Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 3 Mustervertrag Sozialpädagogische Familienhilfe

Rz. 37 Stadt … Der Oberbürgermeister Vertragsentwurf zwischen der Stadt … – Jugendamt –, vertreten durch den Oberbürgermeister, 12345 Musterstadt, im Folgenden "Jugendamt" genannt und der Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Musterstadt –, vertreten durch die/den Geschäftsführer(in), Frau/Herrn …, … (Anschrift), im Folgenden "Träger" genannt über die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen d...mehr

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Neues vom BGH zur (Un-)Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln

Zusammenfassung Der BGH befasst sich in einem Urteil v. 27.10.2022 (IX ZR 213/21) mit den Anforderungen an die Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln und äußert sich damit zu einer Frage, die in der Rechtsprechung und Literatur höchst umstritten ist. Sachverhalt Der spätere Schuldner war Betreiber eines Busunternehmens und wurde von der Beklagten mit der Schülerbeförd...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 6.1 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 30 Nach § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung von Arbeitnehmern. Dieses Mitbestimmungsrecht besteht auch bei der befristeten Einstellung. Eine Einstellung liegt auch vor, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert oder in ein unbefristetes Arbeit...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 6.2 Mitbestimmung des Personalrats

Rz. 36 Die gleichen Grundsätze gelten für die Beteiligung des Personalrats nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und den meisten Personalvertretungsgesetzen der Länder. Diese sehen ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Einstellung vor, nicht jedoch bei der Befristung. Demzufolge führt die Verletzung dieses Mitbestimmungsrechts nicht zur Unwirksamkeit ...mehr

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Gerichtliche Überprüfung und Aufhebung von Schiedssprüchen bei Verstoß gegen den ordre public

Zusammenfassung Der BGH beantwortet die bisher umstrittene Frage, welcher Prüfungsmaßstab für Schiedssprüche in kartellrechtlichen Fragen gilt: Eine bloße Evidenzkontrolle reicht nicht aus. Der Schiedsspruch ist vollumfänglich auf seine Vereinbarkeit mit dem ordre public überprüfbar. Schiedsverfahren sind für Unternehmen eine interessante Alternative zu einem Prozess vor eine...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 4.3 Doppelbefristung

Rz. 26 Eine sog. Doppelbefristung ist die Kombination von Zweckbefristung und Zeitbefristung. Diese Vertragsgestaltung ist in der Praxis häufig anzutreffen in Vertretungsfällen, wobei der Arbeitnehmer eingestellt wird bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Vertretenen, längstens aber bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie enthält 2 Beendigungstatbestände, die auf unt...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 11 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung oder Unwirksamkeit

Wird bei der Klauselkontrolle festgestellt, dass die Klauseln ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde für eine...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 9 Prüfungsreihenfolge

Bei vorformulierten Bedingungen gelten strengere Maßstäbe als bei der allgemeinen Vertragsgestaltung, weil der Verwender ohne Beteiligung des Vertragspartners die völlig freie Gestaltung des Vertrags für sich in Anspruch nimmt. Im Rahmen einer besonderen inhaltlichen Kontrolle wird zunächst anhand der Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit[1] und dann nach den Klauselverbot...mehr

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Abmahnung im Wohnungseigent... / 7.1 Abmahnung gegenüber dem Eigentümer

Dem Eigentümer kann gemäß § 17 Abs. 2 WEG das Wohnungseigentum entzogen werden, wenn er trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 WEG obliegenden Pflichten verstößt. Darüber hinaus ist eine Abmahnung grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn die Entziehung auf § 17 Abs. 1 WEG gestützt wird, ohne dass das Regelbeispiel des § 17 Abs. 2 WEG vorliegt.[1] Grund...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.2 Partnerbedingtes Kündigungsverbot

Rz. 20 Die rechtliche Selbstständigkeit der einzelnen Arbeitsverträge wird durch das partnerbedingte Kündigungsverbot des § 13 Abs. 2 Satz 1 TzBfG verstärkt. Das Ausscheiden eines Arbeitsplatzpartners rechtfertigt nicht die Kündigung des anderen Partners. § 13 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist ein eigenständiges Kündigungsverbot.[1] Da seit 1.1.2004 auch für die eigenständigen Kündigu...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.3 Rücknahme eines Verwaltungsakts (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 ist durch das Neunte Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht mit Wirkung zum 1.8.2016 in die Vorschrift eingefügt worden. Mit der Neuregelung in Abs. 3 wird die Rücknahme rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakte eingeschränkt, da ansonsten solche Verwaltungsakte nach § 44 ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.5 Feststellungsinteresse

Rz. 27 Die bei Feststellungsklagen notwendige Prüfung, ob der klagende Arbeitnehmer an der begehrten Feststellung ein rechtliches Interesse hat (§ 256 ZPO), erübrigt sich im Rahmen der Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG regelmäßig. Das erforderliche Feststellungsinteresse folgt daraus, dass der betreffende Arbeitnehmer nur mit einer Klage nach § 17 Satz 1 TzBfG ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.4 Kläger und Beklagter

Rz. 21 Nach § 17 TzBfG obliegt das Recht zur Erhebung der Befristungskontrollklage dem Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass nur er selbst klageberechtigt sein kann. Nach § 613 BGB hat der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen und er soll deshalb selbst entscheiden können, ob er eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen ihrer (vermeintlichen) Unwirksamk...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.2 Form des Klageantrags

Rz. 15 Die Klageschrift muss die allgemeinen Anforderungen des § 253 ZPO erfüllen, also die Bezeichnung der Parteien, des Gerichts, die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grundes des Klagebegehrens sowie einen bestimmten Antrag enthalten. An eine Befristungskontrollklage dürfen jedoch keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden. Es muss vielmehr genügen, wenn aus...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 4.2 § 6 KSchG – Verlängerte Anrufungsfrist

Rz. 62 § 17 Satz 2 TzBfG ordnet auch die entsprechende Anwendung des § 6 KSchG an. § 6 KSchG dient – wie auch § 5 KSchG – dazu, die Rechtsfolgen des § 4 KSchG bzw. § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 7 KSchG abzumildern. Nach Ablauf der 3-wöchigen Klagefrist gilt über § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 7 KSchG die Befristung als von Anfang an wirksam. Nach § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 6 ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Klagefrist des § 17 TzBfG erfasst sämtliche befristeten Arbeitsverhältnisse.[1] Dabei kommt es auf die Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses ebenso wenig an, wie auf die Frage, ob auf dieses die besonderen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes anwendbar sind. Ebenso unerheblich ist es, um welche Art der Befristung es sich handelt. § 17 TzBfG erfasst sowohl ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.1 Zivilrechtliche Rückwirkung

Rz. 86 Anwendbar ist § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO regelmäßig in den Fällen, in denen ein Rechtsgeschäft, das steuerlich von Bedeutung ist, aufgrund bürgerlich-rechtlicher Vorschriften zivilrechtlich rückwirkend beseitigt wird. Rz. 87 Rückwirkung entfaltet nach § 142 BGB die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts; infolge einer wirksamen Anfechtung ist das Rechtsgeschäft als von Anfan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 Neuer Antrag, neuer Gewinnverteilungsbeschluss

Rz. 42 Bei der Frage, ob ein neuer Antrag eine Durchbrechung der Bestandskraft rechtfertigt, ist zu unterscheiden, ob der Antrag die neue Tatsache ist oder ob aufgrund neuer Tatsachen ein Antrag erstmals gestellt oder geändert wird.[1] Zur Einordnung eines neuen Antrags als rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO vgl. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, ...mehr

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zfs 02/2023, Unwirksamkeit einer Karenzfrist für die Zahlung von Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen

VVG § 192 Abs. 5 S. 2 § 208; MuSchG § 3; MBKT § 1a Leitsatz 1. Die Vereinbarung einer Karenzfrist für die Zahlung von Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen ist unwirksam. 2. Zur intertemporalen Wirkung einer Gesetzesänderung bei Fehlen einer Übergangsregelung. (Leitsätze der Schriftleitung) LG Ravensburg, Urt. v. 24.2.2022 – 1 S 117/21 1 Sachverhalt Die Kl. begehrt für di...mehr

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zfs 02/2023, Unwirksamkeit ... / Leitsatz

1. Die Vereinbarung einer Karenzfrist für die Zahlung von Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen ist unwirksam. 2. Zur intertemporalen Wirkung einer Gesetzesänderung bei Fehlen einer Übergangsregelung. (Leitsätze der Schriftleitung) LG Ravensburg, Urt. v. 24.2.2022 – 1 S 117/21mehr

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zfs 02/2023, Unwirksamkeit ... / 1 Sachverhalt

Die Kl. begehrt für die vertraglich vereinbarte Karenzzeit die Zahlung von Krankentagegeld. Beginnend zum 1.10.2018 haben die Parteien einen privaten Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen. Nach dem vereinbarten Tarif "ETF21" hat die Kl. Anspruch auf Zahlung eines Krankentagegeldes von 150 EUR pro Kalendertag. Gemäß § 1a der RB/KT ist ein Versicherungsfall auch der Verdiens...mehr

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zfs 02/2023, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

II, Die zulässige Berufung ist begründet. 1. Die Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld für weitere 21 Tage zu je 150 EUR i.H.v. 3.150 EUR gem. § 1 VVG, § 1a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 der Rahmenbedingungen 2009 (RB/KT 2009) i.V.m. Ziff. 2.1 und 2.7 des Tarifs für Freiberufler "ETF21". 1.1 Gem. § 1 VVG ist der VR verpflichtet, bei Eintritt des ...mehr

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Einführung / b) Zivilrechtlich unwirksame Rechtsgeschäfte

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Unwirksamkeit ist für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis des Rechtsgeschäfts gleichwohl eintreten und bestehen lassen (§ 41 Abs. 1 AO). Das gilt auch im Erbschaftsteuerrecht.[2] Rz. 56 [Autor/Stand] Wird eine formnichtige Verfügung von Todes wegen von den Beteiligten erfüllt, handelt es sich er...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 2. Die Führung der Betreuung und Genehmigungspflichten, insbesondere Schenkungen

Der Gesetzgeber wollte mit der Reform des Betreuungsrechts das Unterstützungsprinzip stärker betonen. Besonders deutlich kommt dies – neben der Transparenzpflicht im Bereich der Vermögenssorge (§ 1838 BGB) – in der für die gesamte Führung der Betreuung geltende Wunschbefolgungspflicht (§ 1821 Abs. 2-4 BGB) zum Ausdruck. Diese teilweise als Magna Charta gefeierte Vorschrift d...mehr

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zfs 02/2023, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen: "…

1. Der KfW steht gegen die Kl. ein Anspruch in der geltend gemachten Höhe von 55.239,21 EUR aus §§ 280 Abs. 1, 662, 667 BGB i.V.m. dem zwischen der Kreissparkasse und der DtA geschlossenen Vertrag zu, in den die Kl. und die KfW als Rechtsnachfolgerinnen eingetreten sind. a) Die Kl und die (KfW) haben einen Bürgschaftsvertrag abgeschlossen (wird ausgeführt). Die Treuhandverpfli...mehr

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zfs 02/2023, (Unwirksame) Z... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die sofortige Beschwerde ist nach §§ 411 Abs. 1, 46 Abs. 3, 311 Abs. 2 StPO zulässig und in der Sache erfolgreich. Der Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts S. vom 17.4.2021 ist mangels wirksamer Zustellung desselben nicht verfristet, sodass es auf eine Wiedereinsetzung vorliegend nicht ankommt. 1. Eine wirksame Zustellung des Strafbefehls a...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 5. Die Unterschriftsbeglaubigung für Vorsorgevollmachten durch die Betreuungsbehörde

Zuständig zur Beglaubigung von Unterschriften unter Vollmachten sind, abgesehen von besonderen Zuständigkeiten, wie z.B. der Konsuln, die Notare und Notarinnen (§ 1 Abs. 1 BeurkG, § 7 Abs. 1 S. 3 BtOG) sowie die Urkundspersonen bei der Betreuungsbehörde (§ 7 Abs. 1 s. 1 BtOG; bisher § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG a.F.). Die Einzelheiten des Beglaubigungsverfahrens regelt das BeurkG, d...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2.2 Wirksamkeit der Rückrufklausel

Rückrufklauseln im Entgeltbereich Wirksam ist eine solche Rückrufklausel im Entgeltbereich zunächst nur dann, wenn sie dem Transparenzgebot [1] entspricht. Das Transparenzgebot verlangt die eindeutige Formulierung des Vorbehalts, sodass der Mitarbeiter genau erkennen kann, in welchen Fällen er mit einem Widerruf rechnen muss. Es sollten daher die einzelnen Widerrufsgründe mögl...mehr

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Das Testament / 2.1.5.2 Bedingung

Will der Erblasser eine bestimmte Person nur für den Fall als Erbe einsetzen, dass sie ein gewünschtes Verhalten zeigt, so kann die Erbeinsetzung von einer aufschiebenden (§ 2074 BGB) und die Erbenstellung von einer auflösenden Bedingung (§ 2075 BGB) abhängig gemacht werden. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass der auflösend bedingt eingesetzte Erbe faktisch befreiter Vorerbe ...mehr

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Das Testament / 1.2.5 Vorliegen einer bindenden letztwilligen Verfügung

Die Testierfähigkeit kann ebenfalls durch eine zuvor errichtete letztwillige Verfügung eingeschränkt sein, sofern dieser Bindungswirkung zukommt und keine Abänderungs- oder Loslösungsmöglichkeit mehr besteht. Die Unwirksamkeit nachfolgender Verfügungen ergibt sich insofern für Erbverträge aus § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB und für gemeinschaftliche Testamente aus §§ 2270, 2271 Abs....mehr

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Das Testament / 2.1.4 Ersatzerben

Selbst wenn die gesetzliche Erbfolge den Wünschen des Erblassers entspricht, so gilt es den Fall zu bedenken, dass ein in Aussicht genommener Erbe vor dem Erbfall wegfällt (durch Vorversterben, Unwirksamkeit oder Widerruf der Erbeinsetzung, Zuwendungsverzichtsvertrag nach § 2352 BGB, Nichterleben einer aufschiebenden Bedingung nach § 2074 BGB oder Eintritt einer auflösenden ...mehr

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Erbvertrag / 3.1 Aufhebungswirkung des Erbvertrags

Der Erbvertrag hebt frühere letztwillige Verfügungen des Erblassers auf, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigen würden (§ 2289 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ein Erbvertrag zwischen denselben Vertragsparteien wird insofern hinsichtlich der Abweichungen zum ersten Vertrag auch ohne ausdrückliche Erklärung als einverständliche Vertragsaufhebung i. S. d. § 2290 A...mehr

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Das Testament / 2.9.4 Teilungsverbot

Die Kehrseite der Teilungsanordnung ist das Teilungsverbot gem. § 2044 Abs. 1 Satz 2 BGB [1], dem allerdings wegen § 137 BGB nur schuldrechtliche Wirkung zukommt[2] und welches gem. § 2044 Abs. 2 BGB höchstens für die Dauer von 30 Jahren nach dem Erbfall zulässig ist. Auch ein wichtiger Grund i. S. d. §§ 2044 Abs. 1 Satz 2, 749 Abs. 2, 3 BGB führt zur Unwirksamkeit der Anordn...mehr

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Das Testament / 2.5.8 Wiederverheiratungsklausel

Wiederverheiratungsklauseln regeln das Schicksal des Nachlasses des Erstversterbenden für den Fall der Wiederheirat des Überlebenden. Sie sind dann als sittenwidrig anzusehen, wenn sie dazu geeignet sind auf den Eheschließungswillen des Überlebenden Einfluss zu nehmen. Der hiermit verbundene Eingriff in Art. 6 GG führt zur Unwirksamkeit der Verfügung. Der Verlust der Erbscha...mehr

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Erbvertrag / 3.4.4 Verfügungen von Todes wegen in einseitigen, zweiseitigen und mehrseitigen Erbverträgen

Als "einseitige Erbverträge" – zu unterscheiden von "einseitigen Verfügungen" gem. § 2299 BGB – werden solche Vereinbarungen bezeichnet, in denen nur ein Vertragspartner eine bindende Verfügung von Todes wegen trifft, der andere Vertragspartner also entweder überhaupt nicht von Todes wegen verfügt oder jedenfalls nicht mit erbrechtlicher Bindungswirkung. Formulierungsbeispie...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.1 Rücktrittsvorbehalt bei Erbverträgen zwischen Unverheirateten

Bei Erbverträgen zwischen Unverheirateten ist ein Rücktrittsvorbehalt im Regelfall unverzichtbar. Ohne einen solchen Vorbehalt verbliebe den Vertragspartnern nach einer Trennung und wenn sie sich auf eine Aufhebung des Erbvertrages nicht einigen können allein die Möglichkeit den Vertrag gem. § 2078 Abs. 2 BGB aufgrund eines Motivirrtums anzufechten. Denn § 2077 BGB, wonach V...mehr

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Das Testament / 2.1.3.4 Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel beim Ehegattentestament

Bei Ehegattentestamenten ist die Anordnung von Vor- und Nacherbfolge ein typisches Gestaltungsinstrument zur gesonderten Vererbung der Vermögen beider Eheleute – alternativ zur Belastung der zu Erben eingesetzten Abkömmlinge mit Herausgabe- oder Nutzungsvermächtnissen zugunsten des überlebenden Ehegatten. Diese sog. Trennungslösung beim Ehegattentestament, bei der neben dem E...mehr

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Das Testament / 2.1.5.1 Enterbung

Der Erblasser kann seine Gestaltungsmacht also nicht nur dadurch ausüben, dass er die Erbeinsetzung positiv regelt, vgl. § 1938 BGB. Er kann sich vielmehr auch darauf beschränken, einen gesetzlichen Erben ausdrücklich von der Erbfolge auszuschließen, vgl. § 1938 BGB. Aufgrund der Regelung zur teilweisen Unwirksamkeit von Testamenten, § 2085 BGB, empfiehlt sich stets eine Ver...mehr

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Das Testament / 2.5.10.2 Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen

Nach dem Tode eines Ehegatten ist hingegen die Testierfreiheit des Überlebenden zum Schutze des zuerst Versterbenden beschränkt (§ 2271 Abs. 2 BGB). Insoweit entfaltet das gemeinschaftliche Testament ähnliche Bindungswirkung wie ein Erbvertrag. Der Überlebende kann seine Verfügungen danach grundsätzlich nicht mehr widerrufen, es sei denn er schlägt das ihm vom Vorverstorbene...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 16 TzBfG regelt die Folgen der unwirksamen Befristung sowie der unwirksamen auflösenden Bedingung eines Arbeitsverhältnisses. § 21 TzBfG nimmt auf § 16 TzBfG ausdrücklich Bezug. Mit § 16 Satz 1 TzBfG hat der Gesetzgeber die seit 1960 im Wege des Richterrechts erkannte Rechtsfolge einer unwirksamen Befristung kodifiziert. Mit Beschluss vom 12. Oktober 1960 hatte der Gr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2 Kündigungsmöglichkeit bei unwirksamer Befristung

Rz. 5 § 16 Satz 1 2. Halbsatz und Satz 2 TzBfG regeln die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung eines unwirksam befristeten Arbeitsverhältnisses. Vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes entsprach es der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass im Falle der Unwirksamkeit einer Befristung neben der vereinbarten Höchstdauer des Arbeits...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 8 Welche Mängelrechte hat der Erwerber?

Zuschlag in der Zwangsversteigerung Erfolgt der Erwerb einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung, stehen dem Erwerber keinerlei Mängelrechte zu. Dies regelt die Bestimmung des § 56 Satz 2 ZVG. Erwerb durch Kauf Anders verhält es sich im Fall des rechtsgeschäftlichen Erwerbs. Die Rechte des Erwerbers im Fall von Mängeln am Kaufobjekt ric...mehr

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Antidiskriminierung / 2.8.3.6 Unwirksamkeit von Klauseln bei Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

Offen sind die Fragen zur Nichtigkeit von Klauseln. Nach § 7 Abs. 2 AGG sind diskriminierende Klauseln in Individualverträgen und Kollektivvereinbarungen unwirksam. Die Frage, welche Regelung gelten soll, wenn eine Bestimmung infolge Verstoßes gegen § 7 Abs. 1 AGG nichtig ist, klärt § 7 AGG jedoch nicht. Aus der Rechtsprechung des BAG zur Unwirksamkeit tarifvertraglicher Bes...mehr

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Antidiskriminierung / 2.1 Anwendungsbereich des AGG

Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (zu diesen Begriffen siehe sogleich unter 2.2) sind nach § 2 AGG unzulässig bei: dem Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit und dem beruflichen Aufstieg, den Beschäfti...mehr

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Antidiskriminierung / 4.7.1 Kündigungen

Aufgrund der wenig geglückten Fassung des § 2 Abs. 4 AGG war zunächst das Verhältnis von KSchG zum AGG unklar; denn nach § 2 Abs. 4 AGG sollen bei Kündigungen ausschließlich die Regelungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes gelten. Da diese Regelung einen durch die Richtlinie eindeutig erfassten Bereich aus dem Anwendungsbereich des AGG ausgrenzt, stellte sich...mehr

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Antidiskriminierung / 2.5.4.7 Berücksichtigung bei Sozialauswahl

§ 10 Nr. 6 und 7 a. F. AGG (gültig bis 11.12.2006) wurden durch Art. 8 des 2. Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes wieder gestrichen.[1] Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte es sich hier nur um eine redaktionelle Anpassung an § 2 Abs. 4 AGG handeln. Gemäß § 10 Nr. 6 a. F. AGG war eine Berücksichtigung des Alters bei der Sozialauswahl (auch im Rahmen der Bildun...mehr

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Antidiskriminierung / 1.2 Überblick

Die EU-Richtlinien verpflichten den Gesetzgeber dazu, im Bereich Beschäftigung und Beruf Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Geschlecht sicherzustellen. Bezogen auf die Merkmale Geschlecht, Rasse und ethnische Herkunft ist nach den Richtlinien eine Umsetzung auch im zivil- und sozialrechtli...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Anwendung des § 52d FGO auf Rechtsanwaltsgesellschaft

Die Erhebung einer Klage beim FG durch einen Rechtsanwalt ist ab dem 1.1.2022 unzulässig, wenn sie nicht als elektronisches Dokument in der Form des § 52a FGO übermittelt wird. Der Verstoß gegen § 52d FGO führt zur Unwirksamkeit der Klage; die Prozesserklärung ist nicht wirksam. Auch für Rechtsanwaltsgesellschaften gilt diese Übermittlungspflicht i.S.d. § 52d S. 1 FGO sowie d...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / b) Beschluss des Landgerichts Hamburg

Rz. 20 In einer betreuungsrechtlichen Angelegenheit hatte das Landgericht Hamburg mit Beschl. v. 30.8.2017[26] gemäß § 81 Abs. 4 FamFG die Kosten eines Betreuungsverfahrens der Verfahrensbeteiligten Sparkasse auferlegt, weil sie eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht nicht anerkannt und dadurch – trotz bestehender Vorsorgevollmacht – die Bestellung eines Betreuers erforde...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden

Rz. 20 Der Feststellungsbescheid ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird (§ 122 Abs. 1 AO). Die Bekanntgabe muss damit jedenfalls demjenigen gegenüber erfolgen, der den Vermögensgegenstand zugerechnet erhält (§§ 151 Abs. 2 Nr. 2, 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG). In Erbbaurechtsfällen sind gem. § 153 Abs. 2 S. 3 und 4 BewG d...mehr