Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Urlaubsanspruch/-abgeltung

Rz. 1386 Die Entstehung des Urlaubsanspruches ist nicht abhängig von der Erbringung einer tatsächlichen Arbeitsleistung, sondern von dem Bestehen des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der Wartezeit nach dem BurlG. Gem. § 4 Abs. 4 PflegeZG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der der oder dem Beschäftigten für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Urlaubsanspruch und Arbeitskampf

Rz. 1669 Während der Dauer eines rechtmäßigen Arbeitskampfes (zu den Auswirkungen des Arbeitskampfes auf das Arbeitsverhältnis vgl. Teil 10) ruht grds. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers wie auch die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers. Zudem kann dem Arbeitgeber während des Arbeitskampfes nicht zugemutet werden, den Arbeitskampfgegner durch Zahlung von Urlaubsentgelt mit...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Erlöschen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1708 Der Urlaubsanspruch erlischt durch Gewährung von bezahlter Freizeit (§ 7 Abs. 2 BUrlG) oder zulässiger Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG); er verfällt, wenn er nicht im laufenden Kalenderjahr genommen wird (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG) oder, falls ein Grund zur Übertragung besteht, wenn er nicht bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres genommen wird (BAG v. 26.6.1969, A...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Entstehung, Dauer und Erlöschen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1673 Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben (Wartezeit, § 4 BUrlG). Wenn die Wartezeit einmal erfüllt ist, entsteht jeweils am 1. Januar bzw. ersten Arbeitstag des Folgejahres der volle Jahresurlaubsanspruch. Im Ein- und Austrittsjahr kann ein Teilurlaubsanspruch entstehen (§ 5 BUrlG). Zur Vermeidung von Do...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Grundsatz und Rechtsgrundlagen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1642 Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG). Der Anspruch an sich wie auch seine nähere Ausgestaltung wird durch das BUrlG und die einschlägigen Tarifverträge bestimmt. Es handelt sich um einen privatrechtlichen und persönlichen Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergüt...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / e) Erwerb von Urlaubsansprüchen während eines unbezahlten Sonderurlaubs?

Rz. 157 Ferner hat der 9. Senat des BAG seine Rechtsprechung zu der Thematik geändert, ob Arbeitnehmer während eines unbezahlten Sonderurlaubs gesetzliche Urlaubsansprüche (Mindesturlaub) erwerben können. Nach dieser neuen Rechtsprechung bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt (vgl. BAG v. 19.3. 2019 – 9 AZR 315/17, juris).mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 4. Vererbbarkeit des Urlaubsanspruchs

Rz. 162 Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein bereits entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers vererbbar (vgl. BAG v. 22. 09.2015 – 9 AZR 170/14, juris Ls. 2 und Rn 18 unter Aufgabe der vorherigen Rechtsprechung). Auch bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis ist nach der Rspr. des EuGH ein finanzieller Ausgleich unerlässlich, der im Wege ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Dauer des Urlaubs

Rz. 1681 Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch eines erwachsenen Arbeitnehmers beträgt 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG), wobei als Werktage alle Kalendertage gelten, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Das BUrlG geht somit von einer Sechs-Tage-Woche aus und gewährt einen vierwöchigen Urlaub. Wird regelmäßig nur an fünf Tagen pro Woche gearbeite...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Begriff und Besonderheiten des Urlaubsanspruchs

Rz. 1654 Das BUrlG gewährt bezahlten Erholungsurlaub, d.h. Urlaub zum Zwecke der Erholung von der Arbeit im Betrieb und der Auffrischung der Kräfte für den Betrieb durch die Gewährung bezahlter Freizeit zur grds. beliebigen Urlaubsgestaltung. Der Urlaub ist Gegenleistung für erbrachte bzw. noch zu erbringende Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber gewährt den Urlaub, um dem Arbeit...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Urlaubsentgelt

Rz. 614 Der Urlaubsanspruch ist ein privatrechtlicher Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergütung in Gestalt des zu zahlenden Urlaubsentgeltes, § 11 BUrlG (vgl. unten Rdn 1713 ff.). Er ist unabdingbar, unverzichtbar und auch durch Tarifvertrag nur zugunsten des Arbeitnehmers abänderbar (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Die Tarifvertragsparteien dürfen abwe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Übertragung des Urlaubs

Rz. 1738 Der Urlaub ist nach § 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG grds. an das Kalenderjahr gebunden. Daraus folgt, dass dann, wenn keine der in § 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG genannten Übertragungstatbestände eingreifen, der Urlaub verfällt. Zum Verlangen des Arbeitnehmers oder der Pflicht des Arbeitgebers zur Festlegung vgl. Rdn 1769. Hat der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch hingegen rechtzeitig ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Ausschluss von Doppelansprüchen

Rz. 1697 Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Urlaub ist somit Jahresurlaub. Daher können Doppelansprüche auf Urlaub entstehen, wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres den Arbeitgeber wechselt. Diese werden durch § 6 Abs. 1 BUrlG ausgeschlossen, da der Urlaubsanspruch ggü. dem neuen Arbeitgeber nur besteht,...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Abweichung vom Bundesurlaubsgesetz und sonstige Regelungen

Rz. 1770 § 13 BUrlG regelt das Verhältnis zwischen BUrlG einerseits und Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen andererseits. Der Urlaubsanspruch an sich ist grds. unabdingbar. Selbst in Tarifverträgen kann von den Bestimmungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG nicht abgewichen werden. Ein Mindesturlaub von vier Wochen pro Urlaubsjahr ist somit unantastbar u...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / b) Erlöschen des (Teil-) Urlaubanspruchs – Belehrungspflicht über Verfallfristen

Rz. 149 Gem. § 7 Abs. 3 S. 1 BurlG muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden bzw. bei möglicher Übertragbarkeit bis zum 31.3. des Folgejahres. Aber: Nach der Rspr des EuGH und des BAG erlischt der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihm zuvor über seinen konkreten Urlau...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Urlaubsverfall nach 15-Monatsfrist auch bei Langzeiterkrankungen?

Rz. 151 Das BAG hat für Langzeiterkrankte unionsrechtskonform anstelle des dreimonatigen Übertragungszeitraums den 15-monatigen Übertragungszeitraum entwickelt (vgl. BAG v. 7.8.2012 – 9 AZR 353/10, juris). Denn nach der Rspr. des EuGH darf der Urlaubsanspruch nicht am Ende des dreimonatigen Übertragungszeitraums erlöschen, wenn ein Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit, die ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Unabdingbarkeit, Unvererblichkeit, Übertragung, Pfändbarkeit, Aufrechnung

Rz. 1656 Der Mindesturlaubsanspruch nach dem BUrlG ist gesetzlich garantiert. Abweichende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden sind nur zugunsten des Arbeitnehmers zulässig (§ 13 Abs. 1 S. 2 BUrlG). Abweichende Regelungen in Tarifverträgen zulasten der Arbeitnehmer sind hingegen mit Ausnahme von Regelungen entgegen §§ 1, 2, 3 Abs. ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Abgeltung des Urlaubs

Rz. 1745 Die Abgeltung des Urlaubes im bestehenden Arbeitsverhältnis ist mit dem Wesen und Zweck des Urlaubsanspruches nicht vereinbar und unzulässig (BAG v. 26.6.1969, AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr). Ein Abkaufen des Urlaubes – auch mit Einverständnis des Arbeitnehmers – führt nicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruches, sodass der Arbeitnehmer den Urlaub noch zu nehmen b...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Vertragsmuster

Rz. 1651 Muster 16.37: Teilzeitarbeitsvertrag (ohne Tarifbindung) Muster 16.37: Teilzeitarbeitsvertrag (ohne Tarifbindung) Zwischen der Fa. _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 und § 2 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhalt der Tät...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Zusatzurlaub

Rz. 429 Die schwerbehinderten Menschen haben nach § 208 SGB IX einen Anspruch auf einen zusätzlichen Mindesturlaub von mindestens fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Diese Vorschrift gilt allerdings nicht für Gleichgestellte. Der Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht mit dem Beginn der Schwerbehinderteneigenschaft, unabhängig davon, wann diese behördlich festgestellt und der Schw...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Stichtagsregelung

Rz. 1666 Urlaubsjahr ist nach § 1 BUrlG das Kalenderjahr. Davon abweichende Regelungen sind nur für den Bereich der Deutschen Bahn AG sowie der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost zulässig (§ 13 Abs. 3 BUrlG). Für jedes Kalenderjahr entsteht ein Urlaubsanspruch, dessen Höhe sich nach § 3 Abs. 1 BUrlG richtet. Er entsteht erstmalig nach Erfüllung der Wartezeit (§ 4 ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / VIII. Urlaubsregelung

Rz. 657 Die nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 NachwG geforderte Angabe der Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes muss wegen der Wartefrist des § 4 BUrlG und des Teilurlaubes gem. § 5 BUrlG nicht auf die im Zeitpunkt der Aushändigung der Niederschrift bestehenden Rechte und Pflichten konkretisiert werden. Es genügt die Angabe der Modalitäten der Gewährung und der Festlegung der Höh...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Resturlaub in Natur oder Auszahlung – Grundsätze

Rz. 144 Soweit nicht der Resturlaub durch die Freistellung abgegolten ist (s.o. Rdn 117 ff.), besteht entweder die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer den restlichen Urlaub in dem Zeitraum bis zur rechtlichen Beendigung des Anstellungsverhältnisses in Natur nimmt (Var. 1) oder aber der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch auszahlt (Var. 2). Die konkludente Festlegung der Urlaubsze...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / d) Regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren?

Rz. 154 Sehr praxisrelevant ist auch die Frage, ob die nationale Verjährungsregelung des § 194 Abs. 1 i.V.m. § 195 BGB, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub einer regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegt, im Einklang mit europäischem Recht steht. Mit Beschl. v. 29.9.2020 (9 AZR 266/20 (A), juris) hat der 9. Senat des BAG ein Revisionsverfahren über ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Vertragsmuster

Rz. 1735 Muster 16.42: Hausangestellten-Vertrag Muster 16.42: Hausangestellten-Vertrag Hausangestellten-Vertrag Zwischen den Eheleuten _________________________ Anschrift und Frau _________________________ Anschrift wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Vertragsverhältnis, Arbeitsbeginn und Auskunftspflicht Frau _________________________ wird beginnend mit dem _______________________...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Betriebsübergang

Rz. 1756 Mit dem Betriebsübergang tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus dem zum Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Veräußerer ein, § 613a Abs. 1 S. 1 BGB. Der Wechsel des Arbeitgebers durch Betriebsübergang stellt demzufolge kein Ende des Arbeitsverhältnisses zum Veräußerer dar, aufgrund dessen sich der Urlau...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Muster: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

Rz. 1685 Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhalt und Ort der Tätigkeit...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / V. Urlaub

Rz. 60 Bei andauernder Reduzierung der Arbeitszeit ist der Urlaub so abzuwickeln wie sonst auch. Besonderheiten können sich allerdings im sog. Blockmodell ergeben. Während der "Arbeitsphase" folgt der Urlaubsanspruch den üblichen Regelungen. Dem Arbeitnehmer steht beim Übergang in die "Freistellungsphase" kein Anspruch auf Abgeltung gegenüber dem Arbeitgeber zu, wenn ein etw...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / f) Auswirkungen der Veränderung von Arbeitstagen auf den Urlaub

Rz. 158 Neu ist auch die Rechtsprechung des 9. Senats des BAG, soweit die Anzahl der Arbeitstage unterjährig wechselt. Soweit der 9. Senat bisher angenommen hatte, dass im Fall eines unterjährigen Wechsels der Arbeitszeitverteilung der kalenderjährlich bestimmte Urlaubsanspruch nicht unterteilt nach Zeitabschnitten ermittelt werden könne, und der auf Zeiträume eines unbezahl...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Freistellung, Kündigung, Kündigungsschutzprozess

Rz. 1765 Während im laufenden Arbeitsverhältnis das Interesse des Arbeitnehmers an der (tatsächlichen) Beschäftigung das Interesse des Arbeitgebers an einer "Suspendierung" des Arbeitnehmers regelmäßig überwiegt, ändert sich dieses Verhältnis nach Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber nach der st. Rspr. des BAG dahin gehend, dass – abgesehen von Ausnahmefällen – i....mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 10. Abgeltung/Anrechnung von Urlaub

Rz. 128 Im Interesse des Arbeitgebers wird es regelmäßig liegen, etwaige Rest-Urlaubsansprüche nicht auszahlen zu müssen, sondern diese mit der Freistellungszeit verrechnen zu können. Die Freistellung des Arbeitnehmers erfolgt daher regelmäßig unter Anrechnung des restlichen Urlaubs. Erforderlich ist jedoch, dass der Arbeitgeber hinreichend erkennbar macht, er befreie den Ar...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / D. Rechtsstellung des Betriebsveräußerers

Rz. 32 In § 613a Abs. 2 BGB ist eine gesamtschuldnerische Mithaftung (§ 421 BGB) des bisherigen Arbeitgebers neben dem neuen Betriebsinhaber für dessen Verpflichtungen bestimmt, soweit diese vor dem Zeitpunkt des Überganges entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt fällig werden. Rz. 33 Um die Haftung des bisherigen Arbeitgebers nicht über Gebühr aus...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Wartezeit

Rz. 1674 Für den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann nach dem IAO-Übk Nr. 132 eine Mindestdienstzeit von bis zu sechs Monaten vorgeschrieben werden (Art. 5 Nr. 1, 2 IAO-Übk Nr. 132). Dieser Regelung wird entsprochen durch die in § 4 BUrlG festgeschriebene Wartezeit von sechs Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tage der tatsächlichen oder vereinbarten Arbeitsaufnahme. Fäl...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Urlaub und Arbeitsleistung

Rz. 1696 In Anbetracht der Tatsache, dass der Urlaubsanspruch nur an die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers anknüpft, verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Erholungsurlaub nicht dadurch, dass er wegen Krankheit nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung im Urlaubsjahr erbracht hat. Denn darauf, ob der Arbeitnehmer erholungsbedürftig ist, kommt es nach dem BUrlG ni...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Gewährung des Urlaubs

Rz. 1727 Der Urlaub ist zum Zweck der Erholung des Arbeitnehmers zusammenhängend zu gewähren (§ 7 Abs. 2 BUrlG). Eine Stückelung des Urlaubes ist nur unter Beachtung des § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zulässig (siehe auch Rdn 1709). Der Urlaub ist vom Arbeitgeber zu gewähren, wobei die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Jahresarbeitszeitkonto

Rz. 282 Neben den herkömmlichen Gleitzeitregelungen sind häufig Betriebsvereinbarungen anzutreffen, nach denen die Arbeitnehmer auf ihrem Arbeitszeitkonto jeweils ein Wertguthaben ansparen dürfen, welches i.d.R. bis zum Jahresende vorrangig durch Freizeit auszugleichen und ansonsten abzugelten ist. Wenn der Arbeitnehmer bei einem solchen Jahresarbeitszeitkonto weniger oder m...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Lebensstandardprinzip, Urlaub als Vermögenswert

Rz. 1663 Zum Wesen des Urlaubes gehört, dass der Arbeitnehmer seinen Erholungsurlaub wirtschaftlich gesichert verbringen soll. Er soll während des Urlaubes wirtschaftlich so gestellt sein, als habe er gearbeitet, ohne dass eine Einschränkung des bisherigen Lebenszuschnittes damit verbunden wäre (Lebensstandardprinzip vgl. BAG v. 22.6.1956, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Urlaubsrecht...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung)

Rz. 137 Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tarifbi...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Insolvenz

Rz. 1760 Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist auf Freistellung von der Arbeitspflicht gerichtet und wird demzufolge von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt (BAG v. 18.12.1986, ZIP 1987, 789), kann allerdings nur noch vom Insolvenzverwalter, oder – sofern es sich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens um einen sog. "starken vorläufigen Insolvenzverwalter" ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Auswirkungen der Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis

Rz. 575 Die rechtswirksam in Anspruch genommene Elternzeit suspendiert für deren Dauer die in § 611 Abs. 1 BGB beschriebenen wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, d.h. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht sowie die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers ruhen während der Elternzeit (BAG v. 23.1.2018, NZA 2018, 653; BAG v. 15.4.20...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Rechtsprechung des BAG

Rz. 1466 Entscheidungen des BAG zu Streitfragen im Zusammenhang mit Schichtarbeit beziehen sich vielfach auf Regelungen in Tarifverträgen, sodass die Rechtsprechungsleitsätze nicht ohne Weiteres auf alle – möglicherweise nur scheinbar – gleich gelagerten Fallgestaltungen übertragen werden können. Rz. 1467 Beispiele Der den in einem optimierten Schichtsystem arbeitenden Arbeit...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Durchsetzung des Urlaubs im Prozess

Rz. 1734 Wünscht der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum Urlaub, ist der Arbeitgeber zur Gewährung verpflichtet, sofern nicht die in § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG genannten Gründe entgegenstehen. Der Arbeitnehmer kann daher im Wege der Leistungsklage vor dem ArbG die Verurteilung des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung in einem bestimmten Zeitraum verlangen (BAG v. 18.12.1986 –...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung)

Rz. 136 Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhal...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Grundsatz der persönlichen Arbeitsleistung

Rz. 182 Nach § 613 S. 1 BGB muss der Arbeitnehmer seine Arbeit im Zweifel in Person leisten. Daraus folgt, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt (ErfK/Preis, § 613 BGB Rn 5). Mit dem Tod erlischt nicht nur die Arbeitsplicht, sondern auch alle Ansprüche auf Befreiung von der Arbeitspflicht, so dass nach bisheriger Rechtsprechung auch der Urlaubsans...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung)

Rz. 135 Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Checkliste des BFH

Rz. 1024 Für die Abgrenzung im Einzelfall hat der BFH bereits im Jahr 1985 die bis heute gültige grundlegende Checkliste (vgl. BFH v. 14.6.1985 – VI R 150–152/82, DB 1985, 2489 = BStBl II 1985, S. 661 Werbedamen) entwickelt, wonach insb. die nachfolgenden Merkmale (Kriterien/Indizien) für eine steuerliche Arbeitnehmereigenschaft (Nichtselbstständigkeit) sprechen können. Auf ...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 2. Zulässigkeit einer Rechtswahl im Arbeitsvertrag

Rz. 12 Rechtswahlklauseln in und für Arbeitsverträge(n) sind nach dem europäischen Kollisionsrecht gem. Art. 8 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Art. 3 Rom I-VO ebenso zulässig, wie bereits zuvor nach dem nationalen, unilateralen Kollisionsrecht in Art. 30 Abs. 1 i.V.m. Art. 27 EGBGB (a.F.). Hierdurch wird zunächst der Grundsatz der Parteiautonomie gewahrt. Der Arbeitnehmerschutz zieht jed...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / G. Formulierungsbeispiele und Vertragsmuster

Rz. 452 (Vorb. zum arbeitsgerichtlichen Vergleich.: I.d.R. keine Sperrzeit gem. § 159 SGB III; vgl. FW 159.1.1.1 (4) Unterpunkt 5 der BA (= Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III, Stand 8/2022), s. Rdn 95 ff., 110) Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Ausfertigung Arbeitsgericht ______________________...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Urlaubsvergütung

Rz. 1713 Durch den Urlaub soll der Arbeitnehmer wirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden, als wenn er arbeiten würde. Der bisherige Lebenszuschnitt soll möglichst ohne Einschränkung auch während des Urlaubes beibehalten werden können (Lebensstandardprinzip; vgl. BAG v. 22.6.1956, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Urlaubsrecht). Begrifflich zu unterscheiden ist das Urlaubsentgelt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Freistellung des Geschäftsführers – Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Rz. 323 Hat sich die GmbH zur Trennung von dem Geschäftsführer entschlossen, ist die zentrale Frage, wie es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum Befristungsende weitergehen soll. Neben der i.d.R. sinnvollen Möglichkeit der Generalbereinigung (vgl. Dicke, GmbHR 2019, 572 ff.) durch einen Aufhebungsvertrag (vgl. § 27 Rdn 1 ff.) besteht seitens der GmbH regelmäßig da...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / D. Arbeitnehmerforderungen für die Zeit nach Insolvenzeröffnung

Rz. 36 Ansprüche der Arbeitnehmer, die aus der Zeit nach Verfahrenseröffnung resultieren, sind gem. § 108 Abs. 2 i.Vm. § 55 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. InsO Masseverbindlichkeiten. Voraussetzung für die Einordnung als Masseschuld ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Verfahrens tatsächlich weitergeführt wird; der Arbeitnehmer also sei...mehr