinschaft (§§ 2042 Abs. 2, 752 ff. BGB) führt häufig zu einer Zerschlagung langfristig gewachsener Vermögenswerte. Dies lässt sich durch Anordnungen gem. § 2048 BGB vermeiden.[587] Um Zweifel auszuschließen regelt das Gesetz in § 2048 BGB ausdrücklich die Möglichkeit des Erblassers, d...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / e) Anordnungen durch einen Bestattungsvorsorgevertrag

Rz. 63 Die Regelung der Totenfürsorge und die Art und Weise der Bestattung können auch in einem Bestattungsvorsorgevertrag von dem Betroffenen bestimmt werden. Der Bestattungsvorsorgevertrag wird wie der normale Bestattungsvertrag mit einem Bestattungsunternehmer geschlossen. Während jedoch der Bestattungsvertrag i.d.R. von den Angehörigen aus Anlass des Todesfalles mit dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3 Art und Umfang der Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 401 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zu berücksichtigen ist hierbei vor allem die Ausbildung und die Berufserfahrung des GF. Bei einem Ges-GF mit akademischer Vorbildung, der zudem über eine längere Berufserfahrung verfügt, ist tendenziell ein höheres Geschäftsführergehalt möglich, als dies bei einem nicht studierten Berufsanfänger der Fall ist. Dieses Merkmal hat die Beurteilu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Berücksichtigung eines Verlustvortrags

Tz. 457 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Ein Verlustvortrag muss dann zwingend tantiememindernd abgezogen werden, wenn sich die vereinbarte Bemessungsgrundlage der Tantieme auf eine Größe bezieht, die den Verlustvortrag berücksichtigt; s Urt des BFH v 25.04.1990 (BFH/NV 1991, 269). Tz. 458 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach Auff des BFH muss ein bestehender Verlustvortrag aber idR auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Reihenfolge der Verwendung der stillen Reserven zum Verlusterhalt

Tz. 294 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Da die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c Abs 1 KStG vd Arten von Verlusten usw betrifft (s Tz 45), bedarf es für den Fall, dass die Summe der noch nicht genutzten Verluste und Zinsvorträge höher als die für die Inanspruchnahme der Verschonungsregelung in § 8c Abs 1 S 5–8 KStG zur Verfügung stehenden stillen Reserven ist, einer Regelung daz...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Anmeldung einer Forderung im Aufgebotsverfahren

Rz. 297 Für den Fall, dass ein Aufgebotsverfahren eingeleitet worden sein sollte, sollte die Forderung angemeldet werden. Muster 12.30: Anmeldung einer Forderung im Aufgebotsverfahren Muster 12.30: Anmeldung einer Forderung im Aufgebotsverfahren An das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – Aktenzeichen: _________________________ Nachlasssache: _________________...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / i) Erbschein des Gläubigers

Rz. 90 Gläubiger des Erben haben allein aufgrund einer schuldrechtlichen Forderung gegen den Erben kein Antragsrecht i.S.v. § 2353 BGB. Ein Gläubiger benötigt für die berechtigte Antragstellung nach § 2353 BGB einen vollstreckbaren Titel, nur dann kann er nach § 792 ZPO einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellen.[109] Wie im Verfahren für die Eintragung einer Sicher...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Verfügung über Geldvermögen

Rz. 34 Bei Geldvermögen, das vom Vorerben verwaltet wird, ist zunächst zu unterscheiden zwischen Geld, das für die laufende Verwaltung benötigt wird, und Geld, das "dauernd anzulegen" ist. Liquide Mittel können auch größere Geldbeträge sein, wenn z.B. die Liquidität einer Firma erhalten werden muss. Im Einzelfall hat hier eine Klärung zu erfolgen, die sich in Anlehnung an ei...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / a) Haftung für eigene Verwaltungsmaßnahmen

Rz. 90 Für Verwaltungsmaßnahmen vor der Annahme der Erbschaft, also für Geschäfte mit Bezug auf den Nachlass in der Zeit zwischen Erbfall und Annahme der Erbschaft, haftet der später annehmende Erbe dem Nachlass wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag, §§ 1978 Abs. 1 S. 2, 677 ff. BGB , wenn später eine endgültige Haftungsbeschränkungsmaßnahme, wie Nachlassinsolvenz, Nachlassver...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Voraussetzungen

Rz. 420 Voraussetzung, dass ein Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht nach § 2227 BGB entlassen werden kann, ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, ins. eine Rz. 421 Grundvoraussetzung ist selbstverständlich, dass zunächst der Testamentsvollstrecker o...mehr