Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.2 Entreicherung des Schenkers

Rz. 18 In dem Merkmal der Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers steckt die Entreicherung des Schenkers, die eine dauerhafte und nicht nur vorübergehende Verminderung der Vermögenssubstanz erfordert.[1] Entsprechend wird eine Schenkung bei einer unentgeltlichen Erbringung einer Arbeits- oder Dienstleistung, bei einer unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung einer Sache (auch a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.2 Gewerbesteuer

Rz. 278 Die GewSt beträgt unter Berücksichtigung der Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) und dem gesetzlich Mindesthebesatz von 200 % (16 Abs. 4 S. 2 GewStG) 7 % des Gewerbeertrags. Da der durchschnittliche Hebesatz der Gemeinden zwischen 400 % und 500 % liegt, ist die tatsächliche Belastung im Regelfall mehr als doppelt so hoch. Die GewSt knüpft über die §§ 2, 7 S...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Fotovoltaik

Die Beurteilung einer Fotovoltaikanlage als Betriebsvorrichtung oder als unselbstständiger Bestandteil des Gebäudes ist vor allem davon abhängig, ob die Anlage als auf das Dach aufgesetzte Anlage oder als in das Dach integrierte Anlage betrieben wird.[1] Module, die anstelle von Dachziegeln (Solardachsteine, Folien oder Indach-Solarmodule) oder anstelle von Fassadenelementen ...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Bodenbefestigungen

im Allgemeinen: nein; sie sind regelmäßig den Außenanlagen zuzurechnen. Bodenbefestigungen der Tankstellenbetriebe bei besonderer, auf den Zweck abgestellter Ausgestaltung, oder Platzbefestigungen des Umspannwerks eines Elektrizitätsunternehmens, die der Wartung der Anlage dienen: ja[1] Eine für Lastwagen befahrbare Bodenbefestigung kann nur dann eine Betriebsvorrichtung im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8 Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 76 Der Erbe kann nach § 2346 Abs. 2 BGB auf seinen Erb- oder Pflichtteil auch im Voraus verzichten. Bei dem Verzicht handelt es sich um einen vom Erblasser zu Lebzeiten geschlossenen Vertrag mit einem Erben, durch den der Anfall der Erbschaft ausgeschlossen wird. Ein entsprechender Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung nach § 2348 BGB und kann nur durch den Erblasse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1 Unterschiede bei den Gesellschaftsformen

Rz. 82 Hinsichtlich der Gesellschaftsformen lässt sich für Zwecke der Unternehmensnachfolge zwischen den folgenden Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden: Personengesellschaften: OHG (§ 15 EStG Rz. 244), KG (§ 15 EStG Rz. 245), GmbH & Co. KG (§ 15 EStG Rz. 246); Kapitalgesellschaften: Unternehmergesellschaft bzw. GmbH, AG, KGaA, SE. Rz. 83 Kapital- und Personengesellschafte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.2 Ertragsteuerliche Sicht

Rz. 312 Aus ertragsteuerlicher Sicht wird die Entscheidung für eine bestimmte Finanzierungsform vor allem durch die unterschiedliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapitalvergütungen bestimmt, wobei Fremdkapital – im Gegensatz zum Eigenkapital – nicht nur durch den Gesellschafter (Gesellschafter-Fremdfinanzierung), sondern auch durch Dritte gewährt werden kann.[1] Rz. 313 Bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.1 Begriff

Rz. 194 Unter einer vorweggenommenen Erbfolge wird üblicherweise die jedenfalls teilweise unentgeltliche Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als Erben in Aussicht genommene Empfänger verstanden.[1] Sie richtet sich im Grundsatz nicht nach Erbrecht, sondern nach den Regelungen bezüglich Rechtsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.2 Maßnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 198 Als Maßnahmen zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge sind sämtliche Rechtsgeschäfte unter Lebenden möglich, die nicht dem Erbrecht unterliegen. Es besteht keine Einschränkung auf die typischen Formen des Erbrechts, z. B. Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Rz. 199 Als Gestaltungsmittel kommen u. a. die Schenkung, die Errichtung neuer oder die Umwandlung besteh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.4 Unentgeltlichkeit

Rz. 20 Nach § 516 BGB muss die Zuwendung der Vertragsparteien unentgeltlich erfolgen, d. h. eine Gegenleistung wird rechtlich weder vereinbart noch gewährt.[1] Eine Gegenleistung wird angenommen, wenn ein gegenseitiger Vertrag i. S. v. § 320 BGB vorliegt, bei dem Schuldner und Gläubiger zur Leistung verpflichtet sind, z. B. bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts gegen Übe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.2 Errichtung und Beendigung

Rz. 232 Die Errichtung einer Familienstiftung durch Übertragung von Vermögen von Todes wegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) oder zu Lebzeiten (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) ist erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig. Als stpfl. Erwerb gilt gem. § 10 Abs. 1 ErbStG die Bereicherung der Stiftung, soweit sie nicht steuerfrei ist. Das ErbStG enthält zahlreiche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs....mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Gebäudebestandteile

s. "Grundstücke, Gebäude". Dienen bestimmte Konstruktionselemente sowohl dem Gebäude als auch dem Betrieb, geht die Funktion für das Gebäude der betrieblichen Funktion vor.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.4 Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 267 Das Beispiel in Rz. 266 zeigt, dass einzelne Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften steuerneutral übertragen werden können. Dadurch wird die Besteuerung von stillen Reserven zwar nicht endgültig vermieden, jedoch kann diese zumindest in die Zukunft verschoben werden. Praxis-Beispiel Aufgabe des Mitunternehmeranteils mit Gewinnrealisierung V ist an einer KG beteili...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.2 Versorgungsleistungen bei unentgeltlicher Vermögensübertragung

Rz. 181 Nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG begünstigte Versorgungsleistungen sind wiederkehrende Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung – in der Regel zur vorweggenommenen Erbfolge – geleistet werden.[1] Voraussetzung ist die Übertragung des in Rz. 180 genannten Vermögens aufgrund vertraglicher Regelung unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen

die auf den Betrieb des Gewerbes (Fertigung, Lagerung usw.) ausgerichtet sind: ja.[1] S. auch "Be- und Entlüftungsanlagen".mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.4.2.2 Erwerb von bis zu 26. Mio. EUR (Regel- und Optionsverschonung)

Rz. 289 Für den Erwerb begünstigten Vermögens von bis zu 26 Mio. EUR (Ermittlung durch Abzug des stpfl. Verwaltungsvermögens vom begünstigungsfähigen Vermögen, § 13b Abs. 2 ErbStG) existieren, wie bereits in Rz. 286 erwähnt, gem. § 13a ErbStG zwei Verschonungskonzepte: Regelverschonung, § 13a Abs. 1 ErbStG: Verschonung 85 % / Sofortbesteuerung begünstigten Vermögens 15 %, ggf...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Befeuchtungsanlagen

für Reithallenböden oder in gewerblichen Betrieben, soweit sie unmittelbar und ausschließlich dem Gewerbebetrieb dienen, z. B. bei der Tabaklagerung: ja[1]; s. a. "Reithallen".mehr

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Altersgerechte Beleuchtung / 2.6.3 Selbstcheck für den Arbeitsplatz und die eigene Sehkraft

Alternsgerechte Beleuchtung beinhaltet auch, dass die Mitarbeiter das vorhandene Lichtangebot mit ihrem individuellen Lichtbedarf vergleichen. Achtung Lumen-App nur zur Überprüfung einer normgerechten Beleuchtung Mithilfe einer der Lumen-Apps aus den Appstores können die Mitarbeiter nur überprüfen, wieviel Licht an ihrem Arbeitsplatz für die Sehaufgabe zur Verfügung steht. Die...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Lastenaufzüge

ja.[1] S. auch "Aufzüge, Rolltreppen". Hinweis Anhängiges Verfahren beim BFH Beim BFH ist die Frage anhängig, ob es sich bei einem Lastenaufzug in einem Einkaufszentrum um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG i. V. m. § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG ausschließt, handelt oder ob sich der Betrieb und die Überlassung des L...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.1 Überblick

Rz. 180 Versorgungsleistungen werden regelmäßig vereinbart, wenn bestimmte Wirtschaftsgüter im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Hierbei ist – trotz Zahlungsflusses – insgesamt von einem unentgeltlichen Vorgang auszugehen.[1] Versorgungsleistungen liegen unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG [2] vor und sind beim Verpflichteten als Sonder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.6 Freibetrag Betriebsübergang

Rz. 276 Ertragsteuerliche Besonderheiten im Rahmen der Unternehmensnachfolge ergeben sich darüber hinaus durch die einmalige Gewährung des Freibetrags für den Betriebsübergang. Freibetrag bei Betriebsübergang Fall 1: Der 60-jährige U möchte sein Einzelunternehmen auf seinen Sohn S übertragen. Der Wert des Unternehmens beträgt 150.000 EUR. Den gleich hohen Kaufpreis finanziert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.4.3 Entstrickungsbesteuerung

Rz. 224 Bei der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf nicht unbeschränkt stpfl. Personen ist die Entstrickungsbesteuerung gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG zu beachten. Danach gilt ein Wirtschaftsgut als zum gemeinen Wert entnommen, wenn das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich der Veräußerung dieses Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt ist. Bei Bet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.9.2 Übertragung von Teilbetrieben

Rz. 160 Hat ein Unternehmer mehrere Teilbetriebe, die zueinander in keinerlei sachlicher und wirtschaftlicher Verbindung stehen, und möchte er sich lediglich aus einem Teilbetrieb zurückziehen, bietet sich die Übertragung eines Teilbetriebs an.[1] Eine steuerneutrale Übertragung mit Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG ist allerdings nur möglich, wenn der übertragene Tei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.4.2.1 Begünstigungsfähiges Vermögen

Rz. 287 Anwendbar sind die Begünstigungsregeln für Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG nur dann, wenn das erworbene Vermögen i. S. v. § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähig ist. Zum begünstigungsfähigen Vermögen zählen der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Nr. 1), inländisches Betriebsvermögen, d. h. Betriebe, Teil...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Hof-, Wege- und Platzbefestigungen

im Allgemeinen: nein; sie dienen grundsätzlich der Erschließung des Grundstücks.[1]; Platzbefestigungen von Tankstellen, Start- und Landebahnen von Flughäfen, Teststrecken von Automobilfabriken: ja; s. a. "Eissportstadien", "Golfplätze", "Schwimmbäder". Auf das Verhältnis der befestigten Flächen zur gesamten Grundstücksfläche kommt es nicht an. Platzbefestigungen, die bei ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.5 Unternehmensbörse "nexxt"

Rz. 175 Eine Möglichkeit zur Suche eines Unternehmenskäufers bietet die nexxt-change-Unternehmensbörse: Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der KfW sowie von Vertretern von Verbänden, Institutionen und Organisationen der Wirtschaft, des Kreditwesens und der Freien Berufe. Ziel ist es, ein günstiges Klim...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmittelbar durch sie betrieben wird. Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Ertra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rz. 205 Im Mittelpunkt der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge steht i. d. R. die ErbSt bzw. SchenkSt, bei der es sich um eine Stichtagssteuer handelt (§ 9 Abs. 1 ErbStG). Da der Erbfall nicht planbar ist, ist im Regelfall einer lebzeitigen Schenkung der Vorzug zu geben, um deren Art, Umfang und Zeitpunkt steuerlich optimiert mit dem ErbStG zu strukturieren. Rz. 205a Das E...mehr

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Datenaustausch: Digitale Sc... / 2.6 Anlagenbuchhaltung: Nur bei großen anlagenintensiven Unternehmen

Selbstverständlich tauschen die Nebenbücher in der Buchhaltung Informationen mit dem Hauptbuch aus. Die Übertragung der Debitorendaten in die Forderungen oder der Kreditorendaten in die Verbindlichkeiten wird nicht als Schnittstelle erkannt. Dieser Ablauf ist bereits Standard. Anders sieht es aus bei der automatischen Übernahme von Rechnungsdaten in die Anlagenbuchhaltung. Ge...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 2 Gewinnermittlung

Aufgrund der Betriebsgröße und der Betriebsorganisation kann handelsrechtlich die Buchführungspflicht[1] zum Tragen kommen, wenn das entsprechende Unternehmen als Kaufmann i. S. d. § 1 HGB anzusehen ist.[2] Dann sind u. a. Inventuren und Bilanzen zu erstellen. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen gilt: Wenn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren der Jah...mehr

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Datenaustausch: Digitale Sc... / 3.1 Digitale Ausgangsrechnungen für die Kunden

Eine immer weitere Verbreitung finden die digitalen Schnittstellen, über die Ausgangsrechnungen an die Kunden geschickt werden. Das Unternehmen spart dadurch den Druck der analogen Rechnungen und deren Versand. Die Rechnung ist schneller beim Kunden und wird dadurch eventuell auch schneller bezahlt. Das Einsparpotenzial bzgl. den Kosten auch in der Buchhaltung ist groß, vor ...mehr

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Datenaustausch: Digitale Sc... / 3.6 Schnittstellen zum Staat

Der Staat bietet seinen Bürgern und Unternehmen viele Online-Dienste an. Im gewerblichen Bereich kommt es darüber hinaus immer öfter zum Zwang, digitale Schnittstellen zu nutzen, z. B. für regelmäßige statistische Meldungen oder für bestimmte Anträge. Besonders aktiv sind die Finanzbehörden, die durch zunehmende Vorschriften zur digitalen Kommunikation die Digitalisierung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Verstoß gegen die Rechnungsausstellungspflichten (§ 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG [1] genannten Fällen auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet wird. In diesen Fällen legt das Gesetz dem Leistenden eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung auf, deren Verletzung kann durch einen speziellen Bußgeldtatbestand sanktioniert werden. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.1 Äußerer Betriebsvergleich

Beim äußeren Betriebsvergleich werden die Ergebnisse des zu prüfenden Unternehmens mit denen anderer branchengleicher Unternehmen verglichen. Auf weitere Spezifikationen von Restaurants mit ausländischer Küche wird an dieser Stelle noch nicht eingegangen. 2023betragen die Werte lt. amtlicher Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums[1] für Gaststätten:mehr

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Variable Vergütung für Führ... / 2.1.1 Das Zieleinkommen

Um Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen und diese zu halten, müssen Unternehmen marktgerechte Einkommen bezahlen. Das Zieleinkommen ist das nach den betrieblichen Spielregeln der Einkommensfindung festgelegte und dauerhaft vertraglich zugesagte Einkommen für einen Mitarbeiter in einer bestimmten Funktion, das er genau dann erhält, wenn alle zugrunde liegenden Zielsetz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 3.2 Dauerhafter Standard

Für eine Reihe von Erfolgskriterien wird es möglich sein, relativ leicht akzeptierte Standards zu definieren, denen ein Unternehmen gerecht werden sollte: z. B. eine Kapitalrendite von x %. Die Festlegung eines solchen Standards kann sich z. B. am Niveau vergleichbarer Branchen-Unternehmen oder an den historischen Daten des eigenen Unternehmens orientieren. Ein solcher Standa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 1 Trends – Die Ausrichtung variabler Vergütung ändert sich

Stand in der Vergangenheit oft die Bonifizierung der individuellen Leistung des Mitarbeiters im Vordergrund, so verschiebt sich der Schwerpunkt heute deutlich in Richtung kollektiver, auf den Erfolg der Organisation bezogener Vergütung. Die Motive hierfür lassen sich in drei Punkten zusammenfassen: Unternehmen haben in der Anwendung erlebt, dass variable Vergütung, die an indi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 3.3 Benchmarking

Dieser Ansatz geht von der Überlegung aus, dass ein Unternehmen dann gut ist, wenn es besser oder zumindest vergleichbar abschneidet als die wesentlichen Wettbewerber und die Ergebnisse unbefriedigend sind, wenn es schlechter als die wesentlichen Wettbewerber abschneidet. Der Vorteil dieser Erfolgsbewertung liegt darin, dass mit dem Referenzwert des Wettbewerbs eine dynamisch...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.1 Grundfall

Der Gewerbesteuer-Messbetrag ist für jeden Gewerbebetrieb gesondert zu bestimmen. Hat ein Steuerpflichtiger mehrere Gewerbebetriebe bzw. hält neben einem Einzelunternehmen eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, sind die einzelnen Gewerbesteuer-Messbeträge getrennt zu ermitteln, mit dem Faktor 4 zu vervielfältigen und auf die zu zahlende Gewerbesteuer zu begrenzen. We...mehr

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Datenaustausch: Digitale Sc... / 3 Digitale Schnittstellen zu externen Partnern

Der Datenaustausch zwischen verschiedenen Unternehmen oder dem Unternehmen und externen Partnern wie Banken, Behörden, Beratern oder Dienstleistern ist zum Standard geworden. Das beste Beispiel sind die Banken, die alle Abläufe in hohem Maße digitalisiert haben. Wer daran als Kunde einer Bank nicht teilnehmen will, wird keine Bank mehr finden, die mit ihm zusammenarbeitet. G...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 2.1.3 Die Bewertungsebenen

Variable Vergütung kann grundsätzlich Erfolge und Leistungen auf verschiedenen Bewertungsebenen umfassen. Obwohl, wie eingangs beschrieben, die derzeitige Diskussion eher in Richtung eines Verzichtes auf die Bonifizierung der individuellen Leistung bzw. individueller Zielerreichung führt, ist diese heute noch in der Mehrzahl variabler Vergütungsregelungen berücksichtigt. Das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenaustausch: Digitale Sc... / 2 Digitale Schnittstellen zu den Unternehmensbereichen

Da es Schnittstellen zu den unterschiedlichsten Fachbereichen im Unternehmen gibt, gibt es auch unterschiedlichste Möglichkeiten und Problembereiche. Inhalt und Umfang der Daten, der Zeitpunkt und die Art der Nutzung sind individuell an die Aufgabe angepasst. Daher müssen alle Bereiche, die interne Schnittstellen möglich erscheinen lassen, separat untersucht werden. 2.1 Faktu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten durch einen Nichtunternehmer (§ 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 130 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG wird verwirklicht, wenn ein bestimmter Empfänger einer Leistung entgegen § 14b Abs. 1 S. 5 UStG eine dort bezeichnete Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt wird. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 5 In den Fällen des § 14 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.1 Wesen der Spaltung

Rz. 1 § 16 UmwStG gehört zum Vierten Teil des UmwStG, der den Übergang von Vermögen einer übertragenden Kapitalgesellschaft im Wege der Aufspaltung, Abspaltung oder Teilübertragung regelt. In den Fällen des § 15 UmwStG ist Übernehmerin eine andere Kapitalgesellschaft, in denen des § 16 UmwStG eine Personengesellschaft. § 16 UmwStG ermöglicht eine Umstrukturierung von Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenaustausch: Digitale Sc... / 3.2 Digitale Eingangsrechnungen von den Lieferanten

Die digitale Ausgangsrechnung wird beim Rechnungsempfänger zur digitalen Eingangsrechnung. Die Kreditorenbuchhaltung kann diese über die vorhandenen digitalen Kommunikationswege erhalten. Hinweis Steuerrechtliche Vorschriften Für digitale Eingangsrechnungen gelten die gleichen Regeln wie für analoge Rechnungen, damit sie als Dokument für den Vorsteuerabzug und die Kostenverbuc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 3 Die Messgrößen (Key Performance Indicators/KPI) für die variable Vergütung

Die Festlegung der Messgrößen ist eine der entscheidenden wesentlichen Voraussetzungen für die Wirkung variabler Vergütung. Eine allgemeingültige Aussage zu den "richtigen" KPI gibt es nicht, diese werden vielmehr durch die jeweiligen unternehmerischen Zielsetzungen und strategischen Herausforderungen geprägt. Zur Abbildung des Unternehmenserfolges wird man in der Regel auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenaustausch: Digitale Sc... / 3.4 Datenaustausch mit Banken

Eine Vorreiterrolle in der Digitalisierung von Abläufen im kaufmännischen Bereich übernehmen die Banken. Sie haben die Möglichkeiten der digitalen Entwicklung früh erkannt und immer versucht, ihre Kunden mitzunehmen. Das hat jeder Buchhalter erfahren, privat und in den Bankangelegenheiten am Arbeitsplatz. Analoge Abläufe bieten viele Banken nicht mehr an oder nur zu horrende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 4 Bewertungsregeln

Hier gilt es, für jede Messgröße die geeigneten "Kurveneinstellungen" für die Ermittlung der tatsächlichen variablen Ist-Vergütungen entsprechend der Zielerreichung festzulegen. Die erste Frage lautet: wo liegt die Einstiegshürde für die Zielerreichung, ab der überhaupt erst eine variable Vergütung gezahlt wird? Abgeleitet aus den Erfahrungen der Vorjahre und unter Berücksich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenaustausch: Digitale Sc... / 7 Zukunft: Die Bedeutung digitaler Schnittstellen nimmt zu

Die Bedeutung digitaler Schnittstellen wächst mit rasanter Geschwindigkeit. Industrie 4.0 setzt voraus, dass Daten nicht nur kaufmännisch und nicht nur innerhalb des Unternehmens ausgetauscht werden. Das Lieferkettencontrolling funktioniert nur dann optimal, wenn Informationen innerhalb der Kette schnell und zuverlässig ausgetauscht werden können. Der Staat mit den unterschi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenaustausch: Digitale Sc... / 1.3 Sicherheit der Schnittstellen

In der Buchhaltung werden sensible Daten verarbeitet und gespeichert. Schon immer wurden Anstrengungen unternommen, diese Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Das war mit geringem Aufwand möglich, solange die Buchhaltung nicht digital in andere Abläufe eingebunden war. Durch die enge digitale Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen im Unternehmen, z. B. als int...mehr