Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorschuss / 2 Vertragliche Vereinbarung

Solange der Arbeitslohn nicht fällig ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Vorschuss. Ausnahmen hiervon gelten, soweit die Parteien etwas anderes vereinbart haben, oder sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ein Anspruch ergibt. Beim Vorschuss müssen sich beide Vertragspartner bei der Auszahlung darüber einig sein, dass es sich um einen Vorschuss handelt, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Türkei / 1.4.2 Tätigkeit in der Türkei für einen in der Türkei ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Türkei für einen in der Türkei ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Türkei besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitsloh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regeln der TV-EntgeltU-B/L, der TV-EntgeltU-Ärzte sowie der TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L jeweils in § 3 Abs. 2 Satz 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der Rentenversicherung ("BBG") umzuwandeln. Zusätzlich dürfen die jeweiligen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Türkei / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens geäußert. Sie reagiert damit auf die sog. Meilicke-Rechtsprechung. Rechtsprechung zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer Zum besseren Verständnis werden zunächst kurz die Urteile des EuGH v. 6...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erhaltungsrücklage und Grun... / 4. Kritische Überlegungen

Obwohl die neue Rechtslage auch in der einschlägigen Kommentarliteratur (vgl. z.B. Loose in Viskorf, GrEStG, § 9 Rz. 106 und 506) als zutreffend beurteilt wird, sind durchaus Zweifel an der Auffassung des BFH angebracht. Die Auffassung sollte daher auch unter Berücksichtigung der parallel laufenden Einstufung von Erhaltungsrücklagen bei den Ertragsteuern kritisch hinterfragt...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grun... / 2. Bisherige Rechtslage

In seinem Urteil vom 9.10.1991 hatte der BFH noch ausgeführt, dass das Guthaben aus der Erhaltungsrückstellung nach dem WEG eine mit einer Geldforderung vergleichbare Vermögensposition darstellt (BFH v. 9.10.1991 – II R 20/89, BStBl. II 1992, 152). Es handele sich wirtschaftlich um Vorauszahlungen der Wohnungseigentümer auf zukünftige Instandhaltungsaufwendungen. Diese könne...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grun... / 3. Neue Rechtslage

Entgegen der vorstehende dargestellten früheren Betrachtung nach der die Erhaltungsrücklage kein Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung ist, hat der BFH mit Urteil vom 16.9.2020 entschieden, dass beim Erwerb von Teileigentum der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Erhaltungsrücklage zu mindern ist (BFH v. 16.9.20...mehr

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Erhaltungsrücklage und Grun... / 5. Fazit

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Rspr. ist festzustellen, dass die steuerliche Beurteilung der Erhaltungsrücklage nach dem WEG i.R.d. Grunderwerbsteuer und der Ertragsteuer deutlich auseinanderfällt: Während bei der Grunderwerbsteuer die Rücklage als Bestandteil des der Gemeinschaft zuzurechnenden Verwaltungsvermögens, also eine im fremden Eigentum stehendes Wirts...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.2 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Rz. 7 Der Anspruchsberechtigte muss auf Grund eines subjektiven, persönlichen Leistungshindernisses an der Dienstleistung bzw. Arbeitsleistung verhindert sein. Als persönliche Verhinderungsgründe sind insbesondere familiäre Ereignisse anerkannt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung gegeben, wenn dem Arbeitnehmer die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 2.1 Rückwirkung

Der Tarifvertrag kann grundsätzlich im Rahmen seines zeitlichen Geltungsbereichs für in der Vergangenheit liegende Sachverhalte Regelungen treffen, soweit nicht das Vertrauen der Tarifunterworfenen in den Bestand der bisherigen Tarifnormen in besonderer Weise geschützt ist. Dabei gelten für Tarifverträge die für die Rückwirkung von Gesetzen maßgeblichen Grundsätze.[1] Ob sich...mehr

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Tarifvertrag, Geltungsbereich / 1 Einführung

Tarifverträge bestimmen ihren Geltungsbereich selbst, d. h. sie legen eigenständig fest, für welche Arbeitsverhältnisse sie Wirkung entfalten sollen.[1] Innerhalb des Geltungsbereichs wird üblicherweise nach zeitlichem, räumlichem, betrieblichem, fachlichem und persönlichem Geltungsbereich unterschieden. Die Regelungen über den Geltungsbereich eines Tarifvertrags finden sich ...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.4 Pflege erkrankter Angehöriger

Rz. 13 Eine Arbeits-/Dienstverhinderung aus persönlichen Gründen kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer der Arbeit fern bleibt, weil er erkrankte Angehörige pflegt. Seit Juli 2008 ergibt sich aus dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG), dass die häusliche Pflege naher Angehöriger ein rechtlich anerkennenswerter Tatbestand für eine Arbeitsverhinderung sein kann. Das PflegeZG gewährt a...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 12.1 Grundsatz

Rz. 27 § 616 BGB ist dispositiv; er kann sowohl durch Tarifvertrag als auch durch Einzelarbeitsvertrag aufgehoben, beschränkt oder erweitert werden – dies ergibt sich im Umkehrschluss aus § 619 BGB (so bereits BAG, Urteil v. 6.12.1956, 2 AZR 192/56[1]; vgl. auch BAG, Urteil v. 8.9.1982, 5 AZR 283/80 [2]; für den Einzelvertrag zunächst offen gelassen in BAG, Urteil v. 20.6.197...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 4 Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrags

Die Tarifvertragsparteien entscheiden, wie bei der Festlegung des tariflichen Geltungsbereichs überhaupt, im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit frei darüber, welche Betriebe sie in den betrieblichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags einbeziehen wollen. Da sowohl Gewerkschaften wie auch Arbeitgeberverbände überwiegend nach dem Industrieverbandsprinzip organisiert sind, werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 2.2.1 Kündigung von Tarifverträgen

Als einseitige Beendigungsform, die zur Beendigung des Tarifvertrags führt, kommt der Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung in Betracht. Tarifverträge werden entweder befristet für eine bestimmte Laufzeit oder unbefristet abgeschlossen. Die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung besteht bei befristet abgeschlossenen Tarifverträgen regelmäßig nicht. N...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.5 Arztbesuche

Rz. 14 Von § 616 BGB erfasst werden können auch Arztbesuche. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Arbeitnehmer nicht krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist; in einem solchen Fall ginge der Anspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG vor. Außerdem ist notwendig, dass der Arztbesuch zwingend während der Arbeitszeit erfolgen muss. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Arztbesuch schon im...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 2 Zeitlicher Geltungsbereich

Der zeitliche Geltungsbereich bestimmt Beginn und Ende, also die Laufzeit eines Tarifvertrags. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird regelmäßig im Tarifvertrag selbst vereinbart, oft in seinen Schlussbestimmungen. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung ist davon auszugehen, dass er mit seiner Unterzeichnung in Kraft treten soll. In den zeitlichen Geltungsbereich eines T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 6 Persönlicher Geltungsbereich des Tarifvertrags

Der persönliche Geltungsbereich betrifft die Frage, welcher Personenkreis vom Tarifvertrag erfasst sein soll. Die Tarifvertragsparteien können den Geltungsbereich eines Tarifvertrags auf einen Teil ihrer Mitglieder begrenzen.[1] [2] Regelmäßig ergibt sich aus dem Wortlaut am Anfang des normativen Teils des Tarifvertrags, für welche Arbeitnehmergruppen er gelten soll. Fehlt ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.1 Tarifkonkurrenz

Tarifkonkurrenz kann auf verschiedene Weise entstehen: Verschiedene Tarifvertragsparteien können im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit Tarifverträge abschließen, deren Geltungsbereich das einzelne Arbeitsverhältnis erfassen und beide Tarifverträge kraft Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Anwendung finden. Mehrere Tarifverträge mit verschi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.3 Objektive Leistungshindernisse

Rz. 1 Allgemeine oder objektive Leistungshindernisse rechtfertigen keinen Anspruch auf Vergütungsfortzahlung gemäß § 616 BGB. Solche Verhinderungen liegen vor, wenn sie sich auf einen größeren Personenkreis erstrecken oder objektiv gegeben sind, wie z. B. bei allgemeinen Straßenverkehrsstörungen (BAG, Urteil v. 24.3.1982, 5 AZR 1209/79), bei Eisglätte oder Schneeverwehungen (B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 6 Kausalität

Rz. 17 Der in der Person des Arbeitnehmers / Dienstpflichtigen liegende Anlass muss alleinige Ursache der Dienstverhinderung sein; es gilt der Grundsatz der Monokausalität (vgl. z. B. BAG, Urteil v. 6.12.1995, 5 AZR 237/94 [1]). Liegt neben dem in der Person liegenden Grund noch ein weiterer Grund vor, der die Dienstleistung ebenfalls unmöglich macht, so richtet sich der Fort...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 3 Räumlicher Geltungsbereich des Tarifvertrags

Die Tarifvertragsparteien können im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit nach freiem Belieben bestimmen, in welchem geografischen Gebiet der Tarifvertrag auf die Arbeitsverhältnisse der Tarifunterworfenen einwirken soll. Bei einem Firmentarifvertrag kann sich der räumliche Geltungsbereich auf alle zum Unternehmen gehörenden Betriebe erstrecken. Die Einbeziehung von im Ausland lieg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 7 Ablösungsprinzip bei aufeinanderfolgenden Tarifverträgen

Im Verhältnis von 2 zeitlich aufeinanderfolgenden Tarifverträgen gilt das Ablösungsprinzip. Die Tarifvertragsparteien können jederzeit einen von ihnen früher abgeschlossenen Tarifvertrag mit Wirkung für die Zukunft abändern, einschränken oder aufheben. Ob und ggf. in welchem Umfang der vorangegangene Tarifvertrag durch die Neuregelung abgelöst wird, ist durch Auslegung zu er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 6.1 Arbeitnehmerähnliche Personen

Der § 12a TVG erstreckt die Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen über die Gruppe der Arbeitnehmer hinaus auf die arbeitnehmerähnlichen Personen. Definition: Arbeitnehmerähnliche Personen sind keine Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt werden, ihre Vertragsverhältnisse (zumeist Dienst- oder Werkverträge) fallen daher nicht unter die §§ 1 ff. TV...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 2.2.2 Zeitlicher Geltungsbereich bei Betriebsübergang

Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden bei einem Betriebsübergang die Bestimmungen des normativen Teils des Tarifvertrags in vertragliche Ansprüche transformiert, soweit nicht beim Erwerber zum gleichen Regelungsgegenstand ein Tarifvertrag normativ Anwendung findet. Vertragsinhalt werden aber nur die im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Tarifnormen. Vereinbaren die T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 6.2 Ausgeschiedene Arbeitnehmer

Die Tarifvertragsparteien können im Rahmen des persönlichen Geltungsbereichs von Tarifverträgen Regelungen treffen, die zwischenzeitlich beendete Arbeitsverhältnisse erfassen, beispielsweise eine rückwirkende Erhöhung der Arbeitsvergütung. Insbesondere eine betriebliche Altersversorgung, die aufgrund eines Tarifvertrags gewährt wird, steht unter dem Vorbehalt einer späteren ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 12.2 AGB-Kontrolle

Rz. 29 Fraglich ist, ob seit In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2002 ein Ausschluss des Vergütungsfortzahlungsanspruchs aus § 616 BGB durch eine einzelvertragliche Regelung weiterhin möglich ist. Die Kontrolle der Zulässigkeit von Vereinbarungen in Formulararbeitsverträgen ist seither verstärkt in den Blick geraten. Die Inhaltskontrolle wird nach §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kaskoversicherung für Diens... / 2 Versicherungsabschluss durch Arbeitgeber

In der Praxis empfiehlt sich der Abschluss einer auf dienstliche Reisen beschränkten Kaskoversicherung durch den Arbeitgeber. Die vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer gezahlten Prämien bleiben als Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse steuerfrei. Außerdem kann der Arbeitgeber zusätzlich für die mit eigenen Pkw des Arbeitnehmers unternommenen beruflic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 616 BGB ist eine Ergänzung zu den Regelungen des § 3 EFZG. Der Arbeitnehmer behält seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt für den Fall, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. § 616 BGB regelt die Fortzahlung der Vergütung für Arbeitnehmer und (fr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2.1 Bisherige Rechtsprechung zur Tarifpluralität

Jahrzehntelang ist die Rechtsprechung von dem Grundsatz ausgegangen, dass es in einem Betrieb nur einen Tarifvertrag geben könne (Grundsatz der Tarifeinheit).[1] Hintergrund der Anwendung dieses Grundsatzes war vor allem, dass die Anwendung mehrerer unterschiedlicher Tarifverträge in einem Betrieb zu administrativem Mehraufwand führt. Im Hinblick auf betriebliche Regelungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 7 Fehlendes Verschulden

Rz. 18 Die Dienstverhinderung muss ohne Verschulden des Arbeitnehmers / Dienstpflichtigen eingetreten sein. Ein Verschulden liegt vor, wenn der Arbeitnehmer gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstoßen hat. Insoweit gilt derselbe Verschuldensbegriff wie im Rahmen von § 3 Abs. 1 EFZG [1]. Es handelt sich um ein Versc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 9 Keine Benachrichtigungspflicht

Rz. 22 Der Anspruch nach § 616 BGB ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Verhinderung mitteilt. Anders als § 5 EFZG enthält § 616 BGB nämlich keine ausdrückliche Verpflichtung, die Verhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Gleichwohl obliegt es dem Arbeitnehmer auf Grund seiner Treuepflicht, den Arbeitgeber über Gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kaskoversicherung für Diens... / 1.1 Private Kaskoversicherung

Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Prämien für eine Kaskoversicherung, die Schäden sowohl auf dienstlichen als auch auf privaten Fahrten abdeckt, zusätzlich zu dem für die Benutzung des Privatwagens zu Dienstfahrten geltenden Kilometersatz von 0,30 EUR, stellen die ersetzten Prämien steuerpflichtigen Arbeitslohn dar; denn die Versicherungsprämien sind mit dem steue...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 4 Geltung für GmbH-Geschäftsführer

Rz. 4 Außerhalb des Arbeitsrechts ist § 616 BGB insbesondere für Organmitglieder juristischer Personen, z. B. GmbH-Geschäftsführer, bedeutsam. Diese sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes. § 616 BGB gewährt einem Geschäftsführer einer GmbH einen Anspruch auf Fortzahlung seiner Vergütung im Krankheitsfall (vgl. z. B. BGH, Urteil v. 11.7.1953, II ZR 1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 6.4 Handelsvertreter

Die Rechtsverhältnisse der selbstständigen Handelsvertreter[1] können nicht durch Tarifvertrag geregelt werden, entsprechende Festlegungen im persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags wären unwirksam. Nach § 1 Abs. 1 TVG gilt das Tarifvertragsgesetz nur für Arbeitsverhältnisse. Die selbstständigen Handelsvertreter sind aber keine Arbeitnehmer, sondern Gewerbetreibende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 3 Nachrangige Regelungen

Rz. 3 Gegenüber § 616 BGB nachrangig sind Regelungen über die Entschädigung des dem Arbeitnehmer entstandenen Verdienstausfalls durch Dritte. Hierzu gehört z. B.: der Anspruch des gesetzlich Krankenversicherten auf Krankengeld und auf Pflegegeld im Falle der Betreuung eines erkrankten Kindes nach § 45 Abs. 1 SGB V (LAG Thüringen, Urteil v. 20.9.2007, 3 Sa 78/07), der Anspruch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 5 Fachlicher Geltungsbereich des Tarifvertrags

Der fachliche Geltungsbereich eines Tarifvertrags deckt sich teilweise mit dem persönlichen und betrieblichen Geltungsbereich. Wie die Vereinbarung des Geltungsbereichs überhaupt, können die Tarifvertragsparteien seinen Umfang im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit frei vereinbaren. So können sie entsprechend ihrer Satzung grundsätzlich bestimmen, für welche Arbeitnehmergruppen s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 6.3 Außertarifliche oder AT-Angestellte

Unter außertariflichen bzw. AT-Angestellten versteht man allgemein solche Arbeitnehmer, die vom persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrags nicht erfasst werden. Daneben kann die Tätigkeit eines Arbeitnehmers deshalb nicht in den fachlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags einbezogen sein, weil sie wegen ihrer Anders- oder Neuartigkeit den Tarifvertragspa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 2 Speziellere Sonderregelungen

Rz. 2 § 616 BGB stellt eine allgemeine Regelung dar, welche von zahlreichen Sonderregelungen verdrängt wird. Die Sonderregelungen gelten jedoch meist nur für Arbeitsverhältnisse, weshalb § 616 im Falle von freien Dienstverträgen weiterhin anwendbar bleibt.[1] So wird § 616 BGB z. B. ausgeschlossen von den Normen über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2.2 Gesetz zur Tarifeinheit

Um diese Entwicklung einzugrenzen, wurde 2015 das Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. Seitdem regelt § 4a TVG die Folgen einer Tarifpluralität. In § 4a Abs. 2 TVG ist der Ausgangspunkt eine Tarifkollision, die gesetzlich als eine Überschneidung der Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften definiert ist. Eine solche Tarifkollision s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 8 Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit

Rz. 19 Der Freistellungsanspruch besteht nur für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit. Zur Beurteilung dieser Anspruchsvoraussetzung ist auf das Verhältnis der Verhinderungszeit zur gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses abzustellen. Damit kann bei einem langjährigen Beschäftigungsverhältnis selbst ein größerer Verhinderungszeitraum noch "unerheblich" sein. Eine klare ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 4 Entscheidung durch Urteil

Soweit die Klage Erfolg hat, hängt der Urteilsausspruch (Urteilstenor) von der Art und dem Ziel der Klage ab. Bei einer Anfechtungsklage wird der angefochtene Bescheid aufgehoben.[1] Bei einer Änderung von Bescheiden, die einen Geldbetrag festsetzen oder feststellen, muss das FG den Bescheid entsprechend ändern, z. B. die Steuern selbst festsetzen[2], es sei denn, es überläs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3 Störung des Hausfriedens

Bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens (§ 569 Abs. 2 BGB) kann ein Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 1 BGB in folgenden Fällen gegeben sein: Verletzung der Hausordnung und Ruhestörungen Durch laufende Verletzung der Hausordnung oder erhebliche Ruhestörungen, z. B. wiederholte nächtliche Ruhestörungen durch laute Musik trotz Abmahnung, auch wenn nach der Kündigung keine Stör...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Vermieter / 2.2 Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs

Ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache durch den Mieter, durch welchen die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt werden, kann den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Hinweis Definition wichtiger Grund Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, liegt vor, wenn de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Schreib,- Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten (Abs. 1)

Rz. 5 Schreib- und Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten müssen vom Gericht berichtigt werden. Die in § 107 FGO verwendeten Begriffe, insbesondere der "offenbaren Unrichtigkeit" entspricht im Wesentlichen denen des § 129 AO. [1] Danach setzt z. B. ein Rechenfehler einen Fehler bei der Lösung einer rein rechnerischen Aufgabe voraus; ein Fehler beim Ansatz der in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.2 Schadensersatzansprüche des Vermieters

Der Mieter hat dem Vermieter alle Nachteile zu ersetzen, die dem Vermieter aufgrund der vom Mieter veranlassten fristlosen Kündigung entstehen. Dieser Schadensersatzanspruch des Vermieters umfasst insbesondere den Mietausfall, d. h. die ihm entgehende Miete für die vereinbarte feste Vertragsdauer[1] oder (z. B. bei einem unbefristeten Mietverhältnis) bis zu dem Zeitpunkt, zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Berichtigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 14 Schreib-, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einer gerichtlichen Entscheidung sind jederzeit, auch nach Rechtskraft oder Einlegung der Revision, zu berichtigen.[1] Enthält die gerichtliche Entscheidung eine solche Unrichtigkeit, berichtigt das Gericht von Amts wegen. Die Berichtigung ist weder antrags- noch fristgebunden.[2] Rz. 15 Gleichwohl ist ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3.1 Fristlose Kündigung ohne Abmahnung

Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung ist zulässig, wenn es dem Vermieter weder zuzumuten ist, sich zunächst mit einer Abmahnung zu begnügen, noch das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Dies kann der Fall sein, wenn der Mieter in der Wohnung Rauschgift produziert, z. B. Cannabispflanzen in erheblichem Umfang anbau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.3 Verschulden des Mieters

Das für den Eintritt des Verzugs notwendige Verschulden wird vermutet (§ 286 Abs. 4 BGB). Die Beweislast für das Nichtvertretenmüssen trifft damit den Mieter. Ein Verschulden liegt z. B. nicht vor, wenn der Mieter plötzlich so schwer erkrankt ist, dass er keinen Dritten mit der Zahlung beauftragen konnte.[1] Ferner wird dem Mieter das Verschulden des Sozialamts, das die Zahlun...mehr