Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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Praxis-Beispiele: Pflegezeit / 4 Zweite Freistellung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hatte in der Zeit vom 10.6. bis 23.8. eines Jahres Pflegezeit in Anspruch genommen für die Pflege seiner Mutter. Er beantragt eine weitere Pflegezeit für den Zeitraum vom 23.12. des Jahres bis 6.1. des Folgejahres und verlangt für diesen Zeitraum die Freistellung von der Arbeit. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine 2. Pflegezeit? Ergebnis Der Mitarb...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 6 Nach dem Wortlaut des § 6 BUrlG sind Urlaubsansprüche gegen einen neuen Arbeitgeber ausgeschlossen, soweit für das laufende Kalenderjahr von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. 2.1 Anwendungsvoraussetzungen 2.1.1 § 6 gilt für alle Urlaubsansprüche Rz. 7 Die Vorschrift gilt zwar dem Wortlaut nach nur für die gesetzlichen Urlaubsansprüche, im Ergebnis aber...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.2.2 Keine Anrechnungsbefugnis des alten Arbeitgebers

Rz. 36 Ebenso wenig regelt § 6 Abs. 1 BUrlG, was geschieht, wenn der Arbeitnehmer zunächst keine Urlaubsabgeltung im 1. Arbeitsverhältnis erhält, deshalb vom 2. Arbeitgeber Teilurlaub erhält und dann später den alten Arbeitgeber auf Urlaubsabgeltung aus dem 1. Arbeitsverhältnis verklagt. In diesem Fall muss der 1. Arbeitgeber die jeweils geschuldete Urlaubsabgeltung gewähren:...mehr

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Praxis-Beispiele: Pflegezeit / 5 Kürzung des Erholungsurlaubs

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hatte in der Zeit vom 10.6. bis 23.8. eines Jahres für die Pflege seiner Mutter Pflegezeit in Anspruch genommen. Er macht für das gesamte Jahr den vollständigen Urlaub vom 24 Urlaubstagen geltend. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub? Ergebnis Nein. Der Arbeitgeber kann nach § 4 Abs. 4 PflegeZG den Erholungsurlaub für jeden vol...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.1 § 6 gilt für alle Urlaubsansprüche

Rz. 7 Die Vorschrift gilt zwar dem Wortlaut nach nur für die gesetzlichen Urlaubsansprüche, im Ergebnis aber auch für weitergehende tarifliche oder vertragliche Urlaubsansprüche [1] – jedenfalls dann, wenn die Vertragsparteien nichts Abweichendes für den "übergesetzlichen" Urlaub vereinbart haben.[2] Eine solche Abweichung muss klar und eindeutig sein.mehr

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Entgeltfortzahlung / 1.1.3 Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitnehmer muss krankheitsbedingt arbeitsunfähig sein.[1] Krankheit und Arbeitsunfähigkeit sind zu unterscheiden. Nicht jede Krankheit führt automatisch zur Arbeitsunfähigkeit (ein gebrochener Knöchel führt z. B. zur Arbeitsunfähigkeit eines Kraftfahrers, nicht jedoch einer Bürokraft). Unbeachtlich ist darüber hinaus die Ursache der Krankheit. Dies gilt in Fällen sucht...mehr

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Arnold/Tillmanns , EÜG Urlaub bei Eignungsübungen

1 Allgemeines Rz. 1 Zur Auswahl freiwilliger Soldaten führt die Bundeswehr Eignungsübungen durch, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen können. Das "Gesetz über den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse" (Eignungsübungsgesetz – EÜG [1]) regelt das Schicksal des Arbeit...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 12 Urlaub im Bereich der Heimarbeit

1 Allgemeines Rz. 1 Heimarbeiter und diesen Gleichgestellte sind mangels organisatorischer wie persönlicher Abhängigkeit keine Arbeitnehmer i. S. d. allgemein anerkannten Arbeitnehmerbegriffs, sondern Selbstständige. Aufgrund einer dem Wesen der Heimarbeit entsprechenden faktischen wirtschaftlichen Abhängigkeit besteht jedoch eine Ähnlichkeit zum Arbeitsverhältnis, aus der ei...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG § 19 Urlaub

1 Allgemeines Rz. 1 § 19 JArbSchG regelt den Urlaubsanspruch und die Urlaubsdauer der jugendlichen Beschäftigten teilweise in Abweichung von den allgemeinen, sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ergebenden Bestimmungen.[1] Zweck der abweichenden Regelungen durch eine dem Alter des Jugendlichen entsprechende Gestaltung der Urlaubsdauer ist zum einen die grundsätzlich erhöh...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5 Urlaub nach einer Maßnahme

Rz. 14 Der Arbeitnehmer hat das Recht, nach einer beendeten Maßnahme seine noch bestehenden Urlaubsansprüche unmittelbar umzusetzen. Das ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 2 BurlG. Sog. Schonzeiten gibt es dazu nicht mehr. Stattdessen muss nun der Arbeitnehmer seinen Urlaub einsetzen, wenn er nicht im unmittelbaren Anschluss an die Maßnahme arbeiten möchte.[1] Der Urlaubsanspru...mehr

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Arnold/Tillmanns , EÜG Urla... / 3 Inhalt der urlaubsrechtlichen Sonderregelungen

Rz. 4 Da durch die Eignungsübung das Arbeitsverhältnis ruht – damit aber gleichwohl rechtlich fortbesteht – hätte ein Arbeitnehmer ungeachtet seiner u. U. mehrmonatigen Abwesenheit gleichwohl einen vollen Urlaubsanspruch gegen seinen Arbeitgeber. Hier schafft die EÜGV einen Ausgleich: Ein Arbeitnehmer, der nach Teilnahme an einer Eignungsübung aus den Streitkräften ausscheide...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 7 Sanktionen bei Verstößen

Rz. 18 Nach § 58 Abs. 1 Nr. 16 JArbSchG stellt ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß, entgegen der Pflicht aus § 19 Abs. 1 (Urlaubsanspruch), auch i. V. m. Abs. 2 Satz 1 oder Satz 2 (Dauer des Urlaubs) oder entgegen § 19 Abs. 3 Satz 2 (Nachgewährung bei Berufsschulbesuch während des Urlaubs) oder Abs. 4 Satz 2 (Urlaub im Bereich der Heimarbeit), Urlaub nicht oder nicht...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.7 Abdingbarkeit durch Tarifvertrag

Rz. 30 Nach § 12 Nr. 7 BUrlG kann durch Tarifvertrag bestimmt werden, dass Heimarbeiter, die nur für einen Auftraggeber tätig sind und tariflich allgemein wie Betriebsarbeiter behandelt werden, Urlaub nach den allgemeinen Urlaubsbestimmungen erhalten.mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 5 Berücksichtigung der Berufsschulferien (Abs. 3)

Rz. 13 Gem. § 19 Abs. 3 JArbSchG soll Berufsschülern der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Wird der Urlaub nicht in den Berufsschulferien gegeben, ist für jeden Tag, an dem die Berufsschule besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren (§ 19 Abs. 3 Satz 2 JArbSchG). Rz. 14 § 19 Abs. 3 JArbSchG konkretisiert und modifiziert die allgemeinen Gewährungs...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2 Befristung des Urlaubsanspruchs

Rz. 16 Der Urlaubsanspruch der Heimarbeiter ist, auch wenn nach § 12 BUrlG die § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG nicht zur Anwendung kommen, befristet. Urlaubsjahr ist der 1.5. bis zum 30.4. des Folgejahres. Der nicht geltend gemachte Urlaubsanspruch verfällt, es sei denn, der in Heimarbeit Beschäftigte war aus von seinem Willen unabhängigen Gründen, insbesondere einer nachgewiesenen A...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 6.1 Art und Weise der Urlaubsgewährung

Rz. 16 Dem Jugendlichen ist (abgesehen von der Besonderheit der Berücksichtigungspflicht der Berufsschulferien) grundsätzlich wie dem Erwachsenen der Urlaub nach Maßgabe von § 7 BUrlG zu gewähren. Er hat insbesondere die durch die Rechtsprechung des EuGH und des BAG auferlegte Initiativlast zur Gewährung des Urlaubs zu beachten und durch die vorgegebenen Mitwirkungsobliegenh...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.1 Urlaubsanspruch und -gewährung (§§ 1, 3, 7 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 14 § 1 BUrlG regelt einen grundsätzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, dessen Mindestdauer gem. § 3 Abs. 1 BUrlG 24 Werktage beträgt. Mangels persönlicher Abhängigkeit des Heimarbeiters bzw. des ihm Gleichgestellten kann dieser die Arbeitszeit grundsätzlich frei bestimmen und disponiert dementsprechend unabhängig vom Auftraggeber. Diese Besonderheit ist hinsic...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 6 Anwendung des BUrlG

Rz. 15 § 19 Abs. 4 Satz 1 JArbSchG ordnet die Geltung wesentlicher Teile des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) an. Anzuwenden sind § 3 Abs. 2 (Legaldefinition des Werktags), § 4 (Wartezeit), § 5 (Teilurlaub), § 6 (Ausschluss von Doppelansprüchen), § 7 (Art und Weise der Urlaubsgewährung, vgl. 6.1), § 8 (Verbot der Erwerbstätigkeit während des Urlaubs), § 9 (Erkrankung während de...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 6.2 Jugendliche Heimarbeiter

Rz. 17 Grundsätzlich hat der in Heimarbeit beschäftigte Jugendliche die urlaubsrechtlichen Ansprüche entsprechend § 12 BUrlG, soweit er zu den dort genannten Personenkreisen gehört.[1] Gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 JArbSchG hat im Falle der Beschäftigung von Jugendlichen in Heimarbeit der Auftraggeber oder Zwischenmeister abweichend von § 12 Nr. 1 BUrlG den Jugendlichen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.4 Krankheit und Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 18 § 9 BUrlG regelt die Nichtanrechnung von Urlaubstagen auf den Jahresurlaub, an denen der Arbeitnehmer während des Urlaubs nachweislich erkrankt war.[1] Im Bereich der Heimarbeit ist entsprechend zu verfahren. Rz. 19 Gleiches gilt für § 10 BUrlG, wonach Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden dürfen, soweit ein An...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4 Nicht anzuwendende Vorschriften des BUrlG

Rz. 32 Nach § 12 BUrlG sind nicht alle Bestimmungen des BUrlG auf den Bereich der Heimarbeit anzuwenden. Darunter fallen die Bestimmungen über die Wartezeit gem. § 4 BUrlG, den Teilurlaub gem. § 5 BUrlG, den Ausschluss von Doppelansprüchen gem. § 6 BUrlG und die Übertragung sowie die Abgeltung des Urlaubs gem. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG. Die restlichen Vorschriften finden nur i....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.4 Hausgewerbetreibende und ihnen Gleichgestellte

Rz. 27 Gem. § 12 Nr. 4 BUrlG erhalten Hausgewerbetreibende und diesen nach § 1 Abs. 2b und c HAG Gleichgestellte von ihrem Auftraggeber oder im Fall der Beschäftigung durch einen Zwischenmeister von diesem als eigenes Urlaubsentgelt und zur Sicherung der Urlaubsansprüche der von ihnen Beschäftigten einen Betrag i. H. v. 9,1 % des an sie ausgezahlten Arbeitsentgelts. Maßgebli...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 4 Urlaubsdauer (Abs. 2)

Rz. 8 Die Dauer des Urlaubs bemisst sich nach der am Alter des Anspruchsberechtigten orientierten Staffelung. Stichtag ist jeweils der 1.1. eines Kalenderjahres. Gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JArbSchG hat ein noch nicht 16 Jahre alter Anspruchsberechtigter einen Anspruch auf 30 Werktage Erholungsurlaub. § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JArbSchG ist entsprechend der Systematik (Orient...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.2 Heimarbeiter und ihnen Gleichgestellte

Rz. 21 Gem. § 12 Nr. 1 BUrlG erhalten Heimarbeiter und diesen nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellte von ihrem Auftraggeber (oder im Fall der Beschäftigung durch einen Zwischenmeister von diesem) bei einem Anspruch auf 24 Werktage Urlaub ein Urlaubsentgelt i. H. v. 9,1 % des in der Zeit vom 1.5. bis zum 30.4. des folgenden Jahres oder bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhä...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1 Beschäftigte in Heimarbeit

Rz. 5 Gem. § 1 Abs. 1 HAG ist in Heimarbeit beschäftigt, wer Heimarbeiter i. S. v. § 2 Abs. 1 HAG oder Hausgewerbetreibender i. S. v. § 2 Abs. 2 HAG ist. 2.1.1 Heimarbeiter Rz. 6 Gem. § 2 Abs. 1 HAG ist als Heimarbeiter legaldefiniert, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftra...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2 Gleichgestellte

2.2.1 Gleichgestellte Personen, Verfahren Rz. 9 Gem. § 1 Abs. 2 HAG besteht für Personen, die keine Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibenden sind, im Falle einer Schutzbedürftigkeit die Möglichkeit einer Gleichstellung mit in Heimarbeit Beschäftigten. Entscheidend für die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit ist der Grad der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Betroffenen vom Auf...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3 Anzuwendende Vorschriften des BUrlG

3.1 Urlaubsanspruch und -gewährung (§§ 1, 3, 7 Abs. 1 BUrlG) Rz. 14 § 1 BUrlG regelt einen grundsätzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, dessen Mindestdauer gem. § 3 Abs. 1 BUrlG 24 Werktage beträgt. Mangels persönlicher Abhängigkeit des Heimarbeiters bzw. des ihm Gleichgestellten kann dieser die Arbeitszeit grundsätzlich frei bestimmen und disponiert dementsprechen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2 Anwendungsbereich

2.1 Beschäftigte in Heimarbeit Rz. 5 Gem. § 1 Abs. 1 HAG ist in Heimarbeit beschäftigt, wer Heimarbeiter i. S. v. § 2 Abs. 1 HAG oder Hausgewerbetreibender i. S. v. § 2 Abs. 2 HAG ist. 2.1.1 Heimarbeiter Rz. 6 Gem. § 2 Abs. 1 HAG ist als Heimarbeiter legaldefiniert, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5 Urlaubsentgelt

3.5.1 Überblick Rz. 20 Die Regelung des § 11 BUrlG zur Berechnung des Urlaubsentgelts wird durch die in § 12 BUrlG getroffenen Regelungen ersetzt. § 12 Nr. 1 BUrlG gilt für Heimarbeiter und ihnen nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellte (s. Rz. 21). Der Urlaubsentgeltanspruch eines Anspruchsberechtigten in nicht ständiger Beschäftigung ergibt sich aus § 12 Nr. 2 BUrlG, entspreche...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.6 Ausweisungspflicht im Entgeltbeleg

Rz. 29 § 12 Nr. 6 BUrlG regelt eine gesonderte Ausweisungspflicht in den Entgeltbelegen hinsichtlich der Entgeltbeträge nach § 12 Nr. 1, 4 und 5 BUrlG.mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 2 Anwendungsbereich

2.1 Räumliche Voraussetzungen Rz. 3 Entsprechend dem für das JArbSchG geltenden Territorialitätsprinzip finden die Regelungen des § 19 JArbSchG in der gesamten Bundesrepublik einschließlich der Beschäftigung durch ausländische Arbeitgeber in sich in Deutschland befindenden Zweigstellen Anwendung, ohne dass es auf die Nationalität oder Wohnsitze der Betroffenen ankäme.[1] 2.2 P...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Heimarbeiter und diesen Gleichgestellte sind mangels organisatorischer wie persönlicher Abhängigkeit keine Arbeitnehmer i. S. d. allgemein anerkannten Arbeitnehmerbegriffs, sondern Selbstständige. Aufgrund einer dem Wesen der Heimarbeit entsprechenden faktischen wirtschaftlichen Abhängigkeit besteht jedoch eine Ähnlichkeit zum Arbeitsverhältnis, aus der eine entspreche...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

1 Allgemeines Rz. 1 Urlaub soll nach der Gesetzesbegründung der "Erhaltung und Wiederauffrischung der Arbeitskraft dienen".[1] Es geht also um die selbstbestimmte Erholung des Arbeitnehmers im Sinne körperlicher, geistiger und seelischer Regeneration.[2] Zur Unterstützung dieses Zwecks beschränkt § 8 BUrlG das Selbstbestimmungsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 2 Abs. 1 GG, sei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.3 Verbot der Erwerbstätigkeit (§ 8 BUrlG)

Rz. 17 § 8 BUrlG verbietet die Ausübung einer dem Urlaubszweck widersprechenden Erwerbstätigkeit während des Urlaubs.[1] Aber auch im Bereich der Heimarbeit kann der Auftraggeber bei einem Verstoß vom Urlaubsanspruchsberechtigten das Urlaubsentgelt nicht zurückfordern.[2]mehr

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Arnold/Tillmanns , EÜG Urla... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zur Auswahl freiwilliger Soldaten führt die Bundeswehr Eignungsübungen durch, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen können. Das "Gesetz über den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse" (Eignungsübungsgesetz – EÜG [1]) regelt das Schicksal des Arbeitsverhältnisse...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 2.2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 4 § 19 JArbSchG regelt den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub für Jugendliche. Nach § 2 Abs. 2 JArbSchG ist Jugendlicher, wer 15, jedoch noch nicht 18 Jahre alt ist. Nach der Stichtagsregelung in § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 JArbSchG ist für die Berechnung des Urlaubsanspruchs der Beginn des Kalenderjahres, d. h. der 1.1. eines Kalenderjahres maßgeblich. Mithin ist auch auf...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3 Sondervorschriften

Rz. 13 Für bestimmte in Heimarbeit beschäftigte Personen bzw. Personengruppen gelten hinsichtlich des gesetzlichen Urlaubsanspruchs Sondervorschriften. Dies ist der Fall für in Heimarbeit beschäftigte Schwerbehinderte gem. § 210 SGB IX [1] und Jugendliche gem. § 19 JArbSchG. [2]mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.1 Überblick

Rz. 20 Die Regelung des § 11 BUrlG zur Berechnung des Urlaubsentgelts wird durch die in § 12 BUrlG getroffenen Regelungen ersetzt. § 12 Nr. 1 BUrlG gilt für Heimarbeiter und ihnen nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellte (s. Rz. 21). Der Urlaubsentgeltanspruch eines Anspruchsberechtigten in nicht ständiger Beschäftigung ergibt sich aus § 12 Nr. 2 BUrlG, entsprechend der dort fes...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.5 Zwischenmeister

Rz. 28 Gem. § 12 Nr. 5 BUrlG haben Zwischenmeister, die den in Heimarbeit Beschäftigten nach § 1 Abs. 2d HAG gleichgestellt sind, gegen ihren Auftraggeber einen Anspruch auf die von ihnen nach § 12 Nr. 1 und Nr. 4 BUrlG nachweislich zu zahlenden Beträge. Mithin ist der Anspruch von Zwischenmeistern auf die Erstattung der Beträge beschränkt, die sie nach § 12 Nr. 1 und 4 BUrl...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 2.1 Räumliche Voraussetzungen

Rz. 3 Entsprechend dem für das JArbSchG geltenden Territorialitätsprinzip finden die Regelungen des § 19 JArbSchG in der gesamten Bundesrepublik einschließlich der Beschäftigung durch ausländische Arbeitgeber in sich in Deutschland befindenden Zweigstellen Anwendung, ohne dass es auf die Nationalität oder Wohnsitze der Betroffenen ankäme.[1]mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.2 Homeoffice

Rz. 7 Heimarbeit ist nicht auf gewerbliche Tätigkeiten beschränkt. Auch qualifizierte Angestelltentätigkeiten können Heimarbeit i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 HAG sein, soweit diese unter den Bedingungen von Heimarbeit ausgeführt werden. Insbesondere bei einer Tätigkeit im Homeoffice ist dies möglich. Die Tätigkeit im Homeoffice erfolgt i. d. R. im Rahmen eines Arbeitsverhältnis...mehr

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Arnold/Tillmanns , EÜG Urla... / 2 Fortgeltung des EÜG und der EÜGV

Rz. 3 Das EÜG stammt in seiner Urfassung aus dem Jahre 1956, das BUrlG aus dem Jahr 1963. Letzteres zählt in § 15 Abs. 1 die Gesetze auf, die trotz des BUrlG weiter gelten – das EÜG ist nicht genannt. Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BUrlG treten die landesrechtlichen Vorschriften über den Erholungsurlaub außer Kraft. Über das EÜG äußert sich das BUrlG nicht. Daraus wird teilweise ge...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.3 Nicht ständig Beschäftigte

Rz. 26 Gem. § 12 Nr. 2 BUrlG brauchen bei einer nicht ständigen Beschäftigung im Berechnungszeitraum nur so viele Urlaubstage gegeben werden, wie durchschnittliche Tagesverdienste, die der Anspruchsberechtigte i. d. R. erzielt hat, in dem Urlaubsentgelt nach Nr. 1 enthalten sind. Entsprechend dieser Formel ist die Anzahl der Arbeitstage und die Vergütung festzustellen. Das si...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 19 JArbSchG regelt den Urlaubsanspruch und die Urlaubsdauer der jugendlichen Beschäftigten teilweise in Abweichung von den allgemeinen, sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ergebenden Bestimmungen.[1] Zweck der abweichenden Regelungen durch eine dem Alter des Jugendlichen entsprechende Gestaltung der Urlaubsdauer ist zum einen die grundsätzlich erhöhte Schutzbedü...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 2.3 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 5 § 19 JArbSchG ist auf alle Beschäftigungen gem. § 1 Abs. 1 JArbSchG (Berufsausbildung, originäres Arbeitsverhältnis, Beschäftigung im Bereich der Heimarbeit sowie jeweils die genannten ähnlichen Rechtsverhältnisse) einschließlich des öffentlichen Dienstes anzuwenden. Einzige Ausnahme ist der Bereich Seeschifffahrt; hier gelten insoweit vorrangige Sondervorschriften für...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.2 Ausnahme der Gleichgestellten von der Urlaubsregelung

Rz. 12 Gem. § 12 Satz 1 BUrlG können Gleichgestellte gem. § 1 Abs. 2a–c HAG von der Urlaubsregelung, mithin aus dem Anwendungsbereich des § 12 BUrlG ausgenommen werden. Erforderlich ist eine ausdrückliche Ausnahme von der Urlaubsregelung in der Gleichstellungsentscheidung selbst, ausnahmsweise durch spätere Aussprache mit der Folge des Fortbestehens des Urlaubsanspruchs bis ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.1 Heimarbeiter

Rz. 6 Gem. § 2 Abs. 1 HAG ist als Heimarbeiter legaldefiniert, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbebetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbebe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.3 Hausgewerbetreibende

Rz. 8 Gem. § 2 Abs. 2 HAG ist als Hausgewerbetreibender anzusehen, wer in eigener Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder Betriebsstätte) mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften oder Heimarbeitern im Auftrag von Gewerbebetreibenden oder Zwischenmeistern Waren herstellt, bearbeitet oder verpackt, wobei er selbst wesentlich am Stück mitarbeitet, jedoch die Verwertung der Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.8 Entgeltsicherung

Rz. 31 Gem. § 12 Nr. 8 BUrlG finden auf die Entgeltbestimmungen nach § 12 Nr. 1, 4 und 5 die §§ 23–25, 27 (Bestimmungen zum Entgeltschutz) und § 28 HAG (Auskunfts- und Erklärungspflicht über Entgelte) Anwendung sowie auf die in § 12 Nr. 1 und 4 vorgesehenen Beträge außerdem § 21 Abs. 2 HAG (Mithaftung des Auftraggebers neben dem Zwischenmeister) entsprechende Anwendung. Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 3 Urlaubsanspruch (Abs. 1)

Rz. 7 § 19 Abs. 1 JArbSchG statuiert einen grundsätzlichen Urlaubsanspruch des Anspruchsberechtigten auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Anspruch ist gerichtet auf Freistellung des Berechtigten von allen Pflichten zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts.[1] Den Anspruch kann der grundsätzlich beschränkt geschäftsfähige Jugendliche (§ 106 BGB) aufgrund der partiell ...mehr