Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.5 Bundesfreiwilligendienst

Mit Aussetzung der Wehrpflicht ab 2011 wurde als Ersatz für die damit auch entfallenden Zivildienstleistenden ein Bundesfreiwilligendienst geschaffen. Das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) ist am 3.5.2011 in Kraft getreten. Während der Zivildienst noch sehr stark in Anlehnung an das Soldatenrecht ausgestaltet war, erhält der Bundesfreiwilligendienst stärkere arbeitsrecht...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.3.2 Entstehung des Urlaubs nach Ablauf der Wartezeit

Nach Ablauf der Wartezeit erlangt der Arbeitnehmer unmittelbar mit Beginn eines jeden neuen Kalenderjahres sofort Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, vorbehaltlich eines Ausscheidens im ersten Kalenderhalbjahr. Bereits zu Beginn jeden Jahres kann der Arbeitnehmer also den vollen Jahresurlaub geltend machen, es sei denn, sein Ausscheiden im ersten Kalenderhalbjahr steht sch...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.3 Auszubildende

Anspruch auf Erholungsurlaub haben nach § 2 Satz 1 BUrlG auch diejenigen, die zu ihrer Berufsausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Auszubildende, Anlernlinge, Praktikanten und Volontäre sind daher zum anspruchsberechtigten Personenkreis zu rechnen. Hinweis Zusatzurlaub für Jugendliche Soweit die Personen, die im Rahmen ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden, ...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 15.2 Steuerliche Bewertung

In der Steuerbilanz ist bei der Höhe von dem Erfüllungsbetrag auszugehen, der sich nach den erwarteten Ausgaben aufgrund der Preisverhältnisse am Bilanzstichtag richtet. Auch für die Frage, ob den Arbeitnehmern der Urlaubsanspruch zusteht, kommt es auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag an. Es ist daher für die Höhe der Rückstellung unbedeutend, ob nach dem Bilanzstichtag di...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Für bestimmte Personengruppen gewähren Sondergesetze darüber hinausgehenden weiteren Mindesturlaub. In der deutschen Praxis wird der gesetzliche Mindesturlaub in den meisten Branchen ergänzt durch weit...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 15.3 Berechnungsschemata

Die künftigen Ausgaben können ermittelt werden individuell für jeden Urlaubsberechtigten nach Maßgabe des geschuldeten Urlaubsentgelts oder im Wege einer Durchschnittsberechnung für die Belegschaft. In diesem Fall sind die Kosten zu dividieren steuerrechtlich durch die Zahl der regulären (regelmäßigen) Arbeitstage (aus Vereinfachungsgründen werden hier oftmals 250 Arbeitstage z...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Für bestimmte Personengruppen gewähren Sondergesetze darüber hinausgehenden weiteren Mindesturlaub. In der deutschen Praxis wird der gesetzliche Mindesturlaub in den meisten Branchen erg...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 15.1 Handelsrechtliche Bewertung

Handelsrechtlich ist bei der Bewertung der Lohn- und Gehaltsaufwand des abgelaufenen Geschäftsjahres zugrunde zu legen unter Berücksichtigung der im folgenden Geschäftsjahr geltenden Löhne und Gehälter. Lohnerhöhungen im folgenden Geschäftsjahr sind daher bei der Bewertung der Rückstellung zu berücksichtigen. Praxis-Beispiel Berücksichtigung von Lohnerhöhungen Das Urlaubsjahr ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Abweichende Regelungen zum übergesetzlichen Urlaubsanspruch

Rz. 130 Das BAG geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass gesetzliche und vertragliche Urlaubsansprüche gleich zu behandeln sind, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes vereinbaren. Der Klauselvorschlag in Abs. 4 macht für den übergesetzlichen Urlaubsanspruch weitreichend von bestehenden Abweichungsmöglichkeiten Gebrauch. Die vorgesehenen Einschränkungen sind als...mehr

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Praxis-Beispiele: Unbezahlt... / 1 Urlaubsanspruch während Auszeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen in der Woche von Montag bis einschließlich Freitag und hat einen Anspruch auf 30 Urlaubstage/Jahr. Er beantragt unbezahlten Urlaub vom 13.3.2024 bis zum 29.9.2024, um eine Weltreise zu unternehmen. Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Arbeitsvertraglich ist keine Regelung hierzu vorhanden. Muss der Arbeitgeber den unbezahlt...mehr

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Aushilfen / 1.3.3 Urlaubsansprüche

Aushilfen haben Urlaubsansprüche. Sie richten sich nach § 26 TVöD. Nach § 26 Abs. 2 b) TVöD beträgt der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses 1/12 des Urlaubs nach § 26 Abs. 1 TVöD. Zu beachten ist, dass es auf volle Monate, aber nicht volle Kalendermonate ankommt. Praxis-Beispiel Ist die Aushilfe vom 5.1. bis zum 4.2. beschäftigt, hat ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Umfang des Urlaubsanspruchs

Rz. 122 Es bietet sich an, zwischen dem aufgrund gesetzlicher Vorgaben und dem zusätzlich aufgrund vertraglicher Zusage zu gewährenden Urlaub zu unterscheiden. Hintergrund ist die erwähnte Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie durch den EuGH und deren Auswirkungen auf die Anwendung des deutschen Urlaubsrechts. Das BAG hat in nunmehr ständiger Rechtsprechung[206] erklärt, dass ...mehr

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Aushilfen / 1.2.4 Urlaubsansprüche

Aushilfen haben Urlaubsansprüche. Sie richten sich regelmäßig nach § 5 Abs. 1 BUrlG; es entsteht wegen der Kurzfristigkeit der Beschäftigung regelmäßig nur ein Teilurlaubsanspruch. Nach § 5 Abs. 1 BUrlG beträgt der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses 1/12 des Urlaubs nach § 3 Abs. 1 BUrlG. Zu beachten ist, dass es auf volle Monate, a...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Übertragung des Urlaubsanspruchs

Rz. 129 Der Klauselvorschlag zur Übertragung des Urlaubs in Abs. 3 orientiert sich an § 7 Abs. 3 S. 2, 3 BUrlG.mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 118 Muster 3.19: Urlaub Muster 3.19: Urlaub (1) Der Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr einen Anspruch auf insgesamt _________________________ Urlaubstage bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche; dieser Anspruch setzt sich zusammen aus 20 Tagen gesetzlichem Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz und zusätzlichen _________________________ Tagen übergesetzlichem Urlaubsanspruch...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Urlaubsgewährung und Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 126 Zwischenzeitlich geklärt ist auch die Frage, ob und welche Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers bei der Urlaubsgewährung bestehen. Das BAG hatte den EuGH hierzu in den letzten Jahren mehrfach angerufen und Antworten erhalten. Begonnen hatte dieses "Frage-Antwort-Spiel" mit der BAG-Anfrage, die in die sog. "Max-Planck-Entscheidung" des EuGH aus dem Jahr 2018 mün...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 119 Ein aus Sicht beider Vertragsparteien wichtiger Aspekt im Arbeitsverhältnis ist der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. Aus Arbeitnehmersicht handelt es sich neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wohl um den wichtigsten Fall der Abweichung vom Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn". Entsprechend häufig bietet ein Urlaubswunsch des Arbeitnehmers und dessen Behandlu...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.1 Beitragspflicht und Zuordnung

Rz. 6 Einmalzahlungen sind in der Sozialversicherung nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Zuflussprinzip). Der bloße Anspruch auf die Einmalzahlung reicht für die Beitragspflicht nicht aus. Die Einmalzahlung wird dem Kalendermonat der Auszahlung zugeordnet. Dies gilt ebenso bei langzeiterkrankten Mitarbeitern (z. B. Mitarbeiter im Kran...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / X. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 NachwG – Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs

Rz. 23 Unverändert geblieben ist die Pflicht, den Arbeitnehmer über die Dauer seines jährlichen Erholungsurlaubs zu informieren (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 NachwG). Unproblematisch ist dies bei Vollzeitmitarbeitern. Zu beachten ist allerdings, dass der Urlaubsanspruch auch für Teilzeitmitarbeiter konkret anzugeben ist. Ändert sich die Arbeitszeit und geht damit eine Veränderung ...mehr

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Studenten, Schüler / 1.3 Arbeitnehmerrechte

Studenten haben während ihrer Beschäftigung, die in aller Regel typischerweise im Rahmen von Arbeitsverhältnissen verrichtet wird, die gleichen Rechte und Pflichten wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Sie dürfen entsprechend § 4 Abs. 1 TzBfG auch nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet u. a., dass sie entsprechend ihrer Tätigkeit einzu...mehr

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Aushilfen / 1.4 Sonstige Ansprüche von Aushilfen

Aushilfen im Geltungsbereich des TVöD haben unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 TVöD – Bestehen des Arbeitsverhältnisses am 1.12. des Jahres – einen regelmäßigen, aber nur anteiligen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Ebenso besteht für jeden vollen Monat der Zeit des Arbeitsverhältnisses ein anteiliger Urlaubsanspruch. Auch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteh...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / B. Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 4 Nachstehend findet sich eine Vorlage für einen (unbefristeten) Vollzeitarbeitsvertrag, wie er etwa für einen gewerblichen Arbeitnehmer oder auch für einen Angestellten in einem tarifgebundenen Unternehmen zur Anwendung kommen könnte. Das Arbeitsverhältnis soll hier – jedenfalls kraft vertraglicher Bezugnahme – den Regelungen eines Tarifvertrags unterstellt werden. Es i...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / D. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 9 Im Folgenden wird nun ein Muster für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag (mit Tarifbindung) vorgestellt. Rz. 10 Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeitnehmers] – nachfolgend als "Arbeitnehmer"*[4] bezeichnet – und [der] [...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternativer Regelungsvorschlag

Rz. 132 Muster 3.20: Urlaub Muster 3.20: Urlaub Der Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr einen Anspruch auf insgesamt _________________________ Urlaubstage bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche. Die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes finden Anwendung. Rz. 133 Alternativ zur unter Rdn 118 vorgeschlagenen umfangreichen Urlaubsregelung ist dies die Kurzform. Es werden lediglich – auch...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 270 Muster 3.45: Dauer, Probezeit, Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses Muster 3.45: Dauer, Probezeit, Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses (1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor seinem Beginn ist ausgeschlossen. (3) Die ersten [Anzahl] Monate des Arbeitsverhältnisses gel...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 121 Grundsätzlich könnte man es sich sehr einfach machen. Einer vertraglichen Regelung des Urlaubs bedarf es aufgrund der schon im Bundesurlaubsgesetz vorgesehenen Regelungen nicht zwingend. Allerdings gewähren zum einen die meisten Arbeitgeber mehr Urlaub als gesetzlich gefordert, etwa um für Arbeitnehmer attraktiv zu sein. Zum anderen dürfte ein Vertrag ohne Urlaubsreg...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.4 Unterstützende Stellen

Rz. 36 Die Behörden der Zollverwaltung sind regelmäßig auf das Fachwissen der sie unterstützenden Stellen im Rahmen der Prüfungen nach § 2 SchwarzArbG angewiesen.[1] Das SchwarzArbG spricht von Stellen, da die Sozialversicherungsträger keine Behörden sind. Nach § 2 Abs. 2 SchwarzArbG wird der Zoll unterstützt von Rz. 37mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Anstellungsvertrag

Rz. 246 Der Anstellungsvertrag regelt das Anstellungsverhältnis zwischen GmbH und Geschäftsführer. Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ist, wenn wie i.d.R. eine entgeltliche Tätigkeit vereinbart wird, ein Dienstvertrag in der Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages, andernfalls ein Auftrag mit dem Recht auf Auslagenerstattung. Das Arbeitsrecht findet keine Anwendung....mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Eingeschränkte Anwendung von § 613a BGB

Rz. 194 § 613a BGB ist grds. anwendbar, d.h. insb. gehen die mit dem übernommenen Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über (Bestandschutzfunktion). Allerdings haftet der Erwerber grds. nicht für die bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Ansprüche[197] der Arbeitnehmer.[198] Weiter haftet der Erwerber nur für die nach Insolvenzeröffnun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.2 Prüfaufgaben des Zolls

Rz. 12 Nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG hat der Zoll insgesamt 11 Prüfaufgaben, von denen 9 in Satz 1 aufgezählt sind. Als 9. Prüfauftrag besteht nach Satz 2 eine eingeschränkte Prüfkompetenz in steuerlichen Angelegenheiten und nach Satz 3 in Kindergeldsachen. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG prüft der Zoll, ob die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Pflichten na...mehr

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Praxis-Beispiele: Tod des A... / 1 Tod im laufenden Arbeitsverhältnis und Auswirkung auf Urlaubsansprüche

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer verstirbt nach einem Unfall am 15.11. Bis einschließlich Oktober ist die Vergütung bereits bezahlt. Allerdings sind noch 4 Wochen Urlaub offen. Der Arbeitgeber überlegt, ob das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen ist und welche Ansprüche auf die Erben übergegangen sind. Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsferien / 1 Festlegung der Betriebsferien

Unter Betriebsferien (auch Betriebsurlaub oder Werksferien) versteht man die einseitige Festlegung und Anordnung einer ganzen oder teilweisen Betriebsschließung und einer damit verbundenen Festlegung der urlaubsbedingten Freistellung des einzelnen Arbeitnehmers. Bei der rechtlichen Beurteilung der Festlegung von Betriebsferien ist zwischen betriebsratslosen und mitbestimmten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsferien / 3 Rechtswirkungen

Der einzelne Arbeitnehmer ist bei rechtswirksamer Anordnung der Betriebsferien gehalten, seinen Urlaub in dieser Zeit zu nehmen, falls nicht in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Urlaub in den Betriebsferien für ihn unzumutbar ist. Will er den Urlaub zu einer anderen Zeit nehmen, so steht ihm, abgesehen von diesen Ausnahmefällen, für die Dauer der Betriebsferien jedenfa...mehr

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Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 3.1 Praktikanten

Praktikantinnen und Praktikanten i. S. d. § 26 BBiG werden grundsätzlich vom MiLoG erfasst. Hintergrund ist die Vermeidung von Missbrauch, den manche Unternehmen in der Vergangenheit mit Praktikanten betrieben haben. Da ein Praktikantenverhältnis je nach Ausgestaltung Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis sein kann, hat der Gesetzgeber im MiLoG bestimmte Praktikan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 1 Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.[2] Dieser entsteht im laufenden Arbeitsverhältnis jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres in vollem Umfang. Für den Anspruch auf Erholungsurlaub müssen lediglich 2 grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss der Anspruchsteller zum Kreis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, z.B. Sonderurla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub

Zusammenfassung Begriff Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, ...mehr

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Urlaub / 2 Urlaubsdauer und -berechnung

Infographic Gesetzlicher Erholungsurlaub Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage.[2] Als Werktage gelten gemäß § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Danach sind bei der Berechnung der Urlaubsdauer die Samstage als Urlaubstage mitzurechnen. Diese gesetzlichen Bestimmungen über die Dauer des Urlaubs sind unabdingbare Mindes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 4 Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer Urlaub im laufenden Jahr nehmen. Eine Übertragung in das darauffolgende Jahr ist möglich, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.[2] In diesem Fall verfällt dieser Resturlaub aber grundsätzlich am 31.3. des Folgejahres ersatzlos. Es besteht die Möglichkeit, über den 31.3. hinausgeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 5 Urlaub und Krankheit

Erkrankung während des Urlaubs[2] Wird ein Arbeitnehmer während eines Urlaubs krank, so werden nach § 9 BUrlG die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Dabei unterscheidet der § 9 BUrlG zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit. Nur bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit werden die entsprechenden Urlau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 3 Urlaubserteilung

Auch wenn dem Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch zusteht, ist er nicht berechtigt diesen eigenmächtig anzutreten. Vielmehr muss der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts die zeitliche Lage und die konkrete Dauer des Urlaubs bestimmen. Hierbei hat der Arbeitgeber jedoch gewisse gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen: Nach § 315 BGB bzw. § 106 Satz 1 GewO muss der Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / Sozialversicherung

1 Bezahlter Urlaub Bezahlter Urlaub wirkt sich in der Sozialversicherung nicht aus. Eine bestehende Versicherung wird nicht beendet oder unterbrochen. Die Beiträge werden aus dem Arbeitsentgelt und ggf. dem Urlaubsgeld berechnet. Die Regelungen zur Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen sind dabei zu berücksichtigen. Muss ein zunächst durch den Arbeitgeber genehmigter Urlaub a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / Lohnsteuer

Zahlt der Arbeitgeber während des Urlaubs den Arbeitslohn fort oder leistet er Sonderzahlungen, liegt regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Verringert sich der Arbeitslohn aufgrund unbezahlten Urlaubs, führt dies zu schwankenden Arbeitslöhnen, wodurch aus Jahressicht die Lohnsteuer mit einem zu hohen Betrag einbehalten wird. Durch den Lohnsteuer-Jahresausgleich des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 1 Bezahlter Urlaub

Bezahlter Urlaub wirkt sich in der Sozialversicherung nicht aus. Eine bestehende Versicherung wird nicht beendet oder unterbrochen. Die Beiträge werden aus dem Arbeitsentgelt und ggf. dem Urlaubsgeld berechnet. Die Regelungen zur Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen sind dabei zu berücksichtigen. Muss ein zunächst durch den Arbeitgeber genehmigter Urlaub aufgrund dienstlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 2 Unbezahlter Urlaub

Unbezahlter Urlaub hält dagegen die Versicherungspflicht längstens bis zur Dauer von einem Monat aufrecht[1], sofern das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht. Mangels Entgeltzahlung fallen für diese Zeit auch keine Beiträge an. Dauert der unbezahlte Urlaub länger, besteht in der Krankenversicherung für bisher Versicherungspflichtige noch ein nachgehender Leistungsanspruch für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / Arbeitsrecht

1 Urlaubsanspruch[1] Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.[2] Dieser entsteht im laufenden Arbeitsverhältnis jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres in vollem Umfang. Für den Anspruch auf Erholungsurlaub müssen lediglich 2 grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss der Anspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 3 Beurlaubung von Schwangeren

Wird eine Schwangere unter Wegfall des Arbeitsentgelts beurlaubt, bleibt die Krankenversicherungspflicht ohne Rücksicht auf die Dauer bis zum Beginn des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestehen. Für den ersten Monat nach § 7 Abs. 3 SGB IV und danach durch § 192 Abs. 2 SGB V bis zum Beginn des Bezugs von Mutterschaftsgeld. Für die Zeit des Erhalts der Mitgliedschaft nach § 19...mehr