Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.3 Die Art der Kundenbeziehung

Direkter menschlicher Kontakt zum Kunden Unternehmen müssen Neukunden akquirieren und Bestandskunden betreuen, um ihren Verkauf zu steigern. Traditionell geschieht dies im direkten menschlichen Kontakt am Point of Sale. Aber auch über Telefon (eventuell über Callcenter), mit Hilfe von E-Mail und Social-Media-Plattformen sowie durch andere Kommunikationskanäle kann ein persönl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.5 Die Einnahmequellen

Bezahlung des Produkts oder der Dienstleistung beim Kauf Klassischerweise generiert ein Unternehmen Umsatz aus einer Transaktion Geld gegen Ware bzw. Service. Konsumartikel, Werkzeugmaschinen, eine Beratungsdienstleistung beim Rechtsanwalt und unzählige andere Wertangebote werden in dieser Art vergütet. Üblich ist auch die Erhebung von Nutzungsgebühren, beispielsweise beim T...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.2.10 Bundleprodukte

Im preissensiblen sichtbaren Bereich günstig, bei Zusatzangeboten teuer PC-Drucker und Tonerkartuschen, Billigflugtickets und Zusatzpreise für Gepäck, Küchengeräte und die Reparaturdienstleistung, Aufzüge und Wartungsverträge etc.: Preisdruck führt in vielen Märkten dazu, dass Unternehmen nachgelagerte, nicht so preissensible Wertschöpfungsstufen zu höheren Preisen verkaufen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.1 Die Kundensegmente

Wie profitabel ist der Kunde? Da die Kunden den monetären Mehrwert eines Unternehmens finanzieren müssen, steht die Frage nach deren Potenzial und Profitabilität im Mittelpunkt jedes Geschäftsmodells. Nur Geschäftsmodelle, deren Angebote in Form von Produkten und Dienstleistungen den Kunden einen Mehrwert bieten, sind daher nachhaltig überlebensfähig. Merkmale von Kundensegme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Entwi... / 3.2 Das "Four Actions Framework"

Wertsteigerung VERSUS Kostensenkung Ein häufiger Gegensatz: Kunden erwarten einen Mehrwert, Produzenten wollen Kosten sparen. Das vorangehende Kapital machte deutlich, welche Fliehkräfte der Zielkonflikt zwischen (Kunden-)Wertsteigerung und Kostensenkung entfalten kann. Jedes Unternehmen muss hier ständig seinen optimalen Weg erforschen und finden. Bisweilen jedoch kann der Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.2.1 Neuheit

Maßgebliche Veränderungen im Umfeld Vollkommen neue Produkte erfüllen möglicherweise Bedürfnisse, deren sich die Kunden vorher gar nicht bewusst waren. Das epochemachende Beispiel unserer Zeit ist die Digitalisierung. Digitale Technologien wälzen nahezu alle Lebensbereiche um und zwingen Unternehmen, bestehende Geschäftsmodelle mindestens zu hinterfragen, oft aber auch vollst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 1 Der Kunde ist König

Unternehmerisches Wachstum ist zentrales Managementziel Die Forderung nach unternehmerischem Wachstum ist allgegenwärtig. Denn Größe – richtig umgesetzt – führt sowohl auf der Ressourcenseite als auch auf der Marktseite der unternehmerischen Tätigkeit zu erheblichen betriebswirtschaftlichen Vorteilen. Unternehmen sind bestrebt, ihr Tätigkeitsspektrum laufend auszudehnen: mit...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 5.3 Wertermittlung

Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sind grundsätzlich versicherungsmathematisch zu bewerten.[1] Aus Vereinfachungsgründen lässt das BMF-Schreiben v. 28.3.2007 hiervon abweichend die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen nach einem pauschalen Verfahren unter Verwendung der dem BMF-Schreiben beigefügten Tabelle zu.[2] Die dort genannten Barwertfaktoren b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.1.3 Marktsegmentierung

Ähnliche Kunden mit unterschiedlichen Bedürfnissen Unternehmen segmentieren ihre Kunden dann, wenn unterschiedliche Kundengruppen mehr oder weniger unterschiedliche Bedürfnisse und Problemstellungen haben. Großbanken beispielsweise segmentieren ihre Kunden nach Vermögensstatus, um ihnen dann zwar strukturell ähnliche, aber doch unterschiedliche Produkte anzubieten. In der Fol...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.2.7 Verfügbarkeit

Zuvor unerschwingliche Angebote verfügbar machen Investmentfonds ermöglichen es auch Kleinsparern, ihr Geld in diversifizierten Wertpapierportfolios anzulegen, NetJets bietet Teileigentum an Geschäftsflugzeugen und erschließt damit den Markt für Privatjets auch für Kunden, für die es vorher unerschwinglich war,[1] spezielle Callcenter richten telefonische Sekretariatsdienste ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.4 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt u. a. voraus, dass mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist. Unstrittig erfüllt ist das Kriterium bei vertraglich vereinbarten Altersteilzeitvereinbarungen. Fraglich ist jedoch, ob auch Anwartschaften zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit bei der Bemessung des Verpflichtungsbetrags zu berücksichti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Entwi... / 2.2 Marktkräfte

Die Marktkräfte lassen sich mit folgenden Fragen analysieren: Welches sind die wichtigsten Kundensegmente? Welchen Kundenutzen können wir befriedigen? Welche Aspekte beeinflussen den Markt? Haben die Kunden hohe Wechselkosten zu anderen Angeboten? Wo winken hohe Gewinnmargen? Praxis-Beispiel Marktkräfte im Pharmagroßhandel Für den Pharmagroßhändler GEHE ist das Kundensegement die A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Entwi... / Zusammenfassung

Die Entwicklung neuer Geschäftsfelder ist aufwendig, sie beansprucht Zeit und Personalressouren und kann nicht "nebenbei" erledigt werden. Die Umgebung eines Geschäftsfelds umfasst die angestrebten Zielmärkte mit ihrem Wettbewerbsumfeld sowie die dort wirksamen Trends. Die Umgebung muss nicht nur analysiert werden, auch die dort wirksamen Kraftfelder sind für den Erfolg exist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Entwi... / 6 Fazit

Sorgfalt ist wichtigster Erfolgsfaktor Der wichtigste und leider viel zu oft vernachlässigte Faktor der Geschäftsmodellentwicklung ist Sorgfalt. Sorgfalt bei der Teamzusammenstellung, der Ideengenerierung und -recherche, Sorgfalt bei der Aufstellung des Business-Planes und Sorgfalt bei der Implementierung und Nachsteuerung. Controller müssen alle o. g. Faktoren miteinander in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.2.3 Maßgeschneiderte Produkte

Produkt­entwicklung mit dem Kunden zusammen erhöht den Kundennutzen Maßgeschneiderte Produkte entstehen möglichst eng am Bedarf des individuellen Kunden und erhöhen damit dessen Mehrwert. Beispielsweise werden in der Automobilindustrie, beim Flugzeugbau oder in der Unterhaltungselektronik die Zulieferer sehr eng in den Entwicklungsprozess des Endprodukts eingebunden, "designe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Herstellung durch den Unternehmer

Rz. 17 Nach dem Gesetzeswortlaut muss der Werkunternehmer dem Auftraggeber einen Gegenstand aus einem gleichartigen Stoff überlassen, "wie er ihn in seinem Unternehmen herzustellen pflegt". Damit soll sichergestellt werden, dass die Vorschrift des § 3 Abs. 10 UStG nicht für Händler gilt, sondern nur für reine Dienstleister.[1] Praxis-Beispiel Bauer B bringt Weizen zum Mehlgro...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.8 Das Partnernetzwerk

Formen von Partnerschaften Schlüsselpartner braucht ein Unternehmen, damit das Geschäftsmodell funktioniert. Sie liefern Ressourcen, mindern Risiken oder stellen sonstige Schlüsselaktivitäten zur Verfügung. Neben einer klassischen Käufer-Verkäufer-Beziehung können Joint Ventures, strategische Partnerschaften oder strategische Allianzen die Partnerschaft vertraglich oder gar d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Entwi... / 1 Ein Geschäftsmodell entwickeln

Die Entwicklung eines neuen Geschäftsmodells ist ein sehr aufwendiger Prozess. In seinem Verlauf werden Marktgegebenheiten und Marktchancen analysiert, Strategien für eine erfolgreiche Marktbearbeitung diskutiert und der Business Case schließlich umgesetzt. Dieser Beitrag zeigt, welche Aufgaben und Aspekte dabei zu beachten sind. In Kapitel 2 wird mit Schlüsseltrends, mit Mar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Entwi... / 5.5 Durchführen

Konsolidierung und Weiter­entwicklung Hat man diese Phase überstanden, geht es um die langfristige Perspektive des Geschäftsmodells. Notwendig sind ein fortlaufendes Controlling, eine fortlaufende Überarbeitung und proaktives Verhalten im Umgang mit diesen Herausforderungen: Passt das Umfeld? Sollte das Modell verjüngt werden? Wie können die gesamten Geschäftsmodelle im Unter...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6.1 Bilanz

Wie oben erwähnt, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Wertgutachten der Arbeitnehmer ab einer bestimmen Höhe gegen eine Insolvenz zu sichern. Je nach Durchführungsweg der Insolvenzsicherung kann ein Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB entstehen. Das muss im Einzelfall in Ansehung der getroffenen Insolvenzsicherungsform beurteilt werden. Unter den Geltungsbereic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Entwi... / 5.4 Implementieren

Geschäftsmodell wird umgesetzt Im Rahmen der Implementierungsphase wird das ausgewählte Geschäftsmodell live geschaltet und praktisch umgesetzt – mit allen Gefahren des Widerstands aus der Organisation. Sehr wichtig sind intensive Kommunikation und Einbeziehung der betroffenen Mitarbeiter. Im Falle zu großen Widerstands einzelner Personen benötigt man die hierarchische Unters...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.1.1 Massenmarkt

Ähnliche Bedürfnisse und ähnliches Kaufverhalten Die Wertangebote sollen eine maximal große Gruppe von Kunden mit ähnlichen Bedürfnissen und ähnlichem Kaufverhalten ansprechen. Massenmarkt-Anbieter sind beispielsweise viele Anbieter von Unterhaltungselektronik, Kleidung, Spielzeug oder Social-Media-Plattformen. Sie haben heutzutage oft eine globale Marktpräsenz im Blick, abe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Güteverhandlung / 3 Ergebnis

Der überwiegende Teil der Güteverhandlungen endet mit einem Vergleich, der direkt in der Verhandlung protokolliert wird. Zu seiner Wirksamkeit bedarf der Vergleich ferner seiner Verlesung bzw. dem Vorspielen vom Tonträger und Genehmigung durch die Parteien, was ebenfalls in das Protokoll aufzunehmen ist.[1] Kann zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vergleichs im Gütetermin noch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.2.5 Unterstützungsdienstleistungen

Dienstleister übernehmen Teile der Wertschöpfung Eine zentrale Dienstleistung von Aufzugherstellern ist die Wartung und Pflege nicht nur der Eigenprodukte, sondern auch von Fremdfabrikaten, der Triebwerkshersteller Rolls Royce wartet Flugzeugtriebwerke für Fluggesellschaften, Ausrüster von Telekommunikationsnetzwerken übernehmen den kompletten Betrieb der Netze für die Teleko...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 3 Abs. 10 UStG regelt einen Sonderfall der sonstigen Leistung in Form einer Werkleistung. Im Wirtschaftsleben – insbesondere in der Landwirtschaft und im handwerklichen Bereich – begegnet man häufig Vorgängen, die aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers wie Tauschgeschäfte, also wie Lieferung und Gegenleistung, ablaufen und auch nach bürgerlichem Recht als Taus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 2 Zuständigkeit

Örtlich zuständig im Urteilsverfahren ist zunächst das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der allgemeine Gerichtsstand natürlicher Personen wird durch den Wohnsitz und der juristischer Personen durch ihren Sitz bestimmt.[1] Als besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts kommt daneben der Ort in Betracht, an dem Arbeitnehmer o...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Angebote einholen! / 4 Die Entscheidung

Das sieht das AG anders! Die Beschlussfassung widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Nach ständiger Rechtsprechung bedürfe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage, wenn diese über die Beauftragung eines Werkunternehmers entscheide. Dabei sei in der Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, dass bei einer Auftragsvergab...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Angebote einholen! / 3 Das Problem

Das im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Flachdach ist undicht und komplett zu erneuern. Die Kosten für eine einmalige und komplette Gesamterneuerung des Flachdachs sind hoch und von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B nicht auf einmal tragbar. Deswegen entscheiden sich die Wohnungseigentümer, nach einem mehrjährigen Plan stufenweise vorzugehen und jährlich einzelne...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Angebote einholen! / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall behandelt einen "Klassiker". Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer soll zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einen Vertrag schließen. Dann fragt es sich, ob die Verwaltung von mehreren Unternehmen für den gewollten Vertragsinhalt ein Angebot einholen muss. 3 Angebote Im Grundsatz gilt: es bedarf in der Regel wenigstens dreier Angebote. Geht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, das AG 2 sei zuständig! Der Verweisungsbeschluss des AG 1 sei für das AG 2 gem. § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bindend. Denn das AG 1 habe zutreffend die Kaufmannseigenschaft der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verneint. Dass diese "teilrechtsfähig" sei, stehe außer Frage, lasse aber ihre Einordnung als Kaufmann unberührt. Wer i. S. d. § 38 Abs. 1 ZPO Kaufmann se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.14 Unternehmen i. S. d. ReichsheimstättenG (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 KStG)

Rz. 211 § 5 Abs. 1 Nr. 13 KStG a. F. enthielt eine Steuerbefreiung für Unternehmen i. S. d. Reichsheimstättengesetzes. Sie wurde durch Gesetz v. 25.7.1988[1] mit Wirkung ab Vz 1990 ersatzlos aufgehoben.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3 Geschäfte der Genossenschaft

2.15.1.3.1 Überblick Rz. 215 Grundsätzlich darf die Genossenschaft nur solche Geschäfte durchführen, die der Satzung entsprechen bzw. zur Erreichung des satzungsgemäßen Zwecks erforderlich oder dienlich sind. Man unterscheidet Zweckgeschäfte (Mitgliedergeschäfte, Nichtmitgliedergeschäfte), Gegengeschäfte, Hilfsgeschäfte und Nebengeschäfte. Die Bedeutung dieser Unterscheidung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.18 Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 GewStG)

Rz. 264 Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind Gesellschaften, die der Verbesserung der Regionalstruktur oder der allgemeinen Wirtschaftsstruktur dienen. Die Steuerbefreiung solcher Gesellschaften als gemeinnützig[1] konnte zweifelhaft sein, weil es etwa an der Unmittelbarkeit fehlen konnte.[2] Durch das Gesetz v. 13.9.1993[3] wurde daher ab Vz 1993 eine eigenständige Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3.3 Leistungsempfänger (Zugehörige und Arbeitnehmer)

Rz. 52 Begünstigte Personen sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa und bb KStG die gegenwärtigen und früheren Zugehörigen der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe oder der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, bei sonstigen Personenvereinigungen, Körperschaften und Vermögensmassen nach Doppelbuchst. cc jedoch nur Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Pers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.1 Staatsbetriebe, Erdölbevorratungsverband (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KStG)

Rz. 13 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KStG sind bestimmte Unternehmen und Anstalten, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben Betriebe gewerblicher Art unterhalten, aus Gründen des öffentlichen Interesses von der KSt befreit. Dies sind das Bundeseisenbahnvermögen sowie der Erdölbevorratungsverband.[1] Die Monopolverwaltungen des Bundes sind ausgelaufen[2] und seit dem Vz 2019 nicht me...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4.1 Persönliche Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 227 Genossenschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt steuerpflichtig. Bestimmte Genossenschaften, die sich auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft betätigen, sind jedoch nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG von der KSt befreit. Zweck dieser Steuerbefreiung ist die agrarpolitische Förderung land- und forstwirtschaftlicher, insbesondere kleinbäuerlicher Betriebe, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.11 Wohnungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Rz. 197 Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betrifft Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins. Nach der Beseitigung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen[1] zu Beginn des Vz 1990 bzw. 1991 wurde die Vorschrift durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1989[2] neu gefasst. Danach sind Genossenschaften sowie Verei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.4 Hilfsgeschäfte

Rz. 220 Hilfsgeschäfte ergeben sich notwendig aus dem Betrieb der Genossenschaft; sie sind keine Zweck- oder Gegengeschäfte, weil sie dem Zweck der Genossenschaft nicht unmittelbar dienen, sie sind aber zur Abwicklung der Zweck- und Gegengeschäfte und zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der Genossenschaft notwendig.[1] Zu den Hilfsgeschäften gehören etwa der Einkauf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3.1 Allgemeines

Rz. 46 Rechtsfähige Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sind nur steuerbefreit, wenn der Kreis der Leistungsempfänger in seinem sachlichen (nicht: zahlenmäßigen) Umfang beschränkt ist. Das Abgrenzungskriterium für die Begrenzung des sachlichen Umfangs des Kreises der (möglichen) Leistungsempfänger ergibt sich aus der Funktion der Kassen, die den gesetzgeberischen Grund für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.17 Bürgschaftsbanken (§ 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG)

Rz. 258 Die Steuerbefreiung für Bürgschaftsbanken (Kreditgarantiegemeinschaften) in § 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG wurde durch Gesetz v. 25.2.1992[1] mit Wirkung ab Vz 1992 eingefügt. Bis dahin wurden Bürgschaftsbanken als gemeinnützig angesehen. Da aber Bedenken bestanden, ob die Voraussetzungen der §§ 51ff. AO tatsächlich erfüllt waren, wurde eine eigenständige Steuerbefreiung ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.13 Gemeinnützige Siedlungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 12 KStG)

Rz. 206 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 KStG wurde durch Gesetz 1990 v. 25.7.1988[1] neu gefasst. Unter die Steuerbefreiung fallen danach nur noch von den Landesbehörden auf der Grundlage des Reichssiedlungsgesetzes oder der Bodenreformgesetze der Länder begründete oder anerkannte gemeinnützige Siedlungsunternehmen, soweit die Unternehmen im ländlichen Raum Siedlu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3.2 Trägerunternehmen

Rz. 47 Trägerunternehmen ist das Unternehmen, das die Kasse zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung seiner Zugehörigen errichtet hat, das diesen Zugehörigen aus betrieblichen Gründen Versorgungszusagen erteilt oder in Aussicht stellt, das die Kasse ganz oder teilweise finanziert und damit seine Verpflichtungen aus der betrieblichen Versorgungszusage gegenüber den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Rz. 189 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfasst alle Rechtsformen, die KSt-Subjekte sind. Die Vorschrift verweist für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf die §§ 51–68 AO. Nach § 51 Abs. 1 S. 2 AO können alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG begünstigt sein. Erfasst werden damit alle Rechtsformen, die § 1 Abs. 1 KS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.16 Entschädigungs- und Sicherungseinrichtungen der Kredit- und Versicherungswirtschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 16 GewStG)

Rz. 250 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 16 KStG sind KSt-Subjekte steuerbefreit, die von einem Verband der Kreditinstitute getragen werden und nach ihrer Satzung (und, wie sinngemäß ergänzt werden muss, nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung) nach dem Anlegerentschädigungsgesetz v. 16.7.1998[1] ausschließlich den Zweck haben, die Erfüllung der Verpflichtung der Kredit- und Finanzdien...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.2 Geschäftsplan

Rz. 62 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KStG muss der Geschäftsplan der Kasse sicherstellen, dass der Betrieb der Kasse eine soziale Einrichtung darstellt. Der Geschäftsplan ist ein Begriff aus dem Versicherungsaufsichtsrecht. Zur Aufstellung des Geschäftsplans sind nach § 5 Abs. 2 VAG Unternehmen verpflichtet, die der Versicherungsaufsicht unterliegen, d. h. Kassen, die dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.5 Nebengeschäfte

Rz. 223 Nebengeschäfte sind alle Geschäfte, die weder Zweck- noch Gegen- oder Hilfsgeschäfte sind, insbesondere also alle außerhalb des Zwecks der Genossenschaft liegende Geschäfte, die über den Bereich der Hilfsgeschäfte hinausgehen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Vermietung von Wohnräumen an Nichtbetriebsangehörige ist immer ein Nebengeschäft; aus Billigkeitsgründen tritt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.2 Zweckgeschäfte

Rz. 216 Zweckgeschäfte sind diejenigen Geschäfte, mit denen die Genossenschaft unmittelbar ihren satzungsmäßigen Zweck verfolgt, mit denen also die Mitglieder gefördert werden sollen. Zweckgeschäfte können mit Mitgliedern (Mitgliedergeschäfte) oder mit Nichtmitgliedern (Nichtmitgliedergeschäfte) vorgenommen werden. Ein Geschäft, das sich im Rahmen des satzungsmäßigen Zwecks ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.6 Geschäftsinterne Maßnahmen

Rz. 226 Interne Maßnahmen der Genossenschaft sind keine "Geschäfte" und fallen daher weder unter den Begriff der Zweck-, noch der Hilfs- oder Nebengeschäfte. Eine solche interne Maßnahme ist etwa die Auflösung einer Rücklage und die Ausschüttung an die Mitglieder.[1] Da eine solche Maßnahme kein Geschäft ist, kann sie auch kein steuerschädliches Nebengeschäft sein (wenn die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.1 Überblick

Rz. 215 Grundsätzlich darf die Genossenschaft nur solche Geschäfte durchführen, die der Satzung entsprechen bzw. zur Erreichung des satzungsgemäßen Zwecks erforderlich oder dienlich sind. Man unterscheidet Zweckgeschäfte (Mitgliedergeschäfte, Nichtmitgliedergeschäfte), Gegengeschäfte, Hilfsgeschäfte und Nebengeschäfte. Die Bedeutung dieser Unterscheidung liegt darin, dass be...mehr