Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 8 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG

Ziel der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist, den tatsächlichen gemeinen Wert (Verkehrswert) des Grundstücks zu ermitteln. Dieser gemeine Wert soll durch die typisierenden Bewertungsvorschriften abgebildet werden. Durch diese typisierenden Bewertungsverfahren lässt es sich jedoch nicht vermeiden, dass die ermittelten Werte in besonders gelagerten Fäll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kettenschenkung / 1 Erbschaftsteuerrechtliche Voraussetzungen

Ein erbschaftsteuerrechtlicher (schenkungsteuerrechtlicher) Vorgang setzt voraus, dass von einer Person einer anderen Person ein Vermögensvorteil willentlich zugewendet wird. Diese Zuwendung kann von Todes wegen[1] oder als Schenkung unter Lebenden[2] erfolgen. Darüber hinaus muss auch die persönliche Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 ErbStG vorliegen. Unbeschränkte persönliche ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse: Buchung echter u... / 6 Besonderheiten bei privaten Zuschüssen, dargestellt am Beispiel von Mietzuschüssen

Die dargestellten Grundsätze zur Bilanzierung von Zuschüssen der öffentlichen Hand gelten grundsätzlich auch für private Zuschüsse. Jedoch soll bei privaten Zuwendungen der Zuwendungsempfänger i. d. R. zu einer Gegenleistung in Form eines bestimmten Verhaltens bewegt werden. Im Unterschied zu öffentlichen Zuwendungen stehen sich bei privaten Zuschüssen dadurch Leistung und G...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse: Buchung echter u... / 3 Zum Begriff des Zuschusses

Ein Zuschuss ist ein Vermögensvorteil, den ein Zuschussgeber zur Förderung eines zumindest auch in seinem Interesse liegenden Zwecks dem Zuschussempfänger zuwendet.[1] Ist ein Eigeninteresse des Zuschussgebers nicht gegeben, so liegt kein Zuschuss vor.[2] Ein (echter) Zuschuss ist allerdings nicht gegeben, wenn ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer Leistun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.2 Auf bestimmte Zeit beschränkte Nutzungen und Leistungen

Bei einer auf bestimmte Zeit beschränkten wiederkehrenden Nutzung oder Leistung ist der Kapitalwert mit dem aus der Anlage 9a zum BewG zu entnehmenden Vielfachen des Jahreswerts der Nutzung anzusetzen. Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind nach § 13 Abs. 2 BewG mit dem 18,6-fachen des Jahreswerts, Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer mit dem 9,3-fachen des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 10.2 Zuschusspflicht

Für den Fall, dass der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten. Die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführte Zuschu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 3.2 Anlage im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes

Die Inanspruchnahme der tariflichen Leistung setzt voraus, dass der Abschluss eines gemäß den Bestimmungen des 5. VermBG zugelassenen Anlagevertrags besteht und vom Beschäftigten erfüllt wird.[1] Dabei ist der Beschäftigte in seiner Entscheidung hinsichtlich der Anlageart und des Anlageinstituts oder -unternehmens frei (§ 12 Satz 1 5. VermBG). Allerdings darf der Beschäftigt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesprächsführung – Grundleg... / 3.5 Ich-Botschaften

Die meisten Menschen kommunizieren in so genannten "Du-Botschaften". Du-Botschaften schreiben dem Gesprächspartner die Verantwortung zu für eine Situation, während die eigenen Interessen und Motive nicht offengelegt werden. Praxis-Beispiel "Du-Botschaften" "Wie konnten Sie nur diese Auswertung weitergeben?" "Sie sollten die Berichte bis heute abend fertigstellen." "Du-Botschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Nr. 6 – Vertragsstrafe

Rz. 5 Vertragsstrafen werden in der betrieblichen Praxis üblicherweise für den Fall vereinbart, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht antritt, seine Arbeitsverpflichtung schuldhaft verweigert oder unter Vertragsbruch ausscheidet. Häufig werden sie auch zur Absicherung eines Wettbewerbsverbots, einer Verschwiegenheitsverpflichtung oder sonstiger schwerwiegender Vertragsver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.4 Einzelfälle

Rz. 8 Kontrollfähig sind daher: Preisnebenabreden wie Fälligkeitsklauseln[1] Vorleistungsklauseln[2] Wertstellungsklauseln[3] Tilgungsverrechnungsklauseln[4] Klauseln über Zusatzboni[5] Rabatte[6] Klauseln über Verzugszinsen[7] Schätzungsklauseln[8] Einschränkungen des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters[9] Klauseln über Nutzungszinsen in einem Unternehmenskaufvertrag[10] Klausel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.11 Ausschlussklauseln

Rz. 44 Nach neuerer Rechtsprechung des BAG steht fest, dass sowohl einstufige als auch zweistufige Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen vereinbart werden können.[1] Veränderungen gegenüber der früheren Rechtsprechung zur Rechtslage vor der Schuldrechtsmodernisierung ergeben sich jedoch hinsichtlich der zulässigen Dauer einer solchen Ausschlussfrist. Früher hielt das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 3.1 Schriftform und notwendiger Inhalt

Verbraucherdarlehensverträge sind, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist, schriftlich abzuschließen.[1] Der Schriftform ist genügt, wenn Antrag und Annahme durch die Vertragsparteien jeweils getrennt schriftlich erklärt werden.[2] Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag wahrt die Unterschrift des Darlehensnehmers auf einem elektronischen "Tablet" nicht die Schrif...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.1.1 Inhaltskontrolle

Rz. 6 Zunächst wird auf der ersten Stufe ermittelt, ob die jeweilige Vorbehaltsklausel überhaupt rechtswirksam ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn sie gegen die guten Sitten (§ 138 BGB), gesetzliche Verbote (§ 134 BGB), Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verstößt.[1] Maßgeblich zur Beurteilung der Zulässigkeit ist dabei die Zumutbarkeit des Widerrufsvorbehalts für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 4.2 Folgen des Widerrufs

Der Widerruf ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, weshalb es nicht darauf ankommt, ob die Bank diesem zustimmt oder nicht. Entscheidend ist, dass er wirksam und ausdrücklich gegenüber der Bank erklärt wird und ein Widerrufsrecht bestand. Der wirksame Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.2 Freiwilligkeitsvorbehalte

Rz. 35 Zwar ist von der Rechtsprechung nicht ganz eindeutig geklärt, ob Freiwilligkeitsvorbehalte tatsächlich der Inhaltskontrolle unterliegen, da sie ja gerade der Verhinderung eines vertraglichen Anspruches dienen und es damit bereits an einer Vertragsbedingung fehle. Um eine mögliche Unwirksamkeit zu vermeiden – und auch weil die besseren Argumente für eine Kontrollfähigk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 4.1 Grundsätze

Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehen ein Widerrufsrecht[1] zu.[2] § 355 Abs. 1 BGB regelt, wie der Widerruf erfolgt. Im Darlehensvertrag müssen Angaben zur Frist und zu anderen Umständen für die Erklärung des Widerrufs sowie ein Hinweis auf die Verpflichtung des Darlehensnehmers enthalten sein, ein bereits ausbezahltes Darlehen zurückzuzahlen und Zinsen zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 1 Voraussetzungen

§§ 491 ff. bis 505e BGB regeln Verbraucherdarlehensverträge. Verbraucherdarlehensverträge sind Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge.[1] Ein Allgemein-Verbraucherdarlehen (§ 491 Abs. 2 Satz 1 BGB; im folgenden "Verbraucherdarlehen") ist ein "normaler" Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbrauc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2 Rechtswahl

Die Rechtswahl kann ausdrücklich erfolgen; die Wahl des Vertragsstatuts kann im eigentlichen Arbeitsvertrag, aber auch selbständig zeitlich nachfolgend geregelt werden.[1] Praxis-Beispiel Ausdrückliche Rechtswahl "Auf das Arbeitsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden." Möglich ist auch eine konkludente Rechtswahl – dies kann z. B. durch eine Bezugnahme auf bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2 Regelungsgehalt

Rz. 17 Das Transparenzgebot ist eine ganz eigenständige Prüfungskategorie als Unterfall der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Rechtsfolge bei Verstoß ist damit auch die Unwirksamkeit der Klausel, § 306 BGB. Es besagt, dass eine unangemessene Benachteiligung vorliegt, wenn die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Das hat zur Folge, dass der V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.4 Nr. 12 – Beweislastregelungen

Rz. 12 § 309 Nr. 12 BGB untersagt jede Veränderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners des Verwenders.[1] Dazu zählen alle beweisrechtlichen Abreden, die den Arbeitnehmer hinsichtlich der Beweislast oder der Beweisführung schlechter stellen, als die gesetzlichen Regelungen oder die Regelungen der Rechtsprechung. Eine AGB-Klausel, mit der der Arbeitnehmer bestätig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1.2.3 Bestimmtheit der Rückzahlungsklausel

Rz. 33 Um dem Bestimmtheitsgebot des § 307 BGB gerecht zu werden, ist im Rahmen der Rückzahlungsklausel zu regeln, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe den Arbeitnehmer eine Rückzahlungsverpflichtung trifft. Eine Rückzahlungsklausel bei Austritt aus eigenem Wunsch oder Verschulden benachteiligt den Arbeitnehmer hingegen in der Regel nicht unangemessen. Eine Rück...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rabatte und Zugaben / 1.2.3 Berichtigung der Umsatzsteuer

Das Entgelt kann sich nachträglich ändern. Das kann durch eine Erlösschmälerung (Preisnachlass, Gutschrift, Rabatt, Skonto oder Bonus) geschehen. Damit ändert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer und mit ihr die auf den Umsatz entfallende Steuer. Die Minderung der Bemessungsgrundlage setzt nicht voraus, dass ein Preisnachlass oder eine Preiserstattung auf allen S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.1.2 Ausübungskontrolle

Rz. 7 Sodann wird nach der Rechtsprechung des BAG auf der zweiten Stufe der Rechtmäßigkeitsprüfung die konkrete Ausübung des vorbehaltenen Widerrufsrechts im Einzelfall untersucht. Auch wenn die Prüfung der ersten Stufe eine grundsätzliche Zulässigkeit der Ausübung des Widerrufsvorbehalts ergibt, muss überprüft werden, ob im konkreten Einzelfall die Ausübung billigem Ermesse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.1 Verständlichkeitsgebot

Rz. 18 Das Verständlichkeitsgebot erfordert, dass der Text der Vereinbarung sprachlich klar und durchschaubar formuliert ist. Über die sprachliche und grammatikalische Verständlichkeit hinaus muss der Verwender auch die formale Gestaltung so wählen, dass sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des Vertrags für den Vertragspartner so deutlich darstellen, wie dies nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.9 Versetzungsvorbehalt

Rz. 42 "Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen. Er kann auch auswärts eingesetzt werden." Bei einer solchen Klausel stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Es wird verletzt, wenn sich der Verwender ein mehr oder weniger schrankenloses Ermessen ausbedingt und den Vertragspartner dadurc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1 Erfordernis einer Vereinbarung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte jeglicher Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen.[1] Die längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Es bedarf daher entweder einer wirksamen, sog. "erweiterten" Direktionsre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 8 Kündigung

Kündigungen bedürfen der Textform.[1] In einem Verbraucherdarlehensvertrag ist eine Vereinbarung über ein Kündigungsrecht des Darlehensgebers unwirksam, wenn eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart wurde oder die Kündigungsfrist 2 Monate unterschreitet.[2] Im Gegensatz dazu haben Verbraucher das Recht, den Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise je...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.12 Haftungserweiterungsklauseln

Rz. 45 Die anerkannten Kernpunkte der Haftungsprivilegierung (z. B. die Haftungsfreistellung bei leichtester Fahrlässigkeit) sind nach Ansicht von Literatur und Rechtsprechung[1] zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht. Eine einzel- oder kollektivvertragliche Abweichung zulasten der Arbeitnehmer scheidet demnach aus. Allerdings ist eine Modifikation der Haftungslage des Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2.3 Unangemessenheit und Interessenabwägung

Rz. 12 Weiterhin muss die Benachteiligung des Vertragspartners auch unangemessen sein. Die Rechtsprechung geht dann von Unangemessenheit aus, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen ang...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4 Befristung der Auslandsentsendung

Das zweite Arbeitsverhältnis kann befristet abgeschlossen werden. Die Aufnahme einer Befristung für die Dauer des Auslandseinsatzes ist als Sachgrund durch das BAG anerkannt[1] – dies gilt auch für die Befristung des Auslandsarbeitsverhältnisses, wenn so die Zugehörigkeit zur deutschen Sozialversicherung nach § 4 SGB IV erhalten bleiben soll.[2] Anerkannt ist auch ein zeitli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.1 Ehepartner und Lebenspartner

Erstmals zum 1.1.2009 wurde eine Steuerbefreiung für den Erwerb von Todes wegen bei selbstgenutztem Wohneigentum vom Ehepartner oder vom Lebenspartner eingeführt. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG ist der Erwerb von Todes wegen an einem im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen bebauten Grundstück zw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rabatte und Zugaben / 1.2.2 Entstehung der Umsatzsteuer

Im Regelfall wird die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten berechnet.[1] In diesem Fall entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.[2] Für das Entstehen der Steuer kommt es also nicht darauf an, ob das Entgelt bereits eingegangen ist. Da A (obiges Beispiel unter Tz. 1.2.1.) im Februar 01 geliefert hat, entstand...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.3 Pauschalabgeltungsvereinbarung wegen Überstunden

Rz. 36 Eine Vereinbarung mit einem "normalen Arbeitnehmer", nach der alle Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten sind, ist unwirksam, da sie eine unangemessene Benachteiligung i. S. d. § 307 Abs. 1 BGB darstellt. Erforderlich ist daher, dass der Umfang der mit dem Grundgehalt abgegoltenen Stunden vereinbart wird oder zumindest bestimmbar ist. Der Arbeitnehmer muss hier w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2.5 Beurteilungskriterien

Rz. 14 Zur leichteren Überprüfbarkeit, ob eine Vertragsbedingung unangemessen ist, seien hier einige Kriterien aufgelistet. Dieser Katalog ist allerdings nicht abschließend, sondern soll lediglich als Orientierungshilfe dienen. Die Art des Arbeitsverhältnisses, insbesondere dabei die Stellung des Arbeitnehmers, ist für die Beurteilung von Bedeutung. Anhand dieser Gesichtspunk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.4 Widerruf von Dienstwagennutzung

Rz. 37 Ein unbegrenztes einseitiges Rückforderungsrecht der privaten Nutzungsmöglichkeit eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber ist nicht möglich, da der Vergütungsanspruch nach §§ 611, 615 BGB auch das private Nutzungsrecht am Fahrzeug umfasst. Bei Überlassung des Dienstwagens zur privaten Nutzung wird der private Nutzungsvorteil zum Bestandteil des Vergütungsanspruchs in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 7.3 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen

Die Gesamtfälligstellung ist an sehr enge Voraussetzungen geknüpft.[1] Der Darlehensnehmer muss mit mindestens 2 aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise – aber mit mindestens 10 % (bzw. 5 % bei einer Laufzeit des Darlehens von mehr als 3 Jahren) des Nennbetrags des Darlehens im Verzug sein. Darüber hinaus muss der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine 2-wö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.7 Abrufarbeit

Rz. 40 Einseitige Leistungsbestimmungsrechte, die dem Verwender das Recht einräumen, die Hauptleistungspflichten einzuschränken, zu verändern, auszugestalten oder zu modifizieren, unterliegen nach der Rechtsprechung des BAG einer Inhaltskontrolle, da sie von dem allgemeinen Grundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) abweichen.[1] Die Frage des Umfangs der ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.5 Zielvereinbarungen

Rz. 38 Die Inhaltskontrolle bezieht sich nach § 307 Abs. 3 BGB nicht auf den Preis und das Äquivalenzverhältnis; nur die mit der Zielvereinbarung verbundene Risikozuweisung kann danach geprüft werden. Insbesondere bei der Verwendung "weicher" Zielvereinbarungen ist das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB zu beachten, das auch für preisbestimmende Abreden gilt (§ 307...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.5 Nr. 4 – Versetzungsklauseln

Rz. 13 § 308 Nr. 4 BGB ist nicht auf arbeitsvertragliche Versetzungsvorbehalte anzuwenden.[1] Ein Verstoß einer Versetzungsklausel gegen das Klauselverbot des § 308 Nr. 4 BGB , der teilweise in der Literatur[2] angenommen wird, scheidet schon vom Ansatz her aus. Denn hierbei wird übersehen, dass § 308 Nr. 4 BGB nach seinem ausdrücklichen Wortlaut nur bei einseitigen Bestimmun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.14 Vertragsstrafe

Rz. 48 Eine Vertragsstrafenregelung ist nach BAG-Rechtsprechung aufgrund der Besonderheiten des Arbeitsrechts gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB nicht an § 309 Nr. 6 BGB, sondern an § 307 BGB zu messen.[1] Dabei sei ein strengerer Maßstab anzulegen, um den Schutz des Arbeitnehmers entsprechend zu gewährleisten. Eine Vertragsstrafenregelung genüge nur dann den Transparenzanforderu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.10 Freistellungsklausel

Rz. 43 In der Literatur ist umstritten, inwieweit der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach einer Kündigung bereits im Voraus im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden kann. Höchstrichterlich ist diese Frage noch nicht entschieden. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Dieser sog. allgemeine Beschäftigungsanspruch hat seine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.8 Absolute Nebentätigkeitsverbote

Rz. 41 Bei der Formulierung einer Nebentätigkeitsklausel muss das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB beachtet werden. Dieses ist gegeben, wenn die Voraussetzungen, unter denen eine Verletzung von berechtigten Interessen des Arbeitgebers vorliegt, konkret benannt werden. Die maßgeblichen Arbeitgeberinteressen sollten daher möglichst eingehend konkretisiert werden. E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Regelungsgehalt

Rz. 5 § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB übernimmt die Aufgabe, den sachlichen Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle nach Abs. 1 und 2 sowie nach den speziellen Klauselverboten der §§ 308, 309 BGB festzulegen. Sinn und Zweck der Ausgrenzung bestimmter Klauseln von der Inhaltskontrolle ist die Vermeidung der indirekten Zensur der gesetzlichen Vorschriften. Dabei spricht der Gesetzgeber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1 Anwendungsbereich und Zweck

Rz. 16 Das Transparenzgebot findet neben den übrigen AGB-Vorschriften auch auf Arbeitsverträge Anwendung, und zwar seit Aufhebung der Bereichsausnahme nach § 23 Abs. 1 AGBG. Besonderheiten des Arbeitsrechts i. S. v. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB stehen der Anwendung nicht entgegen. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB fordert, dass Vertragsbedingungen klar und verständlich sind. Sinn und Zweck...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2 Vertragsmodelle

Bei der einvernehmlichen vertraglichen Änderung ist bei der rechtlichen Ausgestaltung von Entsendungen zwischen dem "Ein-" und dem "Zweivertragsmodell" (teilweise auch "Mehrvertragsmodell" genannt) zu unterscheiden. Infographic Das Einvertragsmodell lässt den bisherigen Arbeitsvertrag bestehen und modifiziert ihn lediglich im Hinblick auf die für den Auslandseinsatz relevanten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2 Verschonungsregelung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Zu Wohnzwecken vermietete Gebäude sind für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach den Vorschriften des BewG (§§ 157 ff. BewG) zu bewerten, im Regelfall erfolgt die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren. Der nach diesen Vorschriften ermittelte Wert – gegebenenfalls ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG – ist nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.1 Haftung des Arbeitgebers bei Personenschäden (Nr. 7a)

Rz. 9 § 309 Nr. 7a BGB kann nur dort zur Anwendung kommen, wo § 104 SGB VII nicht greift. Insbesondere ist dies der Fall bei Schadensersatzansprüchen wegen Mobbings, bei übermäßiger Beanspruchung des Arbeitnehmers sowie wenn Angehörige im Betrieb des Arbeitgebers einen Schaden erleiden. Bezüglich der Restansprüche aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung wird der verbleibende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1.3 Rechtsfolgen einer unzulässigen Rückzahlungsklausel

Rz. 34 Soweit eine zu lange Bindungsfrist oder ein zu hoch bemessener Rückzahlungsbetrag vereinbart wird oder die Beendigungsgründe, die eine Rückzahlungspflicht auslösen, nicht klar definiert werden, ist die Rückzahlungsklausel insgesamt unwirksam. Das BAG nahm bei unwirksamen Rückzahlungsklauseln zwar bislang eine geltungserhaltende Reduktion vor, indem die Bindungsdauer o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Deklaratorische Klauseln

Rz. 6 Wie bereits unter Rz. 2 angesprochen, unterliegen Klauseln, die von den genannten Rechtsvorschriften weder abweichen noch diese ergänzen, keiner Inhaltskontrolle.[1] Erforderlich ist aber, dass die Klausel der fraglichen Rechtsnorm gänzlich entspricht, wobei dann, wenn durch eine Vertragsklausel die für einen anderen Vertragstyp geltenden gesetzlichen Vorschriften für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 7.2 Anrechnung von Teilleistungen

Ist das gesamte Darlehen fällig gestellt worden und reicht eine Zahlung des Schuldners zur vollständigen Tilgung der Schuld nicht aus, werden die Teilzahlungen wie folgt angerechnet[1]: zuerst auf die Kosten der Rechtsverfolgung, dann auf den übrigen geschuldeten Betrag und zuletzt auf die Zinsen.mehr